Freitag, 17. Juli 2026

C-Date kündigen? Kosten, Laufzeit und Inkasso prüfen

Titel: C-Date kündigen? Kosten, Laufzeit und Inkasso prüfen

Kostenlose Registrierung, später hohe Forderung? Verbraucher berichten immer wieder von Unsicherheiten rund um Dating-Portale, Vertragslaufzeiten und Inkassoschreiben. Auch im Zusammenhang mit C-Date erreichen uns Anfragen. Worauf du bei Anmeldung, Kündigung und Zahlungsforderungen achten solltest.

C-Date kündigen? Was Verbraucher zu Kosten, Laufzeit und Inkassoschreiben wissen sollten

Abos gehören für viele Menschen längst zum Alltag – vom Streamingdienst bis zur Fitness-App. Auch Dating-Plattformen arbeiten häufig mit Mitgliedschaften und laufzeitgebundenen Verträgen. Problematisch wird es aus Verbrauchersicht vor allem dann, wenn Nutzer erst spät erkennen, dass aus einer Registrierung ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis entstehen kann.

Auch im Zusammenhang mit C-Date erreichen uns immer wieder Verbraucheranfragen. In einem aktuellen Fall schilderte uns ein Betroffener, dass er eine Zahlungsaufforderung im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft erhalten habe. Nach seinen Angaben wurde die Forderung im Auftrag der Betreiberin Interdate S.A. geltend gemacht. Der Fall zeigt: Wer sich bei Dating-Portalen anmeldet, sollte Kosten, Laufzeiten und Kündigungsfristen besonders genau prüfen.

Was ist C-Date?

C-Date ist eine Online-Dating-Plattform, die mit diskreten Kontakten und unkompliziertem Kennenlernen wirbt. Das Angebot ist über die Website nutzbar, außerdem stehen mobile Anwendungen zur Verfügung. Wie bei vielen vergleichbaren Portalen werden Nutzer im Registrierungsprozess schrittweise durch Fragen zu Profil, Interessen und Erwartungen geführt.

Für Verbraucher entscheidend ist dabei weniger die Art der Fragen als die Transparenz des Buchungsvorgangs: Wann wird auf Kosten hingewiesen? Welche Leistungen sind kostenlos? Und unter welchen Voraussetzungen kommt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande?

C-Date: Kosten und Vertragsbedingungen genau prüfen

Wer sich bei einer Dating-Plattform anmeldet, sollte nicht allein auf Werbeaussagen oder den Hinweis auf eine „kostenlose Registrierung“ vertrauen. Wichtig ist vor allem, die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Ist nur die Registrierung kostenlos oder auch die Nutzung wesentlicher Funktionen?
  • Wann wird aus der Anmeldung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft?
  • Welche Laufzeit gilt?
  • Verlängert sich der Vertrag automatisch?

Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden?

Gerade im Bereich digitaler Mitgliedschaften entstehen Streitigkeiten häufig dann, wenn Nutzer den Umfang der Zahlungsverpflichtung nach eigener Darstellung erst später erkennen.

Unser Eindruck vom Registrierungsprozess

Bei unserem Blick auf das Angebot zeigte sich ein mehrstufiger Registrierungsablauf. Dabei stehen zunächst Fragen zur Nutzung und zu persönlichen Vorlieben im Vordergrund. Preis- und Vertragsinformationen sind aus Nutzersicht jedenfalls nicht zwingend von Beginn an zentral platziert.

Wir haben den Vorgang an der Stelle beendet, an der eine E-Mail-Adresse eingegeben werden sollte. Denn bevor persönliche Daten übermittelt werden, sollte möglichst klar erkennbar sein, welche Leistungen kostenlos sind und unter welchen Bedingungen Kosten entstehen können.

Verbraucherschilderung: Hohe Forderung nach der Mitgliedschaft

In dem uns geschilderten Fall berichtete ein Verbraucher, dass er eine Zahlungsaufforderung über mehr als 500 Euro erhalten habe. Nach seiner Darstellung stand diese Forderung im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft bei C-Date. Die Geltendmachung sei durch ein Inkassounternehmen erfolgt.

Wichtig ist dabei: Ein einzelner geschilderter Fall erlaubt keine pauschale Bewertung aller Forderungen oder Vertragsverhältnisse. Ob eine Zahlungsforderung berechtigt ist, muss immer anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden. Maßgeblich sind unter anderem der tatsächliche Vertragsschluss, die im Buchungsvorgang angezeigten Informationen, die vereinbarte Laufzeit sowie eine mögliche Kündigung.

Inkassoschreiben zu C-Date: Was du jetzt tun solltest

Wenn du ein Inkassoschreiben erhältst, solltest du dieses nicht einfach ignorieren. Gleichzeitig gilt: Eine Zahlungsaufforderung bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung in jeder Hinsicht berechtigt ist.

Sinnvoll ist es, zunächst in Ruhe zu prüfen:

  • Worauf stützt sich die Forderung genau?
  • Wann soll der Vertrag abgeschlossen worden sein?
  • Gibt es Vertragsunterlagen oder Bestätigungsmails?
  • Wurde bereits gekündigt?
  • Liegt ein Nachweis über die Kündigung vor?
  • Ist die Forderung nachvollziehbar aufgeschlüsselt?

Gerade bei digitalen Verträgen können bereits E-Mails, Screenshots oder gespeicherte Buchungsinformationen später eine wichtige Rolle spielen.

Welche Unterlagen Betroffene sichern sollten

Wenn du Zweifel an einer Forderung hast, solltest du möglichst früh alle relevanten Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören insbesondere:

  • Anmeldebestätigungen
  • Vertragsunterlagen
  • Preisangaben zum Zeitpunkt der Buchung
  • E-Mails des Anbieters
  • Kündigungsschreiben
  • Versand- oder Zugangsnachweise der Kündigung
  • Screenshots aus dem Anmelde- oder Buchungsprozess
  • Inkassoschreiben mit genauer Forderungsaufstellung

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich prüfen, ob und in welchem Umfang eine Forderung bestehen könnte.

C-Date kündigen: Warum der Nachweis so wichtig ist

Wer ein Dating-Abo beenden möchte, sollte nicht nur kündigen, sondern die Kündigung auch nachweisbar dokumentieren. Denn in der Praxis geht es später häufig nicht nur um die Frage, ob eine Kündigung erklärt wurde, sondern auch darum, wann und in welcher Form sie erfolgt ist.

Achte deshalb darauf, Fristen einzuhalten und Bestätigungen oder Versandnachweise aufzubewahren. Wer zu spät reagiert, riskiert unter Umständen, dass sich eine Mitgliedschaft verlängert oder weitere Forderungen geltend gemacht werden.

Fazit: Bei Dating-Abos genau hinschauen

Ob C-Date oder andere Dating-Portale: Verbraucher sollten vor einer Anmeldung genau prüfen, welche Kosten entstehen, wie lange ein Vertrag läuft und wann gekündigt werden muss. Kommt es später zu einer Zahlungsaufforderung oder einem Inkassoschreiben, sollte der Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Pauschale Aussagen helfen hier selten weiter. Entscheidend sind die konkreten Vertragsunterlagen, die Kommunikation mit dem Anbieter und eine saubere Dokumentation aller Schritte.

Call-to-Action

Du hast Ärger mit einer Dating-Plattform oder eine hohe Zahlungsforderung erhalten?

