Donnerstag, 24. März 2016

TMA Management | Forderungen für Glücksspielanbieter

Eine Verbraucherin war so freundlich, uns eine Zahlungsaufforderung des Unternehmens „TMA Management“ zur Bearbeitung weiterzuleiten. Auf dem ersten Blick überrascht das Schreiben aus München stark: denn die Firma hat eine recht eigenwillige Interpretation des eigenen Firmennamens und gibt sich auf dem Zahlschein als „TMA Manadgment“ aus.



Fragwürdige Zahlungsaufforderung von TMA Management


Auch wenn die alternative Schreibweise der „TMA Management“ vielleicht zum Schmunzeln anregt, sollte man Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft in der Ablage Papierkorb landen lassen. Derartige Forderungen (zum Beispiel durch eingetragene Inkasso-Unternehmen) sollte man ernst nehmen und demzufolge nicht ignorieren.

Die TMA Management (laut Schreiben mit Sitz in München) fordert im Auftrag diverser Glücksspielanbieter wie EuroWinAg, Eurojackpott49, EuroMillionen49, EuroWin24 usw. usf. einen Gesamtbetrag in Höhe von 799,61 EUR. Sollte der Empfänger eines solchen Schreibens jedoch sofort bezahlen wollen, bietet TMA Management ein Vergleichsangebot in Höhe von 319 EUR an.
In dem Schreiben, welches mit „Beitragszahlungen, Außerordentliche Kündigung / 1. Mahnung“ übertitelt ist, wird dem Empfänger unterstellt, mit den oben genannten Glücksspielanbietern Verträge abgeschlossen zu haben, die noch nicht vollständig abbezahlt wurden.

Handelt es sich bei der Firma TMA Management um kein Inkassounternehmen?


Eine Recherche sollte uns erste Hinweise bringen. Das Unternehmen TMA Management ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet (Stand: 23.03.2016). In diesem Register finden sich unter anderem all jene Inkassobüros, die in Deutschland dazu berechtigt sind, Inkassoleistungen zu betreiben. Da die TMA Management laut den vorliegenden Informationen kein Inkassounternehmen ist, muss es dort auch nicht eingetragen sein.
Wir prüften die uns vorliegenden Daten des Anschreibens und stellten fest, dass die angegebene Kontoverbindung auf dem Zahlschein auf ein bulgarisches Konto hinweist. Auf diesem Überweisungsträger ist übrigens auch die Neuinterpretation des Firmennamens zu lesen: TMA Manadgment.
Dieser Trend zur mangelhaften Rechtschreibung setzt sich auch im eigentlichen Text des Fließtextes fort.
Zitat:

„Nach der Zahlen werden Ihre Daten gelöscht aus allen online Systemen Sie werden keinesfalls mehr kontaktiert durch die Gewinnverbände. Bei sofortiger Nichteinzahlung tritt die Gesamtforderung an sie zurück somit müssten sie dann 799,61€ einzahlen. Bitte nehmen sie das Vergleichsangebot an und Zahlen Sie sofort ein“

Zitatende.

Bisher liegen uns keine weiteren Informationen zu dieser Firma vor und ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Jedoch warnen wir vor einer Zahlung, ohne die Forderungen vorab auf ihre Richtigkeit geprüft zu haben.


Neue Informationen bezüglich TMA


15.08.2016: Es gibt Neuigkeiten über die TMA Management. Aktuell sind weitere Schreiben im Umlauf, die mit "Beitragszahlungen / Außerordentliche Kündigung / 1. Mahnung" übertitelt sind. Uns wurde durch einen angeschriebenen Verbraucher ein solches Dokument zur Verfügung gestellt. Demzufolge können wir berichten, dass TMA schriftlich ein Vergleichsangebot vorschlägt, weil laut dem Schreiben eine Gesamftforderung von 799,61 EUR offen sein soll. Der Vergleich würde deutlich geringer ausfallen, sofern er innerhalb der nächsten drei Tage gezahlt werden sollte: nämlich 295,00 EUR. Im Falle einer Nichtzahlung droht das Unternehmen mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Schufa Meldung und einer Zwangsvollstreckung durch "ein Gerichtvollzieher"(sic).

