Mittwoch, 30. September 2015

Debcon GmbH | Saferpayment AG | Ephodos GmbH

Die „Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH“ – auch bekannt als Debcon GmbH - treibt nun Geldforderungen für die Saferpayment AG bei, da es laut den vom Mitglied K.R übersandten Unterlagen einen Gläubigerwechsel zugunsten der Inkassofirma aus Bottrop gegeben hatte. Es liegt dem Forderungsschreiben eine Bestätigung der Abtretung und Abtretungsanzeige bei. In diesem steht, dass die Ephodos GmbH mit Sitz am Jungstück (55130 Mainz), vertreten durch den Geschäftsführer W. Huch, die ehemaligen Forderungen der Saferpayment AG gemäß Kauf- und Abtretungsvertrag vom 04.09.2015 an die Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH verkauft und abgetreten wurden. Früher wurden die offenen Geldforderungen für die Saferpayment AG von der National Inkasso GmbH aus Düsseldorf beigetrieben. Welche Erfahrungen machten Sie mit einer Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung, in der alte Forderungen von der Saferpayment AG für Dienstleistungen beigetrieben werden?

Debcon GmbH  Saferpayment AG  Ephodos GmbH


Gläubigerwechsel zugunsten der Inkassofirma Debcon GmbH aus Bottrop


Ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. aus dem Freistaat Sachsen bekam ein Schriftstück mit der Bezeichnung „Wichtige Information“ zugeschickt. Nach den Erkenntnissen des Vereins aus dem Ruhrpott handelt es sich bei dem vorliegenden Schriftstück ebenso um eine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung. In der vorliegenden Zahlungsaufforderung wird unter anderem der sogenannte Gläubigerwechsel bzw. Forderungsübergang bezüglich offener Forderungen von der Saferpayment AG thematisiert. Laut des vorliegenden Schreibens ist die Debcon GmbH ab dem 04.09.2015 die neue Forderungsinhaberin bezüglich der vormaligen „Saferpayment AG / Cupido Entertainment AG“ wegen der kostenpflichtigen Benutzung einer Dienstleistung. In dem Schreiben von der Inkassofirma aus dem Ruhrgebiet ist dementsprechend zu lesen:

„Mit diesem Schreiben werden Sie rechtsverbindlich darüber informiert, dass der oben genannte Anspruch einschließlich aller gegenwärtigen und/oder künftigen, bedingten und/oder befristeten Nebenforderungen, wie Zinsen, Kosten und Gebühren mit Urkunde Kaufvertrag vom 04.09.2015 von der Ephodos GmbH an uns verkauft und konkludent abgetreten wurde. Die Debcon GmbH ist neue Gläubigerin und macht den Anspruch im eigenen Namen gegen Sie geltend. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind nur noch an uns, auf unten genanntem Konto zu leisten. Die Aktivlegitimation entnehmen Sie der Anlage.“  Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.

Dienstleistungsvertrag zwischen unserem Mitglied und der Saferpayment AG?


Denn die Saferpayment AG habe entgeltliche Leistungen bezüglich der kostenpflichtigen Benutzung einer Dienstleistung unserem Mitglied zur Verfügung gestellt. Damit habe es zwischen der Saferpayment AG und unserem Mitglied einen sogenannten Dienstleistungsvertrag gegeben:

„Der von uns außergerichtlich/gerichtlich angeforderte Geldbetrag beeinhaltet unbezahlte Nutzungsgebühren aus dem zwischen Ihnen und der Saferpayment AG geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Die durch die Saferpayment AG bereitgestellten Leistungen auf der jeweiligen Angebotsseite wurden/werden Ihnen unter Maßnahme der Nutzungsbedingungen im Rahmen einer Zugangslizenz bereitgestellt.“

Debcon fordert nun 1.677,90 EUR von unserem Mitglied


In der uns vorliegenden Zahlungsaufforderung von der Debcon GmbH wird ebenfalls der zu zahlende Betrag der offenen Rechnung dem Schuldner mitgeteilt. Die Gesamtforderung gegenüber der Debcon GmbH beträgt bei unserem Mitglied genau 1.677,90 EUR. Die offene Gesamtforderung (Hauptforderung 1.6677,90 EUR; 0,00 EUR Kosten; 0,00 EUR Zinsen) sollte unser Mitglied bis zum 29.09.2015 gegenüber der Debcon GmbH begleichen. Unseren Unterlagen liegt ebenfalls neben der uns vorliegenden Mahnung eine „Zahlungsvereinbarung“ bezüglich den zu zahlenden Forderungen gegenüber der Saferpayment AG bei. Diese soll von dem Gläubiger ausgefüllt an das Inkassounternehmen aus dem Ruhrgebiet geschickt werden. Neben der sogenannten „Zahlungsvereinbarung“ bekam unser Mitglied ein Schriftstück mit dem Titel „Bestätigung der Abtretung und Abtretungsanzeige“ zwischen der Saferpayment AG und der Debcon GmbH zugesandt, die den Gläubigerwechsel dokumentieren soll.

Mahnbescheid von der Saferpayment AG über 3.650,50 EUR wurde widersprochen – jetzt eine Forderung von der Debcon GmbH?


Der vorliegenden Forderung von der Debcon GmbH ist ein Mahnbescheid (Antragssteller Saferpayment AG / Schweiz) vom Amtsgericht Wedding (Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg) über sage und schreibe 3.650,50 EUR vorausgegangen. Dem Mahnbescheid wurde am 07.01.2015 widersprochen. Da die Frist abgelaufen ist und die Saferpayment AG ihren Anspruch nicht begründet hat ist der Mahnbescheid wirkungslos.

Nun mehr meldete sich die Firma Debcon am 15.09.2015. Die Debcon GmbH schickte Zahlungsaufforderung über 1.677,90 EUR – gleichzeitig mit der Mitteilung eines Gläubigerwechsels. Unser Mitglied sollte laut der vorliegenden Zahlungsaufforderung bis zum 04.09.2015 die angelaufenen Kosten bezüglich der kostenpflichtigen Benutzung einer Dienstleistung auf ein Konto der Fidor Bank überweisen. Es stellt sich die Frage, ob die Fa. Ephodos GmbH überhaupt berechtigt ist die Forderungen der Fa. Saferpayment AG abzutreten. Weiter stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zwischen der Fa. Saferpayment AG und unserem Mitglied zustande gekommen ist. Denn wenn ein Anspruch begründet und gerichtlich durchsetzbar gewesen wäre, hätte die Saferpayment den Anspruch während der Mahnbescheidsfrist begründen und damit Klage erheben können - das unterließ sie. Die Volljuristen, die die Mitglieder betreuen, haben Erfahrungen mit den außer- sowie gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen durch die Saferpayment oder beauftragten Inkassounternehmen.

Bestätigung der Abtretung | 14.09.2015 | Debcon GmbH
Bestätigung der Abtretung | 14.09.2015

Sie können unseren Verein bezüglich des Gläubigerwechsels zugunsten der Debcon GmbH kontaktieren


Haben Sie auch ein Schreiben über einen Gläubigerwechsel von der Debcon GmbH aus Bottrop erhalten, das zugleich eine Zahlungsaufforderung ist? Sollen Sie eine hohe Geldsumme an den aktuellen Gläubiger – die Debcon GmbH aus dem Ruhrpott – auf ein Konto der Fidor Bank (BIC: FDDODEMMXXX) überweisen? Welche Erfahrungen machten Sie mit diesem Schreiben von der Debcon GmbH?



Weitere Beiträge vom Verbraucherdienst e.V. zu der Saferpayment AG:

https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/national-inkasso-duesseldorf-saferpayment-ag-erotik-angebot/



Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein

https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/wecollect-unbenannt-in-national-inkasso/

https://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/07/saferpayment-ag-national-inkasso.html

https://verbraucherdienst.blogspot.de/2012/03/national-inkasso-und-saferpayment-ag.html


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Montag, 28. September 2015

Inkassodienst EXPO – Letzte Mahnung aus Düsseldorf

Derzeit klingelt das Verbrauchertelefon bei Verbraucherdienst e.V. ununterbrochen, denn zahlreiche Verbraucher fanden eine Mahnung von Inkassodienst EXPO aus Düsseldorf in ihren Briefkästen. Mit dem Betreff „Letzte Mahnung“ werden insgesamt 174,55 EUR gefordert.

Inkassodienst EXPO – Letzte Mahnung aus Düsseldorf

Inkassodienst EXPO – Vertrag mit der Online-Datenbank Telemarketing?


