Mittwoch, 29. Juni 2016

Teurer Schlüsseldienst – Urteile zu hohen Kosten

Zahlreiche Verbraucher melden sich bei Verbraucherdienst e.V., um uns ihre persönlichen Eindrücke zu verschiedenen Schlüsseldienst-Anbietern zu schildern. Nicht selten werden den Kunden nach dem Öffnen eines Türschlosses überraschend hohe Rechnungen ausgestellt, die aufgrund der Notlage zähneknirschend gezahlt werden.

Teurer Schlüsseldienst – Urteile zu hohen Kosten | Wucher Rechnungen

Empfohlener Schlüsseldienst stellt teure Rechnung


Uns erreichte eine Email eines Verbrauchers. Er wollte uns seine Erfahrungen mit einem Schlüsseldienst aus Essen mitteilen. Laut eigener Aussage wurde für die benötigte Öffnung eines Schlosses über 500 EUR verlangt. Seinen Ärger drückte er in folgender Mail aus:

„Ich bin mit dem Fahrrad in Deutschland unterwegs und bin heute in eine Notsituation gekommen. Das Fahrrad schloss war defekt und ich benötigte einen Schlüssel Notdienst der auch kam und das Schloss wurde auf gefräst. Die Kosten von 534,90 Euro haben meine anfängliche gute Laune über die gelungene Reparatur dann doch sehr getrübt. Wurde meine Notsituation ausgenutzt? Bin ich klassisch einem Betrüger aufgesessen, obwohl der Dienst vom ADFC vermittelt wurde. Falls ja, gebe ich Ihnen hiermit die Adresse weiter (A.D. Schlüssel Dienst, ******** **, 45326 Essen, Steuernummer ***/***/****) um wenigstens andere vor diesem Ausnützen einer Notsituation zu bewahren.“

Verbraucherdienst e.V. konnte mit einer einfachen Google-Suche kein Unternehmen mit der Bezeichnung finden. Da ein Schlüsseldienst von guten Positionen bei der Nutzung einer Suchmaschine profitiert, war von einem Treffer auszugehen. Auch fanden wir keinen Eintrag in den üblichen Branchenverzeichnissen. Leider liegen uns keine weiteren Informationen zum „A.D. Schlüssel Dienst“ vor, um über diesen Vorfall genauer zu berichten. Anhand von diversen Beiträgen wird allerdings deutlich, dass eine zu hohe Rechnungen durchaus vor Gericht verhandelt werden kann.

Wucher beim Schlüsseldienst: Gerichte setzen Riegel vor


Anscheinend ist es keine Seltenheit, wenn Notsituationen ausgenutzt werden. So landen nicht selten Vorfälle mit hohen Wucher-Rechnungen von Schlüsselnotdiensten vor Gericht. Der kleine aber zu beachtende Unterschied liegt in der Bezeichnung: so ist ein Schlüsseldienst von einem Schlüsselnotdienst zu unterscheiden. Bei dem Letzteren können die zu zahlenden Beträge deutlich höher ausfallen.

So berichtet der NDR über ein Urteil, welches zugunsten eines Schlüsseldienstes entschieden wurde. Zwar hätte der Monteur auf den Preis hinweisen können, aber die Verantwortung liegt beim Kunden. Der beauftragte Schlüsselnotdienst berechnete 260,00 EUR statt 100,00 EUR. Freispruch – weil die Kundin in dem Fall die Preise hätte vorab vergleichen können.

Das Gegenteil war vor dem Wiesbadener Amtsgericht der Fall. Dort wurde die Rechnung eines Schlüsseldienstes über 1.350,00 EUR als „Wucher“ beurteilt . Das Unternehmen soll demzufolge 550,00 EUR an den Kunden zurückzahlen.
„Der Einsatz eines möglicherweise nicht ausreichend fachkompetenten Mitarbeiters, die Dauer der Diskussion über die Art des einzubauenden Schließzylinders und die Höhe der Vergütung können keinen Einfluss auf die erforderliche Zeitdauer haben“, teilte das Amtsgericht in der Begründung mit.

Bevor die Wucher-Rechnung ausgestellt wird ...


Betroffene Verbraucher sollten sich folgende Tipps zu Herzen nehmen:

  • Betrachten Sie „AAAA“ Firmen skeptisch. Firmen, die so eine Bezeichnung tragen, wollen womöglich in Verzeichnissen ganz vorne stehen 
  • Klären Sie vorab die Kosten. Gibt der Mitarbeiter keine konkrete Angabe, suchen Sie lieber nach dem nächsten Anbieter
  • Seriöse Schlüsseldienste fragen Sie nach einer Identifizierung, z.B. in Form eines Personalausweises. Ansonsten könnte ja jeder in die verschlossene Wohnung
  • Keine Barzahlung, keine Checks. Zahlen Sie auf Rechnung
  • Legen Sie vorab fest, dass es sich um eine reine Türöffnung handelt. Der komplette Austausch des Zylinders ist in der Regel unnötig und treibt nur die Kosten in die Höhe

Ärger mit hohen Schlüsseldienst-Rechnungen?