Dann sichere alle Unterlagen, Screenshots, E-Mails und Kündigungsnachweise. Wenn du unsicher bist, ob die Forderung berechtigt ist, lass deinen Fall prüfen.

Ein rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Ob und welche Ansprüche bestehen, sollte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt besprochen werden.Der Beitrag beruht auf den uns mitgeteilten Informationen, eingereichten Unterlagen und den Schilderungen der beteiligten Person. Eine vollständige und abschließende Überprüfung sämtlicher Umstände war uns nicht möglich. Eigene Testbestellungen oder sogenannte Lockanrufe wurden von uns nicht durchgeführt. Sollten aus Sicht betroffener Stellen wesentliche Gesichtspunkte fehlen, bitten wir um eine Nachricht.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Freitag, 10. Juli 2026

MPA Media Print Agentur: Erfahrungen mit Offerte für „Inserationsauftrag“

Titel: MPA Media Print Agentur: Erfahrungen mit Offerte für „Inserationsauftrag“

Immer wieder wenden sich Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler an uns, wenn sie fragwürdige oder zumindest erklärungsbedürftige Werbeofferten erhalten. Häufig geht es um Anzeigenaufträge, Firmenverzeichnisse oder Informationsbroschüren, bei denen erst bei genauerem Hinsehen deutlich wird, welche Kosten, Laufzeiten oder Verlängerungen vorgesehen sind.

In einem aktuellen Fall wurde uns eine Offerte vorgelegt, die nach den uns mitgeteilten Informationen mit einem Unternehmen namens MPA Media Print Agentur in Zusammenhang stehen soll. Konkret geht es um ein Formular mit der Bezeichnung „Inserationsauftrag“ für ein Inserat in einem sogenannten Informationsflyer. Der folgende Beitrag gibt ausschließlich die uns geschilderten Informationen wieder und dient der allgemeinen Einordnung.

MPA Media Print Agentur: Was uns zu dem Fall berichtet wurde

Nach Angaben der Hinweisgeberin, einer Optikerin, soll zunächst ein kurzer Anruf von einer unbekannten Festnetznummer erfolgt sein. Das Telefon habe geklingelt, anschließend sei der Anruf nach ihrer Darstellung sofort beendet worden. Etwa eine Stunde später habe sie per E-Mail ein Formular mit der Bezeichnung „Inserationsauftrag“ erhalten.

Die Betroffene teilte uns mit, dass sie nach ihrer Erinnerung keinen Anzeigenauftrag erteilt habe. Eine abschließende rechtliche Bewertung des Einzelfalls können und wollen wir an dieser Stelle nicht vornehmen. Wir schildern lediglich den Sachverhalt so, wie er uns gegenüber dargestellt und durch Unterlagen untermauert wurde.

Das vorliegende Formular: Welche Punkte aus unserer Sicht prüfenswert sind

Das uns übermittelte Dokument enthält mehrere Regelungen, die aus Sicht von Unternehmen vor einer Unterschrift besonders sorgfältig geprüft werden sollten.

Nach dem uns vorliegenden Formular soll es sich um einen mehrjährigen Werbevertrag handeln. In den Vertragsbedingungen heißt es demnach, dass ein Neuauftrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab Auftragserteilung geschlossen werde. Zudem soll sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Bild der Offerte MPA
Offerte MPA Media Print Service  / Juli 2026

Weiter heißt es nach den uns vorliegenden Unterlagen, dass der Vertrag nur dann automatisch auslaufen soll, wenn dies im Feld „Sonstige Vertragsvereinbarung“ ausdrücklich festgehalten ist. Auf dem Formular, das uns vorliegt, war nach Mitteilung der Hinweisgeberin eine entsprechende Eintragung erkennbar.

Auffällig war außerdem nach den uns überlassenen Unterlagen, dass auf der Offerte bereits das Logo des Unternehmens der Optikerin abgebildet gewesen sein soll. Eine konkrete Vorschau, wie und wo die Anzeige später im beworbenen „Informationsflyer zu den verschiedenen Themenbereichen“ erscheinen würde, war hingegen nach unserer Wahrnehmung nicht beigefügt. Gleichzeitig soll in den Vertragsbedingungen geregelt sein, dass ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg nicht geschuldet ist.

Nicht jede Werbeofferte ist unseriös

Wichtig ist uns an dieser Stelle eine klare Einordnung: Nicht jedes Angebot für Anzeigen, Broschüren, Branchenverzeichnisse oder Werbeflächen ist automatisch unseriös oder rechtswidrig. Im geschäftlichen Verkehr sind entgeltliche Werbeangebote grundsätzlich üblich.

Gleichzeitig zeigt unsere Erfahrung aus Hinweisen und Anfragen, dass Unternehmen eingehende Formulare sorgfältig lesen sollten — insbesondere dann, wenn Unterlagen bereits vorausgefüllt erscheinen, wenn Logos oder Firmendaten schon enthalten sind oder wenn sich Empfängerinnen und Empfänger an keine eindeutige Auftragserteilung erinnern können.

Worauf Unternehmen bei einem „Inserationsauftrag“ achten sollten

Wer ein entsprechendes Angebot erhält, sollte vor einer Unterschrift genau prüfen, worum es sich handelt. Besonders wichtig sind unter anderem folgende Punkte:

  • ist der genaue Herausgeber oder Anbieter?
  • Welche Gesamtkosten entstehen?
  • Welche Laufzeit hat der Vertrag?
  • Gibt es eine automatische Verlängerung?
  • Welche Kündigungsfrist gilt?
  • Wie hoch ist die tatsächliche Auflage?
  • Wo wird die Broschüre oder der Flyer verteilt?
  • Gibt es Referenzen, Muster oder ein Belegexemplar?
  • Sind alle Vertragsbedingungen vollständig und verständlich aufgeführt?

Diese Fragen sollten vor einer Unterschrift geklärt werden

Falls ein Angebot grundsätzlich interessant erscheint, sollten Unternehmen vor Vertragsabschluss zusätzlich folgende Fragen stellen:

  • Kann ich ein Muster oder Belegexemplar sehen?
  • Wer finanziert das Projekt?
  • Wie viele Exemplare werden tatsächlich gedruckt?
  • Ist die Platzierung der Anzeige konkret beschrieben?
  • Sind Preis, Laufzeit und Kündigungsregelungen eindeutig formuliert?
  • Gibt es im konkreten Fall Besonderheiten, etwa bei Verlängerung oder Abrechnung?

Gerade im B2B-Bereich gilt häufig kein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es Verbraucherinnen und Verbraucher aus anderen Vertragskonstellationen kennen. Umso wichtiger ist es, Formulare vor einer Unterzeichnung oder Bestätigung genau zu prüfen.

Warum Vorsicht bei vorformulierten Anzeigenaufträgen sinnvoll ist

Professionell gestaltete Formulare können auf den ersten Blick seriös und verbindlich wirken. Das allein sagt jedoch noch nichts darüber aus, ob ein Angebot wirtschaftlich sinnvoll, transparent oder im konkreten Einzelfall gewollt ist. Schon ein kurzer vorheriger Kontakt kann später den Eindruck erwecken, es habe bereits eine nähere Abstimmung oder sogar eine Beauftragung gegeben.

