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Dienstag, 24. August 2021

Buhrmann Inkasso AG: Hohe Forderung für Gewinnspielen

Die Flut der Inkasso-Forderungen scheint kein Ende zu nehmen: ein Verbraucherin leitete ein Schreiben einer „Buhrmann Inkasso AG“ an uns weiter. Angeblich soll sich die Empfängerin bei Gewinnspielen angemeldet.

Titel: Buhrmann Inkasso AG: Hohe Forderung für Gewinnspielen

Mehr als 1.600 EUR von Buhrmann Inkasso AG gefordert

In den vergangenen Tagen gingen überraschend viele Forderungen ein, allesamt fordern Beträge in Zusammenhang mit Gewinnspielen wie „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ etc. Auch der Absender Buhrmann Inkasso Ag reiht sich ein und fordert eine schockierend hohe Summe: 1.698,50 EUR sollen sobald wie möglich überwiesen, sonst soll eine Kontosperre drohen.

Wir empfehlen grundsätzlich, erhaltene Inkassobriefe nicht direkt ungeöffnet in die nächste Papiertonne zu werfen, sondern den Inhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Wurde unter Umständen eine Frist versäumt? Steht noch eine offene Rechnung im Raum? Dann sollten Sie reagieren. Gerne greifen wir Ihnen dabei unter die Arme.

Aber im vorliegenden Fall können wir jedoch beruhigen: der Absender Buhrmann Inkasso AG ist aktuell nicht im Rechtsdienstleistungsregister aufzufinden (Stand: 23.08.2021) und demzufolge auch nicht berechtigt, diese hohe Summe von über 1.600 EUR zu fordern. Zahlen Sie nicht!

Scan: Zahlungsaufforderung Buhrmann Inkasso AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung Buhrmann Inkasso AG / Aug 2021


Fake-Inkasso-Sommer: Oft der gleiche Absender?

Bei einem Großteil der hier eingehenden Inkassoschreiben gibt es eine auffällige Gemeinsamkeit: der Sitz der Absender soll laut der Briefkopfes am Theodor Heuss Ring in 50668 Köln sein. Unter dieser Anschrift lassen sich Büroräume mieten, wie wir bei unserer Recherche feststellten.

Was uns nach den vielen erhaltenen Forderungen der letzten Tagen besonders auffiel: Es sind scheinbar nur sehr wenige Vorlagen für diese Schreiben im Umlauf, denn sie ähneln sich sehr stark. Oft werden sogar die Schreibfehler übernommen. Am Beispiel der Forderung durch Buhrmann Inkasso AG kam uns besonders die Unterschrift des angeblichen Rechtsanwalts Dr. Mathias Müller seltsam vor.

Unser Verdacht bestätigte sich: die gleiche Unterschrift ist uns in vielen anderen Inkasso-Forderungen anderer Absender vorgelegt worden – es unterschrieb jeweils ein anderer Rechtsanwalt. Tipp: Sollten Sie selbst einen Rechtsanwalt suchen/überprüfen wollen, so können Sie dazu das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAK) dazu nutzen: https://brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/anwaltsverzeichnis/

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Erfahrungen mit der Buhrmann Inkasso AG oder haben Sie sogar eine Forderung eines Inkasso-Büros erhalten? Bevor es zu weiteren Kosten kommt, sollten Sie reagieren! Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 18. August 2021

Euro Trade Inkasso AG: Doppeltes Inkasso hält besser?

Kurios, aber passiert scheinbar häufig: eine Verbraucherin erhielt nicht ein Forderungsschreiben, sondern gleich zwei. Über den Absender der einen Forderung berichteten wir bereits in einem Artikel über die „EU Forderungs AG“, zuvor erhielt die Betroffene jedoch ein ähnliches Schreiben von einer „Euro Trade Inkasso AG“.

Scan: Euro Trade Inkasso AG: Doppeltes Inkasso hält besser?


Angebliche Teilnahme an „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“

Besonders in den Sommermonaten scheinen mehr dubiose Inkassoschreiben im Umlauf zu sein, so berichteten wir häufig über Forderungen für angeblich noch offene Beiträge für die Teilnahme an Gewinnspielen. Auch in dem Schreiben der Euro Trade Inkasso AG ist dies der Fall. Die Empfängerin soll sich telefonisch bei dem Gewinnspiel „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ angemeldet haben.

Eine Zahlung blieb laut des Absenders mit Sitz in Solingen aus, aus diesem Grund wird die hohe Summe von 687,77 EUR verlangt. Der Unterzeichner des Schreibens, ein gewisser „Dr. Mathias Müller (Rechtsanwalt)“ droht sogar mit einer Kontosperre.

Scan: Forderungsschreiben Euro Trade Inkasso AG / Aug 2021
Forderungsschreiben Euro Trade Inkasso AG / Aug 2021


Trotz großer Drohgebärden: Zahlen Sie nicht! Es handelt sich bei dem Schreiben um keine seriöse Forderung.

Woran erkennen Sie seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens EU Forderungs AG oder EURO TRADE INKASSO AG erhalten? Oder war ein Paket von einer EURO AG? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 29. Juli 2021

Köln Euro Inkasso AG fordert für Gewinnspiele

Eine Zahlungsaufforderung von einer Firma namens „Köln Euro Inkasso AG“ ist derzeit im Umlauf. Laut des Schreibens sollen EmpfängerInnen an einem oder mehreren Gewinnspielen wie "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" teilgenommen haben. Besorgte Verbraucher wundern sich: Wie seriös ist dieses Schreiben?

