Da wartet der Kunde sehnsüchtig auf das bestellte Geschenk, welches unterm Tannenbaum für Eindruck schinden soll. Dumm nur, wenn das Paket immer noch beim Nachbarn liegt. Ist das überhaupt rechtens? Dies ist nur eine der Fragen, die im Zusammenhang mit Paketdiensten und Rechten von Verbrauchern entstehen können. Gerade kurz vor den Feiertagen, wenn viele Bestellungen im Internet aufgegeben werden, kann es zu Komplikationen kommen. Was sie beachten sollten, fassen wir in dieser Liste zusammen.
Ort der Zustellung
Das Paket muss direkt beim Empfänger abgegeben werden. Der Zusteller kann die Ware auch beim Nachbarn abgeben, muss jedoch eine gut leserliche Karte beim eigentlichen Empfänger hinterlassen. Was viele nicht wissen: eine Zustellung im Treppenhaus oder vor der Haustüre ist nicht erlaubt. Sollte jedoch eine schriftliche Zustimmung vorliegen, ist dies auch möglich. Alternativ wären noch Packstationen zu nennen, bei denen sich registrierte Kunden je nach Belieben die Bestellung abholen können.
Lieferfrist
Kunden haben keinen Anspruch auf eine Lieferzeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. In den AGBs des jeweiligen Paketdienstes sind üblich keinerlei verbindliche Hinweise auf Auslieferungszeiten angegeben. Anders sieht es bei einer Bestellung mit Expresstarifen aus, da dort für den Paketversand verbindliche Lieferzeiten angegeben werden. Im Falle einer zu spät gelieferten Bestellung gibt es die Möglichkeit, zu reklamieren.
Beschädigte Ware
Hier ist es wichtig, den Empfänger der Ware das Paket auf Unversehrtheit prüfen zu lassen. Sollte zum Beispiel ein Nachbar die Bestellung entgegen nehmen, gilt es die Lieferung als frei von Mängeln. Macht das Paket jedoch schon einen beschädigten Eindruck, so sollte das Paket am besten in Anwesenheit vom Zusteller geöffnet werden, um gegebenenfalls direkt zur reklamieren. Liegt eine Beschädigung vor, muss diese innerhalb von einer Woche beim Paketversand gemeldet werden.
Verspätete Ware
Sofern das Paket seit fünf Tagen noch nicht zugestellt wurde, ist es ratsam, dem Paketdienst eine Frist zu setzen – auf dem schriftlichen Weg.
Paket geht verloren
In der Regel finden sich in den AGB dementsprechende Hinweise, wie hoch die Zahlung bei Verlust eines Pakets ist. Auch hier haften die Unternehmen je Paket mit einem Betrag zwischen 500 EUR und 750 EUR. Sollte die Ware nach 20 Tagen nicht eingetroffen sein, sollte der Kunde nicht nur die fehlende Zustellung melden, sondern zusätzlich einen Nachforschungsantrag stellen.
Damit Sie keine bösen Überraschungen bei Ihrer Bestellung oder an der Türe erleben, bieten wir Verbrauchern nicht nur weitere Informationen, sondern auch Hilfe, sofern Sie Ärger mit dem Paketdienst haben sollten. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.
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