Mittwoch, 23. September 2020

Anderson & Partner – Erfahrungen mit der Prepaid Mastercard

Eine neue Forderung von CashBro Limited liegt vor. Dieses Mal für den Anbieter von Prepaid Mastercards „Anderson&Partner“. Gefordert wird eine Summe knapp über 170 EUR. Wir haben uns die Forderung und die AGB genauer angesehen.

Titel: Anderson & Partner – Erfahrungen mit der Prepaid Mastercard


Über Anderson & Partner

Mit „Finde jetzt eine völlig neue Freiheit“ bewerben die Betreiber für ihre Prepaid Mastercard, gegen die man laut der Homepage alle „peinlichen und billig wirkenden Prepaid Karten ohne Hochprägung“ vergessen kann. Ob dem wirklich so ist, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden, da uns keine dieser Karten vorliegt. Tatsächlich ist der Redaktion bei der Recherche ohnehin schwergefallen, eine Bestellmöglichkeit für das beworbene Produkt auf der Homepage zu entdecken.

„Anderson & Partner“ soll laut des Impressums der Seite „anderson-and-partner.com“ eine Marke der JoeBennett Management GmbH aus 52531 Übach Palenberg sein. Eine Google-Suche zeigt aktuell überwiegend negative Bewertungen. Als Beispiele nennen wir an dieser Stelle zwei Bewertungen:

https://goo.gl/maps/NQWGu5emHghU3ecz9

https://goo.gl/maps/ZELcnnjnJEwcktSy6

Über JoeBennett Management GmbH

Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite „anderson-and-partner.com“ soll laut des Impressums das Unternehmen JoeBennett Management GmbH sein, die ebenfalls eine eigene Webseite haben: joebennett.de. Ein Online-Shop ist unter dieser URL zu finden (Stand 21.09.2020), der allerdings auch keine Prepaid Karten verkauft, sondern Spiegel. Zurück zu Anderson & Partner: auf der Homepage findet sich in kleinen Lettern folgender Hinweis:

„Die Anderson & Partner Prepaid Mastercard wird von IDT Financial Services Limited unter Lizenz von Mastercard International Incorporated herausgegeben. Mastercard und das Mastercard Zeichen sind eingetragene Marken von Mastercard International Incorporated. IDT Finance Services Limited ist eine von der Financial Services Commission in Gibraltar regulierte Bank. Eingetragener Firmensitz: 57-63 Line Wall Road, Gibraltar. Registernummer 95716. Anfragen stellen Sie bitte ausschließlich an Card Compact Ltd., 483 Green Lanes, London N13 4BS, United Kingdom, Registernummer 07703826.“

Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

So viele Firmennamen lösten bei unserer Recherche zweifelsohne Verwirrung aus. Die Marke „Anderson & Partner“ soll der JoeBennett Management GmbH gehören und die Prepaid Mastercard soll von einer IDT Financial Services Unlimited herausgegeben werden. Doch wo lassen sich diese Karten bestellen? Wir schauten uns die AGB an, um herauszufinden, wie und wo man das Angebot dieser beworbenen Prepaid-Karten annehmen kann. Normalerweise sollten dort die Bedingungen für einen gültigen Vertragsschluss zu finden sein. Wir zitieren an dieser Stelle die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einsehbar unter der Quelle https://anderson-and-partner.com/agb/): 

„Durch den vollständigen Bestellvorgang auf unserer Website akzeptieren Sie die Bestelldetails auf unserer Website nebst diesen AGB, wodurch unser gemeinsamer Vertrag zustande kommt.“

Weiter heißt es: „Anfragen ausschließlich an Card Compact Ltd., 483 Green Lanes, London N13 4BS, United Kingdom, Registernr. 07703826. Alle Mitteilungen sind an Card Compact Ltd., 483 Green Lanes, London N13 4BS, United Kingdom, zu richten.“

Mit Anfragen können unter anderem Widerrufe und Rückerstattungen gemeint sein, die an eine weitere Firma mit Sitz in London, eine Card Compact Ltd., zu richten sind. Dieses Unternehmen ist unbekannt, wir berichteten im Mai 2020 unter „CashBro Limited : Forderung für Card Compact Limited“. Auch im Auftrag der Anderson & Partner Prepaid Mastercard liegt uns eine Forderung der CashBro Limited vor.

CashBro Limited: Forderung für Anderson&Partner

An der Adresse 20-22 Wenlock Road in London UK soll die CashBro Limited für „Europaweite Inkasso und Ermittlungen“ ihren Sitz haben. Allerdings gibt es auch eine deutsche Anschrift: Beedst. 54 in 40468 Düsseldorf.

In einer uns vorliegenden Zahlungsaufforderung fordert das Unternehmen den Empfänger auf, den offenen Betrag inkl. Forderungskosten zu bezahlen. Gefordert wird die Gesamtsumme von insgesamt 171,00 EUR, die innerhalb von sieben Tagen auf ein deutsches Konto überwiesen werden soll. Sollten Probleme bestehen, den offenen Betrag zu überweisen, so bietet CashBro Limited einen Online-Chat über ihre Webseite an.

Empfänger einer solchen Forderung können unter Umständen mit weiteren Schreiben dieser Art rechnen – oder mit Forderungen via Email.

Hilfe bei Anderson & Partner, Cash Bro Limited und Card Compact Ltd.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Prepaid Mastercards von Anderson & Partner oder gar eine Forderung oder eine Mahnung erhalten? Wir würden uns auch über Informationen freuen, wie die Prepaid Mastercard der genannten Firma zu bestellen ist. Zur Forderung: wir bieten Ihnen allgemeine Informationen zu diesen Themen. Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 21. September 2020

Jedermann Inkasso fordert für Joyfactor GmbH

Mehrfach berichteten wir über Forderungen des Inkasso-Büros Jedermann Inkasso GmbH, die von unterschiedlichsten Auftraggebern mit der Beitreibung offener Forderungen beauftragt werden. Aktuell liegt eine Mahnung für die Firma Joyfactor GmbH vor. Laut dem Dokument sollen noch Beträge für die Nutzung der Webseite „intimehausfrauen.com“ offen sein.

