Donnerstag, 3. Februar 2022

CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh: Mahnbescheid widersprechen!

Wir haben schon mehrfach über das Unternehmen CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh aus München berichtet. Leider las eine Verbraucherin unsere informativen Artikel zu dem Thema zu spät: sie wurde von einer Gerichtsvollzieherin eingeladen, um eine Vermögensauskunft abzugeben. Es sei denn, sie zahlt innerhalb von 14 Tagen die hohe Summe von über 1.600 EUR. Wir erklären die Folgen eines Vollstreckungsbescheids und bieten Hilfe für Betroffene.

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Folgen eines Vollstreckungsbescheids durch CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh

Neues zur CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh: eine Verbraucherin legte uns ein Schreiben einer Gerichtsvollzieherin vor, bezüglich einer Zwangsvollstreckungssache. Besagte Firma, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner und Kollegen aus München, beantragte die Abnahme einer Vermögensauskunft beim zuständigen Amtsgericht.

Wie kam es zu dieser Entwicklung? Scheinbar reagierte die Verbraucherin nicht auf den Vollstreckungsbescheid bzw. ließ die Frist ohne Widerspruch verstreichen. In dem uns vorliegenden Schreiben an die Verbraucherin wird die Zahlung der Summe in Höhe von über 1.600 EUR verlangt. Wird diese Summe nicht zu einem bestimmten Termin gezahlt, muss die Schuldnerin im Rahmen der Vermögensauskunft gegenüber dem Gläubiger sämtliche Informationen nennen, ob und wo er etwas bei der Schuldnerin pfänden kann.

Dieser Termin findet meist im Büro der/des GerichtsvollzieherIn statt. Diese/r nimmt unterschiedliche Daten zum Einkommen, Unterhaltsansprüchen, Arbeitgeber, Konten, PKW, Bargeld etc. auf. Vorsicht: wird die Ladung missachtet bzw. fehlt der/ die SchuldnerIn unentschuldigt, kann der Gläubiger den Erlass eines Haftbefehles beantragen. Drum ist es umso dringender: Lassen Sie s nicht so weit kommen!

Wie kommt es zum Vollstreckungsbescheid?

Wir vom Verbraucherdienst kennen das Problem leider nur zu gut: zahlreiche Verbraucher melden sich erst bei uns, wenn umgangssprachlich „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist. Erst traf die Zahlungsaufforderung ein – die wurde aus unterschiedlichen Gründen ignoriert. Es folgte der berüchtigte gelbe Umschlag, oder genauer der gerichtliche Mahnbescheid. Wurde dieser ebenfalls missachtet, erreichte den nicht zahlenden Verbraucher sogar ein Vollstreckungsbescheid.

Diese Vollstreckungssache ist Teil eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Wie beim gerichtlichen Mahnbescheid hat der Empfänger insgesamt zwei Wochen Zeit, um beim zuständigen Gericht zu widersprechen. Die Gläubigerin, in diesem Fall die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh kann einen Vollstreckungsbescheid beantragen, sie die Schulden beim Schuldner eintreiben möchte. Durch einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids hat die Gläubigerin letztendlich die Option, gegen den Verbraucher eine sofortige Zwangsvollstreckung zu vollziehen. Der rechtskräftige Titel berechtigt zur Durchführung von Pfändungen oder der oben beschriebenen Vermögensauskunft.

Hilfe bei Mahnbescheid und bei Vollstreckungsbescheid

Wie beschrieben, muss der Schuldner innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Gericht einlegen. Dies sollte natürlich erst recht in die Wege geleitet werden, wenn die titulierte Forderung unbegründet ist.

Um sich gegen die Vorwürfe zu wehren, ist eine Prüfung der Unterlagen unentbehrlich. Die angeschlossenen Rechtsanwälte bieten ihre Hilfe und Unterstützung an. Überzeugen Sie sich von dem Erfolg, indem Sie unsere aktuellen Urteile zu diesem und weiteren Themen lesen. Ignorieren Sie unangenehme Forderungen nicht, sondern reagieren Sie – sonst kann es zu großen finanziellen Problemen kommen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Sind Sie Unternehmer und haben Erfahrungen mit der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh? Oder haben Sie ebenfalls einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Wir helfen Ihnen mit allgemeine Infos via E-Mail und Telefon weiter.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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