Mittwoch, 11. November 2020

Warnung vor Astra EU Inkasso: Nicht zahlen!

Empfänger eines Schreibens einer sogenannten „Astra EU Inkasso“ haben keinen Grund zur Aufregung. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung wegen der angeblichen telefonischen Anmeldung an den Gewinnspielen „TOP 200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" erhalten haben, können Sie diese direkt in die Ablage "P" (wie Papierkorb) ablegen. Es handelt sich dabei trotz angeblicher Siegel um einen Fake und kein eingetragenes Inkassounternehmen. Zahlen Sie nicht!

Titel: Warnung vor Astra EU Inkasso: Nicht zahlen!


Kein seriöses Inkassounternehmen: Astra EU Inkasso

Im Supermarkt um die Ecke sind seit ein paar Tagen Lebkuchen und Adventskalender im Angebot. Das bedeutet für Verbraucher nicht nur, dass die Weihnachtszeit eingeläutet wurde, sondern auch das Abzocker jetzt besonders aktiv sind. Aktuell sind Zahlungsaufforderungen des angeblichen Inkasssounternehmens Astra EU Inkasso im Umlauf. Eine besorgte Verbraucherin schickte uns eine Kopie des Schreibens, welches sich bis auf kleine Details kaum von anderen bekannten Fake-Forderungen unterscheidet. 

Auf dem vorliegenden Schreiben hat die Astra EU Inkasso einige Logos und Siegel abgebildet, die nicht nachweisbar darlegen sollen, dass Mitgliedschaften u.a. im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement und im BDIU bestehen sollen. Es wirkt sogar der fälschliche Anschein erweckt, dass es sich hierbei um ein vom TÜV Saarland „Geprüftes Inkasso“ handeln soll.

Nicht zahlen! Astra EU Inkasso fordert für angeblich offene Kosten

Laut der vorliegenden Dokumente sollen noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen der "TOP 200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen. Der Absender behaupet, dass der oder die Empfängerin sich zuvor telefonisch angemeldet haben soll. Innerhalb von 9 Tagen soll die nicht unerhebliche Summe von 282,46 EUR zahlen. 

Im "Fall der Nichtzahlung" sieht Astra EU Inkasso keine andere Möglichkeit, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren wird mit Zwangsvollstreckung und Eintragung in die entsprechenden Schuldenverzeichnisse gedroht. Die besorgte Verbraucherin, die das Schreiben an uns weiterleitete, beurteilt das die Zeilen des Absenders als "aufregend und schrecklich". Wir können an dieser Stelle den Schrecken etwas nehmen: das Unternehmen ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Inkassoforderungen zu verfassen. In einfachen Worten: Fake.

Überweisung auf ein polnisches Konto

Unser Telefon klingelt seit regelmäßig, da viele Verbraucher solche Schreiben in ihrem Briefkasten vorfanden. Der Text ist stets der Gleiche, die Anweisungen stimmten auch überein. Die Überweisung soll in diesem Fall auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger ASTRA EU) werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt. Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. 

Scan: Forderung Astra EU Inkasso / Nov 2020
Forderung Astra EU Inkasso / Nov 2020


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

  • Sind folgende Angaben vorhanden? 
  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Astra EU Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

2 Kommentare:

  1. Das schärfste find ich die "kostenlose" Hotline...😂😂😂
    ...da werden sie geholfen...

    Ernsthaft, kann man den Spieß nicht umdrehen und Schadenersatz wegen resultierender Ehestreitigkeiten geltend machen..?

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  2. Sehr geehrte Damen und Herren, danke habe auch von Astra EU Inkasso GmbH eine Rechnung über 217,88 € bekommen. Da stimmt die E-Mail Adresse nicht, genau so geht niemand ans Telefon (0048)223897140 Danke für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen Rolf Bernhardt

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