Dienstag, 31. März 2020

Euro-Invest-Inkasso UG fordert für Online-Vertrieb-Marketing GmbH

HINWEIS Update: Dieser Artikel gibt den Ist-Zustand vom 31.03.2020 wieder. Inzwischen hat die Firma ihren Webseitenauftritt überarbeitet und firmiert richtig als „Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt)“. Auch im Rechtsdienstleistungsregister ist die Firma jetzt richtig eingetragen.

Aus Gründen der Transparenz wird der ursprüngliche Artikel weitestgehend nicht abgeändert, sondern um diesen Zusatz ergänzt.
Updateende.


Aktuell liegt eine Forderung von der Euro-Invest-Inkasso UG aus Nürnberg vor. Sie fordern laut des Schreibens für ihre Auftraggeberin Online-Vertrieb-Marketing GmbH die Zahlung noch offener Kosten.

Titel: Euro-Invest-Inkasso UG fordert für Online-Vertrieb-Marketing GmbH

Zahlunsgaufforderung aus Nürnberg


„Herzlich willkommen bei der Euro-Invest“ ist als Grußformel an alle Besucher der Webseite gerichtet, die sich über das Nürnberger Inkassobüro informieren wollen. Die Euro-Invest-Inkasso UG (haftungsbeschränkt) hat eine Zahlungsaufforderung an ein Mitglied versandt, in der eine Summe von über 150 EUR verlangt wird.

Die Suchanfrage „Euro Invest-Inkasso UG“  (Bezeichnung im Impressum, euroinvestinkasso.de/impressum/) führte am 31.03.2020 zu keinem Suchergebnis im Rechtsdienstleistungsregister. Nur eine Suche nach dem Aktenzeichen dort hätte zu einem Ergebnis führen können. 

Suchanfrage Rechtsdienstleistungsregister.de


Wie uns mittlerweile bekannt wurde, ist jedoch eine Euro-Invest-Inkasso UG im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 371-AB-339 (Landgericht Aschaffenburg) aufgeführt. Sie ist also registrierter Inkassodienstleister. Warum das dazugehörige Aktenzeichen, welches eine Suche im Register deutlich vereinfachen würde, in der uns vorliegender Zahlungsaufforderung durch die Euro-Invest-Inkasso UG nicht genannt wurde, bleibt offen. Ebenso bleibt offen, warum sich die Schreibweise im Impressum unterscheidet, denn nur durch die korrekte Bezeichnung scheint ein Auffinden im Rechtsdienstleistungsregister überhaupt möglich.

Angerufen durch die Inkassofirma


Unser Mitglied schilderte uns gegenüber schriftlich, dass sogar ein Anruf erfolgte. Wir zitieren an dieser Stelle den vorliegenden Brief des Betroffenen:

„Hatte am vergangenen Samstag um 13:27 Uhr den 07.03.2020 von der Inkassofirma einen Drohanruf bekommen. Ich soll meine Zahlung tätigen, sonst wird es weitergeleitet. Hatte nie eine Karte bestellt, habe Annahme verweigert und alles dem Postboten wieder mitgegeben.“

Inhalt der Zahlungsaufforderung der Euro-Invest-Inkasso UG


Das Inkassounternehmen aus Nürnberg gibt in der Forderung an, dass sie von der Online-Vertrieb-Marketing GmbH beauftragt wurde. Scheinbar sollen entstandene Kosten eines Vertrages aus dem Jahr 2015 offen sein, obwohl die Auftraggeberin bereits mehrfach zur Zahlung aufgefordert haben soll.

Insgesamt soll ein Betrag in Höhe von 151,96 EUR gezahlt werden. Dieser Betrag setzt sich aus der Haupt-/ Restforderung sowie weiteren Posten wie u.a. Inkassogebühren zusammen. Für die Zahlung der geforderten Summe wurden 6 Tage eingeräumt.

Der Forderung ist eine Ratenzahlungsvereinbarung und eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung beigefügt. Sollte eins der beiden Formulare ausgefüllt und unterschrieben an die Euro-Invest-Inkasso UG zurückgesandt werden, wird die Gesamtforderung anerkannt.

