Empfohlener Schlüsseldienst stellt teure Rechnung
Uns erreichte eine Email eines Verbrauchers. Er wollte uns seine Erfahrungen mit einem Schlüsseldienst aus Essen mitteilen. Laut eigener Aussage wurde für die benötigte Öffnung eines Schlosses über 500 EUR verlangt. Seinen Ärger drückte er in folgender Mail aus:
„Ich bin mit dem Fahrrad in Deutschland unterwegs und bin heute in eine Notsituation gekommen. Das Fahrrad schloss war defekt und ich benötigte einen Schlüssel Notdienst der auch kam und das Schloss wurde auf gefräst. Die Kosten von 534,90 Euro haben meine anfängliche gute Laune über die gelungene Reparatur dann doch sehr getrübt. Wurde meine Notsituation ausgenutzt? Bin ich klassisch einem Betrüger aufgesessen, obwohl der Dienst vom ADFC vermittelt wurde. Falls ja, gebe ich Ihnen hiermit die Adresse weiter (A.D. Schlüssel Dienst, ******** **, 45326 Essen, Steuernummer ***/***/****) um wenigstens andere vor diesem Ausnützen einer Notsituation zu bewahren.“
Verbraucherdienst e.V. konnte mit einer einfachen Google-Suche kein Unternehmen mit der Bezeichnung finden. Da ein Schlüsseldienst von guten Positionen bei der Nutzung einer Suchmaschine profitiert, war von einem Treffer auszugehen. Auch fanden wir keinen Eintrag in den üblichen Branchenverzeichnissen. Leider liegen uns keine weiteren Informationen zum „A.D. Schlüssel Dienst“ vor, um über diesen Vorfall genauer zu berichten. Anhand von diversen Beiträgen wird allerdings deutlich, dass eine zu hohe Rechnungen durchaus vor Gericht verhandelt werden kann.
Wucher beim Schlüsseldienst: Gerichte setzen Riegel vor
Anscheinend ist es keine Seltenheit, wenn Notsituationen ausgenutzt werden. So landen nicht selten Vorfälle mit hohen Wucher-Rechnungen von Schlüsselnotdiensten vor Gericht. Der kleine aber zu beachtende Unterschied liegt in der Bezeichnung: so ist ein Schlüsseldienst von einem Schlüsselnotdienst zu unterscheiden. Bei dem Letzteren können die zu zahlenden Beträge deutlich höher ausfallen.
So berichtet der NDR über ein Urteil, welches zugunsten eines Schlüsseldienstes entschieden wurde. Zwar hätte der Monteur auf den Preis hinweisen können, aber die Verantwortung liegt beim Kunden. Der beauftragte Schlüsselnotdienst berechnete 260,00 EUR statt 100,00 EUR. Freispruch – weil die Kundin in dem Fall die Preise hätte vorab vergleichen können.
Das Gegenteil war vor dem Wiesbadener Amtsgericht der Fall. Dort wurde die Rechnung eines Schlüsseldienstes über 1.350,00 EUR als „Wucher“ beurteilt . Das Unternehmen soll demzufolge 550,00 EUR an den Kunden zurückzahlen.
„Der Einsatz eines möglicherweise nicht ausreichend fachkompetenten Mitarbeiters, die Dauer der Diskussion über die Art des einzubauenden Schließzylinders und die Höhe der Vergütung können keinen Einfluss auf die erforderliche Zeitdauer haben“, teilte das Amtsgericht in der Begründung mit.
Bevor die Wucher-Rechnung ausgestellt wird ...
Betroffene Verbraucher sollten sich folgende Tipps zu Herzen nehmen:
- Betrachten Sie „AAAA“ Firmen skeptisch. Firmen, die so eine Bezeichnung tragen, wollen womöglich in Verzeichnissen ganz vorne stehen
- Klären Sie vorab die Kosten. Gibt der Mitarbeiter keine konkrete Angabe, suchen Sie lieber nach dem nächsten Anbieter
- Seriöse Schlüsseldienste fragen Sie nach einer Identifizierung, z.B. in Form eines Personalausweises. Ansonsten könnte ja jeder in die verschlossene Wohnung
- Keine Barzahlung, keine Checks. Zahlen Sie auf Rechnung
- Legen Sie vorab fest, dass es sich um eine reine Türöffnung handelt. Der komplette Austausch des Zylinders ist in der Regel unnötig und treibt nur die Kosten in die Höhe
Ärger mit hohen Schlüsseldienst-Rechnungen?
Haben Sie negative Erfahrungen mit Schlüsseldienst-Anbietern machen müssen? Wir berichteten bereits über das Unternehmen „Schlüsseldienst A&A“ aus Essen. Auf diesen Beitrag hin gab es zahlreiche Reaktionen von betroffenen Verbrauchern. Haben Sie Vergleichbares erlebt? Nutzen Sie die genannten Kontaktmöglichkeiten oder unseren Abzocke melden:
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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