Uns erreichte ein sonderbares Anschreiben einer sogenannten „Euro KschG“. Eine besorgte Verbraucherin schrieb uns, dass sie sich nicht daran erinnern könnte, an irgendeinem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Dennoch möchte der Absender einen Betrag über 100 EUR einfordern. Eins direkt vorweg: Zahlen Sie nicht!
Fragwürdiges „Kündigungsschutzgesetz“
Bislang war uns das Kündigungsschutzgesetz nur im Zusammenhang mit dem Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“ bekannt. Doch aktuell erstaunt ein Anschreiben einer sogenannten „Euro KschG“. Dieser Absender schrieb eins unserer Mitglieder an, weil unter Umständen irgendwelche „Inkasso oder Mahnschreiben“ durch die Teilnahme an Gewinnspielen Geld fordern könnten. In so einem Fall soll die Empfängerin eine Kopie des Schreibens an das jeweilige Unternehmen schicken – dann wäre die Zahlung hinfällig.
Auf einer zweiten Seite ist ein vorausgefüllter Zahlschein beigefügt. Dort ist der Betrag 103,75 EUR vorausgefüllt, die Überweisung soll auf eine polnische Kontoverbindung erfolgen. Zahlungsempfänger ist die Euro KschG. Genaue Erläuterungen, wieso ausgerechnet diese Summe überwiesen werden soll, erschließt sich nicht.
Zahlen Sie nicht an die Euro KschG
Wir berichten regelmäßig über angebliche Inkassounternehmen, die mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen versuchen, an das Geld der unbedarften Verbraucher zu gelangen. Meist geht es um die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen. Auch die Euro KschG behauptet, dass die Daten der Empfängerin des Schreibens in dementsprechenden Kundenverzeichnissen gespeichert sein sollen.
Auch wenn es sich in diesem Fall um keine Zahlungsaufforderung oder eine Mahnung handelt, raten wir dennoch dazu, den Betrag auf keinen Fall zu überweisen. Es gibt kein „Kündigungsschutzgesetz“ in diesem Bereich bzw. für die Teilnahme an Gewinnspielen. Der optimale Platz für Schreiben dieser Art ist die Ablage P (wie Papierkorb).
Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?
Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:
Sind folgende Angaben vorhanden?
- Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
- Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
- Überhöhte Inkasso-Gebühren?
- Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Euro KschG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.
Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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