Uns erreichten mehrere Schreiben von Inkassodienst EXPO, die sich auf dem Postweg mit einer Mahnung an Verbraucher wandten. Laut der vorliegenden Schreiben kann Verbraucherdienst e.V. folgende Fakten zusammen fassen: Das Unternehmen hat laut der Mahnung seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen (Hirschweg 30, 40472 Düsseldorf) und sei ein Tochterunternehmen der Mag J. Brantner & Url Rechtsanwalt OG. Gefordert werden insgesamt 174,55 EUR für einen angeblich „abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank Telemarketing“. Es wird behauptet, dass der vermeintliche Schuldner bereits telefonisch über die Zahlungsaufforderung informiert worden sei. Darüber hinaus soll eine Bandaufzeichnung vorliegen.  Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.


Mahnung | Inkassodienst EXPO | 27.09.2015 | Düsseldorf
Mahnung | Inkassodienst EXPO | 27.09.2015

Letzte Mahnung? Nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet


Der geforderte Betrag soll auf ein Konto der Postbank überwiesen werden. Dort ist als Kontoinhaber ein gewisser „Jan Weinberg“ genannt. Als Verwendungszweck soll „Kündigung Akte-7263“ angegeben werden.  Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

Laut der Recherchen von Verbraucherdienst e.V. ist die Firma Inkassodienst EXPO nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Aus diesem Grunde ist die Mahnung als fragwürdig zu betrachten. Bereits im Jahr 2014 war eine ähnliche Masche in Österreich aktuell. Dort versandte ein „Inkassodienst Austria“ inhaltlich nahezu identische Mahnungen an Verbraucher.

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Freitag, 18. September 2015

GHK e.K. Düsseldorf | privater Handelsregistereintrag von der „Gewerbe & Handels Kammer“

Ein aktuelles Schreiben von der GHK e.K. mit Sitz in Düsseldorf liegt uns zurzeit vor. Ein Mitglied schickte uns das vorliegende Schreiben. Als sogenannte „Gewerbe & Handels Kammer“ mit dem Zusatz „Gewerbe, Industrie- Handelsveröffentlichungen“ tritt die GHK e.K. gegenüber dem Gewerbetreibenden, der zuvor einen amtlichen Handelsregistereintrag veranlasste, in Erscheinung. Bei dem vorliegendem kostenpflichtigen „Handelregistereintrag“ handelt es um kein amtliches Schreiben, sondern um eine freiwillige Eintragung firmenrelevanter Daten in das Verzeichnis ghk-online.info. Haben Sie auch eine angebliche „Rechnung“ von der GHK e.K. (möglicherweise per Post) erhalten? Welche Erfahrungen machten Sie mit dem sogenannten „Handelregistereintrag“ von der GHK? Wurden Sie auch von der Düsseldorfer Firma nach einer Änderung oder einer Neueintragung im Handelsregister angeschrieben?

GHK e.K. Düsseldorf | privater Handelsregistereintrag von der „Gewerbe & Handels Kammer“

Veröffentlichung firmenrelevanter Daten durch die GHK e.K. aus Düsseldorf


Die GHK e.K. aus der Landeshauptstadt Düsseldorf, unweit des Hauptbahnhofs und der Königsallee gelegen, schreibt auf der vorliegenden Rechnung:

„die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens werden u. a. im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wir bieten Ihnen an, Ihren Firmendatensatz auf unserer Internetseite ghk-online.info aufzunehmen. Nach Annahme dieser Offerte, stellen wir Ihnen die damit verbundenen Leistungen zur verfügung. Im Falle der Eintragungen sind die benötigten Daten sowie die Preise aus der Aufstellung zu entnehmen.“

525,98 EUR für einen Eintrag in das Online-Portal ghk-online.info


Laut des vorliegenden Schreibens von der GHK e.K. soll der Gewerbetreibende, Selbstständige oder Unternehmer für einen „Handelsregistereintrag“ in das private Verzeichnis den hohen Betrag über 525,98 EUR brutto bezahlen. Der tatsächliche „Veröffentlichungsbeitrag“ beträgt nur 442 EUR netto. Der Gewerbetreibende muss allerdings 83,98 EUR für die 19 Prozent Mehrwertssteuer bezahlen, die in Deutschland auch für Internet-Dienstleistungen anfallen.

Wer steckt hinter der Gewerbe & Handels Kammer?


Dies ist nicht ganz einfach herauszubekommen, da verschiedene Verschleierungen vorgenommen wurden. Um keinen Registrant für die Domain angeben zu müssen, wurde ein Privatisierungsdienst der PERFECT PRIVACY, LLC genutzt. Auch das Impressum der Firma zeigt einige Unklarheiten: Das Amtgericht Herne vergibt selber keine HRB Nummern. Das wird durch das Amtgericht Bochum vorgenommen. Dort ist die HRB jedoch einer anderen Firma zugeordnet. An der angegebenen Adresse befindet sich ein Büroservice, der unter anderem virtuelle Büros vermietet. Auch wenn die Seite versucht einen offiziellen Eindruck zu machen zu machen, sie hat nichts mit dem Handelsregisterauszug zu tun. Unter der HRB Nummer finden wir jedoch eine Firma, die die Erstellung von Homepages, Webdesign, Printmedien und das dazugehörige Marketing anbietet. Als Inhaber wird Herr Ch. genannt.

Keine laufende Geschäftsbeziehung mit der GHK e.K. aus Düsseldorf


Das uns vorliegende Schriftstück ist nur eine kostenlose Offerte von der GHK e.K. aus Düsseldorf. Verbraucherdienst e.V. fand beim genauen Lesen des vorliegenden rechnungsähnlichen Schriftstück heraus, dass die „Gewerbe & Handels Kammer“ in keiner „laufenden Geschäftsbeziehung“ mit dem Gewerbetreibenden stehe. Denn im Kleingedruckten der Offerte ist zu lesen:

„Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. Die Aufnahme und Erfassung beginnt mit der Gutschrift des Offerten-Betrags auf unser Konto. Wenn keine Annahme bzw. Zahlung erfolgt, behalten wir uns vor Ihre Daten zu löschen.“  Mitglied sein heißt – Gewinner zu sein.


GHK e.K. | Offerte | 26.08.2015
GHK e.K. | Offerte | 26.08.2015

Scan: GHK Datenverwaltung e.K. | Offerte | 09.02.2017
GHK Datenverwaltung e.K. | Offerte | 09.02.2017


Keine gesetzliche Zahlungspflicht für einen Eintrag von der GHK e.K.


Dabei macht das Schriftstück zuerst auf dem Leser den Eindruck, als ob es sich um einen offiziellen Brief von einer deutschen Behörde handeln würde, die „Handelsregistereintragungen“ bearbeiten würde. Die „Rechnung“, die in Wirklichkeit eine Offerte ist, enthält außerdem einen vorgedruckten und ausgefüllten Zahlschein für eine SEPA-Überweisung. Der Gewerbetreibende soll den oben genannten Geldbetrag über 525,88 EUR brutto innerhalb einer Frist von sieben Tagen an die Postbank überweisen. Beachten Sie bitte bei dem vorliegenden Schreiben von der GHK! Eine gesetzliche Zahlungspflicht bezüglich des vorliegenden Angebots in das private Verzeichnis mit sogenannten Handelsregistereinträgen von der GHK e.K. besteht nicht.

Amtlicher Handelsregistereintrag nur nach erfolgter Beglaubigung durch einen Notar


Generell werden Notare oder zuständige Registergerichte in Deutschland für amtliche Handelsregistereintragungen von Gewerbetreibenden beauftragt. Diese Eintragungen sind auch für den Selbstständigen teilweise kostenpflichtig und können ebenso mehrere Hundert EUR betragen. Firmeneinträge oder –änderungen in ein amtliches Handelsregister werden von einem Notar beglaubigt. Nach erfolgter Beglaubigung wird dann die elektronische Signatur des erfolgten Eintrags an das zuständige Registergericht geschickt und dort verarbeitet. Die GHK e.K. („Gewerbe & Handels Kammer“) mit dem privaten Verzeichnis ghk-online.info ist allerdings nur ein Fake-Eintrag und kein offizielles bzw. amtliches Handelsregister-Verzeichnis.  Mitglied sein heißt – stark zu sein.

Gewollte Ähnlichkeit mit den Schreiben von der HRB Tailor GmbH?


Verbraucherdienst e.V. fiel ebenso auf, dass das vorliegende Schreiben von der GHK e.K. im Layout viele Ähnlichkeiten mit der „Handelsregisterbekanntmachung“ von der HRB Tailor GmbH hat. Allerdings stammt dieses Schreiben von einem Unternehmen aus Frankfurt am Main. Ein Firmeneintrag in das Online-Portal handelsregisterbekanntmachung.eu kostet dem Gewerbetreibenden dann jedoch 796 EUR brutto (558,91 EUR netto).


