Dienstag, 26. Mai 2015

Gewerbeverlag Online | Branchenbuch aus dem spanischen Urlaubsort Playa del Ingles

Das Branchenbuch „Gewerbeverlag Online“ kommt aus dem spanischen Urlaubsort Playa del Ingles. Zurzeit informiert Verbraucherdienst e.V. über einen per Bandaufnahme (Cold Call) abgeschlossenen Vertrag.

Gewerbeverlag Online | Branchenbuch aus dem spanischen Urlaubsort Playa del Ingles

Update 28.07.2015 - Anfrage zur "Korrektur und Bestätigung" via Email

Das Branchenbuch Gewerbeverlag Online meldet sich weiterhin bei Gewerbetreibenden, um kostspielige Branchenbucheinträge an den Mann zu bringen. Abseits von der bekannten Masche mit unerlaubten Werbeanrufen (Cold Call), wurde dem Verbraucherdienst e.V. durch ein Mitglied eine Email vom Gewerbeverlag Online weitergeleitet. Inhalt dieser Mail unter dem Absender "melinda" ist folgender:

Betreff: Wichtige Änderungen Q3/2015 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bitten um Korrektur und Bestätigung Ihrer Daten im Anhang innerhalb 7 Tage nach erhalt dieses Schreibens. Sofern Interesse besteht, kann der Anhang per Fax zurückgesendet werden.Wir behalten uns vor, Einträge, die nicht zu dem Gesamtangebot passen, abzulehnen.Sollte Ihr Unternehmen Mustermann GmbH (Name von der Redaktion geändert) nicht mehr existieren, müssen Sie uns nicht antworten. Ihr Unternehmen wird dann automatisch aus unserem Internetangebot gelöscht.
Gewerbetreibende, die eine solche Email zugestellt bekommen haben oder via Cold Call von Gewerbeverlag Online kontaktiert worden sind, erfahren innerhalb dieses Artikels mehr über das Branchenbuch aus Playa del Ingles. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

„Gewerbeverlag Online“ aus dem größten Urlaubszentrum Spaniens


Vielleicht waren Sie während Ihres Spanienurlaubs auf der Insel Gran Canaria in Playa del Ingles, wo sich der Firmensitz vom „Gewerbeverlag Online“ befindet? Denn Playa del Ingles ist mit den Orten San Agustin und Maspalomas, die zur Gemeinde San Bartolomé de Tirajana gehören, das größte Urlaubszentrum Spaniens! Von dort aus wird der fragwürdige Branchenbucheintrag vor allem an deutsche, österreichische, schweizerische und spanische Gewerbetreibende vermarktet. Sicherlich sind Sie schon während Ihres Kanarenurlaubs unbemerkt an der Firmenadresse vom „Gewerbeverlag Online“ vorbeigegangen!

Zielgruppe sind Gewerbetreibende aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Spanien


Die Hauptzielgruppe des spanischen Branchenbuchs sind vermutlich Gewerbetreibende aus Deutschland, die in der Regel über keinerlei Widerrufsrecht hinsichtlich abgeschlossener Verträge verfügen. Die rechtliche Anfechtung eines Vertrags des Branchenbuchs „Gewerbeverlag Online“ mit der einfach gestalteten Homepage www.firmensuchseite1.info ist für Gewerbetreibende in der Regel nicht möglich. Beim Layout der Webseite des spanischen Branchenbuchs „Gewerbeverlag Online“ (siehe Screenshot) haben Internet-User den Eindruck, dass sie sich im „Steinzeitalter“ des Internets befinden würde. Eine modern gestaltete Webseite (auch mit einer Suchfunktion) sieht heutzutage anders aus!

