Mittwoch, 23. November 2016

Liquidado.de - Erfahrungen mit dem Kleinanzeigenmarkt

Die Plattform Liquidado.de stellt laut eigener Aussage einen B2B (Business-to-Business) Kleinanzeigenmarkt dar, auf dem Produkte aus diversen Sparten angeboten werden. Betrieben wird das Portal von der Rocket Consulting Sp. z o. o., mit Sitz in Polen. Auf dem ersten Blick erinnert Liquidado an eine bereits bekannte Website, über die im Rahmen dieses Blogs öfter berichtet wurde: Habibi.de

Titelbild: Rocket Consulting Sp. z o. o.  Liquidado.de

Liquidado - Anmeldung nur für Gewerbetreibende?


Auf dem Kleinanzeigenportal „Liquidado“, welches sich laut der Startseite an Gewerbetreibende richtet, werden unterschiedlichste Artikel, wie zum Beispiel iPhones und Digitalkameras zu scheinbar günstigen Preisen verkauft. Interessiert man sich für ein Angebot, führt ein Mausklick jedoch zu einem Eingabeformular. Ehe man sich den Artikel samt seiner Details genauer ansehen kann, werden – eher unüblich für Shopping via Internet – persönliche Kontaktdaten abgefragt. Dort werden die Buttons "Kostenlos registrieren als Verbraucher" oder „Kostenlos registrieren als Unternehmer“ unterhalb des Eingabeformulars dargestellt.

Die Ansprache zu den Buttons ("Indem du auf „Registrieren“ klickst...") spricht laut unserer Auffassung auch Verbraucher an. Diese können sich jedoch nicht anmelden, wie auf den Screenshots ersichtlich ist. Bei Betätigung des Buttons "Kostenlos registrieren als Verbraucher" erscheint folgender Text: "Anmeldung für Verbraucher nicht möglich. LiQuiDaDo richtet sich außschließlich an Unternehmen"(sic).

Screenshot: Login-Page Liquidado.de | Kostenlos Registrieren | Stand 24.11.2016
Login-Page Liquidado.de | Kostenlos Registrieren | Stand 24.11.2016

Screenshot:  Login-Page Liquidado.de | Hinweis für Verbraucher | Stand 24.11.2016
Login-Page Liquidado.de | Hinweis für Verbraucher | Stand 24.11.2016


Liquidado.de ist laut einer Denic-Abfrage gerade mal einen Monat alt. Verantwortlich für das Portal ist das Unternehmen Rocket Consulting Sp. z o. o., laut Impressum in Warschau, Polen, ansässig. Die Denic-Abfrage zeigt aber auch David Jähn als „Administrativer Ansprechpartner“ für Liquidado.de an (Stand 21.11.2016).

Verbraucher berichten über ihre Erfahrungen mit Liquidado


Verbraucherdienst e.V. erhielt am 24.11.2016 eine E-Mail von einem Herrn G.A, laut eigener Aussage ein Verbraucher und kein Gewerbetreibender. Er meldete sich bezüglich unseres Berichts über das Portal Liquidado. So gibt er an, eine Rechnung erhalten zu haben, obwohl er laut eigener Aussage nie einen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen hat. Er schreibt:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bekam vor c. a. einer Woche die erste Rechnung von Liquidado. Nun eine Woche später bekomme ich Post Von Rocket Consulting mit der Aufforderung 256,00 € zzg. 7,89 Mahnkosten. Ich habe nie einen Vertrag mit diesem Unternehmen abgeschlossen. Das genannte Unternehmen hat in ihrer Rechnung eine IP Adresse hinterlegt mit der ich den Vertrag abgechlossen haben soll auch diese stimmt nicht. Da ich meine IP Adresse überprüft habe und diese ganz anders lautet. Mit freundlichen Grüssen G.A."

Parallelen zu Habibi.de?


Herr Jähn ist Verbrauchern und Lesern, die unseren Blog regelmäßig verfolgen als Betreiber von Habibi.de bekannt. Die Aufmachung  von der Startseite der Webpage von Liquidado scheint dem Konzept von Habibi.de zu ähneln (siehe Screenshots). Es meldeten sich zahlreiche Verbraucher wegen Habibi Media GmbH bei uns. Häufig kam laut der Aussagen der Betroffenen unwissentlich ein Abo zustande.

Startseite "Habibi.de" | Screenshot vom 24.11.2016
Startseite "Habibi.de" | Screenshot vom 24.11.2016

Startseite "Liquidado.de" | Screenshot vom 24.11.2016
Startseite "Liquidado.de" | Screenshot vom 24.11.2016


Liquidado.de: Eine Registrierung kann ins Abo führen


Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeigt, dass auch Liquidado ein „Premium-Abo“ anbietet, bei dem registrierte Kunden der Plattform zur Kasse gebeten werden. So kostet ein „24 Stunden Testzugang“ 99 Cent zzgl. 23% MwSt. und ein „Jahreszugang“ insgesamt 199 EUR zzgl. 23% MwSt. - wobei sich der Vertrag nicht automatisch verlängert.

