Freitag, 20. Dezember 2019

CCC Vermögensverwaltungs GmbH: Klagen abgewiesen

Wir berichteten vor einiger Zeit über die Münchner Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen, die von der CCC Vermögensverwaltungs GmbH beauftragt wurde, gerichtliche Mahnbescheide zu verschicken. Laut unserer Kenntnis sollten noch Gebühren aus älteren Vermittlungs-Vereinbarungen offen sein, die vor kurzem eingefordert wurden. Mittlerweile sind uns Urteile bekannt, in denen die Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgewiesen wurden.

Titel: CCC Vermögensverwaltungs GmbH: Klagen abgewiesen

Amtsgericht Frankfurt am Main: Klage abgewiesen


Die Münchner Firma klagt derzeit bundesweit vor mehreren Gerichten Ansprüche aus Vermittlungsvereinbarungen den frühen 2000er Jahren. In dem Rechtsstreit zwischen der CCC Vermögensverwaltungs GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen und dem Beklagten hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen - Aktenzeichen: 381 C298/29 (37).

Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München machten laut dem Urteil ihre Forderungen aus dem Jahr 2005 in diesem Jahr geltend. Auf das Mahnverfahren kann nicht abgestellt werden, da es nach einem Widerspruch, der 2016 erfolgte, lange nicht weiter betrieben wurde. Nach dieser langen Zeit von über 12 Jahren kann sich der Beklagte auf die Verwirkungsgrundsätze berufen. Die Klage ist demzufolge vom Amtsgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden.

Was hatte die CCC Vermögensverwaltungs GmbH gefordert?


Allgemein zu den Forderungen, die geltend gemacht werden: Es handelt sich bei den Forderungen laut unseren Informationen um offene Vermittlungsgebührenvereinbarung aufgrund des Abschlusses von Nettopolicen. Die uns hier vor liegenden Zahlungsaufforderungen und Mahnbescheide, wurden zwischen dem Schuldner und den Firmen Excalibur Tatarelis & Partner KG, Assekuranz-Consult GmbH und der Superior Vertriebsmanagement GmbH in den frühen 2000er Jahren abgeschlossen wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass noch weitere Vermittler tätig waren.

Diese Forderung wurde laut des Schreibens an die CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgetreten. So sollen anhand der damals geschlossenen Vermittlungs-Vereinbarung monatliche Ratenzahlungen in unterschiedlicher Höhe vereinbart worden sein. Die Vereinbarungen wurden von den Schuldnern nicht erfüllt, denn diese haben ihre Nettopolicen vorzeitig gekündigt. Zahlungen der Vermittlungsgebühren wurden daher nur teilweise oder gar nicht geleistet.

Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen geben bekannt, dass der Empfänger der Forderung sich in Zahlungsverzug befinde. Die Folge könnte ist, dass ein deutlich höherer Gesamtbetrag von mehreren tausend Euro überwiesen werden soll.

Amtsgericht Berlin-Köpenick: Fehlerhafte Beratung durch Anlagevermittler


Des Weiteren wies das Amtsgericht Berlin-Köpenick eine Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH ab. In einem Fall aus einer Vermittlungsvereinbarung zwischen dem Beklagten und der Firma Excalibur Tatarelis aus dem Jahre 2003. Bei der Vermittlung soll der zugrunde liegende Versicherungsvertrag mit der Firma Atlantic Lux Lebensversicherung AG seit dem Jahr 2006 außer Kraft gewesen sein. Die vor Gericht klagende CCC Vermögensverwaltungs GmbH bestand auf Anspruch aus der „Nettopolice“ und ließ sich demzufolge von den Rechtsanwälten Bösel, Kohwagner & Kollegen vor Gericht vertreten.

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies die Klage gegen den Beklagten im Verfahren Aktenzeichen 6 C 98/19 ab. Die Begründung: Fehlerhafte Beratung des Anlegers durch den Anlagevermittler.

Gerichtliche Mahnbescheide nicht ignorieren!


Mittlerweile meldeten sich einige Betroffene, die uns weitere Forderungen dieser Art vorlegten. Die Summen unterscheiden sich, aber die sogenannten „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ wurden scheinbar auch in den vorliegenden Fällen vor über 10 Jahren abgeschlossen.

