Donnerstag, 19. März 2020

Update 2020: Offerten nach Neueintragungen im Handelsregister

Regelmäßig melden sich Gewerbetreibende bei uns, um uns über aktuelle Offerten der Anbieter von inoffiziellen „Handelsregisterzentralen“ und „Gewerberegister“ zu informieren. Für unsere stets aktuelle Berichterstattung bieten wir Informationen bezüglich solcher Angebote. In einem aktuellen Fall bekam ein Unternehmer sogar vier Angebote auf einen Streich, weil er sich neu im offiziellen Handelsregister eintragen ließ.

Titel: Update 2020: Offerten nach Neueintragungen im Handelsregister

Anschreiben genau prüfen


Die Art und Weise ist bekannt und wurde auch in vielen Beiträgen beschrieben: ein Gewerbetreibender veranlasst eine Neueintragung oder Änderung im offiziellen Handelsregister – wie unter anderem eine Änderung der Anschrift. Die Folge kann ein Schreiben einer Firma sein, die ein inoffizielle Datenbank mit Adressdaten führt. Auf dem ersten Blick wirken diese Offerten so, als stünde der Empfänger bereits in einem Vertragsverhältnis mit dem Absender – oder das es sich gar um eine Benachrichtigung einer Behörde handelt.

Wie sind die Schreiben aufgebaut?


Die Texte der unterschiedlichen Schreiben ähneln sich stark und beschreiben in der Regel folgenden Umstand: „Ihre firmenrelevanten Daten wurden im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht. (…) Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet (…) bereitgestellt“. Für diese Dienstleistung würden die Absender unterschiedliche Summen in Rechnung stellen (siehe Bilder), doch handelt es sich meist um Beträge zwischen 288,00-928,20 EUR.

Die uns bekannten Firmen heißen u.a. ITVH GmbH und ZGRP GmbH, die beide sogar jeweils eine Homepage geschaltet haben: itvh.online und zentrales-gewerbeportal.de.

Was Gewerbetreibende beachten sollten


Wichtig für Gewerbetreibende ist zu wissen: es handelt sich bei diesen Schreiben um nicht verpflichtende Angebote, sozusagen Offerten. Erst wenn der Empfänger die geforderte Summe überweist, wird der Vertrag geschlossen. Unternehmer, Freiberufler und Selbständige haben bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf, von daher sollte eine etwaige Zahlung gründlich geprüft werden.

Nicht selten ist es auch der Fall, dass sich abgeschlossene Verträge automatisch verlängern, sofern sie nicht innerhalb einer angegebenen Frist gekündigt werden.

Versandte Offerten: Liste der Absender


Uns liegen derzeit die folgenden Absender von Offerten in möglicherweise unterschiedlichen Datenbanken bzw. Firmenverzeichnissen vor:


  • ADRZ e.K. (40210 Düsseldorf)
  • Handels Union Deutschland (33791 Steinhagen)
  • GCR GmbH (40474 Düsseldorf)
  • HGR (50735 Köln)
  • HRU GmbH (50670 Köln)
  • ITVH GmbH (40123 Düsseldorf)
  • RGB Deutschland GmbH (50933 Köln)
  • SHV GmbH (40210 Düsseldorf)
  • PDWS Register GmbH (80336 München)
  • ZGRP GmbH (40227 Düsseldorf)



scan: Offerte HGR GmbH / März 2020
Offerte HGR GmbH / März 2020

Scan: Offerte HRU GmbH / März 2020
Offerte HRU GmbH / März 2020

Scan: Offerte ITVH GmbH / März 2020
Offerte ITVH GmbH / März 2020

Scan: Offerte ZGRP GmbH / März 2020
Offerte ZGRP GmbH / März 2020



Hilfe bei Offerten für „Handelsregister“ und „Gewerberegister“


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine der im Text dargestellten Offerten erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, aber können bei uns erste Informationen erhalten. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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