Mittlerweile scheint das Unternehmen von München nach Dortmund gezogen zu sein. Im Briefkopf ist eine neue Adresse angegeben. Die Kontodaten hingegen verweisen weiterhin auf ein Konto in Bulgarien.

Verbraucherdienst e.V. informiert


Wir bieten Ihnen allgemeine Informationen zu vielen Bereichen rund um das Thema Verbraucherschutz. Sie können uns gerne via Telefon, Fax oder E-Mail kontaktieren.
Mitglied sein heißt – rundum für Sie da zu sein.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 23. März 2016

I.H.A. GmbH | PKBMedia tritt als „Industrie und Handel I.H.A.“ auf

Verbraucherdienst e.V. berichtet im November 2015 über die PKBMedia aus Duisburg, die Offerten für einen Eintrag in ein Branchenbuch verschickten. Mittlerweile gibt es Neuigkeiten zu dem Unternehmen. Anscheinend werden die Anzeigen-Angebote für Gewerbetreibende nun unter der Bezeichnung „Industrie und Handel I.H.A“ versandt.

Neue Offerten durch die I.H.A. GmbH

Neue Offerten durch die I.H.A. GmbH?


Mitte November 2015. Ein Gewerbetreibender übergab uns seine vorliegenden Unterlagen bezüglich einer Offerte der PKBMedia aus Duisburg. Für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis verlangte das Unternehmen über 500 EUR, sofern das Schreiben vom Empfänger ausgefüllt zugestellt wurde.
Wie so häufig lag umgangssprachlich der Teufel im Detail bzw. im Kleingedruckten. Eine derartige Offerte sollte natürlich vorab genau geprüft werden, sonst geht man unter Umständen einen Vertrag ein, der teurer werden kann, als das Angebot im ersten Moment suggeriert.

Wir erhielten aktuell einen Hinweis einer Verbraucherin, die uns darüber informierte, dass die PKBMedia jüngst als „I.H.A. GmbH“ auftreten soll. Diesen Hinweis gingen wir nach und stießen auf einen Bericht des 112-Magazins unter der URL „http://www.112-magazin.de/kb-polizei/item/17963-waldeck-frankenberg-online-branchenbuch-preis-ist-hoch-der-nutzen-nicht“. Dort wird über eine Offerte der Industrie und Handel I.H.A. aus Duisburg berichtet. Allerdings ist der geforderte Betrag um einiges höher. Insgesamt fordert die I.H.A. GmbH laut des Beitrags 891,31 EUR.

Branchenbucheintrag: Hohe Kosten für Gewerbetreibende


Ob Sie als Gewerbetreibender einen Nutzen in so einen Eintrag sehen, bleibt letztendlich Ihre Sache. Jedoch können wir Ihnen mitteilen, dass der Nutzen von derartigen Anzeigen häufig fragwürdig ist. Als Gewerbetreibender haben Sie kein Widerrufsrecht, deshalb würde durch das Zurücksenden der Offerte ein Vertrag entstehen.

Da die Ähnlichkeiten zu dem vorherigen Angebot der PKBMedia groß sind, verweisen wir noch einmal auf unseren bestehenden Text zu dem Thema. Dort erhalten Freiberufler, Firmeninhaber und Selbstständige auch weitere Hinweise, wie sie mit so einer Offerte umgehen können.

Link zum Artikel über PKBMedia: http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/11/pkbmedia-unternehmen-auskunft.html

Haben Sie so ein Angebot für einen Eintrag von der Industrie und Handel I.H.A. GmbH erhalten? Sie können sich gerne bei uns informieren, um weitere allgemeine Informationen dazu zu erhalten.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 16. März 2016

Abzocke Routenplaner | Service 24 GmbH | Office 24 GmbH

Es häufen sich die Meldungen von betroffenen Verbrauchern, die über Zahlungsaufforderungen der Service 24 GmbH und der Office 24 GmbH aus Frankfurt erhalten. Es werden um die 500 EUR durch die Nutzung eines Routenplaner-Portals verlangt. Ein Verbraucher leitete uns eine solche Forderung per Mail weiter, damit wir ein Auge darauf werfen konnten.