Titel: Jedermann Inkasso fordert für Joyfactor GmbH


Webseite „intimehausfrauen“: noch offene Kosten

Das Internetportal „intimehausfrauen“ richtet sich, wie der Titel bereits vermuten lässt, an die Freunde der Erwachsenenunterhaltung. Interessierte Volljährige können sich dort registrieren, um unterschiedliche Angebote wahrzunehmen. Betrieben wird die Webseite von der Firma Joyfactor GmbH aus Stöckern, Österreich.

Eine Mitgliedschaft auf der Seite kann Gebühren kosten. Es gibt scheinbar ein Angebot, welches nach Betätigung des Buttons „Zugang holen“ dargestellt wird. Es lautet zum derzeitigen Stand (18.09.2020): „Dein Premiumpaket: Sonderaktion mit 1-Monats-Rabatt für 2,99 € Danach 29,90 € monatlich. Der Zugang für Intimehausfrauen.com läuft auf unbestimmte Dauer“.

Vor einer Mitgliedschaft müssen jedoch die AGB akzeptiert werden. Eine Ausnahme bilden die sogenannten „Free-User“ Accounts, die jedoch auch kostenpflichtige Inhalte erwerben und somit von der Joyfactor GmbH zur Kasse gebeten werden könnten.

Joyfactor GmbH beauftragte Jedermann Inkasso

Sollte ein Kunde des genannten Portals die offenen Beiträge und Rechnungen der Joyfactor GmbH nicht zahlen, könnte Post von Jedermann Inkasso die Folge sein.

Im Auftrag der Firma Joyfactor GmbH liegt uns derzeit ua. ein Ratenzahlungs-Angebot der Jedermann Inkasso GmbH vor. Es wird scheinbar Bezug auf die derzeitige Corona-Krise genommen, da im Schreiben folgende Aussagen zu lesen sind:

„Fast alles ist anders. Und viele Sorgen bedrücken. Die aktuelle Situation ist eine riesige Herausforderung für uns alle und erfordert besondere Maßnahmen. Aus diesem Grund nehmen wir gerne Rücksicht auf diese für viele so schwierige Zeit.“

Für Jedermann Inkasso scheint diese Form der Rücksicht ein Ratenzahlungs-Angebot ohne Zinsen darzustellen. Bereits ab 5 EUR monatlich sollen Raten zahlbar sein. Laut den vorliegenden Schreiben dreht es sich um eine Gesamtforderung von über 70 EUR, die nicht bezahlt worden sein sollen.

Hilfe bei Jedermann Inkasso und Joyfactor GmbH

Haben Sie eine Mahnung von der Joyfactor GmbH oder eine Forderung von der Jedermann Inkasso GmbH erhalten? Wir bieten Betroffenen Hilfe und erste allgemeine Informationen zu diesen Themen und weiteren Fragen rund um das Thema Inkasso. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Mittwoch, 16. September 2020

SUD Service & Dienstleistungs AG – Erfahrungen eines Verbrauchers

In Zug (CH) sitzt die SUD Service & Dienstleistungs AG, die Finanzsanierungen vermittelt. Laut eines Verbrauchers wurde ein dazugehöriger Vermittlervertrage postalisch via Nachnahme versandt.

Titel: SUD Service & Dienstleistungs AG – Erfahrungen eines Verbrauchers


Wer ist die SUD Service & Dienstleistungs AG?

„Die richtige Lösung zur rechten Zeit!“ schreibt die SUD Service & Dienstleistungs AG auf ihrer Homepage. Laut eigener Aussage vermittelt die Firma aus 6300 Zug (Schweiz) Finanzsanierungen mit „einer deutlich geringere Gebühr, als vergleichbare Marktteilnehmer“. Beworben wird dieses Angebot auf der Webseite „finanzsanierung24.ch“.

Mittels des Buttonos „Anfrage stellen“ haben Besucher der Seite die Möglichkeit, ihre Daten anzugeben. Neben den persönlichen Daten sollen das Nettoeinkommen und die Schuldsumme genannt werden. Laut der Betreiber ist die „Angebotserstellung garantiert 100% kostenlos und unverbindlich“.

Ein Verbraucher schilderte uns seine Erfahrungen

Wir haben in unserem Blog bereits mehrfach über Finanzsanierungen und jene Unternehmen berichtet, die solche Dienstleistungen anbieten. Ein Verbraucher hat aktuell eine weitere Meldung zu diesem Thema beizutragen. Er wandte sich an uns, um seine Erfahrungen mit SUD Service & Dienstleistungs AG mitzuteilen.

Er schreibt via Email: „Mir wurden Unterlagen für eine Finanzsanierung zugesendet, für die ich 277 € per Nachnahme bei der Post bezahlen soll - ohne jegliche Leistungen und einer online getätigten Unterschrift.“

Dazu hat er uns einen „Vermittlervertrag“ zugesandt. Dieser Vertrag stellt eine Auftragserteilung zur Vermittlung einer Finanzsanierung dar.

Scan: Vermittlervertrag / SUD Service & Dienstleistungs AG / Sep 2020
Vermittlervertrag / SUD Service & Dienstleistungs AG / Sep 2020



Über den „Vermittlervertrag“ der SUD Service & Dienstleistungs AG

In dem uns vorliegenden Vertrag wird der Vertragsgegenstand genannt, die Vermittlung eines „Finanzsanierers“. Das bedeutet, dass die Betreiber der Webseite Finanzsanierung24 selbst keine Schuldenregulierung anbieten, sondern diese bestenfalls vermitteln.

Auf ihrer Homepage hat die SUD Service & Dienstleistungs AG eine Info-Broschüre hochgeladen, in der zu lesen ist: „Die Angebotserstellung ist garantiert 100% kostenlos und unverbindlich. Sie gehen kein Risiko ein! Sie werden von durch Experten mit langjähriger Erfahrung betreut. Kein persönlicher Termin oder sonstige Vorsprachen!“

Laut des Verbrauchers wurde der Vermittlervertrag via Nachnahme zugestellt. Kostenpunkt: 277,00 EUR. Uns ist schleierhaft, wie ein Mensch in finanzieller Not, der sich nach Hilfe bzw. eine Schuldenregulierung im Netz umsieht, dem Postboten fast so eine hohe Summe überreichen soll.