Wichtig zu wissen ist, dass bereits bei der Eingabe der Daten ein Premium Abo zustande kommen kann. So heißt es in den AGB: „Der Vertrag beginnt mit Zugang der betreffenden Annahme-eMail der Anbieterin beim Nutzer, spätestens mit Übersendung der Anmeldedaten (Login und Passwort) mittels Brief und wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen.“ Quelle: Liquidado.de, AGB http://www.liquidado.de/agb-PAGE20

So berichtet die Presse über Liquidado


Die Verbraucherzentrale Hamburg ist bereits auf das Portal Liquidado aufmerksam geworden und beschreibt in einem Artikel vom 21.09.2016 mit dem Titel "Liquidado: Rechnung statt Schnäppchen", dass wenn ein "Testpaket nicht innerhalb der 24-stündigen Laufzeit gekündigt" wird, Betroffene "nach einer Woche eine Rechnung über 199,99 Euro" erhalten. Innerhalb dieses Artikel warnt die Verbraucherzentrale Hamburg: "Auf liquidado.de werden Verbraucher unversehens in eine Abofalle gelockt",

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zu Liquidado.de? Wir beantworten Ihnen allgemeine Fragen zu dem Thema. Nutzen Sie unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 18. November 2016

Ebiz d.o.o | Branchenbuch firmen-kompass.com

Eine Gewerbetreibende legte uns eine Rechnung der Firma Ebiz d.o.o vor, die ein Online-Branchenbuch mit dem Namen „Firmen-Kompass“ betreiben. Für einen Eintrag in diesem Verzeichnis wird ein Betrag von nahezu 300 EUR verlangt.

Titelbild: Ebiz d.o.o  Branchenbuch firmen-kompass.com

Branchenverzeichnis der Ebiz d.o.o


„Alles einfach finden“, lautet der Slogan des Internet-Branchenverzeichnisses „Firmen-Kompass“ (erreichbar unter firmen-kompass.com, Stand 14.11.2016). Ein solches Verzeichnis, auch unter der Bezeichnung „Branchenbuch“ bekannt, bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihr Unternehmen bzw. ihre Dienstleistung einzutragen, um die Reichweite im Internet zu erhöhen.

Die Firma Ebiz d.o.o mit dem Firmensitz in Stuttgart (laut Rechnung und Impressum der Homepage, 14.11.2016) betreibt das genannte Branchenverzeichnis Firmen-Kompass. Uns liegt durch eine Gewerbetreibende und Mitglied unseres Vereins eine Rechnung von Ebiz d.o.o für einen solchen Eintrag in das Branchenbuch Firmen-Kompass vor. Ein Eintrag für Gewerbetreibende mit der Laufzeit von einem Jahr kostet den Gewerbetreibenden 299,00 EUR.

Firmen-Kompass: Preise auf der Homepage nicht einsehbar


Wie kommt es zu dieser Summe? Zwar kann man auf der Webseite von Firmen-Kompass unter dem Button „Starten“ wahlweise einen kostenlosen oder einen Premium-Eintrag schalten, wobei weder ein Preis, noch eine Laufzeit erkennbar ist (Stand 14.11.2016). In den AGB ist unter dem Punkt „Vertragsabschluss“ zu lesen:

„Der Vertrag kommt mit der Annahme des von Ebiz d.o.o gemachten verbindlichen Angebotes durch den AG zustande, sei es schriftlich oder mündlich. Die Annahme kann per E-mail, telefonisch per Aufzeichnung oder durch Übersendung des Angebotes erfolgen. Als Annahme des von Ebiz d.o.o gemachten verbindlichen Angebotes gilt auch die Überweisung des von Ebiz d.o.o im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das Konto von Ebiz d.o.o.“ Quelle: AGB Firmen-Kompass.

Firmensitz in Stuttgart, Konto in Kroatien


Als Adresse gibt Ebiz d.o.o ein Bürogebäude auf der Libanonstraße in 70186 Stuttgart an. In diesem Gebäude ist es möglich, sogenannte virtuelle Büroräume zu mieten. Die angegebene Kontoverbindung, die zum Bezahlen des kostenpflichtigen Branchenbucheintrags in Höhe von 299,00 EUR angegeben wurde, verweist auf eine Bank in Kroatien.