Scan: Zahlungsaufforderung Euro-Invest-Inkasso UG / Jan 2020
Zahlungsaufforderung Euro-Invest-Inkasso UG / Jan 2020


Über die Online-Vertrieb-Marketing GmbH


Über das Unternehmen OVM GmbH haben wir bereits mehrfach in diesem Blog berichtet. Bislang lagen uns nur Mahnungen durch die Online-Vertrieb-Marketing GmbH vor und keine Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen, welche für die Beitreibung offener Kosten beauftragt wurden. In der Vergangenheit sollen Kunden sogenannte „Finanzmanagement Paket“ beantragt haben, welches in Kooperation mit Bavaria Finanzservice e.K. online angeboten wurden. Es wurden Summen über 350 EUR verlangt. Mehr Infos hier: OVM Online Vertrieb Marketing GmbH: Mahnbescheid erhalten?



Weitere Informationen zu Euro Invest inkasso GmbH und Online-Vertrieb-Marketing GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit OVM GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung von Euro-Invest-Inkasso UG erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 19. März 2020

Update 2020: Offerten nach Neueintragungen im Handelsregister

Regelmäßig melden sich Gewerbetreibende bei uns, um uns über aktuelle Offerten der Anbieter von inoffiziellen „Handelsregisterzentralen“ und „Gewerberegister“ zu informieren. Für unsere stets aktuelle Berichterstattung bieten wir Informationen bezüglich solcher Angebote. In einem aktuellen Fall bekam ein Unternehmer sogar vier Angebote auf einen Streich, weil er sich neu im offiziellen Handelsregister eintragen ließ.

Titel: Update 2020: Offerten nach Neueintragungen im Handelsregister

Anschreiben genau prüfen


Die Art und Weise ist bekannt und wurde auch in vielen Beiträgen beschrieben: ein Gewerbetreibender veranlasst eine Neueintragung oder Änderung im offiziellen Handelsregister – wie unter anderem eine Änderung der Anschrift. Die Folge kann ein Schreiben einer Firma sein, die ein inoffizielle Datenbank mit Adressdaten führt. Auf dem ersten Blick wirken diese Offerten so, als stünde der Empfänger bereits in einem Vertragsverhältnis mit dem Absender – oder das es sich gar um eine Benachrichtigung einer Behörde handelt.

Wie sind die Schreiben aufgebaut?


Die Texte der unterschiedlichen Schreiben ähneln sich stark und beschreiben in der Regel folgenden Umstand: „Ihre firmenrelevanten Daten wurden im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht. (…) Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet (…) bereitgestellt“. Für diese Dienstleistung würden die Absender unterschiedliche Summen in Rechnung stellen (siehe Bilder), doch handelt es sich meist um Beträge zwischen 288,00-928,20 EUR.

Die uns bekannten Firmen heißen u.a. ITVH GmbH und ZGRP GmbH, die beide sogar jeweils eine Homepage geschaltet haben: itvh.online und zentrales-gewerbeportal.de.

Was Gewerbetreibende beachten sollten


Wichtig für Gewerbetreibende ist zu wissen: es handelt sich bei diesen Schreiben um nicht verpflichtende Angebote, sozusagen Offerten. Erst wenn der Empfänger die geforderte Summe überweist, wird der Vertrag geschlossen. Unternehmer, Freiberufler und Selbständige haben bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf, von daher sollte eine etwaige Zahlung gründlich geprüft werden.

Nicht selten ist es auch der Fall, dass sich abgeschlossene Verträge automatisch verlängern, sofern sie nicht innerhalb einer angegebenen Frist gekündigt werden.

Versandte Offerten: Liste der Absender


Uns liegen derzeit die folgenden Absender von Offerten in möglicherweise unterschiedlichen Datenbanken bzw. Firmenverzeichnissen vor:


  • ADRZ e.K. (40210 Düsseldorf)
  • Handels Union Deutschland (33791 Steinhagen)
  • GCR GmbH (40474 Düsseldorf)
  • HGR (50735 Köln)
  • HRU GmbH (50670 Köln)
  • ITVH GmbH (40123 Düsseldorf)
  • RGB Deutschland GmbH (50933 Köln)
  • SHV GmbH (40210 Düsseldorf)
  • PDWS Register GmbH (80336 München)
  • ZGRP GmbH (40227 Düsseldorf)



scan: Offerte HGR GmbH / März 2020
Offerte HGR GmbH / März 2020

Scan: Offerte HRU GmbH / März 2020
Offerte HRU GmbH / März 2020

Scan: Offerte ITVH GmbH / März 2020
Offerte ITVH GmbH / März 2020

Scan: Offerte ZGRP GmbH / März 2020
Offerte ZGRP GmbH / März 2020



Hilfe bei Offerten für „Handelsregister“ und „Gewerberegister“


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine der im Text dargestellten Offerten erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, aber können bei uns erste Informationen erhalten. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 13. März 2020

Billion Event Inc.: Erfahrungen eines Anlegers

Jens W. (Billion Event Inc.) bot Anlegern die Möglichkeit, in fragwürdige Finanzprodukte zu investieren – ohne Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Statt „gesicherter Rendite trotz überdurchschnittlicher Performance“ gab es Vertröstungen via WhatsApp. Bei uns meldete sich Herr H., der Geld in die Aktien von Jens W. investierte. Das Angebot erhielt er durch den Anlageberater Matthias R. aus Brandenburg.

Titel: Billion Event Inc.: Erfahrungen eines Anlegers

Ein Geschädigter berichtet


Wir schildern an dieser Stelle die Inhalte einer Email von Herrn H., der uns seine Erfahrungen mit dem Team Jens W. mitteilte. Er schreibt, dass er über Herrn Matthias R. (Name der Redaktion bekannt) im März 2018 eine Mitteilung über ein „sehr sicheres“ Investment erhalten habe. Bei Interesse würde ein Kontakt mit Jens W. hergestellt werden, was auch geschah.

Herr H. schreibt, dass Jens W. ihm das Konzept telefonisch erläuterte und dabei „sehr viele Bankausdrücke“ verwendete, um möglicherweise den Eindruck zu vermitteln, dass er sich sich im Bankgeschäft auskennt. Es wirkte scheinbar so, als ob Jens W. über die nötigen Kontakte zu Investoren verfügt, es sollen sehr hohe Rendite möglich sein – alles abgesichert durch die EZB (Europäische Zentral Bank).

Aus dem „Beteiligungs- /Abtretungsvertrag“


Uns liegt ein Beteiligungs- bzw. Abtretungsvertrag zwischen Jens W. und Herrn H. vor. Vertragsgegenstand: Der Neugesellschafter (Herr H.) erwirbt vom Altgesellschafter (Jens W.) jeweils 10 Aktien der billion-event Inc. und der billion-event-online Inc. Diese Aktien werden jedoch erst auf den Neugesellschafter übertragen, wenn der Altgesellschafter seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht fristgerecht nachkommt.

Der Kaufpreis von jeweils 10 Aktien beträgt 1.000 EUR, dieser Betrag wird sofort vom Neugesellschafter fällig, sofern der Altgesellschafter bestätigt, dass die Voraussetzungen für den Beginn des avisierten Tradinggeschäftes erfüllt sind. Überwiesen werden soll die Summe auf das Konto vom Vermittler Mattias R., auf eine polnische Bankverbindung.

Scan: Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 01
Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 01

Scan: Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 02

Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 02
 
Scan: Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 03
Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 03



Kontakt überwiegend via WhatsApp und Newsletter


Auffallend bei den vorliegenden Unterlagen ist, dass der Kontakt zwischen den Beteiligten Matthias R., Jens W. und Herr H. teilweise nur via WhatsApp erfolgte. Uns liegen Screenshots von ausgetauschten Nachrichten vor. Neben dem Kontakt via Messenger wurden Newsletter und E-Mails versandt, die neben weiteren bzw. neuen Angeboten auch „lukrative Provisionen“ versprechen. Trotzdem erwecken die Meldungen den Eindruck, als ob Investoren hinsichtlich einer Auszahlung regelmäßig vertröstet werden – so auch Herr H.
Im Laufe des Kontaktes wurde von Jens W. ein weiteres Projekt mit dem Namen „Investment Programm 650 – 40“ angepriesen. Produktanbieter soll laut des vorliegenden Schreibens die EZB (Europäische Zentral Bank) sein.

