Dienstag, 22. Dezember 2015

Acanos GmbH & Co KG | DSL Datensperrliste | Anwaltsschreiben

Hartnäckig, um nicht zu sagen dreist, ging die Fa ACANOS GmbH & Co. KG bei Frau C.P. aus Berlin vor. Sie sollte einen Vertrag für eine Datensperrliste eingegangen sein und hätte dafür 99,90 EUR zahlen.

Laut Angaben der Verbraucherin erhielt sie einen Anruf mit unterdrückter Rufnummer von einem Callcenter. Eine Telefonistin fragte die verwunderte Verbraucherin, ob sie sich vorstellen könne, auf einer Sperrliste zu stehen. Unser Mitglied wurde somit mit einem Werbeanruf angerufen, das offenbar eine Sperrliste für weitere Werbeanrufe anbot.

Bild Acanos Datensperrliste


Merkwürdig für die Verbraucherin war auch, dass sowohl Telefonnummer als auch Anschrift bei dem Unternehmen ACANTOS GmbH & Co. KG aus Duisburg vorlagen. Die Vertragsunterlagen sollten per Nachnahme zugesandt werden. Diese kamen laut unserem Mitglied aber niemals an.

Cold Call mit unterdrückter Rufnummer?


Ein Callcenter, welches mit unterdrückter Rufnummer Cold Calls betreibt, begeht gleich zwei Ordnungswidrigkeiten, die mit hohen Geldbußen belegt werden können. Abgesehen davon hätte der Vorfall bereits hier beendet sein können. Ärgerlich war natürlich, dass sich scheinbar die persönlichen Daten wie Anschrift und Handynummer in fremde Hände befanden.

Es folgte jedoch schon bald eine Zahlungserinnerung über einen offenen Betrag von 99,90 EUR. In der es heißt:

„...Der mit Ihnen vereinbarte Einzug dieses einmaligen Servicebetrages über eine Nachnahmesendung durch die Deutsche Post AG blieb erfolglos.

Wir fordern Sie hiermit auf, den offenen Betrag in Höhe von 99,90 € innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum dieses Schreibens auf das nachstehende Konto zu zahlen, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlung die Gutschrift maßgeblich ist...“

Für Rückfragen stünde eine 01805 Nummer zur Verfügung. Als Festnetzpreis gibt die Acanos 9 ct/min an. Laut einer Liste auf Wikipedia belaufen sich jedoch die Festnetzkosten pro Minute auf 14 Cent bei einer 01805-Nummer (Stand 18.12.2015). Service-Dienste Wikipedia.

Servicebeitrag durch Nachnahmesendung?


Ebenfalls erschließt es sich nicht, warum ein Servicebeitrag durch eine Nachnahmesendung eingezogen werden soll. Wenn überhaupt, würden die meisten seriösen Firmen erst nach der Annahme und Bezahlung ihre Leistung erfüllen. Was eine Datensperrliste (DSL) überhaupt bieten soll, blieb zweifelhaft.

Etwa fünf Wochen später folgt die nächste Überraschung: ein Schreiben mit dem Briefkopf des Rechtsanwalts R.Czarnetzki aus Duisburg.

In dem Schreiben heißt es:

„… hiermit zeige ich an, dass ich die Acanos GmbH & Co. KG, Mercatorstraße 4, 47051 Duisburg, diese vertreten durch die Acanos Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Mario Kasumovic vertrete. Meine Mandantschaft führt die Datensperrliste (DSL). Darin können sich gegen Entgelt Telefonkunden eintragen lassen, die sich durch Werbeanrufe gestört fühlen…“
Was den Verbraucherdienst e.V. etwas stutzig macht ist der Hinweis:

„Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an meine Mandantin
montags bis freitags 9.00 bis 13.00 Uhr
unter der Rufnummer
0180/55525450.“

Hinweis auf eine kostenpflichtige Hotline?


Es handelt sich um die gleiche kostenpflichtige Rufnummer, die in den vorherigen Schreiben als solche markiert ist. Dass ein Anwalt keinen Hinweis auf eine kostenpflichtige Hotline gibt, ist eher ungewöhnlich. Zumal der Mobilfunkpreis sich auf bis zu 42 ct/min belaufen kann.

Nehmen Sie die Zahlungserinnerung und das Schreiben mit dem Briefkopf des Anwalts aus Duisburg bitte ernst. Wehren Sie sich gegen die Forderung, wenn Sie keinen Vertrag mit der ACANOS GmbH & Co. KG  eingegangen sind. Es gibt mit Sicherheit einige Ungereimtheiten. Es soll ebenfalls in dem uns vorliegenden Fall eine Tonbandaufzeichnung vom Vertragsabschluss aufgezeichnet worden sein. Haben Sie auch einer solchen Tonbandaufnahme zugestimmt? Juristen im unseren Haus gehen derzeit im Auftrag des Vereinsmitgliedes der Sache nach.

Sie können uns helfen: Teilen Sie uns Ihre persönliche Erfahrungen zur DSL Datensperrliste, Acanos GmbH und dem Anwaltsschreiben mit.

Gerne per Email, Formular oder per Telefon.

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Donnerstag, 17. Dezember 2015

Kostspielige Werbung auf Erste-Hilfe-Tafeln?

Für eine Apothekerin erschien das Angebot zur Schaltung einer Anzeige im ersten Moment interessant zu sein. Auf einer „Ersten Hilfe Notruf-Tafel“ solltte ihre Anzeige erscheinen. Diese würde in einem von ihr bestimmten Postleitzahl-Gebiet verteilt. Die Kosten beliefen sich auf 792,00 EUR für eine Anzeige von 6 x 5 cm bei einer Auflagenhöhe von 2.500 Exemplaren.

Satz und Reprokosten für jede Veröffentlichung


Bei drei Veröffentlichungen sollte die Apotheke 10% Rabatt auf den Nettopreis erhalten. Sie stimmte dem Vertrag zu. Erst einige Zeit später wurde ihr bewusst, dass Sie einen Vertrag von über 2500 EUR inkl. MwSt. zugestimmt hatte. Obwohl es sich um drei gleiche Anzeigen handelte, wurden die Satz- und Reprokosten für jede Veröffentlichung einzeln berechnet.

Bild Teure Werbung Infotafeln


Alte Masche mit Anzeigen auf Erste Hilfe Notruf-Tafeln?


Nachdem Zweifel aufkamen, ob die Tafeln überhaupt verteilt würden, fing sie an zu recherchieren. Nach einigem suchen im Internet hatte Sie das Gefühl auf eine alte Masche reingefallen zu sein. So berichteten einige Zeitungen über ähnliche Vorfälle bei denen sich Selbständige geprellt fühlten in Verbindung mit Anzeigen auf Erste Hilfe Notruf-Tafeln.

Verbraucherdienst e.V. stellt fest, dass in letzter Zeit vermehrt Selbständige und Freiberufler zu dem Thema der kostspieligen Werbung auf Info-Tafeln Hilfe suchen. Oftmals wird im hektischen Alltag den Verkäufern zu schnell vertraut und das Kleingedruckte auf den Verträgen nicht genau geprüft.


Seien Sie vorsichtig


Sie sollten grundsätzlich vorsichtig sein, wenn Sie von Firmen unerwartet besucht werden. Erst recht, wenn Sie sofort einem Vertrag zustimmen sollen; egal, ob am Telefon oder bei einem Besuch in Ihrem Geschäft. Ärger vermeiden Sie, wenn Sie die Verträge genau prüfen, bevor Sie unterschreiben. Ist ein Vertragsbestandteil zweifelhaft formuliert, lassen Sie es sich erklären und fixieren Sie die Aussagen am besten schriftlich.

Betroffene können einen Vertrag anfechten lassen


Sollten Sie betroffen sein und eine Rechnung erhalten haben, die Ihnen zu hoch erscheint, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wie sind Ihre Erfahrungen zu kostspieligen Anzeigen auf Werbetafeln?
Haben Sie zum Beispiel einen Vertrag bei der Mediakonzept Werbeagentur e.K. oder der Firma H.J. Jäger GmbH unterschrieben?

Weitere Infos zu Verträgen auf Erste Hilfe Notruf Info-Tafeln können Sie telefonisch und per E-Mail bei uns erfragen. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.


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Dienstag, 15. Dezember 2015

Agrofinanz GmbH - Kapitalanlage verstößt gegen KWG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) ordnete mit Bescheid vom 08.09.2015 die Rückabwicklung des Einlagengeschäfts zwischen der Agrofinanz GmbH und den Anlegern an. Laut BaFin verfügt die Agrofinanz nicht über die nötige Erlaubnis, um Einlagengeschäfte zu betreiben. Die BaFin vertritt die Auffassung, dass die geschlossenen Verträge und die Geschäftstätigkeit der Agrofinanz erlaubnispflichtig seien. Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2015/vm_151211_agrofinanz_gmbh.html

Agrofinanz GmbH - Kapitalanlage verstößt gegen KWG

Was bedeutet das für den Anleger der Agrofinanz


Die geschlossenen Verträge mit den Anlegern müssen durch die Agrofinanz rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass eine unverzügliche Rückzahlung der Gelder an die Anleger stattfinden muss. Gegen diesen Rückabwicklungsbescheid hat die Agrofinanz GmbH Widerspruch eingelegt; dies ist ein gängiges Verfahren, um die Rückabwicklung nicht vornehmen zu müssen. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat den Antrag der Agrofinanz jedoch abgelehnt. Trotzdem gibt die Agrofinanz nicht auf, sondern legte gegen den Beschluss Beschwerde ein. Also bleibt die Rückabwicklung weiterhin bestehen.