Gewerbetreibende können von der Ebiz d.o.o telefonisch via Cold Call kontaktiert werden, um einen Eintrag auf Firmen-Kompass zu bewerben. Gewerbetreibende sollten wissen, dass bei solchen Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf haben. Wurden Sie auch telefonisch kontaktiert? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


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Mittwoch, 16. November 2016

News zu Gold International SE

Titelbild: News zu Gold International SE- Düsseldorf - Erfahrungen


Verbraucherdienst e.V., vertreten durch den Vorstand, suchte am 15.11.2016 die Büroräume der Gold International SE an der Füllenbachstraße 4 in 40474 Düsseldorf auf. Ein Schreiben einer angeschlossenen Rechtsanwältin durch ein Gericht konnte nicht zugestellt werden. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Büroräume dort aufgelöst waren. An den Briefkästen fand sich lediglich ein Zettel: „Verzogen nach Dortmund“.

Beitragsbild: Gold International SE: „Verzogen nach Dortmund“
Gold International SE: „Verzogen nach Dortmund“ | 15.11.2016


 Auf der Homepage befand sich im Impressum bis zum 15.11.2016 der Hinweis, dass sich die Gold International SE sich noch an den Standort Düsseldorf befinden sollte. Bei einem Anruf bei der Hotline durch eine Mitarbeiterin des Verbraucherdienst e.V. am 15.11.2016 wurde die Geschäftsanschrift Düsseldorf mitgeteilt.

Die Vorstandsvorsitzende suchte dann die Büroanschrift in Dortmund auf. Auch dort befand sich auf dem Türschild kein Hinweis auf die Gold international SE.

Beitragsbild: Gold International SE: Kein Hinweis auf die Firma in Dortmund | 15.11.2016
Gold International SE: Kein Hinweis auf die Firma in Dortmund | 15.11.2016


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits in der Vergangenheit über das geschäftliche Vorgehen der Gold International SE in dem Beitrag „Gold International SE: Warnung vor verlockenden Versprechungen“.


Call ON GmbH und Gold International SE

In einem gerichtlichen Verfahren teilte ein Mitarbeiter der Call ON GmbH mit, dass er in seiner Arbeitszeit mit Verbrauchern bis zu 100 Telefonate am Tag geführt hatte, um Unterlagen der Gold International SE zu bewerben. Der Mitarbeiter war zuvor Lokführer. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikation zweifelt Verbraucherdienst e.V. an, dass eine sach,- sowie objektgerechte Beratung im Rahmen von Wagnisrisikokapitalanlagen gegenüber den Angerufenen tatsächlich erfolgen konnte. Wenn man die Arbeitszeit durch 100 Anrufe teilt, blieb für das einzelne Gespräch eine maximale Zeit 4,8 Minuten.

Wirtschaftliche Situationen der Gold International SE


Anhand der Unterlagen, die Anwälte des Verbraucherdienst e.V. geprüft haben, wurde festgestellt, dass die Gold International SE 10% Vertriebskosten auf die eingezahlten Anlagegelder an die angebundenen Unternehmen zu Lasten der Gold International SE gehen. Zudem ließ sich feststellen, dass von den eingezahlten Geldern (Stand 31.12.2015) in Höhe von 5.866.454,47 EUR ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 1.519.816,43 EUR und eine ins gesamter Bilanzverlustvortag 2.211.035,87 EUR entgegen steht.

Der Bilanzverlust beträgt (Stand 31.12.2015) insgesamt 3.730.852,30 EUR. Auch stellte sich heraus, dass bisher keine Gelder in das operative Geschäft (Firmenstartups) geflossen sind. Zudem rechnet die Gesellschaft auch für 2016 wegen der hohen Vertriebskosten und der hohen Kosten für die Erstellung eines Wertpapierprospektes nicht mit einem positiven operativen Geschäftsergebnis.

Wie werthaltig die Goldaktie aufgrund der wirtschaftlichen Ergebnisses tatsächlich ist, kann sich jeder selbst ausmalen. Auf den Kontoauszügen der Gold International SE wurden Preise der Aktie angegeben zwischen 20 und 80 EUR. Wie diese Preise aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gold International SE zustande gekommen sein sollen, bleibt weiterhin fraglich.

Emissionsprospektpflicht


Die Kapitalbeschaffungsmaßnahme partiarisches Darlehen unterliegt dem Vermögensanlagegesetz. Mit der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes, welches am 10. Juni 2015 in Kraft getreten ist, greift grundsätzlich die Prospektpflicht für das partiarische Darlehen. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 das im April vom Bundestag (BT-Drucksache 18/3994 vom 11.02.2015 und BT-Drucksache 18/4708 vom 22. April 2015) verabschiedete Gesetz gebilligt. Obwohl wie hier laufende Emissionen eine 12 Monate Übergangsfrist haben. Nach Anfrage am 16.11.2016 bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) liegt kein Prospekt durch die Gold International SE vor.

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Freitag, 11. November 2016

F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH versendet Begrüßungsschreiben

Eine Verbraucherin erhielt von der Firma F.A.S.I. GmbH ein Begrüßungsschreiben für eine Testmitgliedschaft. Es geht um den Abschluss einer Auslandskranken- und Rückholversicherung. Fraglich ist, ob man eine solche Mitgliedschaft überhaupt angestrebt hat – und woher die Daten stammen.