Laut unserer Kenntnis versandten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen ebenfalls gerichtliche Mahnbescheide. Zuvor hat die Kanzlei die Schuldner mit einer Zahlungsaufforderung bedacht. In dieser Zahlungsaufforderung wurde darauf hingewiesen, dass wenn eine fristgerechte Zahlung nicht erfolgt, eine gerichtliche Durchsetzung die Folge ist.

Aus diesem Grunde ist es ratsam, eintreffende gerichtliche Mahnbescheide keinesfalls zu ignorieren und sich Unterstützung zu suchen - es muss mit einer Klage gerechnet werden.

Weitere Infos zur CCC Vermögensverwaltungs GmbH


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Oder wurde gar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Reagieren Sie unbedingt, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 13. Dezember 2019

Harido Finanz: Finanzsanierung statt erhofftem Kredit

Um einen finanziellen Engpass in den Griff zu bekommen, suchen zahlreiche Verbraucher nach Krediten im Internet. Dabei werden sie schnell fündig, es werben zahlreiche Anbieter mit Schlagwörtern wie „Kredit ohne Schufa“. Jedoch sollten solche Angebote genau geprüft werden, da sich statt einem erhofften Kredit Dienstleistungen wie „Finanzsanierungen“ verbergen. Aktuell wurden uns Dokumente der Harido-Finanz übermittelt, ein Angebot der Centera Dienstleistungs GmbH, über die wir bereits in der Vergangenheit berichteten. Auch hier geht um eine Finanzsanierung.

Titel: Harido Finanz: Finanzsanierung statt erhofftem Kredit

Für Kunden auf der Suche nach einem Kredit kann es teuer werden


„Centera hilft – schnell & unbürokratisch“ hieß es auf der Homepage der Centera Dienstleistungs GmbH zu lesen. Die Firma aus Rosenheim bietet Interessierten eine Finanzsanierung an, genauer eine „Hilfestellung (...) um die finanzielle Situation in den Griff zu bekommen und die Schulden abzubezahlen“.

Eine Verbraucherin wurde durch die Harido-Finanz kontaktiert, die laut der vorliegenden Dokumente ein „Angebot der Centera Dienstleistungs GmbH“ darstellt. In diesem Schreiben ist zu lesen: „Wir freuen uns, dass Ihnen ab sofort Ihre Finanzsanierung zur Verfügung steht“. Diese Dokumente wurden via Email (Betreff: „Unsere Zusage / Genehmigung“) übermittelt, in der nicht nur eine „Online-Unterschrift“ gefordert wird, sondern auch der Hinweis gegeben wird, dass „der Finanzmakler, bei welchem Sie Ihre Anfrage gestellt hatten, keine Möglichkeit einer Kreditvermittlung hatte“. Welcher Finanzmakler das gewesen sein soll, bleibt unerwähnt.

Die beigefügten Dokumente soll die Empfängerin unterschreiben und an Harido-Finanz zurücksenden. Sollte kein Interesse an einer Finanzsanierung bestehen, sollten diese Dokumente nicht unterschrieben und zurückgesandt werden, da so weitere Kosten entstehen können.

Titel: Harido-Finanz / Seite 01 / DEZ 19
Harido-Finanz / Seite 01 / DEZ 19

Scan: Harido-Finanz / Seite 02 / DEZ 19
Harido-Finanz / Seite 02 / DEZ 19


Inn Consulting GmbH: Zusätzliche Kosten durch ein Kredit- und Finanzmanagement Paket?


„Bitte beachten Sie auch das unabhängige optionale Kredit- und Finanzmanagement Paket der INN Consulting GmbH“, heißt es in den Dokumenten. Dieses Paket soll für den Kunden u.a. folgende Vorteile bringen: „Kreditbeschaffung auch trotz Schufa-Eintrag möglich“, „Möglichkeit einer Kreditkarte mit Sonderkonditionen“. Sollte diese Offerte ausgefüllt und zurückgeschickt werden, wird es noch teurer für diejenigen Verbraucher, die eigentlich auf der Suche nach einer finanziellen Hilfe waren.