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Lesen Sie darüber mehr unter:
https://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/08/hrb-tailor-gmbh-rechnung.html

Mittwoch, 16. September 2015

Angeblicher Lottogewinn aus Spanien | Anwaltskanzlei Vin and Pamela

Uns liegt eine Gewinnmitteilung der "Anwaltskanzlei Vin and Pamela" aus Madrid in Spanien vor. In diesem optisch auffälligen Schreiben werden Verbraucher darüber informiert, dass sie bei einer „Weihnachtsförderunglotterie“ [sic] ein hohes und „nicht beanspruchtes Preisgeld“ gewonnen hätten. Ob es den angeblichen Lottogewinn oder auch die entsprechende Lotterie gibt, ist fraglich.

Angeblicher Gewinn | Anwaltskanzlei Vin and Pamela

Anwaltskanzlei Vin and Pamela verschenken keine Gewinne


Es geht um die sagenhafte Summe von 8.540.225,10 EUR, die Verbrauchern durch „Vin and Pamela“ in deren Anschreiben versprochen werden. In dieser Mitteilung ist von einem „nicht beanspruchten Preisgeld“ die Rede, welches angeblich durch die Teilnahme an einer spanischen Lotterie gewonnen worden sei. Die Mitteilung ist mit Schreibfehlern und Stilblüten gespickt, was mit einer minderwertigen Übersetzung durch ein Programm erklärt werden könnte.  Mitglied sein heißt – den Rest kannst du dir sparen.  Zum Beispiel ist in dem Schreiben von der Anwaltskanzlei Vin and Pamela aus Spanien zu lesen:

"Nach Ansicht der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsförderunglotterie zugesprochen.
Die Kupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft.Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals Angeschrieben um Sie über dieses Geld zu informieren es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist keiner gemeldet um den Gewinn zu Beanspruchen.."[sic]
Anwaltskanzlei Vin and Pamela | Gewinnbenachrichtigung | 16.09.2015
Anwaltskanzlei Vin and Pamela | Gewinnbenachrichtigung | 16.09.2015


Es ist fraglich, ob dieser Gewinn hinterlegt wurde oder ob diese spanische Lotterie gar existiert. Ebenfalls aus Madrid verschickte bereits im Jahr 2013 die „Anwaltskanzlei As & G, Abogados“ eine auffallend ähnliche Gewinnbenachrichtigung. Die Masche hat sich anscheinend nicht geändert.

Statt Lottogewinn aus Spanien: Die Daten der Verbraucher sind heiß begehrt


Zusätzlich erhält der Verbraucher neben dem Anschreiben ein Formular. Dort soll der vermeintliche Gewinner seine Daten eintragen. Dieses „Anmeldeformular fuer den Gewinnanspruch“ muss laut Vin and Pamela ausgefüllt werden, damit der Gewinn durch die „Internationale Lotto Investment Bank“ ausgezahlt wird.  Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.

Anwaltskanzlei Vin and Pamela | Anmeldeformular | 16.09.2015
Anwaltskanzlei Vin and Pamela | Anmeldeformular | 16.09.2015


Nicht selten kommt es dazu, dass eine Art „Aufwendungsersatz“ oder „Bearbeitungsgebühren“ durch den Verbraucher vorab gezahlt werden müssen, ehe sie den versprochenen Gewinn überwiesen bekommen. Diese Vorauszahlung könnte allerdings für immer verloren sein, da es höchstwahrscheinlich zu keiner Zeit einen millionenfachen Gewinn gab. Stattdessen werden die empfindlichen Daten von vermeintlichen Gewinnern, die das Formular ausgefüllt zurückschickten, an Adresshändler weiterverkauft.

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie doch mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlungen nach.

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Dienstag, 15. September 2015

Abzocke? | SNS Claims Service

Aktuell verschickt ein Inkassounternehmen namens „SNS Claims Service“ Mahnschreiben an diverse Verbraucher im Raum Brandenburg. Laut dem Schreiben werden 214,49 EUR gefordert – jedoch werden weder Gläubiger noch ein Grund für die Forderung genannt.

Abzocke?  | SNS Claims Service

Update 23.10.2015: Letzte Mahnung durch Excon Forderungsmanagement

SNS Claims Service verschickt dubiose Forderungen


Das vermeintliche Inkassobüro SNS Claims Service erregt derzeit bei Verbrauchern aus Brandenburg Aufsehen, da sie nicht nachvollziehbare Mahnschreiben versenden. Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet, fordert SNS Claims Service einen Betrag über 214,49 Euro. Zahlt man nicht, werden zusätzliche Kosten sowie rechtliche Schritte angekündigt
Neben den fehlenden Angaben zur Forderung wird auch der Gläubiger nicht genannt. Die in dem Schreiben angegeben Kontodaten verweisen auf ein Konto in Rumänien. Dies erkennt man auch als Laie an der BIC Nummer (Länderkennung „RO“) und ist auch über das Internet zu erfragen. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.

SNS Claims Service | Mahnschreiben | 28.08.2015
SNS Claims Service | Mahnschreiben | 28.08.2015

Letzter Mahnbescheid von Excon Forderungmanagement


Aktuell liegt uns ein Mahnbescheid von "Excon Forderungs Management" vor. In diesem Schreiben, verlangt das Unternehmen, dass die "bekannte Forderung" bezahlt werden soll. Dabei handelt es sich um die zuvor versandte Forderung des SNS Claims Service, die ja auch bereits auf wichtige Angaben wie zum Beispiel den Gläubiger verzichteten. Des Weiteren wird gedroht, dass ein gerichtliches Mahnverfahren gegen dem vermeintlichen Schuldner eingeleitet wird.

Es scheint, als hätte sich in dieser Forderung von Excon SRL gegenüber dem Schreiben des SNS Claims Service ohnehin kaum etwas verändert - sogar die Anschrift ist identisch. Zusätzlich verweisen die Bankdaten, auf die ein Betrag von 249,49 EUR überwiesen werden soll, ebenfalls auf ein rumänisches Konto in Transsilvanien. Die Firma "Excon Forderungs Management" ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet! Trotz einer ähnlichen Bezeichnung sind uns keinerlei Verbindungen zum eingetragenen Inkassobüro "EXCON Services GmbH" aus Neu-Isenburg bekannt.

Zahlungsaufforderung | Excon Forderungs Management | 23.10.2015
Zahlungsaufforderung | Excon Forderungs Management | 23.10.2015

Verbraucherdienst e.V. informiert bei fragwürdigen Mahnschreiben


Fanden Sie auch ein Schreiben von SNS Claims Service oder Excon Forderungsmanagement in Ihrem Briefkasten? Werden auch von Ihnen 214,49 EUR gefordert? Sie können uns gerne via Verbrauchertelefon kontaktieren.
Mitglied sein heißt – rundum für Sie da zu sein.


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Montag, 14. September 2015

Werbesperre.ch | Werbeanruf von der Geminis Marketing GmbH aus der Schweiz

Möchten Sie vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt werden? Die Schweizer Firma Geminis Marketing GmbH bietet Verbrauchern genau diese Dienstleistung auf ihrer Homepage Werbesperre.ch an. Jedoch hat dieses Angebot für den Verbraucher möglicherweise einen Haken! Mit unerlaubten Werbeanrufen, sogenannten Cold Calls, soll die Geminis Marketing GmbH ausgerechnet die Dienstleistung anbieten, die im Nachhinein genau vor den Geschäftsgebaren der anrufenden Schweizer Firma schützen soll.

Werbesperre.ch | Werbeanruf von der Geminis Marketing GmbH aus der Schweiz

Werbesperre.ch soll Werbeanrufe und Werbepost verhindern


Lästigen Werbeanrufe bzw. Werbepostwurfsendungen sollen bei einer Beauftragung durch die Geminis Marketing GmbH aus Zofingen (Rathausgasse 9), eine Kleinstadt im Schweizer Kanton Aargau, der Garaus gemacht werden. Laut Eigenwerbung auf Werbessperre.ch seien Verbraucher dem „Konsum-Verführungs-Terror“ ausgeliefert:

„Werbung kann nerven. Doch wenn Werbung nervt, dann fühlen sich viele Menschen hilflos dem Konsum-Verführungs-Terror ausgeliefert. Doch das muss nicht sein, denn dank Werbesperre.ch wird dem Werbewahnsinn ein spürbar starker Riegel vorgeschoben!“  - Quelle: http://www.werbesperre.ch

Unseriöses Vorgehen durch Callcenteragents von der Geminis Marketing GmbH?