Wie reagiert die Agrofinanz gegenüber ihren Anlegern


Die Agrofinanz GmbH geht vermutlich nicht davon aus, dass die Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg haben könnte. Deshalb teilt das Unternehmen aus Kleve bereits jetzt mit, wie die Folgen der Rückabwicklung für die Anleger aussehen wird: Agrofinanz wird zahlungsunfähig, da sie ihren Miet- und Rückkaufpflichten nicht mehr nachkommen könne.
Da stellt sich Verbraucherdienst e.V die Frage: „Hallo Agrofinanz? Hat die GmbH seit 2011 aus der Bewirtschaftung der Palmen und Kakaobäume keine lukrativen Gewinne/Überschüsse erzielt? Zweck Eurer Gesellschaft soll doch die Ausübung von landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie das Erlangen von (Geld)Mitteln für die Finanzierung dieser Aktivitäten in Lateinamerika sein. Oder wurde hier nur Geld gesammelt??“

Wenn die Bäume ertragreich wären, müssten sich doch neue Mieter finden lassen. Im Grunde müssten die jetzigen Initiatoren daran interessiert sein, die Bewirtschaftung der ertragreichen Bäume weiterhin durchführen zu wollen. Denn laut den vorliegenden Unterlagen und der offiziellen Homepage des Unternehmens betreibt die Agrofinanz GmbH seit 2011 fünf Palmöl-Plantagen: Palmeras, Tambillo, El Jobo 1, El Jobo 2 und Gavilanes. Über die Plantagen Jobo 1+2 und Tambillo liegt die jeweilige Hektaranzahl nicht vor. Doch die Plantage Palmera soll Anfang 2012 insgesamt 161,08 Hektar groß gewesen sein. Die Plantage Gavilanes soll laut Homepage der Agrofinanz GmbH 37 Hektar groß sein. Wenn man den Zahlen aus dem Prospekt und Homepage von Agrofinanz Glauben schenken kann, sollen effiziente Produzenten bis zu 8 Tonnen pro Hektar Öl als Ernteerträge auf derartigen Plantagen erzielen können. Das würde im Fall der Plantage Palmeras einen Ernteertrag von 1288,64 Tonnen jährlich ermöglichen. Bei dem aktuellen Börsenpreis von 0,47 EUR für 1Kg (Stand: 15.12.2015) Palmöl würde einen möglichen jährlichen Geldwert in Höhe von 605.660,80 EUR bedeuten.

Kritik an Agrofinanz


Gavilanes soll laut der Homepage 37 Hektar groß sein. Auch da wäre rein rechnerisch ein Ernteertrag möglich. 37 Hektar multipliziert mit 8 Tonnen pro Hektar entsprechen insgesamt 296 Tonnen jährlich. Bei dem aktuellen Börsenkurs von 0,47 EUR pro 1kg (Stand: 15.12.2015), entspräche das einem möglichen Geldwert in Höhe von 139.120,00 EUR jährlich. Das setzt aber voraus, dass die Palmen tatsächlich Erträge erbringen. Laut der Homepage sollen die ersten Ernten bereits erfolgt sein, wobei nicht deutlich wird, welche der Plantagen nun Ernteerträge erzielen konnte. Es stellen sich einige Fragen: gibt es diese werthaltigen Bäume überhaupt? Und welche Erträge erzielen diese Bäume überhaupt? In den von Verbrauchern bereitgestellten Unterlagen finden sich weder Bilanzzahlen noch Ernteertragszahlen.

Bleibt noch die Frage nach dem Verbleib des Geldes. Die Plantage Palmeras hat eine Fläche von insgesamt 161,08 Hektar. Für einen Plot Palmen mit einer Fläche von 0.25 Hektar musste der Anleger 7.500 EUR berappen. Sollte die Palmeras Plantage wie auf der Homepage und aus den Unterlagen hervorgeht ausverkauft sein, hat die Agrofinanz allein dafür 4.832.400 EUR vereinnahmt.
Die Plantage Gavilanes soll laut Homepage 37 Hektar haben, das alleine ergibt Anlegereinnahmen in Höhe von 1.110.000 EUR. Sollten die übrigen drei Plantagen ebenfalls so groß wie Gavilanes und zudem ausverkauft sein, kommen noch einmal fast 3.500.000 EUR hinzu. Wo ist das Geld geblieben?

Farm Capital Management GmbH als neuer Mieter und Käufer


Die Agrofinanz stellt folgendes Angebot im Raum. Der neue Mieter der Ölpalmen soll eine Firma namens Farm Capital Management GmbH (HRB 13739 - Gründungskapital 25.000 EUR) werden, die juristisch unabhängig von der Agrofinanz sein soll. Das ist auch richtig! Denn bei der am 13.11.2015 neugegründete GmbH handelt es sich um eine selbständige juristischer Person. Doch wer sind denn die Initiatoren der Firma Farm Capital Management GmbH mit demselben Sitz in Kleve wie die Agrofinanz? Auch die vermeintliche Muttergesellschaft Farm Capital Holding GmbH wurde erst am 06.11.2015 gegründet. Wichtig zu wissen ist, dass der Vertriebsleiter der Agrofinanz Herr van Ühm nun Geschäftsführer der Farm Capital Management GmbH ist.

Laut eigener Aussage ist die Agrofinanz GmbH mit der Farm Capital Management GmbH in Kontakt getreten, um mit den Investoren neue Mietverträge mit Kaufverpflichtung in Bezug auf die Ölpalmen abzuschließen. Dafür müssen die bisherigen Mietverträge zum 31.12.2015 gekündigt werden. Laut des Schreibens bietet die Farm Capital Management GmbH ab dem 01.01.2016 an, die Ölpalmen zu mieten – unter denselben Konditionen des vorherigen Mietvertrages, den es zu kündigen gilt.

Die Gesellschafterin der Agrofinanz GmbH, die Kronos Agri Holdung B.V., bleibt laut des Schreibens beteiligt. Nachdem Farm Capital Management GmbH die Ölpalmen mietet, wird im Rahmen eines Untermietvertrages der Plot an den in Ecuador operativen Teil der Kronos Agri Gruppe vermietet. Wie wir bereits in Erfahrung bringen konnten, ist Bram Holthausen der Geschäftsführer der Muttergesellschaft Kronos Agri Holding B.V. und zweiter Geschäftsführer der Agrofinanz GmbH. Aufgrund der mangelnden Transparenz des Geschäftsmodell ist es für Anleger weiterhin nicht ersichtlich, dass man es beim Kauf eines Plots mit mehreren Firmen zu tun habt.

Lesen Sie dazu unseren Bericht über Investitionen in Ölpalmen durch die Agrofinanz GmbH:
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/03/agrofinanz-gmbh.html

Mit der Unterzeichnung des neuen Vertrages mit der Firma Farm Capital Managment Gmbh wird eine Nachrangsvereinbarung getroffen. Das bedeutet, dass im Falle der Insolvenz der Firma Farm Capital Management Gmbh Ansprüche der Anleger/Käufer aus dem Vertrag gegenüber anderen Ansprüche anderer Gläubiger zurücktreten. Die Agrofinanz GmbH gibt selbst an, dass die Tochtergesellschaft aus Ecuador eine Forderung in Höhe 1 Million EUR gegen die Agofinanz hat und somit der grösste Gläubiger sei. Es ist daher zu vermuten, dass auch bei der neuen Gesellschaft diese Tochterfirma wiederum der größte Gläubiger werden könnte. Im Fall einer Insolvenz dürfte dann der Totalverlust der Einlage nicht ausgeschlossen werden. Es bleibt fraglich, ob die Anleger den Vertrag in der Form abgeschlossen hätten, wenn sie zuvor Kenntnis von einer Totalverlustmöglichkeit bei der Agrofinanz GmbH gehabt hätten.

Weitere Infos zu dem Vertrag mit der Agrofinanz GmbH können Sie telefonisch und per E-Mail bei uns erfragen. Mitglieder wissen mehr!

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Donnerstag, 10. Dezember 2015

DWS | Druck und Werbe Service Ltd.

Eine weitere Offerte richtet sich an Gewerbetreibende, um eine Anzeige in einen Infoflyer an den Mann zu bringen. Dieses Mal handelt es sich um DWS Druck und Werbe Service Ltd. aus Stuttgart, die Offerten via Fax verschicken. Was sollten Unternehmer bei Erhalt eines solchen Druckauftrags beachten?

DWS  Druck und Werbe Service Ltd.


DWS Druck und Werbe Service Ltd – Offerte via Fax


Regelmäßige Leser und Leserinnen dieses Blogs sollten sich an dieser Stelle nicht wundern. Die Offerte von der Firma DWS Druck und Werbe Service Ltd. erscheint auf dem ersten Blick wie ein Druckauftrag von Novo-Print Studio Ltd., über die wir bereits berichteten.

DWS Druck und Werbeservice Ltd hat ihren Sitz jedoch nicht in Freiburg, sondern in Stuttgart. Das Geschäftsmodell ist jedoch nahezu identisch. Wie uns von Betroffenen berichtet wurde, meldet sich DWS-Ltd bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbständigen via Fax, um eine Anzeige in einem Printprodukt zu bewerben. Sollte sich der angeschriebene Unternehmer dazu entscheiden, das Fax ausgefüllt und unterschrieben zurückzuschicken, schließt er einen Anzeigenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr ab. Das bedeutet, dass vier Ausgaben des Printprodukts mit der geschalteten Anzeige erscheinen sollen, was teuer werden kann.

So kostet die günstigste Anzeige ganze 465,00 EUR. Hinzu kommen eine Druckkostenpauschale für 99,00 EUR und eine Farbkostenpauschale für 90,00 EUR. Rechnet man noch die erforderliche Versandkostenpauschale und die Mehrwertsteuer hinzu, kostet eine Anzeige bei dem Infoflyer der DWS Druck und Werbe Service Ltd insgesamt 816,34 EUR. Wichtig: Das ist der Preis für eine Auflage. Wer das Formular aber ausgefüllt zurückschickte, verpflichtete sich womöglich für vier Auflagen. Für ein Jahr zahlt der Gewerbetreibende somit 3265,36 EUR.

Fragen zum Infoflyer bleiben unbeantwortet


Nach genauerer Prüfung der vorliegenden Offerte stellen wir uns die Frage, wo das Printprodukt überhaupt verteilt werden soll. Oder wie hoch die exakte Auflage ist? Laut dem Formular bestimmt die Zahl der werbenden Kunden die Auflagenhöhe; „je Kunde und Auflage 100 Stück“ sind angegeben. Trotz des hohen Preises ist der Erfolg einer solchen schwammig beschriebenen Anzeige fragwürdig. Doch dem ist sich die DWS Druck und Werbeservice Ltd bewusst, denn sie schreibt: „Die DWS-LTD kann für den Werbeerfolg nicht einstehen“.

