Wer betreibt „Branchenbuch.Online“ und „Citylister“?
Haben Firmenverzeichnisse dank des alltäglichen Gebrauchs von Suchmaschinen im Internet ausgedient? Die Frage ist berechtigt, da eine schnelle Suche bei Google und Co. deutlich unkomplizierter als der Besuch eines Branchenbuchs sein kann. Dennoch hält das manche Betreiber nicht davon ab, Gewerbetreibende zwecks eines kostenpflichtigen Eintrags zu kontaktierten, um langjährige Verträge abzuschließen. So auch die GG Media Inc. Ltd., die ihren Sitz mit „20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU“ angibt – ein virtuelles Büro.
Eine deutsche Kontaktadresse ist ebenfalls angegeben, jedoch handelt es sich hier auch um ein sogenanntes „Virtual Office“. Zwar lädt das Unternehmen auf ihrer Kontaktseite zum Besuch ein, aber es wirkt unwahrscheinlich, dass dort abgesehen von einem Postfach Kontakt möglich ist. GG Media Inc. Ltd. betreibt aktuell gar zwei Firmenverzeichnisse: Branchenbuch.Online und Citylister.de.
Über die Funktionsweise der Firmenverzeichnisse
Beide Verzeichnisse unterscheiden sich vom Angebot her marginal. Auf der jeweiligen Startseite der Firmenverzeichnisse wird Besuchern die Möglichkeit gegeben, über ein Suchfeld eine Branche und/oder eine Stadt zu suchen. Nicht jede Suche war bei unseren eigenem Besuch erfolgreich, z.B. wurden fanden wir auf Branchenbuch.Online keinerlei Einträge unter den von der Seite selbst vorgeschlagenen Begriffen „Essen“ und „Berlin“. (Stand: 16.10.2019)
Die andere Seite der GG Media Inc. Ltd. namens Citylister scheint noch weniger Einträge zu bieten. Bei unserem Klick auf das Suchfeld „What Are You Looking For?“ werden nur sechs Kategorien angezeigt, bei denen es sich um Städte mit der Initiale „A“ handelt. Möglicherweise stellt Citylister bei unserem Besuch der Seite keine anderen Städte wie zum Beispiel „Aachen“ dar – und verzichtet dabei auf „Zwickau“. (Stand: 16.10.2019)
Ob diese Dienstleistung sich für Gewerbetreibende lohnt, die an mehr Reichweite im Netz interessiert sind? Schwer zu sagen, aber bevor ein kostenpflichtiger Eintrag in Auftrag gegeben wird, sollte das Angebot gründlich geprüft werden.
Erfahrungen mit "Branchenbuch.online"
Uns erreichte eine Email von einem Gewerbetreibenden zu dem Thema Branchenbuch.online bzw. zu der Firma GG Media Inc. Ltd. Wir zitieren an dieser Stelle die vorliegende E-Mail:
"Gestern wurde ich in meinem Ladenlokal von einer Dame angerufen, die mir eine Verlängerung eines angeblich bereits bestehenden Vertrags mit ihrer Firma über einen Branchenbucheintrag reden wollte (...) Die Webseite des 'Unternehmens' für das die Dame am Telefon arbeitete lautet: https://branchenbuch.online. Ich hoffe, Ihr könnt andere Menschen vor denen warnen"Zitatende.
Ungewollter Vertragsabschluss via Telefon sind nicht selten
Verträge für kostenpflichtige Einträge in Branchenbücher können unter anderem telefonisch abgeschlossen werden. Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gibt es weniger Möglichkeiten als für Verbraucher, da sie keinen Anspruch auf Widerruf haben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende bei Angeboten via Telefon die Ohren spitzen sollten. Schnell ist ein Vertragsabschluss zugunsten des Anrufers erreicht, wenn der Angerufene zu oft „Ja“ sagt.
Es kann vorkommen, dass Verträge für kostenpflichtige Onlineeinträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren mit insgesamt zwei Anrufen abgeschlossen werden. Der erste Kontakt stellt ein Angebot vor, der zweite Anruf fragt schnell und ohne zu viele Details nur Daten ab, bei denen der angerufene Gewerbetreibende meist nur „Ja“ antworten soll. Deshalb staunen viele Gewerbetreibende nicht schlecht, wenn kurz nach dem Telefonat eine teure Rechnung ins Haus flattert.
Kontakt zum Verbraucherdienst
Sind Sie Gewerbetreibender und wurden ebenfalls telefonisch von Mitarbeitern der GG Media Inc. Ltd. kontaktiert? Für allgemeine Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:
Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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