Haben Sie negative Erfahrungen mit Schlüsseldienst-Anbietern machen müssen? Wir berichteten bereits über das Unternehmen „Schlüsseldienst A&A“ aus Essen. Auf diesen Beitrag hin gab es zahlreiche Reaktionen von betroffenen Verbrauchern. Haben Sie Vergleichbares erlebt? Nutzen Sie die genannten Kontaktmöglichkeiten oder unseren Abzocke melden:


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 22. Juni 2016

Inkasso Marco Braun GmbH – Forderung für Telefonbuchverlag GmbH

Ein Gewerbetreibender leitete ein Schreiben von der Inkasso Marco Braun GmbH an uns weiter, damit wir darüber berichten können. Diese Forderung wurde im Auftrag der Telefonbuchverlag GmbH versandt. Insgesamt sollen die laut dem Schreiben noch offenen Kosten für einen Eintrag in ein Branchenbuch in Höhe von nahezu 1.000 EUR gezahlt werden.

Inkasso Marco Braun GmbH – Forderung für Telefonbuchverlag GmbH

Inkasso Marco Braun GmbH fordert die umgehende Zahlung


Das Inkassobüro mit dem Namen Inkasso Marco Braun GmbH soll seinen Sitz in einem Bürokomplex an der Ulmenstraße in Frankfurt am Main haben. Von dort aus verschickte es eine Zahlungsaufforderung im Auftrag des Branchenverzeichnisses Telefonbuchverlag GmbH. Laut des Schreibens sollen die Dienstleistungen „Firmendarstellungen im Internet“ und „Suchmaschinenoptimierung“ die Dezember 2014 in Rechnung gestellt wurden, noch nicht beglichen worden sein.

Insgesamt verlangt Inkasso Marco Braun GmbH die Zahlung von 945,13 EUR von dem Gewerbetreibenden. Die Forderungsaufstellung ist dem Schreiben entnehmbar. So setzt sich der Betrag unter anderem aus „Forderung der Business Marketing“ (666,65 EUR) und Bearbeitungsgebühren (153,80 EUR) zusammen.
Der Betrag soll innerhalb von 10 Tagen auf eine spanische Kontoverbindung überwiesen werden.

Inkasso Marco Braun bietet darüber hinaus einen Vergleich an. So soll innerhalb der laufenden Kalenderwoche der Betrag in Höhe von 845,13 EUR – also 100,00 EUR weniger – überwiesen werden, damit die Forderung gegenüber des Mandanten als abgegolten wirkt.

Forderung für Business Marketing – Telefonbuchverlag GmbH


Zwar wird der Auftraggeber Telefonbuchverlag GmbH in dem Schreiben von Inkasso Marco Braun GmbH genannt, jedoch nicht das Branchenverzeichnis, in dem der Gewerbetreibende einen Eintrag haben soll. In der Forderungsaufstellung fiel auf, dass von einer „Forderung der Business Marketing“ die Rede war. Über ein Branchenbuch mit ähnlichen Namen („Business Marketing S.L.U.“) konnten wir bereits im Rahmen unseres Verbraucherblogs berichten. Diese betreiben von Gran Canaria aus das Branchenverzeichnis „unternehmerdaten.com“. Verbraucherdienst e.V. besuchte dieses Onlineverzeichnis, um den Firmeneintrag des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Wir konnten trotz mehrfacher Suche keinen Eintrag finden.

Auch konnten wir keinen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister (Rechtsdienstleistungsregister.de, RDG) bezüglich Inkasso Marco Braun GmbH finden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Firma um kein eingetragenes deutsches Inkassounternehmen handeln muss, sondern dass "Inkasso" einen Teil des Firmennamens darstellen könnte. Somit muss unter Umständen auch kein Eintrag im RDG zu finden sein.

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung erhalten?


Sollten Sie als Gewerbetreibender auch ein Schreiben von dem Inkasso Marco Braun GmbH im Briefkasten vorfinden, können Sie sich gerne für weitere allgemeine Informationen an uns wenden. Oder haben Sie Erfahrungen mit dem Branchenbuch der Business Marketing (Telefonbuchverlag GmbH) aus Gran Canaria? Nutzen Sie die folgenden Kontaktoptionen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:


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oder per E-Mail:

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Freitag, 17. Juni 2016

Maxi Win 24 | OMG Impex Forderungs BV

Vor wenigen Tagen berichtete Verbraucherdienst über Schreiben der Impex Collect OMG. Aktuell liegt ein ähnliches Schreiben von der OMG Impex Forderungs BV vor. Dem Schreiben war eine Rechnung von dem Gewinnspielservice Maxi Win 24 beigefügt – datiert auf März 2007. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten?

OMG Impex Forderungs BV fordert für Maxi Win 24

OMG Impex Forderungs BV fordert für Maxi Win 24


Eine Verbraucherin leitete ein Schreiben von OMG Impex Forderungs BV an uns weiter. In diesem Schreiben werden – wie zuvor bei der Impex Collect OMG – noch die Zahlung offener Beträge gefordert. Bei dem Schreiben der ähnlichen klingenden OMG Impex Forderungs BV ist neben der Forderung selbst (mit „Letzter Mahnbescheid“ übertitelt) noch eine ältere Rechnung von der Firma Maxi Win 24 beigelegt, ein Gewinnspielservice aus Berlin.