Beitrag: Köln Euro Inkasso AG fordert für Gewinnspiele


Mehr als 330 EUR sollen an eine "EURO AG" überwiesen werden

Derartige Schreiben sind leider Dauerbrenner und werden oft in unseren Beiträgen vorgestellt und besprochen. Die Firma, die sich selbst als "Inkasso Außendienst" beschreibt, fordert die Zahlung eines Betrages, der angeblich noch offen sein soll. EmpfängerInnen sollen sich laut der vorliegenden Unterlagen telefonisch bei dem Dienstleistungsvertrag namens „Deutsche Gewinner Zentrale 6-49“ angemeldet haben.

Eine besorgte Verbraucherin schickte uns die besagte Zahlungsforderung mit einer Nachricht, die wir an dieser Stelle zitieren möchten:

Zitat: "Heute erhielt meine Bekannte (eine ältere Dame) im Anhang beigefügtes Schreiben. Sie ist in großer Sorge. Nach Recherchen im Internet ist für mich klar, dass es sich um Betrug handelt. Um absolut sicher zu gehen übersende ich, auf ihre Bitte hin, die Unterlagen, mit der Fragestellung, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, oder -nicht bezahlen- und nicht weiter darauf reagieren ausreicht." Zitatende.

Der Brief steckt voller Schreibfehler und verweist auf eine Kontoverbindung in Griechenland, auf die ein Betrag in Höhe von 338,60 EUR überwiesen werden soll. Zusätzlich ist dem Schreiben ein Formular „Zahlungsbefehl“ beigefügt, auf dem auch ein Zahlschein mit den entsprechenden Kontodaten ersichtlich ist. Als Empfänger für die Zahlung ist jeodch keine Köln Euro Inkasso AG angegeben, sondern eine Euro AG.

Scan: Köln Euro Inkasso AG Forderung / Seite 01 / Juli 2021
Köln Euro Inkasso AG Forderung / Seite 01 / Juli 2021

Scan: Köln Euro Inkasso AG Forderung / Seite 02 / Juli 2021
Köln Euro Inkasso AG Forderung / Seite 02 / Juli 2021


Drohung mit Kontosperre

Bei einer Nichtzahlung droht die Firma aus dem Virtual Office auf dem Theodor-Heuss-Ring in Köln mit zahlreichen Konsequenzen: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher etc. Da zum aktuellen Kenntnisstand kein Inkassodienstleister mit dem Namen "Köln Euro Inkasso AG" im deutschen Rechtsdienstleistungsregister registriert ist (Stand: 29.07.2021) eingetragen ist, könnte es sich folglich um leere Drohungen handeln.

Unterschrieben bzw. verfasst wurde die Forderung von einem gewissen Dr. Frank Ehlers (Rechtsanwalt). Unter der angegebenen Adresse konnten wir keinen solchen Anwalt oder eine Kanzlei ausmachen.

Auch wenn ein unerwartetes Schreiben von einem Inkassobüro oder eines Rechtsanwalts im ersten Moment erschrecken kann: Empfänger sollten diese Forderung nicht ohne Weiteres bezahlen. Eine vorab erfolgte Prüfung kann Geld und Nerven sparen!

Woran kann man seriöse Inkassoforderungen erkennen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden? 
  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens E-Plus AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 12. Juli 2019

E-Plus AG fordert für „DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale“

Uns wurde eine Zahlungsaufforderung von der Firma „E-Plus AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro“ vorgelegt. Gefordert wird ein Betrag für die Teilnahme an einem oder mehreren Gewinnspielen. Wie seriös ist dieses Schreiben?

Beitrag: E-Plus AG fordert für „DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale“


Knapp 300 EUR für die Teilnahme an Gewinnspielen?


Derartige Schreiben sind im Zuge unserer Berichterstattung im Internet häufig thematisiert worden. So fordert eine Firma, die sich selbst als möglicher Inkassodienstleister beschreibt die Zahlung einer angeblich noch offenen Summe. Bei einem aktuell vorliegenden Forderung einer Firma namens „E-Plus AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro“ ist dies auch der Fall. Die Firma gab als Adresse ein Business-Center in 10707 Berlin an und behauptet, dass der Empfänger sich telefonisch bei dem Dienstleistungsvertrag „DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale“ angemeldet haben soll.

Der Brief steckt voller Schreibfehler und verweist auf eine Kontoverbindung in Griechenland, auf die ein Betrag in Höhe von 298,46 EUR überwiesen werden soll. Zusätzlich ist dem Schreiben ein „Kündigungs-Formular“ beigefügt, mit dem das Abo bei „DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale“ gekündigt werden kann.

Scan: Mahnung E-Plus AG, Berlin / Seite 01 /  Juli 2019
Mahnung E-Plus AG, Berlin / Seite 01 /  Juli 2019

Scan: Mahnung E-Plus AG, Berlin / Seite 02 /  Juli 2019
Mahnung E-Plus AG, Berlin / Seite 02 /  Juli 2019


E-PLUS AG gibt sich als Mitglied im BDIU e.V. aus


Bei einer Nichtzahlung droht die Firma aus dem Virtual Office in Berlin mit zahlreichen Konsequenzen: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher etc. Da zum aktuellen Kenntnisstand kein Inkassodienstleister mit dem Namen E-Plus AG im deutschen Rechtsdienstleistungsregister registriert ist (Stand: 10.07.2019) eingetragen ist, könnte es sich folglich um leere Drohungen handeln.

Besonders irritierend scheint, dass sich das Unternehmen in ihrem Brief als Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. ausgibt. Wie leider zu erwarten: auf der Liste der Mitglieder findet sich kein Unternehmen mit dem Namen. (Quelle: https://www.inkasso.de/mitgliederliste, Stand: 10.07.2019)

Woran kann man seriöse Inkassoforderungen erkennen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens E-Plus AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.