Handels und Gewerberegister derzeit offline?
„In Kürze erwartet Sie hier eine neue Internetpräsenz“ ist zu lesen, wenn die URL „www.handelsundgewerberegister.de“ aufgerufen wird (Stand: 09.05.2018). Das überrascht, da in einem vorliegenden Schreiben folgendes behauptet wird:
„Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter www.handelsundgewerberegister.de bereitgestellt“. (Siehe Bild)
Das vorliegende Dokument für ein „Handels und Gewerberegister“ wurde uns freundlicherweise von einem betroffenen Gewerbetreibenden zugestellt. Es handelt sich dabei um eine Offerte, in anderen Worten ein Angebot. Auf den ersten Blick könnte die Offerte jedoch wie ein offizielles Schreiben, wie zum Beispiel von einer Behörde, stammen. Wichtig ist jedoch: es handelt sich hierbei um keine amtliche kostenpflichtige Eintragung!
Offerte "Handels und Gewerberegister", ZHRG GmbH |
Eintrag erst nach Zahlung an die ZHRG GmbH
Ein Vertrag für die Dienstleistung einer Eintragung kommt nur zustande, sofern ein Empfänger der Offerte den geforderten Betrag in Höhe von 812,77 EUR an eine „ZHRG Gmbh“ überweist. Mit der Überweisung werden „firmenrelevante Unternehmensdaten sowie deren Auswertung zu Auskunftszwecken“ in die Datenbank „Handels und Gewerberegister“ eingetragen. Ein hoher Preis für eine Eintragung, die gegenwärtig nicht überprüfbar ist.
Über ein Unternehmen mit dem Namen ZHRG GmbH ist derzeit nichts bekannt. Wir fanden bei unserer Recherche keinerlei Einträge oder Hinweise. (Stand: 09.05.18)
UPDATE Februar 2019: Neuer Zahlungsempfänger
Aktuell liegt ein weiteres Schreiben für einen Eintrag im "HandelsundGewerberegister.de" vor. Zahlungsempfänger ist jedoch beim neuen Schreiben "Voro Amt" und nicht mehr die "ZHRG GmbH". Der Inhalt des Formulars ist aber unverändert. Uns wurde das Schreiben von einem Unternehmer zur Verfügung gestellt, der vor kurzem ein Gewerbe anmeldete.
Offerte "Voro Amt" / Februar 2019 |
Kontakt zum Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben vom Handels und Gewerberegister erhalten und den Betrag an die ZHRG GmbH oder Voro Amt bezahlt? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Ein wirksammes Mittel gegen die Verarschung und Abzocke ist aus der IBAN die Bank zu ermitteln (geht hier: https://www.iban.de/ ) und dann das Schreiben an die Bank schicken mit der Aufforderung zu dieser Geschäftspraktik Stellung zu nehmen. Man wird von der Bank zwar keine Antwort bekommen, aber eine seriöse Bank wird das Konto kündigen weil sie keine Beihilfe leisten wollen. Somit haben die Abzocker ein Problem und können keine Zahlungen mehr empfangen, bzw. brauchen eine neue Bank…. ��
AntwortenLöschenAuch wir haben so ein Schreiben erhalten, allerings stand als zahlungsempfänger DaM Amt. Wir sollten 854,42 € bezahlen.
AntwortenLöschenWir haben heute ein solches SChreiben erhalten, allerdings erscheint hier LZG GmbH
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