Laut Angaben der Verbraucherin erhielt sie einen Anruf mit unterdrückter Rufnummer von einem Callcenter. Eine Telefonistin fragte die verwunderte Verbraucherin, ob sie sich vorstellen könne, auf einer Sperrliste zu stehen. Unser Mitglied wurde somit mit einem Werbeanruf angerufen, das offenbar eine Sperrliste für weitere Werbeanrufe anbot.
Merkwürdig für die Verbraucherin war auch, dass sowohl Telefonnummer als auch Anschrift bei dem Unternehmen ACANTOS GmbH & Co. KG aus Duisburg vorlagen. Die Vertragsunterlagen sollten per Nachnahme zugesandt werden. Diese kamen laut unserem Mitglied aber niemals an.
Cold Call mit unterdrückter Rufnummer?
Ein Callcenter, welches mit unterdrückter Rufnummer Cold Calls betreibt, begeht gleich zwei Ordnungswidrigkeiten, die mit hohen Geldbußen belegt werden können. Abgesehen davon hätte der Vorfall bereits hier beendet sein können. Ärgerlich war natürlich, dass sich scheinbar die persönlichen Daten wie Anschrift und Handynummer in fremde Hände befanden.
Es folgte jedoch schon bald eine Zahlungserinnerung über einen offenen Betrag von 99,90 EUR. In der es heißt:
„...Der mit Ihnen vereinbarte Einzug dieses einmaligen Servicebetrages über eine Nachnahmesendung durch die Deutsche Post AG blieb erfolglos.
Wir fordern Sie hiermit auf, den offenen Betrag in Höhe von 99,90 € innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum dieses Schreibens auf das nachstehende Konto zu zahlen, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlung die Gutschrift maßgeblich ist...“
Für Rückfragen stünde eine 01805 Nummer zur Verfügung. Als Festnetzpreis gibt die Acanos 9 ct/min an. Laut einer Liste auf Wikipedia belaufen sich jedoch die Festnetzkosten pro Minute auf 14 Cent bei einer 01805-Nummer (Stand 18.12.2015). Service-Dienste Wikipedia.
Servicebeitrag durch Nachnahmesendung?
Ebenfalls erschließt es sich nicht, warum ein Servicebeitrag durch eine Nachnahmesendung eingezogen werden soll. Wenn überhaupt, würden die meisten seriösen Firmen erst nach der Annahme und Bezahlung ihre Leistung erfüllen. Was eine Datensperrliste (DSL) überhaupt bieten soll, blieb zweifelhaft.
Etwa fünf Wochen später folgt die nächste Überraschung: ein Schreiben mit dem Briefkopf des Rechtsanwalts R.Czarnetzki aus Duisburg.
In dem Schreiben heißt es:
„… hiermit zeige ich an, dass ich die Acanos GmbH & Co. KG, Mercatorstraße 4, 47051 Duisburg, diese vertreten durch die Acanos Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Mario Kasumovic vertrete. Meine Mandantschaft führt die Datensperrliste (DSL). Darin können sich gegen Entgelt Telefonkunden eintragen lassen, die sich durch Werbeanrufe gestört fühlen…“Was den Verbraucherdienst e.V. etwas stutzig macht ist der Hinweis:
„Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an meine Mandantin
montags bis freitags 9.00 bis 13.00 Uhr
unter der Rufnummer
0180/55525450.“
Hinweis auf eine kostenpflichtige Hotline?
Es handelt sich um die gleiche kostenpflichtige Rufnummer, die in den vorherigen Schreiben als solche markiert ist. Dass ein Anwalt keinen Hinweis auf eine kostenpflichtige Hotline gibt, ist eher ungewöhnlich. Zumal der Mobilfunkpreis sich auf bis zu 42 ct/min belaufen kann.
Nehmen Sie die Zahlungserinnerung und das Schreiben mit dem Briefkopf des Anwalts aus Duisburg bitte ernst. Wehren Sie sich gegen die Forderung, wenn Sie keinen Vertrag mit der ACANOS GmbH & Co. KG eingegangen sind. Es gibt mit Sicherheit einige Ungereimtheiten. Es soll ebenfalls in dem uns vorliegenden Fall eine Tonbandaufzeichnung vom Vertragsabschluss aufgezeichnet worden sein. Haben Sie auch einer solchen Tonbandaufnahme zugestimmt? Juristen im unseren Haus gehen derzeit im Auftrag des Vereinsmitgliedes der Sache nach.
Sie können uns helfen: Teilen Sie uns Ihre persönliche Erfahrungen zur DSL Datensperrliste, Acanos GmbH und dem Anwaltsschreiben mit.
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0201-176 790
oder per E-Mail:
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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