Haben Sie auch so eine Offerte bzw. einen Druckauftrag von DWS Druck und Werbeservice Ltd erhalten? Oder haben Sie als Gewerbetreibender gar das Formular ausgefüllt und zurückgeschickt? Sie können sich an uns wenden, denn dank unserer Erfahrung finden wir einen Weg, um sich gegen den Vertrag zu wehren. Mitglied sein heißt – den Rest kannst Du Dir sparen.

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Novo-Print-Studio Ltd | Freiburg | Birmingham

Derzeit liegen unserem Verein Meldungen über Firmen vor, welche mit Anzeigen in Printprodukten an Gewerbetreibende herantreten. Dazu zählt auch das Unternehmen Novo-Print-Studio Ltd. aus Freiburg. Für ein Printprodukt sollen Unternehmer und Selbständige gewonnen werden, doch lohnt sich die kostenintensive Schaltung einer Anzeige?

Novo-Print-Studio Ltd  Freiburg  Birmingham


Novo-Print-Studio Ltd. mit einer Broschüre auf Kundenfang


Es häufen sich die Meldungen von Gewerbetreibenden, die über teure Anzeigen-Verträge berichten. Diese Anzeigen sollen in der Regel in Printprodukten wie zum Beispiel „Bürgerinformationsfoldern“ gedruckt werden. So bietet auch das Unternehmen Novo-Print-Studio Ltd. aus Freiburg Broschüren an, mit denen sie sich an Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige wenden. Per Fax werden Druckaufträge (Offerten) an die Betriebsinhaber versendet, in denen die Kosten im Kleingedruckten zu lesen sind. Was uns bei der Prüfung auffiel:

• Die Auflagenhöhe ergibt sich aus der Anzahl der werbenden Kunden, je Kunde und Auflage 100 Stück
• Novo-Print-Studio Ltd kann für den Werbeerfolg nicht einstehen
• Der Druckauftrag besteht aus jeweils vier Ausgaben (Auflagen) pro Vertragsjahr sofern keine weiteren Vereinbarungen (nur in Schriftform) getroffen wurden

Teurer Druckauftrag aus Freiburg


Wie im Kleingedruckten ersichtlich ist, entsteht ein Druckauftrag, sofern man das Fax ausgefüllt und unterschrieben zurückschickt. Dieser Druckauftrag kann arg kostspielig werden, da man einen Vertrag für insgesamt vier Ausgaben oder Auflagen abschließt. So kostet zum Beispiel die kleinste Anzeige (50 mal 70 mm) 365,00 EUR, das macht für die vier Ausgaben insgesamt 1460,00 EUR. Hinzu kommen eine Farbkostenpauschale 90 ,00 EUR und Druckkostenpauschale für 99,00 EUR. Somit können wir zusammenfassend sagen: Eine Anzeige in der Broschüre von Novo-Print-Studio Ltd mit einer Laufzeit von einem Jahr kostet dem Unternehmer mindestens 1649,00 EUR – größere Anzeigenformate machen den Druckauftrag nur noch kostspieliger. Wie hoch die genaue Auflage aber ist, oder wo die Broschüre gar verteilt wird – bleibt unklar.

Novo-Print-Studio Ltd. kommt laut dem Fax aus Freiburg. Bei genauerer Recherche stellte sich heraus, dass unter der Adresse ein Bürokomplex zu finden ist, in dem sich virtuelle Büros mieten lassen. Wir fanden das Unternehmen auch unter einer Adresse in Birmingham, England.

Auch 2018 noch aktiv: Offerten an Gewerbetreibende


Unser Bericht über dieses Unternehmen liegt bereits einige Zeit zurück, aber dennoch ist Novo-Print-Studio Ltd. weiterhin aktiv. Uns liegen derzeit Dokumente von einem Mitglied unseres Vereins vor, die uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden. Sie sehen eine aktuelle Offerte sowie eine darauffolgende Rechnung.

Scan: Novo-Print-Studio-Ltd. - Offerte
Novo-Print-Studio-Ltd. - Offerte
Scan: Novo-Print-Studio-Ltd. - Rechnung
Novo-Print-Studio-Ltd. - Rechnung


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Haben Sie auch eine Offerte von Novo-Print-Studio Ltd. erhalten? Oder schickten Sie das Formular gar ausgefüllt zurück? Dank unserer Erfahrung können wir Gewerbetreibenden Hilfestellungen bieten, um sich gegen etwaige Forderungen der Novo-Print-Studio Ltd. zu wehren. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten. Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.

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Mittwoch, 9. Dezember 2015

Paket zu spät? | Rechte von Verbrauchern

Wenige Tage vor Weihnachten herrscht bei Paketdiensten Hochkonjunktur. Tausende Pakete müssen pünktlich zugestellt werden, damit die Kunden bei der Bescherung nicht mit leeren Händen dastehen. Was passiert jedoch, wenn die Ware zu spät geliefert wird oder beim Nachbarn abgegeben wird? Welche Rechte haben Verbraucher, wenn es Ärger mit dem Paketversand gibt?

Paket zu spät  Rechte von Verbrauchern


Da wartet der Kunde sehnsüchtig auf das bestellte Geschenk, welches unterm Tannenbaum für Eindruck schinden soll. Dumm nur, wenn das Paket immer noch beim Nachbarn liegt. Ist das überhaupt rechtens? Dies ist nur eine der Fragen, die im Zusammenhang mit Paketdiensten und Rechten von Verbrauchern entstehen können. Gerade kurz vor den Feiertagen, wenn viele Bestellungen im Internet aufgegeben werden, kann es zu Komplikationen kommen. Was sie beachten sollten, fassen wir in dieser Liste zusammen.

Ort der Zustellung


Das Paket muss direkt beim Empfänger abgegeben werden. Der Zusteller kann die Ware auch beim Nachbarn abgeben, muss jedoch eine gut leserliche Karte beim eigentlichen Empfänger hinterlassen. Was viele nicht wissen: eine Zustellung im Treppenhaus oder vor der Haustüre ist nicht erlaubt. Sollte jedoch eine schriftliche Zustimmung vorliegen, ist dies auch möglich. Alternativ wären noch Packstationen zu nennen, bei denen sich registrierte Kunden je nach Belieben die Bestellung abholen können.

Lieferfrist


Kunden haben keinen Anspruch auf eine Lieferzeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. In den AGBs des jeweiligen Paketdienstes sind üblich keinerlei verbindliche Hinweise auf Auslieferungszeiten angegeben. Anders sieht es bei einer Bestellung mit Expresstarifen aus, da dort für den Paketversand verbindliche Lieferzeiten angegeben werden. Im Falle einer zu spät gelieferten Bestellung gibt es die Möglichkeit, zu reklamieren.

Beschädigte Ware


Hier ist es wichtig, den Empfänger der Ware das Paket auf Unversehrtheit prüfen zu lassen. Sollte zum Beispiel ein Nachbar die Bestellung entgegen nehmen, gilt es die Lieferung als frei von Mängeln. Macht das Paket jedoch schon einen beschädigten Eindruck, so sollte das Paket am besten in Anwesenheit vom Zusteller geöffnet werden, um gegebenenfalls direkt zur reklamieren. Liegt eine Beschädigung vor, muss diese innerhalb von einer Woche beim Paketversand gemeldet werden.

Verspätete Ware


Sofern das Paket seit fünf Tagen noch nicht zugestellt wurde, ist es ratsam, dem Paketdienst eine Frist zu setzen – auf dem schriftlichen Weg.

Paket geht verloren


In der Regel finden sich in den AGB dementsprechende Hinweise, wie hoch die Zahlung bei Verlust eines Pakets ist. Auch hier haften die Unternehmen je Paket mit einem Betrag zwischen 500 EUR und 750 EUR. Sollte die Ware nach 20 Tagen nicht eingetroffen sein, sollte der Kunde nicht nur die fehlende Zustellung melden, sondern zusätzlich einen Nachforschungsantrag stellen.

Damit Sie keine bösen Überraschungen bei Ihrer Bestellung oder an der Türe erleben, bieten wir Verbrauchern nicht nur weitere Informationen, sondern auch Hilfe, sofern Sie Ärger mit dem Paketdienst haben sollten. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.

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Dienstag, 8. Dezember 2015

A & Z Management AG | FirmenVZ – Das Firmenverzeichnis im Internet

Das Unternehmen A & Z Management AG aus Herisau in der Schweiz betreibt ein Branchenbuch namens FirmenVZ. Unter dem  Motto „Das Firmenverzeichnis im Internet“ bietet das Branchenverzeichnis für Gewerbetreibende und Freiberufler eine Möglichkeit, die Reichweite des eigenen Unternehmens zu steigern. Wir schauten uns das Angebot etwas genauer an.

A & Z Management AG  FirmenVZ – Das Firmenverzeichnis im Internet


FirmenVZ  - Besteht bereits ein Vertrag?


Die Zielgruppe für einen Eintrag in das Branchenverzeichnis FirmenVZ sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige. Laut Aussagen von Gewebetreibenden soll unter dem Vorwand , dass bereits ein Vertrag mit der Firma A & Z Management AG bestehen würde, potentielle Kunden telefonisch kontaktiert. Sollte der Angerufene - laut den Schilderungen der Gewerbetreibenden - in der Hektik des Telefonats zustimmen, erreicht ihn wenige Tage eine Rechnung für einen Eintrag in FirmenVZ.
Das Branchenbuch unterscheidet zwischen insgesamt vier Tarifmodellen. Neben dem kostenlosen Basis Tarif, gibt es die Alternativen Basic Plus, Premium und Premium Plus, die sich allesamt in ihrer Laufzeit, Preis und Möglichkeiten unterscheiden. So bietet der kostenlose Basis Tarif keine Möglichkeit, das eigene Unternehmen zu verlinken, während der Basic Plus Vertrag (6 Monate, monatlich 59,90 EUR) die Möglichkeit bietet, eine E-Mail Adresse anzugeben.

A & Z Management AG betreibt außerdem Tipptel24.de


Die Branchenbuchanbieter aus der Schweiz betreiben zusätzlich Tipptel24; ein weiteres Branchenverzeichnis, mit dem Gewerbetreibende ihr Unternehmen bewerben können. Vom Angebot her ähneln sich die beiden Portale. Ob Gewerbetreibende auch für einen Eintrag bei Tipptel24 kontaktiert werden, ist uns unbekannt.

