Donnerstag, 7. Juni 2018

Über Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft, Diamondwin Ltd.

„Wir freuen uns, Ihnen wie versprochen die Unterlagen für die Teilnahme bei der Volksgewinn Vorteilsgemeinschaft übermitteln zu dürfen. Mitmachen und Gewinnen!“ Mit diesen markigen Worten beginnt das Begrüßungsschreiben der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft, eine Spielgemeinschaft aus Österreich. Dieses Schreiben wurde uns durch einen Verbraucher vorgelegt. Inhalt des Dokuments ist neben der reinen Begrüßung auch die Vorstellung des Angebots. So soll es möglich sein, bei den „bis zu 1.080 Zahlenreihen“ zweimal wöchentlich „mindestens 15 Mio. Euro zu gewinnen“. Natürlich gibt es so eine Option auf plötzlichen Reichtum nicht umsonst.



59 EUR monatlich für die Chance auf den großen Gewinn


Die Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft teilt mit, dass „für die Auskehr der Gemeinschaftserträge“ durch dem Empfänger eine gültige Bankverbindung vorliegt. Ein „Spielbetrag“ in Höhe von 59,00 EUR soll demzufolge vom Konto des Mitspielenden via SEPA-Lastschrift abgebucht werden. Doch wie kommt es überhaupt zu so einem Vertrag?

Scheinbar werden Verbraucher telefonisch kontaktiert, um für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel zu werben. Sollte zugesagt werden, könnte einige Tage später ein wie eben beschriebenes Begrüßungsschreiben im Briefkasten landen. Anstatt sich über ein mögliches Leben ins Saus und Braus zu freuen, sollten Empfänger stattdessen einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ) werfen. Dort sind die wichtigen Informationen zu finden, die einem 15 Mio. EUR Gewinn schlimmstenfalls im Weg stehen könnten.

Ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen


Wichtig zu wissen: es kommt durch die Teilnahme an der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft zu einem Vertrag mit einer Firma namens „Diamondwin Ltd.“ aus der Türkei. Das bedeutet – und ist auch so in den AGB zu lesen – dass für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien türkisches Recht gilt. Dies gilt besonders hinsichtlich der Auszahlung eines möglichen Gewinns zu beachten.

Darüber hinaus könnte der eine oder andere Teilnehmer an der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft von den Inhalten der AGB leicht überfordert sein. Wichtige Informationen, wie z.B. das die Diamondwin Ltd. selbst einen Treuhänder beauftragt, der jeweils Verträge mit Gewinnspiel-, Lotterie- oder Glücksspielanbietern schließt, sind nur durch die AGB ersichtlich. Wer jedoch Treuhänder ist, wird den Teilnehmern (und Treugebern) im Schreiben nicht weitergegeben. Ebenfalls bleibt offen, an welchen Gewinnspielen überhaupt teilgenommen wird. Transparenz sieht anders aus.

Ein Widerruf auf den Vertrag ist an die „Extramile Kundenservice GmbH“ zu senden. Diese Firma hat ihr Büro in Wien und ist auch als Absender des beschriebenen Begrüßungsschreiben angegeben.

Hilfe bei Abbuchungen durch Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft


Haben Sie Erfahrungen mit der Diamondwin Ltd. bzw. der Volksgewinnn49 Vorteilsgemeinschaft? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 6. Juni 2018

Zahlungsaufforderung von „Pay Inkasso AG“

Derzeit liegt uns eine „letzte außergerichtliche Mahnung“ einer Firma namens „Pay Inkasso AG“ vor. Eine Verbraucherin wurde in diesem Schreiben darüber informiert, dass sie scheinbar einen Dienstleistungsvertrag mit „Top 100 Gewinnspiele / EuroWin 6-49“ abgeschlossen hatte. Es sollen noch unbezahlte Beiträge offen sein, die nun durch die Pay Inkasso AG beigetrieben werden sollen.

Titelbild: Zahlungsaufforderung von „Pay Inkasso AG“


Pay Inkasso AG aus Berlin – ist es seriös?