Deshalb gilt für Gewerbetreibende, Praxen, Kanzleien, Handwerksbetriebe und Freiberufler: Keine vorschnelle Unterschrift, keine vorschnelle Bestätigung und keine Zahlung ohne sorgfältige Prüfung. Das gilt besonders dann, wenn Unterlagen überraschend eingehen oder wenn wesentliche Informationen erst im Kleingedruckten zu finden sind.

Unser Fazit zu den geschilderten Erfahrungen mit der MPA Media Print Agentur

Die uns vorliegenden Informationen geben Anlass dazu, bei Offerten dieser Art genau hinzusehen. Ob im konkreten Einzelfall ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist oder welche Rechte bestehen, hängt immer von den tatsächlichen Umständen und der rechtlichen Bewertung des Einzelfalls ab.

Unabhängig davon zeigt der geschilderte Vorgang, wie wichtig es für Unternehmen ist, Anzeigenofferten, Firmenverzeichnisseinträge und Inserationsaufträge sorgfältig zu prüfen. Wer sich an keine klare Beauftragung erinnern kann, sollte Unterlagen nicht ungeprüft akzeptieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

Wenn Sie ähnliche Schreiben, E-Mails oder Formulare erhalten haben, freuen wir uns über Ihre Hinweise. Solche Meldungen können helfen, andere Unternehmen für typische Risiken bei Werbeofferten zu sensibilisieren.

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Ob und welche Ansprüche bestehen, sollte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt besprochen werden.Der Beitrag beruht auf den uns mitgeteilten Informationen, eingereichten Unterlagen und den Schilderungen der beteiligten Person. Eine vollständige und abschließende Überprüfung sämtlicher Umstände war uns nicht möglich. Eigene Testbestellungen oder sogenannte Lockanrufe wurden von uns nicht durchgeführt. Sollten aus Sicht betroffener Stellen wesentliche Gesichtspunkte fehlen, bitten wir um eine Nachricht.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 2. Juni 2026

Euromillionen-Forderung über 4.000 Euro: Vorsicht bei Schreiben der „International Inkasso GmbH“ aus Hamburg

TItel: Euromillionen-Forderung über 4.000 Euro: Vorsicht bei Schreiben der „International Inkasso GmbH“ aus Hamburg

Immer mehr Verbraucher berichten über Zahlungsaufforderungen einer angeblichen „International Inkasso GmbH“ aus Hamburg. Die Schreiben beziehen sich häufig auf eine vermeintliche Teilnahme an einer „Euromillionen“-Lotterie und fordern Beträge von mehreren Tausend Euro. In vielen Fällen beläuft sich die Forderung auf über 4.000 Euro und wird mit erheblichen Drohungen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder gerichtlichen Maßnahmen verbunden.

Bei genauerer Betrachtung ergeben sich jedoch zahlreiche Auffälligkeiten. Verbraucherschützer und Inkasso-Experten warnen seit Monaten vor ähnlichen Schreiben. Häufig fehlen nachvollziehbare Vertragsunterlagen, konkrete Nachweise über einen angeblichen Vertragsabschluss oder belastbare Angaben zum Gläubiger. Zudem berichten Betroffene von fragwürdigen Kontaktdaten, nicht erreichbaren Internetseiten und ungewöhnlichen Zahlungswegen.

International Inkasso: Kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister

Besonders problematisch ist, dass viele Empfänger nie an einer Euromillionen-Lotterie teilgenommen haben oder sich an keinen entsprechenden Vertrag erinnern können. Dennoch wird erheblicher Druck aufgebaut, um eine schnelle Zahlung zu erreichen. Nach unserer Einschätzung begründet allein ein Inkassoschreiben noch keine Zahlungspflicht. Wer eine Forderung erhält, sollte zunächst prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag nachgewiesen werden kann.

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn sich das angebliche Inkassounternehmen nicht im Rechtsdienstleistungsregister finden lässt oder mit zweifelhaften Angaben auftritt. Seriöse Inkassodienstleister müssen in Deutschland registriert sein und ihre Forderungen nachvollziehbar belegen können.

Scan: Forderung der International Inkasso / Seite 1 / Mai 2026
Forderung der International Inkasso / Seite 1 / Mai 2026

Scan: Forderung der International Inkasso / Seite 2 / Mai 2026
Forderung der International Inkasso / Seite 2 / Mai 2026


Wie sollte auf eine solche Forderung reagiert werden?

Verbraucher sollten deshalb keinesfalls vorschnell zahlen. Empfehlenswert ist es, die Forderung sorgfältig prüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Wer von einer Forderung über mehrere Tausend Euro wegen einer angeblichen Euromillionen-Teilnahme betroffen ist, sollte besonders aufmerksam sein und sich nicht durch kurze Fristen oder Drohungen unter Druck setzen lassen.

Fazit: Forderungen der angeblichen „International Inkasso GmbH“ im Zusammenhang mit Euromillionen-Schreiben werfen erhebliche Zweifel auf. Solange kein nachvollziehbarer Vertragsnachweis vorliegt, besteht kein Anlass, eine Forderung von über 4.000 Euro ungeprüft zu begleichen. Verbraucher sollten die Unterlagen kritisch prüfen und bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Nach den uns vorliegenden Dokumenten handelt es sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung - von daher nicht zahlen!

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Dienstag, 12. Mai 2026

Deutsche Gewinnwelt GmbH - Vorsicht bei Forderungen

Titel: Deutsche Gewinnwelt GmbH - Vorsicht bei Forderungen

Viele Verbraucher erhalten derzeit angebliche Anwaltsschreiben (postalisch oder via E-Mail) wegen offener Forderungen aus Gewinnspielen oder Aboverträgen. Die Firma "Deutsche Gewinnwelt GmbH" wurde in Zusammenhang mit derartigen Forderungen genannt.

Die Benachrichtigungen können offiziell wirken und die ansonsten typischen Merkmale wie Aktenzeichen, Fristen und Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder Gerichtsverfahren enthalten. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um zweifelhafte oder sogar gefälschte Forderungen, die einzig und alleine dazu dienen, Empfänger zur Zahlung zu drängen oder deren Daten abzugreifen.

Dr. Frieden & Partner bieten "Kündigung" online

Typisch ist, dass Betroffene sich an keinen Vertragsabschluss erinnern oder nie bewusst an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel teilgenommen haben. Die Schreiben setzen häufig auf Druck und Angst, damit schnell gezahlt wird. Teilweise werden bekannte Kanzleinamen missbraucht oder erfundene Inkassounternehmen eingesetzt.

In einem aktuellen Beispiel wird auf der Webseite "Rechtspartnerschaft" von "Dr. Jürgen Frieden & Partner" ein Kündigungsformular für die "Deutsche Gewinnwelt GmbH" präsentiert. Dieses Formular soll vollständig ausgefüllt werden, um eine Kündigung für das Lotto-Abo einzuleiten. 

In der sogenannten "Kündigungserklärung" ist jedoch von einem Vertragsverhältnis mit einer Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH die Rede.

Screenshot "Kündigungsformular Dr. Frieden & Partner
Screenshot "Kündigungsformular Dr. Frieden & Partner / Mai 2026

Vorsicht! Nicht zahlen

  • Nicht vorschnell zahlen
  • Schreiben genau prüfen
  • Keine persönlichen Daten elektronisch (z.B. online) übermitteln
  • Keine persönlichen Daten telefonisch bestätigen

Besonders wichtig: Ein echtes Anwaltsschreiben bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt ist. Anbieter müssen nachweisen können, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde.

