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Donnerstag, 3. Februar 2022

CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh: Mahnbescheid widersprechen!

Wir haben schon mehrfach über das Unternehmen CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh aus München berichtet. Leider las eine Verbraucherin unsere informativen Artikel zu dem Thema zu spät: sie wurde von einer Gerichtsvollzieherin eingeladen, um eine Vermögensauskunft abzugeben. Es sei denn, sie zahlt innerhalb von 14 Tagen die hohe Summe von über 1.600 EUR. Wir erklären die Folgen eines Vollstreckungsbescheids und bieten Hilfe für Betroffene.

Titeldbild: CCC vermögensverwaltungsgesellschaft mbh: Mahnbescheid widersprechen!

Folgen eines Vollstreckungsbescheids durch CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh

Neues zur CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh: eine Verbraucherin legte uns ein Schreiben einer Gerichtsvollzieherin vor, bezüglich einer Zwangsvollstreckungssache. Besagte Firma, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner und Kollegen aus München, beantragte die Abnahme einer Vermögensauskunft beim zuständigen Amtsgericht.

Wie kam es zu dieser Entwicklung? Scheinbar reagierte die Verbraucherin nicht auf den Vollstreckungsbescheid bzw. ließ die Frist ohne Widerspruch verstreichen. In dem uns vorliegenden Schreiben an die Verbraucherin wird die Zahlung der Summe in Höhe von über 1.600 EUR verlangt. Wird diese Summe nicht zu einem bestimmten Termin gezahlt, muss die Schuldnerin im Rahmen der Vermögensauskunft gegenüber dem Gläubiger sämtliche Informationen nennen, ob und wo er etwas bei der Schuldnerin pfänden kann.

Dieser Termin findet meist im Büro der/des GerichtsvollzieherIn statt. Diese/r nimmt unterschiedliche Daten zum Einkommen, Unterhaltsansprüchen, Arbeitgeber, Konten, PKW, Bargeld etc. auf. Vorsicht: wird die Ladung missachtet bzw. fehlt der/ die SchuldnerIn unentschuldigt, kann der Gläubiger den Erlass eines Haftbefehles beantragen. Drum ist es umso dringender: Lassen Sie s nicht so weit kommen!

Wie kommt es zum Vollstreckungsbescheid?

Wir vom Verbraucherdienst kennen das Problem leider nur zu gut: zahlreiche Verbraucher melden sich erst bei uns, wenn umgangssprachlich „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist. Erst traf die Zahlungsaufforderung ein – die wurde aus unterschiedlichen Gründen ignoriert. Es folgte der berüchtigte gelbe Umschlag, oder genauer der gerichtliche Mahnbescheid. Wurde dieser ebenfalls missachtet, erreichte den nicht zahlenden Verbraucher sogar ein Vollstreckungsbescheid.

Diese Vollstreckungssache ist Teil eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Wie beim gerichtlichen Mahnbescheid hat der Empfänger insgesamt zwei Wochen Zeit, um beim zuständigen Gericht zu widersprechen. Die Gläubigerin, in diesem Fall die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh kann einen Vollstreckungsbescheid beantragen, sie die Schulden beim Schuldner eintreiben möchte. Durch einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids hat die Gläubigerin letztendlich die Option, gegen den Verbraucher eine sofortige Zwangsvollstreckung zu vollziehen. Der rechtskräftige Titel berechtigt zur Durchführung von Pfändungen oder der oben beschriebenen Vermögensauskunft.

Hilfe bei Mahnbescheid und bei Vollstreckungsbescheid

Wie beschrieben, muss der Schuldner innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Gericht einlegen. Dies sollte natürlich erst recht in die Wege geleitet werden, wenn die titulierte Forderung unbegründet ist.

Um sich gegen die Vorwürfe zu wehren, ist eine Prüfung der Unterlagen unentbehrlich. Die angeschlossenen Rechtsanwälte bieten ihre Hilfe und Unterstützung an. Überzeugen Sie sich von dem Erfolg, indem Sie unsere aktuellen Urteile zu diesem und weiteren Themen lesen. Ignorieren Sie unangenehme Forderungen nicht, sondern reagieren Sie – sonst kann es zu großen finanziellen Problemen kommen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Sind Sie Unternehmer und haben Erfahrungen mit der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh? Oder haben Sie ebenfalls einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Wir helfen Ihnen mit allgemeine Infos via E-Mail und Telefon weiter.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 9. Juli 2021

Hilfe bei Excalibur Tatarelis & Partner KG: Vermittlungsgebühren gefordert

Die CCC Vermögensverwaltungs GmbH mbH fordert aus abgetretenem Recht Vermittlungsgebühren aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung, die ursprünglich zwischen der Excalibur Tatarelis & Partner KG und den Anlegern vor vielen Jahren abgeschlossen wurde. Grundlage dafür ist eine fondgebundene Lebensversicherung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus Luxemburg (mittlerweile FWU Life Insurance Lux S.A.)