Die Geminis Marketing GmbH betreibe „äusserst unseriöses vorgehen- indem die Callcenteragents (Telefonverkäufer), in erster Linie die Konsumenten vermutlich selbst mit Werbeanrufen belästigen- und dann quasi vor sich selbst schützen wollen. Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren. Zu hinterfragen sind auch die Verkaufsmethoden.  - Quelle: https://www.konsumer.info/?p=32732

129 CHF (ca. 117 EUR) für einen einjährigen Werbeschutz?


Weiter heißt es laut "Konsumer.info", dass Verkäufer via Telefon das Abo von dem Portal Werbesperre.ch für nur 6,60 CHF (ca. 6 EUR) anbieten würden. Schaut der Verbraucher jedoch auf der Homepage Werbesperre.ch nach der geforderten Jahresgebühr werden allerdings 129 CHF (ca. 117 EUR) von dem Konsumenten gefordert. Dort heißt es vielversprechend:

„Für Sie haben wir ein Paket zum optimalen Schutz gegen lästige Werbeanrufe und Postsendungen geschnürt. Ihren nachhaltigen Werbeschutz durch werbesperre.ch genießen Sie im Jahresabonnement für nur 129,- CHF (exkl. MwSt.). Mit einer Mitgliedschaft profitieren Sie von unserem ausgezeichneten Rundum-Schutz-Paket.“ - Quelle: http://www.werbesperre.ch/mitgliedschaft.html

Der Schutz von der Geminis Marketing würden aus einen „Kostenlosen Support“, einen „Eintrag in die Werbesperrliste“, eine „Weiterleitung an Adressagenturen/Broker“, eine „Nummernrecherche“, eine „Abmahnung an andere Callcenter“, eine „telefonische Rechtsberatung“, einen „Zugang zum Mitgliederbereich mit Briefvorlagen“, einen „Briefkasten Aufkleber“ sowie „10 Abmahnungen pro Jahr“ bestehen.

Bei Nichtzahlung droht Werbesperre.ch mit einer Inkassofirma


In den AGB die Geminis Marketing GmbH unter „Zahlungsbedingungen“ sogar mit einer Adminstrationsgebühr von 20 CHF (ca. 18 EUR) sowie mit einer Einschaltung eines Inkassounternehmens, sollte die offene Rechnung von dem Kunden nicht beglichen werden. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.


„Die Zahlung der Mitgliedschaft erfolgt im Voraus für das gesamte Jahr. Die Rechnung ist jeweils mit dem zugestellten Einzahlungsschein innerhalb von 20 Tagen zu zahlen. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird ab der zweiten Mahnung zusätzlich eine Administrationsgebühr von CHF 20.00 belastet. Nach Ablauf der Mahnfrist, wird das Dossier, einem Inkassounternehmen zur weiteren Einforderung und eventuelle rechtliche Schritte überreicht. Dies unter Kostenfolge zu Lasten des Mitglieds.“  - Quelle: http://www.werbesperre.ch/agb.html

Legen Sie Ihren Hörer auf!


Verbraucherdienst e.V. empfiehlt den Hörer aufzulegen, sollte ein Telefonverkäufer Ihnen einen Vertrag bezüglich einer Werbesperre anbieten. Auch wenn diese Dienstleistung für Ihr stationäres Telefon, für Ihren Postbriefkasten sowie für Ihr Mobiltelefon angeboten wird, ist doch deren Nutzen möglicherweise eventuell nicht nachvollziehbar und zweifelhaft. Das Schweizer Fernsehen (SRF) berichtete bereits über die die Geminis Marketing GmbH: http://www.srf.ch/konsum/themen/geld/werbesperre-ch-alte-masche-neue-firma


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Freitag, 11. September 2015

Abzocke? | WE Collect Europa SA | Bonuschance

Aktuell liegt dem Verbraucherdienst e.V. eine Forderung der WE Collect Europa SA vor, die im Auftrag der Firma Bonuschance einen Betrag von 217,35 EUR für eine angeblich „laufende Geschäftsbeziehung“ fordert. Was hat es mit dem Schreiben auf sich?

Abzocke? | WE Collect Europa SA | Bonuschance

WE Collect Europa SA – Abzocke mit geklautem Logo?


Die vorliegende Forderung der WE Collect Europa SA wirft Fragen auf. Auffällig ist das offensichtlich zu Unrecht verwendete Logo im Briefkopf des Schreibens. Das dort zu sehende Firmenlogo gehört ursprünglich zu dem britischen Unternehmen „We Collect Ltd.“, welches recht wenig mit Forderungen oder einem Inkassobüro zu tun hat. Stattdessen bietet die Firma aus Kent (UK) mit dem ähnlichen Namen eine Art Recycle-Dienst für gebrauchte Elektrogeräte an.
In der vorliegenden Forderung werden für eine „laufende Geschäftsbeziehung“ mit der Firma Bonuschance insgesamt 217,35 EUR von dem vermeintlichen Schuldner gefordert. Sollte dieser Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt werden, droht die WE Collect Europa SA mit einer gesetzlichen Durchsetzung der Forderung durch die Auftraggeberin. Mitglied sein heißt – rundum für Sie da zu sein.

Infoscore und Bonuschance – Forderung aus Transsilvanien?


Die dubiose Firma We Collect hat ihren Sitz laut der Forderung in 44149 Dortmund. Allerdings ist eine Bankverbindung in Transsilvanien, Rumänien angegeben. Somit ist für den angeblichen Schuldner weder ersichtlich, welche Firma nun genau hinter der Forderung steckt, noch wo sich das Unternehmen befindet. Da das Anschreiben eh recht fantasievoll zusammen gesetzt wurde, könnte demnach auch Dracula hinter der Forderung stecken.
Es besteht darüber hinaus kein Zusammenhang zu dem Inkassobüro „National Inkasso GmbH“, die ehemals unter „wecollect GmbH“ bekannt waren. Verbraucherdienst berichtete https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/wecollect-unbenannt-in-national-inkasso/

WE Collect Europa SA | Forderung | 03,09.2015
WE Collect Europa SA | Forderung | 03,09.2015


Auch ist nicht gewährleistet, dass es einen Zusammenhang zwischen der im Briefkopf ebenfalls angegebenen Inkassofirma Infoscore Forderungsmanagement GmbH aus Baden-Baden gibt. Wohlmöglich handelt es sich in diesem Fall auch um ein illegal genutztes Firmenlogo, welches die Verfasser der Forderung in den Briefkopf einbauten. Mitglied sein heißt – ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Verbraucherdienst e.V. informiert bei Abzocke


Haben Sie auch eine Forderung von der WE Collect Europa SA erhalten? Werden in dem Schreiben auch 217,35 EUR für Dienstleistungen der Firma Bonuschance gefordert? Verbraucherdienst e.V. hat ein offenes Ohr und informiert Verbraucher gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten.


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Donnerstag, 10. September 2015

Euro Collect GmbH Düsseldorf | 2.500 Strafanzeigen an Schuldner verschickt

Haben Sie eine Strafanzeige durch die Inkassofirma Euro Collect GmbH aus Düsseldorf erhalten? Laut dem Inhalt einer aktuellen Pressemitteilung auf dem Internet-Portal „openpr.de“ habe die „Euro Collect GmbH - Inkasso & Scoring“ aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt an nur einem Tag circa 2.500 Strafanzeigen gegen Schuldner in ganz Deutschland erstattet. Diese Strafanzeigen seien an die jeweilige zuständige Staatsanwaltschaft weiter geleitet worden.

Euro Collect GmbH Düsseldorf | 2.500 Strafanzeigen an Schuldner verschickt

„Euro Collect GmbH - Inkasso & Scoring“ soll circa 2.500 Strafanzeigen verschickt haben


„In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um offene Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungsverträgen, die trotz Mahnung nicht bezahlt wurden. In jedem Einzelfall hat die Euro Collect geprüft, ob bereits bei Bestellung Zahlungsunfähigkeit vorlag oder sogar ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war.“, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung vom der Euro Collect GmbH aus Düsseldorf vom 9. September (14:48 Uhr). Mitglied sein heißt – Ruhe bewahren zu können.
Quelle: http://www.openpr.de/news/869556/Euro-Collect-GmbH-2500-Strafanzeigen-an-einem-Tag.html

Beauftragung einer Strafanzeige als gezieltes Druckmittel gegenüber dem Schuldner


Die Euro Collect GmbH habe die Strafanzeigen aufgrund des Verdachts des Eingehungs- / Warenbetruges oder Leistungsbetruges gegen die Schuldner in Auftrag gegeben. Es wurde gleichzeitig beantragt, dass die zuständigen Gerichte eine Auflage erteilen sollen, wenn die Schuldner ihre offenen Geldforderungen zeitnah begleichen, sodass die Strafanzeige zurückgezogen wird. Ebenfalls ist es möglich, dass der Schuldner zusätzliche Zahlungen an gemeinnützige Organisationen bei einer Klage vor Gericht begleichen muss „um ein Strafverfahren zu vermeiden“.