Stellungnahme der SUD

Uns erreicht eine Stellungnahme der SUD, die sich in unserem Bericht nicht richtig wiedergegeben sieht. Da wir nur die Aussagen unseres Informanten wiedergegeben haben, möchten wir auch die Auffassung der SUD hier wiedergeben:

„Laut des Verbrauchers wurde der Vermittlervertrag via Nachnahme zugestellt. Kostenpunkt: 277,00 EUR. Uns ist schleierhaft, wie ein Mensch in finanzieller Not, der sich nach Hilfe bzw. eine Schuldenregulierung im Netz umsieht, dem Postboten fast so eine hohe Summe überreichen soll."

Das ist (...) unzutreffend und damit unwahr. Es geht nicht darum, dass die Vermittlungsgebühr für den Finanzsanierungsvertrag, die mit Abschluss des Vermittlervertrages fällig wird, per Nachnahme bezahlt werden kann. Es geht darum, dass unwahr behauptet wird, dass der Vermittlervertrag per Nachnahme zugestellt wurde.

3. Weiter wird in dem auf der Homepage (…) veröffentlichten Artikel behauptet: „Er schreibt via Email: „Mir wurden Unterlagen für eine Finanzsanierung zugesendet, für die ich 277 EUR per Nachnahme bei der Post bezahlen soll - ohne jegliche Leistungen und einer online getätigten Unterschrift."

Auch diese Behauptung ist unzutreffend und damit unwahr. Die € 277 sind als Vermittlungsgebühr an meine Mandantin zu zahlen. Auch, wenn diese 277 EUR per Nachnahme gezahlt werden, werden sie nicht für die Finanzsanierung, sondern immer für die Vermittlung des Finanzsanierungsvertrages gezahlt. Auch diese Behauptung ist daher zu unterlassen.

4. Weiter wird in dem auf der Homepage Ihrer Mandantin veröffentlichten Artikel behauptet: „Auf ihrer Homepage hat die SUD Service & Dienstleistungs AG eine Info-Broschüre hochgeladen, in der zu lesen ist: „Die Angebotserstellung ist garantiert 100% kostenlos und unverbindlich. Sie gehen kein Risiko ein! Sie werden von durch Experten mit langjähriger Erfahrung betreut. Kein persönlicher Termin oder sonstige Vorsprachen!"

Laut des Verbrauchers wurde der Vermittlervertrag via Nachnahme zugestellt. Kostenpunkt: 277,00 EUR. Uns ist schleierhaft, wie ein Mensch in finanzieller Not, der sich nach Hilfe bzw. eine Schuldenregulierung im Netz umsieht, dem Postboten fast so eine hohe Summe überreichen soll.

Diese Darstellung ist tendenziös und verzerrt den tatsächlichen Sachverhalt. Ziffer 2 des Vermittlervertrages bestimmt unmissverständlich eine Zahlungspflicht des Verbrauchers, der meine Mandantin mit der Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages beauftragt. Ziffer 3. gibt dem Verbraucher dafür verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. An keiner Stelle verspricht meine Mandantin ihren Kunden eine kostenlose Vermittlungstätigkeit. Sofern meine Mandantin keinen Finanzsanierungsvertrag nachweisen kann, entfällt nach Ziffer 3. des Vermittlervertrages die Zahlungsverpflichtung und etwaig gezahlte Beträge werden zurückgezahlt. Auch diese einseitige, tendenziöse und den wahren Sachverhalt verzerrende Darstellung Ist daher zu unterlassen.

5. Es geht nicht um Kreditanfragen. Meine Mandantin vermittelt Verträge zur Finanzsanierung. Dies geht aus dem Vermittlervertrag klar hervor. Deshalb sieht sich die SUD in einem schlechten Licht dargestellt.

Hilfe bei SUD Service & Dienstleistungs AG

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Finanzsanierungen der SUD Service & Dienstleistungs AG oder gar eine Forderung eines Inkassounternehmens erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Finanzsanierung Bedeutung und Erfahrungen: Alles, was Sie dazu wissen sollten

In diesem Beitrag behandeln wir viele Fragen betroffener Verbraucher rund um das Thema Finanzsanierung. Was ist das genau? Handelt es sich hierbei um einen Kredit oder eine Schuldenregulierung? Was hat es mit Krediten ohne Schufa auf sich, sind diese seriös? Und welche Erfahrungen haben unsere Mitglieder mit Anbietern in diesem Segment gemacht.

Titel: Finanzsanierung Bedeutung und Erfahrungen: Alles, was Sie dazu wissen sollten


Was ist eine Finanzsanierung?

Unter einer Finanzsanierung versteht man, dass eine Unterstützung von außen erfolgt, um die finanzielle Situation, sprich die Schulden, in Kontrolle zu bringen. Eine alternative Bezeichnung wäre Schuldenregulierung.

Verschiedene Umstände können eine Zahlungsunfähigkeit verursachen, als Beispiele seien hier Arbeitslosigkeit, vorhandene Kredite, abgeschlossene Ratenkäufe oder eine unverhoffte Erkrankung genannt.

Die Folge können Mahnungen und Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen (LINK) sein. Sollte eine Zahlung seitens des Schuldners weiterhin ausbleiben, können Konto- und Lohnpfändungen und Besuche durch den Gerichtsvollzieher die Folge sein. Währenddessen wächst der Schuldenberg an und der/die Betroffene läuft Gefahr, in eine Überschuldung zu geraten.

Sollte es zu einer Überschuldung kommen, so sind de Schulden der betreffenden Person höher als das pfändbare Einkommen und das veräußerbare Vermögen. Ist davon auszugehen, dass sich dieser Zustand in den nächsten Jahren nicht ändern wird, kann eine Finanzsanierung, bzw. eine Schuldenregulierung hilfreich sein.

Wie läuft eine Finanzsanierung ab?

Nicht selten wird eine Finanzsanierung mit einem Kredit verwechselt, doch dazu erzählen wir im darauf folgenden Absatz mehr. Es handelt sich aber nicht um einen Kredit, sondern die Erstellung eines Konzepts, eine Art Plan, um eine möglicherweise drohende Insolvenz abzuwenden. Es werden durch die beauftragte Partei sämtliche Möglichkeiten zur Schuldentilgung einbezogen, sofern es sich um einen seriösen Anbieter handelt.