Scan: Inn Consulting GmbH / DEZ 19
Inn Consulting GmbH / DEZ 19


Dieses Paket der INN Consulting GmbH soll monatlich 29,90 EUR kosten – bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Das wären insgesamt 717,60 EUR für ein Tool, welches laut der AGB auch online über die Webseite „deine-finanzlösung.de“ freigeschaltet werden soll. Bei unseren Recherchen stellten wir fest, dass die Webseite außer einem Hinweis nicht viel Inhalt bietet. (Stand: 13.12.2019)

Screenshot: URL: deine-finanzlösung.de / DEZ 19
URL: deine-finanzlösung.de / DEZ 19


Auf der Suche nach einem Kredit ist es Verbrauchern geraten, sämtliche Angebote auf Herz und Nieren zu prüfen. Insbesondere ist auch Aufmerksamkeit bei Online-Verträgen nötig, immer die AGB lesen!

Hilfe bei Harido-Finanz


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Finanzsanierungen der Harido-Finanz oder Centera Dienstleistungs GmbH? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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Dienstag, 10. Dezember 2019

Inkasso: Erfahrungen mit Collectia GmbH

Ein Verbraucher schilderte uns gegenüber seine Erfahrungen mit dem Inkassounternehmen Collectia GmbH. So erhielt er laut eigener Aussage eine Zahlungsaufforderung aufgrund ausstehender Zahlungen. Was sollten Empfänger von solchen Inkassoforderungen wissen und beachten?

Titel: Inkasso: Erfahrungen mit Collectia GmbH


Über die Collectia GmbH


Das Inkassounternehmen Collectia GmbH hat ihren Sitz in Deggendorf und beschreibt sich auf ihrer Homepage selbst als transparent, mediativ und zielstrebig. Im August 2018 verschmolz Collectia GmbH mit der Firma PNO Inkasso AG (ebenfalls Deggendorf), über die wir in diesem Blog bereits berichteten. Die Collectia GmbH ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen und darf demzufolge in Deutschland Inkassodienstleistungen anbieten und betreiben.

Das Deggendorfer Inkassobüro spricht Unternehmen in zahlreichen Branchen an. So bietet es für vielerlei Diensleister ihren Inkasso-Service an, u.a. für Unternehmen in den Branchen Fitnessstudios, Onlinehändlern etc.

Hohe Inkassokosten können die Folge sein


Der Verbraucher Herr S. schilderte uns schriftlich seine Erfahrungen mit der Collectia GmbH aus Deggendorf. Es geht um die Kosten der Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio. Laut eigener Aussage teilte Herr S. seinem Fitnessstudio aufgrund eines Bankwechsels neue Kontodaten mit, die letztendlich nicht angekommen sein sollen. Die Zahlung blieb aus. Durch ein Telefonat mit dem Studio erfuhr Herr S., dass aufgrund der veralteten Daten auch kein Kontakt möglich gewesen sein soll und somit ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde. Herr S. teilte uns mit, dass er die Rückstände zahlte und das Studio darum bat, auf ein Inkassounternehmen zu verzichten.

Der Verbraucher erhielt in Folge dennoch eine Zahlungsaufforderung von der Collectia GmbH, in der die Zahlung der Restkosten verlangt wurde. Herr s. schildert in dem Schreiben uns gegenüber, dass ihm mit weiteren Kosten gedroht wurde, sofern er die Forderung nicht begleichen würde. Auch die zusätzlichen Kosten, die beim Einschalten eines Inkassounternehmens entstehen können, erscheinen Herrn S. zu hoch.

Eine Prüfung der Zahlungsaufforderung kann sinnvoll sein


Grundsätzlich keine Prüfungspflichten des Inkassounternehmens hinsichtlich übergebener Forderungen. Als Folge können noch ausstehende Restkosten, die aus diversen Gründen nicht bezahlt worden sind, schnell ansteigen. Umso empfehlenswerter ist es für Empfänger eines Inkasso-Schreibens die Forderungsaufstellung auf Herz und Nieren zu überprüfen. Als allgemeine Beispiele für unzulässige Inkassokosten neben der eigentlichen Hauptforderung seien hier Kontoführungsgebühren oder die Übersendung der Forderungsaufstellung genannt.