Titelbild: F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH


F.A.S.I. GmbH – Angebot für eine Auslandskranken- und Rückholversicherung


„Wir freuen uns, dass Sie unser Angebot zur dreimonatigen kostenlosen Testmitgliedschaft angenommen haben“ - so beginnt das Schreiben der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH. Dieses Schreiben wurde laut eines Berichts der Verbraucherzentrale an zahlreiche Verbraucher verschickt. Eine Verbraucherin leitet das Begrüßungsschreiben an uns weiter, damit wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit darüber berichten können.

Die F.A.S.I. GmbH bietet laut des Schreibens eine Testmitgliedschaft für ein Schutzpaket, welches die Vermittlung der weltweiten Rückholung von kranken und verletzten Personen per Fluggerät aus Urlaubsgebieten ermöglichen soll. Zu diesem Zweck soll der angeschriebene Verbraucher das beigelegte SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an die F.A.S.I. GmbH zurückschicken. Alternativ kann auch ein Überweisungsträger genutzt werden, der ebenfalls dem Brief beiliegt.

Scan: Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016
Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016


69 EUR per Lastschrifteinzug


Insgesamt soll diese Testmitgliedschaft 69,00 EUR kosten. Dann soll laut des Schreibens der „Rettungsausweis ein weiteres Jahr“ Gültigkeit mit sich bringen und Reisen, Kurztrips und der Familienurlaub können „weltweit unbeschwert und sorgenfrei“ genossen werden.

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen meldete, dass den Verbrauchern die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH in Verbindung mit einem Zeitschriftenabonnement ein Schutzpaket für 69,00 Euro statt 120,00 Euro angeboten wird.

F.A.S.I. GmbH kooperiert laut der VBZ Niedersachsen mit der Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung. Über dieses Unternehmen berichteten wir bereits in einem früheren Blogeintrag mit dem Titel: „Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH“.

Woher kommen die Daten?


Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es uns nicht bekannt, wie das Unternehmen an die Adressen bzw. Daten der Verbraucher gelangen konnte. Betroffene Verbraucher sollten ihre Unterlagen prüfen. Liegt ein Vertrag über ein Zeitschriftenabo vor? Hatten Sie telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Kooperationspartner Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung?

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Temy BV Inkasso – Zahlungsaufforderung mit fehlenden Angaben

Dank unserer Mitglieder und der treuen Leserschaft unseres Blogs für Verbraucherschutz ist es möglich, um über aktuell im Umlauf befindliche Schreiben zu berichten. So auch in dem Fall einer Zahlungsaufforderung der „TEMY BV INKASSO“, in der knapp 180 EUR verlangt wird.

Titelbild: Temy BV Inkasso – Zahlungsaufforderung mit fehlenden Angaben

„Letzter Mahnbescheid“ ohne Auftraggeber?


In einer uns vorliegenden Zahlungsaufforderung durch die Firma TEMY BV INKASSO, die eine Verbraucherin uns zusandte, wird behauptet, dass noch eine Zahlung offen sei. Um welche unbezahlte Dienstleistung oder welchen Vertrag es sich dabei handeln soll, wird leider nicht genannt. TEMY BV INKASSO hat laut Briefkopf den Sitz in Dortmund; abgesehen von einer Handynummer (Vorwahl 0151) sind keine weiteren Kontaktdaten vermerkt. Weder ein Ansprechpartner, noch eine E-Mail Adresse oder gar eine Homepage.

TEMY BV INKASSO – Zahlung auf ein niederländisches Konto


Der Empfängerin der Forderung, die mit „Letzter Mahnbescheid“ betitelt ist, wird vorgeworfen, dass eine „Ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen“ wurde. Um ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden, sollte ein Betrag in Höhe von 179,53 EUR gezahlt werden. Die Zahlung soll laut des Schreibens (siehe Bild) „sofort“ gezahlt werden – eine Frist wird nicht eingeräumt.

Scan: Anschreiben TEMY BV INKASSO | 28.10.2016
Anschreiben TEMY BV INKASSO | 28.10.2016


Zu beachten ist, dass ein Mahnbescheid nicht durch ein Inkassounternehmen zugestellt wird, sondern auf Antrag des Gläubigers vom zuständigen Zentralen Mahngericht.

Die Zahlung soll auf ein niederländisches Konto erfolgen. Die Forderung setzt sich aus einer Hauptforderung bzw. den Mahnkosten zusammen. Als Zahlungsempfänger ist bloß „TEMY BV“ vermerkt.

Haben Sie auch so ein Schreiben im Postfach gefunden?


Sollten Sie auch ein Forderungsschreiben der TEMY BV INKASSO erhalten haben, können Sie sich bei uns schriftlich oder telefonisch melden, um weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten oder unseren Meldebutton am Seitenrand.