Eine Finanzsanierung kann unter anderem von staatlichen Stellen – den Schuldnerberatungsstellen – durchgeführt werden. Doch hier muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden, da die Wartezeiten hoch ausfallen können. Alternativ bietet sich ein privater Dienstleister an, doch hier sollten Interessierte vorsichtig sein. Erst recht, wenn Zahlungen im Voraus gefordert werden.

Ist eine Finanzsanierung ein Kredit?

Eine Finanzsanierung ist kein Kredit! In der Vergangenheit sollen Verbraucher, die im Netz eine Kreditvermittlung beantragt hatten, stattdessen ein Angebotsschreiben für eine sogenannte "Finanzsanierung" erhalten haben. Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 05.09.2017 (25 O 316/16) stellte fest, dass dieses Verhalten von Unternehmen verwirrend für Verbraucher und somit unzulässig ist.

Aktuell gibt es immer noch Firmen, die im Netz angeblich „Kredite ohne Schufa“ anbieten, aber letztendlich Verträge für wahrscheinlich ungewollte Finanzsanierungen an den Mann bringen wollen. Verbraucher sollten unbedingt sehr genau die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen, um nicht nachher in eine Kostenfalle zu geraten.

Eine Finanzsanierung kann bei einer Überschuldung sinnvoll sein, aber weitere hohe Kosten für einen unabsichtlich abgeschlossenen Vertrag sind gewiss das Letzte, was sich in ein verschuldeter Verbraucher wünscht.

Sind Kredite ohne Schufa seriös?

Personen, die sich im Internet nach Hilfe aus ihrer Überschuldung oder Tilgung der bestehenden Schulden umschauen, finden schnell verlockende Angebote wie „Kredit ohne Schufa“. Sind solche Angebote seriös? Unseriöse Kreditvermittler schalten häufig Anzeigen, um Kunden mit hohen Versprechungen zu locken. Schnell werden zusätzliche Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Auslagen und weitere berechnet, ohne dass ein Kredit tatsächlich ausgezahlt wird. Am Ende zahlen die Betroffenen sogar drauf.

Personen auf der Suche nach einem Kredit ohne Schufa sollten wissen, dass die Zinsen, die ausländische Banken (Schweiz, Liechtenstein) für den schufafreien Kredit verlangen, sehr hoch ausfallen können. Sogar höher, als der hierzulande bekannte Dispozins. Leider sind viele schwarze Schafe unterwegs, welche die Notsituation von verschuldeten Verbrauchern ausnutzen. Anstatt sich im Internet möglicherweise auf das falsche Unternehmen einzulassen, könnte eine deutsche Bank möglicherweise Angebote darlegen, die eher aus der finanziellen Notlage befreien könnte, wie unter anderem ein Umschuldungskredit.

Was ist YourFinance?

Bereits im August 2018 wurden wir auf das Unternehmen YourFinance aufmerksam. Aktuell werben sie mit der Aussage „Die richtige Lösung zur rechten Zeit“. Ob die Firma mit Sitz in Gessnerallee 28, 8001 Zürich dies bieten kann, können wir nicht beurteilen. Beurteilt wurde das Unternehmen dennoch auf der Plattform „Trustpilot“ – und das überwältigend negativ. (Stand: 15.09.2020)

Trustpilot-Profil: Externer Link zum Profil

Unser Beitrag: yourFinance AG: Erfahrungen mit dem Kreditvermittler

Was ist Arita Finanzservice?

Wir berichteten im Mai 2020 über die Arita Finanzservice. Im Impressum wird die Firma Olox Finanzberatung UG (haftungsbeschränkt) Oberaustr. 34 83026 Rosenheim als Betreiberin genannt. Zwar beschreibt sich die Firma als „starker Partner für eine Finanzsanierung“, aber die Google-Bewertungen sind alles andere als positiv. (Stand 15.09.2020)

Google Maps Eintrag: Externer Link zum Profil

Unser Beitrag: Erfahrungen mit Arita Finanzservice - Finanzsanierung per Nachnahme

Kontakt und Hilfe

Haben Sie Probleme mit den Kosten, die durch den Vertrag über eine Finanzsanierung entstanden sind? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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Premierlotto, München: Abo als Premiummitglied kündigen

Sechs Richtige beim Lotto – weiterhin der Traum vieler Verbraucher, die Woche für Woche ihre Kreuze setzen. Der Wunsch nach dem Millionengewinn hat die Firma Heithmeier Ltd. erkannt und versucht, mit der Dienstleistung „Premierlotto“ Abos abzuschließen. An uns wurde ein Begrüßungsschreiben der Firma aus München weitergeleitet. Wir nahmen das Schreiben kritisch unter die Lupe.

Titel: Premierlotto, München: Abo als Premiummitglied kündigen

Unfreiwilliges Abo bei Premierlotto?


„Herzlich Willkommen bei der Premierlotto – so beginnt das Schreiben, welches ein Verbraucher in seinem Briefkasten vorfand. Als Absender ist ein Postfach in 80105 München angegeben. Absender: Premierlotto c/o QEL Services Ltd.

Als weitere Kontaktdaten sind die Website (www.premierlotto.de), eine Mailadresse und eine Hotline samt Faxnummer angegeben. Zum Inhalt: die Verbraucherin wurde als neues „Premiummitglied“ einer „Spielgemeinschaft“ begrüßt. Diese Gemeinschaft soll laut dem Schreiben den Teilnehmern eine erhöhte Gewinnchance bieten. Der Haken an der Sache: Diese Chance muss im Rahmen der Premiummitgliedschaft abonniert werden. Bei einer Laufzeit von zunächst drei Monaten müssen je 96 EUR bezahlt werden.

Nur so sei es möglich, von der Spielgemeinschaft zu profitieren. Premierlotto wird laut des Impressums der Webseite von der Firma Heithmeier Ltd. angeboten. (Stand 08.09.2020) Auf dem Briefkopf hingegen ist eine QEL Services Ltd. erwähnt.

