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Dienstag, 13. Februar 2024

RWE Marketing DOO: Angebot für Bürger Info Broschüre

Derzeit werden uns zahlreiche Offerten bzw. Anzeigenangebote vorgelegt. Es dreht sich meist um Werbeanzeigen in Printprodukten, wie einer „Bürgerinfo-Broschüre“. Zuletzt landete ein solches Formular einer Firma namens RWE Marketing auf unserem Tisch. Wir schauten uns das Angebot genauer an.

Titel: RWE Marketing DOO: Angebot für Bürger Info Broschüre

Werbeanzeigen-Offerte der RWE Marketing DOO

Absender in diesem Fall ist eine Firma namens RWE Marketing DOO (Anschrift: GTC 19 Avenue, Vladlmira Popvica Street New Belgrade, 11070, Serbien), doch inhaltlich haben wir bereits etliche Male über das Vorgehen berichtet. Auch in diesem Fall ist ein Korrekturabzug für eine Werbeanzeige zu sehen. Empfänger sollen das Formular ausfüllen und zurückschicken.

Laut unseren Informationen soll in diesem Fall jedoch zuvor ein Telefonat stattfinden, ein sogenannter Cold Call bei einem Unternehmer. Dazu kann uns ein Unternehmer mehr erzählen, der uns kontaktierte.

Erfahrungen mit der Offerte

Aufmerksam wurden wir auf dieses Formular durch einen Gewerbetreibenden via Email. Wir möchten an dieser Stelle Teile seiner Nachricht zitieren. Er schreibt, Zitat:

„Wir hatten vor mehreren Jahren einmal eine Anzeige in einer regionalen Bürgerinfo-Broschüre geschaltet und werden seitdem in regelmäßigen Abständen von dubiosen Firmen telefonisch oder per Mail kontaktiert. Ob die jeweiligen Anrufer uns aus einer dieser Broschüren herausgesucht haben, oder ob man wahllos aus Firmenregistern oder Branchenbüchern heraus bei uns anruft, weiß ich nicht. (…)

Erst hatte man meine Kollegin telefonisch kontaktiert, als die Kollegin verlangte, man möge ihr das ganze per Mail zusenden, erhielten wir unten stehende Mail incl. Anzeigenvertrag.

Scan: Offerte RWE Marketing // Feb 2024
Offerte RWE Marketing // Feb 2024

Vielleicht könnten Sie diese Informationen auf Ihrer Homepage veröffentlichen, damit andere Unternehmen gewarnt werden können.“ Zitatende.

Bürgerinfo-Broschüre: Über Kosten und Laufzeit

Laut der Offerte soll der Vertrag mit Unterschrift des Empfängers beginnen. Die Laufzeit soll ein Jahr betragen, verlängert sich jedoch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ende des Ablaufs schriftlich gekündigt wird.

Die Anzeige soll jeweils dreimal im Jahr kostenpflichtig in dieser „Bürgerinfo-Broschüre“ veröffentlicht werden. Über das Produkt ist uns leider wenig bekannt. Die Webseite rwe-marketing.com bietet keine Informationen. (Stand: Februar 2024)

Screenshot rwe-marketing.com / Feb 2024
Screenshot rwe-marketing.com / Feb 2024



Der Nettopreis pro Anzeige: 499 EUR. Zusätzlich sollen Farbpauschale und Satzpauschale fällig werden. Diese Kosten sollen laut AGB mindestens drei Mal berechnet werden, da ein Vertragsjahr drei Veröffentlichungen beinhaltet.

Die Gesamtauflagenhöhe soll pro Vertragsjahr 12.000 Stück betragen bzw. je Veröffentlichung 4.000 Stück. Als Verteilgebiet wurde die PLZ 8 und vier Sternchen angegeben. Wir fragen uns, wo die jeweils 4.000 Exemplare in diesem großen Bereich verteilt werden sollen.

Hilfe bei Branchenbuch- und Firmenverzeichnis-Einträgen

Der Verbraucherdienst unterstützt seiner Mitglieder mit angeschlossenen Rechtsanwälten. Unser Angebot richtet sich nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Gewerbetreibende, die sich gegen ungewollte Verträge wehren wollen. Wir bieten unsere Unterstützung Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen an. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Freitag, 8. Dezember 2023

iDruck Ltd – Anzeigenauftrag für einen „Bürgerinfo-Folder“

Uns wurde eine Offerte von einer Firma namens iDruck Ltd. vorgelegt. Es geht dabei um einen Anzeigenauftrag in einem Bürgerinfo-Folder. Über diese Art von Vertrag haben wir in der Vergangenheit bereits berichtet. Was Gewerbetreibende beachten sollen.