Screenshot Impressum | Gewerbeverlag Online | Stand 26.05.2015
Screenshot Impressum | Gewerbeverlag Online | Stand 26.05.2015

Ein „Firmeneintrag 12 Monate mit Suchoptimierung“ kostet 299 Euro


Aber zurück zu den üblichen Formalitäten bezüglich des Branchenbuchs „Gewerbeverlag Online“. Das spanische Unternehmen verlangt für einen sogenannten „Firmeneintrag 12 Monate mit Suchoptimierung“ einen Endpreis über 299 Euro. Dieser Firmeneintrag ist mit einer automatischen Kündigung verbunden. Laut des vorliegenden Vertrags mit „Gewerbevertrag Online“ ist dieser am Telefon mit dem Gewerbetreibenden zustande gekommen. Laut „Fernmündlichem Vertrag“ wurde dieser „nach § 312b ff. per Bandaufnahme“ mit dem Gewerbetreibenden abgeschlossen, heißt es in der vorliegenden Rechung vom „Gewerbeverlag Online“. Hinsichtlich abgeschlossener Verträge mit Branchenbucheinträgen, die per Cold Call und mit Bandaufzeichnung zustande gekommen sind, konnten die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. schon etliche Verträge mit Gewerbetreibenden anfechten.

Einmal nicht richtig aufgepasst - und schon ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen!


Im üblichen Stress des täglichen Geschäftsalltags achten viele Gewerbetreibende nicht auf vertragliche Kleinigkeiten und rufen meist nicht die AGB der Firma hinter dem „Gewerbeverlag Online“ im Internet auf, wenn ein Vertrag mittels Bandaufzeichnung angeschlossen wird. Dann hat der Gewerbetreibende jedoch – meist unbemerkt - einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Online-Branchenbuch aus dem spanischen Urlaubsort Playa del Ingles abgeschlossen. Wenig später folgt eine Rechnung von „Gewerbeverlag Online“ (siehe Screenshot) über 299 Euro, welche auf die spanische Banco de Sabadell S.A. (BIC: BSABESBBXXX) von dem Gewerbetreibenden überwiesen werden soll.

Rechnung | Gewerbeverlag Online
Rechnung | Gewerbeverlag Online 

Verbraucherdienst e.V. informiert über „Gewerbeverlag Online“


Den erhofften Werbeeffekt des sogenannten „Firmeneintrag mit Suchoptimierung“ kann Verbraucherdienst e.V. nicht einschätzen. Basierend auf der nicht suchmaschinenoptimierten Homepage vermuten wir jedoch, dass dieser eher gering ausfallen dürfte.
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Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Örtliches Branchenregister | Branchenbuch aus Leipzig


Kennen Sie das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“? Nicht zu verwechseln mit dem Online-Telefonbuch „Das Örtliche“ der DeTeMedien der Telekom! Zurzeit informiert Verbraucherdienst e.V.  über den abgeschlossenen Vertrag mit dem Online-Branchenbuch aus dem Freistaat Sachsen.

„Verbinden Sie Ihr Unternehmen“ ist der Werbeslogan des Branchenbuchs „Örtliches Branchenregister“


Mit dem Slogan „Verbinden Sie Ihr Unternehmen“ wirbt das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“ aus der sächsischen Messestadt Leipzig (Brünner Straße 10). Zielgruppe des Branchenbuchs mit der Webseite das-oertlichebranchenregister.de sind Gewerbetreibende. So ist zum Beispiel auf der Homepage (im § 11 AGB) zu lesen: „Laut § 13 BGB ergibt sich weder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, da die S. Marketing Management ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern betreibt.“ Dadurch sei ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Gewerbetreibenden (laut Fernabsatzvertrag) zustande gekommen. Meist werden in der üblichen Hektik des Geschäftsalltags die AGB von den Gewerbetreibenden nicht beachtet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Vermarktung eines Eintrags in „Örtliches Branchenregister“ per Cold Call und zwei Telefonaten

Vermarktet wird ein Eintrag in das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“ per sogenanntem Cold Call. So ist in den AGB zu lesen: „Das erste Telefonat mit unserem Verkäufer dient dazu, die vertragsrelevanten Daten zu klären und aufzunehmen.“ Ebenso heißt es im § 1 AGB weiter: „Zwischen S. Marketing Management und dem Kunden kommt es zu einem verbindlichen Vertrag, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat (Kontrollgespräch) oder schriftlich der S. Marketing Management einen Auftrag erteilt.“