Hilfe bei Forderungen der Collectia GmbH


Haben Sie ein Schreiben von der Collectia GmbH erhalten? Zahlungsaufforderungen sollten Sie nicht ignorieren, sondern reagieren. Für erste allgemeine Informationen kontaktieren Sie uns bitte über:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 6. Dezember 2019

Spiegel Inkasso umfirmiert in Inkasso Südbaden GmbH

Uns liegt eine Forderung im Auftrag der Gröger MV GmbH und Co. KG vor. Die ehemalige Spiegel Ges. f. Forderungen wurde umfirmiert in die Inkasso Südbaden GmbH. Weiterhin ist Kaiserslautern der Standort und es werden offene Kosten für eine vorangegangene Urheberrechtsverletzung beigetrieben.

Titel: Spiegel Inkasso umfirmiert in Inkasso Südbaden GmbH

Über die Verschmelzung von Spiegel Inkasso und Inkasso Südbaden GmbH


Die Inkasso Südbaden GmbH bezeichnet sich selbst als „kompetenter Partner in allen Belangen des professionellen Forderungsmanagements“. Mit Sitz in Karlsruhe handelt es sich bei diesem Unternehmen um ein Inkassounternehmen, welches im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Demzufolge ist es berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen.

Inkasso Südbaden GmbH aus Herbolzheim ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der GmbH "Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH", Kaiserslautern verschmolzen. Über Forderungen der damaligen Firma Spiegel Inkasso haben wir mehrfach berichtet.

Aktuell unterstützen unsere angeschlossenen Rechtsanwälte das Mitglied Herr S., dem eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde. Die Firma Inkasso Südbaden GmbH vertritt die Rechteinhaberin Gröger MV GmbH und Co. KG, die zuvor von Spiegel Inkasso vertreten wurden.

Über die damalige Forderung von Spiegel Inkasso


Uns liegt die vorherige Zahlungsaufforderung durch Spiegel Inkasso vor, die an unser Mitglied Herrn S. übersandt wurde. Das Inkassobüro aus Kaiserlautern schrieb, dass sie aufgrund von „bestehenden Forderungen“ beauftragt wurden. Auftraggeber war in dem Fall die Gröger MV GmbH und Co. KG – obwohl laut der vorangegangen Abmahnung durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei eine Firma namens PMG Entertainment Ltd. die Rechteinhaberin war.

CSR Rechtsanwaltskanzlei mahnte zuvor unerlaubtes Filesharing ab


Im Vorfeld wurde die CSR Rechtsanwaltkanzlei von der PMG Entertainment Ltd. beauftragt, weil unserem Mitglied Herr S. eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde. Im Detail wurde ihm vorgeworfen, dass er den rechtlich geschützten Titel „Naughty Maids 2“ über seinen Internetzugang zum Download angeboten habe. Gefordert wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 815,00 EUR sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Da eine Zahlung ausblieb, wurde die Spiegel Inkasso Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH beauftragt.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch eine Forderung von Inkasso Südbaden GmbH erhalten? Es handelt sich hierbei um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen. Demzufolge ist es ratsam, Zahlungsaufforderungen nicht zu ignorieren und zu reagieren. Kontaktieren Sie uns für allgemeine Informationen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Donnerstag, 5. Dezember 2019

Warnung vor EXPRO Inkasso AG: Nicht zahlen!

Empfänger eines Schreibens einer sogenannten „EXPRO Inkasso AG“ können aufatmen. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung wegen der angeblichen Teilnahme an den Gewinnspielen „TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" erhalten haben, können Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Es handelt sich dabei um einen Fake und kein seriöses Inkassounternehmen. Zahlen Sie nicht!

Titel: Warnung vor EXPRO Inkasso AG: Nicht zahlen!

Kein seriöses Inkassounternehmen: EXPRO Inkasso AG


Vor wenigen Wochen berichteten wir im Rahmen dieses Blogs über Forderungen eines ähnlich klingenden Absenders namens „PROEX Inkasso GmbH“. Im Grunde sind die Schreiben ähnlich aufgebaut, auch da wurde für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen eine Summe von nahezu 300 EUR verlangt. Auf dem vorliegenden Schreiben hat der aktuelle Absender EXPRO Inkasso AG allerlei Logos abgebildet, die nicht nachweisbar darlegen sollen, dass Mitgliedschaften u.a. im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement und im BDIU bestehen sollen. Es wirkt sogar der fälschliche Anschein erweckt, dass es sich hierbei um ein vom TÜV Saarland „Geprüftes Inkasso“ handeln soll.