Maxi Win 24 – Was steht in der Rechnung?


Maxi Win 24 Rechnung
Scan der Rechnung von Maxi Win 24

Wie auf dem Scan ersichtlich soll das Schreiben am 17.03.2007 entstanden sein. Jedoch ist im Text davon die Rede, dass die Verbraucherin die Firma Maxi Win 24 erst am 12.03.2008 beauftragt haben soll. In diesem Fall hat die Maxi Win 24 einen guten Tipp abgegeben.
Der Gewinnspielservice Maxi Win 24 meldet laut eigener Aussage den Kunden monatlich bei über 200 Gewinnspielen an. Auf deren Website soll man sich einen Überblick verschaffen können, bei welchen Gewinnspielen man teilnehmen würde. Die angegebene Website www.maxiwin-24.de ist nicht erreichbar (Stand 16.06.2016). Auch eine Recherche im Internetarchiv zeigte keine Seite an. Zusätzlich ist die Domain frei zum Verkauf markiert, von daher können keine weiteren Informationen über Maxi Win 24 eingeholt werden.

Die Teilnahme ist nicht umsonst. So wird bei Kunden laut der Rechnung aus 2007 monatlich via Lastschrifteinzug ein Betrag in Höhe von 69,00 EUR eingezogen.

Gewinnspiel-Dienst: Wie viel wird gefordert?


Forderung von OMG Implex Forderungs BV
Forderung von OMG Implex Forderungs BV

Im Auftrag des Mandanten Maxi Win 24 verschickt die OMG Impex Forderungs BV Forderungen, in denen offene Beiträge aus dem Gewinnspiel-Dienst gefordert werden. So soll laut des Schreibens der Vertrag über das Callcenter der OMG Impex entstanden sein. Die Empfängerin soll 561,84 EUR zahlen.
Die Adresse sowie die Kontodaten der OMG Impex Forderungs BV und der Impex Collect OMG sind identisch. Haben Sie auch so eine Forderung erhalten?

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Mittwoch, 15. Juni 2016

Stylelux – Erfahrungen mit dem Onlineshop

Eine Verbraucherin meldete sich über den Abzocke-Melden-Button bei uns. Sie wollte ihren Ärger über den Onlineshop Stylelux zum Ausdruck bringen. Dieser Shop, der unter anderem auch in Deutschland unter stylelux.de erreichbar ist, wird von der Lux International Sales ApS mit Sitz in Dänemark betrieben.



Die Verbraucherin sah bei der Nutzung ihres Facebook-Accounts einen Werbebanner von Stylelux für das Produkt „Blackhead Killer“, den sie aus Interesse anklickte. Laut ihrer Aussage mussten jedoch für weitere Informationen bezüglich des Produktes die dementsprechenden Daten eingegeben werden. Nach der Eingabe wurden der Verbraucherin angezeigt: VIELEN DANK FÜR IHRE BESTELLUNG BEI LUXSTYLE. IHRE WARE WIRD MIT EINER RECHNUNG VERSCHICKT. DIE RECHNUNG IST SPÄTESTENS 14 TAGE NACH ERHALT ZAHLBAR.

Stylelux – Bestellung durch Facebook?


Die Verbraucherin schrieb uns, dass sie keinesfalls einen Button mit der Aufschrift „Jetzt kaufen“ oder ähnliches betätigt hätte. Stattdessen erhielt sie per Mail eine Bestellbestätigung als auch eine Versandmitteilung. Sie wandte sich an Stylelux via Mail, um die Bestellung zu stornieren. Eine Mitarbeiterin von Stylelux antwortete, dass dies nicht möglich sei und auf die Vorwürfe der erbosten Verbraucherin, „dass wir (Stylelux, Anmerkung der Redaktion) uns an alle relevanten Gesetze und Vorschriften halten. Ihre Bestellung ist bei uns ordnungsgemäß und rechtskräftig eingegangen. Gerne erwarten wir die Bezahlung oder Retournierung der Ware. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden, dies in Übereinstimmung mit unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen.“

Negativberichte über Stylelux


Wir stellten bei der Recherche fest, dass es weitere negative Berichte über den Onlineshop Stylelux im Netz gibt. So berichtet der Schweizer Rundfunk auf seiner Webseite (SRF.de) unter der Überschrift „Tückischer Onlineshop Stylelux.ch: Nun gibt's ein Verfahren“ über die Folgen der zahlreichen Beschwerden über den Shop.
Dieser Artikel lässt weitere unzufriedene Kunden von Stylelux zu Wort kommen, in diesem Fall auf die Schweizer URL (stylelux.ch) bezogen. So beschweren sich enttäuschte Stylelux-Kunden über verschleierte Abos und intransparente Preisangaben. Darüber hinaus können sich interessierte Verbraucher auf dem Bewertungsportal „Trustpilot“ selbst ein Bild über das Unternehmen machen.

Bild Style Lux Rechnung
Style Lux Rechnung

Haben Sie auch unweigerlich eine Bestellung aufgegeben?


