„Medienbranchenregister“ stammt von der türkischen Firma Bayzit Medien
Unser Mitglied, ein Gewerbetreibender, beauftragte den kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in das Online-Portal medienbranchenregister.com aus der Türkei (Eski Lara Yolu, No. 219/4, Sirinyali Mah. Muratpasa/ Antalya) mittels Abschlusses eines rechtswirksamen Vertrags.
Screenshot der Homepage "MedienBranchenRegister" | Stand: 13.05.2015 |
Kanzlei Yendi fordert in der Mahnung einen Betrag über 3.481,52 Euro
Laut der vorliegenden Mahnung sollte unser Mitglied insgesamt 3.481,52 Euro bis zum 14.05.2015 bezahlen. Der geforderte Betrag von der Rechtsanwaltskanzlei Yendi aus Köln-Mülheim (Wiener Platz 4) setzt sich aus einen geforderten Gegenstandswert über 2.991,00 Euro, den zusätzlichen Gebühren über 334,75 Euro sowie den bisher angefallenen Zinsen über 155,77 Euro zusammen. Diese Zinsen über insgesamt 155,77 würden sich laut der Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi mit 0,60 Euro Tageszinsen ab dem 31.03.2015 berechnet.
997 Euro kostet eine Auflage für den Gewerbetreibenden
Unser Mitglied soll für die Veröffentlichung einer Werbeanzeige in das Branchenbuch-Portal „Medienbranchenregister“ für jede Auflage jeweils einen Gesamtbetrag über 997 Euro bezahlen. Da der Gewerbetreibende allerdings die erste bis dritte Auflage eines Eintrags in das „Medienbranchenregister“ in Auftrag gegeben habe, würde daraus dieser hohe Forderungsbetrag entstehen, der nun durch die Rechtsanwaltskanzlei Yendi eingefordert wird. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
„Einstellungs-Pflegekosten“ in das „Medienbranchenregister“ über 299 Euro
Laut der vorliegenden Rechung der türkischen Firma Bayazit Medien besteht ein Branchenbucheintrag aus einem sogenannten Grundpreis über 499 Euro. Dazu kommen noch die „Einstellungs-Pflegekosten“ über 299 Euro sowie die „Graf. Gestaltung“ über 199 Euro hinzu. Verbraucherdienst e.V. wundert sich außerdem (wie zum Beispiel) die hohen „Einstellungs-Pflegekosten“ von fast 300 Euro zusammen kommen sollen. Denn der Arbeitsaufwand für die Einstellung der Daten des Gewerbetreibenden in ein Content-Management-System ist doch eher gering. So oder so - der Gewerbetreibende (inzwischen unser Mitglied) sollte den geforderten Geldbetrag als „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ auf ein Konto der „Turk Ekonomi Bankasi A.S.“ (BIC: TEBUTRIS462, ebenfalls aus dem türkischen Urlaubsparadies Antalya, überweisen. Quelle: http://www.swift-code.com/turkey/swift-code-tebutris462.html.
Kontaktmöglichkeiten mit den Verbraucherdienst e.V. auch für Ihre Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi
Haben Sie auch eine Rechnung von Bayazit Medien aus der Türkei für das Online-Portal „Medienbranchenregister“ oder sogar schon eine Mahnung von der Kanzlei Yendi aus Köln in Ihren Briefkasten gefunden? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie bezüglich Ihren Vertrag mit dem Branchenbuch „Medienbranchenregister“.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
„Einstellungs-Pflegekosten“ in das „Medienbranchenregister“ über 299 Euro
Laut der vorliegenden Rechung der türkischen Firma Bayazit Medien besteht ein Branchenbucheintrag aus einem sogenannten Grundpreis über 499 Euro. Dazu kommen noch die „Einstellungs-Pflegekosten“ über 299 Euro sowie die „Graf. Gestaltung“ über 199 Euro hinzu. Verbraucherdienst e.V. wundert sich außerdem (wie zum Beispiel) die hohen „Einstellungs-Pflegekosten“ von fast 300 Euro zusammen kommen sollen. Denn der Arbeitsaufwand für die Einstellung der Daten des Gewerbetreibenden in ein Content-Management-System ist doch eher gering. So oder so - der Gewerbetreibende (inzwischen unser Mitglied) sollte den geforderten Geldbetrag als „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ auf ein Konto der „Turk Ekonomi Bankasi A.S.“ (BIC: TEBUTRIS462, ebenfalls aus dem türkischen Urlaubsparadies Antalya, überweisen. Quelle: http://www.swift-code.com/turkey/swift-code-tebutris462.html.
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