Rechnung für einen Eintrag in "Örtliches Branchenregister"

474,82 Euro für einen „Firmeneintrag“ in „Örtliches Branchenregister“


Laut der vorliegenden Rechnung unseres Mitglieds verlangt Herr Sypitzki, der Geschäftsführer des Online-Portals „Örtliches Branchenregister“, einen Gesamtbetrag über 474,82 brutto. Der geforderte Geldbetrag für einen sogenannten „Firmeneintrag“ setzt sich aus dem Nettobetrag über 399 Euro netto und den üblichen Mehrwertsteuersatz über 75,81 Euro zusammen. Der geforderte Geldbetrag soll von dem Gewerbetreibenden auf ein Konto der Postbank (BIC: PBNKDEFF), dessen Inhaber ebenfalls der Geschäftsführer Sypitzki ist, überwiesen werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.
Nutzen Sie die unverbindliche Hotline vom Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch einen kostenpflichtigen Vertrag mit der S. Marketing Management bezüglich eines kostenpflichtigen Eintrag in das Online-Portal „Örtliches Branchenregister“ abgeschlossen?



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Donnerstag, 21. Mai 2015

Aktuell: Verbraucherdienst e.V. in eigener Sache






Liebe Verbraucher und Mitglieder,

da wir regelmäßig auch mit unseriösen Firmen gerichtliche Auseinandersetzungen bestreiten, registrieren wir aktuell Angriffe auf unsere Webpräsenzen sowie auf unsere Bewertungsprofile. Unser Verein kann nahezu identische Vorgänge auf unterschiedlichen Seiten des Verbraucherdienst e.V. beobachten - deshalb gehen wir von einer systematischen Rufschädigung aus. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Natürlich können sich Fehler einschleichen, schließlich arbeiten in unserem Verein auch nur Menschen. Dennoch können wir zahlreiche Erfolge vorweisen. Dank unserer weitreichenden Webpräsenz und Social-Media-Aktivitäten wandten sich zahlreiche Verbraucher vertrauensvoll an uns, wenn sie Hilfe in Sachen Verbraucherschutz suchten. Uns ist bewusst, dass ein derartig gelingendes Konzept auch viele Neider und Kritiker auf den Plan ruft. Verbraucherschutz ist für uns jedoch eine Herzensangelegenheit, für den wir trotz Gegenwind unseriöser Firmen einstehen. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.



Ihr Verbraucherdienst e.V.



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Mittwoch, 20. Mai 2015

Deutsches Zentralregister TCR | Fragwürdiger „Datenlöschungsauftrag“

Verbraucherdienst e.V. sowie die Verbraucherzentrale Niedersachsen informieren aktuell über das Unternehmen „Deutsches Zentralregister TCR“ aus dem nordrhein-westfälischen Dortmund.

269 Euro für „Datenlöschungsauftrag“ von der Firma „Deutsches Zentralregister TCR“


Laut den Informationen der Verbraucherzentrale Niedersachsen soll die Firma „Deutsches Zentralregister TCR“ einen sogenannten „Datenlöschungsauftrag“ am Telefon an Verbraucher vertreiben. Für diese fragwürdige Dienstleistung („Datenlöschungsauftrag“) verlangt die Dortmunder Firma „Deutsches Zentralregister TCR“ sogenannte Aktenverwaltungsgebühren über 269 Euro. Mit diesen recht zweifelhaften Gebühren (über 269 Euro) habe dann der Verbraucher das Dortmunder Unternehmen beauftragt europaweit Gewinnspielfirmen, Lotterieveranstalter sowie Zeitschriftenverlage wegen vermuteter Datenmissbrauchsfälle anzuschreiben. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Kunde soll auf ein rumänisches Konto der Firma „Justorat“ überweisen


