Montag, 14. März 2016

Branchen-Auskunft-Deutschland 24.Ltd | Inkassogesellschaft König mbH

Eine Gewerbetreibende wandte sich an uns, weil sie eine Rechnung von einem in Spanien ansässigen Branchenbuch erhalten hat. Die Firma „Branchen-Auskunft-Deutschland 24.Ltd“ verschickte eine Rechnung für einen Eintrag in ein unbekanntes Branchenverzeichnis. Wenig später erhielt die Gewerbetreibende sogar eine Forderung der Inkassogesellschaft König mbH. Was hat es mit diesen Schreiben auf sich?

Branchen-Auskunft-Deutschland 24.Ltd  Inkassogesellschaft König mbH

Rechnung von der Branchen-Auskunft-Deutschland24.Ltd


Uns liegt eine Rechnung von der Branchen-Auskunft-Deutschland24 Ltd. mit Sitz in Barcelona, Spanien (die Straße 'Rambla del Poblenou' ist im Briefkopf angegeben) vor. In dieser Rechnung, die uns von einer betroffenen Verbraucherin zur Verfügung gestellt wurde, werden nahezu 300 EUR verlangt. Berechnet wird Folgendes:


  • Darstellung der Firmendaten im Internet (Laufzeit: Ein Jahr)
  • SEO Optimierung in bis zu 50 Suchmaschinen (Ohne automatische Verlängerung)


Was aber nicht angegeben wird, ist die URL bzw. Internetadresse des Branchenbuchs, auf oder in dem die Dienstleistung durch die Auftraggeberin überprüfbar wäre. Auf dem Schreiben wird außerdem mit einem grafischen Logo der Eindruck erweckt, dass es sich bei der Branchen-Auskunft-Deutschland um einen Google Partner handelt. Dies ist nicht der Fall, wie wir recherchieren konnten.

Es werden genau 299,50 EUR für die Dienstleistung verlangt, die auf eine spanische Kontoverbindung innerhalb von einer Woche überwiesen werden sollen.

Zahlungsaufforderung von der Inkassogesellschaft König mbH


Die Gewerbetreibende zahlte die Rechnung von der Branchen-Auskunft-Deutschland24 Ltd. nicht. Daraufhin erhielt sie eine Zahlungsaufforderung von der Inkassogesellschaft König mbH aus Köln. Im Auftrag des Branchenbuchs wird erneut mit der Drohung eines Schufa-Eintrages gedroht sofern die 299,50 EUR nicht bezahlt werden. Auch hier recherchierte Verbraucherdienst und nutzte unter anderem die Suchfunktion des Rechtsdienstleistungsregisters, um zu überprüfen, ob die Inkassogesellschaft König mbH berechtigt ist, Inkassoforderungen geltend zu machen. Wir fanden keinen Eintrag, demzufolge handelt es sich um kein eingetragenes Inkassounternehmen.

Gewerbetreibende können sich an uns wenden


Mittlerweile meldete sich ein weiterer Gewerbetreibender bei uns, der ähnliche Erfahrungen mit den genannten Unternehmen hatte. Hier kam allerdings noch hinzu, dass er telefonisch von der Inkassogesellschaft König mbH kontaktiert wurde. In dem Gespräch wurde behauptet, dass angeblich eine Tonaufnahme des mündlichen Vertragsabschlusses bestehen würde. Jedoch erhielt der Gewerbetreibende keine Datenträger.
Haben Sie auch eine Rechnung oder eine Zahlungsaufforderung erhalten? Oder gar eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Branchen-Auskunft-Deutschland24 Ltd.? Betroffene Gewerbetreibende können gerne die folgenden Kontaktmöglichkeiten nutzen:

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

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