Freitag, 20. Januar 2023

BrokerMedia UG: über das teure Angebot des Portals „Online-Handelsregister“

Das Portal Online-Handelsregister.eu der BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) ist weiterhin online. Die Nutzung der Seite ist kostenpflichtig – und das nicht zu knapp! Fast 750 EUR werden verlangt.

Titel: BrokerMedia UG: über das teure Angebot des Portals „Online-Handelsregister“

Online-Handelsregister.eu bietet Handelsregisterauszüge an

Seit dem 01.08.2022 gilt die Digitalisierungsrichtlinie der EU hier in Deutschland und brachte einige Änderungen mit sich. Zum einen kann die Gründung einer UG oder GmbH online erfolgen und zum anderen wurde die Nutzung des Portals handelsregister.de kostenlos. Mit dieser Änderung ist es möglich, u.a. vormals kostenpflichtige Handelsregisterauszüge über Firmen kostenlos und ohne Registrierungszwang zu online abzurufen.

Diese kostenfreie Nutzung ist auf dem namentlich ähnlichen Portal online-handelsregister.eu nicht gegeben. Anders als der offizielle Handelsregister wird dieses Portal von einer Firma namens BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg betrieben. Angeboten werden Handelsregisterauszüge, amtlich ausgestellt.

BrokerMedia UG verlangt fast 750 EUR für die Nutzung

Das Besondere am Angebot der BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) ist die kostenpflichtige Nutzung. Wir zitieren an dieser Stelle die AGB: „Der Kunde nimmt die zur Verfügung gestellten Dienste durch einmalige kostenpflichtige Freischaltung der Dienstleistungen in Form eines Erstabrufs einer der ausgewählten Informationen gegen weiteres Entgelt in Anspruch. Vertragsgegenstand ist damit die kostenpflichtige Nutzung der auf der www.online-handelsregister.eu bereitgestellten Funktionen.“ (Quelle https://online-handelsregister.eu/agb)

Diese „einmalige kostenpflichtige Freischaltung“ kann teuer werden. Die Höhe des einmaligen Entgelts zur Freischaltung beträgt laut AGB einmalig 749,00 EUR. Ein hoher Preis für eine Abfrage, die das offizielle Handelsregister unter Umständen kostenfrei präsentiert hätte.

Forderungen für die Nutzung des Portals

Wir wiederholen an dieser Stelle unseren dringenden Rat, vor Abschluss bzw. Nutzung von Portalen im Netz die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu lesen. Zum Beispiel werden die Kosten des Portals der BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) transparenter und Kunden sehen die Kosten, die bei Vertragsschluss auf sie zukommen könnten.

Derzeit sollen Schreiben im Umlauf sein, in denen noch ausstehende Zahlungen nebst Anwaltskosten gefordert werden – aus vergangenen Jahren. Die Forderungen der BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) soll an eine Inter AG abgetreten worden sein. Bislang liegt uns kein Brief dieser Art vor, aber wir behalten das Thema im Auge. Sollten Sie jedoch Probleme mit geforderten Kosten durch die Nutzung des Portals Online-Handelsregister.eu haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Wir bieten Hilfe und Informationen

Wir sind ein Verein für mehr Verbraucherschutz. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, unsere Mitglieder mit unseren angeschlossenen Rechtsanwälten zu unterstützen – mit Erfolg! Überzeugen Sie sich selbst.

Zu den Mitgliedern unseres Vereins zählen nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer, Freiberufler und Selbständige. Aus diesem Grund bieten wir Gewerbetreibenden unsere Hilfe – auch in Österreich und der Schweiz! Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 11. Januar 2023

Swiss Support Forum AG: Rechnung für Go Media, Werbeanzeigen

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen, schon gibt es zuhauf neue Meldungen betreffend der Offerten für Werbeanzeigen in sogenannten „Bürger-Info-Foldern“. Nun liegt eine Rechnung von einer Swiss Support Forum AG vor, die uns von einem Mitglied zur Verfügung gestellt wurde. Weit über 1.000 EUR werden gefordert!

Titel: Swiss Support Forum AG: Rechnung für Go Media, Werbeanzeigen

Neues Jahr, alte Methode: die Bürger-Info-Folder Werbeanzeigen

Der Ablauf scheint sich in den letzten Jahren kaum geändert zu haben: Gewerbetreibenden wird via Cold Calling, Kaltakquise via Telefon, eine Werbemöglichkeit vorgestellt. Kurz danach erhalten die Angerufenen eine Email mit einer Offerte. Im Text heißt es: „Wie telefonisch besprochen (…) bitte zurückfaxen oder mailen!“

Doch das kann teure Folgen haben. Uns wurde von Betroffenen berichtet, dass während des Cold Callings der Eindruck erweckt wurde, dass bereits ein Vertragsverhältnis bestehen würde. Stattdessen wird mit der unterschriebenen Rücksendung des Formulars erst der neue Vertrag geschlossen. Dieser kann eine Laufzeit von mehreren Jahren haben – und einige Auflagen beinhalten, was die Kosten in Höhe treibt.