Die 269 Euro soll der Kunde anschließend auf ein Konto aus Rumänien überweisen. Der rumänische Empfänger der fragwürdigen Dienstleistung von der Firma „Deutsches Zentralregister TCR“ ist dem Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten allerdings schon bestens bekannt! Es ist nämlich die Firma „Justorat“ aus Bulgarien. Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über die Firma „Justorat“ aus der Hauptstadt Sofia, die bereis Mahnungen – auch als Zahlungsaufforderungen bekannt - im Auftrag des „Fachverbandes der Lotterie- und Glückspielanbieter Deutschland“ an deutsche Verbraucher verschickt hatte. Laut den Recherchen des Verbraucherdienst e.V. ist die rumänische Firma „Justorat“ auch als Inkassofirma tätig.

Verbraucherdienst e.V. informiert Sie unverbindlich!


Eine unverbindliche Telefon-Hotline bzw. eine E-Mail-Adresse vom Verbraucherdienst e.V. können bezüglich „Deutsches Zentralregister TCL“ und deren Aktenverwaltungsgebührten kontaktiert werden. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

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Debcon GmbH | Drohung mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Klage


Die Inkassofirma Debcon GmbH aus Bottrop droht inzwischen mit der Versendung von unzähligen Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden. Zwangsvollstreckungen oder sogar Klagen können später die unliebsame Folge sein. 

Debcon GmbH | Drohung mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Klage

Debcon GmbH droht mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung oder sogar Klagen können die unangenehme Konsequenz sein


Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten bekam heute ein Schreiben (Erstellungsdatum 15.05.2015) per Fax zugeschickt. In den ersten Zeilen des vorliegenden Schreibens baut die Debcon GmbH (Poststraße 6) gegenüber ihren Schuldnern eine Drohkulisse mit der Zusendung eines Mahnbescheids oder eines Vollstreckungsbescheids auf. Zwangsvollstreckungen oder sogar Klagen könnten die unangenehme Folge aus früheren Urheberrechtsverletzungen sein – sollte das Schreiben von dem Schuldner ausgesessen werden. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Debcon GmbH will ab Mai 2015 monatlich 1.000 Mahnbescheide beantragen


Die Debcon GmbH werde „nach Übermittlung der wirtschaftlichen Situation des jeweils einzelnen Forderungsschuldners / Gegners monatlich über die Inkassosoftware automatisiert rund 1.000 gerichtliche Mahnbescheide, und die damit verbundenen Vollstreckungsbescheide beantragen.“ Ebenso befindet sich auf der Homepage der Bottroper Inkassofirma eine ähnliche Meldung (vom 05.05.2015): „Debcon GmbH beantragt ab Mai 2015 monatlich 1.000 Mahnbescheide“ (Quelle: http://debconwebcenter.de/). Folgen auch ab Mai 2015 unzählige Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckungen oder sogar Klagen?

15.000 Inkassoforderungen von der Debcon GmbH mit den Status „GERICHT_MAHNBESCHEID“


Weiter ist in dem vorliegenden Schreiben zu lesen, dass fast 15.000 Forderungen (!) durch die Debcon GmbH (unmittelbar) bevorstünden, aus denen im schlimmsten Fall ein Mahnbescheid, ein Vollsteckungsbescheid, eine Zwangsvollstreckung oder sogar eine Klage entstehen könnten. Diese circa 15.000 Forderungen (!) habe die Debcon GmbH mit dem Status „GERICHT_MAHNBESCHEID“ markiert, sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem jeweiligen Schuldner und der Inkassofirma aus Bottrop kommen. In dem vorliegenden Schreiben wird nicht nur mit einem Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid gedroht. Vergessen Sie nicht, dass sogar Zwangsvollstreckungen oder sogar Klage bei Gericht die Folge sein können.