Bei FirmenVZ ist es anders. Dort werden Rechnungen für einen kostenpflichtigen Eintrag versandt. Gewerbetreibende besitzen kein Widerrufsrecht. Deshalb ist das Erstaunen groß, sofern ein neuer Vertrag für einen Branchenbucheintrag mit der A & Z Management AG entstanden ist.

Wurden Sie auch von FirmenVZ kontaktiert? Haben Sie wenige Tage später eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag erhalten? Oder haben Sie weitere Informationen zu dem Branchenverzeichnis Tipptel24.de? Wir haben Erfahrung mit Branchenbucheinträgen und informieren Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler, wie man vorgehen kann. Mitglied sein heißt – Ruhe bewahren zu können.

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Freitag, 4. Dezember 2015

Ab in den Urlaub Gutschein nicht erstattet | Problem mit Erstattung

Ab in den Urlaub verschenkt Beträge bis zu 100 EUR in Form von Gutscheinen. Mit dem Hinweis „Ihre Bankdaten wurden übertragen. Die Gutscheinauszahlung erfolgt“ bestätigt der Reiseveranstalter „Ab-in-den-Urlaub.de“ die erfolgreiche Eingabe des entsprechenden Einlösecodes. Doch leider warten einige nach eigenen Aussagen der Urlauber bis heute auf ihre versprochene Auszahlung.

Ab in den Urlaub Gutschein nicht erstattet  Problem mit Erstattung

Ab in den Urlaub – Probleme mit Cashback Gutscheinen


Gutscheine sind ein beliebtes Marketingwerkzeug, um Kunden an das Unternehmen zu binden und auch zu gewinnen. Schließlich wirbt man mit Vergünstigungen neue Kunden – insbesondere, wenn es sich um die Traumreise handelt, für die man seit langem Geld zurücklegte. Auch das bekannte Reiseportal „Ab in den Urlaub“ erreicht nicht nur mit Hilfe von TV-Spots und weitreichenden Internetauftritten ein breites Publikum, sondern wirbt auch mit Cashback-Gutscheinen.

Eine Verbraucherin wandte sich an uns, weil sie auch einen dementsprechenden Gutschein einlöste. Ab-in-den-Urlaub.de bietet insgesamt zwei Gutschein-Varianten an; bei einem Gesamtreisepreis von 1200 EUR erhält der Kunde einen Cashback-Gutschein in einer Höhe von 100 EUR. Sollte die Reise günstiger ausfallen, erhalten Kunden ab einem Gesamtreisepreis von 700 EUR einen 50 EUR Gutschein. Genauere Informationen sind unter folgender Seite abrufbar: http://www.ab-in-den-urlaub.de/knaller

Laut dieser Seite soll der jeweilige Betrag von 100 EUR oder 50 EUR innerhalb von 28 Tagen ab dem Anreisetag erfolgen. Die Verbraucherin, die einen solchen Geld-zurück-Gutschein einlöste, bekam jedoch keine Rückerstattung.

Geld-zurück-Gutschein – Wie kommt man schneller an das Geld?


Bei unseren Recherchen im Internet stießen wir auf zahlreiche Meinungen bezüglich der Cashback-Aktion von Ab in den Urlaub. Nicht nur eine extra eingerichtete Facebook-Seite richtet sich an Kunden, die bisher keinerlei versprochene Rückzahlungen erhalten haben. Auch der WDR berichtete über die Unzufriedenheit der Kunden und schreibt: „Experten raten generell, wenn Gutscheine nicht ausgezahlt werden, sich in keinem Fall abwimmeln zu lassen. Auch von standardisierten Antwortmails sollte man sich nicht entmutigen lassen und weiterhin auf sein Geld bestehen. Die Erstattungsbedingungen sind in den jeweiligen AGB genau geregelt.“ Quelle: WDR, http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/ab-in-den-urlaub100.html

Auch wir vom Verbraucherdienst e.V. empfehlen, auf die Zahlung des Gutscheines zu bestehen. Sollten Sie keinerlei Reaktionen von Ab-in-den-Urlaub erhalten, obwohl die 28 Tage verstrichen sind, so helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir als Verein für Verbraucherschutz haben das entsprechende Know-how, damit Sie schnell und unkompliziert an Ihr Geld kommen.

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AB Verlag | Eschenbach | Bürgerinfo

Der AB Verlag aus Eschenbach der Inhaberin Anna Büttner vertreibt das Printprodukt „Bürgerinfo“, in dem Gewerbetreibende Werbeanzeigen schalten können. Doch scheinen Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler unzufrieden mit dem Vertragsabschluss mit dem Unternehmen aus Eschenbach zu sein. Denn nach dem erteilten Auftrag meldet sich die Firma ABV exclusive s.r.o. aus Tschechien, um einen zweiten Vertrag mit dem Gewerbetreibenden abzuschließen.

AB Verlag  Eschenbach  Bürgerinfo

Was ist eine „Bürgerinfo“ vom AB Verlag aus Eschenbach?


Der AB Verlag aus Eschenbach wird von Anna Büttner geführt. Der Verlag bietet das Printprodukt „Bürgerinfo“ an, welches kostenlos vierteljährlich erscheint – in einer Auflage von 2.000 Stück. Wo das Produkt letztendlich vertrieben wird, ist der Webseite nicht entnehmbar. Die Preisliste gestaltet sich folgendermaßen: Das Printprodukt Bürgerinfo hat das Format Din A5. Die Schaltung einer Anzeige kostet beispielsweise für eine viertel Seite 595,00 EUR, während eine ganzseitige Annonce 1.156,00 EUR kosten soll. Auf der Startseite der Homepage (ab-verlag.com) findet sich derzeit ein Hinweis in eigener Sache; der AB Verlag und die Inhaberin Anna Büttner warnen vor unseriösen Verlagen und Rechtsanwälten. (Stand: 04.12.2015)

Kostspielige Werbeanzeige vom AB Verlag


Die „Bürgerinfo“ scheint eine kostspielige Angelegenheit für Gewerbetreibende zu sein, denn eine ganzseitig geschaltete Anzeige kostet insgesamt 6.440,28 EUR. Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

4 x 1.156,00 EUR (für ein Jahr)
+ 189,00 EUR Lithokosten (einmal jährlich)
+ 8,00 EUR Versand und Porto
+ 1.028,28 EUR (19% Mehrwertsteuer)
= 6.440,28 EUR

Es ist nicht bekannt, wo dieses Printprodukt überhaupt verteilt wird. Abgeschlossen wird ein solcher Vertrag über Anzeigenvertreter, welches laut einem Bericht des Portals InFranken.de das Produkt als „Landkreis-Broschüre“ verkauft wurde. Tatsächlich hat die Bürgerinfo aber rein gar nichts mit dem Landkreis zu tun.

Doch damit nicht genug. Nach dem Abschluss des Vertrages für die Bürgerinfo erhält der Gewerbetreibende scheinbar ein Korrekturfax der Firma mit ähnlich klingendem Namen ABV exclusive s.r.o. Sollte dieses Fax voreilig unterschrieben und ausgefüllt zurückgeschickt werden, geht der Unternehmer einen zweiten Vertrag ein. Aufgrund dieser nicht transparenten Vertragsabschlüsse müssen Gewerbetreibende tief in die Tasche greifen.

Parallelen zwischen AB Verlag und ABV exclusive s.r.o.


Die Homepage des Unternehmens ABV exclusive s.r.o. sieht dem Webauftritt vom AB Verlag zum Verwechseln ähnlich. So bietet die Firma mit Sitz in der Tschechei ebenso für Kunden kostenlose Printprodukte an, die mit Anzeigen finanziert werden. Die aufgelisteten Preise auf der Seite (abv-exclusive.com/produkte.html, Stand 04.12.2015) sind ähnlich zu den Anzeigenpreisen des AB Verlags. Als Geschäftsführer ist hier jedoch ein gewisser Max Robert Frank angegeben. Ob Herr Frank in irgendeiner Beziehung zu Anna Büttner steht, kann an dieser Stelle nicht überprüft werden.
Auch die Startseite von ABV exclusive s.r.o. hat den aktuellen Hinweis geschaltet, in dem man sich von unseriösen Verlagen und Rechtsanwälten distanziert. Ist das ein Zufall, dass beide Webseiten bis auf die Grafiken und kleine Textänderungen (zum Beispiel der Firmenname) sehr große Ähnlichkeiten aufweisen?

Negative Presse zum AB Verlag aus Eschenbach


Tatsächlich braucht man nicht lange das Internet durchstöbern, bis man die ersten negativen Stimmen zum AB Verlag von Anna Büttner lesen kann. So beschreibt die Nachrichtenseite Infranken.de unter der Schlagzeile „Geschäftsleute fühlen sich abgezockt“ den Fall eines Friseurs aus Kasendorf, der ebenfalls eine Anzeige beim AB Verlag schaltete. Er schildert, dass er beim Verkaufsgespräch mit dem Anzeigenvertreter nicht ausreichend informiert worden sei. So musste er ganze vier Fassungen seiner in dem Bürgerinfo veröffentlichten Anzeige zahlen, obwohl er davon ausging, dass er nur eine einzelne geschaltet hätte. Quelle: InFranken http://www.infranken.de/ueberregional/wirtschaft/Geschaeftsleute-fuehlen-sich-abgezockt;art184,46149

Hilfe für Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler


Sind Sie auch von den hohen Kosten bei einem Vertrag mit dem AB Verlag überrascht worden? Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit dubiosen Vertragsabschlüssen und ist Ihr Ansprechpartner für eine Abwehr. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 2. Dezember 2015

Habibi Media GmbH | Neues Design für Habibi.de

Bereits im Oktober fiel uns das Online-Portal „Habibi.de“ auf, welches von der Habibi Media GmbH betrieben wird. Diese Website verspricht ein „einmaliges und gänzlich neu entwickeltes Online-Shopping-Magazin“, mit dem Privatkunden und Gewerbetreibende auf Schnäppchenjagd gehen können. Seit unserem letzten Besuch auf der Seite hat sich einiges geändert. Es folgt ein Update in Sachen Habibi.


Habibi.de – Neue Startseite, altes System?


