Dienstag, 5. Juni 2018

Zahlungsaufforderung von Westbill Inkasso

Uns wurde eine „Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung“ von einer Firma namens „Westbill Inkasso“ vorgelegt. Das Unternehmen aus Kolín (Tschechien) behauptet in dem Schreiben, dass eine offene Rechnung für eine Erotikdienstleistung noch zu zahlen wäre. Doch wohin soll überwiesen werden? Sollten Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, erfahren Sie hier mehr.

Titelbild: Zahlungsaufforderung von Westbill Inkasso

Westbill Inkasso aus Kolín fordert zur „unverzüglichen Zahlung“ auf


Das Unternehmen Westbill Inkasso behauptet in einem vorliegenden Schreiben, dass der Empfänger eine „Forderung aus Erotikdienstleistung bisher nicht ausgeglichen“ habe. Die Kolíner Firma schreibt weitergehend, dass sie bevollmächtigt und beauftragt wurde, die genannte Forderung einzuziehen. Ein Auftraggeber wird jedoch nicht genannt. Auch die genaue Bezeichnung der telefonischen Dienstleistung sowie dazugehörige Daten wie Dauer und Gesprächspartners des angeblichen Telefonats werden nicht genannt.

Über 250 EUR für eine unbestimmte Erotikdienstleistung


Westbill Inkasso verlangt die Gesamtforderung in Höhe von 258,00 EUR innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Zu diesem Zweck ist eine tschechische Kontoverbindung angegeben. Laut der Forderungsaufstellung setzt sich der Betrag unter anderem aus folgenden Posten zusammen: Telefonsex-Service 90 EUR, Mahnkosten 48,00 EUR, Bearbeitungspauschale 60 EUR. Es ist hierbei anzumerken, dass im deutschen Rechtsdienstleistungsregister kein Inkassounternehmen mit der Bezeichnung „Westbill Inkasso“ vermerkt ist (Stand 04.06.2018).

Scan: Forderung WESTBILL Inkasso
Forderung WESTBILL Inkasso


Ist das Schreiben seriös?


Unseriöse Firmen ohne Erlaubnis versuchen häufig, mit angeblich offenen Forderungen Geld zu kassieren, beispielsweise über unbezahlte Beträge aus einem telefonisch bestellten Gewinnspiel oder aus Telefonsexdienstleistungen. Ein Sitz im Ausland oder eine ausländische Bankverbindung können verdächtig sein – müssen es aber nicht. Besonderes Augenmerk ist auf die entstandenen Gebühren zu werfen: sind diese zu hoch berechnet? Dies könnte hier der Fall sein. Empfänger eines solchen Schreibens können sich wehren, indem sie z.B. die benötigten Nachweise anfordern. Zu diesem Zweck könnte die angegebene Email des Anschreibens genutzt werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Verbraucher, die ebenfalls Post von der Firma Westbill Inkasso erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com