Scan: Begrüßungsschreiben Premierlotto / Aug 2020
Begrüßungsschreiben Premierlotto / Aug 2020


Premierlotto: Ein Verbraucher berichtet:


Ein Verbraucher wandte sich mit den Unterlagen bezüglich Premierlotto an uns und schilderte uns seine Erfahrungen. Wir geben seine Mail an dieser Stelle wieder:

„Am 18.08. um 09:00 Uhr hat mich eine Frau Rebecka Stein (?) von Premierlotto unter der Rufnummer 0302******* angerufen. Sie hat mir mitgeteilt, dass ich meine kostenlose Lotterieteilnahme bei Premier nicht rechtzeitig gekündigt hätte und nun 9 Monate lang mit 96,00 EURO/Monat belastet würde. Meinen Einwand, dass mir nicht bekannt sei, irgend etwas mitgespielt zu haben, entgegnete sie, ich hätte wohl die Geschäftsbedingungen bei anderen Lotto-Unternehmen überlesen. (…)Sie wollte mir helfen, indem sie mir ein Sonderkündigungsrecht anbot. Dieses sollte nur 3 Monate statt 9 Monate laufen. In meiner Unwissenheit ging ich darauf ein.“

Briefkastenfirma von den Seychellen?


Bei den Recherchen zu VIP-Lotto und der Firma Heithmeier Ltd. fand Verbraucherdienst e.V. auf der Website die Anschrift des Unternehmens, die auf dem Schreiben nicht zu finden war. Folgende Adresse war dort zu lesen: Global Gateway 8 Rue de la Perle, Mahe, Seychelles. Interessanterweise finden sich im Internet zahlreiche Berichte zu dieser Adresse, da sich dort anscheinend einige Briefkastenfirmen tummeln. Neben fragwürdigen Branchenbüchern fanden wir auch ein weiteres Unternehmen, welches Tippgemeinschaften anbietet: Lucky3-6-5 (www.lucky3-6-5.com/) , auch von der Heithmeyer Ltd.

Vorsicht bei Gewinnspielen und Spielgemeinschaften


Verbraucherdienst e.V. legt Verbrauchern, die sich gerne am Lottogewinn versuchen, Folgendes ans Herz: Finger weg von dubiosen Tippgemeinschaften, die Sie telefonisch kontaktieren. Meist geht in solchen Gesprächen darum, ihre Daten herauszufinden.

Wichtig: Sollten Sie via Telefon bezüglich Tippgemeinschaften in Sachen Lotto kontaktiert werden, ist es besser, das Gespräch sofort zu beenden. Sonst tappen Sie auch in eine mögliche Abo-Falle!

Sollten Sie jedoch auch in eine mögliche Abo-Falle wie unser Mitglied getappt sein, bieten wir Ihnen die entsprechende Hilfe an. Kontaktieren Sie uns, damit wir uns Ihrem Fall genauer widmen können; damit Sie wie unser Mitglied aus dieser Misere kommen.

Hilfe bei Premierlotto


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Dienstag, 8. September 2020

Creditor Consulting GmbH, Rosenheim: Finanzsanierung statt erhofftem Kredit

Es bedarf keiner Pandemie, um in einen finanziellen Engpass zu geraten. Zahlreiche Verbraucher oder Gewerbetreibende suchen demzufolge nach Krediten im Internet. Einige Anbieter werben mit Schlagwörtern wie „Kredit ohne Schufa“. Jedoch sollten solche Angebote genau geprüft werden, da durch geschickte Formulierungen statt einem erhofften Kredit Dienstleistungen wie „Finanzsanierungen“ verkauft werden. Aktuell wurden uns Dokumente der Creditor Consulting GmbH aus Rosenheim übermittelt.

Titel: Creditor Consulting GmbH, Rosenheim: Finanzsanierung statt erhofftem Kredit

Neuvertrag statt Kredit?


Informationen über angebotene Dienstleistung oder gar allgemeine Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage der Creditor Consulting GmbH aus Rosenheim leider nicht zu finden. Glücklicherweise wurde uns aber durch ein Mitglied ein sogenannter Dienstleistungsvertrag vorgelegt, der Aufschlüsse über die Vertragsinhalte bietet. Kunden der Creditor Consulting GmbH schließen keinen Vertrag für eine Vermittlung oder Gewährung eines Umschuldungsdarlehens oder Kredites ab, sondern einen Dienstleistungsvertrag für eine „praktische Schuldnerhilfe“.

Statt des erhofften Kredits ohne Schufa gibt es somit noch weitere Kosten, nämlich die für eine sogenannte Finanzsanierung. Dabei handelt es sich um eine „Hilfsmittel“, die bei einer Verschuldung behilflich sein können, aber letztendlich sogar weitere Probleme bedeuten können – denn es kostet Geld. Creditor Consulting GmbH fordert für die Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 485,00 EUR. Eine große Summe für Menschen, die in finanzielle Not geraten sind.

Mahnung durch ETI experts GmbH


Dass durch den möglicherweise unbeabsichtigten Vertragsschluss mit der Creditor Consulting GmbH weitere Schulden entstehen können, überrascht an dieser Stelle nicht unbedingt. Sollte die Zahlung der geforderten Bearbeitungsgebühr nicht erfolgen, kann eine Mahnung durch die ETI experts GmbH aus Köln die Folge sein. Das Inkassounternehmen fordert aufgrund der Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist insgesamt eine Summe von 556,81 EUR.

Die ETI experts GmbH weist in dieser Mahnung darauf hin, dass die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens die Folge sein kann, sofern die Forderung nicht beglichen wird.

Hilfe bei Creditor Consulting GmbH


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Firmenscout24 – Update 2020: Neue Betreiber und Adresse

Bereits 2018 berichtete Verbraucherdienst e.V. über das Branchenbuch Firmenscout24. Aktuell wird das Portal durch eine andere Firma betrieben: die GG Media Inc. Ltd. Auch kein unbekanntes Unternehmen, so sind uns und unseren Lesern auch andere Firmenverzeichnisse bekannt.

Titel:  Firmenscout24 – Update 2020: Neue Adresse und Betreiber

Noch ein Branchenbuch der GG Media Inc. Ltd.


