Donnerstag, 9. Juni 2016

€urowin24deutschland | Kanzlei fordert für Eurowin24

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung von „Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann“ vor. Diese verlangt im Auftrag des Gewinnspieleintragdienstes €urowin24deutschland die Zahlung von nahezu 300 EUR. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen sollten.

Inkasso Bergmann – Zahlungsaufforderung für €urowin24deutschland

Nicht eingetragenes Inkassobüro fordert für Eurowin240


Mit großen Drohgebärden beginnt das Schreiben der „Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann“ aus Berlin. So soll die Firma laut eigener Aussage beauftragt worden sein, beim „zuständigen Mahngericht das gerichtliche Mahn- Vollstreckungsverfahren mit anschließender Pfändung“ in die Wege zu leiten.
Es soll laut dem Schreiben eine Gesprächsaufzeichnung vorliegen, welche den Vertragsabschluss beweisen soll. So sind insgesamt 298,69 EUR für einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag mit €urowin24deutschland von dem Empfänger des Schreibens zu zahlen. Die Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann räumt für die Zahlung einen Zeitraum von einer Woche ein.

Es drängt sich die Frage auf, ob diese Forderung gerechtfertigt ist. Denn es gibt keine eingetragene Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann in Berlin. Die in dem Schreiben angegebene Handelsregisternummer ist im Rechtsdienstleistungsregister nicht gelistet.


Forderung von nahezu 300 EUR für €urowin24deutschland


Eine weitere Auffälligkeit dieser vorliegenden Forderung ist im beigelegten Überweisungsträger zu finden. So ist als Zahlungsempfängerin eine gewisse Anna K. angegeben. Ob Frau K. sich dessen bewusst ist, dass ihre Kontodaten für die Eurowin24 im Umlauf sind, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Laut des Forderungsschreibens sollen die 298,69 EUR also anhand des Zahlscheins nicht an die €urowin24deutschland überwiesen werden, sondern an die genannte Person Frau K.

Zahlungsaufforderung Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann €urowin24deutschland
Auszüge Zahlungsaufforderung | Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann für  €urowin24deutschland | 01.06.2016

Bereits vor einem Jahr gab es Meldungen über gefälschte Anwaltsschreiben im Auftrag der €urowin24deutschland. So schreibt unter anderem ein Internetportal, dass eine angebliche Anwaltskanzlei namens Wohlfeil & Partner auch für den Gewinnspieleintragsdienst rund 300 EUR forderte. Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtete ebenfalls über die Schreiben und gibt sogar den Hinweis, dass als Absender die gleiche Adresse wie in dem aktuellen Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann verwendet wurde.

Aktuell berichtet auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen über dieses Schreiben für Eurowin24. Deshalb ist unter Umständen davon auszugehen, dass noch zahlreiche Forderungen dieser Art unterwegs sind.

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