Swiss Support AG wurde von Go Media (Izmir) beauftragt

Bedeutet im Klartext: Kosten von mehreren Tausend Euro für eine Werbeanzeige in einem obskuren „Bürger-Info-Folder“. Aktuell liegt uns eine Rechnung einer Swiss Support Forum AG aus Alpnach Dorf in der Schweiz vor. Diese fordern einen Betrag in Höhe von 1.179,00 EUR aufgrund eines geschlossenen Vertrages mit einer Firma „Go Media“.

Es handelt sich wahrscheinlich um eine „Werbeagentur“ wie die „Net Media“, über die wir kürzlich berichteten. Diese Agentur, wie auch die Go Media, sollen ihren Sitz in der Türkei haben und für die Werbeanzeigen in Bürger-Info-Foldern verantwortlich sein. Die SSF AG (Swiss Support Forum) wurde mit der Eintreibung der Rechnungssumme beauftragt.

Scan: Offerte Go Media / Mai 2022
Offerte Go Media / Mai 2022

Scan: Rechnung Swiss Support Forum AG / Juni 2022
Rechnung Swiss Support Forum AG / Juni 2022

Hilfe für Gewerbetreibende

Schnell kann es teuren Verträgen durch die doppelte Anruf-Masche kommen. Es ist ratsam, sämtliche Unterlagen vor der Unterschrift und Rücksendung zu prüfen – denn nicht immer stimmen die Informationen des Anrufs mit dem Vertrag überein.

Zu den Mitgliedern unseres Vereins zählen nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer, Freiberufler und Selbständige. Leider sind Methoden wie Cold Calling mit zwei aufeinander folgenden Anrufen oder das hier im Artikel genannte Rückfax immer noch gegenwärtig. Aus diesem Grund bieten wir Gewerbetreibenden unsere Hilfe – auch in Österreich und der Schweiz! Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



„Verbotene Frauen“ – Rechnung von Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt)

Neuigkeiten von der Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt): es gibt ein weiteres Portal namens „VerboteneFrauen“. Wir erhielten von einem Verbraucher eine hohe Rechnung für eine Mitgliedschaft auf dem Portal.

Titel: „Verbotene Frauen“ – Rechnung von Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt)

Ein weiteres Dating-Portal: „verbotenefrauen.com“

Wir berichteten zuletzt vor einem Jahr über die Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt) und ihrer Webseite „Sexy Date“. Durch einen Verbraucher wurde uns ein weiteres Portal bekannt – eine Partnerbörse mit dem Namen „Verbotene Frauen“ (url: verbotenefrauen.com).

Bei unserem Besuch der Singlebörse (Stand: 10.01.2023) erschien ein Pop-Up für ein weiteres Angebot namens „Persönlichkeits- und Beziehungsanalyse“. Dieses lehnten wir ab und gelangten zur Startseite, die auf uns sehr ähnlich zu bereits bekannten Portalen wirkt. Somit führt ein Klick auf den Button „Jetzt registrieren“ zu einem Formular, in das die Kontaktdaten eingegeben werden sollen.

Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt) fordert nahezu 500 EUR

In der uns vorliegenden Rechnung der Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt) wird der Mitgliedschaftsbeitrag für die Partnerbörse gefordert. Dieser setzt sich aus den monatlichen Gebühren in Höhe von 44,44 EUR und der gesamten Laufzeit von 12 Monaten zusammen – das macht insgesamt 533,28 EUR.

Abgezogen wird eine „Schnupperphase“ und ein „Willkommensbonus“. Bleibt insgesamt ein Gesamtbetrag in Höhe von 498,83 EUR, der laut Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt) zu zahlen ist. Diesen Betrag soll der Kunde via Button „JETZT BEZAHLEN“ oder über einen alternativen Link für Überweisungen aufrufen, „kontodaten-anzeigen.com“.

Scan Rechnung Verbotene Frauen / Mediapool & Friends / Jan 2023
Scan Rechnung Verbotene Frauen / Mediapool & Friends / Jan 2023


Fragwürdig: Rechnung mit eigenem Foto

Besonders aufmerksam wurden wir durch die Gestaltung der Rechnung, die uns freundlicherweise von einem Verbraucher zur Verfügung gestellt wurde. Dort ist direkt über den Bestelldaten ein Foto des Kunden abgebildet. Uns ist bisher keine Rechnung untergekommen, bei der ein Bild vom Vertragspartner gezeigt wird. Wir vermuten, dass mit der Nennung des bestellten Produkts, in diesem Fall „verbotene Frauen“, in Kombination mit dem eigenen Foto Druck aufgebaut werden soll.

Hilfe bei Dating-Portal-Abos

Schnell geraten VerbraucherInnen in ein Abo, besonders nachdem eine „Schnupperphase“ bzw. ein Probe-Abo von 14 Tagen verstrichen ist. Allgemein lässt sich zu den uns bekannten Dating-Portalen sagen: Die Überraschung folgt meist in Form einer unerwarteten Rechnung, mit der in den meisten Fällen sämtliche Mitgliedsbeiträge der gesamten Vertragslaufzeit oder eine Jahresgebühr gefordert wird.