Riskieren Sie keinen Schufa-Eintrag durch die Debcon GmbH

Außerdem sei die Inkassofirma aus dem Ruhrgebiet ebenfalls dazu verpflichtet, die „gerichtlich festgestellten Forderungen der Schufa einzumelden“. Ein Schufa-Eintrag ist dann für Sie – von der Debcon GmbH beantragt – nicht von Vorteil, da etliche negative Merkmale (zum Beispiel negatives Zahlungsverhalten, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheide) oder ein beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung von der Schufa gespeichert werden. Quelle: http://www.vergleich.de/informationen/finanzierung/schufa/daten.html

Debcon GmbH droht sogar bis zur Titulierung oder zur Vollstreckung bis ins Vermögen


Sollte es jedoch zu einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid kommen, würden „auf Filesharing beauftragte anwaltliche Vertreter der Debcon GmbH“ Ansprüche vor Gericht gegenüber dem Schuldner geltend machen. In der Vergangenheit trat Herr Rechtsanwalt Sebastian Wulf als Prozessbevollmächtigter auf. Die Inkassofirma aus Bottrop droht dabei den jeweiligen Schuldnern „bis zur Titulierung“ und sogar mit einer „möglichen Vollstreckung in das Vermögen“. Mit dieser Formulierung droht die Inkassofirma mit möglichen Vollstreckungsbescheiden, Zwangsvollstreckungen und / oder sogar Klagen vor Gericht.

Versucht jetzt die Debcon GmbH alte Filesharing – Abmahnungen zu versilbern?


Denn die Debcon GmbH versucht zurzeit alte ignorierte Forderungen aus alten Abmahnungen wegen Filesharing zu „versilbern“. Die in den Brief aufgebaute Drohkulisse gegenüber dem Schuldner soll allerdings der Debcon GmbH zu einem schnelleren Zahlungseingang verhelfen – ohne, dass es zu einem Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung oder sogar zu einer Klage kommt. Laut den Informationen des Verbraucherdienst e.V. treibt diese Inkassofirma für verschiedene Rechtinhaber Forderungen ein.



Ursprüngliche Forderung seitens Debcon GmbH beträgt insgesamt 1.136,83 Euro


Um noch an das Geld der Schuldner ohne Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung oder Klage zu gelangen, führt die Debcon GmbH „drei Möglichkeiten“ in dem vorliegenden Schreiben auf, womit „das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren durch das individuelle Tun“ des Schuldners verhindert werden soll. Obwohl die Gesamtforderung gegenüber unserem Mitglied eine Höhe von über 1.136,83 Euro (Hauptforderung 1.000 Euro / Zinsen 136,83 Euro) beträgt, sehen die Alternativen hinsichtlich einer außergerichtlichen Klärung ohne Zusendung eines Mahnbescheids oder sogar eines Vollstreckungsbescheids (für unser Mitglied bis zum 02.06.2015) folgendermaßen aus. In den drei Szenarien einer außergerichtlichen Einigung mit unserem Mitglied verzichtet die Inkassofirma auf die Gerichtskosten sowie auf die weiteren anfallenden Kosten. Laut dem Schreiben verzichte die Debcon GmbH außerdem gegenüber dem Schuldner (unserem Mitglied) auf die Zustellung eines Mahnbescheids oder eines Vollstreckungsbescheids. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Angebot von der Debcon GmbH über 683,30 Euro, 797,18 Euro oder individuell zugeschnitten


In dem ersten Inkassoangebot bietet die Debcon GmbH dem Schuldner durch die sofortige Einstellung eines möglichen Mahnbescheids mit der sofortigen Zahlung über 683,30 Euro an. Ebenfalls werden unserem Mitglied in dem nächsten Inkassoangebot zwölf gleich hohe Ratenzahlungen über 66,43 Euro angeboten. Demzufolge müsste unser Mitglied insgesamt einen Geldbetrag über 797,18 Euro an die Inkassofirma überweisen. In dem dritten Inkassoangebot würde unser Mitglied einen von der Debcon GmbH „zugeschnittenen außergerichtlichen Vergleich“ erhalten, der nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Schuldners angepasst sei. Dazu müsse unser Mitglied jedoch auf die sogenannte „Einrede auf Verjährung“ – die gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist – verzichten, sodass diese die Geldforderungen auch über einen längeren Zeitraum gegenüber dem Schuldner beitreiben kann. Nach Prüfung der geltend gemachten Forderung durch die Anwälte des Verbraucherdienst e.V ist dem Mitglied abgeraten worden ein derartiges Angebot anzunehmen.