Sind Sie auch ein unzufriedener Kunde von Stylelux? Haben Sie auch via Facebook eine Bestellung bei Stylelux aufgegeben? Oder haben Sie unwissentlich ein Abo abgeschlossen? Möglicherweise können Sie sich wehren. Wir vom Verbraucherdienst e.V. bieten Mitgliedern die nötige Unterstützung an. Gerne können sich Betroffene auch bei uns melden, um allgemeine Informationen zu erhalten. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten, wie E-Mail, Telefon oder Kontaktformular.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Dienstag, 14. Juni 2016

EXGO Inkasso - Forderung für VNR Verlag

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros EXGO Inkasso aus Laubach vor. Im Auftrag des Gläubigers VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG wird die Zahlung für bislang nicht bezahlte Fachzeitschriften („Personal aktuell“) gefordert. Haben Sie auch Erfahrungen mit EXGO Inkasso?


Über 500 EUR für Ausgaben von „Personal Aktuell“


Dem VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG wurden im Rahmen unserer Berichterstattungen bereits mehrere Beiträge gewidmet. In diesen Beiträgen schilderten uns betroffene Gewerbetreibende, die ein Abo für eine der Fachzeitschriften des Verlags abgeschlossen haben sollen, ihre Erfahrungen mit. Es folgten teure Rechnungen und Mahnungen, sofern die Beträge nicht gezahlt wurden. Mehr zu dem Thema lesen Sie am Ende dieses Beitrags.

Uns liegt aktuell eine Zahlungsaufforderung von EXGO Inkasso aus Laubach vor. Im Auftrag von VNR Verlag sollen offene Forderungen beigetrieben werden. Das Schreiben, welches uns freundlicherweise zur Ansicht von einem betroffenen Gewerbetreibenden zugestellt wurde, bezieht sich auf mehrere nicht bezahlte Ausgaben der Fachzeitschrift „Personal Aktuell“, die laut der eigenen Homepage alle 14 Tage erscheinen soll (http://www.personal-aktuell.com/online | Stand 14.06.2016). EXGO Inkasso fordert somit die Zahlung von insgesamt 539,10 EUR innerhalb von 10 Tagen. Der Betrag setzt sich aus der Forderung des Gläubigers sowie Inkasso- und Mahngebühren zusammen.

Exgo Inkasso weiter aktiv – für FID Verlag

Aktuell berichtet uns ein weiteres Mitglied folgenden Sachverhalt:

„Es wurde ein Abo abgeschlossen, ohne einer ausdrücklichen Zustimmung. Dieses wurde mehrfach schriftlich gekündigt. Ohne die Kündigungen schriftlich zu bestätigen oder anzunehmen. Jegliche Anrufe und schriftlicher Verkehr blieb erfolgtlos, Zahlungen wurden zurückgezogen, daher Mahnbescheide beantragt und nun ein Inkasso. Ich drücke mich ausdrücklich dagegen aus und Wünsche kein Abo zudem habe ich auch keine Ware erhalten“

(Zitat Herr H. vom 20.05.20.21)

Der Vorgang zeigt beispielshaft auf, dass man beharrlich den Forderungen widersprechen und sich gegen eine Flut von Schreiben und Mahnungen zur Wehr setzen muss.

EXGO Inkasso – Was tun bei einer Zahlungsaufforderung?


Das Inkassobüro EXGO Inkasso legte dem Schreiben eine Auflistung mit der Überschrift „Forderungsgründe“ bei, damit für den Schuldner ersichtlich ist, welche Forderungen geltend gemacht werden. So ist hier die genannte Fachzeitschrift des Mandanten VNR Verlags aufgelistet bzw. im neuen Fall die Rechnungsdaten, sowie wichtige Daten wie das Vertragsdatum. Anhand dieser Liste wird auch deutlich, wie und wann der Vertrag überhaupt zustande kam.

EXGO Inkasso ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassobüro und demnach dazu berechtigt, in Deutschland Inkassotätigkeiten zu betreiben – d.h. Forderungen wie diese hier zu stellen. Demzufolge ist Empfängern einer solchen Zahlungsaufforderung dringend zu empfehlen, derartige Schreiben ernst zu nehmen. Ein Ignorieren eines solcher Zahlungsaufforderung kann für den Gewerbetreibenden teuer werden.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Gewerbetreibende, die ein Schreiben von EXGO Inkasso erhalten haben, könnten sich für weitere allgemeine Informationen gerne bei uns melden. Sie erreichen uns über die folgenden Kontaktoptionen.

Lesen Sie weitere Beiträge über den VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Montag, 13. Juni 2016

Impex Collect OMG | Zahlungsaufforderung aus Wien

Die Firma „IMPEX COLLECT OMG“ verschickte an ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. eine Zahlungsaufforderung. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass 259,40 EUR an einen Zahlungsempfänger namens „OMG IMPEX BV“ überwiesen werden sollen – auf ein holländisches Konto. Was hat es damit auf sich?

Impex Collect OMG  Zahlungsaufforderung aus Wien

Wer ist die IMPEX COLLECT OMG?