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Mittwoch, 9. November 2016

National Inkasso fordert für Online Branchendienst Deutschland SLU

Zwei Gewerbetreibende stellten uns Unterlagen zum Online-Verzeichnis „Online Branchendienst Deutschland S.L.U.“ zur Verfügung. Das Portal versammelt zahlreiche Adressen von Gewerbetreibenden. Die Unternehmer meldeten sich bei uns, weil sie via Cold Call kontaktiert wurden. Ein kostenpflichtiger Eintrag in dem Branchenbuch kann laut der uns vorliegenden Rechnung knapp 400 EUR kosten.

Titelbild: National Inkasso fordert für Online Branchendienst Deutschland SLU

Online Branchendienst Deutschland S.L.U. - Kontakt via Cold Call?


Ein Gewerbetreibender gab uns gegenüber an, dass ein Mitarbeiter seiner Firma von einem Telefonisten des Internet-Branchenbuchs „Online Branchendienst Deutschland SLU“ kontaktiert wurde. Dem Mitarbeiter des Gewerbetreibenden wurde laut eigener Aussage ein Branchenbucheintrag in das Online-Verzeichnis (erreichbar unter http://online-branchendienst.de/) beworben, welches er aber ablehnt haben will. Wenige Tage später erhielt die Firma eine Rechnung für 399,00 EUR. Es wurde ein Neueintrag über eine Laufzeit von 12 Monaten berechnet; der Vertrag sei fernmündlich zustande gekommen und wurde laut des Schreibens per Bandaufnahme aufgezeichnet.

Scan: Rechnung Online Branchendienst Deutschland SLU


Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 5 Tagen. Ob ein solcher Eintrag in dieses Verzeichnis einen Betrag von 399,00 EUR wert ist, soll hier nicht bewertet werden. Online Branchendienst Deutschland SLU hat ihren Firmensitz laut des Impressums in 35100 San Bartolome de Tirajana , Las Palmas. Ein Eintrag auf dem Portal stellt die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) zur Verfügung und wenige Schlagwörter, die das Unternehmen beschreiben sollen.

National Inkasso schickt Zahlungsaufforderung


Der Gewerbetreibende zahlte die Rechnung nicht. Aus diesem Grund meldete sich wenige Wochen später das Inkassounternehmen National Inkasso. Beauftragt durch Online Branchendienst Deutschland S.L.U. wird der noch offene Betrag für einen Eintrag in das dazugehörige Branchenportal verlangt. Zuzüglich der durch National Inkasso erhobenen Mahngebühren werden nun insgesamt 486,90 EUR gefordert.

Sollte der Betrag nicht gezahlt werden droht National Inkasso damit, die Forderung „unverzüglich gerichtlich geltend zu machen“.

Über das Inkassobüro aus Düsseldorf haben wir im Rahmen unserer Berichterstattung schon häufiger berichten können. Weitere Informationen zu National Inkasso entnehmen Sie unserer Homepage.

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Haben Sie als Gewerbetreibender auch einen Cold Call von Online Branchendienst Deutschland S.L.U. erhalten? Oder erhielten Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch National Inkasso? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Dienstag, 8. November 2016

Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement fordert für Bundes-Branchenvergleich

Erneut liegt uns eine Rechnung samt Zahlungsaufforderung für ein Online-Branchenbuch vor. In diesem Fall geht es um das Verzeichnis „Bundes-Branchenvergleich“ aus 29004 Málaga, Spanien. Da die Rechnung für einen Eintrag von dem Gewerbetreibenden nicht beglichen wurde, meldete sich das Unternehmen Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement, um das Geld beizutreiben.

Beitragsbild: Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement fordert für Bundes-Branchenvergleich

Bundes-Branchenvergleich: Firmeneintrag für 289,90


Ein Gewerbetreibender legte uns eine Rechnung von dem Branchenbuch „Bundes-Branchenvergleich“ vor. Das Portal, aufrufbar unter „bundes-branchenvergleich.com", bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, einen kostenlosen Eintrag in das Verzeichnis zu schalten. Dieser hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Kostenpflichtig sind hingegen diejenigen Einträge, die eine längere Laufzeit aufweisen. 12 Monate wären zum einen insgesamt 289,90 EUR und 36 Monate 499,90 EUR. (Quelle: http://bundes-branchenvergleich.com/preise/, Stand 04.11.2016)

Was bekommt ein Gewerbetreibender aktuell für so einen Eintrag? Im Grunde wird die Geschäftsadresse in diesem Branchenbuch dargestellt. Weitere Vorteile, wie zum Beispiel Fotos, Videos oder Werbetexte sucht man aktuell vergebens.


Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


In den AGB des Branchenbuchs Bundes-Branchenvergleich ist zum Vertragsabschluss zu lesen:

„Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kann schriftlich, in Textform oder mündlich, insbesondere fernmündlich, geschlossen werden. Im Falle der mündlichen oder fernmündlichen Vertragsanbahnung wird der Anbieter dem Kunden in einem ersten Gespräch die von ihm angebotenen Produkte vorstellen und dabei insbesondere die eintragungsfähigen Unternehmensdaten des Kunden mit diesem besprechen; der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt aus Qualitätssicherungsgründen in einem gesonderten Gespräch.“ (Quelle: http://bundes-branchenvergleich.com/agb/, Stand 04.11.2016)

Somit ist die Möglichkeit gegeben, dass Verträge mit Gewerbetreibenden über Cold Calling entstehen könnten. Wichtig für Gewerbetreibende ist, dass bei derartigen Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf besteht.

Zahlungsaufforderung durch Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement


Der Gewerbetreibende, der uns die Rechnung von Bundes-Branchenvergleich vorlegte, zahlte den geforderten Betrag nicht. Aus diesem Grund erhielt er eine Forderung von Procredit Ltd. aus Düsseldorf. In diesem Schreiben weist das Unternehmen erneut darauf hin, dass für Gewerbetreibende „weder ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht“ besteht. Sollte der Betrag nicht gezahlt werden, wird mit der Meldung bei der SCHUFA gedroht. Eine Frist, bzw. einen Zahlungstermin, ist in dem Schreiben nicht genannt.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung von Branchen-Branchenvergleich oder eine Zahlungsaufforderung durch die Procredit Ltd. erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Montag, 7. November 2016

EDEV Media AG | Forderung von Rechtsanwalt Thomas Giesen

Eine Zahlungsaufforderung durch den Rechtsanwalt Thomas Giesen im Auftrag der Firma EDEV Media AG wurde uns von einem Verbraucher vorgelegt. Es soll ein Betrag von über 130 EUR offen sein. Zuvor war die Firma Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH damit beauftragt worden, die Zahlung beizutreiben.

Titelbild: EDEV Media AG  Forderung von Rechtsanwalt Thomas Giesen

134,10 EUR werden von RA Thomas Giesen gefordert


„Ärger vermeiden – Villa Weiden“ ist auf der Homepage des Rechtsanwalts Thomas Giesen aus Frechen zu lesen. Es liegt uns eine Zahlungsaufforderung durch seine Kanzlei vor. Diese Forderung wurde an einen Verbraucher versandt, der uns dieses Schreiben vorlegte.
Der Rechtsanwalt Thomas Giesen wurde von der Firma EDEV Media AG beauftragt. Es soll noch eine Hauptforderung von 29,90 EUR offen sein. Zuzüglich zusätzlicher Kosten wie u.a. Mahnauslagen, Umsatzsteuer und Zinsen wurde ein Gesamtbetrag von 134,10 EUR gefordert. Laut des vorliegenden Schreibens war zuvor die Firma Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH für die EDEV Media AG tätig, doch es wurden laut RA Giesen keine Zahlungen geleistet.

EDEV MEDIA AG betreibt das Portal „Lustagenten.de“


EDEV Media AG betreibt das Dating-Portal „Lustagenten“ und ist in Zürich ansässig. Auf der Webseite (erreichbar unter www.lustagenten.de) sind keine Preise für Nichtmitglieder einsehbar. Nur für registrierte Nutzer sind die kostenpflichtigen Bereiche des Portals nutzbar. Jedoch kommt es bereits laut den AGB bei der Anmeldung zum Vertrag. So heißt es laut EDEV Media AG: „Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Nutzer sich erfolgreich bei der Website angemeldet hat.“ (Quelle: http://www.lustagenten.de/agb/) (Stand 03.11.2016)

Es folgte ein Vergleichsangebot


Nachdem der Verbraucher der Zahlungsaufforderung von RA Thomas Giesen nicht nachkam, erhielt er ein weiteres Schreiben, in dem ein Vergleichsangebot unterbreitet wurde. So ist dort zu lesen: „Es kann doch nicht ernsthaft Ihr Verlangen sein, die Sache immer weiter hinauszuzögern und weitere Kosten zu verursachen, die Sie im Endeffekt dann doch selber tragen müssen.“ Innerhalb von 14 Tagen sollte die Gesamtsumme von 110,00 EUR gezahlt werden.


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Freitag, 4. November 2016

Elfriede & Spiller | Neuer Name, alte Masche?

Im vergangenem Jahr berichteten wir über eine Gewinnbenachrichtigung von „Dezelak & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“. Aktuell gibt es eine Neuauflage: in einem zum Verwechseln ähnlichem Schreiben der „Elfriede & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“ aus Bremen wird erneut ein Hauptpreis von 89.000,00 EUR versprochen. Leider muss der Empfänger vorab eine Kostenpauschale von 4.450,00 EUR zahlen. Alles wie gehabt?