Nicht zahlen! EXPRO Inkasso AG fordert für angeblich offene Kosten


Gerade vor der Weihnachtszeit häufen sich unseriöse Forderungen via Post. Zahlreiche besorgte Verbraucher suchten bei uns Rat, weil sie sich die Forderungen nicht erklären konnten. Bereits in der ersten Maihälfte 2019 berichteten wir Schreiben einer "Plus Expert Inkasso", in der noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen sollten. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete in einem kurzen Beitrag, dass besagte Plus Expert Inkasso bei einer Verbraucherin aus Celle rund 280 Euro geltend machen wollte. Im Rechtsdienstleistungsregister war diese Firma zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht zu finden. Im Juni 2019 war ein weiteres Schreiben im Umlauf. Dr. Michael Kunt war erneut tätig und forderte für eine "FED INKASSO AG". Zuletzt ist laut unserer Kenntnis eine PROEX Inkasso GmbH in Erscheinung getreten.

Empfänger haben keine Sperrung zu befürchten


Dieses Mal nennt sich die Masche EXPRO Inkasso AG. Erneut ist eine Adresse in einem Büro-Center (dieses Mal Frankfurt am Main) angegeben und es soll eine Zahlung aus einer "telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag" bezüglich eines Gewinnspiels ("Deutsche Gewinner Zentrale") offen sein. EXPRO Inkasso AG fordert den Betrag in Höhe von 283,49 EUR, ansonsten wird bei dem "Fall der Nichtzahlung" keine andere Möglichkeit gesehen, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren wird mit Zwangsvollstreckung und Eintragung in die entsprechenden Schuldenverzeichnisse gedroht. Eine Kontoverbindung aus Frankreich ist angegeben

Scan: EXPRO Inkasso AG / Seite 01 / Dez 2019
EXPRO Inkasso AG / Seite 01 / Dez 2019
Scan: EXPRO Inkasso AG / Seite 02 / Dez 2019
EXPRO Inkasso AG / Seite 02 / Dez 2019


Unser Telefon klingelt seit Wochenbeginn häufig, da viele Verbraucher solche Schreiben in ihrem Briefkasten vorfanden. Der Text ist stets der Gleiche, die Anweisungen stimmten auch überein. Insbesondere vor Weihnachten scheinen sich solche unseriösen Forderungen zu häufen. Zum Inhalt: Die Überweisung soll innerhalb von sieben Tagen auf eine französische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger EXPRO AG) werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt. Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. Die EXPRO Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Empfänger sollten demzufolge nicht zahlen. Es handelt sich um keine seriöse Forderung und der beste Ort für das Schreiben scheint der Papierkorb zu sein.

Update: "Plus Inkasso AG" aus Frankfurt am Main fordert ebenfalls


Heute legte uns ein Mitglied eine weitere Forderung mit nahezu identischer Optik vor. Dieses Mal nennt sich der Absender "PLUS INKASSO AG" und gibt ebenfalls als Sitz ein Business Center in Frankfurt am Main an. Die Beträge weichen leicht ab, aber auch bei diesem Schreiben ist Vorsicht geboten. Empfänger eines solchen Schreibens sollten nicht überweisen! Es handelt sich bei der "PLUS INKASSO AG" um kein eingetragenes Inkassounternehmen. Vielmehr erweckt das Schreiben den Eindruck, als solle hier kurz vor Weihnachten noch einmal versucht werden, sich mittels unseriöser Forderungen zu bereichern.

Scan: Forderung "PLUS INKASSO AG" / Dez 2019
Forderung "PLUS INKASSO AG" / Dez 2019

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens EXPRO Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 3. Dezember 2019

INOVA Inkasso: Rechnung für „Erotikdienstleistung“

Eventuelle Scham wird von dem Absender „INOVA Inkasso“ als Druckmittel genutzt, um Geld einzutreiben. Ein Betrag in Höhe von 280,00 EUR soll auf ein tschechisches Konto überwiesen werden, weil eine offene Rechnung für die Nutzung eines Telefonsex-Services bestehen soll. Ist diese Forderung rechtens?