Keine Auszahlung und Betrugsverdacht


Herr H. investierte laute eigener Aussage anfangs die Summe von 1.000 EUR. Nach einiger Zeit soll er von Jens W. über Matthias R. kontaktiert worden sein, um ihm ein weiteres Angebot zu unterbreiten. Es wurde eine Vertrauensbasis aufgebaut, es wurde geduzt und große Versprechungen gemacht. Insgesamt investierte Herr H. eine Summe von mehr 9.000 EUR.

Die erste Auszahlung sollte im Oktober 2018 erfolgen, doch dazu kam es nicht. Jens W. soll daraufhin mitgeteilt haben, dass spätestens am 29.02.2020 jedoch die gesamte Auszahlung erfolgen sollte. Die böse Vorahnung von Herrn H. wurde leider bittere Realität: es kam wieder zu keiner Auszahlung.

Ferner noch stellte sich auf Anfrage von Herrn H. an die EZB (Europäische Zentral Bank) heraus, dass kein Programm aufgelegt wird, wie es Jens W. für sein Investment Programm nutzen wollte. Die EZB erwiderte in der Mail an Herrn H. sogar, dass er Opfer eines Betrugversuches geworden ist.

Aktuell: Uns liegt die Information vor, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg unter dem Aktenzeichen 5612/JS130/19 gegen Herrn Jens W. ermittelt wird.

Investment Programm 650-40: Das sollte das Produkt von Jens W. bieten


Im April 2019 ein Newsletter von Jens W. mit Team versandt, in dem er das neue Produkt „Investment Programm 650-40“ vorstellt. Produktanbieter soll die EZB (Europäische Zentral Bank) sein. Das Unternehmen Jens W. gibt an, dass durch „jahrelangen Kontaktaufbau und Kontaktpflege“ Zugang zu Finanzprodukten der EZB gewährleistet wurde. Diese sollen laut des Newsletters u.a. nicht nur die Auszahlung von 100% der getätigten Einlagegarantieren, sondern auch zusätzliche Gelder aus neu generierten Investments.

Ein Beispiel wurde ebenfalls angegeben: der Teilnehmer vermittelt einen Investmentbetrag von 10.000 EUR. Ab dem vierten Monat soll er zehn monatliche Auszahlung mit jeweils 1.000 EUR erhalten, sprich garantierte Auszahlung von 10.000 EUR.

Aus diesem Grund wird in dem Newsletter dazu aufgerufen, dass jeder Empfänger zum Telefon greifen und andere Personen für ein Investment begeistern soll. Zitat: Jens W. ist bereit, 80% seiner durch das eigene Investment generierten Erträge für Auszahlungen an Sie alle (Empfänger des Newsletters, Anmerkung der Redaktion) einzusetzen.


Scan: Investment Programm 650 - 40 / Jens W. / Seite 01
Investment Programm 650 - 40 / Jens W. / Seite 01
Scan: Investment Programm 650 - 40 / Jens W. / Seite 02
Investment Programm 650 - 40 / Jens W. / Seite 02

Hintergrund: Über das Geschäftsmodell der Billion Event Inc.


Herrn H. wurden in einem Angebot der Kauf von Aktien der Billion Event Inc. vorgeschlagen, doch was war das für ein Unternehmen? Lohnte sich ein Investment? „Stilvoll feiern auf höchstem Niveau“ versprach die Homepage der Firma Billion Event Inc. mit Sitz auf den Cayman Islands bzw. Kaimansinseln. Billion Event plante laut eigener Aussage „die Veranstaltung von First Class Event Kreuzfahrten mit einem Fünf-Sterne-Rahmenprogramm“ für zahlungskräftige Gäste. Denen soll laut den Vorstellungen der Veranstalter „jeder Wunsch von den Augen abgelesen und erfüllt“ werden, sogar „bevor er selbst daran gedacht hat“.

Die Webseite ist aktuell nicht mehr verfügbar bzw. es besteht nur noch ein Passwort-geschützter Bereich (Stand 10.03.2020). Die Informationen sind über das Webarchiv jedoch noch einsehbar.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Verträge mit der Billion Event Inc. geschlossen? Möglicherweise sind noch weitere Investoren mit Jens W. in Kontakt getreten, die immer noch auf Ihre Auszahlungen warten. Wehren Sie sich und gehen Sie nicht davon aus, dass das investierte Geld verloren ist. Gerne können sich auch Anleger mit alternativen Erfahrungen oder weiterführenden Informationen bei uns melden.