Debcon GmbH droht dem Schuldner auch mit bevorstehender Mitarbeiterstärke


Zu guter Letzt droht die Bottroper Inkassofirma unserem Mitglied sogar noch mit „bevorstehender dünner Mitarbeiterstärke“. Aus diesem Grund könnten gerichtliche Mahnbescheide - die sich schon Bearbeitung befänden – nicht gestoppt oder zurückgenommen würden. Aus diesem Grund sei die festgesetzte Fristsetzung (bis zum 02.06.2015) von dem Schuldner (unserem Mitglied) zu beachten um irrtümlicherweise– trotz Zahlungswillen des Schuldners– einen Mahnbescheid oder sogar einen Vollstreckungsbescheid zugeschickt zu bekommen. Von einer Zwangsvollstreckung oder einer Klage ganz zu Schweigen.

Haben Sie auch ein Schreiben mit dieser Drohung von der Debcon GmbH aus Bottrop erhalten? Wird in diesem auch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar einem Vollstreckungsbescheid gedroht?
Schreiben der Debcon GmbH vom 15.05.2015
Schreiben der Debcon GmbH vom 15.05.2015

Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit der Debcon GmbH mit!


Sollten Sie als Verbraucher mit diesem Unternehmen Erfahrungen bezüglich Mahnbescheiden, Vollstreckungungsbescheiden, Zwangsvollstreckungen und Klagen gemacht haben, teilen Sie uns dieses bitte mit. Auch interessiert uns Ihre Reaktion auf solche Schreiben der Debcon GmbH. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


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Montag, 18. Mai 2015

Firmen Suchportal | Bei Nichtbezahlung Mahnung von der Tesch Inkasso Finance GmbH

Wegen eines nicht sofort bezahlten Branchenbucheintrag in das „Firmen Suchportal“– aus der wenig später eine Mahnung von der Tesch Inkasso wurde – informiert inzwischen Verbraucherdienst e.V. aus Essen.

„Gefunden werden statt immer nur suchen“ ist das „Firmen Suchportal“ - Motto
Mit dem vielversprechenden Werbeslogan „Gefunden werden statt immer nur suchen“ versucht die Düsseldorfer Firma „Firmen Suchportal“ einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag mit sogenannter „Google-Optimierung“ für „teures Geld“ an Gewerbetreibende zu verkaufen. Denn das „Firmen Suchportal“ aus Düsseldorf-Reisholz - unweit der Stadt Hilden und der Oligser Heide in Solingen – „versteht sich als All-in-One Dienstleister, im Bereich SEO / SEM und Ihrer Top Platzierung bei Google“. Mit diesem vollmundigen Werbeversprechen vermarktet das Düsseldorfer Unternehmen Branchebucheinträge an Gewerbetreibende. Der verheißungsvolle Werbespruch von dem „Firmen Suchportal“ ist auf deren Homepage (siehe Screenshot) nachzulesen. Verbraucherdienst e.V. bezweifelt jedoch den Erfolg der vielversprechenden Dienstleistung von dem „Firmen Suchportal“ aus der Landeshauptstadt des Landes NRW. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Screenshot der Homepage von "FirmenSuchportal" | 18.05.2015