Titel: INOVA Inkasso: Rechnung für „Erotikdienstleistung“

INOVA Inkasso: Überweisung in die Tschechei


Auf den ersten Blick könnte es sich um eine seriöse Forderung handeln: „INOVA Inkasso“ gibt an, dass sie bevollmächtigt und beauftragt wurden, um eine noch offene Forderung beizutreiben. Wer die Firma mit Sitz in der Tschechei jedoch beauftragte, bleibt dem Empfänger solcher Forderungen unbekannt. Angeblich seien die Kosten durch die Nutzung von einem „Telefonsex-Service“ nicht beglichen worden, es handelt sich hierbei um die Summe von 90,00 EUR.

Zuzüglich anfallender Mahnkosten, Bearbeitungspauschalen und weiteren Kosten wird letztendlich ein Betrag in Höhe von 280,00 EUR verlangt. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Schreibens. Diese Summe ist auf ein tschechisches Konto zu überweisen.

Scan: INOVA Inkasso / Rechnung / Okt 2019
INOVA Inkasso / Rechnung / Okt 2019


Ist diese Forderung rechtens?


INOVA Inkasso ist derzeit nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (Stand 02.12.2019) eingetragen. Somit ist der Absender solcher Forderungen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Betroffene, die nachweislich keine solchen Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch nahmen, müssen diese Forderung nicht bezahlen.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?



  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens INOVA Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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Datingportale wie „SeitensprungArea“ ab sofort von BeTogetherMedia B.V. betrieben

Vor einigen Monaten berichteten wir über die Erfahrungen eines Mitglieds mit dem Datingportal „SeitensprungArea.com“ und weiteren Webseiten der Cyberservices B.V. Wie uns bekannt wurde, werden die zuvor genannten Seiten mittlerweile von dem Unternehmen BeTogetherMedia B.V. aus dem niederländischen Melderslo betrieben.

Titel: Datingportale wie „SeitensprungArea“ ab sofort von BeTogetherMedia B.V. betrieben

Über die Portale SeitensprungArea, HotDates18, DiskreteTreffen etc.


„So kann Dating sein. Sieh direkt wer zu Dir passt!“, heißt es auf der Datingwebsite „WilligeDamen.com“. Betrieben wird die Seite von der Firma BeTogetherMedia B.V. mit Sitz in Melderslo, Niederlande. Zwar ist eine kostenlose Registrierung für interessierte Nutzer möglich, jedoch werden auch kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten. Dazu zählt zum Beispiel der Versand von elektronischen Nachrichten, was nur im Rahmen des kostenpflichtigen Dienstes angeboten wird. BeTogetherMedia B.V. weist innerhalb ihrer AGB darauf hin, dass auf dem Portal eigens erstellte Profile genutzt werden – mit denen keine Treffen möglich sind. Das bedeutet ebenfalls, dass es sich bei den auf der Seite dargestellten Personen nicht um echte Mitglieder handeln muss; diese werden ausschließlich zu „illustrativen Zwecken“ genutzt.

Nur die Registrierung ist kostenlos: Es können Zahlungsaufforderungen folgen


Im Zusammenhang mit Datingportalen teilten uns zahlreiche Mitglieder ihre Erfahrungen mit. Unter anderem erhielt Herr N. überraschend eine Zahlungsaufforderung von einer Kanzlei, die von den Betreibern der Portale beauftragt wurde. So soll sich Herr N. laut der Rechtsanwälte auf einer der genannten Seite nicht nur angemeldet, sondern auch Leistungen in Anspruch genommen haben. Von ihm wurde die Zahlung einer Summe in Höhe von knapp 140,00 EUR gefordert. Herr N. reagierte damals nicht auf die Zahlungsaufforderung. Daraufhin wurde er erneut von schriftlich zur Zahlung aufgefordert – zuzuglich Anwaltgebühren in Höhe von mehr als 40,00 EUR. Herrn N. ist laut eigener Aussage die besagte Webseite jedoch nicht bekannt und demzufolge soll er sich dort niemals registriert haben.

Liste der bekannten Portale betrieben durch BeTogetherMedia B.V.


Das Unternehmen aus Holland betreibt betreibt zahlreiche weitere Datingportale. Aktuell sind uns folgende Seiten bekannt (Stand: 27.11.2019)


  • willigedamen.com
  • hotdates18.com
  • lustportal18.com
  • seitensprungarea.com
  • diskretetreffen.com
  • youpornclub.de
  • lustdate.com
  • sexinserat.com
  • datingarea.eu
  • fuckdatearea.com
  • affaire.com


Informationen zu Datingportalen und BeTogetherMedia B.V.