Verbraucherdienst e.V. beobachtete interessiert die häufigen Änderungen des Webauftritts „Habibi.de“, betrieben von Habibi Media GmbH aus Chemnitz. Im Oktober berichteten wir bereits über die Firma samt dessen Geschäftsführer David Jähn, der auch in Verbindung zu B2B Technologies Chemnitz GmbH steht. Kurz nach unserem ersten Besuch änderten sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; im Zuge der Änderungen minderte sich auch die Transparenz des Angebots, beispielsweise ist eine Mindestlaufzeit oder gar die Kosten des Premium-Services den AGBs nicht mehr zu entnehmen. Wir nahmen uns vor, diese wechselhafte Seite weiter im Auge zu behalten.

Ruft man aktuell die Seite Habibi.de auf, zeigt sich das Online-Shopping-Magazin im neuen Gewand. Am heutigen Tag – Stand 01.12.2015 – ist ein Großteil des Angebots, wie „Lagerverkäufe“, „Outlets“ und „Auktionen“ nur einsehbar, wenn man sich registriert. Damit Verbraucher und Gewerbetreibende einen Einblick in die Anmeldung erhalten, nutzten wir die Möglichkeit, einen kostenlosen Account anzulegen.

Registrierung bei Habibi.de - Schritt für Schritt


Bild 1: Eine erfolgreiche Anmeldung auf dem Portal Habibi.de wird mit diesem Bildschirm bestätigt

Bild 2: Eine Email zur erfolgreichen Registrierung fanden wir auch in unserem Postfach vor.

Bild 3: Moment, wieso sollen wir eine Lieferadresse eingeben? Als Verbraucher oder Gewerbetreibender würde mich doch zunächst das Angebot interessieren, ehe ich meine Daten blindlings verbreite.

Bild 4: Wir gaben unsere Adresse ein und stießen mit unserem kostenlosen Account an unsere Grenzen. Nun muss der Nutzer aus zwei möglichen Paketen auswählen, damit die erweiterten Funktionen zugänglich werden.

Habibi Media GmbH - nach der Testphase folgen Kosten


Die Vorteile und besonderen „Funktionen“ für Premium-Nutzer stehen nur zur Verfügung, sobald man sich für ein Zugangspaket entscheidet. Beide locken mit dem 1,00 EUR Angebot, welches neben einem Sofortzugang zur Datenbank auch den Zugang zu den Artikeln gewährt. In den dazugehörigen Vertragsinformationen sind Kosten aufgelistet. So kostet ein Jahr für die Nutzung von Habibi.de pro Jahr 98,00 EUR, wobei die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre beträgt. Darüber hinaus soll eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 59,00 EUR gezahlt werden. Das macht insgesamt 255,00 EUR für den Gebrauch der Plattform Habibi, die somit tatsächlich ein, Zitat, „revolutionäres Einkaufsfeelings“ präsentiert. Denn bis man als Verbraucher oder Gewerbetreibender erst einmal die ersten vermeintlichen Schnäppchen zu sehen bekommt, mussten neben der Lieferadresse auch ein Vertrag abgeschlossen werden. Ob es am Ende tatsächlich auch preisgünstige Schnäppchen sind, können wir aufgrund der mangelnden Transparenz von Habibi nicht feststellen.

Nehmen Sie Kontakt auf


Nach unseren Informationen verschickt die Habibi Media GmbH mittlerweile die ersten Rechnungen für die Nutzung des Portals. Haben Sie eine derartige Rechnung erhalten. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

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Montag, 30. November 2015

Swagoo Internet Werbeagentur | Die Online Auskunft

Die Swagoo Internet Werbeagentur bietet für Gewerbetreibende ein Branchenbuch, mit dem sich Unternehmen durch einen dementsprechenden Eintrag bewerben können. Eine Gewerbetreibende wand sich an uns, weil sie durch einen unerlaubten Werbeanruf einen Vertrag mit dem Unternehmen abschloss.



„Mehr Auskunft geht nicht“? Online Auskunft von Swagoo


Eine Gewerbetreibende verständigte uns, da sie eine Rechnung vom Kundenservice der Swagoo Internet Werbeagentur erhielt. In dem uns vorliegendem Schreiben werden 117,81 EUR für einen Brancheneintrag auf die-online-auskunft.de gefordert, die Laufzeit beträgt 6 Monate.

Laut der Gewerbetreibenden ist der Vertrag für diesen Eintrag über einen unerlaubten Werbeanruf (Cold Call) entstanden, welche in Deutschland untersagt sind. So sind bei Missachtung dieses Verbot auch hohe Strafen fällig: „Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 wurden die gesetzlichen Regelungen verschärft. Die mögliche Bußgeldhöhe wurde von 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben.“ Quelle: Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html. Hier handelt es sich um ein Schutzgesetz für Verbraucher. Es ist noch nicht einheitlich geklärt, ob dieses Schutzgesetz auch für Gewerbetreibende gilt. Aus diesem Grunde wurde der BGH ( Bundesgerichtshof ) durch Revision zur Entscheidung vorgelegt.

Unklar ist die Anschrift von Swagoo. Auf der Rechnung ist eine Adresse in Melle angegeben, während im Impressum der Webpräsenz die-online-auskunft.de das knapp 15 Kilometer entfernte Bissendorf angegeben wird. Nur die Rufnummern sind identisch.

Die Suchfunktion ist arg in Frage zu stellen. Auch wenn mit „Mehr Auskunft geht nicht“ geworben wird, sehen die Ergebnisse bei einer üblichen Suche eher mager aus. Zum Beispiel suchten wir ein „Blumengeschäft“ (von die-online-auskunft.de selbst vorgeschlagen) in Köln und hatten keinerlei Ergebnisse. (Stand: 30.11.2015) Ob sich so ein Eintrag für knapp 100 EUR dann lohnt, bleibt fraglich.

die-online-auskunft.de | Screenshot vom 30.11.2015 | Swagoo
die-online-auskunft.de | Screenshot vom 30.11.2015


Zusammenhang zu einem anderen Branchenbuch?


Auf der Rechnung ist als Sachbearbeiterin eine gewisse Marie Borgelt aufgeführt. Frau Borgelt ist uns in Zusammenhang mit einem anderen Branchenbuch, über das wir bereits berichteten, bekannt. So ist im Impressum des Branchenverzeichnisses „Online-Branchen-Auskunft“, die mit dem einprägsamen Slogan „Oma weiß alles!“ werben, auch eine gewisse Marie Borgelt vertreten. Unseren Artikel zu diesem Branchenbuch der B & G Verlags Marketing UG aus Bünde lesen sie hier: http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/05/b-g-verlags-marketing.html

Was bei einer Rechnung von Swagoo Internet Werbeagentur beachtet werden sollte


Das Unternehmen droht laut Rechnung mit einem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren, sofern der Betrag von 117,81 EUR nicht innerhalb einer Woche beglichen wird. Haben Sie als Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibender auch eine Rechnung von Swagoo erhalten? Wir haben Erfahrung mit Branchenbuch-Verträgen und wissen, wie Sie sich verhalten sollten.

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Freitag, 27. November 2015

Symposion Publishing GmbH | Cold Call aus Düsseldorf?

Die Symposion Publishing GmbH aus Düsseldorf bietet eine breite Palette von E-Learning Kursen, Ebooks und Online-Bibliotheken an, die sich an Gewerbetreibende richtet. Mit Hilfe der Erzeugnisse von Symposion werden zum Beispiel Themengebiete wie „Projektmanagement“ sowie „Marketing-Controlling“ aufbereitet und zum Verkauf angeboten. Was passiert jedoch, wenn so ein Angebot fälschlicherweise an eine Verbraucherin gerichtet ist?


Symposion aus Düsseldorf – unerlaubte Werbeanrufe?


Zur Vorgeschichte: Symposion Publishing GmbH meldete sich telefonisch mit einem unerlaubten Werbeanruf (Cold Call) bei Frau G., um drei Produkte aus dem gegenwärtigen Katalog (Stand 26.11.2015) als eine „Testbestellung mit Rückgaberecht“ anzubieten. Dabei handelte es sich um drei E-Learning Kurse aus drei unterschiedlichen Bereichen, die jeweils 498,00 EUR kosten sollen. Frau G. bestätigte dieses Angebot und erhielt daraufhin eine E-Mail mit einem persönlichen Zugangscode. Dieser muss über entweder über einen Button („Jetzt kostenlos testen“) oder über eine URL, die man in den Internetbrowser eingibt, aktiviert werden. Mit den Worten „ein Klick und Sie sind drin!“ beginnt der Testlauf.
In dem Bestätigungsschreiben wird noch deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um kein Abo handelt und auch keine Folgekosten entstehen. Des Weiteren werden die Optionen des Rücktritts und des Kaufs erläutert. Abschließend folgt ein Hinweis, dass das Telefonat aufgezeichnet wurde.

Ablauf der Testphase – Hohe Kosten


Frau G. ist selbst keine Gewerbetreibende, sondern Angestellte. Sie führte im Rahmen ihrer Tätigkeit das Gespräch mit einer Symposion Mitarbeiterin und willigte in diesem Telefonat auf die Testbestellung ein. Da die Schreiben die Möglichkeit des Rücktritts bescheinigten und auch keine Abo- bzw. Folgekosten versprochen wurden, ging Frau G. von einer unkomplizierten Angelegenheit aus.
Trotz des Vorgesprächs nahm Frau G. das Angebot nicht an. Sie klickte weder auf den Banner („Jetzt kostenlos testen“) noch warf sie auch keinen Blick auf die Produkte, die zum Test angeboten wurden. Stattdessen hatte sie die Mails von Symposion ungelesen zur Kenntnis genommen, die jedoch nach dem Öffnen eine Lesebestätigung erhielten. Somit verstrich die Testphase ungenutzt.
Zwei Tage später erhielt Frau G. eine Rechnung von Symposium für die drei nicht getesteten Produkte. Die Begründung: Die Testphase sei abgelaufen und Frau G. hätte in dieser Zeit nicht von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Somit wurden ihr die drei E-Learningkurse, die sie nicht nutzte, in Rechnung gestellt.