297,50 Euro brutto kostet ein Eintrag in das „Firmen Suchportal“ aus dem rheinischen Düsseldorf
Den wirtschaftlichen Erfolg bezüglich dem „Eintrag im Firmen Suchportal und Google“ kann der Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten nicht genau abschätzen. Auf jeden Fall kostet ein gewerblicher Eintrag in das Online-Portal „Firmen Suchportal“ 297,50 Euro brutto mit einer einjährigen Laufzeit, der sich automatisch um ein weiteres Jahr für den Gewerbetreibenden verlängert. Wird allerdings die Rechnung von dem Gewerbetreibenden nicht innerhalb einer kurzer Zeit auf ein Konto der Stadtsparkasse Düsseldorf (BIC: DUSSDEDD) oder Postfinance (BIC: POFICHBEXXX) überwiesen, folgt wenig später eine Zahlungserinnerung, eine erste Mahnung über 307,50 brutto Euro sowie eine letzte Mahnung über 317,50 brutto Euro von dem Betreiber des Branchenbuch-Portals „Firmen Suchportal“. Werden diese zugeschickten Schreiben von dem Unternehmen „Firmen Suchportal“ jedoch missachtet, folgt wenig später eine Mahnung – auch Zahlungsaufforderung genannt - von der Tesch Inkasso Finance GmbH aus Tönisvorst. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Mahnung von Tesch Inkasso über 373,51 Euro brutto
Hinsichtlich weiterer Nichtbezahlung der fälligen Forderungen erhöht sich anschließend der geforderte Betrag auf insgesamt 373,51 Euro brutto. Dann setzt sich die Geldforderung, die in der Mahnung (Zahlungsaufforderung) von der Tesch Inkasso beigetrieben wird, aus der Hauptforderung (297,50 Euro brutto), den Mahnkosten des Auftraggebers (22,01 Euro brutto) sowie den Inkassokosten (54,00 Euro brutto) zusammen. Diese Mahnung von der Tesch Inkasso, die dem Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten von einem Mitglied vorliegt, sei eine Gelegenheit, die „Sache“ (die fällige Rechnung) außergerichtlich mit dem Gewerbetreibenden zu regeln. Dadurch würden weitere Kosten hinsichtlich des Branchenbuch-Portals „Firmen Suchportal“ vermieden werden, heißt es in der vorliegenden Mahnung.

Tesch Inkasso ist im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet
Einer Mahnung von der Tesch Inkasso liegt schon ein vorgefertigter Überweisungsträger – auch Zahlschein genannt - bei. Bei der Tech Inkasso handelt es sich um kein „Fake-Inkasso“, sondern um ein seriöses Inkassounternehmen, das sogar im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (siehe Screenshot) gelistet ist.

Screenshot des Rechtdienstleistungsregisters | Eintrag "Tesch Inkasso Finance GmbH" | 18.05.2015


Inkassoforderung soll auf die Commerzbank Krefeld überwiesen werden
Demzufolge darf die Tesch Inkasso Finance GmbH laut der zuständigen Registrierungsbehörde – dem Oberlandesgericht Düsseldorf - offiziell in Deutschland für das Branchenbuch-Portal „Firmen Suchportal“ offene Geldforderungen mit Mahnungen – auch Zahlungsaufforderungen genannt - beitreiben. Bezüglich der Bezahlung der offenen Inkassoforderung eines Branchenbucheintrags in das Online-Portal „Firmen Suchportal“ gibt die Tesch Inkasso ein deutsches Konto von der Commerzbank Krefeld an.

Verbraucherdienst e.V. informiert unverbindlich
Haben Sie ebenfalls eine Rechnung oder sogar eine Mahnung bezüglich eines kostenpflichtigen Vertrags mit der Düsseldorfer Branchenbuch-Firma erhalten? Wurde Sie schon von der Tesch Inkasso gemahnt? Mitglied sein heißt – Gewinner zu sein.