Allgemeine Infos zu dem Thema Kapitalanlage erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 6. März 2020

CashBro Limited : Forderung für Card Compact Limited

Aktuell liegt uns eine Forderung einer Firma namens CashBro Ltd. vor. Im Auftrag einer Card Compact Limited wird eine Summe von mehr 150 EUR verlangt. Was hat es mit dem Schreiben auf sich?

Titel: CashBro Limited : Forderung für Card Compact Limited

Über die Firma CashBro Limited


Viel lässt sich über die Firma mit Sitz in London nicht sagen. Als Adresse ist ein Bürokomplex in der Londoner Wenlock Road angegeben, in dem sich virtuelle Büros mieten lassen. Laut des Briefskopf (siehe Bild) soll das laut eigener Aussage „internationale Forderungsbüro“ auch in Moskau und Brüssel aktiv sein.

CashBro Ltd. verzichtet in der Zahlungsaufforderung auf alternative Kontaktmöglichkeiten, wie unter anderem eine Telefonnummer oder Email-Kontakt. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die CashBro Limited nicht im Deutschen Rechtsdienstleistungsregister registriert. Das könnte bedeuten, dass diese Firma keine Berechtigung hat, in Deutschland Forderungen beizutreiben.

Ein Sitz im Ausland oder eine ausländische Bankverbindung können verdächtig sein – müssen es aber nicht. Empfänger sollten genau hinsehen, ob es sich bei dem Schreiben nicht um einer Forderung einer Behörde handelt – zum Beispiel für zu schnelles Fahren im Ausland.

Was steht in der Forderung?


Die CashBro Limited zeigt sich in ihrem Schreiben zunächst von ihrer freundlichen Seite: „Wir hoffen, es geht Ihnen gut“. Leider wird dieser Ton nicht beibehalten, da im nächsten Satz die eigentliche Absicht offenbart wird. Scheinbar hat die CashBro Ltd. eine angeblich noch offene Forderung der Firma Card Compact Limited gekauft und möchte nun etwaige Schulden einfordern.

Der Empfänger der Forderung soll laut des Schreibens im Jahr 2015 eine „Payplus Mastercard Gold“ der Firma Card Compact Limited aktiviert haben. CashBro Ltd. weist schriftlich darauf hin, dass die Schuld „nun auf uns über gegangen“ sei und der Empfänger „gesetzlich verpflichtet“ wäre, den offenen Betrag inkl. Forderungskosten zu bezahlen.

Wie viel soll gezahlt werden?


CashBro Limited listet die geforderten Kosten übersichtlich auf. Insgesamt verlangt das „Internationale Forderungsbüro“ aus London die Zahlung von 150,25 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung (49,00 EUR) und der Forderungskosten 101,25 EUR) zusammen. Überwiesen soll der Betrag innerhalb von 7 Tagen auf ein belgisches Konto. Sollten noch Fragen offen sein, so kann man sich via Chat mit der Firma auseinandersetzen. Keine Email, keine Telefonnummer – sondern ein Chat. Dieser kann über die Firmen-Homepage erreicht werden.

Scan: Forderung CashBro Ltd. / Feb 2020
Forderung CashBro Ltd. / Feb 2020


Update Juli 2020: Drohung mit Vollstreckungsbescheid via Mail


In vergangener Zeit erreichten uns Nachrichten von besorgten Mitgliedern und Verbrauchern, die eine Email von Cashbro Ltd. erhalten haben sollen. In mindestens einer der bekannten Mails ist zu lesen, dass bereits mehrfach via Email und per Brief "über die ausstehende Forderung in Höhe von Ihrer KING Prepaid Mastercard von € 197,73" informiert worden sein soll. Weiter schreibt Cashbro Ltd: "Wir werden nun einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der es uns ermöglicht, Ihr Konto und Ihr Gehalt zu pfänden. Sie können das nur noch durch eine sofortige Zahlung vermeiden."