Es ist nicht die erste uns vorliegende Zahlungsaufforderung, die mit dem Betreff „Letzte Mahnung“ überschrieben ist. In diesem Fall ist das Schreiben von einem Unternehmen namens „IMPEX COLLECT OMG“ welche die Zahlung einer „bekannten Forderung“ der „OMG IMPEX BV“ veranlassen will. Diese Forderung wurde uns von einem Mitglied unseres Vereins vorgelegt, um darüber zu berichten.

Anhand des Schreibens ist zu erkennen, dass die IMPEX COLLECT OMG ihren Sitz in 1010 Wien, Österreich haben soll. Unter dieser Adresse befindet sich laut unserer Recherche ein Business-Center, welches die Vermietung virtueller Büros anbietet. Unter der angegebenen Rufummer ist bei einem Test-Anruf niemand erreichbar (Stand 07.06.2016) und die Emailadresse wurde kostenfrei bei Google („Gmail“) registriert. Viel mehr konnten wir über IMPEX COLLECT OMG nicht in Erfahrung bringen. Es gibt keinen Eintrag im deutschen Rechtsdienstleistungsregister, in dem unter anderem sämtliche Inkassounternehmen vermerkt sind, die berechtigt sind, Inkasso-Dienstleistungen zu betreiben (Stand 07.06.2016).

Was wird in dem Schreiben gefordert?


Was fordert IMPEX COLLECT OMG? Der Empfänger des Schreibens soll laut des Schreibens eine Forderung noch nicht bezahlt haben. Dieses Schreiben soll als „letzter Versuch“ angesehen werden, damit weitere Kosten erspart bleiben. Das Unternehmen fordert insgesamt 259,40 EUR. Dieser Betrag soll auf ein Konto in Holland überwiesen werden. Zahlungsempfänger ist die OMG IMPEX BV. Auch über diese Firma gibt es kaum Informationen Fündig wurden wir nur bei dem Portal „Tellows“, welche die Nummer des Unternehmens OMG IMPEX BV aufgelistet hat.

Sollte die Forderung nicht „sofort nach Erhalt des Schreibens“ beglichen werden, wird laut des Schreibens der ungenannten Mandantin empfohlen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Impex Collect OMG - Zahlungsaufforderung
Schreiben der Impex Collect OMG | 27.05.2016

Was sollen Empfänger eines solchen Schreibens tun?


Allgemein lässt sich sagen, dass Zahlungsaufforderungen nicht einfach in den Mülleimer landen sollten, nur weil einem die Forderung schleierhaft vorkommt. Viel mehr sollte geprüft werden, ob die geforderte Summe zum Beispiel aus einem gültigen Vertragsverhältnis entstanden sein könnte. Ob dies bei den Schreiben der IMPEX COLLECT OMG der Fall ist, lässt sich an dieser Stelle nicht beantworten.

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Donnerstag, 9. Juni 2016

€urowin24deutschland | Kanzlei fordert für Eurowin24

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung von „Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann“ vor. Diese verlangt im Auftrag des Gewinnspieleintragdienstes €urowin24deutschland die Zahlung von nahezu 300 EUR. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen sollten.

Inkasso Bergmann – Zahlungsaufforderung für €urowin24deutschland

Nicht eingetragenes Inkassobüro fordert für Eurowin240


Mit großen Drohgebärden beginnt das Schreiben der „Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann“ aus Berlin. So soll die Firma laut eigener Aussage beauftragt worden sein, beim „zuständigen Mahngericht das gerichtliche Mahn- Vollstreckungsverfahren mit anschließender Pfändung“ in die Wege zu leiten.
Es soll laut dem Schreiben eine Gesprächsaufzeichnung vorliegen, welche den Vertragsabschluss beweisen soll. So sind insgesamt 298,69 EUR für einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag mit €urowin24deutschland von dem Empfänger des Schreibens zu zahlen. Die Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann räumt für die Zahlung einen Zeitraum von einer Woche ein.

Es drängt sich die Frage auf, ob diese Forderung gerechtfertigt ist. Denn es gibt keine eingetragene Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann in Berlin. Die in dem Schreiben angegebene Handelsregisternummer ist im Rechtsdienstleistungsregister nicht gelistet.


Forderung von nahezu 300 EUR für €urowin24deutschland


Eine weitere Auffälligkeit dieser vorliegenden Forderung ist im beigelegten Überweisungsträger zu finden. So ist als Zahlungsempfängerin eine gewisse Anna K. angegeben. Ob Frau K. sich dessen bewusst ist, dass ihre Kontodaten für die Eurowin24 im Umlauf sind, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Laut des Forderungsschreibens sollen die 298,69 EUR also anhand des Zahlscheins nicht an die €urowin24deutschland überwiesen werden, sondern an die genannte Person Frau K.

Zahlungsaufforderung Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann €urowin24deutschland
Auszüge Zahlungsaufforderung | Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann für  €urowin24deutschland | 01.06.2016

Bereits vor einem Jahr gab es Meldungen über gefälschte Anwaltsschreiben im Auftrag der €urowin24deutschland. So schreibt unter anderem ein Internetportal, dass eine angebliche Anwaltskanzlei namens Wohlfeil & Partner auch für den Gewinnspieleintragsdienst rund 300 EUR forderte. Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtete ebenfalls über die Schreiben und gibt sogar den Hinweis, dass als Absender die gleiche Adresse wie in dem aktuellen Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann verwendet wurde.

