Update 28.07.2015 - Anfrage zur "Korrektur und Bestätigung" via Email
Das Branchenbuch Gewerbeverlag Online meldet sich weiterhin bei Gewerbetreibenden, um kostspielige Branchenbucheinträge an den Mann zu bringen. Abseits von der bekannten Masche mit unerlaubten Werbeanrufen (Cold Call), wurde dem Verbraucherdienst e.V. durch ein Mitglied eine Email vom Gewerbeverlag Online weitergeleitet. Inhalt dieser Mail unter dem Absender "melinda" ist folgender:
Betreff: Wichtige Änderungen Q3/2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bitten um Korrektur und Bestätigung Ihrer Daten im Anhang innerhalb 7 Tage nach erhalt dieses Schreibens. Sofern Interesse besteht, kann der Anhang per Fax zurückgesendet werden.Wir behalten uns vor, Einträge, die nicht zu dem Gesamtangebot passen, abzulehnen.Sollte Ihr Unternehmen Mustermann GmbH (Name von der Redaktion geändert) nicht mehr existieren, müssen Sie uns nicht antworten. Ihr Unternehmen wird dann automatisch aus unserem Internetangebot gelöscht.
Gewerbetreibende, die eine solche Email zugestellt bekommen haben oder via Cold Call von Gewerbeverlag Online kontaktiert worden sind, erfahren innerhalb dieses Artikels mehr über das Branchenbuch aus Playa del Ingles. Mitglied sein heißt – den Rest kannst du dir sparen.
„Gewerbeverlag Online“ aus dem größten Urlaubszentrum Spaniens
Vielleicht waren Sie während Ihres Spanienurlaubs auf der Insel Gran Canaria in Playa del Ingles, wo sich der Firmensitz vom „Gewerbeverlag Online“ befindet? Denn Playa del Ingles ist mit den Orten San Agustin und Maspalomas, die zur Gemeinde San Bartolomé de Tirajana gehören, das größte Urlaubszentrum Spaniens! Von dort aus wird der fragwürdige Branchenbucheintrag vor allem an deutsche, österreichische, schweizerische und spanische Gewerbetreibende vermarktet. Sicherlich sind Sie schon während Ihres Kanarenurlaubs unbemerkt an der Firmenadresse vom „Gewerbeverlag Online“ vorbeigegangen!
Zielgruppe sind Gewerbetreibende aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Spanien
Die Hauptzielgruppe des spanischen Branchenbuchs sind vermutlich Gewerbetreibende aus Deutschland, die in der Regel über keinerlei Widerrufsrecht hinsichtlich abgeschlossener Verträge verfügen. Die rechtliche Anfechtung eines Vertrags des Branchenbuchs „Gewerbeverlag Online“ mit der einfach gestalteten Homepage www.firmensuchseite1.info ist für Gewerbetreibende in der Regel nicht möglich. Beim Layout der Webseite des spanischen Branchenbuchs „Gewerbeverlag Online“ (siehe Screenshot) haben Internet-User den Eindruck, dass sie sich im „Steinzeitalter“ des Internets befinden würde. Eine modern gestaltete Webseite (auch mit einer Suchfunktion) sieht heutzutage anders aus!
Screenshot Impressum | Gewerbeverlag Online | Stand 26.05.2015 |
Ein „Firmeneintrag 12 Monate mit Suchoptimierung“ kostet 299 Euro
Aber zurück zu den üblichen Formalitäten bezüglich des Branchenbuchs „Gewerbeverlag Online“. Das spanische Unternehmen verlangt für einen sogenannten „Firmeneintrag 12 Monate mit Suchoptimierung“ einen Endpreis über 299 Euro. Dieser Firmeneintrag ist mit einer automatischen Kündigung verbunden. Laut des vorliegenden Vertrags mit „Gewerbevertrag Online“ ist dieser am Telefon mit dem Gewerbetreibenden zustande gekommen. Laut „Fernmündlichem Vertrag“ wurde dieser „nach § 312b ff. per Bandaufnahme“ mit dem Gewerbetreibenden abgeschlossen, heißt es in der vorliegenden Rechung vom „Gewerbeverlag Online“. Hinsichtlich abgeschlossener Verträge mit Branchenbucheinträgen, die per Cold Call und mit Bandaufzeichnung zustande gekommen sind, konnten die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. schon etliche Verträge mit Gewerbetreibenden anfechten.
Einmal nicht richtig aufgepasst - und schon ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen!
Im üblichen Stress des täglichen Geschäftsalltags achten viele Gewerbetreibende nicht auf vertragliche Kleinigkeiten und rufen meist nicht die AGB der Firma hinter dem „Gewerbeverlag Online“ im Internet auf, wenn ein Vertrag mittels Bandaufzeichnung angeschlossen wird. Dann hat der Gewerbetreibende jedoch – meist unbemerkt - einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Online-Branchenbuch aus dem spanischen Urlaubsort Playa del Ingles abgeschlossen. Wenig später folgt eine Rechnung von „Gewerbeverlag Online“ (siehe Screenshot) über 299 Euro, welche auf die spanische Banco de Sabadell S.A. (BIC: BSABESBBXXX) von dem Gewerbetreibenden überwiesen werden soll.
Rechnung | Gewerbeverlag Online |
Verbraucherdienst e.V. informiert über „Gewerbeverlag Online“
Den erhofften Werbeeffekt des sogenannten „Firmeneintrag mit Suchoptimierung“ kann Verbraucherdienst e.V. nicht einschätzen. Basierend auf der nicht suchmaschinenoptimierten Homepage vermuten wir jedoch, dass dieser eher gering ausfallen dürfte.
Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com