Wer betroffen ist, sollte Ruhe bewahren und Fristen prüfen. Vor allem sollte überprüft werden, ob die genannte Kanzlei bzw. der Rechtsanwalt im offiziellen Anwaltsregister zu finden ist. In dem vorliegenden Fall hat unsere Recherche zu keinem Ergebnis geführt!

Wir berichten regelmäßig über Warnungen und unseriöse Zahlungsaufforderungen. Sollten Sie ebenfalls eine Fake-Forderung melden wollen oder Hilfe bei einem seriösen Inkassobrief suchen, nehmen Sie Kontakt auf.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 7. Mai 2026

Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Titel: Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Immer mehr Verbraucher erhalten derzeit Post oder E-Mails von der Inkassofirma eCollect wegen angeblich offener Forderungen der Partnerbörsen-Betreiber be2 S.à.r.l. Viele Betroffene berichten, dass sie sich entweder gar nicht bewusst waren, ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben oder dass Kündigungen und Widerrufe nicht immer zum Erfolg führten. Im Internet finden sich aktuell entsprechende Erfahrungsberichte und Beschwerden. Wir schauten uns diese Aussagen an.

Wer ist die be2 S.à.r.l.?

Die be2 S.à.r.l. ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, das unter anderem die Dating-Plattformen be2.com, verliebtab40.at und zusammen.de betreibt. Bei diesen soll es Plattformen häufig vorkommen, dass Nutzer ungewollt an kostenpflichtige Abo-Verträge gelangen. 

Verbraucher berichten online darüber, dass sich Mitgliedschaften automatisch verlängern oder Kündigungen nicht wie erwartet verarbeitet werden sollen. Es kam in mindestens einem Fall anschließend zu offenen Forderungen, weshalb die Inkassofirma eCollect eingeschaltet wurde. 

Einzelne Erfahrungen lassen sich auf Bewertungsportalen nachlesen. MEHR (Letzter Abruf 07.05.2026)

Warum meldet sich eCollect?

eCollect tritt als Inkassodienstleister auf und fordert offene Beträge im Namen von be2 ein. Dabei werden oftmals neben der ursprünglichen Forderung zusätzliche Inkasso-, Mahn- und Verzugsgebühren verlangt.

Betroffene schildern häufig folgende Situationen:

  • angeblich automatische Vertragsverlängerung
  • Kündigung wurde angeblich nicht rechtzeitig akzeptiert
  • keine Erinnerung oder Rechnung erhalten
  • überraschende Inkassoschreiben nach längerer Zeit
  • hohe Zusatzkosten durch Inkassogebühren

Wir wurden durch einen Verbraucher kontaktiert, der bereits eine Zahlungsaufforderung durch eCollect erhalten hatte. Auch ihm wurde laut der vorliegenden Dokumente mitgeteilt, dass er die Mitgliedschaft nicht bezahlt hatte.

Scan: Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026
Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026


Wie auf eine Forderung reagieren?

Sollte die Forderung einfach gezahlt werden? Nein. Verbraucher sollten eine Inkassoforderung möglichst nicht ungeprüft bezahlen.

Zunächst sollte überprüft werden:

  • Wurde tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen?
  • Gab es eine wirksame automatische Verlängerung?
  • Wurde fristgerecht gekündigt?
  • Ist die Forderung überhaupt nachvollziehbar?
  • Sind die zusätzlichen Inkassokosten berechtigt?

Nicht jede Forderung ist automatisch rechtmäßig. Gerade bei Online-Abonnements kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über Vertragslaufzeiten, Kündigungen oder Widerrufe. Inkassounternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, die Berechtigung einer Forderung umfassend zu prüfen, bevor sie diese geltend machen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

1. Ruhe bewahren

Ein Inkassoschreiben bedeutet nicht automatisch, dass sofort gezahlt werden muss. Auch Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder Gerichtsverfahren sollten zunächst sachlich geprüft werden.

2. Forderung prüfen lassen

Wichtig ist, sämtliche Unterlagen zusammenzustellen:

  • Vertragsunterlagen
  • E-Mails
  • Kündigungsnachweise
  • Zahlungsbelege
  • Screenshots

Oft lässt sich bereits dadurch erkennen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.

3. Der Forderung widersprechen

Wenn Zweifel bestehen, sollte der Forderung schriftlich widersprochen werden. Dabei sollte man ausdrücklich erklären, dass die Forderung bestritten wird und ein Nachweis verlangt wird.

4. Nicht unter Druck setzen lassen

Viele Verbraucher berichten über wiederholte Mahnungen und Druckaufbau durch Inkassounternehmen. Erfahrungsberichte im Internet zeigen, dass Betroffene häufig verunsichert sein können.

Droht sofort ein SCHUFA-Eintrag?

Nicht automatisch.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Wird eine Forderung bestritten, ist ein SCHUFA-Eintrag in vielen Fällen gerade nicht ohne Weiteres zulässig.

Fazit: Inkassoforderung von eCollect wegen be2 genau prüfen

Wer eine Forderung von eCollect im Namen von be2 S.à.r.l. erhält, sollte die Angelegenheit ernst nehmen – aber nicht vorschnell zahlen. Gerade bei Online-Dating-Portalen kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über Vertragsverlängerungen und Kündigungen.

Wichtig ist eine sorgfältige Prüfung der Forderung sowie eine rechtzeitige Reaktion. Verbraucher sollten sich nicht allein von Mahnungen oder Inkassoschreiben unter Druck setzen lassen.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 5. Mai 2026

Vorscore: Erfahrungen mit dem Bonitätschecker der Bonibutler Ltd.

Titel: Vorscore: Erfahrungen mit dem Bonitätschecker der Bonibutler Ltd.

Immer wieder berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von unerwarteten Rechnungen für Online-Dienste, die sie entweder nicht bewusst abgeschlossen haben oder deren Kosten nicht klar ersichtlich waren. Ein aktuelles Beispiel betrifft den Dienst „Vorscore“ von Bonitbutler Ltd. Anhand eines aktuellen Falls möchten wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Der Fall: Plötzlich eine Rechnung

Eine Verbraucherin erhielt eine Rechnung über 89,42 Euro für einen angeblichen Zugang zum „Vorscore-Portal“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Laut Dokument wurde:

  • eine Mitgliedschaft abgeschlossen
  • die Bestellung online durchgeführt
  • eine konkrete IP-Adresse erfasst
  • eine Zahlungsfrist gesetzt

Besonders auffällig: Die Rechnung fordert zur Zahlung über einen speziellen Link auf und nennt einen externen Zahlungsdienstleister. Alle persönlichen Daten wurden für diesen Screenshot anonymisiert.

Screenshot Bezahlen-Link Vorscore
Screenshot vom Bezahlen-Screen / Vorscore / Mai 2026

Was ist „Vorscore“ überhaupt?

„Keine negative SCHUFA mehr"! Vorscore ist ein kostenpflichtiger Abo-Dienst der englischen Firma Bonibutler Ltd., der Nutzern Bonitätsprüfungen, Tipps zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit und Kreditangebote verspricht. Der Dienst wirbt damit, Verbrauchern Informationen zur Bonität, Finanzen oder Verträgen bereitzustellen. Solche Angebote sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich – allerdings kommt es häufig auf die Transparenz beim Vertragsabschluss an.