Aktuell berichtet auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen über dieses Schreiben für Eurowin24. Deshalb ist unter Umständen davon auszugehen, dass noch zahlreiche Forderungen dieser Art unterwegs sind.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Forderung im Auftrag von Eurowin24 erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf, um weitere allgemeine Informationen zu erhalten.

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TKMmedia Fachverlag | „Datenschutz Aktuell“

Eine Gewerbetreibende erhielt eine Mitteilung und kurz darauf eine Rechnung vom TKMmedia Fachverlag. Es geht um ein Abo für die Publikation „Datenschutz aktuell“, die eine mittlerweile eingestellte Fachinformation des WRV Media Verlags ablösen soll. Dabei soll laut der Aussage der Gewerbetreibenden kein Vertrag bestehen.

TKMmedia Fachverlag  „Datenschutz Aktuell“  VNR-Verlag

Aus „Datenschutz kompakt“ wird „Datenschutz Aktuell“


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über den VNR-Verlag (Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG) aus Bonn, die Publikationen zu Themen wie Datenschutz veröffentlichen. Zielgruppe von den selbst betitelten „Fachmagazinen“ sind Gewerbetreibende. So hat auch eine Unternehmerin und Mitglied unseres Vereins eine Mitteilung von TKMmedia erhalten – laut Aussage von VNR-Verlag ein Unternehmensbereich des Verlages. In dieser Mitteilung wird bekannt gegeben, dass das Fachmagazin vom WRV Media Verlag mit dem Namen „Datenschutz kompakt“ eingestellt wird. Jedoch soll unser Mitglied ab sofort den Fachinformationsdienst mit ähnlichen Namen „Datenschutz aktuell“ von TKMmedia erhalten. In dem vorliegenden Schreiben wird darauf hingewiesen, dass mit dem Wechsel ein neuer Verlag für Kunden zuständig ist – und somit auch neuer Vertragspartner.

Es sollen jährlich 32 Ausgaben von „Datenschutz aktuell“ geliefert werden. Pro Ausgabe sollen 24,95 EUR gezahlt werden. Das wären pro Jahr insgesamt 798,40 EUR. Laut des Schreibens soll jede Ausgabe rund acht Seiten an Informationen aus dem Bereich Datenschutz bieten. Ob bei diesem Umfang von einem Fachmagazin die Rede sein, überlassen wir den Lesern.

Versendet TKMmedia Rechnungen, obwohl kein Vertrag besteht?


Laut der Gewerbetreibenden, welche die beschriebene Mitteilung von TKMmedia erhielt, besteht kein Vertrag mit der WRV Media Verlag. Um sich dies bestätigen zu lassen, nahm die Gewerbetreibende bzw. unser Mitglied telefonisch Kontakt zu TKMmedia auf. In diesem Gespräch versicherte laut unseres Mitglieds die Ansprechpartnerin des Verlags, eine gewisse Frau Wagner, dass kein Vertrag bestehen würde.

Trotz dieser Aussage erhielt die Gewerbetreibende kurz Zeit darauf eine Rechnung in Höhe von 178,09 EUR – für sechs Ausgaben von „Datenschutz aktuell“ samt DAT-Arbeitshilfen. Letztere sind nur online zugänglich.

Haben Sie auch diese Mitteilungen von TKMmedia Fachverlag aus Bonn erhalten? Oder gar eine Rechnung für Ausgaben der Publikation „Datenschutz aktuell“? Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen zu TKMmedia, WVR Media Verlag und Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Freitag, 3. Juni 2016

Regionaler Medien Verlag | Branchenbuch mit hohen Kosten?

Das Unternehmen „Regionaler Medien Verlag“ hat laut der offiziellen Homepage „http://www.regionalermedienverlag.de/“ seinen Sitz in Frankfurt am Main und betreibt ein Firmenverzeichnis. Hier können sich Gewerbetreibende eintragen, um ihre Reichweite zu erhöhen. Die Nützlichkeit solcher Verzeichnisse ist fraglich. Handelt es sich bei diesem Unternehmen um einen möglichen Nachfolger des Branchenbuchs „Örtliches Branchenregister“?

Regionaler Medien Verlag  Branchenbuch mit hohen Kosten

Regionaler Medien Verlag – Firmenverzeichnis mit altem Bekannten?


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits zahlreich über Branchenbücher und Firmenverzeichnisse, die häufig mit ähnlichen Namen auftreten. So ist auch die Firma „Regionaler Medien Verlag“ ein solches Beispiel, da von solchen Verzeichnissen gerne Bezeichnungen wie „Regional“ und „Verlag“ genutzt werden. In diesem Fall sind auch das Angebot bzw. die Dienstleistungen mit uns bisher bekannten Branchenbüchern vergleichbar. Es wird Gewerbetreibenden die Möglichkeit geboten, die eigene Firma in dieses Verzeichnis zunächst kostenlos einzutragen. Ein Firmeneintrag soll die Reichweite eines Unternehmens erhöhen. Ob dies der Fall ist, muss jeweils gesondert überprüft werden.

