Donnerstag, 17. Februar 2022

Verlag der Stadt GmbH: Offerte für Werbeanzeigen

Werbung für das eigene Unternehmen schalten muss sich schon lohnen. Ob eine Anzeige in einer Info-Broschüre oder eine Info-Tafel sich lohnt, bleibt fraglich. Eine Verlag der Stadt GmbH versucht mittels Offerten, teure Verträge für Werbeanzeigen an Gewerbetreibende zu verkaufen. Ein Betroffener berichtet.

Titel: Verlag der Stadt GmbH: Offerte für Werbeanzeigen


Kostspielige Anzeigen-Angebote vom Verlag der Stadt

Uns wurde eine Offerte für die Veröffentlichung einer Anzeige vorgelegt. Es geht hierbei um eine Verlag der Stadt GmbH, die sich bei einem Gewerbetreibenden gemeldet hat. Das Formular gleicht den vielen Offerten, über die wir in diesem Blog bereits berichteten. Zentral ist eine gedruckte „Anzeige“ des angeschriebenen Unternehmers/Unternehmens zu sehen, darunter in kleiner Schrift die Vertragsbedingungen.

Erst wenn dieser Zettel unterschrieben zurück gefaxt wird (Die Nummer ist groß in die obere rechte Ecke gedruckt), wird ein teuer Vertrag abgeschlossen: Nettopreis 549 EUR, Farbkosten 199 EUR, Satz / Gestaltung 299 EUR – plus Mehrwertsteuer. Neu ist uns jedoch das Feld „Rücktritt“, wobei ein Rücktritt ohne Druck von der letzten Auflage auch möglich sei – Kostenpunkt 300 EUR zzgl. Mwst.

Wenn kein Vertrag geschlossen wurde, wird es auch kaum möglich sein, davon zurückzutreten. Zusätzlich fiel uns auf, dass die genannte URL „www.verlagderstadt.de“ auf der Offerte zu einer Seite ohne Impressum oder Arbeitsproben führte (Stand 17.02.2022).

Nur eine Verlängerung? Ein Betroffener berichtet

Ein Gewerbetreibender teilte uns seine Erfahrungen mit der Verlag der Stadt GmbH mit. Er schreibt, Zitat: „ich werde seit ein paar Tagen per E-Mail bzw. telefonisch Aufgefordert eine Werbeanzeige aufzugeben. Anscheinend habe ich dies schon einmal gemacht es ginge ja "nur um eine Verlängerung“. Per Telefon werde ich zeitlich unter Druck gesetzt einen Abschluss zu tätigen oder zurückzutreten, was allerdings auch 300 EUR kosten würde.“ Zitatende.

Solche unerwünschte Telefonate sind auch als Cold Call bekannt. So werden Anrufe betitelt, bei denen zuvor keine Geschäftsbeziehung bestanden hat. Das Tückische an derlei Anrufen ist, dass B2B Geschäfte häufig auf diese Art und Weise abgeschlossen werden. Ein „Ja“ zu viel – und es kann teuer werden. Der angerufene Gewerbetreibende wurde scheinbar, wie sich anhand seiner Äußerungen vermuten lässt, hinsichtlich der Vertragsdetails sogar verunsichert.

Scan: Offerte // Verlag der Stadt GmbH // Feb 2022
Offerte // Verlag der Stadt GmbH // Feb 2022


Werbeerfolg kaum messbar

Zum Veröffentlichungszeitpunkt liegen uns keinerlei Probe-Exemplare von Druckobjekten vor, in denen die dargestellte Werbeanzeige sichtbar gewesen wäre. Aufgrund der ungenauen Nennung des Werbeanzeigenträgers (Info- Broschüre? Tafel?) gestaltet sich eine Beurteilung für uns schwierig.

Darüber hinaus fehlen wichtige Angaben zum Verteilungsgebiet oder zur Auflage, um einen Werbeerfolg einzuschätzen. Auf uns wirkt das vorliegende Werbeangebot ungenügend und wir würden aufgrund der ungenauen Beschreibung keine Anzeige bei der Verlag der Stadt GmbH in Auftrag geben.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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