Titelbild: Elfriede & Spiller  Neuer Name, alte Masche

Elfriede & Spiller – Ein Notariat für Axel Springer SE?


Die uns vorliegende Gewinnbenachrichtigung erteilt dem Empfänger die vermeintlich gute Neuigkeit, dass „bei der jährlichen Verlosung der Versand- und Verlagshäuser Axel Springer SE“ ein Hauptpreis in Höhe von 89.000,00 EUR gewonnen wurde. Direkt darunter ein Hinweis auf die Notwendigkeit eines Notariats.

In dem Schreiben wird darauf verwiesen, dass die Notarkanzlei „Elfriede & Spiller“ von dem Veranstalter beauftragt wurde, um die Verlosung ordnungsgemäß zu überwachen. Danach folgen einige Belehrungen, wie die Auszahlung des Hauptgewinns erfolgen muss.

Beitragsbild: Elfriede & Spiller - Rechtsanwälte Notare - Anschreiben
Elfriede & Spiller - Rechtsanwälte Notare - Anschreiben | 17.10.2016


5 Prozent vom Hauptgewinn?


Wie bei dem Schreiben im Vorjahr durch Dezelak & Spiller wird von dem vermeintlichen Gewinner eine Kostenpauschale in Höhe von 4.450,00 EUR verlangt – das sind fünf Prozent vom Gewinn.
Diese Überweisung dient zur „Tilgung der restlichen noch ausstehenden Gebühren für amtliche und notarielle Angelegenheiten“. Darüber hinaus wird wieder verlangt, dass im Falle einer Aushändigung eines Verrechnungsschecks auch eine Kopie vom Personalausweis vorzulegen sei.

Bremen statt Hamburg?


Auch wenn das Schreiben optisch der Fassung durch Dezelak & Spiller wie ein Ei dem anderen gleicht: es ist nicht 100% zu bestimmen, ob es die gleichen Urheber sind. Fest steht nur, dass der Sitz nun von Hamburg nach Bremen verlegt worden ist.

Ein Eintrag der Rechtsanwälte und Notare „Elfriede & Spiller“ ist im Rechtsdienstleistungsregister nicht zu finden – Stand 04.11.2016.

Ob eine solche Gewinnzusage von Elfriede & Spiller den hohen Gewinn bringt, ist fraglich. Sollten Vorauszahlungen geleistet werden – in diesem Fall fünf Prozent vom Gewinn – so ist Vorsicht geboten.


Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


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OVM Online Vertrieb Marketing GmbH fordert für Finanzmanagement Paket

Verbraucherdienst e.V. liegen Mahnungen durch die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH vor. So soll der Kunde ein „Finanzmanagement Paket“ beantragt haben, welches in Kooperation mit Bavaria Finanzservice e.K. online angeboten wird. Dabei stellte er laut eigener Aussage nur eine Kreditanfrage über ein Kreditportal, welches Bavaria Finanz Service anbietet. Nun soll der
Verbraucher über 350 EUR zahlen. Laut Aussage der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH werden Rechnung nur nach Vertragsabschluss gestellt.

Titelbild: OVM Online Vertrieb Marketing GmbH fordert für Finanzmanagement Paket


Noch mehr Schulden trotz Finanz Management Paket?


„Raus auf dem finanziellen Durcheinander mit unserem Finanz Management Paket“ heißt es auf der Homepage der Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH. OVM GmbH bietet unter anderem „Zusatzprodukte für Finanzdienstleister“ an. Ein solcher Finanzdienstleister ist die Bavaria Finanzservice e.K., die laut der vorliegenden Unterlagen mit OVM GmbH kooperiert. Das angepriesene „Finanz Management Paket“ soll Leute in finanzieller Not dabei helfen, vorhandene Schulden in den Griff zu bekommen. Umsonst ist diese Hilfe jedoch nicht: nach einer 14tägigen Probezeit soll die Schuldenhilfe soll das Paket 357,60 EUR - zahlbar in 24 Monatsraten a 14,90 EUR.

Die erste Mahnung, die uns freundlicherweise durch einen Verbraucher zugestellt wurde, beinhaltet die Forderung der monatlich fälligen Beträge. In dem uns vorliegenden Fall für zwei Monate im Jahr 2016. Da der Verbraucher jedoch die Summe nicht zahlte, folgte noch eine weitere, in der insgesamt 358,70 EUR gefordert wurden.


Vertrag durch Kreditanfrage?