„Notorische Zahlungsverweigerer“ können mit hohen Strafen belegt werden


Als Beispiel wurde „ein notorischer Nichtzahler“, der Kosmetikartikel über 59,90 EUR nicht bezahlte zu einer Strafe zu 1.000 EUR zzgl. Gerichtskosten in Höhe von 60 EUR verurteilt. Der Angeklagte („notorischer Nichtzahler“) hatte laut Urteil durch seine vorher abgegebene eidesstattliche Versicherung seine Zahlungsunfähigkeit nur vorgetäuscht. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.

Androhung mit Ersatzhaft (!) bei Nichtzahlung der gerichtlichen Strafen


„Sollte der Schuldner die Strafen nicht zahlen, gibt es auch die Möglichkeit der Ersatzhaft. Außerdem gehen solche gerichtlichen Strafen auch im Insolvenzverfahren nicht unter, sie sind nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Das heißt, sie bleiben ein Leben lang bestehen, falls nicht gezahlt wird.“, wird ebenfalls in der Pressemitteilung dem Schuldner von der Euro Collect GmbH aus Düsseldorf angedroht.

„Vor der Strafanzeige kommt eine Ankündigung“


Euro Collect GmbH schreibt außerdem: „Bevor jedoch eine Strafanzeige erstattet wird, wird diese dem Schuldner angekündigt mit dem gleichzeitigen Vorschlag einer Raten- oder Vollzahlung zur Vermeidung dieses Schrittes. Darauf reagiert bereits etwa die Hälfte der Schuldner“, laut Euro Collect GmbH „sodass erst gar keine Anzeige zu erstatten wird.“

Verbraucherdienst e.V. rät trotzdem die Mahnschreiben der Euro Collect GmbH prüfen zu lassen, wenn der Schuldner die Forderung nicht einordnen kann.



„Euro Collect GmbH - Inkasso & Scoring“ ist im deutschen Rechtsdienstleistungsregister zu finden


Ignorieren Sie niemals ein Schreiben von der „Euro Collect GmbH - Inkasso & Scoring“. Ebenfalls sollte eine Strafanzeige, die von dieser Düsseldorfer Inkassofirma in Auftrag gegeben wird, niemals von dem Schuldner ausgesessen werden. Laut des deutschen Rechtsdienstleistungsregisters ist die Inkassofirma mit dem Aktenzeichen 3712 E.1 – 6.480 beim Oberlandesgericht Düsseldorf offiziell registriert. Somit darf dieses Inkassounternehmen offiziell in Deutschland offene Geldbeträge von seinen Schuldnern beitreiben. Es handelt sich also bei der „Euro Collect GmbH - Inkasso & Scoring“ um kein Fake-Inkasso!

Wer ist die „Euro Collect GmbH - Inkasso & Scoring“ aus Düsseldorf?


„Euro Collect bietet Zahlungsdienstleistungen, Bonitätsprüfungen und Inkassodienstleistungen mehrsprachig in derzeit 8 Ländern an: Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich, Spanien, Italien, Luxembourg, Österreich. Insbesondere ermöglicht es Euro Collect ausländischen Anbietern den deutschen Markt zu erschliessen.“ (Quelle: https://www.euro-collect.de/index.php) wirbt die Inkassofirma von der mondänen Düsseldorfer Prachtallee Königsallee 60F auf der seiner Homepage.

Beantragung der Euro Collect GmbH aus Düsseldorf als Zahlungsinstitut


Eine Zulassung als Zahlungsinstitut beantragte ebenso die Euro Collect Inkasso GmbH aus der rheinischen Metropole Düsseldorf. In einer Pressemitteilung vom 08.09.2015 heißt es dazu: „Die Euro Collect GmbH aus Düsseldorf wächst rasant. Nach weiterer Expansion und Einrichtung eines eigenen Datacenters wird nun eine eigene Zulassung zum Zahlungsinstitut bei der BAFin (Bundesamt für Finanzen) beantragt. Damit setzt sich die Euro Collect GmbH von anderen Inkassoanbietern ab und wird bankenunabhängig. Als einer der ersten Inkassodienstleister / Rechtsdienstleister in Deutschland kann die Euro Collect so Ihren Mandanten eigene Konten nebst IBAN-Kontonummer und Zahlungskarte anbieten.“
Quelle: http://www.openpr.de/news/869430/Euro-Collect-GmbH-Duesseldorf-wird-Zahlungsinstitut.html

Euro Collect GmbH auch für VeriPay B.V.


Das Inkassounternehmen aus Düsseldorf forderte auch im Auftrag der VeriPay B.V. Ein kooperierender Rechtsanwalt vertritt ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und legte Widerruf zur Forderung der VeriPay B.V, (sofort-cards) ein. Daraufhin erhielt er diese Antwort von der Euro Collect:

Scan: Antwort von der Euro Collect GmbH | 01.03.2017
Antwort von der Euro Collect GmbH | 01.03.2017



Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.


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Jedermann Inkasso GmbH: Mahnung für Dateformore von Ideo Labs

Laut Aussagen von Verbrauchern treibt die Jedermann Inkasso GmbH für das Dating-Portal Dateformore ein. Die Betreiberfirma des Flirtportals - Ideo Labs GmbH aus Berlin - beauftragt zur Beitreibung offener Forderungen mittels Mahnungen die Inkassofirma aus Österreich. Neben der Webseite dateformore.de bietet die Betreiberfirma Ideo Labs die Flirt-Portale zuuyo.de, just-date.de und daily-date.de an. Auch auf diesen Portalen können sich zukünftige Kunden über eine 1-EUR-Probemitgliedschaft anmelden. Nach der Testphase wird der Vertrag jedoch teurer. Sollte ein Abonnent die Mitgliedsbeiträge nicht zahlen, existiert das Risiko, eine Mahnung hinsichtlich der Nichtzahlung zu erhalten.

Jedermann Inkasso | GmbH | Mahnung für Dateformore von Ideo Labs

Mahnung von der Jedermann Inkasso GmbH für Dateformore von Ideo Labs


Wird ein nicht gezahlter Monatsbeitrag für das Kennenlern-Portal Dateformore nicht rechtzeitig gezahlt, schaltet die Betreiberfirma Ideo Labs GmbH das Inkassounternehmen  ein. Durch die Jedermann Inkasso GmbH wird ein nicht bezahlter Geldbetrag über 89,90 EUR zu einer Gesamtforderung von 166,68 EUR. Der hohe Geldbetrag setzt sich aus der geforderten Zahlung über 89,90 EUR, den Mahnkosten über 10 EUR, den Inkassokosten über 58,50 EUR sowie aus einer Auslagenpauschale über 7,50 EUR zusammen. Wird die festgesetzte Frist von dem Empfänger allerdings ignoriert, droht Jedermann Inkasso GmbH in der Mahnung die offene Geldforderung über dem Gerichtsweg gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.

Vorsicht bei einer kostenlosen Probemitgliedschaft auf der Flirt-Plattform Dateformore


Oft ignorieren Verbraucher die AGB (Stand 10.09.2015) bei diversen Dating-Portalen (wie zum Beispiel bei der Flirt-Plattform Dateformore), wenn dieser eine fast kostenlose Probemitgliedschaft abschließt. Nach der Probemitgliedschaft (14 Tage für 1 EUR) bei der Flirt-Plattform Dateformore schließt sich jedoch automatisch ein reguläres kostenpflichtiges Abo an, sollte dieses von dem Verbraucher nicht vorher gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit des kostenpflichtigen Abos bei dem Flirt-Portal beträgt durch die automatische Verlängerung mehrere Monate. Dann fallen für den Flirtbegeisterten leider Geldbeträge über mehrere Hundert EUR an. Bei einer Nichtzahlung wird die Jedermann Inkasso GmbH aus Salzburg eingeschaltet, um den Betrag beizutreiben. Zusätzlich müssen hohe Zusatzkosten von dem Schuldner bezüglich der Mahnung von der Jedermann Inkasso GmbH gezahlt werden. Nach dem Rechtsdienstleistungsregister darf die „Jedermann Inkasso GmbH Zweigniederlassung Deutschland“ (Große Hardewiek 22a / Cuxhaven) Inkassodienstleistungen in Deutschland offiziell beitreiben.

Haben Sie Fragen zu der Jedermann Inkasso GmbH?


Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Mahnung von der Jedermann Inkasso GmbH aus Österreich? Sollen Sie ebenso eine hohe Geldforderung für einen nichtbezahlten Monatsbetrag bei dem Flirt-Portal Dateformore von der Ideo Labs GmbH zahlen?