Titel: iDruck Ltd – Anzeigenauftrag für einen „Bürgerinfo-Folder“


Was steht in der Offerte der iDruck Ltd.?

Wir haben uns die uns vorliegende Offerte der iDruck Ltd (Sitz: 6 Thomes Office Park Monckton, Road WF2 7AN, Wakefeld, UK) genauer angesehen und die wichtigsten Infos zusammengefasst. Ob es unterschiedliche Fassungen dieses Dokuments gibt und ob diese ebenfalls im Umlauf sind, ist uns unbekannt. Allgemein zur Veröffentlichung:

  • Din A6 Hochformat, 4-seitig
  • Gesamtauflage jährlich 6.000 Exemplare
  • Nettoanzeigenpreis pro Anzeigenfeld 490,00 EUR je Veröffentlichung
  • 2 Anzeigenfelder (je 9x4 cm ≙ 36cm²)
  • Farbpauschale 199,00 EUR, Satzpauschale 199,00 EUR (je Veröffentlichung)

Der Anzeigenpreis je Veröffentlichung soll sich aus der Anzahl der bestellten Anzeigenfelder und dem Nettoanzeigenpreis pro Anzeigenfeld multiplizieren. Hinzu kämen noch die Farb- und Satzpauschale. Es soll drei Veröffentlichungen pro Werbejahr geben, damit ist die Zahlung für die Anzeige für jede Veröffentlichung erneut fällig.

Mehrere kostenpflichtige Ausgaben

Die vorliegende Offerte der iDruck Ltd. hat als „besondere Vereinbarung“ angegeben, dass der Vertrag automatisch im November 2024 ausläuft. Auch in den Auftragsbedingungen ist angegeben, dass die Vertragsdauer ein Jahr beträgt und wie erwähnt 3 kostenpflichtige Ausgabe mit einer Auflagenhöhe von je 2.000 Exemplaren umfasst.

Über die Verteilung erfahren wir ebenfalls mehr aus der Offerte. So soll das Verteilgebiet einen Umkreis von 30km um ein bestimmtes Verteilgebiet bzgl. Des Vertragspartners umfassen. Die Verteilung von mindestens 1.000 Exemplaren je Veröffentlichung soll in diesem Verteilgebiet erfolgen. Wie und wo genau diese „Bürgerinfo-Folder“ verteilt werden, ist leider nicht genau bestimmbar. Ferner ist zu lesen, dass „verpflichtende Vereinbarungen“ mit den Empfängern/Verteilerstellen über die Auslage der Bürgerinfofolder nicht bestehen sollen.

Bekommen Werbende ein Ansichtsexemplar des Folders? Laut den AGB der Offerte soll die erste Ausgabe spätestens 4 Monate nach der Auftragserteilung erscheinen. Als Nachweis der Vertragserfüllung soll eine Kopie des Sendungsnachweises des jeweiligen Kurierdienstes genügen.

Das Problem mit dem Widerrufsrecht

Der Vertrag mit der iDruck Ltd. kommt zustande, wenn das Formular unterschrieben zurückgeschickt wird. Ein Widerrufsrecht bei derartigen B2B Geschäften gibt es nicht. Im Geschäftsalltag kann eine Offerte fälschlicherweise eingeschätzt werden, z.B. als eine Vertragsbestätigung für einen laufenden Geschäftskontakt. Deshalb ist es wichtig, derartige Schreiben genau zu prüfen, um nicht ungewollt einen teuren Vertrag mit einer langen Laufzeit abzuschließen.

Scan: iDruck Ltd. Offerte / Nov 2023
iDruck Ltd. Offerte / Nov 2023

Hilfe für Gewerbetreibende

Der Verbraucherdienst hilft mit seinen angeschlossenen Rechtsanwälten nicht nur Verbrauchern, sondern ebenso Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen. In diesem Fall einer Werbeanzeige in einer Infobroschüre bieten wir erste allgemeine Informationen, um sich gegen geschlossene Verträge wehren. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 6. April 2023

KTM Verlag GmbH, Dortmund: Rechnung für Werbeanzeige

Die KTM Verlag GmbH aus Dortmund schickte eine Rechnung an einen Gewerbetreibenden. Es wird eine Summe in Höhe von mehr als 1200 EUR verlangt. Es soll eine Werbeanzeige berechnet worden sein – doch wie kam es zu dem Auftrag? Es soll ein Schreiben einer Firma namens MD Verlag Service versandt worden sein.