Typische Kritikpunkte bei vergleichbaren Diensten:

  • Kostenpflicht wird nicht klar dargestellt
  • Anmeldung wirkt wie ein kostenloser Test
  • Vertragslaufzeiten sind versteckt
  • Widerrufsbelehrungen sind unklar

Typische Merkmale von Vorscore Rechnungen

Auch in diesem Fall zeigen sich einige klassische Warnsignale:

  1. Unerwartete Forderung: Viele Betroffene erinnern sich nicht daran, bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
  2. Jahresabo statt Einmalzahlung: Die Rechnung bezieht sich direkt auf eine 12-monatige Laufzeit, nicht auf eine einmalige Leistung.
  3. Zahlungsdruck: Eine relativ kurze Zahlungsfrist soll schnellen Handlungsdruck erzeugen.
  4. Zahlung über externen Link: Die Aufforderung, über einen speziellen Link zu zahlen, ist zwar nicht automatisch unseriös, sollte aber immer kritisch geprüft werden.

Was gilt für Verträge?

Nach deutschem Recht gilt:

  • Ein kostenpflichtiger Vertrag muss klar und eindeutig erkennbar sein
  • Der sogenannte „Button-Lösung“ (§ 312j BGB) verlangt, dass Nutzer ausdrücklich bestätigen, dass sie zahlungspflichtig bestellen
  • Fehlt diese Transparenz, ist der Vertrag oft nicht wirksam

Was sollten Betroffene tun?

Wenn Sie eine ähnliche Rechnung erhalten haben:

✔ Ruhe bewahren: Nicht sofort zahlen – prüfen Sie den Sachverhalt genau.

✔ Vertrag prüfen: Haben Sie sich wirklich bewusst angemeldet?

✔ Widerruf einlegen: Falls die Anmeldung kürzlich war, kann ein Widerruf möglich sein.

✔ Forderung widersprechen: Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, widersprechen Sie schriftlich.

✔ Keine vorschnellen Zahlungen: Eine Zahlung kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.

Unser Fazit

Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig es ist, Online-Angebote genau zu prüfen. Dienste wie „Vorscore“ bewegen sich oft in einem rechtlichen Graubereich zwischen legitimen Angeboten und potenziellen Kostenfallen.

Unser Rat:

👉 Lesen Sie immer das Kleingedruckte

👉 Prüfen Sie Zahlungsaufforderungen kritisch

👉 Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mehr Infos können Sie bei uns anfordern. Teilen Sie auch Ihre Erfahrungen gern in den Kommentaren oder kontaktieren Sie uns direkt über unseren Blog:

Gemeinsam sorgen wir für mehr Transparenz im Verbraucherschutz.

Hinweis: Dieser Artikel dient der Aufklärung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Kontakt

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Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 4. Mai 2026

Vorsicht vor Forderung von UnitedRespect GmbH für Dating-Plattform

Titel: Vorsicht vor Forderung von UnitedRespect GmbH für Dating-Plattform

Aktuell erhalten zahlreiche Verbraucher E-Mails von der UnitedRespect GmbH, in denen sie zur Zahlung von angeblich offenen Forderungen für eine Premium-Mitgliedschaft auf der Plattform „yuuflirt“ aufgefordert werden. Angeblich sollen sich Betroffene auf einer Dating- oder Flirt-Plattform angemeldet und die kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht gekündigt haben. Doch Vorsicht – hier handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um keine berechtigte Forderung.

Wie sieht die E-Mail von der UnitedRespect GmbH aus?

Die E-Mail ist als „Zahlungserinnerung“ betitelt und enthält folgende Elemente:

  • Absender: UnitedRespect GmbH, Abteilung Forderungsmanagement
  • Betreff: Forderung des Betreibers der Plattform yuuflirt.com
  • Anschreiben: Behauptung, der:die Empfänger:in habe unter einem bestimmten Benutzernamen ein Konto auf yuuflirt erstellt und die AGB akzeptiert. Nach Ablauf einer Testphase sei das Konto automatisch in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft überführt worden.
  • Forderungsbetrag: 279,00 EUR (aufgeschlüsselt in Hauptforderung, Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale)
  • Zahlungsfrist: Meist kurzfristig
  • Drohungen: Bei Nichtzahlung werden zusätzliche Mahnkosten, gerichtliche Mahnverfahren und Vollstreckung angedroht.
  • Zahlungsdaten: IBAN eines deutschen Kontos, Empfänger: UnitedRespect GmbH

Warum ist diese Forderung unseriös?


Keine tatsächliche Anmeldung:

Viele Empfänger behaupten, dass sie sich nie auf yuuflirt.com oder ähnlichen Plattformen angemeldet haben. Es sollen zufällig generierte Benutzernamen oder gestohlene E-Mail-Adressen genutzt worden sein.

Kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister:

Die UnitedRespect GmbH ist zwar eine existierende Firma, aber die E-Mail stammt nicht von der offiziellen Domain der Firma. Die angegebene Website forderungsservice.com und die E-Mail-Adresse kontakt@forderungsservice-com verweisen nicht auf die Firma.

Darüber hinaus ist sie aktuell nicht im Rechtsdienstleistungsregister als Inkassounternehmen eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen.

Im Handelsregisterauszug steht zum Gegenstand des Unternehmens: (Stand 04.05.2026) „Die Entwicklung, Planung und Realisierung von internationalen Event-Projekten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.“

Klassische Betrugsmerkmale:

  • Dringlichkeit: Kurze Zahlungsfrist, Drohung mit weiteren Kosten.
  • Psychologischer Druck: Androhung von gerichtlichen Schritten und Vollstreckung.
  • Unpersönliche Ansprache: Die E-Mail ist generisch gehalten und enthält oft falsche oder erfundene Benutzernamen.

Bestätigung aus sozialen Netzwerken:

In Facebook-Gruppen wie „Verbraucherzentrale NRW – Phishingwarnungen“ berichten zahlreiche Nutzer und Nutzerinnen von identischen E-Mails – ohne dass sie jemals auf yuuflirt.com waren. 

Was tun, wenn Sie eine solche E-Mail erhalten?

Nicht reagieren: Zahlen Sie auf keinen Fall! Ignorieren Sie die E-Mail und klicken Sie auf keine Links oder Anhänge.

Prüfen Sie Ihre Konten: Überprüfen Sie, ob Sie tatsächlich jemals auf yuuflirt.com oder ähnlichen Plattformen aktiv waren. Falls nein, könnte es sich um Betrug handeln.

Melden Sie den Vorfall: Senden Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere „Abzocke melden“ Funktion.

Warnen Sie andere: Teilen Sie den Vorfall in sozialen Netzwerken oder auf Plattformen wie Verbraucherdienst, um andere zu schützen.

E-Mail als Spam markieren: Markieren Sie die E-Mail in Ihrem Postfach als Spam/Junk und blockieren Sie den Absender.

Wie erkenne ich solche Betrugs-E-Mails in Zukunft?

🔍 Absender prüfen: Echte Unternehmen nutzen offizielle Domains (z. B. @unitedrespect-de, nicht @forderungsservice-com).

🔍 Rechtschreibung und Formulierungen: Betrugs-E-Mails enthalten oft Fehler oder unnatürliche Formulierungen.

