Dienstag, 29. Mai 2018

Offerte von „Multi-Media-Druck“ aus 50678 Köln

Einem Gewerbetreibenden wurde eine Offerte von einer Firma mit dem Namen „Multi-Media-Druck“ vorgelegt. Auf einer DIN-A4 Seite, die bereits das Geschäftslogo oder gar eine gesamte Ansicht einer Anzeige es kontaktierten Unternehmers zeigt, sind im Kleingedruckten die Vertragsbedingungen zu erkennen. Es handelt sich bei so einem Formular eben nicht um einen bereits bekannten Geschäftspartner, sondern um einen neues Angebot für einen Druckauftrag.

Titelbild: Offerte von „Multi-Media-Druck“ aus 50678 Köln


Multi-Media-Druck: Druckauftrag aus Köln für über 800 EUR


Derzeit ist auf der Homepage der Firma „Multi-Media-Druck“ nicht viel zu sehen. Abgesehen von einem Hinweis „Hier entsteht die neue Homepage“ und möglicherweise veralteten Kontaktdaten der Firma der Geschäftsführerin B. Stemmeier. Leider ist es so für Interessierte nicht möglich, sich einen Eindruck über eventuell erfolgreich geschaltete Anzeigen in den jeweiligen „Infofoldern“ mit dem Schwerpunkt „Bürgerinformation“ zu verschaffen.

Für eine Anzeige in einem solchen Infofolder wird via Druckauftrag / Offerte geworben, die derzeit durch die Multi-Media-Druck an Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gelangen. Wichtig bei solchen Offerten ist für Gewerbetreibende, dass es sich in diesem Fall womöglich um keinen bestehenden Vertrag handelt, sondern mit der Unterschrift sowie dem Rückfax einen neu geschlossenen Druckauftrag darstellt – auch wenn der Eindruck entstehen könnte, dass bereits eine Geschäftsbeziehung besteht.

Vorsicht! Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht


Druckkostenpauschale, Farbkosten, Versandspesen und der Anzeigennettopreis. Diese Kostenpunkte werden berechnet und dem Unterzeichner in Rechnung gestellt, sobald er als Geschäftsführer das Formular an die Multi-Media-Druck in Köln zurück faxt. Insgesamt macht das in dem vorliegenden Fall eine Summe von 825,27 EUR. Was nicht jedem Unternehmer möglicherweise bewusst ist: es gibt in derartigen B2B Geschäften kein Widerrufsrecht.

Scan Offerte von Multi-Media-Druck
Offerte von Multi-Media-Druck

Manch ein Neukunde von Multi-Media-Druck mag die Kosten für die Anzeige nicht zahlen wollen. Zum Beispiel, weil entsprechende Informationen wie „Wo wird der Folder verteilt“ oder „Erhalte ich ein Ansichtsexemplar“ nicht verfügbar sind. Nach der ersten Rechnung (siehe Bild) könnte innerhalb von wenigen Tagen eine Zahlungserinnerung folgen.

Scan: Rechnung Multi-Media-Druck
Rechnung Multi-Media-Druck

Update: Weiterhin Offerten von Multi-Media-Druck" im Umlauf

Im Juli 2021 erhielt ein Gewerbetreibender und Mitglied im Verbraucherdienst eine Zahlungserinnerung. Der Absender Multi-Media-Druck aus 50678 Köln fordert die hohe Summe von 969,50 EUR. Scheinbar soll ein Vertrag für eine Anzeige in einer Broschüre, einem sogenannten Infofolder, geschlossen worden sein. Vorausgegangen war auch 2021 eine Offerte der Firma "Multi-Media-Druck", die uns ebenfalls vorliegt.

Das Unternehmen weist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Offerte abgedruckt sind, dass für einen Werbeerfolg keine Garantie übernommen wird. Das kann bedeuten, dass zwar eine sehr kostspielige Anzeige in einem Print-Produkt erscheint, aber eine positive Rückmeldung ausbleibt. Unserer Meinung nach klingt das nicht nach einem vielversprechenden Angebot für Gewerbetreibende. Updateende.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Rechnung oder gar Mahnung von Multi-Media-Druck aus Köln erhalten? Reagieren Sie unbedingt und zögern Sie die Angelegenheit nicht hinaus - es könnte sonst zu weiteren Kosten führen. Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten! Auch Verbraucher aus der Schweiz und Österreich können sich gerne an uns wenden.

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