Donnerstag, 3. Mai 2018

Baser International Service GmbH – Stimmen aus dem Netz

Am 23.04.2018 widmete der Geschäftsführer der Baser International Service GmbH Mahir Baser dem Verbraucherdienst einen Beitrag. Möglicherweise sind ihm die zwei Berichte, die wir über sein Unternehmen, bzw. über sein Projekt „HelpPhone“ veröffentlichten, sauer aufgestoßen. Dieser Umstand wäre denkbar, da wir über betroffene Verbraucher berichteten, die ihre negativen Erfahrungen mit dem Unternehmen teilten. Die Stellungnahme des Herrn Basers sollte diese Beurteilung wieder gerade rücken. Hier ist unsere Antwort.

Titel: Baser International Service GmbH – Stimmen aus dem Netz

Anruf nach Einverständnis: Aber woher kommen die Daten?


Geschäftsführer Mahir Baser schreibt, dass zur Kundengewinnung „ausschließlich interessierten Personen telefonisch“ das Produkt HelpPhone Notfalltelefon vorgestellt wird (Quelle: https://baser-international.de/verbraucherdienst-ev.html). Des Weiteren versichert er, dass „natürlich“ die gesetzlichen Vorschriften der Bundesnetzagentur, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingehalten werden. Ferner noch erwähnt der Geschäftsführer, dass „strenge Kontrollen“ durch die Bundesnetzagentur seit über 10 Jahren bestehen würden. Auch sämtliche Mitarbeiter werden regelmäßig streng kontrolliert, damit die eigenen ABG und geltendes Recht nicht verletzt würden. So weit, so gut. Doch wir fragen uns: woher bezieht das Unternehmen das Einverständnis zur Kundenakquise?

„Eine Frechheit!“ – Betroffene melden sich zu Wort


Unabhängig von unserer Berichterstattung gibt es aktuell zwei Kommentare hinsichtlich der Baser International Service GmbH, die im „Google My Business“ Eintrag der Firma unter „Fragen und Antworten“ sichtbar sind. Zwei Personen äußern sich zu Anrufen bezüglich des HelpPhones, welches laut deren Aussage via Telefon beworben wurde. Besonders ins Auge fällt die Antwort des GF Mahir Basers, welcher der schildernden Person den Mobilnotruf als „Pflicht“ nahelegt, da die Angerufene laut des Kommentars dement sei.

Screenshot Google My Business Eintrag | Baser International Service GmbH, "Fragen und Antworten" | 02.05.2018
Google My Business Eintrag | Baser International Service GmbH, "Fragen und Antworten" | 02.05.2018

Forenbeiträge zur Baser Direct GmbH


Laut der Stellungnahme sollen seit über 10 Jahren Kontrollen stattfinden. Dabei gab es laut diversen Stimmen im Netz bereits damals unerwünschte Anrufe durch Mitarbeiter der Baser. So schreibt 2009 der Nutzer „stephbln“ in dem Forum „Antispam-ev.de“ folgenden Kommentar: „wir werden seit Mitte November von Baser jeden Werktag angerufen.“ (Quelle: https://www.antispam-ev.de/forum/archive/index.php/t-23435.html).

In diesem und weiteren Kommentaren geht es um Glücksspiele und Cold Calls, die laut der Aussagen im Zusammenhang mit der Baser Unternehmensgruppe stehen könnten.

Auf dem Portal „JustAnswer“ schreibt gar ein Betroffener, dass er „mal bei einem Telefon- Gewinnspiel (Baser Direct GlücksOase) für ein Quartal teilgenommen und direkt wieder gekündigt“ hätte (Quelle: https://www.justanswer.de/anwalt/3yze1-habe-vor-zwei-jahren-mal-bei-einem-telefon-gewinnspiel-baser.html). Weiter schreibt er: „Den Betrag für das zweite Quartal habe ich sofort wieder zurückgebucht. Seitdem erhalte ich ständig Mahnungen und Drohbriefe.“

Verbot durch die Verbraucherzentrale


Stimmen die Kommentare und Mitarbeiter der Baser riefen ohne Genehmigung Verbraucher an? Die Vermutung liegt nahe, da die Verbraucherzentrale im Jahr 2010 der Baser Direct GmbH durch ein Gericht hatte verbieten lassen,Verbraucher ohne deren Zustimmung auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für eine Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspielservice zu werben. Auch das „Unterschieben“ eines Vertrages wurde untersagt (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2009, 37 O 79/09). Einen Screenshot zu dieser Meldung samt weiterer Informationen finden Sie unter unserem Beitrag zur Baser International Service GmbH bzw. dem HelpPhone.

Gab es unerlaubte Werbeanrufe?


Die Mitteilung der Verbraucherzentralen Hamburg und Nordrhein-Westfalen könnten bedeuten, dass es bereits in der Vergangenheit zu unerwünschten Werbeanrufen durch Mitarbeiter der Baser kam – bis es untersagt wurde. Aktuelle Fälle belegen aber, dass trotzdem Mitglieder des Verbraucherdienst telefonisch kontaktiert wurden. In den uns bekannten Telefonaten ging es jedoch nicht um Glücksspiele, sondern um das Projekt „HelpPhone“, welches die Baser International Service GmbH vertreibt. Die negativen Erfahrungen mit dem HelpPhone haben wir ebenfalls in einem Beitrag zusammengefasst.

Fazit


Auch wenn Mahir Baser in seiner Stellungnahme gerne davon überzeugen möchte, dass sich sein Unternehmen „streng an alle gesetzlichen Vorgaben hält“, bleiben dennoch einige Fragen offen. Wie kommt Baser an die Daten der via Cold Call angerufenen Verbraucherin, die sich – obwohl sie keinen Zugang zum Internet besaß – sich bei einem Gewinnspiel auf einer Website registriert haben sollen? Wurde da eine Zustimmung erteilt, dass sie telefonisch kontaktiert werden darf?

Eine telefonische „Andienung“ erfolgt nur nach „erhaltener Einwilligung“. Herr Baser schreibt, dass es für „ältere Menschen“ nicht „selbstverständlich“ sei, einen Internetanschluss zu besitzen. Weiter schreibt er, dass „die fernmündliche Kontaktaufnahme zum Verbraucher eine naheliegende und angemessene Art“ sei, um sein „Angebot vorzustellen“. Verbraucherdienst fragt sich: woher kommen die Daten? Woher kommt die „erhaltene Einwilligung“?

Kontakt zum Verbraucherdienst


Wurden Sie auch via Cold Call von Baser International Service GmbH ohne Ihre Einwilligung kontaktiert? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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