Donnerstag, 19. November 2020

City-Verlag24 GmbH fordert für BCV Verlag

Gewerbetreibende kennen das: via Telefon, Fax oder gar persönlich versuchen Dienstleister, kostspielige Verträge für Werbeanzeigen an den Mann zu bringen. In der Vergangenheit traten auch Unternehmen in Erscheinung, die Offerten via Fax verschicken. So auch der BCV Verlag aus der Türkei. Wird der Anzeigenauftrag bestätigt, kann eine Rechnung durch die City-Verlag24 GmbH folgen.

Titel: City-Verlag24 GmbH fordert für BCV Verlag


BCV Verlag: Retourfax bzw. Anzeigenofferte für ein Druckobjekt „Bürger Info Folder“

Ein betroffener Gewerbetreibender legte uns eine Offerte von einer Firma namens BCV Verlag vor. Sitz bzw. genaue Anschrift des Absenders ist laut des Formulars Kilbris Sehitleri Cad. NO: 134/1/45. 35600 Konak/Izmir (TR). In diesem schriftlichen Angebot werden Anzeigenfelder für kostenpflichtige Werbenanzeigen angeboten. Diese Anzeigen sollen in einem „Bürger Info Folder“ erscheinen. Details über das Druckobjekt bleiben unbekannt.

Der Anzeigenvertrag würde sich auf ein Jahr belaufen und insgesamt drei kostenpflichtige Auflagen beinhalten. Die Auflagenstärke soll mindestens 1.000 Stück pro Ausgabe betragen. Der Preis für ein Anzeigenfeld: 398 EUR. Hinzu kommen Kostenpunkte wie die Satz- und Farbpauschale. Gewerbetreibende, die das Schriftstück unterschrieben zurückschicken, laufen Gefahr, einen teuren Vertrag abzuschließen. Unternehmer haben bei B2B keinen Anspruch auf Widerruf.

Scan: Offerte BCV Verlag / Okt 2020
Offerte BCV Verlag / Okt 2020


Rechnung von City-Verlag24 GmbH

Wer die Offerte unterschrieben zurückschickt, könnte eine Rechnung von der Firma City-Verlag24 GmbH aus 60528 Frankfurt am Main erhalten. Das Unternehmen gibt in einem vorliegenden Schreiben bekannt, dass ein Anzeigenauftrag mit dem BCV Verlag vereinbart worden sein soll. Demzufolge berechnet City-Verlag24 GmbH die Veröffentlichung und fordert einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.344,44 EUR.

Neben der Rechnung beinhaltet das Schreiben auch einen Korrekturabzug der Anzeige, die in dem Druckobjekt „Bürger Info Folder“ erscheinen soll. Innerhalb von sieben Tagen sollen gewünschte Änderungen mitgeteilt werden, sonst wird die Vorlage für den Druck freigegeben.

Die Firma City-Verlag24 GmbH selbst hat aktuell keine eigene Homepage, auf der wir uns weiter über die angebotenen Dienstleistungen informieren könnten (Stand 18.11.2020).

Scan: Rechnung City-Verlag24 GmbH / Nov 2020
Rechnung City-Verlag24 GmbH / Nov 2020


Erfolg bei der Abwehr durch Verbraucherdienst

Weiterhin ist die City-Verlag24 GmbH aktiv. Mit der Hilfe der angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes gibt es jedoch Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen Forderungen zu wehren. 

Hilfe bei City-Verlag24 GmbH und BCV Verlag

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte vom BCV Verlag erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie eine Rechnung von City-Verlag24 GmbH erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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