Der Verbraucher, der die Unterlagen an uns weiterleitete, gab uns gegenüber an, dass er eine Kreditanfrage stellte und nicht das Angebot des Finanz Management Pakets in Anspruch nahm. Eine solche Kreditanfrage kann zum Beispiel auf der Homepage von Bavaria Finanzservice e.K. gestellt werden. Das „Kreditportal“ (erreichbar unter http://www.kredit1a.de, Stand 04.11.2016) bietet für Interessierte einen „Online Kredit“, der laut der Startseite „einfach und schnell – ohne Schufa-Auskunft“ möglich sein soll. Zu diesem Zweck kann man den Button „Jetzt Kredit anfordern“ betätigen, der zu einer neuen Seite mit Eingabeformular führt. Dort müssen Kontakt- und persönliche Daten eingegeben werden und darüber auch Informationen über den Arbeitgeber. Eine Rückmeldung via E-Mail soll innerhalb weniger Minuten erfolgen.


Bavaria Finanzservice: Ein Blick in das Kleingedruckte


Laut den AGB der Bavaria Finanz Service e.K. ist ein das Unternehmen ein Vermittler zwischen kreditsuchenden Personen und Anbietern von Krediten im Internet. Somit ist es für Menschen auf der Suche nach einem Kredit ohne Schufa-Eintrag wichtig zu wissen, dass die Kreditauszahlung nicht durch die Bavaria Finanzservice erfolgt.

Viel mehr verdient die Firma aber an einer erfolgreichen Vermittlung. So ist unter Paragraph 4 zu in den AGB zu lesen:

„§ 4 Vermittlungsvergütung für schufafreie Kredite
Unsere Vergütung wird mit erfolgter Vermittlung des Darlehens und dessen Auszahlung fällig. Wird dem Antragsteller auf dessen Antrag ein schufafreier Kredit oder Darlehen von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt entstehen für den Antragsteller 3% Vergütungskosten des Nettokreditbetrages. Bavaria Finanz erklärt gegenüber dem Kunden, daß auch eine Vergütung der Bank an BavariaFinanz gezahlt wird.“ (Quelle: AGB, Stand 04.11.2016)


Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Der Verbraucher gab uns gegenüber an, dass er nur eine Kreditanfrage an die Bavaria Finanz Service e.K. gestellt habe. Er habe nicht das Finanz Management Paket der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH bestellt. Haben Sie auch eine Mahnung wegen noch offener Beiträge erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 3. November 2016

Netnovert – Verbraucher erhält Rechnung aus Tschechien

Ein Verbraucher leitete eine Rechnung der Firma „Netnovert“ an uns weiter. Die Firma mit Sitz in Tschechien verlangt für die Nutzung einer Erotikhotline den Betrag in Höhe von 90,00 EUR. Was hat es mit dem Schreiben auf sich?

Titelbild: Netnovert – Verbraucher erhält Rechnung aus Tschechien

Netnovert: Telefonserviceleistung ohne Nachweise


„Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen“ beginnt das Schreiben der Firma Netnovert, welches ein Verbraucher an uns weiterleitete. So wird diesem ein Telefongespräch in Rechnung gestellt; eine angebliche in Anspruch genommene Serviceleistung für einen „Erotikdienstleister“, der aber ungenannt bleibt. Dieses Telefonat soll insgesamt exakt 90,00 EUR kosten.

Dem Empfänger der Rechnung durch Netnovert wird zur Überprüfung vorgeschlagen, die in dem Schreiben genannten Anrufzeiten mit den Einzelverbindungsnachweis des zuständigen Telefonanbieters zu vergleichen. Netnovert nennt keinerlei Details zu den Verbindungen.


Scan: Rechnung Netnovert
Rechnung von "Netnovert" | 22.08.2016


Zahlung auf ein Konto in der Tschechischen Republik


Auf der Rechnung der Netnovert ist angegeben, dass der geforderte Betrag innerhalb von 8 Tagen auf ein Konto in Tschechien überwiesen werden soll. Alternativ schlägt das Unternehmen vor, die 90,00 EUR in Bar per Einschreiben an ein Postfach in die Tschechische Republik zu übersenden.

Für den Fall, dass der Empfänger nicht zahlt, wird ihm mit den „entsprechenden Verzugsfolgen“ gedroht.

Ist die Forderung berechtigt?


Diese Frage stellen sich wohl alle Empfänger, die eine Rechnung von Netnovert erhalten haben. Es scheint sogar noch weitere Unternehmen zu geben, die mit dem vorliegenden Schreiben Ähnlichkeiten aufweisen. So berichtet „Jenaer Nachrichten“ in dem Artikel „Abzocker-Masche: "Erotikbriefe" sorgen in Jena für Erregung“ über ein Unternehmen namens VPO, welches die gleiche Postfachadresse zur Zahlung angibt, wie in dem uns vorliegendem Schreiben der Netnovert.

Des Weiteren berichtet die „Thüringer Allgemeine“ über die Schreiben der „VPO“ in dem Artikel „Falsche Rechnungen zu „Erotikleistungen“ im Umlauf“. Diese Berichte könnten ein Hinweis darauf sein, dass Netnovert und VPO zahlreiche Verbraucher in den letzten Wochen kontaktierten.


Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung von Netnovert oder VPO erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?

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