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Mittwoch, 13. Mai 2015

Medienbranchenregister | Mahnung wegen kostenpflichtigen Branchenbuch aus Antalya


Eine Mahnung bezüglich eines kostenpflichtigen Eintrags in das Online-Branchenbuch „Medienbranchenregister“ von der Firma Bayazit Medien aus der Türkei hat zurzeit der Essener Verein Verbraucherdienst e.V. im Mitgliederauftrag vorliegen. Den abgeschlossenen Vertrag, der durch ein sogenanntes Korrekturfax zustande gekommen sein soll, die Rechnungen sowie die anschließende Mahnung durch die Kölner Anwaltskanzlei Yendi (wegen Nichtzahlung der Rechung für das „Medienbranchenregister“), hat der Verbraucherdienst e.V. aus Essen vorliegen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

„Medienbranchenregister“ stammt von der türkischen Firma Bayzit Medien

Unser Mitglied, ein Gewerbetreibender, beauftragte den kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in das Online-Portal medienbranchenregister.com aus der Türkei (Eski Lara Yolu, No. 219/4, Sirinyali Mah. Muratpasa/ Antalya) mittels Abschlusses eines rechtswirksamen Vertrags.
Screenshot der Homepage "MedienBranchenRegister" | Stand: 13.05.2015

Kanzlei Yendi fordert in der Mahnung einen Betrag über 3.481,52 Euro

Laut der vorliegenden Mahnung sollte unser Mitglied insgesamt 3.481,52 Euro bis zum 14.05.2015 bezahlen. Der geforderte Betrag von der Rechtsanwaltskanzlei Yendi aus Köln-Mülheim (Wiener Platz 4) setzt sich aus einen geforderten Gegenstandswert über 2.991,00 Euro, den zusätzlichen Gebühren über 334,75 Euro sowie den bisher angefallenen Zinsen über 155,77 Euro zusammen. Diese Zinsen über insgesamt 155,77 würden sich laut der Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi mit 0,60 Euro Tageszinsen ab dem 31.03.2015 berechnet.

997 Euro kostet eine Auflage für den Gewerbetreibenden

Unser Mitglied soll für die Veröffentlichung einer Werbeanzeige in das Branchenbuch-Portal „Medienbranchenregister“ für jede Auflage jeweils einen Gesamtbetrag über 997 Euro bezahlen. Da der Gewerbetreibende allerdings die erste bis dritte Auflage eines Eintrags in das „Medienbranchenregister“ in Auftrag gegeben habe, würde daraus dieser hohe Forderungsbetrag entstehen, der nun durch die Rechtsanwaltskanzlei Yendi eingefordert wird. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

„Einstellungs-Pflegekosten“ in das „Medienbranchenregister“ über 299 Euro

Laut der vorliegenden Rechung der türkischen Firma Bayazit Medien besteht ein Branchenbucheintrag aus einem sogenannten Grundpreis über 499 Euro. Dazu kommen noch die „Einstellungs-Pflegekosten“ über 299 Euro sowie die „Graf. Gestaltung“ über 199 Euro hinzu. Verbraucherdienst e.V. wundert sich außerdem (wie zum Beispiel) die hohen „Einstellungs-Pflegekosten“ von fast 300 Euro zusammen kommen sollen. Denn der Arbeitsaufwand für die Einstellung der Daten des Gewerbetreibenden in ein Content-Management-System ist doch eher gering. So oder so - der Gewerbetreibende (inzwischen unser Mitglied) sollte den geforderten Geldbetrag als „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ auf ein Konto der „Turk Ekonomi Bankasi A.S.“ (BIC: TEBUTRIS462, ebenfalls aus dem türkischen Urlaubsparadies Antalya, überweisen. Quelle: http://www.swift-code.com/turkey/swift-code-tebutris462.html.

Kontaktmöglichkeiten mit den Verbraucherdienst e.V.  auch für Ihre Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi

Haben Sie auch eine Rechnung von Bayazit Medien aus der Türkei für das Online-Portal „Medienbranchenregister“ oder sogar schon eine Mahnung von der Kanzlei Yendi aus Köln in Ihren Briefkasten gefunden? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie bezüglich Ihren Vertrag mit dem  Branchenbuch „Medienbranchenregister“.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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