Titel: KTM Verlag GmbH, Dortmund: Rechnung für Werbeanzeige

Zuvor Anzeigenauftrag von einer MD Verlag Service erhalten?

Uns sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Gewerbetreibende von hohen Rechnungen berichten, die sie für die Schaltung einer Werbeanzeige zahlen sollen. Oftmals ist den Betroffenen gar nicht bewusst, wie es zu dem Vertrag gekommen sein soll. Häufig kam es zuvor zu Cold Calling (Kaltakquise) oder einem Versand einer Offerte.

Bei uns meldete sich Herr S., um über seine Erfahrungen mit solcher Art Geschäften zu berichten. Es geht um die Firmen MD Verlag Service und KTM Verlag GmbH.

Herr S. erhielt im Februar 2023 einen Brief von einer Firma namens KTM Verlag GmbH aus 44143 Dortmund. Der Betreff lautet: „Rechnung 3. Auflage“. Es ist uns anhand des vorliegenden Schreibens leider nicht ersichtlich, welche Dienstleistung überhaupt in Rechnung gestellt wird. Die einzelnen Rechnungsposten lassen die Vermutung zu, dass es sich hier um die Veröffentlichung einer Werbeanzeige handelt. Herr S. schreibt uns dazu, dass mit der Rechnung ein Anhang von einem MD Verlag Service beigefügt war. Dort soll die Original Unterschrift wie auch das Originallogo zu sehen gewesen sein. Uns wurde das Formular zur Verfügung gestellt. Die Anschrift der Firma verweist auf einen Sitz in der Türkei.

Scan: Schreiben MD Verlag Service / Mai 2022
Schreiben MD Verlag Service / Mai 2022


Was wir über KTM Verlag GmbH wissen

Gegenstand des Unternehmens KTM Verlag GmbH soll laut des Eintrags im Handelsregister (Abruf am 04.04.023) folgendes sein: „das Gestalten, Erstellen und Vermarkten jeglicher Online-Werbung sowie das Entwickeln von Werbestrategien für sämtliche Medien. Mitumfasst wird dabei das Beraten, Planen, Gestalten und Erstellen von Visitenkarten, Flyer und Layouts. Hierzu gehört auch der gesamte kaufmännische Bereich für die Kunden wie z.B. das Abwickeln von Aufträgen und die Überwachung des Zahlungsverkehrs.“

In der vorliegenden Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 1227,48 EUR gefordert. Im Preis enthalten sind mehrere Pauschale, wie unter anderem Satz und Farbe. Diesen Betrag soll Herr S. innerhalb einer Frist zahlen.

Scan: Rechnung KTM Verlag / Feb 2023
Rechnung KTM Verlag / Feb 2023


Wir helfen Gewerbetreibenden

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig? Wir bieten Gewerbetreibenden ebenfalls unsere Hilfe an– auch für Österreich und Schweiz!

Ob Sie Probleme mit einem Cold Call, B2B Geschäften wie z.B. Einträgen in Branchenbüchern etc. haben, wir stehen Ihnen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf!

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Dienstag, 10. Januar 2023

Net Media, Izmir: Vorsicht bei Anzeigenauftrag für Bürger-Info-Folder

Erneut wird versucht, teure Werbeanzeigen für einen „Bürger-Info-Folder“ zu verkaufen. Uns wurde eine Offerte einer „NET MEDIA“ mit Sitz in der Türkei vorgelegt. Wir haben uns das Formular und die Auftragsbedingungen genauer angesehen.

Titel: Net Media, Izmir: Vorsicht bei Anzeigenauftrag für Bürger-Info-Folder

Cold Calling kann zu ungewollten Verträgen führen

Die Kaltakquise, die ebenso als „Cold Calling“ bekannt ist, gehört bei Gewerbetreibenden leider weiterhin zum Alltag. Es soll in vielen Fällen der Eindruck erweckt werden, dass bereits ein Vertragsverhältnis bestehen soll und dies bestätigt werden muss. Genau in diesen Momenten kommt es zu ungewollten Neuverträgen.

Ein aktuelles Beispiel können wir dank eines Mitglieds vorstellen. Die Gewerbetreibende erhielt zunächst laut eigener Aussage einen Anruf. Daraufhin wurde eine Mail von NET MEDIA mit dem Betreff „Werbeanzeige“ an ihr Unternehmen gesandt.

