Dienstag, 26. Mai 2015

Örtliches Branchenregister | Branchenbuch aus Leipzig


Kennen Sie das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“? Nicht zu verwechseln mit dem Online-Telefonbuch „Das Örtliche“ der DeTeMedien der Telekom! Zurzeit informiert Verbraucherdienst e.V.  über den abgeschlossenen Vertrag mit dem Online-Branchenbuch aus dem Freistaat Sachsen.

„Verbinden Sie Ihr Unternehmen“ ist der Werbeslogan des Branchenbuchs „Örtliches Branchenregister“


Mit dem Slogan „Verbinden Sie Ihr Unternehmen“ wirbt das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“ aus der sächsischen Messestadt Leipzig (Brünner Straße 10). Zielgruppe des Branchenbuchs mit der Webseite das-oertlichebranchenregister.de sind Gewerbetreibende. So ist zum Beispiel auf der Homepage (im § 11 AGB) zu lesen: „Laut § 13 BGB ergibt sich weder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, da die S. Marketing Management ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern betreibt.“ Dadurch sei ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Gewerbetreibenden (laut Fernabsatzvertrag) zustande gekommen. Meist werden in der üblichen Hektik des Geschäftsalltags die AGB von den Gewerbetreibenden nicht beachtet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Vermarktung eines Eintrags in „Örtliches Branchenregister“ per Cold Call und zwei Telefonaten

Vermarktet wird ein Eintrag in das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“ per sogenanntem Cold Call. So ist in den AGB zu lesen: „Das erste Telefonat mit unserem Verkäufer dient dazu, die vertragsrelevanten Daten zu klären und aufzunehmen.“ Ebenso heißt es im § 1 AGB weiter: „Zwischen S. Marketing Management und dem Kunden kommt es zu einem verbindlichen Vertrag, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat (Kontrollgespräch) oder schriftlich der S. Marketing Management einen Auftrag erteilt.“


Rechnung für einen Eintrag in "Örtliches Branchenregister"

474,82 Euro für einen „Firmeneintrag“ in „Örtliches Branchenregister“


Laut der vorliegenden Rechnung unseres Mitglieds verlangt Herr Sypitzki, der Geschäftsführer des Online-Portals „Örtliches Branchenregister“, einen Gesamtbetrag über 474,82 brutto. Der geforderte Geldbetrag für einen sogenannten „Firmeneintrag“ setzt sich aus dem Nettobetrag über 399 Euro netto und den üblichen Mehrwertsteuersatz über 75,81 Euro zusammen. Der geforderte Geldbetrag soll von dem Gewerbetreibenden auf ein Konto der Postbank (BIC: PBNKDEFF), dessen Inhaber ebenfalls der Geschäftsführer Sypitzki ist, überwiesen werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.
Nutzen Sie die unverbindliche Hotline vom Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch einen kostenpflichtigen Vertrag mit der S. Marketing Management bezüglich eines kostenpflichtigen Eintrag in das Online-Portal „Örtliches Branchenregister“ abgeschlossen?



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


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