Bereit im Juli 2015 berichtete Verbraucherdienst e.V. über die Dateformore:
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/07/dateformore-kuendigung.html

Sie erreichen uns in unseren Räumlichkeiten von Montag bis Freitag 8 – 17 Uhr

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Mittwoch, 9. September 2015

Adult Player | Porno-App fordert 500 US-Dollar

Sollen Sie auch 500 US-Dollar per PayPal bezahlen, weil Sie die App „Adult Player“ auf Ihrem Smartphone installiert haben? Wurde auch auf Ihrem Android-Handy durch diese Trojaner-App sämtliche Zugriffsmöglichkeiten gesperrt. Sind Sie ebenfalls verärgert, dass Sie mehrere Hundert Euro zur Freischaltung Ihres Handys an Unbekannte zahlen müssten?

Adult Player | Porno-App fordert 500 US-Dollar

Porno-App „Adult Player“ sperrt direkt nach Installation Ihr Smartphone


Der geschockte Smartphone-User, der sich die App „Adult Player“ auf sein Gerät installiert hatte, bekam keine Zugriffsmöglichkeiten auf sein Handy. Die erhofften Filmchen zur Erwachsenenunterhaltung bekam dieser nämlich nicht, sondern wurde mit einem bösartigen Trojaner in eine Kostenfalle gelockt. Denn die App „Adult Player“ wird sofort nach der Installation auf dem Smartphone Ihr „Geräte-Administrator“ und fordert einen hohen Geldbetrag.  Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.

„Adult Player“ fordert eine Überweisung von 500 US-Dollar via PayPal


Direkt nach der Installation veranlasst die App „Adult Player“ durch die eingebaute und aktivierte Frontkamera ein Foto von dem Handybesitzer. Kurz danach wird der Handybesitzer über ein Dialogfeld der vorher installierten App aufgefordert 500 US-Dollar (ungefähr 446 EUR) bargeldlos per PayPal an „Adult Player“ zu überweisen. Nach der Bezahlung des geforderten Geldes wird das gesperrte Handy für deren wahren Besitzer wieder freigeschalten.

Installieren Sie keine Handy-Apps aus unbekannten Quellen!


Bei der App „Adult Player“ handelt es sich um ein sogenanntes Malware-Programm bzw. um einen Trojaner, welches nicht im offiziellem „Google Play-Store“ zum Download zur Verfügung gestellt wird. Verbraucherdienst e.V. warnt vor dem unüberlegten Herunterladen von Apps, die aus unbekannten Quellen stammen. Auch wenn diese kleinen Programme einen großen Extranutzen für Ihr Smartphone versprechen, sollte der Handybesitzer jedoch die Finger davon lassen, um nicht in eine böse Verbraucherfalle zu tappen. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.


App „Adult Player“ kann nur sehr schwer deinstalliert werden


Ist der „Adult Player“ auf Ihrem Smartphone gelangt, ist dieser im Nachhinein schwer zu entfernen. Um die unangenehme Applikation wieder loszuwerden muss zuerst der „abgesicherte Modus“ auf Ihrem Handy gestartet werden. Danach müssen der App „Adult Player“ die Administrationsrechte entzogen werden. Erst danach lässt sich die bösartige Porno-App von Ihrem Smartphone entfernen. Wie der User in den „abgesicherten Modus“ des Handys gelangt ohne die Drittanbieter-App „Adult Player“ aufzurufen, kann in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Handys nachgelesen werden.

Hilfe durch Käuferschutz


Auch wenn in Sie im Nachhinein die App „Adult Player“ von Ihrem Smartphone gelöscht haben, ist es jedoch ärgerlich, wenn Sie die geforderten 500 US-Dollar per PayPal bezahlt haben. Kennen Sie den "PayPal Käuferschutz"?


Weitere Berichte zu dem Thema:

http://www.bild.de/digital/smartphone-und-tablet/smartphone/android-app-trojaner-porno-app-adult-player-erpresser-42493174.bild.html

http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Software-Adult-Player-Porno-App-Erpressung-Android-13160907.html

http://www.radiohamburg.de/Nachrichten/Deutschland-und-die-Welt/Internet-Co/2015/September/Adult-Player-sperrt-Handy-Vorsicht-vor-dieser-Porno-App

http://t3n.de/news/erpressungsmethode-ransomware-porno-app-638026/


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Dienstag, 8. September 2015

Rezeptfrei Shoppen | Erfahrung mit Nichtlieferung von Medikamenten?

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Versandapotheke „Rezeptfrei Shoppen“ (www.rezeptfrei-shoppen.com) gemacht? Das Online-Kaufportal bietet im Internet – wie der Firmenname schon vermuten lässt - Medikamente ohne Rezept und somit ohne zusätzlichen Arztbesuch an. Ein möglicher Haken ist jedoch bei einer Bestellung auf dem Shopping-Portal „Rezeptfrei Shoppen“, dass der Verbraucher bei einer kostenpflichtigen Bestellung durch Vorauskasse die bestellten Arzneimittel nicht erhält. Der Empfänger der bestellten Ware muss mittels einer vorausgegangenen Banküberweisung den geforderten Geldbetrag auf ein Konto des spanischen Unternehmens veranlassen. Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.

Rezeptfrei Shoppen | Erfahrung mit Nichtlieferung von Medikamenten?

„Rezeptfrei Shoppen“ ist nicht „Ihre Online-Apotheke“ – Bestellen und keine Ware erhalten


„Rezeptfrei Shoppen“ bewirbt sich auf ihrer Homepage als „Ihre Online-Apotheke“. Diese Internet-Apotheke aus dem spanischen Barcelona vertreibt in Deutschland rezeptpflichtige Pharmazeutika ohne Vorlage eines Rezeptes. Viele Pharmazeutika werden in Deutschland nur bei einer durch den Arzt diagnostizierten Krankheit bei einem vorigen Arztbesuch verschrieben. Manche angebotene Arzneien enthalten zahlreiche Inhaltsstoffe, die ohne ärztliche Aufsicht nicht zu empfehlen sind. So werden zum Beispiel auf der Verkaufs-Plattform „Rezeptfrei Shoppen“ unter anderem stark wirkende Antidepressiva übers Internet feilgeboten. Die geforderten Preise für die rezeptfreien Medikamente sind ebenfalls recht hoch.

„Rezeptfrei Shoppen“ vertreibt nicht frei verkäufliche Antidepressiva


Das in der Bundesrepublik Deutschland nicht frei verkäufliche Antidepressivum „Mirtazapin Actavis Filmtabl 45 mg 100 Stk“ bietet die Firma „Polígon Industrial de Can Parellada“ aus Spanien (Polígon Industrial de Can Parellada, Carrer Libra, 56, 08228 Terrassa) für 87,90 EUR an. „Diazepam 5mg 200 Tabletten Valium“ kosten für den Besteller 64,90 EUR. Das Psychopharmakon „Diazepam“ wird bei epileptischen Anfällen oder bei Angstzuständen angewendet. Es besitzt jedoch eine nicht zu ignorierende Nebenwirkung, denn dieses Psychopharmakon kann bei einer Langzeittherapie im schlimmsten Fall zu einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit des Einnehmenden führen. Ohne ärztliche Aufsicht sollten diese beiden erwähnten Psychopharmaka bzw. Antidepressiva nicht eigenmächtig eingenommen werden. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.

Rezeptfrei Shoppen | Screenshot | Erfahrungen
Rezeptfrei Shoppen | Screenshot | 08.09.2015

Bestellern auf „Rezeptfrei Shoppen“ droht eventueller Verlust


Da die bestellten Medikamente wohlmöglich nicht an den Besteller verschickt werden, droht diesem ein finanzieller Totalverlust des im guten Glauben gezahlten Geldes. Die Betreiber des Online-Portals „Rezeptfrei Shoppen“ geben scheinbar lediglich vor, die rezeptfreien Medikamente im Internet zu verkaufen, um sich finanziell zu bereichern. Der geforderte Geldbetrag wird bei der Bestellung ins Ausland überwiesen, somit ist eine Rückbuchung nicht ohne Weiteres möglich.


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Abofalle? | ODV Online Content Ltd | routenplaner-24.info

Eigentlich sollte nur die Route zwischen Hamburg und Berlin angezeigt werden. Stattdessen tappten Nutzer der Website „routenplaner-24.info“ in eine Abofalle. Wer das Angebot nutzt, schließt einen zweijährigen Vertrag mit der ODV Online Content Ltd. ab – über 576 EUR.