Vor der Registrierung sollten unbedingt die AGB gelesen werden, um unerwünschte Verträge auszuschließen. Wir bieten jedoch Hilfe und Infos für jene VerbraucherInnen an, die hohe Rechnungen erhalten haben. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 10. Januar 2023

Net Media, Izmir: Vorsicht bei Anzeigenauftrag für Bürger-Info-Folder

Erneut wird versucht, teure Werbeanzeigen für einen „Bürger-Info-Folder“ zu verkaufen. Uns wurde eine Offerte einer „NET MEDIA“ mit Sitz in der Türkei vorgelegt. Wir haben uns das Formular und die Auftragsbedingungen genauer angesehen.

Titel: Net Media, Izmir: Vorsicht bei Anzeigenauftrag für Bürger-Info-Folder

Cold Calling kann zu ungewollten Verträgen führen

Die Kaltakquise, die ebenso als „Cold Calling“ bekannt ist, gehört bei Gewerbetreibenden leider weiterhin zum Alltag. Es soll in vielen Fällen der Eindruck erweckt werden, dass bereits ein Vertragsverhältnis bestehen soll und dies bestätigt werden muss. Genau in diesen Momenten kommt es zu ungewollten Neuverträgen.

Ein aktuelles Beispiel können wir dank eines Mitglieds vorstellen. Die Gewerbetreibende erhielt zunächst laut eigener Aussage einen Anruf. Daraufhin wurde eine Mail von NET MEDIA mit dem Betreff „Werbeanzeige“ an ihr Unternehmen gesandt.

NET MEDIA bittet um Rücksendung

Der Absender netmediaverlag@gmail.com gab in der Mail bekannt, Zitat: „wie telefonisch besprochen werden die Daten zu ihrer Anzeige zugeschickt. Wir bitten Sie İhre Anzeige auf Richtigkeit zu prüfen und für die Druckfreigabe per Fax oder per E-Mail an uns mit Stempel und unterschrieben retour zu senden“, Zitatende.

Im Anhang war eine PDF, ein Formular mit der Bezeichnung „NET MEDIA / ANZEIGENAUFTRAG“, welches wir ebenfalls einsehen konnten. Der Auftragnehmer soll eine Firma namens NET MEDIA (Adresse. 859 SK. No:5 /301 – 35250 Izmir, Türkei) sein. Diese Datei soll von der Gewerbetreibenden unterschrieben und via Mail oder Fax zurückgeschickt werden, wie wir aus der vorangegangenen Email erfahren konnten.

Dies würde jedoch keine bereits existierende Anzeige betreffen, sondern einen vollkommen neuen Vertrag mit der Firma NET MEDIA ergeben. Die Gewerbetreibende teilte uns gegenüber mit, dass eine Anzeige bei einem anderen Portal existiert. Woher die auf dem Formular abgebildete Anzeige stammt, ist unklar. Eine unterschriebene Rücksendung würde einen Vertrag für eine Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürger-Info-Folder“ nach sich ziehen.

Scan: Net Media Anzeigenauftrag / Januar 2023
Net Media Anzeigenauftrag / Januar 2023


Mehrere Tausend Euro für eine Werbeanzeige

Viel lässt sich anhand der Offerte der NET MEDIA nicht über den Bürger-Info-Folder berichten. Wir wissen anhand der Auftragsbedingungen (einsehbar auf dem Formular ANZEIGENAUFTRAG, siehe Bild) jedoch, dass bei Vertragsschluss drei kostenpflichtige Auflagen bezahlt werden müssen. Des Weiteren soll sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht drei Monate vor Ende schriftlich gekündigt wird.

Diese Vereinbarung scheint jedoch ungültig, denn im unteren Unterschriftsfeld ist der Hinweis „Läuft automatisch aus!“ zu lesen. Pro Auflage sind hohe Kosten fällig. Laut der vorliegenden Offerte sollen zwei Anzeigenfelder bestellt sein; die Kosten für ein Anzeigenfeld belaufen sich auf 399,00 EUR. Hinzu kommen eine Farbpauschale, Satzpauschale und Versandpauschale.

Das macht einen Gesamtpreis von 1.170,00 EUR pro Auflage (!). Da bei Rücksendung dieses Formulars ganze drei Auflagen bestellt werden, kommen auf Vertragspartner der NET MEDIA Kosten in Höhe von mindestens 3.510,00 EUR zu. Wir raten zur Vorsicht: Betroffene Gewerbetreibende sollten derartige Angebote unbedingt genau prüfen, ehe sie das Formular unterschrieben zusenden. Es kann sonst zu ungewollten und kostspieligen Vertragsabschlüssen kommen.

Hilfe für Gewerbetreibende

Zu den Mitgliedern unseres Vereins zählen nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer, Freiberufler und Selbständige. Leider sind Methoden wie Cold Calling mit zwei aufeinander folgenden Anrufen oder das hier im Artikel genannte Rückfax immer noch gegenwärtig. Aus diesem Grund bieten wir Gewerbetreibenden unsere Hilfe – auch in Österreich und der Schweiz! Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.