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung aufgrund einer Registrierung auf den Datingseiten der BeTogetherMedia B.V. erhalten? Oder haben Sie allgemeine Fragen zu Datingportalen? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Allgemeine Infos erhalten Sie telefonisch:

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oder per E-Mail:

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Letzte Mahnung: WETSON löst FAVORA ab

Eine Mahnung im Briefkasten zu finden ist alles andere als angenehm. Besonders unangenehm ist es, wenn es um offene Kosten hinsichtlich einer Telefonsex-Dienstleistung gehen soll. Zumindest suggeriert dies ein aktuelles Schreiben des Absenders „WETSON“. Sie schreiben: „Leider konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang für den über Ihren Telefonanschluss in Anspruch genommenen Service für besondere sexuelle Ansprüche feststellen“. Weiter heißt es, dass ursprünglich FAVORA (Verbraucherdienst berichtete) mit dem Factoring (LINK) beauftragt wurde, jetzt hat WETSON den Factoring-Auftrag übernommen.

Titel: Letzte Mahnung: WETSON löst FAVORA ab

WETSON fordert fast 200 EUR


In der Vergangenheit wurden optisch ähnliche Rechnungen von den Absendern Madaco, Werso, Kawora oder Armex versandt. Gemeinsam hatten sie die geforderte Summe: 90 EUR, weil angeblich ein kostenpflichtiger „Service für Erwachsene“ genutzt wurde. Zu diesem Zweck zeigen die Rechnungen das jeweilige Datum, wann diese Dienstleistung in Anspruch genommen worden sein soll. Zusätzlich wird pro Schreiben eine Uhrzeit und sogar eine Telefonnummer genannt, die dafür gebraucht worden sein soll. Jedoch wird verschwiegen, wie lange der Empfänger telefoniert haben soll – stattdessen sollen 90,00 EUR innerhalb von acht Tagen überwiesen werden. WETSON erhebt im Gegensatz zu den anderen uns bekannten Absendern zusätzlich Verzugskosten (50 EUR) und Überprüfungs- Bearbeitungsgebühren (58 EUR) – macht zusammen 198,00 EUR.

Als Kontoverbindung sind laut unserer Kenntnis tschechische Konten angegeben. Auf diese Banken soll der geforderte Betrag via SEPA-Überweisung überwiesen werden. WETSON akzeptiert gar eine Zahlung in Bar oder via Verrechnungsscheck. Zu diesem Zweck ist ein Postfach in Prag angegeben.

Scan: Mahnung WETSON / DEZ 2019
Mahnung WETSON / OKT 2019

Sollen derartige Rechnungen bezahlt werden?


Auch wenn die jeweiligen Rechnungen auf den ersten Blick einschüchternd wirken können, sollten erhaltende Forderungen auf Herz und Nieren geprüft werden. Sollten Sie als Empfänger eines solchen Schreibens keinerlei Dienstleistungen wie einen „Service für Erwachsene“ in Anspruch genommen haben, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen.

Es gibt Indizien, welche gewisse Rechnungen fragwürdig erscheinen lassen: so fehlen unter anderem die persönliche Anrede, eine vollständige Absenderadresse und die Nummer bzw. der Anbieter, die angeblich angerufen wurde. Bei telefonischen Dienstleistungen von Erotikanbietern sind ohnehin nur die anfallenden Verbindungskosten zu zahlen. Bereits 2018 gab eine Reihe von ähnlichen Rechnungen, über die auch die Verbraucherzentrale berichtete: „Ist eine Verbindung zum Erotikanbieter zustande gekommen, sind lediglich die Verbindungskosten zu bezahlen. Ein weiteres Entgelt muss nur dann beglichen werden, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde und Anrufer und Angerufener vorher einen Preis für das Erotiktelefonat vereinbart haben.“ Quelle: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/vorsicht-bei-forderungen-fuer-telefonsex-von-werso-und-co-27074

Kontakt zu Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zu den Telefonrechnungen aus der Tschechei? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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oder per E-Mail:

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