Titel: Hilfe bei Excalibur Tatarelis & Partner KG: Vermittlungsgebühren gefordert


Excalibur Tatarelis & Partner KG vermittelte Nettopolicen

Die Excalibur Tatarelis & Partner KG mit Sitz in Oberhaching vermittelte in der Vergangenheit unter anderem fondsgebundene Lebensversicherungen der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus Luxemburg (mittlerweile FWU Life Insurance Lux S.A.). Bei der vermittelten Versicherung soll es sich um sogenannte „Nettopolicen“ gehandelt haben. Doch was ist eine solche Nettopolice?

Wenn die Gebühren, die zum Beispiel für die Vermittlung der Versicherung nicht in der Versicherungsprämie enthalten sind, ist von einer Nettopolice die Rede. Versicherungsnehmern soll somit die Möglichkeit gegeben sein, am Anfang der Laufzeit einen Rückkaufswert für die Versicherung zu bekommen. Somit schließen Versicherungsnehmer insgesamt mehrere Vereinbarungen, u.a. mit der Versicherung und dem Vermittler.

Trotz Kündigung sollten Vermittlungsgebühren entrichtet werden

Laut betroffener Mitglieder soll es drei getrennte Vereinbarungen geben haben, unter dem der der Versicherungsvertrag zustande gekommen sein soll. Diese unterschiedlichen Vereinbarungen sollen auch Gebühren- und Prämienzahlungen betreffen. Den Betroffen war nicht bewusst das bei einem Fall einer frühzeitigen Kündigung, zusätzlich eine Kündigung des Vermittlungsvertrages bedurfte.

Die Kosten einer Vermittlung sind an die Vermittler zu zahlen, in diesem Fall die Excalibur Tatarelis & Partner KG, ausschlaggebend sind die eigenständigen Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Versicherungsnehmer. Somit ist dieser Vertrag unabhängig von der Versicherung ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. zu betrachten. Das bedeutet im Falle einer Kündigung der Versicherung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., dass der Vertrag mit der Excalibur Tatarelis & Partner KG weiterhin bestehen bleibt.

Zahlungsdienstleister FWU Payment Services GmbH als Treuhänder

Versicherungsnehmer der Nettopolice der Atlanticlux haben zusätzlich eine Vereinbarung für Vermittlungsgebühren (in diesem Fall Excalibur Tatarelis & Partner KG) und eine Treuhandvereinbarung – hier die FWU Payment Services GmbH – getroffen. Die Versicherungsprämie sowie die Vermittlungsgebühr sollten mittels Lastschrift durch die FWU Payment Services GmbH eingezogen werden. Wenn ein Kunde diese Lebensversicherungs-Police kündigte, blieb rechtlich die gesonderte Vermittlungsgebührenvereinbarung hiervon unberührt. Wurde nicht gezahlt, wurden laut Treuhänderin FWU die gesamten Kosten insgesamt fällig.

Laut Betroffener erhielten diese aber keine Mahnungen sondern erst nach ca. 10 Jahren eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen. Sollte diesen Zahlungsaufforderungen keine Zahlungen durch die betroffenen geleistet werden in der Regel gerichtliche Mahnbescheide folgen.

Mahnbescheid durch Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Forderung wurde an CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgetreten

Wir berichteten bereits an anderer Stelle über gerichtliche Mahnbescheide der Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München, welche die Firma CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH anwaltlich vertraten. Es handelte sich um eine offene Vermittlungsgebührenvereinbarung zwischen dem Empfänger und dem Vermittler. Die Excalibur Tatarelis & Partner KG war ebenfalls als Handelsmakler bzw. Vermittler gemäß §§ 93 ff. HGB tätig. Die offene Forderung wurde durch die Treuhänder an die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH abgetreten.