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht


Aktuell ist die Lage wie folgt: Zwölf Tage nach der ersten Rechnung ging die erste Zahlungserinnerung an Frau G., in der noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine gewerbliche Bestellung handelte. Somit sei die Rechnung, Zitat, „sowohl verbindlich als auch fällig gemäß unseren Lieferbedingungen, denen Sie für Ihr Unternehmen ausdrücklich zugestimmt haben.“
Demzufolge ist weiterhin ein Gesamtbetrag von 1613,52 EUR zu zahlen - für drei E-Learningkurse. Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, doch da Frau G. keine Unternehmerin ist, dürfte sie vom Rücktritt Gebrauch machen können.
Was sagen Internetnutzer zu Symposion?

Bei den Recherchen zu der Firma Symposion Publishing stieß Verbraucherdienst e.V. auf einen Link des Portals „Tellows“, mit denen Telefonnummern zugewiesen werden können. Es wird unter einer Rufnummer aus Düsseldorf ein Bezug zu Symposion hergestellt. Die dort zu lesenden Kommentare sind überwiegender negativer Natur. Zum Beispiel wird in einem Kommentar auch die ebensolche Testphase beschrieben. Auch ist von „Aggressiver Werbung“ die Rede. (Quelle: Tellows http://www.tellows.de/num/021186693986)

Verbraucherdienst e.V. Informationen und Hilfe bei unerlaubten Werbeanrufen


Wir haben Erfahrungen mit Unternehmen, die Vertragsabschlüsse mittels unerlaubter Werbeanrufe erwirken. Wurden Sie auch von Symposion Publishing GmbH angerufen, um ein Testangebot in Anspruch nehmen zu können? Verbraucher und auch Gewerbetreibende finden bei uns eine Anlaufstelle, die sich um Sie und Ihre Rechte bemüht. Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.

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Donnerstag, 26. November 2015

.DE Deutsche Domain | Rechnung | Irreführendes Angebot?

Derzeit erhalten Internetnutzer per E-Mail vermeintliche Rechnungen von „DE. Deutsche Domain“ aus Berlin. Insgesamt werden 173,80 EUR für die Registrierung einer Domain (Internetadresse) verlangt. Was Verbraucher jedoch wissen sollten: Bei dieser Rechnung handelt es nicht um eine Rechnung, sondern um ein Angebot.



.De Deutsche Domain – Offerte statt Rechnung


Der Blick auf das Kleingedruckte lohnt sich immer. Falls Sie eine E-Mail von .De Deutsche Domain in ihrem E-Mail Postfach finden, sollten Sie vor jeglichen Zahlungen an das Unternehmen auch die klein gedruckten Passagen dieser vermeintlichen Rechnung prüfen.
Wie es sich herausstellt, bietet das Unternehmen bloß eine „Anmeldung“ einer Domain an – zu einem recht hohen Preis. So kann man im Schreiben lesen:

„Sofern Sie mit dem oben Dargestellten einverstanden sind, wird Ihre Domainregistrierung für den oben genannten Zeitraum gültig sein. Achten Sie bitte darauf. Dies ist ein Angebot und keine Rechnung. Die Zahung auf dieses Angebot hin wird als Annahme des Angebotes oder Auftragsbestätigung verstanden.“
Dick gedruckt ist auch zu lesen, dass die Zahlung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Firmendaten samt Rechnung erfolgen soll. Hier das Formular zur Ansicht

.DE Deutsche Domain | Rechnung | 24.11.2015
.DE Deutsche Domain | Rechnung | 24.11.2015


Haben Sie den Betrag überwiesen?


Laut des Schreibens soll der Betrag von 173,80 EUR auf ein Konto in Spanien überwiesen werden. Eine derartige Domainverwaltung ist maßlos überteuert. Für weniger als 1 EUR erhält man beispielsweise bei großen deutschen Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen eine Domain. Ob die jeweilige Adresse dann verfügbar ist, hängt von diversen Faktoren ab. Aber dass dieses Unternehmen Domain-Endungen mit „.de“ sichert, könnte eventuell nicht immer zugesichert werden.

Nun könnte man von einer Irreführung sprechen, da das Angebot als Rechnung getarnt wurde. Sollten Sie jedoch die Rechnung beglichen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben Erfahrungen im Umgang mit dubiosen Rechnungen und fragwürdigen Dienstleistungen. Sie erreichen unseren Verein für Verbraucherschutz folgendermaßen:

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Mittwoch, 25. November 2015

Medien Digi-Werk | Rechnung für eine Werbeanzeige

Uns liegt eine Rechnung und gleichzeitige Kündigung der Firma Medien Digi-Werk aus Stuttgart vor, die einer Gewerbetreibenden eine Werbeanzeige in Rechnung stellt. Das Brisante daran: Diese Werbeanzeige soll insgesamt 1.186,43 EUR kosten und wurde möglicherweise nicht geschaltet.

Medien Digi-Werk  Rechnung für eine Werbeanzeige

Medien Digi Werk – Zahlungsempfänger ist ein alter Bekannter


Die Firma „Medien Digi-Werk“ aus Stuttgart verschickte eine Kündigung bzw. Rechnung an eine Gewerbetreibende für eine kostspielige Werbeanzeige. Insgesamt werden 1.186,43 EUR verlangt; dieser Betrag setzt sich aus der Grundgebühr (399 EUR) und den Einstellungs- und Pflegekosten sowie der Grafik/Gestaltung (je 299 EUR) zusammen – zuzüglich Mehrwertsteuer.
Ein recht hoher Betrag für eine Werbeanzeige, deren Schaltung wir nicht überprüfen können. Der Gewerbetreibenden liegen zudem keinerlei Informationen über diese Anzeige vor. Es fehlen Belege noch irgendwelche Verträge, um die Dienstleistung nachvollziehen zu können.

Der Betrag soll auf an einem gewissen Mert Muhittin Gül überwiesen werden. Dieser Zahlungsempfänger trat auch schon in Zusammenhang mit einem Branchenbucheintrag der Firma Global Medien aus Berlin in Erscheinung, über die wir am 13.11.2015 an dieser Stelle berichteten. Sogar die Bankverbindung ist identisch. Handelt es sich demnach um eine weitere Abzocke? Im Handelsregister ist kein Unternehmen mit dem Namen „Medien Digi-Werk“ eingetragen. Auch die allgemeine Suche im Internet war erfolglos. Eine Firma, die Werbeanzeigen anbietet und selbst das Wort „Digi“ im Firmennamen trägt und keinerlei Internetpräsenz aufweist, wirkt unter Umständen fragwürdig.

Rechnung | Medien Digi-Werk | 25.11.2015
Rechnung | Medien Digi-Werk | 25.11.2015


Kündigung/Rechnung - Vorab kam eine E-Mail


Das Schreiben wurde via E-Mail mit angehängter PDF-Datei verschickt. In der E-Mail ist folgender Text zu lesen:

(Zitat)Sehr geehrte Damen und Herren,
wie vereinbart läuft Ihre Werbeanzeige zum 30.05.2016 automatisch aus. Dies ist gleichzeitig Ihre Kündigungsbestätigung. Im Anhang erhalten Sie Ihre Rechnung für das laufende Vertragsjahr 2015/16. Bitte verwenden Sie für Zahlungen ausschließlich die Angaben des Debitorenkontos.
Wir bedanken uns für die bisherige Zusammenarbeit. (Zitat Ende)

Als Absender ist eine Adresse in Stuttgart angegeben, die bei genauerer Betrachtung bei dem Internetdienst Google Maps über zwei Gaststätten gelegen ist. Das soll die Firmenadresse einer Agentur sein, die sich in den Bereichen Werbung und Mediengestaltung spezialisiert hat?

Verbraucherdienst e.V. – Hilfe bei dubiosen Forderungen und Rechnungen


Haben Sie auch eine Kündigung bzw. Rechnung von Medien Digi-Werk erhalten? Werden von Ihnen auch horrende Summen für eine nie in Auftrag gegebene Werbeanzeige verlangt? Wir vom Verbraucherdienst haben Erfahrungen mit dubiosen Zahlungsaufforderungen und bieten für Verbraucher und Gewerbetreibende eine hilfreiche Anlaufstelle, um sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Mitglied sein heißt – die Abwehrkräfte stärken!

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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DPM Consulting UG | Focus Forderungsmanagement

Eine Gewerbetreibende staunte nicht schlecht, als sie eine Zahlungsaufforderung von Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH im Briefkasten vorfand. Das Inkassobüro aus Mannheim treibt derzeit für die DPM Consulting UG ein, die für das Branchenbuch „Das Örtliche Branchenverzeichnis“ verantwortlich sind.

DPM Consulting UG  Focus Forderungsmanagement


Focus Forderungsmanagement verschickt Forderung für einen Branchenbucheintrag


Bereits im Mai 2015 berichtete Verbraucherdienst e.V. über das Branchenbuch „Das Örtliche Branchenverzeichnis“ (Lesen Sie dazu mehr hier), welches via Cold Calling an ihre Kundschaft gelangt. Zu diesem Kundenkreis zählen Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige, die für einen Eintrag in ein solches Branchenverzeichnis tief in die Tasche greifen müssen.
Aktuelle verschickt das Inkassobüro Focus Forderungsmanagement aus Mannheim Zahlungsaufforderungen an die Kunden vom Örtlichen Branchenverzeichnis. Gefordert werden insgesamt 852,92 EUR. Dieser Betrag setzt sich u.a. aus der Hauptforderung, Verzugszinsen und Inkassokosten zusammen. Für die Begleichung der Frist wurden insgesamt 14 Tage gewährt.

DPM Consulting UG beauftragte das Inkassounternehmen Focus


Diese hohe Forderung gab die DPM Consulting UG aus Leipzig in Auftrag. Die Betreiber des Branchenbuchs „Das örtliche Branchenverzeichnis“ (zu finden unter: das-oertliche-branchenverzeichnis.de) bieten mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Reichweite zu erhöhen.
Verbraucherdienst e.V. testete das Branchenbuch, indem es zum Beispiel „Dienstleistungen“ in Berlin, Köln und Hamburg suchte. Obwohl es sich um Großstädte handelte, wurden nicht einmal zehn Vorschläge vom „Örtlichen Branchenverzeichnis“ angezeigt. Es ist demzufolge fraglich, ob ein Gewerbetreibender tatsächlich von einem Eintrag in das Branchenregister profitiert.

Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit Focus Forderungsmanagement


Haben Sie auch eine Forderung von dem Inkassounternehmen Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH für einen Eintrag in „Das Örtlichen Branchenverzeichnis“ erhalten? Wir haben Erfahrung mit dem Inkassobüro aus Mannheim sammeln können, die Sie auf unseren anderen Internetpräsenzen gerne nachlesen können.

Zum Beispiel haben wir eine Informationsseite auf unserer Homepage geschaltet:
https://verbraucherdienst.com/focus-forderungsmanagement.html

Darüber hinaus können Sie auch einige der Urteile nachlesen, die wir im Mitgliederauftrag erwirken konnten:
https://blog.verbraucherdienst.com/tag/focus-forderungsmanagement/

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Dienstag, 17. November 2015

Gewerblicher Eintragsdienst | Branchenbucheinträge aus Spanien

Die Firma „Gewerblicher Eintragsdienst“ bietet Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern eine Möglichkeit, die Präsenz ihrer Firma im Internet zu steigern. Anstatt selbst ein Branchenbuch anzubieten, stellt „Gewerblicher Eintragsdienst“ Einträge in externe Branchenverzeichnisse in Rechnung. 199 EUR für eine „Branchenchenbucheintragung“ (sic!) für 12 Monate. Was sollten Gewerbetreibende bei diesem Angebot beachten?

Gewerblicher Eintragsdienst  Branchenbucheinträge aus Spanien

Gewerblicher Eintragsdienst – Fragwürdige Suchmaschinenoptimierung


Ein Gewerbetreibender sandte uns im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Verbraucherdienst e.V. eine Rechnung und gleichzeitige Kündigungsbestätigung der Firma „Gewerblicher Eintragsdienst“ zu. Dieses Unternehmen verlangt von unserem Mitglied insgesamt 199 EUR für folgende Dienstleistung: Branchenbucheintragung inklusive Suchmaschinenoptimierung – für 12 Monate und ohne automatische Verlängerung. Als Kontoverbindung für die Überweisung wurde ein spanisches Konto angegeben.

Besucht man die Website von Gewerblicher Eintragsdienst, findet man neben einem Beschreibungstext insgesamt elf Links zu diversen Branchenbüchern. Neben den „Gelben Seiten“ findet man beispielsweise eine Verlinkung zu „MeineStadt“ oder auch „Klicktel“. In dem Text wird der Gewinn neuer Kunden durch einen Werbeeintrag garantiert. Ob in dem Zusammenhang von einer Suchmaschinenoptimierung die Rede sein kann, ist in Frage zu stellen. Schließlich verlinkt Gewerblicher Eintragsdienst nur auf andere Branchenbücher, ohne dass eine Überprüfung der angebotenen Dienstleistung überprüft werden kann. Darüber hinaus stehen die dort aufgezählten Branchenbücher in keinem Zusammenhang, sodass von einer Optimierung kaum die Rede sein kann, sofern man nur ein Unternehmen dort einträgt.

Laut eigener Aussage besteht zwischen den verlinkten Branchenbüchern keine geschäftliche Beziehung. Ferner steht dort: „Wir erhalten weder Provisionen, noch sonstige Entgelte für die Vermittlung eines Eintrages.“ (Quelle: Gewerblicher Eintragsdienst Homepage, http://www.gewerblicher-eintragsdienst.com/)

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Gewerblicher Eintragsdienst hat laut des Impressums der Homepage seinen Sitz in Spanien. Auf der uns vorliegenden Rechnung jedoch ist eine Adresse in Nürnburg angegeben. Anscheinend entstanden die Verträge fernmündlich, sprich telefonisch. Haben Sie auch eine Rechnung für eine Branchenbucheintragung erhalten? Für Gewerbetreibende gibt es kein Widerrufsrecht. Darauf weist das Unternehmen in dem Schreiben auch hin. Des Weiteren wurde das Gespräch, bei dem der Vertrag entstand, via Bandaufzeichnung festgehalten. Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir haben Erfahrungen mit Branchenbuchanbietern und helfen Ihnen mit weiteren Informationen. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.

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PKBMedia | Unternehmen-Auskunft

Die Firma PKBMedia aus Duisburg verschickt Offerten für einen Eintrag in das Branchenbuch „Unternehmen-Auskunft“. Empfänger solcher Schreiben sind Gewerbetreibe, dessen firmenrelevante Daten im Bundesanzeiger öffentlich gemacht wurden. So gelangt PKBMedia an dementsprechende Anschriften und Unternehmensdaten, mit denen sie ihr Branchenregister füllen. Ein solcher Eintrag soll dem Unternehmer insgesamt 558,35 EUR kosten, sofern er das Schreiben unterschrieben und ausgefüllt zurückschickt.

PKBMedia | Unternehmen-Auskunft


PKBMedia – Zahlungsverbindlichkeit besteht nicht


„Bitte beachten Sie!!! Unser Schreiben ist ein "Angebot" Sie können es nach Ihrem Belieben annehmen oder ablehnen. Danke“ (Quelle: Unternehmen-Auskunft.de, Startseite: http://unternehmen-auskunft.jimdo.com/) heißt es derzeit (Stand 16.11.2015) auf der Startseite des Branchenbuchs der PKBMedia aus Duisburg. Auch wenn die Betreiber des Portals Unternehmen-Auskunft hier recht auffällig und sogar per Großbuchstaben ihre Schreiben als Angebot bezeichnen, ist das bei den Schriftstücken nicht der Fall. Die schriftliche Veröffentlichungsofferte, die Gewerbetreibende erhalten wird dort erst im Kleingedruckten deutlich. Dort heißt es: „Eine Zahlungsverbindlichkeit besteht nicht, da wir gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen“. Für diese Offerte, einen Eintrag in das Branchenregister Unternehmen-Auskunft, soll der Gewerbetreibende insgesamt 558,35 EUR zahlen. In dem uns vorliegenden Schreiben ist von einer Laufzeit keine Rede.

Unternehmen-Auskunft – Offerte für bereits zugängliche Daten


Die Formulare der PKBMedia sind übertitelt mit „Industrie und Gewerbe Verwaltung und Auskunft“. Auch sind dort folgende Hinweise zu lesen: „Bitte sofort bearbeiten“ sowie „Sie werden gebeten bei Annahme, binnen 7 Tagen, den Gesamtbetrag in Höhe von 558,36 EUR zu zahlen“.

PKBMedia - Veröffentlichungsofferte - 16.11.2015
PKBMedia - Veröffentlichungsofferte - 16.11.2015


Die Dienstleistung der PKBMedia sollte von Gewerbetreibenden aufmerksam geprüft werden. Da die Datensätze des eigenen Unternehmens bereits öffentlich und kostenfrei als Handelsregistereintrag im Bundesanzeiger gelistet sind, ist eine Übernahme in ein Branchenbuch für 558,35 EUR möglicherweise überflüssig. Sollten Sie jedoch das Schreiben unterschrieben zurückgesandt haben, haben Sie als Gewerbetreibender kein Widerrufsrecht.
Haben Sie Fragen zu PKBMedia? Gerne hilft unser Verein für Verbraucherschutz auch Gewerbetreibenden und bietet Ihnen weitere Informationen. Rufen Sie an oder mailen Sie uns! Mitglied sein heißt – stark zu sein.

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Montag, 16. November 2015

Europe REG Services Ltd | Gewerbe-Meldung

Zahlreiche Gewerbetreibende erhalten derzeit Fax-Formulare von der Europe REG Services Ltd., die das Portal „Gewerbe-Meldung“ betreiben. Übertitelt mit „Eilige Faxmitteilungen“ wird ein Fax an Firmeninhaber versandt, welches ein Eintragungsangebot in ein Branchenbuch beinhaltet. Wer das Fax unterschrieben zurückschickt bzw. sich einträgt, erhält eine hohe Rechnung.

Europe REG Services Ltd  Gewerbe-Meldung


Europe REG Services Ltd – Was steht in dem Fax?


Beim ersten Besuch auf der Website von „Gewerbe-Meldung“ (deutschland.gewerbe-meldung.de) wirkt die Aufmachung vertraut. Erinnert die Startseite doch sehr an die GES Registrat GmbH (gewerberegistrat.de), über die wir bereits berichteten.

Ein Fax der Europe REG Services Ltd wird im Briefkopf mit einem kleinen Adler verziert, der dem Schreiben einen amtlichen bzw. offiziellen Charakter verleiht. Gewerbetreibende sollen in diesem Fax die Daten zur ihrer Firma eintragen (Adresse, Branche, Internetadresse und mehr). Unterhalb der Eintragsfelder wird das Eintragungsangebot erläutert, welches besonders beachtet werden sollte:

„Es handelt sich nicht um ein gebührenfreies Register, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot. (…) Es besteht bisher keine Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird das Leistungspaket für drei Jahre verbindlich bestellt. Der Preis für das Leistungspaket beträgt 348 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr.“

Das bedeutet im Klartext: Schickt ein Gewerbetreibender das Fax unterschrieben zurück, verpflichtet er sich zu einer Zahlung  von insgesamt 1242,36 EUR (1044,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer) für einen drei Jahre gültigen Eintrag.

Auch verweist das Schreiben auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die hier nachlesbar sind: http://deutschland.gewerbe-meldung.de/agb

Faxmitteilung | Europe REG Services Ltd | 16.11.2015
Faxmitteilung | Europe REG Services Ltd | 16.11.2015


Gewerbe-Meldung: „Eilige Faxmitteilungen“ aus Malta


Bevor Gewerbetreibende im stressigen Geschäftsalltag das Fax unbedacht und unterschrieben zurücksenden, sollte die Notwendigkeit für das eigene Unternehmen sowie der Nutzen geprüft werden. Das von Europe REG Services Ltd. betriebene Branchenbuch Gewerbe-Meldung.de  bietet neben dem Standard-Eintrag auch einen noch kostspieligeren Bild-Eintrag. Ob diese Offerte tatsächlich für die Präsenz eines Gewerbes hilfreich ist, bleibt fraglich. Diese Meinung teilt auch das Landratsamt Dachau, die in einer Pressemitteilung über das Fax berichten.