Update Dezember 2020: Besuch angedroht


Aktuell stellte uns ein Mitglied eine neue Mail von der CashBro Limited zur Verfügung. Bisher waren uns nur Androhungen wie die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids bekannt. Doch nun geht CashBro Ltd. neue Wege. Sie schreiben: Sollten Sie nicht kooperieren, werden wir Sie demnächst an Ihrer Arbeitsstelle oder zuhause besuchen, um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen". 

Um diesen möglicherweise unerwünschten Besuch zu vermeiden, soll die geforderte Summe laut CashBro Ltd. "noch heute" überwiesen werden.

Hilfe bei CashBro Limited und Card Compact Limited


Sollten Sie ein Zahlungsaufforderungen von der CashBro Limited erhalten haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 5. März 2020

International Fairs Directory, Costa Rica: Plattform 2020 weiterhin aktiv

Auch im Jahr 2020 sind Gewerbetreibende und Messeaussteller vor Offerten durch die Mulpor Company S.R.L. aus Costa Rica gewarnt. Dabei handelt es sich um einen kostenpflichtigen Eintrag im „International Fairs Directory“. Haben Sie auch so ein Formular erhalten? Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Titel: International Fairs Directory, Costa Rica: Plattform 2020 weiterhin aktiv

Hohe Kosten für Darstellung im International Fairs Directory


„Connecting Businesses worldwide“ schreibt die Mulpor Company S.R.L. mit Sitz in Costa Rica auf dem Webportal "International Fairs Directory" (abrufbar unter inter-fairs.com). Bereits 2018 berichtet wir über das Angebot dieser Firma. Es handelt sich um eine Datenbank, welche Daten von Ausstellern auf europäischen Messen auflistet.

Um an die dafür benötigten Daten zu gelangen, sind unterschiedliche Wege vorstellbar. Geschäftsdaten wie eine Anschrift und etwaige Email-Adressen sind meist kein Geheimnis und können unter anderem im Handelsregister einsehbar sein. Die Mulpor Company S.R.L. beschreitet einen alternativen Weg, um an Daten zu gelangen.

Zu diesem Zweck werden Gewerbetreibende bzw. Unternehmen hinsichtlich bevorstehender Messen kontaktiert. So sollen Formulare unter dem Namen der jeweiligen Messe versandt werden, vermeintlich aufgrund der Korrektheit vorliegender Ausstellerdaten. Wird das Formular unterschrieben zurückgesandt werden, kann eine Überraschung in Form einer hohen Rechnung die Folge sein.

Über 3.500 EUR für eine fragwürdige Dienstleistung


Die Mulpor Company S.R.L. versandte ein Angebot, die möglicherweise längst veröffentlichten Daten kostenpflichtigen in dem Portal „International Fairs Directory“ einzutragen. Ein solcher Eintrag würde eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren haben. Ob ein Eintrag im Portal inter-fairs.com Messeaussteller Gewerbetreibenden tatsächlich nützt, darf durchaus zur Diskussion stehen. Jedenfalls soll die Verbreitung von Daten auf der Webseite jährlich 1.212, EUR kosten.

Sollte das Formular an Mulpor Company S.R.L. zurückgesandt werden, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Rechnung für die Schaltung des Logos und evtl. weiterer Daten der jeweiligen Firma folgen. Insgesamt würde der Vertrag mit der Firma den Gewerbetreibenden 3.636,00 EUR kosten.

Scan: International Fairs Directory Anschreiben / JAN 2020
International Fairs Directory Anschreiben / JAN 2020

Scan: International Fairs Directory Offerte / JAN 2020
International Fairs Directory Offerte / JAN 2020


Ausbildungsmesse Ennepe-Ruhr warnt vor International Fairs Directory


Die Ausbildungsmesse Ennepe-Ruhr warnt in einem Beitrag vom 03.03.2020 auf ihrer Homepage vor International Fairs Directory. Wir zitieren: „Da sind sie wieder, die Abzockeschreiben, mit denen dubiose Firmen aus dem Ausland sozusagen als Trittbrettfahrer Geld mit unserer Messe machen wollen. Absender ist – wie immer – das „International Fairs Directory“, in diesem Jahr mit Adressen in Costa Rica und Ungarn. Wir möchten alle Aussteller der Ausbildungsmesse Ennepe-Ruhr eindringlich davor warnen, auf dieses Schreiben der Fa. International Fairs Directory mit Sitz in Costa Rica zu reagieren.“ Quelle: https://www.ausbildungsmesse-en.de/news/artikel/article/vorsicht-vor-international-fairs-directory-das-ist-abzocke-2.html