Firmenverzeichnisse und Branchenbücher wie Firmenscout24 sollen im Dschungel des Internets mehr Sichtbarkeit für jene Firmen und Gewerbetreibenden bieten, die dort inserieren. So lautet zumindest die Theorie. Ob es in der Praxis tatsächlich nützlich für die Reichweite im Internet ist und der Maler/Lackierer aus Herne letzten Endes von dem Eintrag profitiert, bleibt offen. Fest steht nur, dass zahlreiche Selbständige, Unternehmer und Freiberufler Erfahrungen mit Firmen haben, die sogenannte Branchenbücher betreiben. Seit mindestens 2018 abrufbar ist das Branchenverzeichnis „Firmenscout24“ (URL: firmenscout24.com).

Selbst bezeichnet sich das Branchenbuch als „Die Top #1 Verzeichnislösung“ und wurde vor zwei Jahren noch von einer anderen Firma betrieben. Mittlerweile ist ein anderer Name im Impressum verzeichnet: die GG Media Inc. Ltd. Diese Firma hat laut des Impressums ihren Sitz in 20-22 Wenlock Road, London, England N17 GU. Im Footerbereich der Homepage ist die Anschrift 8 The Green, 19901 Dover DE zu lesen.

Premium Eintrag für 365 EUR


Uns wurde durch einen Unternehmer freundlicherweise eine Rechnung bereit gestellt, um uns einen Eindruck über die Dienstleistung auf Firmenscout24.com zu verschaffen. Auf der Rechnung ist eine weitere Adresse zu lesen: Bessmerstraße 82, 10 OG. Süd, 12103 Berlin-Tempelhof.

In Rechnung wurde ein Premium Eintrag „Onepager Eintrag – Premium Paket“ gestellt. Kosten: 365 EUR mit einer Laufzeit von 12 Monaten, sprich jeden Tag ein Euro für einen Firmeneintrag, dessen wirtschaftlicher Erfolg sich wahrscheinlich nur schwer messen lässt.

Firmenscout24: Wie kommt ein Vertrag zustande?


Verträge mit Branchenbuch-Einträgen wie FirmenScout24 können unter anderem via Telefon zustande kommen. So werden Unternehmer, Freiberufler und Selbständige per „B2B Anruf“ kontaktiert, um das entsprechende kostenpflichtige Angebot zu bewerben. Gewerbetreibende sollten in diesem Fall beachten, dass sie kein Recht auf Widerruf haben. Sagt der Gewerbetreibende „JA“, also dass ein Eintrag in dem Branchenbuch gewünscht ist, so kommt es zum Vertragsschluss.

Hilfe bei Firmenscout24 und Branchenverzeichnissen


Wurden Sie auch durch die Betreiber eines Branchenbuchs kontaktiert, um einen kostenpflichtigen Vertrag bei Firmenscout24 abzuschließen? Reagieren Sie schnell, um sich bei unerwünschten Einträgen zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu FirmenScout24 oder anderen Branchenbüchern im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Montag, 7. September 2020

UniKeyInt Ltd: Forderung für Dating-Seiten „Pimperbook“

Eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassobüro eCollect AG erreichte eins unserer Mitglieder. Es wird die Zahlung noch offener Kosten verlangt, die bei der kostenpflichtigen Mitgliedschaft auf der Webseite „pimperbook.com“ entstanden sein sollen. Betrieben wird das Portal laut des Impressums von der Firma UniKeyInt Ltd.

Titel: UniKeyInt Ltd: Forderung für Dating-Seiten „Pimperbook“

UniKeyInt Ltd. betreibt Dating-Seiten


„Melden Sie sich kostenlos an!“ Mit kostenlosen Registrierungen u.a. auf den Portalen „FlirtyMature.com“ und „Pimperbook.com“ wirbt die Firma UniKeyInt Ltd. Ihren Sitz hat sie in 4, Trdinova Ulica Ljubljana 1000 Slovenija. Trotz des Sitzes sind die Seiten der jeweiligen Sprache des Besuchers angepasst; deutsche Nutzer werden demzufolge mit deutschsprachigen Texten und Versprechungen begrüßt: „Einsamkeit adé!“

Interessierte sollten wissen: es mag vielleicht möglich sein, sich kostenlos auf den Datingseiten der UniKeyInt Ltd. anzumelden, jedoch sind bestimmte Angebote nur durch die zusätzliche Buchung kostenpflichtiger Abos nutzbar.

Die entstehenden Kosten sind unter Umständen nicht jedem Nutzer klar, der seine Daten durch die kostenlose Registrierung mitteilt. Schnell entstehen so hohe Kosten, die bei Nichtzahlung weitergehende Folgen haben können, wie unter anderem Post von einem Inkassounternehmen.

eCollect AG fordert für Betreiber von Dating-Seiten


Uns lagen bereits einige Zahlungsaufforderungen von dem Inkassounternehmen eCollect AG vor. So übernahm in bereits bekannten Fällen der Payment-Provider Novalnet AG Finanzdienstleistungen wie u.a. Abbuchungen. Die Firma eCollect AG forderte in vorliegenden Schreiben die Zahlung einer noch offenen Hauptforderung in dreistelliger Höhe. Wird nicht gezahlt, droht eCollect AG mit einem gerichtlichen Verfahren, was demzufolge weitere Kosten verursachen könnte. Des Weiteren droht eine Meldung bei Scoring-Agenturen. Die Firma eCollect AG ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (Anmerkung der Red: Geprüft am 04.09.2020) und demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen.

Hilfe bei eCollect AG und pimperbook.com


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der eCollect AG erhalten? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Anmeldung und Kündigung auf Flirtportalen wie „pimperbook.com“? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

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Änderungen: Aus Seotecc wurde Ceotecc

Wir berichteten erst kürzlich im Juli 2020 über eine Rechnung des aktuellen Branchenbuchs der Firma Seotecc aus Hagen. Mittlerweile heißt die Betreiberin des Firmenverzeichnisses „Allgemeine-Seoauskunft“ Ceotecc. Weiterhin werden Verträge für Premium-Einträge mit Gewerbetreibenden geschlossen. Aktuell liegt uns eine „Kulanzangebot“ via Mail vor, welches uns zur Verfügung gestellt wurde.

Titel: Änderungen: Aus Seotecc wurde Ceotecc

Ceotecc, Hagen: „Online Media Experten“ und Branchenverzeichnis-Betreiber


Die Abkürzung „SEO“ dürfte dem einen oder anderen Leser bereits geläufig sein, es steht für „Suchmachinenoptimierung“. In einfachen Worten könnte dies eine Bearbeitung der Darstellung der Firmendaten bedeuten, um bessere Positionen bei Google zu erhalten.