Sollten Sie jedoch das Fax voreilig zurückgesandt haben und von den hohen Kosten für einen Branchenbucheintrag auf Gewerbe-Meldung  überrascht worden sein, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns über unsere Hotline und auch via E-Mail. Mitglied sein heißt, ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unsere Hotline:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 13. November 2015

Global Medien | Berlin | Branchenbuchabzocke

Zwecks eines Branchenbucheintrages der Firma Global Medien in 10365 Berlin liegen Verbraucherdienst e.V. Beschwerden von Verbrauchern vor. Die Offerte der Firma ist möglicherweise eine Branchenbuchabzocke! Es werden von dem Verbraucher/Gewerbetreibenden 477,81 EUR gefordert. Einen Firmeneintrag einer Firma Global Medien findet sich nicht im Handelsregister.

Global Medien | Berlin | Branchenbuchabzocke


Bei der auf der Rechnung angegebenen Telefonnummer bzw. Faxnummer heißt es, dass ein Verbindungsaufbau sei nicht möglich, bitte versuchen sie es noch einmal (Stand 13.11.2015). Nach wiederholtem Versuch ist eine Weiterleitung des Anrufs zu hören, woraufhin der Anrufer in einer Warteschleife landet. Nach ca. zwei Minuten ("Ihr Anruf wird gleich entgegengenommen") wird man aus der Schleife raus geworfen (Stand 13.11.2015).

Global Medien - Dienstleistung zweifelhaft


Wofür genau die Grundgebühren in Höhe von 399 EUR (Brutto 477,81 EUR) in Rechnung gestellt werden, bleibt fraglich. Denn die Homepage http://www.global-medien.com/ heutiger Stand ( 13.11.2015 )ist "Under Construction". Aus dem beigefügten Überweisungsträger der Rechnung in diesem Fall der zweiten Mahnung sollen die geltend gemachten Rechnungsbeträge an eine türkischen Kontoverbindung überwiesen werden. Der Zahlungsempfänger ist ein gewisser Mert Muhittin Gül und nicht eine Firma Global Medien. Lediglich im Verwendungszweck steht Global Medien. Laut der Verbraucher werden diese bei einer Nichtzahlung der Rechnung telefonisch kontaktiert und aufgefordert, die Rechnung zu zahlen - oder es werden gerichtliche Schritte eingeleitet.

Gewerbetreibende werden geködert


Auf dem Markt gibt derart viele Fallen für Gewerbetreibende, denn seit das "Anti-Abzock-Gesetz" für Verbraucher durch den Gesetzgeber verabschiedet wurde, hat Verbraucherdienst e.V. aufgrund der derzeitigen Vielzahl von Beschwerden, den Eindruck, dass förmlich eine Jagd auf Gewerbetreibende eröffnet wurde. Einige schwarze Schafe haben Wege gefunden, um an das schwerverdiente Geld des Gewerbetreibenden zu kommen. Hier einige Beispiele:


  • Mittels Faxspam: Das Fax wirkt wie ein amtliches Formular. Dort gibt es immer eine Rückfaxnummer, zu der zusätzlich suggeriert wird, dass nur die Daten ergänzt werden sollen. Doch Achtung! Meistens enthalten derartige Faxspam eine versteckte Zahlungsklausel. Sobald der Gewerbetreibende dieses Fax unterzeichnet hat, kommt erst einmal ein Vertrag zustande.
  • Mittels unerlaubter Werbeanrufe: es werden die Gewerbetreibende mittlerweile bombardiert, wo durch die Anrufer nach eigener Aussagen behaupten, dass schon eine Kundenbeziehung bestehen soll und ein kostenpflichtiger Eintrag gekündigt werden muss. Daraufhin erfolgen wohl Bandaufzeichnungen, bei denen es eigentlich nur um die Kündigungen des bereits bestehenden kostenpflichtigen Eintrags gehen soll und letztendlich kommt eine Rechnung.

23.03.2015 - Neues zu Global Medien 


Herr Mert Muhittin Gül rief in unserem Büro an und bat uns, seinen Namen innerhalb dieses Beitrags zu löschen. Aline Krause, erste Vorstandsvorsitzende von Verbraucherdienst e.V., wollte in diesem Gespräch erfahren, worauf sich die aufgeführte Forderung begründen würde. Herr Mert Muhittin Gül gab an, dass er diese von Werbeagenturen aufgekauft hätte und das die Kontoverbindung auf dem Überweisungsträger seine eigene sei. Frau Krause wollte im Namen der Verbraucher und der Betroffenen noch in Erfahrung bringen, wie die Ansprüche gegenüber den Gewerbetreibenden begründet werden. Herr Mert Muhittin Gül wollte oder konnte diese Frage nicht beantworten, die Betroffenen (Zitat)"sollen ja nur zahlen"(Zitatende). 

Global Medien – Woher kommt das Logo?


Global Medien - Zweite Mahnung - November 2015

Wir warfen einen Blick auf die uns vorliegende Mahnung und konnten feststellen, dass das Logo (zu sehen auf dem Bild) anscheinend unter dieser URL zu finden ist: https://www.hiretheworld.com/profile/lovag/portfolio/fun-logo-design-for-global-sourcing-apparel/9442/
Unter dem Aufruf „Fun Logo Design for Global Sourcing Apparel“ wird dort ein Design Vorschlag vorgestellt, der anscheinend rein gar nichts mit Global Medien zu tun hat.


Verbraucherdienst e.V empfiehlt den Gewerbetreibende auf solche Offerten nicht zu reagieren, sondern bei derartigen Telefonaten den Hörer aufzulegen und auf Faxspam ebenfalls nicht zu reagieren. Bitte sensibilisieren sie auch ihr Personal.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dateyard AG | Versteckte Kosten?

Es liegen Verbraucherdienst e.V vielfache Beschwerden bezüglich der Firma Dateyard AG, Schochenmühlstr. 4, Sitz CH-6340 Baar vor. Die Firma Dateyard AG macht durch die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiele Forderungen in Höhe von 159,30 EUR. Die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiele droht bei Nichtzahlung mit gerichtlichen Maßnahmen,  denn Ihr Auftraggeber Dateyard AG hätte sie dahingehend beauftragt. Hier soll es sich um eine kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft für die  Kommunikationsplattform heute-s*x.com handeln.

Dateyard AG  Versteckte Kosten

Dateyard AG Angebot zweifelhaft ?


Diese Kommunikationsplattform soll dem Nutzer die Möglichkeit bieten, sich selbst zu präsentieren. Um sich anzumelden, bedarf es nur der Angabe einer E-Mail Adresse.

Screenshot Dateyard | 12.11.2015
Screenshot Dateyard | 12.11.2015


Mit der Angabe einer E-Mail Adresse und eines Geburtsdatums soll laut der Startseite der Firma Dateyard AG die kostenlose Nutzung möglich sein - also ohne Abgabe einer Erklärung, dass ein User bei einer Anmeldung "die Nutzungsbedingungen anerkennen muss". Auch bei einer Anmeldung wird in der E-Mail-Bestätigung weder auf die Nutzungsbedingungen noch auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Auch eine Widerrufsbelehrung ist nicht vorhanden.

Screenshot Dateyard | 12.11.2015 | Anmeldung
Screenshot Dateyard | 12.11.2015


Sobald ein User die Startseite aufruft, wird heftig mit einer Einblendung, mit folgenden Slogan geworben „ Lass Dir diese Chance nicht entgehen! Auf heute-s*x.com (Name zensiert) kannst du dich heute auf ein S*xtreffen mit echten Frauen verabreden. Außerdem profitierst du von vielen Vorteilen: kostenlose Anmeldung, Nachrichten lesen und schreiben, Suche in deiner Umgebung, S*xtreffen Garantie, Echte Frauen und Männer….. “

Bei der Anmeldung ist nicht zu lesen, dass diese „Chance“ etwas kosten soll oder der User eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft eingehen muss, um von der angepriesenen Chance profitieren zu können.

Screenshot Dateyard | 12.11.2015 | Anmeldung abschließen
Screenshot Dateyard | 12.11.2015


In den Nutzungsbedingungen der Dateyard AG ist nichts mehr über die echte „Chance“ zu lesen, denn das heißt es: „Die Gratis-Nutzung bietet dem Nutzer eine eingeschränkte Funktionalität. Denn das Nachrichten versenden und schreiben ist nur möglich wenn der Nutzer eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft eingeht.“ Verbraucherdienst hält die Werbung auf der Startseite für irreführend, denn wenn derartig geworben wird, muss der User auch kostenlos von dem Angepriesenen profitieren können

So heißt es in den Nutzungsbedingungen der Dateyard AG: „Die Gratis-Nutzung bietet dem Nutzer eine eingeschränkte Funktionalität. Der Nutzer hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, von einer Gratis-Nutzung in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft zu wechseln, um die Premium-Funktionalität (Erweiterte Suchfunktion, Schreiben und Beantworten von Nachrichten) nutzen zu können.“
Auch enthalten die Nutzungsbedingung keinerlei Garantieversprechen, wovon vollmundig im Werbeslogan die Rede ist.

Kündigungsklausel fraglich bei Dateyard


Es heißt in den Nutzungsbedingungen der Dateyard AG:

„(2) Der Nutzer eines kostenpflichtigen Dienstes ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der Mitgliedschaft zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht fristgerecht, verlängert sich dieser entsprechend dem vorherigen vom Nutzer gewählten Paket.
(3) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses ist nur dann wirksam, wenn sie durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung per Fax an +41 (0) 41 508 70 64 erfolgt. Für eine eindeutige Zuordnung und zum Schutz vor Missbrauch ist es in jedem Fall zwingend erforderlich, dass der Kunde im Kündigungsschreiben in leserlicher Art und Weise (DRUCKBUCHSTABEN) mindestens seinen vollständigen Namen, die genutzte Dating-Seite, seine genutzte Email-Adresse und seinen Benutzernamen nennt. Zur Vereinfachung gibt es hier das Kündigungsformular zum Ausdrucken“ Quelle: Nutzungsbedingungen Heute-s*x

Interessant ist, dass der User mittels Internet einen kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft abschließen kann, doch die Kündigung dieser kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft nur schriftlich möglich ist. Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass auch Kündigungen per E-Mail möglich sein müssen. Lesen Sie dazu auch: Urteil Kündigung der Nutzung eines Online-Portals muss auch online möglich sein - LG München 12 O 18571/13. Verbraucherdienst e.V. hält die Kündigungsklausel für unwirksam.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.