NET MEDIA bittet um Rücksendung

Der Absender netmediaverlag@gmail.com gab in der Mail bekannt, Zitat: „wie telefonisch besprochen werden die Daten zu ihrer Anzeige zugeschickt. Wir bitten Sie İhre Anzeige auf Richtigkeit zu prüfen und für die Druckfreigabe per Fax oder per E-Mail an uns mit Stempel und unterschrieben retour zu senden“, Zitatende.

Im Anhang war eine PDF, ein Formular mit der Bezeichnung „NET MEDIA / ANZEIGENAUFTRAG“, welches wir ebenfalls einsehen konnten. Der Auftragnehmer soll eine Firma namens NET MEDIA (Adresse. 859 SK. No:5 /301 – 35250 Izmir, Türkei) sein. Diese Datei soll von der Gewerbetreibenden unterschrieben und via Mail oder Fax zurückgeschickt werden, wie wir aus der vorangegangenen Email erfahren konnten.

Dies würde jedoch keine bereits existierende Anzeige betreffen, sondern einen vollkommen neuen Vertrag mit der Firma NET MEDIA ergeben. Die Gewerbetreibende teilte uns gegenüber mit, dass eine Anzeige bei einem anderen Portal existiert. Woher die auf dem Formular abgebildete Anzeige stammt, ist unklar. Eine unterschriebene Rücksendung würde einen Vertrag für eine Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürger-Info-Folder“ nach sich ziehen.

Scan: Net Media Anzeigenauftrag / Januar 2023
Net Media Anzeigenauftrag / Januar 2023


Mehrere Tausend Euro für eine Werbeanzeige

Viel lässt sich anhand der Offerte der NET MEDIA nicht über den Bürger-Info-Folder berichten. Wir wissen anhand der Auftragsbedingungen (einsehbar auf dem Formular ANZEIGENAUFTRAG, siehe Bild) jedoch, dass bei Vertragsschluss drei kostenpflichtige Auflagen bezahlt werden müssen. Des Weiteren soll sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht drei Monate vor Ende schriftlich gekündigt wird.

Diese Vereinbarung scheint jedoch ungültig, denn im unteren Unterschriftsfeld ist der Hinweis „Läuft automatisch aus!“ zu lesen. Pro Auflage sind hohe Kosten fällig. Laut der vorliegenden Offerte sollen zwei Anzeigenfelder bestellt sein; die Kosten für ein Anzeigenfeld belaufen sich auf 399,00 EUR. Hinzu kommen eine Farbpauschale, Satzpauschale und Versandpauschale.

Das macht einen Gesamtpreis von 1.170,00 EUR pro Auflage (!). Da bei Rücksendung dieses Formulars ganze drei Auflagen bestellt werden, kommen auf Vertragspartner der NET MEDIA Kosten in Höhe von mindestens 3.510,00 EUR zu. Wir raten zur Vorsicht: Betroffene Gewerbetreibende sollten derartige Angebote unbedingt genau prüfen, ehe sie das Formular unterschrieben zusenden. Es kann sonst zu ungewollten und kostspieligen Vertragsabschlüssen kommen.

Hilfe für Gewerbetreibende

Zu den Mitgliedern unseres Vereins zählen nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer, Freiberufler und Selbständige. Leider sind Methoden wie Cold Calling mit zwei aufeinander folgenden Anrufen oder das hier im Artikel genannte Rückfax immer noch gegenwärtig. Aus diesem Grund bieten wir Gewerbetreibenden unsere Hilfe – auch in Österreich und der Schweiz! Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 19. November 2020

City-Verlag24 GmbH fordert für BCV Verlag

Gewerbetreibende kennen das: via Telefon, Fax oder gar persönlich versuchen Dienstleister, kostspielige Verträge für Werbeanzeigen an den Mann zu bringen. In der Vergangenheit traten auch Unternehmen in Erscheinung, die Offerten via Fax verschicken. So auch der BCV Verlag aus der Türkei. Wird der Anzeigenauftrag bestätigt, kann eine Rechnung durch die City-Verlag24 GmbH folgen.

Titel: City-Verlag24 GmbH fordert für BCV Verlag


BCV Verlag: Retourfax bzw. Anzeigenofferte für ein Druckobjekt „Bürger Info Folder“

Ein betroffener Gewerbetreibender legte uns eine Offerte von einer Firma namens BCV Verlag vor. Sitz bzw. genaue Anschrift des Absenders ist laut des Formulars Kilbris Sehitleri Cad. NO: 134/1/45. 35600 Konak/Izmir (TR). In diesem schriftlichen Angebot werden Anzeigenfelder für kostenpflichtige Werbenanzeigen angeboten. Diese Anzeigen sollen in einem „Bürger Info Folder“ erscheinen. Details über das Druckobjekt bleiben unbekannt.