Das Verzeichnis „Regionaler Medien Verlag“ aus Frankfurt am Main, wie man dem Impressum der Homepage entnehmen kann wurde mit einer einfachen Who-Is-Abfrage von uns überprüft. Ziel dieser Prüfung ist es, etwaige Verbindungen zu uns bekannten Branchenbüchern dieser Art zu erkennen. In diesem Fall wurden wir fündig. So wurde die URL „www.regionalermedienverlag.de“ von Herrn Sypitzki registriert, über dessen Verzeichnis „Örtliches Branchenregister“ wir bereits berichteten.

Vertragsabschluss via Telefon


Ein Blick in die AGB zeigt auf, wie Regionaler Medien Verlag Verträge für kostenpflichtige Firmeneinträge auf ihrer Website abschließt. So sind die Eintragungen, die selbsttätig durch Gewerbetreibende getätigt werden, anscheinend kostenfrei. Nur durch ein Telefonat soll der kostenlose Eintrag in einen kostenpflichtigen Premium-Eintrag aufgewertet werden. Zitat aus den AGB: „Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch Regionaler Medien Verlag aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.“ (Stand: 03.06.2016, Quelle: http://www.regionalermedienverlag.de/seite/agb/)

Leider ist es anhand der Website nicht ersichtlich, wie teuer solche Einträge werden können bzw. welche Laufzeit für einen Premium-Eintrag berechnet wird.

Eintrag bei Regionaler Medien Verlag – Kein Widerrufsrecht?


Meist werden Gewerbetreibende über Werbeanrufe kontaktiert, um kostenpflichtige Verträge abzuschließen. Wichtig zu wissen ist es für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler, dass sie bei Vertragsabschlüssen kein Widerrufsrecht inne haben. Deshalb weist Regionaler Medien Verlag auch in den AGB explizit darauf hin, dass Verträge nicht mit Verbrauchern abgeschlossen werden – denn diese hätten die Möglichkeit, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Zwar gibt die Firma „Regionaler Medien Verlag“ als Geschäftssitz Frankfurt am Main an, nutzt aber eine Telefonnummer aus Leipzig. Dies ist erkennbar an der Vorwahl der im Netz angegebenen Rufnummer (Stand: 03.06.2016). Wie uns bekannt ist, war das Verzeichnis „Örtliches Branchenregister“ von Herrn Sypitzki auch in Leipzig ansässig.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie als Gewerbetreibender auch Erfahrungen mit dem Branchenbuch Regionaler Medien Verlag aus Frankfurt am Main? Nehmen Sie Kontakt auf, um weitere allgemeine Informationen zu erhalten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Donnerstag, 2. Juni 2016

Pro-Marketing24.de – Kostspieliges Suchmaschinenmarketing

Ein Mitglied unseres Vereins meldete sich, um uns seine Erfahrungen mit dem Unternehmen Pro-Marketing24.de mitzuteilen. Dieses Unternehmen aus Hamburg bietet laut ihrer Webpräsenz „neue Chancen im digitalen Universum“ an, damit sind unter anderem Leistungen im Suchmaschinenmarketing gemeint. Unser Mitglied berichtete uns gegenüber, dass er mehr als 6.000 EUR für eine Google Kampagne zahlen soll – obwohl er vom Vertrag zurücktreten wollte.

Pro-Marketing24.de – Kostspieliges Suchmaschinenmarketing

Pro-Marketing24.de – Erfahrungen eines Gewerbetreibenden


Die Pro-Marketing24.de mit Sitz in Hamburg bietet auf ihrer Homepage diverse Leistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing an: unter anderem Suchmaschinenoptimierung, Google Adwords und Social Media Beratungen. Ein Mitarbeiter von Pro-Marketing24.de meldete sich laut der Aussage unseres Mitglieds während des laufenden Praxiszeiten telefonisch, um die Dienstleistungsangebote der Firma vorzustellen. Es wurde im Laufe des Gesprächs ein Termin festgelegt, infolgedessen auch ein Vertreter des Unternehmens persönlich in der Praxis unseres Mitglieds in Berlin erschien. Laut eigener Aussage des Gewerbetreibenden wurde ihm von dem Pro-Marketing24.de Vertreter versichert, dass er ein 14tägiges Widerrufsrecht hätte.

Unser Mitglied entschied sich gegen das Angebot der Pro-Marketing24.de. In diesem Fall sollte es sich um die Schaltung einer Google Adwords Kampagne mit einer Laufzeit von 12 Monaten handeln, die stolze 6.902,00 EUR kosten soll. Er legte laut eigener Aussage innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerruf ein.

Kostspielige Google Kampagne ohne Widerrufsrecht


Pro-Marketing24.de reagierte auf den Widerrufs unseres Mitglieds mit der Aussage, dass ein Vertrag – anders als bei Verbrauchern - von einem Gewerbetreibenden nicht widerrufen werden kann: „Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist leider nicht möglich, da es sich um ein Geschäft im B2B Bereich handelt und somit das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.“

Dies ist ein Schock für unser Mitglied, da ein Widerruf des Vertrages laut eigener Aussage von dem Vertreter der Pro-Marketing24.de vorher doch möglich gewesen war. Verträge tragen bei dem Hamburger Suchmaschinenmarketing-Unternehmen übrigens die Bezeichnung „Kooperationsvereinbarung“.