Es folgte ein gerichtlicher Mahnbescheid, der Betroffene Anleger und Mitglieder im Verbraucherdienst konnten mit der Unterstützung von angeschlossenen Rechtsanwälten bereits positive Urteile erreichen. Im Einzelnen Lesen Sie dazu unsere Blogbeiträge: MEHR

CCC Vermögensverwaltungs GmbH gehen in Berufung

Es besteht die Möglichkeit, dass im Falle eines Rechtsstreits ein Beratungsverschulden seitens der Vermittler festgestellt werden könnte, sprich die Aufklärungspflichten wurden nicht erfüllt. Das hätte zur Folge, dass die getroffene Vermittlungsgebührenvereinbarung keinen Bestand haben könnte. Eine Einstufung als Risikoanlage hätte ggf. durch die Vermittler erfolgen müssen.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst stehen betroffenen Versicherungsnehmern hilfreich zur Seite. Wir können uns an dieser Stelle auf die Aussagen betroffener Verbraucher und Mitglieder stützen, die uns gegenüber darstellten, dass die CCC Vermögensverwaltungs GmbH in Beruf geht.

Weitere Infos zur Excalibur Tatarelis & Partner KG und CCC Vermögensverwaltungs GmbH

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Excalibur Tatarelis & Partner KG oder CCC Vermögensverwaltungs GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung durch die Kanzlei erhalten? Wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Reagieren Sie unbedingt, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 20. Dezember 2019

CCC Vermögensverwaltungs GmbH: Klagen abgewiesen

Wir berichteten vor einiger Zeit über die Münchner Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen, die von der CCC Vermögensverwaltungs GmbH beauftragt wurde, gerichtliche Mahnbescheide zu verschicken. Laut unserer Kenntnis sollten noch Gebühren aus älteren Vermittlungs-Vereinbarungen offen sein, die vor kurzem eingefordert wurden. Mittlerweile sind uns Urteile bekannt, in denen die Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgewiesen wurden.

Titel: CCC Vermögensverwaltungs GmbH: Klagen abgewiesen

Amtsgericht Frankfurt am Main: Klage abgewiesen


Die Münchner Firma klagt derzeit bundesweit vor mehreren Gerichten Ansprüche aus Vermittlungsvereinbarungen den frühen 2000er Jahren. In dem Rechtsstreit zwischen der CCC Vermögensverwaltungs GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen und dem Beklagten hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen - Aktenzeichen: 381 C298/29 (37).

Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München machten laut dem Urteil ihre Forderungen aus dem Jahr 2005 in diesem Jahr geltend. Auf das Mahnverfahren kann nicht abgestellt werden, da es nach einem Widerspruch, der 2016 erfolgte, lange nicht weiter betrieben wurde. Nach dieser langen Zeit von über 12 Jahren kann sich der Beklagte auf die Verwirkungsgrundsätze berufen. Die Klage ist demzufolge vom Amtsgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden.

Was hatte die CCC Vermögensverwaltungs GmbH gefordert?


Allgemein zu den Forderungen, die geltend gemacht werden: Es handelt sich bei den Forderungen laut unseren Informationen um offene Vermittlungsgebührenvereinbarung aufgrund des Abschlusses von Nettopolicen. Die uns hier vor liegenden Zahlungsaufforderungen und Mahnbescheide, wurden zwischen dem Schuldner und den Firmen Excalibur Tatarelis & Partner KG, Assekuranz-Consult GmbH und der Superior Vertriebsmanagement GmbH in den frühen 2000er Jahren abgeschlossen wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass noch weitere Vermittler tätig waren.

Diese Forderung wurde laut des Schreibens an die CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgetreten. So sollen anhand der damals geschlossenen Vermittlungs-Vereinbarung monatliche Ratenzahlungen in unterschiedlicher Höhe vereinbart worden sein. Die Vereinbarungen wurden von den Schuldnern nicht erfüllt, denn diese haben ihre Nettopolicen vorzeitig gekündigt. Zahlungen der Vermittlungsgebühren wurden daher nur teilweise oder gar nicht geleistet.

Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen geben bekannt, dass der Empfänger der Forderung sich in Zahlungsverzug befinde. Die Folge könnte ist, dass ein deutlich höherer Gesamtbetrag von mehreren tausend Euro überwiesen werden soll.

Amtsgericht Berlin-Köpenick: Fehlerhafte Beratung durch Anlagevermittler


Des Weiteren wies das Amtsgericht Berlin-Köpenick eine Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH ab. In einem Fall aus einer Vermittlungsvereinbarung zwischen dem Beklagten und der Firma Excalibur Tatarelis aus dem Jahre 2003. Bei der Vermittlung soll der zugrunde liegende Versicherungsvertrag mit der Firma Atlantic Lux Lebensversicherung AG seit dem Jahr 2006 außer Kraft gewesen sein. Die vor Gericht klagende CCC Vermögensverwaltungs GmbH bestand auf Anspruch aus der „Nettopolice“ und ließ sich demzufolge von den Rechtsanwälten Bösel, Kohwagner & Kollegen vor Gericht vertreten.