🔍 Dringlichkeit und Drohungen: Seriöse Unternehmen drohen nicht innerhalb weniger Tage mit gerichtlichen Schritten.

🔍 Zahlungsaufforderung per E-Mail: Echte Inkassofirmen fordern selten per E-Mail zur Zahlung auf, ohne vorherigen schriftlichen Kontakt per Post.

Fazit: Handelt es sich um einen Scam?

Ja, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.

Die aktuelle Welle an E-Mails im Namen der UnitedRespect GmbH und yuuflirt ist für uns leider keine neue Methode, sondern fast ein Klassiker an Phishing- und Scam-Mails. Die Absender hoffen, dass Verbraucher aus Angst oder Unsicherheit zahlen – ohne dass eine tatsächliche Forderung besteht.

Bleiben Sie wachsam, prüfen Sie kritisch und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Haben Sie eine solche E-Mail erhalten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und helfen Sie anderen, nicht auf Betrug hereinzufallen!

Quellen:

Facebook-Gruppe: Verbraucherzentrale NRW – Phishingwarnungen (Letzter Abruf: 04.05.2026)

Eigene Recherche und Meldungen betroffener Nutzer und Nutzerinnen

Trustpilot-Review: YuuFlirt-Net Profil (Letzter Abruf 04.05.2026)

Hinweis: Dieser Artikel dient der Aufklärung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 17. April 2026

Forderung von Match Global Services Ltd. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Haben Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten oder eine Abbuchung festgestellt, die Sie nicht zuordnen können? Dann sind Sie nicht allein. Viele Betroffene melden sich, nachdem sie eine Forderung von National Inkasso im Zusammenhang mit der Plattform bff-friends erhalten haben. Auftraggeber ist die Firma Match Global Services Ltd.

Titel: Forderung von Match Global Services Ltd. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

BFF-Friends: Was hat es mit der der Seite auf sich?

Mit der Aussage „Tausende Singles warten bereits auf dich“ werden Besucher der Plattform bff-friends begrüßt. Betrieben wird es von der Match Global Services Ltd. mit Sitz in Malta. Ob man auf dieser Seite seinen „besten Freund für alle Zeiten“ oder halt modern ausgedrückt „bff“ (best friend forever) findet, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Laut den Nutzungsbedingungen erfolgt die Interaktion jedoch nicht zwingend mit echten Personen, sondern können auch auf digital erzeugten Inhalten basieren, was einer echten Freundschaft eventuell im Weg stehen würde. Aber nicht nur deshalb interessierte uns mehr, wie Verträge geschlossen werden, sondern ebenfalls, weil uns mehrere Verbraucher zu diesem Thema kontaktierten.

Erfahrungen von Verbrauchern

Diese berichteten uns gegenüber, dass sie Zahlungsaufforderungen via E-Mail erhalten hätten, weil sie Mitglied auf besagtem Portal sein sollen. In zwei Fällen wurde durch ein Inkassounternehmen jeweils die Zahlung offener Mitgliedsbeiträge gefordert. Beide teilten uns unabhängig voneinander mit, dass sie keine Verträge oder Abos mit der Firma abgeschlossen haben. Die Anmeldung erfolgt häufig über eine zunächst kostenlose Testphase. Wird diese nicht rechtzeitig beendet, geht sie automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über.

National Inkasso fordert für Match Global Services Ltd.

Die Forderungen wurden durch die National Inkasso im Auftrag der Match Global Services Ltd. An die Verbraucher verschickt. Die National Inkasso ist ein eingetragenes Inkassounternehmen und ist somit kein „Fake“. Forderungen – auch via E-Mail – sind demzufolge zu beachten. Ein Ignorieren könnte sonst die Kosten steigen lassen. Wenn auf Mahnungen nicht reagiert wird, kann es im weiteren Verlauf zu gerichtlichen Schritten kommen, etwa:

  • Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Zwangsvollstreckung (z. B. Kontopfändung)

Spätestens wenn ein Schreiben vom Gericht eingeht, sollten Sie unbedingt schnell handeln und sich Rat einholen.

Dating-Abo und Forderung – wie sollte vorgegangen werden?

  1. Ruhe bewahren Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  2. Nichts vorschnell bezahlen Zahlen Sie erst, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung berechtigt ist.
  3. Unterlagen prüfen Fordern Sie den angeblichen Vertrag an, falls Ihnen keiner vorliegt.
  4. Fristen beachten Reagieren Sie rechtzeitig, insbesondere bei offiziellen Schreiben.
  5. Schriftlich widersprechen Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten.
  6. Keine Telefonate führen Vermeiden Sie unnötigen telefonischen Kontakt.
  7. Kündigung nur bei echtem Vertrag Sonst könnte dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
  8. Rechtlichen Rat einholen Vor allem bei Unsicherheiten oder gerichtlichen Schreiben.

Hilfe bei Inkassofordeurngen und Problemen mit Dating-Portalen

Forderungen rund um Online-Dating-Abos sind kein Einzelfall. Entscheidend ist, die Situation sachlich zu prüfen und besonnen zu reagieren. Weder vorschnelles Zahlen noch komplettes Ignorieren sind gute Strategien.

Kam es zu einem ungewollten Vertragsabschluss oder Abo, als Sie mit Dating-Seiten interagierten? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Informationen und Unterstützung. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Freitag, 13. März 2026

Terra Nova Solutions UG: Forderung von National Inkasso

Viele Verbraucher sind verunsichert, wenn plötzlich eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens im Briefkasten liegt. Besonders häufig berichten Betroffene über Forderungen im Zusammenhang mit der Terra Nova Solutions UG sowie Schreiben von National Inkasso.

Titel: Terra Nova Solutions UG: Erfahrungen mit Dating-Seiten und Inkassoforderungen von National Inkasso

Solche Briefe enthalten oft hohe Forderungsbeträge, Mahngebühren oder sogar Drohungen mit gerichtlichen Schritten. Doch nicht jede Inkassoforderung ist automatisch berechtigt. Wer betroffen ist, sollte daher wissen, wie man richtig reagiert und welche Rechte man hat.

In diesem Artikel erfahren Sie, was hinter Forderungen von Terra Nova Solutions UG stecken kann, wie Inkassoverfahren funktionieren und welche Schritte Betroffene jetzt unternehmen sollten.

Was ist die Terra Nova Solutions UG?

Die Terra Nova Solutions UG wird häufig im Zusammenhang mit verschiedenen Online-Portalen erwähnt. Dabei handelt es sich oftmals um Plattformen, auf denen Nutzer:

  • Dating- oder Flirtportale nutzen können
  • Community- oder Social-Media-Funktionen angeboten werden
  • kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaften abgeschlossen werden können

In einigen Fällen sollen Nutzer berichtet haben, dass sie sich lediglich registriert haben oder ein kostenloses Angebot nutzen wollten, später jedoch mit kostenpflichtigen Mitgliedschaften oder verlängerten Abonnements konfrontiert wurden. So gibt es laut den AGB mehrere Premium-Modelle, die wir bei unserem Besuch der Seite jedoch nicht als Auflistung o.ä. sehen konnten. Wir hätten uns an dieser Stelle etwas mehr Transparenz gewünscht.

Wie üblich: Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, kann ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragt werden. In einem uns vorliegenden Fall wurde ein Mitglied durch das Inkassounternehmen National Inkasso via Mail kontaktiert; er soll laut der Forderung die Mitgliedsbeiträge für das Portal mfz69 Dating nicht bezahlt haben.