Abzocke Routenplaner  Service 24 GmbH  Office 24 GmbH

Vorsicht vor Routenplanern mit versteckten Kosten


Eine Abofalle getarnt als Routenplaner ist keine neue Methode, um Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Wir berichteten bereits mehrfach über die Gefahren bei der Nutzung eines solchen Routenplaners, der mit versteckten Kosten im Kleingedruckten aufwartet. Auch in diesem Jahr tappen unbedarfte Verbraucher in die Abofalle.

Im Gegensatz zu seriösen Portalen, auf denen häufig kostenfrei und ohne Fallstricke die schnellste Route rausgesucht wird, werden hier horrende Kosten für die Nutzung verlangt. Mit einer einfachen Abfrage, bei der man sich zusätzlich auf dem Portal registrieren muss, willigt man unter Umständen unwissentlich einer 24 monatigen Mitgliedschaft ein. Dieses Abo soll gar im Voraus gezahlt werden – 500 EUR.

Bei Nichtzahlung wird mit Kontopfändung gedroht


Es handelt sich um die Portale maps-24.info und online-routenplaner.info. Auf diesen Seiten ist es möglich, sich nach einer Anmeldung eine Route berechnen zu lassen. Auf dem zweiten Portal wird direkt nach der Betätigung des Buttons „Route berechnen“ auf eine Seite weitergeleitet, auf welcher der Hinweis zu lesen ist: „Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung € 500,-, Die Abrechnung erfolgt im Voraus.“ - dieser Hinweis fehlt jedoch bei dem anderen Portal.

Im Impressum beider Portale ist eine Adresse in Frankfurt angegeben. Ein gewisser „Dr. Rainer G.“ soll bei beiden Routenplanern der Geschäftsführer sein. Registriert sind die beiden Portale jedoch anonymisiert durch die PROTECTED DOMAIN REG LTD aus London (Name: Meram Kerem), sodass nicht ersichtlich ist, ob die Firmen überhaupt existieren.
Verbraucher, die sich auf dem Routenplaner anmelden erhalten eine Email mit dem Betreff „Offene Forderung“, in der im Fall einer Nichtzahlung sogar mit einer Lohn- und Kontopfändung gedroht wird.

Bloss nicht per Paysafecard zahlen


Verbraucher, welche die besagten Routenplaner nutzten und auch ein Schreiben von der Service 24 GmbH oder der Office 24 GmbH erhielten, sollten den geforderten Betrag von 500 EUR auf keinen Fall via Paysafecard zahlen.
Auch raten wir von der Teilnahme des dort angepriesenen Gewinnspiels ab. Um eine Chance auf die Preise (Navigationsgerät, Reise auf die Malediven) zu erhalten, muss eine Registrierung vorab erfolgen. Bedeutet: man muss erst ein kostenpflichtiges Abo abschließen, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu dürfen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 14. März 2016

Habibi.de | Mahnschreiben von Rechtsanwalt Erik Hammer

Seit Oktober 2015 berichten wir über „Habibi.de“, ein angebliches Schnäppchenportal für preisbewusste Verbraucher. Zahlreiche dieser Schnäppchenjäger meldeten sich bislang bei uns, um über ihre Erfahrungen mit diesem Portal mitzuteilen, welches von der Habibi Media GmbH betrieben wird. Mittlerweile gibt es Neuigkeiten: Verbraucher, die unfreiwillig einen Vertrag mit dem Unternehmen aus Chemnitz eingingen, erhalten möglicherweise ein Mahnschreiben von dem Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig.

Habibi - Mahnschreiben von Rechtsanwalt Erik Hammer

Habibi Nutzer aufgepasst – Rechtsanwalt Erik Hammer fordert Geld


Was ist Habibi.de? Auf der Website werden zahlreiche Produkte zu günstigen Preisen angeboten, wie zum Beispiel ein Laptop für knapp 36 EUR. Hinter diesem vermeintlichen Portal für Schnäppchen verbirgt sich jedoch ein Abo. Nur aufmerksame Leser des Kleingedruckten im Impressum werden die versteckten Kosten entdecken. So kommen zum Beispiel eine Jahresgebühr von 98 EUR (für das erste Vertragsjahr) und eine Aufnahmegebühr von 59 EUR zusammen. Ob man dann in den Genuss der supergünstigen Angebote kommt, ist uns leider unbekannt.