Abofalle? - ODV Online Content Ltd - routenplaner-24.info


Routenplaner-24.info: Die schnellste Route in die Abofalle


Die Website routenplaner-24.info bietet für registrierte Nutzer eine Routenauskunft, die jedoch mit Vorsicht zu genießen ist. Anstatt schnell und unkompliziert eine Auskunft zu erhalten, muss für eine Abfrage, wie beispielsweise eine Strecke zwischen Hamburg und Berlin, eine gültige E-Mail Adresse hinterlegt werden. Mit der Registrierung nimmt man gleichzeitig an einem „kostenlosen Gewinnspiel“ teil, bei dem unter anderem eine Reise für zwei Personen auf die Malediven gewonnen werden kann. Was sich aber erst aus dem Kleingedruckten erschließt: Mit der Nutzung der Auskunft und der Teilnahme an dem Gewinnspiel wird man zum Abonnenten von routenplaner-24.info und schließt somit einen Vertrag mit einer Dauer von 24 Monaten ab. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Die Abofalle auf routenplaner-24.info wird erst bei der Begutachtung der Nutzungsbedingungen deutlich. Dort steht geschrieben: „Durch Abschluss der Anmeldung auf dieser Webseite schließt der Kunde einen Vertrag mit dem Betreiber ab“. Des Weiteren wird dort auch der Preis des Abos genannt:
(1) Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich nach 24 Monaten und wird nicht automatisch verlängert.
(2) Der Preis für die Nutzung des Mitgliederbereiches beträgt 576,- Euro für 24 Monate, die Abrechnung erfolgt im Voraus.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Unternehmer berechtigt, den Zugang zu sperren.

ODV Online Content Limited aus München mit Abofalle?


Im Impressum auf routenplaner-24.info ist die ODV Online Content Ltd. aus München als Betreiber genannt. Auch wenn dieses Unternehmen bei Nichtzahlung mit diversen einschüchternden E-Mails Druck ausübt, ist deren Forderung fragwürdig. Denn bei Abschluss des Vertrags zwischen ODV Online Content und dem Verbraucher fehlen verpflichtende Hinweise wie ein entsprechend gekennzeichneter Bestellbutton. Dass mit der Eingabe der E-Mail Adresse ein Vertrag zustande kommt, ist durch fehlende Hinweise nicht erkennbar. Sollte somit ein Verbraucher die besagte Route zwischen Hamburg und Berlin auf routenplaner-24.info suchen, müsste ein dementsprechender Hinweis zu lesen sein, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt.
Ein solcher Button könnte die Bezeichnung „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ tragen. In dem Fall eines Routenplaners müsste es durch den Anbieter ODV Online Content demnach ähnlich betitelt werden.

Homepage Screenshot | routenplaner-24.info | 08.09.2015
Homepage Screenshot | routenplaner-24.info | 08.09.2015

Verbraucherdienst e.V. informiert über Abofallen


Haben Sie ein Abonnement mit dem Routenplaner der ODV Online Content Limited aus München abgeschlossen? Wurde Ihnen per E-Mail eine Rechnung über 576 EUR für die Nutzung der Webseite routenplaner-24.info geschickt?
Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrungen mit Abofallen und kann betroffene Verbraucher informieren. Gerne über unser Verbrauchertelefon oder per E-Mail. Mitglied sein heißt – Gewinner zu sein.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

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Freitag, 4. September 2015

Bufdi.EU | Erfahrungen | Abovertrag

Welche Erfahrungen haben Sie als Stellenausschreiber für den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder für einen Arbeitsplatz für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) auf der privaten Internet-Plattform Bufdi.EU gemacht? Sind Sie auch in einen möglicherweise unseriösen Abovertrag getappt? Ihre Erfahrungen zu diesem Thema helfen uns Sie besser am Telefon oder per E-Mail zu informieren. Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.


Bufdi.EU | Erfahrungen | Abovertrag

Stellenbörse auf Bufdi.EU ist für Stellenausschreiber kostenpflichtig


Mit dem Motto „Freiwilligenarbeit für alle! Finde deine Bundesfreiwilligendienst oder FSJ Stelle!“ wirbt die private Webseite Bufdi.EU mit einer Stellenbörse um die zukünftigen Bewerber, die sich für eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder für den Bundesfreiwilligendienst (abgekürzt Bufdi) interessieren. Die Webseite Bufdi.EU bietet zudem sozialen Einrichtungen (zum Beispiel kirchliche und religiöse Einrichtungen und Gemeinschaften) eine kostenpflichtige Dienstleistung feil um zukünftige Bewerber zu gewinnen. Deren Dienstleistung bezüglich eines Eintrags in der Stellenbörse kostet dem Stellenabieter dann mehrere Hundert Euro:

„Deren Masche: Sie bietet sozialen Einrichtungen die Möglichkeit, sich für die Suche nach Bundesfreiwilligen (Bufdis) zu registrieren. Mit der Registrierung wird gleichzeitig ein Abovertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Kostenpunkt: rund 800 Euro. Beim Haus Huckfeld ist man überzeugt, dass diese Kosten bei der Registrierung nicht erkennbar gewesen sind. Heute findet sich allerdings bei „Bufdi.EU“ ein deutlicher Hinweis auf die Kosten.“
Quelle: http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/rosengarten/panorama/bufdieu-weiter-in-der-kritik-wochenblatt-bericht-ruft-betroffene-aus-ganz-deutschland-auf-den-plan-d61022.html

Abovertrag richtet sich nur an soziale Einrichtungen


Laut des Nutzungsvertrags (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Betreiberfirma VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin (Jessnerstr. 18-20) richte sich das Angebot von Bufdi.EU an nur an „öffentliche Institutionen, kirchliche und religiöse Einrichtungen und Gemeinschaften, sowie Vereine und/oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB“. Denn auf „dem Internetportal http://www.bufdi.eu können sich öffentliche Institutionen (z.B. Behörden, Verwaltungen), kirchliche und religiöse Einrichtungen und Gemeinschaften, sowie Vereine und/oder Unternehmer kostenpflichtig registrieren um Anzeigen mit Stellenangeboten zu schalten“ (§ 1.1 AGB).
Quelle: http://www.bufdi.eu/kontakt/agb/

Unseriös? Abovertrag über knapp 800 EUR ist für kleinere soziale Einrichtungen oft zu teuer


Gerade kleinere soziale Einrichtungen, die oft nur mit Spenden finanziert werden, verfügen bezüglich eines Abovertrags mit dem Betreiber VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt) oftmals nicht um die ausreichenden finanziellen Ressourcen, um diese kostenpflichtige Dienstleistung zu bezahlen. Sollte eine soziale Einrichtung jedoch unbemerkt in den kostenpflichtigen Abovertrag getappt sein, ist dies meist ärgerlich. Denn eine vergleichbare Dienstleistung wird sogar kostenlos für den Stellenausschreiber (zum Beispiel auf www.bundesfreiwilligendienst.de) angeboten. So nimmt zum Beispiel das Bundesamt für Familie und zivilrechtliche Aufgaben (BAFzA) auf seiner Webseite zu der angebotenen Dienstleistung von Bufdi.EU eine klare Stellung ein. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken. Dort heißt es unter anderem:

„Seitens des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das BAFzA für dieses Angebot nicht verantwortlich ist. Es wurde weder vom BAFzA initiiert noch unterstützt oder steht sonst in einem Zusammenhang mit dem Amt. Vielmehr handelt es sich bei der Stellenbörse bufdi.eu um ein privates Angebot eines Dritten, der für Einsatzstellen eine kostenpflichtige Dienstleistung erbringt“
 Quelle: https://www.bafza.de/startseite.html

Welche Erfahrungen machten Sie mit dem Betreiber VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt)?


Verbraucherdienst e.V. ist werktags zwischen 8 und 17 Uhr am Telefon oder per E-Mail,zu erreichen, sollten Sie einen Abovertrag mit der Betreiberfirma VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt) abgeschlossen haben. Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen mit diesem privaten Anbieter bezüglich einer Stellenausschreibung für den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder für eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).


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Donnerstag, 3. September 2015

Prämien-Service | Maarssen | Bearbeitungsgebühr

Ein „Prämien-Service“ aus Maarssen aus den Niederlanden verschickt im Freistaat Sachsen fragwürdige Briefe an Haushalte. In dem Schreiben verspricht der „Prämien-Service“ aus Holland dem gutgläubigen Verbraucher einen Scheck über mehrere Tausend EUR und / oder ein Paket mit einem teurem Geschenk. Der Angeschriebene soll lediglich eine Bearbeitungsgebühr zahlen, um den Gewinn und das Paket mit dem Geschenk zu erhalten. Mitglied sein heißt – rundum für Sie da zu sein.

Prämien-Service | Maarssen | Bearbeitungsgebühr

Scheck über 25.000 EUR, Sony High Definition Fernseher oder 1-karätiger Saphir-Anhänger vom „Prämien-Service“ aus Holland?