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies die Klage gegen den Beklagten im Verfahren Aktenzeichen 6 C 98/19 ab. Die Begründung: Fehlerhafte Beratung des Anlegers durch den Anlagevermittler.

Gerichtliche Mahnbescheide nicht ignorieren!


Mittlerweile meldeten sich einige Betroffene, die uns weitere Forderungen dieser Art vorlegten. Die Summen unterscheiden sich, aber die sogenannten „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ wurden scheinbar auch in den vorliegenden Fällen vor über 10 Jahren abgeschlossen.

Laut unserer Kenntnis versandten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen ebenfalls gerichtliche Mahnbescheide. Zuvor hat die Kanzlei die Schuldner mit einer Zahlungsaufforderung bedacht. In dieser Zahlungsaufforderung wurde darauf hingewiesen, dass wenn eine fristgerechte Zahlung nicht erfolgt, eine gerichtliche Durchsetzung die Folge ist.

Aus diesem Grunde ist es ratsam, eintreffende gerichtliche Mahnbescheide keinesfalls zu ignorieren und sich Unterstützung zu suchen - es muss mit einer Klage gerechnet werden.

Weitere Infos zur CCC Vermögensverwaltungs GmbH


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Oder wurde gar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Reagieren Sie unbedingt, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Mittwoch, 2. Januar 2019

Bösel, Kohwagner & Kollegen: Forderung für CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Die in München ansässige Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen wurde von der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH beauftragt, um aktuell gerichtliche Mahnbescheide zu verschicken. So sollen noch bestimmte Gebühren aus älteren Vereinbarungen offen sein, die nun eingefordert werden. Haben Sie auch eine solche Forderung in Ihrem Briefkasten gefunden? Hier erfahren Sie mehr.

Titel: Bösel, Kohwagner & Kollegen: Forderung für CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Was schreiben die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen?


In den uns vorliegenden Unterlagen verkündet die Kanzlei RAe Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München, dass sie die Firma CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH anwaltlich vertreten. Es handelt sich um eine offene Vermittlungsgebührenvereinbarung zwischen dem Empfänger und eine anderen Firma namens MSD MaklerService GmbH, die im Jahr 2004 abgeschlossen wurde. Diese Forderung wurde laut des Schreibens an die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH abgetreten. So soll anhand der damals geschlossenen Vereinbarung eine monatliche Rate in Höhe von 147,61 EUR zu zahlen sein, jedoch behaupten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen, dass der Empfänger der Forderung sich in Zahlungsverzug befinde und nun einen Gesamtbetrag von 4.194,77 EUR überweisen soll.

Für die Zahlung wurde eine Frist eingeräumt. Sollte keine Überweisung stattfinden, so drohen die Münchner Rechtsanwälte mit der Verzinsung des geforderten Betrags und weiterer gerichtlicher Schritte. Mittlerweile meldeten sich mehrere Verbraucher bei uns, die uns weitere Forderungen dieser Art vorlegten. Die Summen unterscheiden sich, aber die sogenannten „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ wurden scheinbar auch in den vorliegenden Fällen vor über 10 Jahren abgeschlossen.

Gerichtliche Mahnbescheide folgen bei Nichtzahlung


Tatsächlich versandten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen gerichtliche Mahnbescheide an Verbraucherdienst-Mitglieder, die sich hilfesuchend an uns wandten. Tätig wurden die Münchner Kanzlei für die besagte CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die sich offensichtlich die gleiche Anschrift teilen. Die Drohung aus der Zahlungsforderung wurde wahr gemacht: neben der Hauptforderung werden nun zusätzlich Zinsen und die Verfahrens- und Anwaltskosten fällig. Empfänger eines gerichtlichen Mahnbescheids haben nach Erhalt zwei Wochen Zeit, einen Widerspruch einzureichen. Es sollte in so einem Fall unbedingt reagiert werden, da die Kosten sonst noch steigen könnten!

Verjährung?


Verbraucherdienst wurde aus einem laufenden Verfahren darüber unterrichtet, dass bei den gelten gemachten Forderungen der Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen die Einrede der Verjährung vom Richter abgelehnt worden ist. Begründet wurde es durch den Richter mit dem Hinweis, dass es sich um gelten gemachte Ansprüche aus einer Ratenzahlungsvereinbarung handelt.

Hilfe bei Post durch die Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung durch die RAe Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Oder wurde gar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Haben Sie vor längerer Zeit eine Vereinbarung mit einer MSD MaklerService GmbH abgeschlossen? Reagieren Sie, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.