„Ceotecc - Dein Partner, für Dein Business“ ist auf der Homepage der Firma Ceotecc aus 58095 Hagen zu lesen. Geschäftsführer ist laut dem Impressum Alexander Peters. Herr Peters ist aufmerksamen Lesern dieses Blogs kein Unbekannter; er trat zuvor mit den Firmen Deal UP, DVVG Digitale Vertriebs- u. Verlagsgesellschaft mbH, Business Service Media GmbH und Peters Online Verlag GmbH in Erscheinung.

„Allgemeine-Seoauskunft.com“ – Branchenbuch für mehr Präsenz?


Ceotecc betreibt ein Branchenverzeichnis, in diesem Fall die Seite „allgemeine-seoauskunft.com“. Eine Registrierung ist kostenlos. Jedoch kann es für Unternehmer teuer werden, wie uns Rechnung zeigten, die uns durch Mitglieder vorlegt wurden.

Neu ist uns jedoch ein „Kulanzangebot“ der Ceotecc, die via Mail versandt wurde. Hintergrund ist, das der Gewerbetreibende die sichtbaren Daten aus dem Branchenbuch entfernen wollte. Daraufhin machte die Ceotecc dem Vertragspartner das Angebot, dass die Vertragslaufzeit (in diesem Fall von 3 auf 2 Jahre) reduziert werden kann. Sollte der Gewerbetreibende dieses Angebot annehmen, würde der ursprüngliche Rechnungsbetrag in Höhe von 2.377,62 EUR auf 1.785,00 EUR sinken.

Wie kommt ein Vertrag mit der Ceotecc zustande?


Verträge mit Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen kommen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der schriftlichen Anmeldung telefonisch zustande. Wir zitieren aus den AGB:

„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch ceotecc aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient. Die einvernehmlich erstellte Vertragsaufzeichnung enthält die wesentlichen Vertragsinhalt.“
Quelle: https://allgemeine-seoauskunft.com/content/agb (Stand 04.09.2020)

Zahlungsaufforderung durch ETI experts GmbH


Sollte eine Zahlung ausbleiben, so scheut Ceotecc Inh. Alexander Peters nicht, ein Inkassounternehmen zur Beitreibung der offenen Kosten einzuschalten. Laut unserer Unterlagen wurde die ETI experts GmbH beauftragt, um die offenen Kosten zu fordern.

Der Gesamtbetrag soll innerhalb einer Frist gezahlt werden, sonst sollen weitere Kosten entstehen und ggf. ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden.

Hilfe bei Ceotecc


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und brauchen Informationen zu Ceotecc und/oder dem Branchenverzeichnis „allgemeine-Branchenauskunft“? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Debtend Service: Letzte außergerichtliche Mahnung

Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung von der Debtend Service (Berlin) vor. Es ist bei weitem nicht die erste Forderung dieser Art, die für die angebliche Teilnahme an diversen Gewinnspielen versandt werden. Doch wie seriös sind diese Schreiben?

Titel: Debtend Service: Letzte außergerichtliche Mahnung

Drohung mit gerichtlichem Mahnverfahren


Das Thema „unseriöse“ Zahlungsaufforderungen ist ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander. Fragwürdig deshalb, weil die Schreiben nicht selten bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, die eine seriöse Aufforderung zur Zahlung ausmachen.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „Debtend Service“ vor, die als Postadresse ein Postfach in Berlin angibt. Angeblich sollen Empfänger dieses Schreibens an diversen Gewinnspielen ("Winners 49 & Top 400 & Millionenrente) teilgenommen haben, diese jedoch nicht bezahlt haben. Debtend Service droht, dass dieses Schreiben den „letzten Versuch“ darstellt, weitere vermeidbare Kosten zu ersparen.

Debtendservices: Forderung einer Summe von mehr als 200 EUR


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Letzte außergerichtlicher Mahung vor gerichtlichen Schritten!!“ übertitelt und der Absender Debtend Service fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 209,04 EUR. Der Betrag soll auf eine belgische Kontoverbindung überwiesen werden, Kontoinhaber ist ein gewisser Tomas Suk. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Scan: Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01
Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01

Scan: Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01
Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 02


Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Debtend Service erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, schein unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 3. September 2020

Düsseldorf: Dubiose Geschäfte mit einer Gehweg & Steinreinigung

Eine Firma aus Düsseldorf soll einen Vertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen haben, um eine Gehweg & Steinreinigung durchzuführen. Laut des Verbrauchers wurde eine Krankheit ausgenutzt, um einen hohen Preis für eine fragwürdige Handwerksleistung zu verlangen.

Düsseldorf: Dubiose Geschäfte mit einer Gehweg & Steinreinigung

Unprofessionelle Dienstleistung zu hohen Preisen


Uns liegt derzeit die Mail eines Verbrauchers vor, der seinen Ärger über eine Firma aus Düsseldorf kundtun wollte. Wir zitieren an dieser Stelle seine Nachricht:

„Die Firma M. (Name der Redaktion bekannt) sucht gezielt demente Menschen auf, um bei Ihnen unprofessionelle und unfachliche Steinreinigungsarbeiten durchzuführen. Danach wird ein horrender Preis verlangt. Wie man im Anhang sieht (Dokument liegt vor, Anmerkung der Redaktion), ist der "Vertrag" zudem nur einseitig unterschrieben. Auf Anfrage behauptet der Besitzer des Unternehmens, dass formalrechtlich sein Unternehmen legal angemeldet sei, wich jedoch den Vorwürfen der Unseriosität und der Sittenwidrigkeit nach BGB § 138 wiederholt aus.“

Vertrag nur zur Hälfte ausgefüllt


Uns liegt der angesprochene Vertrag zur Ansicht vor. Tatsächlich fehlen viele Angaben, unter anderem sind die Felder „Auftraggeber“ sowie die Adressfelder nicht ausgefüllt. Nur bei der Unterschrift der Firma M. ist eine Unterschrift zu lesen, sowie der geforderte Nettopreis in Höhe von 230,00 EUR für eine Gehweg & Steinreinigung. Wobei in diesem Fall nicht wirklich deutlich ist, ob es sich bei den mangelnden Angaben um 230,00 EUR handelt oder um 230 Steine.