In dem Schreiben von dem „Prämien-Service“ heißt es: „Wir haben einen Scheck in Höhe von 25 000 Euro oder einen anderen Gegenstand in einem Paket, den Sie nun anfordern können. Dieser Gegenstand wurde Ihnen am 5/8/2015 zugewiesen und wir möchten ihn Ihnen gerne so schnell wie möglich übersenden. Es ist unser Wunsch, dass Sie Ihr Paket annehmen - wenn Sie das nicht tun, könnten Sie 25 000 Euro verlieren.“ Weiter schreibt der „Prämien-Service in dem Brief: „Außer den 25 000 Euro in bar könnte sich auch ein Sony High Definition Fernseher darin befinden, 10 000 Euro in bar, ein 1-karätiger Saphir-Anhänger, ein DVD-Camcorder oder 250 Euro in bar.“

Quelle: http://www.lvz.de/Region/Oschatz/Alte-Betrugsmasche-neu-gestrickt-Oschatzer-erhalten-dubiose-Post

Nur die Bearbeitungsgebühr über 19,95 EUR schicken


Der angeschriebene Verbraucher müsse nur das beigefügte „Anforderungsformular“ ausgefüllt und zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr über 19,95 EUR an den„Prämien-Service“ schicken. In den Schreiben der Firma „Prämien-Service“ aus Holland wird jedoch keine Telefon- oder Faxnummer angegeben. Auch eine Internet-Adresse bzw. eine E-Mail-Adresse fehlt. Lediglich eine Postfachadresse für den niederländischen Ort Maarssen (Provinz Utrecht) ist auf dem Formular von der holländischen Firma angegeben.

Zahlen Sie nicht die geforderte Bearbeitungsgebühr!


Bezahlen Sie nicht die geforderte Bearbeitungsgebühr über 19,95 EUR, die der „Prämien-Service“ von Ihnen fordert! Warum sollte gerade Ihnen diese unbekannte Firma aus Holland ihnen etwas schenken? In heutiger Zeit hat nämlich niemand etwas zu verschenken – auch nicht der „Prämien-Service“ aus Maarssen. Eigentlich genügt schon der gesunde Menschenverstand, dass der Angeschriebene weder den versprochenen Geldbetrag sowie das teure Geschenk irgendwann zu Gesicht bekommt. Warum sollen die Angeschriebenen mit dem Bezahlen einer Bearbeitungsgebühr von 19,95 EUR einen sehr hohen Geldbetrag als auch ein teures Geschenk erhalten, wenn dieser Verbraucher noch nicht einmal an einem Gewinnspiel teilnahm?

Woran erkenne ich unseriöse Firmen mit dubiosem Versprechen?


Fragwürdige Schreiben, wie zum Beispiel von der Firma „Prämien-Service“, zeichnen sich in der Regel durch einem anonymen Absender, einer fehlerhaften Rechtschreibung und Grammatik sowie durch eine ausländischen Kontaktadresse aus. Dabei handelt es sich in der Regel um einen geschickten Trick, um an das Geld der Angeschriebenen zu gelangen. Fachgerechte Entsorgung des Schreibens von dem Unternehmen „Prämien-Service“ oder einer ähnlichen Firma im Aktenvernichter oder im nächsten Papierkorb? Mitglied sein heißt – ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Haben Sie weitere Fragen zu der Firma „Prämien-Service“ aus Maarssen (Holland)?


Haben Sie weitere Fragen zu dem Unternehmen „Prämien-Service“ aus den Niederlanden?


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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Mittwoch, 2. September 2015

Fortunkonzept | UG | Widerruf via E-Mail nicht möglich

Fortunkonzept UG aus Düsseldorf bietet in Kooperation mit PVZ Stockelsdorf Abonnements für Zeitschriften wie „Bild der Wissenschaft“ an. Sollte ein Abonnent den Vertrag widerrufen wollen, ist dies nur auf dem Postweg möglich, da die Kontaktdaten unvollständig sind. Weder ein Widerruf per E-Mail oder Fax ist gegeben, obwohl die Möglichkeit in dem Schreiben aufgeführt wird. Handelt es sich um eine Abofalle?

Fortunkonzept | UG | Widerruf via E-Mail nicht möglich

Fortunkonzept UG aus Düsseldorf in Kooperation mit PVZ Stockelsdorf


Zeitschriften und Magazine haben es schwer, regelmäßig neue Abonnenten zu finden. Das Internet läuft mit seiner Informationsdichte und Aktualität den Printmedien den Rang ab – und das zum Teil auch noch kostenlos. Darum überrascht es nicht, dass ein Pressevertrieb wie PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co KG sich alternative Wege einfallen muss, ihre Zeitschriftenabos an den Mann zu bringen.

In Zusammenarbeit mit Fortunkonzept UG aus Düsseldorf bietet die PVZ aus Stockelsdorf ein Abonnement für die Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“ an, mit einer Laufzeit von 14 Monaten. Während Fortunkonzept das Schreiben für dieses Abo an eines unserer Mitglieder aufsetzte, kümmert sich die PVZ um die Betreuung des Zeitschriftenabonnements. In diesem Schreiben – der Zeitschriftenbestellung – wird der Abonnent „im Kreis unserer neuen Leser“ begrüßt. Darüber hinaus wurden eine Gutschrift für zwei Ausgaben in Höhe von 16,40 EUR und zwei Reisegutscheine mitgesandt.

Widerruf nur per Post möglich – E-Mail Adresse fehlt


Der Zeitschriftenbestellung ist außerdem eine Widerrufsbelehrung beigelegt, die jedoch Fragen aufwirft. Zwar hat Fortunkonzept UG eine Post-Adresse angegeben (Grafenberger Allee 277, 40237 Düsseldorf), aber verzichtete in der Widerrufsbelehrung auf die Nennung von Faxnummer und E-Mail Adresse – obwohl diese als Möglichkeit genannt werden, den Vertrag zu widerrufen. Somit erscheint die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Was passiert, wenn der Widerruf per Post nicht zugestellt werden kann? Es besteht die Gefahr, dass man in die Abofalle tappt, sofern man sich gegen den Vertrag entscheidet.

Fortunkonzept, Fortunplaza, Fortunpalais und die Medien Total GmbH


Der Geschäftsführer der Fortunkonzept UG Andreas Grünhagen ist außerdem Geschäftsführer der Fortunplaza UG, der Fortunpalais UG und weiteren Unternehmen wie TK Service Plus UG. Diese Unternehmen bieten überwiegend Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation an. Alle sind unter der gleichen Adresse (Grafenberger Allee 277) in Düsseldorf registriert. Auf diversen Seiten im Internet ist zu lesen, dass Verbraucher, die in eine derartige Abofalle geraten sind, zuvor angerufen wurden. In diesem Telefonat wurde jeweils ein Geschenk in Form von Reisegutscheinen – zwei Stück in Höhe von jeweils 398 EUR – dem Verbraucher versprochen. Um diese zu erhalten, müsse jedoch ein Abo abgeschlossen werden. Wurden Sie auch von der Fortunkonzept UG angerufen? Wurden Ihnen auch Reisegutscheine versprochen, sofern Sie ein Abonnement abschließen? Oder konnten Sie gar Ihr Abo nicht widerrufen?

Bestätigung der Fortunkonzept UG aus Düsseldorf | 04.08.2015
Bestätigung der Fortunkonzept UG aus Düsseldorf | 04.08.2015


Die Zeitschriftenbestellung bei der Fortunkonzept aus Düsseldorf wurde laut Anschreiben im Auftrag der Media Total GmbH aus Leipzig versandt. Geschäftsführer der Media Total GmbH ist Bernd Trendelkamp, der bis 2011 bei der Teledirekt AG arbeitete. Auch zu diesem Unternehmen häufen sich negative Stimmen zu dem Unternehmen, welches nicht selten im Zusammenhang mit Abos und der PVZ Stockelsdorf genannt werden. Verbraucherdienst e.V. hat schon mehrfach über die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG berichtet.

Verbraucherdienst e.V. informiert bei einer möglichen Abofalle


Es meldeten sich bereits zahlreiche Verbraucher, die unfreiwillig ein Abo für eine Zeitschrift abgeschlossen haben. Unser Verein für Verbraucherschutz informiert Verbraucher, die in mögliche Abofallen getappt sind.
Wurde Ihnen auch durch ein Telefonat ein Abo angeboten? Mussten Sie Ihre Bankdaten angeben und wurde Ihnen bei Abschluss des Abonnements Reisegutscheine versprochen? Haben Sie auch eine Bestellung erhalten, die Sie nicht widerrufen konnten?



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