Scan: Rechnung mfz69 Dating / Terra Nova Solutions UG / Okt 2025
Rechnung mfz69 Dating / Terra Nova Solutions UG / Okt 2025 


Warum erhalten Betroffene Post von National Inkasso?

Wenn eine offene Rechnung aus Sicht des Unternehmens besteht, kann ein Inkassodienstleister eingeschaltet werden. Inkassounternehmen versuchen, offene Forderungen außergerichtlich einzutreiben. In diesem Fall handelt es sich um die Firma National Inkasso, ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassobüro.

Typischerweise enthält ein Inkassoschreiben, bzw: folgende Punkte sollten ein einem seriösen Inkassobrief enthalten sein:

  • die ursprüngliche Forderung
  • Mahngebühren
  • Inkassokosten
  • Zahlungsfristen
  • mögliche Androhung rechtlicher Schritte

Für Betroffene wirkt ein solches Schreiben oft einschüchternd – insbesondere wenn hohe Kosten oder kurze Fristen genannt werden.

Ist eine Inkassoforderung automatisch berechtigt?

Nein. Eine Inkassoforderung bedeutet nicht automatisch, dass Sie tatsächlich zahlen müssen. Damit eine Forderung rechtmäßig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein gültiger Vertrag zustande gekommen sein
  2. Der Verbraucher muss über Kosten informiert worden sein
  3. Die Forderung muss korrekt berechnet sein
  4. Mahn- und Inkassokosten dürfen nur begrenzt verlangt werden

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Forderung unberechtigt oder zumindest angreifbar sein. Forderungen der National Inkasso sollten keinesfalls ignoriert werden, da es sonst zu höheren Kosten kommen kann.

Wie sollte auf eine Forderung von National Inkasso für Terra Solutions UG reagiert werden?


1. Ruhe bewahren

Inkassoschreiben wirken oft sehr dringend oder bedrohlich. Trotzdem gilt: Nicht überstürzt handeln oder sofort zahlen. Nehmen Sie sich Zeit, die Forderung genau zu prüfen.

2. Forderung sorgfältig prüfen

Überprüfen Sie, wann der angebliche Vertrag geschlossen wurde und welche Leistung genau abgerechnet wird. Haben Sie eine Rechnung/Mahnung erhalten, sodass die Inkassokosten plausibel sein können? Besonders wichtig ist die Frage: Gab es überhaupt einen wirksamen Vertrag?

3. Unterlagen anfordern

Wenn Ihnen die Forderung unklar ist, können Sie verlangen, dass das Inkassounternehmen oder der ursprüngliche Anbieter folgende Unterlagen vorlegt: Vertragsnachweis, Anmeldung oder Registrierung, Rechnung, Übersicht über die Kosten. Ohne entsprechende Nachweise kann eine Forderung schwer durchgesetzt werden.

4. Schriftlich widersprechen

Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, sollten Sie schriftlich widersprechen. Ein Widerspruch kann zum Beispiel enthalten:

  • dass Sie die Forderung bestreiten
  • dass Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben
  • dass Sie Nachweise verlangen

Der Widerspruch sollte möglichst schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen.

5. Keine voreiligen Zahlungen leisten

Manche Betroffene zahlen aus Angst einen Teilbetrag oder stimmen einer Ratenzahlung zu. Das kann problematisch sein, weil eine Zahlung häufig als Anerkennung der Forderung gewertet werden kann. Wenn Zweifel bestehen, sollte daher zunächst eine rechtliche Prüfung erfolgen.

Bewahren Sie alle Schreiben, E-Mails und Vertragsunterlagen auf. Diese Dokumente können entscheidend sein, wenn Sie eine Forderung prüfen lassen oder rechtlich dagegen vorgehen möchten.

Hilfe bei Inkassofordeurngen und Problemnen mit Dating-Portalen

Kam es zu einem ungewollten Vertragsabschluss oder Abo, als Sie mit Dating-Seiten interagierten? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Freitag, 13. Februar 2026

Reisezeit LLC – Erfahrungen mit dem dem Portal Reisezeit-Momente

Wo beginnt Urlaub? Manche würden sagen im Flugzeug, an einem bestimmten Tag, oder gar erst am Reiseziel. Das Onlineportal „Reisezeit-Momente“ von der Reisezeit LLC stellt jedoch klar: „Urlaub beginnt hier“. Wir wurden von einem Gewerbetreibenden auf diese Plattform aufmerksam gemacht. Wir warfen einen Blick auf das Angebot und die Kosten.

Titel: Reisezeit LLC – Erfahrungen mit dem dem Portal Reisezeit-Momente


Reisezeit-Momente: Urlaub nur in Brandenburg?

Die Reisezeit LLC soll laut den Ausführungen auf ihrem eigenen Portal das Ziel verfolgen einer der „führenden Anbieter von Ferienunterkünften in Deutschland“ zu sein. Interessenten aus dem können demzufolge über das Portal „Reisezeit-Momente“ die passende Ferienwohnung für den nächsten Urlaub buchen. Bei den Recherchen zu diesem Beitrag scheint sich die Suche jedoch nur auf Brandenburg zu beziehen; zumindest gibt das das Suchfeld bestimmte Kriterien vor (siehe Screenshot):

Screenshot: Reisezeit-Momente Suche
Quelle: reisezeit-momente.com / Feb 2026

Die Betreiberin beantwortet auf ihrem Portal ebenfalls die Frage „Warum Reisezeit LLC?“, doch anstatt sich an die potentielle Urlauber und Urlauberinnen zu richten, fokussieren sich die Antworten viel mehr auf die Anbieter von Ferienunterkünften und somit die eigene Kundschaft. Das Portal soll demzufolge „benutzerfreundlich“ sein und eine „mühelose“ Präsentation der zu bewerbenden Unterkunft ermöglichen. Des Weiteren soll es mit einem Inserat möglich sein, „durch die Vermietung der Ferienunterkünfte nachhaltig und sicher Einkommen zu erzielen“. Ob es auch ohne Inserat möglich wäre?

Frust über Vertragsabschlüsse

Die Meinungen auf Bewertungsportalen sind zum aktuellen Stand (13.02.2026) überwiegend negativ. Es ist in den Bewertungen häufig von unerlaubter Telefonwerbung die Rede und ungewollten Vertragsabschlüssen: https://de.trustpilot.com/review/www.reisezeit-momente.com

Ein Betroffener meldete sich bei uns und teilte ebenfalls seine Erfahrungen mit. Es wurde ebenfalls eine Vertragsbestätigung via E-Mail zugestellt; zuvor soll eine „kostenfreie Testphase“ vereinbart worden sein. Genau da liegt oft das Problem, was erst durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich wird. Denn da ist zu erfahren, dass es nach Ablauf der Testphase zum kostenpflichtigen Vertrag kommt, sofern nicht innerhalb des Testmonats gekündigt wird:

„Kündigung während der Testphase: Spätestens zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase muss der Vertrag schriftlich mit Originalunterschrift bei Reisezeit eingehen. Erfolgt innerhalb der Testphase keine frist- und formgerechte Kündigung, läuft der Vertrag automatisch mit der vereinbarten Laufzeit von 12 oder 24 Monaten weiter“, Quelle: https://www.reisezeit-momente.com/term_conditions.php (Letzte Abruf 13.02.2026) 

Unterstützung bei Einträgen in Firmenverzeichnisse

Kam es durch einen Werbeanruf oder ein Onlineformular zu einem ungewollten Vertragsabschluss für einen Eintrag in ein Firmenverzeichnis? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Donnerstag, 22. Januar 2026

Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik

Das Portal „Zimmersuche24 com“ ist weiterhin aktiv, doch gab es einen Betreiberwechsel. Mittlerweile ist die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) für das Angebot verantwortlich. Vertragsinhalt ist weiterhin die Veröffentlichung von Firmendaten in einer elektronischen Datenbank. Bereits 2018 wurde uns über Probleme mit ungewollten Vertragsverlängerungen berichtet. Nun meldete sich erneut ein Besitzer einer Ferienwohnung, der eine Rechnung für einen Eintrag erhielt.