Eine Warnung: Nehmen Sie sich in Acht vor Haustürgeschäften. Sollte Ihnen eine „professionelle Steinreinigung“ u.ä. Dienstleistungen an der Haustüre angeboten werden, bedenken Sie die Risiken wie unter anderem eine unprofessionelle Durchführung oder eine viel zu hohe Rechnung.

Vorsicht bei Haustürgeschäften


Nicht selten ist es der Fall, dass die angegeben Adressen auf den Rechnungen zu keinem realen Firmensitz führen, sprich die Firma ist nicht existent. Weitere Ermittlungen der Polizei können ergeben, dass zusätzlich keinerlei Gewerbeanmeldung vorliegt. Aufgrund solcher Umstände wurden in der Vergangenheit bereits einige Ermittlungsverfahren wegen versuchtem Betrug eingeleitet.

Bei Abschluss eines Haustürgeschäftes haben Kunden grundsätzlich ein Rücktrittsrecht. Davon muss innerhalb 14 Tagen nach Geschäftsabschluss Gebrauch gemacht werden. Gründe für den Rücktritt müssen dabei nicht angeben werden.

Dieses Rücktrittsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §312g geregelt und gilt für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden.
Eine Ausnahme gilt jedoch: Hat der Kunde den Dienstleister aktiv zu sich bestellt, gilt dies nicht als Haustürgeschaft und das Widerrufsrecht entfällt .

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen Haustürgeschäften? Wir helfen unseren Mitgliedern, zu denen zahlreiche Gewerbetreibende und Verbraucher zählen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 1. September 2020

Compass Consulting Group, London: Erfahrungen und Warnung

Ein Mitglied wandte sich mit seinen Erfahrungen bezüglich der Firma Compass Consulting Group aus London an uns. So hätte er beinahe 450.000 Dollar in Aktien der North West Oil investiert. Den gesamten Bericht über den Ablauf lesen Sie in diesem Beitrag.

Titel: Compass Consulting Group, London: Erfahrungen und Warnung

North West Oil Aktien: Investoren aufgepasst


Mit großen Versprechungen wendet sich die Compass Consulting Group an die Besucher ihrer englischsprachigen Webseite. Dort werden Phrasen im besten Wirtschafts-Englisch gedrescht, die jedoch nicht viel über das Geschäftsgebaren der Firma mit Sitz in London aussagen. Die Firma soll laut unseren Informationen Wertanlagen via Telefon und Email vertreiben. Eins unserer Mitglieder ist betroffen und berichtete uns gegenüber seine Erfahrungen mit der Compass Consulting Group und wie er beinahe 450.000 Dollar in eine Firma namens Nowea Energ Inc., ehemals North West Oil investierte. Zuletzt äußerte die BaFin den Verdacht, dass keine Genehmigung zum Verkauf von North West Oil Aktien vorliegt. Auch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Österreich warnte Investoren in einer Pressemitteilung.

Compass Consulting Group: Erfahrungen eines Betroffenen


Laut des Betroffenen nahm die die Compass Consulting Group Anfang Februar 2020 Kontakt auf. Eine Frau Frisch bedankte sich via Mail für ein erfolgtes Telefonat und empfahl eindringlich ein Investment in das Unternehmen Nowea Energy Inc., ehemals North West Oil.

Weitere Gespräche folgten, unter anderem mit einem Hr. Dr. Erich Vissmann, der sich als Vice President der Compass Consulting Group ausgab und nach eigenen Angaben die Börsengänge großer amerikanischer Unternehmen begleitet hätte. Vissmann soll dem Betroffenen gegenüber wiederholt von gewinnenbringenden Investments mit hohen Renditen berichtet haben und erfragte im Telefonat vertrauliche Informationen, wie unter anderen die Höhe des Vermögens.

Ein Betroffener berichtet: 450.000 Dollar an die Firma Nowea Energy Inc.


Der Betroffene stimmte laut eigener Aussage nach vielfachen Anrufen einen Kauf von Anteilsscheinen zu. Ende Februar erfolgte somit die Bestätigung einer Zeichnung von 205.000 US-Dollar. Diese Summe soll überwiesen worden sein.

Auch im März 2020 soll der Betroffene von der Compass Consulting Group weiterhin und in regelmäßigen Abständen kontaktiert worden sein, um ihn von weiteren Investitionen zu überzeugen. Er soll aufgefordert worden sein, sein gesamtes Vermögen in die Nowea Energy Inc. zu investieren. Zunächst stimmte der Betroffene laut eigener Schilderung zu, am Ende sollte ein Betrag in Höhe von 450.000 Dollar überwiesen werden, diese Zahlung wurde jedoch durch das Einwirken des persönlichen Umfelds unterbunden.

BAFIN äußerte Verdacht: Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt


Am 23.03.2020 veröffentlichte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) eine Pressemitteilung, in der ein Verdacht gegenüber der Compass Consulting Group (SW1P 4QP London, Millbank Tower 21-24, Company No. 08670203, http://www.compassconsultinggroup.co.uk) mitgeteilt wird.

Laut der Meldung soll das Unternehmen in Deutschland ein Wertpapier in Form von Aktien der North West Oil (Nowea Energy Inc.) öffentlich anbieten. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt regelmäßig einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 dar.

Entgegen Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde für das öffentliche Angebot der Compass Consulting Group kein Prospekt veröffentlicht.

Droht ein Verlust? Handeln Sie jetzt!


Haben Sie als Anleger durch das genannte Unternehmen Geld verloren? Sehen Sie von weiteren Zahlungen ab. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter des Unternehmen Sie dazu drängen wollen. Es geht darum die Hintergründe des Verlustes zu prüfen und ggf. Möglichkeiten zu ergründen sind, das verlorene Geld wieder zu erlangen. Wir bieten Hilfe für Betroffene.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Compass Consulting Group? Haben Sie in Aktien der Nowea Energy ehemals North West Oil investiert? Wir helfen unseren Mitgliedern, zu denen zahlreiche Gewerbetreibende und Verbraucher zählen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.