Hilfe bei Mulpor Company S.R.L. / Internation Fairs Directory


Wurden Sie auch durch das Unternehmen via Fax kontaktiert, um Ihre Geschäftsdaten abzugleichen? Schickten Sie die Offerte unterschrieben zurück? Reagieren Sie schnell, um sich bei unerwünschten Einträgen zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu diesem Thema oder Branchenbuch-Einträgen im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 3. März 2020

MDV Medien Reklam: Kostspielige Werbeanzeigen in einem „Bürgerinfo“

Erneut machen Offerten für Anzeigen in sogenannten „Bürgerinfos“ die Runde. Ein betroffener Gewerbetreibender leitete ein Fax der Firma MDV Medien Reklam an uns weiter.

Titel: MDV Medien Reklam: Kostspielige Werbeanzeigen in einem „Bürgerinfo“

Offerte erreicht Gewerbetreibende via Fax


Mittels Retourfax wurde ein Gewerbetreibender von der MDV Medien Reklam kontaktiert, die Werbeanzeigen für ein Printprodukt verkauft. Die Anzeige soll in dem „bekannten Werbeobjekt Bürgerinfo Versicherungen“ erscheinen. Es wird ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Auftragserteilung gewährt. Insgesamt soll der Vertrag für ein Jahr gelten, wobei innerhalb des Jahres pro Quartal drei weitere Auflagen der gebuchten Anzeige erscheinen sollen. Zwar wird auch erwähnt, dass die Deutsche Post AG für die Zustellung des Werbeobjekts zuständig sein soll, doch fehlen zahlreiche Informationen, wo und wie das Printprodukt mögliche Kunden erreichen soll.

„Bürgerinfo Versicherungen“: Hohe Kosten für die Anzeige


Auf dem Formular der MDV Medien Reklam selbst ist bereits eine Textvorlage zu sehen, um wahrscheinlich den Eindruck einer möglichen Anzeige im besagten Folder zu sehen. Woher diese Anzeige bezogen wurde, bleibt ungeklärt. Da es sich um ein Angebot ohne vorherigen Kontakt handelt, dürfte die Überraschung bei Empfängern des Faxes groß sein. Auch überraschend sind die hohen Kosten für die „Anzeige“: pro Anzeigenfeld – mit einer Größe von 30cm² - 389 EUR kosten. Zusätzlich kommen einmalig die Kosten für den Satz 119 EUR, Farbe 198 EUR und Versandkosten 23 EUR hinzu. Wichtig: das sind die Kosten für EINE Auflage. Ein unterschriebener Vertrag verpflichtet zu drei Auflagen.

Scan: Offerte MDV Medien Reklam / FEB 2020
Offerte MDV Medien Reklam / FEB 2020


Es kann eine Rechnung folgen


In der Vergangenheit kam es vor, dass bei Rücksendung eines solchen Faxes wenige Tage später eine Rechnung folgt. Ob es bei der vorliegenden Offerte durch die MDV Medien Reklam auch der Fall sein würde, kann an dieser Stelle noch nicht bestätigt werden. Die MDV Medien Reklam hat als auf der Offerte eine Adresse in der Türkei angegeben: Sair Esref Bul. No:22 Konak.

Es handelt sich bei den Werbeanzeigen in dem Printobjekt „Bürgerinfo“ möglicherweise um eine nutzlose Dienstleistung. Die MDV Medien Reklam wendet sich scheinbar per Spam-Fax an Gewerbetreibende, um eine teure und nicht überprüfbare Anzeigen-Offerte in einem Druckobjekt zu verkaufen. Sollten Sie ein solches Fax zurückgeschickt haben und somit in einer Kostenfalle gelandet sein, bietet Verbraucherdienst e.V. Informationen an.

Hilfe bei MDV Medien Reklam


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von MDV Medien erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen, auch aus Österreich oder der Schweiz. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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