Laut unseren Informationen konnten sich Verbraucher teilweise nicht erklären, wie dieser Vertrag mit der Habibi Media GmbH zustande kam – und waren ganz verblüfft über die Rechnung. Noch überraschter dürften sie sein, wenn nun eine Mahnung eines Rechtsanwalts im Briefkasten landet.

Mehr als 240 EUR im Auftrag von Habibi Media GmbH


Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig droht im Auftrag der Habibi Media GmbH, dass „eine Nichtzahlung innerhalb der nächsten fünf Werktage“ eine „gerichtliche Durchsetzung der Forderung“ nach sich ziehen kann. Insgesamt sollen laut Mahnung mehr als 240 EUR gezahlt werden. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung (Testzugang, Jahresgebühr und Aufnahmegebühr) sowie einer Nebenforderung von 10 EUR zusammen. Wobei Erik Hammer darauf verweist, dass mit jedem weiteren Verzugstag weitere Verzugszinsen von 0,02 EUR hinzukommen.

Wie bereits erwähnt, das Internetportal Habibi.de ist ein häufiges Thema bei unseren Mitgliedern und bei betroffenen Verbrauchern, die dort unfreiwillig ein Abo abschlossen. Lesen Sie unsere Berichte zu Habibi hier:

Habibi.de - Erfahrungenhttp://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/10/habibi-de-erfahrungen.html
Habibi.de - Neues Designhttp://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/12/habibi-media-gmbh.html


Betroffene sollten die Rechnungen von Habibi Media GmbH und Mahnungen von Erik Hammer durchaus ernst nehmen. Auch wenn man sich bei der Anmeldung auf Habibi.de nicht bewusst war, dass man ein Abo abschließt, handelt es sich dennoch um einen Vertrag. Auch die Mahnung von Rechtsanwalt Erik Hammer ist kein „Fake“.

Ein weiteres Problem, welches uns in Gesprächen mit betroffenen Verbrauchern geschildert wurde, ist die schlechte Erreichbarkeit der Firma Habibi Media GmbH. Es sind zum Beispiel keinerlei Telefonnummern und wechselnde E-Mail Adressen angegeben.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Branchen-Auskunft-Deutschland 24.Ltd | Inkassogesellschaft König mbH

Eine Gewerbetreibende wandte sich an uns, weil sie eine Rechnung von einem in Spanien ansässigen Branchenbuch erhalten hat. Die Firma „Branchen-Auskunft-Deutschland 24.Ltd“ verschickte eine Rechnung für einen Eintrag in ein unbekanntes Branchenverzeichnis. Wenig später erhielt die Gewerbetreibende sogar eine Forderung der Inkassogesellschaft König mbH. Was hat es mit diesen Schreiben auf sich?

Branchen-Auskunft-Deutschland 24.Ltd  Inkassogesellschaft König mbH

Rechnung von der Branchen-Auskunft-Deutschland24.Ltd


Uns liegt eine Rechnung von der Branchen-Auskunft-Deutschland24 Ltd. mit Sitz in Barcelona, Spanien (die Straße 'Rambla del Poblenou' ist im Briefkopf angegeben) vor. In dieser Rechnung, die uns von einer betroffenen Verbraucherin zur Verfügung gestellt wurde, werden nahezu 300 EUR verlangt. Berechnet wird Folgendes:


  • Darstellung der Firmendaten im Internet (Laufzeit: Ein Jahr)
  • SEO Optimierung in bis zu 50 Suchmaschinen (Ohne automatische Verlängerung)


Was aber nicht angegeben wird, ist die URL bzw. Internetadresse des Branchenbuchs, auf oder in dem die Dienstleistung durch die Auftraggeberin überprüfbar wäre. Auf dem Schreiben wird außerdem mit einem grafischen Logo der Eindruck erweckt, dass es sich bei der Branchen-Auskunft-Deutschland um einen Google Partner handelt. Dies ist nicht der Fall, wie wir recherchieren konnten.