Nur weil eine Firma die Bezeichnung „Inkasso“ in ihrem Namen trägt, bedeutet das nicht, dass es sich hierbei auch um ein in Deutschland eingetragenes Inkassounternehmen handelt. Dies ist auch bei der „Pay Inkasso AG“ aus Berlin der Fall. Die Überprüfung, ob das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister vermerkt ist, fiel negativ aus (Stand 05.06.2018). Rechtsdienstleistungen sind an strenge Auflagen geknüpft: Wer als Inkassodienstleister tätig sein möchte, muss einen Antrag auf Registrierung beim örtlich zuständigen Amts- oder Landgericht stellen. In diesem Fall wäre das möglicherweise laut Briefkopf der „Pay Inkasso AG“ in Berlin. Neben theoretischer und praktischer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten muss nachgewiesen sein, dass keine Vorstrafen bestehen, sonst dürfen keine Inkassodienstleistungen angeboten werden.

Was wird in dem Schreiben verlangt?


Laut des Anschreibens sollen noch offene Kosten bestehen. Aus diesem Grund verlangt Pay Inkasso AG die Zahlung der Gesamtforderung in Höhe von 204,79 EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hauptforderung (154,12 EUR), Mahnkosten (9,50 EUR) sowie Vorgerichtliche Inkassokosten (41,17 EUR). Diese Summe soll auf kein Konto in Berlin überwiesen werden, sondern auf eine Bank in Belgien. Andernfalls droht das Unternehmen mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und einer Pfändung der Bezüge. Eine heftige Drohkulisse, welche die Firma aufbaut, obwohl sie möglicherweise nicht einmal die Erlaubnis hat, Inkassodienstleistungen durchzuführen.

Scan: Anschreiben der PAY INKASSO AG
Anschreiben der PAY INKASSO AG


Kontakt mit Verbraucherdienst


Verbraucher, die ebenfalls Post von der Firma Pay Inkasso AG erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

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Dienstag, 5. Juni 2018

Zahlungsaufforderung von Westbill Inkasso

Uns wurde eine „Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung“ von einer Firma namens „Westbill Inkasso“ vorgelegt. Das Unternehmen aus Kolín (Tschechien) behauptet in dem Schreiben, dass eine offene Rechnung für eine Erotikdienstleistung noch zu zahlen wäre. Doch wohin soll überwiesen werden? Sollten Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, erfahren Sie hier mehr.

Titelbild: Zahlungsaufforderung von Westbill Inkasso

Westbill Inkasso aus Kolín fordert zur „unverzüglichen Zahlung“ auf


Das Unternehmen Westbill Inkasso behauptet in einem vorliegenden Schreiben, dass der Empfänger eine „Forderung aus Erotikdienstleistung bisher nicht ausgeglichen“ habe. Die Kolíner Firma schreibt weitergehend, dass sie bevollmächtigt und beauftragt wurde, die genannte Forderung einzuziehen. Ein Auftraggeber wird jedoch nicht genannt. Auch die genaue Bezeichnung der telefonischen Dienstleistung sowie dazugehörige Daten wie Dauer und Gesprächspartners des angeblichen Telefonats werden nicht genannt.

Über 250 EUR für eine unbestimmte Erotikdienstleistung


Westbill Inkasso verlangt die Gesamtforderung in Höhe von 258,00 EUR innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Zu diesem Zweck ist eine tschechische Kontoverbindung angegeben. Laut der Forderungsaufstellung setzt sich der Betrag unter anderem aus folgenden Posten zusammen: Telefonsex-Service 90 EUR, Mahnkosten 48,00 EUR, Bearbeitungspauschale 60 EUR. Es ist hierbei anzumerken, dass im deutschen Rechtsdienstleistungsregister kein Inkassounternehmen mit der Bezeichnung „Westbill Inkasso“ vermerkt ist (Stand 04.06.2018).

Scan: Forderung WESTBILL Inkasso
Forderung WESTBILL Inkasso


Ist das Schreiben seriös?


Unseriöse Firmen ohne Erlaubnis versuchen häufig, mit angeblich offenen Forderungen Geld zu kassieren, beispielsweise über unbezahlte Beträge aus einem telefonisch bestellten Gewinnspiel oder aus Telefonsexdienstleistungen. Ein Sitz im Ausland oder eine ausländische Bankverbindung können verdächtig sein – müssen es aber nicht. Besonderes Augenmerk ist auf die entstandenen Gebühren zu werfen: sind diese zu hoch berechnet? Dies könnte hier der Fall sein. Empfänger eines solchen Schreibens können sich wehren, indem sie z.B. die benötigten Nachweise anfordern. Zu diesem Zweck könnte die angegebene Email des Anschreibens genutzt werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Verbraucher, die ebenfalls Post von der Firma Westbill Inkasso erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

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