Titel: Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik


ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) – einfache Zimmervermittlung?

Laut der Startseite des Portals und des Logos von Zimmersuche24.com soll es sich um „die einfachste Art der Zimmervermittlung“ handeln. Wir würden eher davon ausgehen, dass einige Personen auf der Suche nach einem Zimmer oder einer Unterkunft lieber eine Suchmaschine wie Google nutzen würden – aber das soll jeder selbst entscheiden.

Im Jahr 2028 wurden wir von einem Mitglied über das Portal Zimmersuche24.com informiert, welches laut den AGB (letzter Abruf 22.01.2026) nach wie vor auch in Österreich bzw. der Schweiz angeboten werden soll.

Es gab einen Betreiberwechsel, wie wir anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Impressums erkennen können. Die Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH ist dort aktuell nicht mehr vermerkt, sondern die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt). Weiterhin werden die uns bekannten folgenden Webseiten angeboten:

  • www.zimmersuche24 de
  • www.zimmersuche24 at
  • www.zimmersuche24 ch

Alle drei Portale wurden von uns am 22.01.2026 aufgerufen – doch nur die deutsche Endung führte für uns zu der Webseite. Die anderen beiden Endungen waren zu dem Zeitpunkt unserer Recherche nicht erreichbar.

Kostenloser Testeintrag wird zur „Premiumpräsentation“

Wir warfen einen erneuten Blick auf die Angebote von Zimmersuche24.com, da wir von einem Gewerbetreibenden kontaktiert wurden, der uns seine Erfahrungen mitteilen wollte. Er übersandte uns Unterlagen wie ein „Bestätigungsschreiben für IT-Dienstleistung/Vertragsunterlagen“ und eine Rechnung für einen „Basic 2 Jahre“ Eintrag.

Der Gewerbetreibende wurde telefonisch kontaktiert, um in die Datenbank der Zimmersuche24 aufgenommen zu werden. Derartige Cold Callings sind leider keine unbekannte Methode, kostenpflichtige Verträge für Einträge in Firmenverzeichnisse abzuschließen. Da bei B2B Geschäften – und somit auch beim unerwünschten Telefonkontakt - kein Widerrufsrecht besteht, kommt es oft zu Problemen.

Im Fall von Zimmersuche24 gibt es einen kostenfreien Testeintag, der zunächst einen Monat läuft und alle „Funktionen“ und „Leistungspunkte einer Premiumpräsentation“ aufweist, doch rechtzeitig gekündigt werden muss, damit dieser kostenlose Eintrag nicht einen kostenpflichtigen Eintrag übergeht. Die Laufzeit für einen kostenpflichtigen Eintrag wäre in diesem vorliegenden Fall zwei Jahre.

Stimmen aus dem Netz

Laut der vorliegenden Unterlagen hat der Gewerbetreibenden nun einen Eintrag „Basic 2 Jahre“. Kostenpunkt: mehr als 400 Euro für ein Jahr.

Nicht nur der Unternehmer, der sich bei uns meldete, äußerte sich dazu. Auch auf Bewertungsportalen wie Trustpilot sind zahlreiche Erfahrungsberichte zu finden.

Screenshot - Trustpilot Bewertungen Zimmersuche24

Quelle: https://de.trustpilot.com/review/www.zimmersuche24.com (Letzer Abruf 22.01.2026) 

Hilfe bei Firmenverzeichnissen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

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WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 20. Januar 2026

Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag

Neues Jahr, neue Offerte. Dank einer Gewerbetreibenden erhielten wir Einblick in ein Angebot für einen kostenpflichtigen Branchenbuch-Eintrag für das Portal „Firmensuche online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG. Was hat es damit auf sich?

Titel: Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag


Online-Firmenverzeichnisse auch 2026 weiterhin aktiv

Klassiker Branchenbuch-Offerte. Es scheint, als sei die Methode nicht totzukriegen: Formulare werden an Unternehmen verschickt mit der Hoffnung, dass sie diese unterschrieben zurücksenden. Es würde demzufolge zum Vertragsschluss kommen, bei dem ein Widerrufsrecht leider ausgeschlossen ist – da es sich um ein B2B Geschäft handelte.

Wir berichten seit unserem Bestehen regelmäßig über die Erfahrungen unserer Mitglieder mit diesen Offerten. Erstaunlich ist, dass sich beim Ablauf in all den Jahren so gut wie nichts geändert hat. Auch im aktuell vorliegenden Fall erhielt eine Praxis für Physiotherapie ein Angebot für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Online-Firmenverzeichnis. Es handelt sich hierbei um das Portal „Firmensuche.online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG, Sitz Duisburg.

Was steht in der Offerte der Stadt & Gemeinde Verlag für Firmensuche.Online?

Auffälligkeiten oder Inhalte, die wir nicht von Offerten dieser Art kennen, sind uns nicht aufgefallen. Auch bei dem Formular der Stadt & Gemeinde Verlag UG geht um die „Möglichkeit“, die eigene Firma in einem zumindest uns unbekannten Online-Portal kostenpflichtig anzumelden. Dazu soll das Schriftstück ausgefüllt, unterschrieben und zurückgesandt werden, damit ein für diese Art Dienstleistung typischer B2B Vertrag geschlossen wird. Sprich, ein Vertragsabschluss ohne Widerrufsrecht.

Scan: Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026
Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026


Die Kosten für einen Eintrag in der Firmensuche.Online belaufen sich laut Unterlagen auf 379,00 Euro für 12 Monate. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Wir schauten uns das besagte Portal an, auf dem Einträge geschaltet werden sollen. Außer den Kontaktdaten und der Anschrift fanden wir bei unserem Besuch (Stand 20.01.2026) keine weiteren Informationen, die von eingetragenen Unternehmen preisgegeben wurden. Google hätte uns diese Infos vorab kostenlos geben können.

Offerte für Firmenverzeichnisse nicht einfach unterschreiben

Ob sich ein Eintrag in das Verzeichnis Firmensuche.Online lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wir berichteten zahlreich über andere Branchenverzeichnisse, die auch mit der Hilfe von vorausgefüllten Formularen versuchen, kostenpflichtige Vertragsabschlüsse zu erreichen.

Um ungewollte Einträge und Kosten zu vermeiden, ist es notwendig, sich die Formulare genau zur Brust zu nehmen, ehe sie bedenkenlos bearbeitet werden. Es sollen zusätzlich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens geschult werden, wie sie mit solchen Formularen umzugehen haben. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich bei uns melden.

Hilfe bei Forderungen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.