Der Anzeigenvertrag würde sich auf ein Jahr belaufen und insgesamt drei kostenpflichtige Auflagen beinhalten. Die Auflagenstärke soll mindestens 1.000 Stück pro Ausgabe betragen. Der Preis für ein Anzeigenfeld: 398 EUR. Hinzu kommen Kostenpunkte wie die Satz- und Farbpauschale. Gewerbetreibende, die das Schriftstück unterschrieben zurückschicken, laufen Gefahr, einen teuren Vertrag abzuschließen. Unternehmer haben bei B2B keinen Anspruch auf Widerruf.

Scan: Offerte BCV Verlag / Okt 2020
Offerte BCV Verlag / Okt 2020


Rechnung von City-Verlag24 GmbH

Wer die Offerte unterschrieben zurückschickt, könnte eine Rechnung von der Firma City-Verlag24 GmbH aus 60528 Frankfurt am Main erhalten. Das Unternehmen gibt in einem vorliegenden Schreiben bekannt, dass ein Anzeigenauftrag mit dem BCV Verlag vereinbart worden sein soll. Demzufolge berechnet City-Verlag24 GmbH die Veröffentlichung und fordert einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.344,44 EUR.

Neben der Rechnung beinhaltet das Schreiben auch einen Korrekturabzug der Anzeige, die in dem Druckobjekt „Bürger Info Folder“ erscheinen soll. Innerhalb von sieben Tagen sollen gewünschte Änderungen mitgeteilt werden, sonst wird die Vorlage für den Druck freigegeben.

Die Firma City-Verlag24 GmbH selbst hat aktuell keine eigene Homepage, auf der wir uns weiter über die angebotenen Dienstleistungen informieren könnten (Stand 18.11.2020).

Scan: Rechnung City-Verlag24 GmbH / Nov 2020
Rechnung City-Verlag24 GmbH / Nov 2020


Erfolg bei der Abwehr durch Verbraucherdienst

Weiterhin ist die City-Verlag24 GmbH aktiv. Mit der Hilfe der angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes gibt es jedoch Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen Forderungen zu wehren. 

Hilfe bei City-Verlag24 GmbH und BCV Verlag

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte vom BCV Verlag erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie eine Rechnung von City-Verlag24 GmbH erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 2. Oktober 2020

Offerte von Hellas Marketing für das Druckobjekt „Bürger Info Folder“

Ein Gewerbetreibender leitete eine aktuelle Offerte der Firma Hellas Marketing für einen Werbeanzeigen-Auftrag vor. Es handelt sich bei diesem Schreiben um ein Angebot, welches erst bei Rücksendung zum Vertrag führen kann. Wie sollten Gewerbetreibende auf solche Schreiben reagieren?

Titel: Offerte von Hellas Marketing für das Druckobjekt „Bürger Info Folder“


Hellas Marketing: Bei Rücksendung Neuauftrag für eine Werbeanzeige

„Der Inserent erteilt dem Verlag den Auftrag seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße, in dem ihm bekannten Werbeobjekt „Bürger Info Folder“. Das ist der Text der uns vorliegenden Offerte der Hellas Marketing IKE zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Damaskinou 93, 85100 Rhodos (Griechenland). Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte das Formular unterschrieben an die Hellas Marketing via Retourfax zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büro Info Folder“

Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürger Info Folder“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Auf der vorliegenden Offerte ist als „besondere Vereinbarung“ vermerkt, dass der Vertrag automatisch ausläuft.

Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: Offerte Hellas Marketing / Sep 2020
Offerte Hellas Marketing / Sep 2020


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 398,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 139,00 EUR, eine Farbpauschale 198,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 27,00 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot

Wichtig für Gewerbetreibende: es muss sich hierbei um keine bestehende B2B Beziehung handeln, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und es hat keine weiteren Folgen für den Gewerbetreibenden. Somit muss das Schreiben nicht an die Hellas Marketing zurückgesandt werden, es sei denn, eine Veröffentlichung auf in einem unbekannten Druckobjekt ohne weitere Informationen wird angestrebt.

Infos zu Hellas Marketing

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von Hellas Marketing erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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