Als unser Mitglied die Angelegenheit nicht hinnehmen wollte, schrieb er an Pro-Marketing24.de, um seine Sicht der Situation zu schildern. Ein Mitarbeiter des Unternehmens stellte die Schilderungen des Gewerbetreibenden in Frage und antwortete folgendermaßen: „Ihre Aussage, dass der Außendienstmitarbeiter Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie widerrufen können ist absoluter Nonsens.“

Ist jede Suchmaschinenoptimierung sinnvoll?


Auf der Homepage von Pro-Marketing24.de sind leider keine Kostenpläne für die angebotenen Dienstleistungen einsehbar (Stand: 02.06.2016). Jedoch erscheinen die Kosten für eine Google Adwords Kampagne mit einer Laufzeit von einem Jahr aus unserer Sicht hoch angesetzt. In diesem Fall gab der Gewerbetreibende uns gegenüber an, bereits eine Kampagne geschaltet zu haben, welche ihn nach derzeitiger Google-Suche zu Anfang Juni dieses Jahres gut platziert hat. Ob eine Suchmaschinenoptimierung in diesem Fall nötig gewesen wäre, ist in Frage zu stellen.

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Mittwoch, 1. Juni 2016

Geschäftsmodell der DR Verwaltung AG durch die Bundesnetzagentur untersagt

Die Bundesnetzagentur hat den Trickformularen den Kampf angesagt. Mit zwei Bescheiden wurden der Firma DR Verwaltung AG nicht nur die Rufnummern gesperrt, sondern auch das Geschäftsmodell untersagt.



DR Verwaltung AG – Das Aus für „USTID NR.de“?


Die DR Verwaltung AG ist uns als „Deutsches Firmenregister zur Erfassung von Gewerbetreibenden“ bekannt, die Selbständige, Unternehmer und Freiberufler per Trickformular in das privat betriebene Online-Verzeichnis „USTID – Nr.de“ eintragen wollen – beziehungsweise wollten. Die Bundesnetzagentur hat der DR Verwaltung AG dieses dubiose Geschäftsmodell untersagt. Auf der Website der Bundesnetzagentur ist in einer aktuellen Meldungen zu lesen, dass dem Vorstand der DR Verwaltung AG (Siemensstr. 36, 53121 Bonn) und der Firma selbst Bescheide zugestellt wurden, die es untersagen „Angebotsschreiben mit oder ohne Begleitschreiben zu verschicken oder verschicken zu lassen“.

Weiter heißt es, dass neben den bisher genutzten Trickformularen auch der Versand mit vergleichbarem Inhalt bzw. Ausgestaltung unzulässig sei. Dies dürfte nach der Einschätzung von Verbraucherdienst e.V. das Ende des Geschäftsmodells der DR Verwaltung AG bedeuten. Gewerbetreibende erhielten von dieser Firma in der Vergangenheit Faxschreiben, die durch ihre Aufmachung an behördliche Schreiben erinnerten. Dass es sich dabei um eine Offerte handelte, die bei Rücksendung zu einem Eintrag in das Verzeichnis „USTID-NR.de“ führt, war für einige Gewerbetreibende nicht auf dem ersten Blick erkennbar. Ein solcher Eintrag sollte pro Jahr 398,88 EUR brutto kosten – ohne nennenswerte Gegenleistung.

DR Verwaltung AG telefonisch nicht mehr erreichbar


Auch die Telefonnummern wurden von Bundesnetzagentur gekappt. Bereits seit Dezember 2015 wurden die Abschaltung jener Nummern angeordnet, die mit der DR Verwaltung AG in Verbindung stehen. Auf diese Art und Weise sollten Zahlungen unterbunden werden, damit Gewerbetreibende vor dieser Kostenfalle geschützt werden können; schließlich kann das Bonner Unternehmen keine Faxschreiben mehr versenden oder gar empfangen.

Die Bundesnetzagentur hat auch ein weiteres Geschäftsmodell einer Firma im Visier, über die wir bereits berichteten. So wurden auch Abschaltung der Rufnummern des Unternehmens Europe Reg Services Ltd. (Gerichtsweg 2, 04103 Leipzig) angeordnet. Die Betreiber des Portals „Gewerbe-Meldung.de“ verschicken Schreiben, die Hinweise wie "Eilige Mitteilung" und " Zentralisierung gewerblicher Daten" enthielten. Mit der Abschaltung wird sich das Geschäftsmodell der Europe Reg Services Ltd. möglicherweise auch bald erledigt haben.

Diese Untersagen und Anordnungen durch die Bundesnetzagenturen könnten bedeuten, dass dubiose Firmen sich demnächst im Ausland ansiedeln, um ihre fragwürdigen Geschäftsmodelle möglicherweise weiter betreiben zu können.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ein Fax und oder eine Zahlungsaufforderung durch die DR Verwaltung AG für "Ustid-Nr.de" und/oder von Rurope REG Services Ltd. für "Gewerbe-Meldung.de" erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf, um weitere allgemeine Informationen zu erhalten.

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