Es werden genau 299,50 EUR für die Dienstleistung verlangt, die auf eine spanische Kontoverbindung innerhalb von einer Woche überwiesen werden sollen.

Zahlungsaufforderung von der Inkassogesellschaft König mbH


Die Gewerbetreibende zahlte die Rechnung von der Branchen-Auskunft-Deutschland24 Ltd. nicht. Daraufhin erhielt sie eine Zahlungsaufforderung von der Inkassogesellschaft König mbH aus Köln. Im Auftrag des Branchenbuchs wird erneut mit der Drohung eines Schufa-Eintrages gedroht sofern die 299,50 EUR nicht bezahlt werden. Auch hier recherchierte Verbraucherdienst und nutzte unter anderem die Suchfunktion des Rechtsdienstleistungsregisters, um zu überprüfen, ob die Inkassogesellschaft König mbH berechtigt ist, Inkassoforderungen geltend zu machen. Wir fanden keinen Eintrag, demzufolge handelt es sich um kein eingetragenes Inkassounternehmen.

Gewerbetreibende können sich an uns wenden


Mittlerweile meldete sich ein weiterer Gewerbetreibender bei uns, der ähnliche Erfahrungen mit den genannten Unternehmen hatte. Hier kam allerdings noch hinzu, dass er telefonisch von der Inkassogesellschaft König mbH kontaktiert wurde. In dem Gespräch wurde behauptet, dass angeblich eine Tonaufnahme des mündlichen Vertragsabschlusses bestehen würde. Jedoch erhielt der Gewerbetreibende keine Datenträger.
Haben Sie auch eine Rechnung oder eine Zahlungsaufforderung erhalten? Oder gar eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Branchen-Auskunft-Deutschland24 Ltd.? Betroffene Gewerbetreibende können gerne die folgenden Kontaktmöglichkeiten nutzen:

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 3. März 2016

Dinamic Construct Ambient SRL | Inkasso & Forderungs

Verbraucherdienst e.V. warnt vor Schreiben der Dinamic Construct Ambient SRL. Ein angebliches Inkasso und Forderungs Firma aus Wien. Gleich zwei Mitglieder stellten uns freundlicherweise die jeweiligen Schreiben zur Verfügung. Die Gesamtforderung beträgt in den uns vorliegenden Ankündigung 186,49 EUR. Diese setzt sich zusammen aus einer Hauptforderung von 176,27 EUR plus Inkassokosten von 10,22 EUR.

Dinamic Construct Ambient SRL  Inkasso & Forderungs

Dinamic Contruct Ambient SRL - „Ankündigung“ aus Wien


In den Zahlungsaufforderungen ist zu lesen, dass es sich um eine letztmalige Forderung handelt, den offenen Betrag von 186,49 EUR sofort zu begleichen. Darüber hinaus wird mit rechtlichen Schritten gegen die Empfänger, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Erst bei einer Zahlung würde die Anschrift aus der Datenbank gelöscht. Dies zweifelt der Verbraucherdienst e.V. jedoch an.
Ein seriöses Inkassounternehmen würde nicht auf folgende Angaben verzichten: zuständige Behörde bzw. Registrierungsnummer, für welchen Auftraggeber wird die Forderung beigetrieben und eine angemessene Fristsetzung. All diese Punkte sind bei den Forderungen der Dinamic Construct nicht gegeben.

Konto in Rumänien


Das Unternehmen gibt in beiden Anschreiben eine Adresse in Wien an, aber möchte die Forderung auf ein rumänisches Konto beglichen haben. Die Dinamic Construct gibt sich selbst als Kontoinhaber an und wirkt aufgrund von Schreibfehlern unseriös.
Falls Sie eine Zahlung auf das rumänische Konto vornehmen, ist ihr Geld nur sehr schwer zurückzufordern. Aus unserer heraus Erfahrung ist es wahrscheinlich, dass noch weitere Schreiben ähnlicher Machart folgen könnten.
Haben Sie auch einen Brief von Dinamic Construct Ambient SRL erhalten? Generell sollten Sie sämtliche Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen ernst nehmen und gewissenhaft prüfen - auch wenn das Schreiben von Dinamic Construct fragwürdig erscheint. Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.