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Montag, 10. November 2025

Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung - Abo durch "Gratis-Produkte-Testen"

Neuigkeiten von der Wolfgang Klenk e.K. Abonnentenverwaltung und der PVZ Pressevertriebszentrale. Ein Verbraucher meldete sich bei uns, weil er eine schriftliche Benachrichtigung für ein Test-Abo erhalten hat. Dabei soll er eine kostenpflichtige Bestellung auf einem Produkt-Tester Portal abgegeben haben.

Titel: Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung - Abo durch "Gratis-Produkte-Testen"

Was wird auf der Webseite "Gratis-Produkte-Testen" angeboten?

"Deine Meinung ist Gold wert" heißt es auf der Webseite mit der Bezeichnung Gratis-Produkte-Testen. Betrieben wird die Page aktuell von dem Unternehmen Greenbird Marktforschung LLC (Sitz laut Impressum, Stand Nov 2025: 309 Coffeen Avenue STE 1200, Sheridan, Wyoming 82801, USA). Die URL scheint richtungsweisend für das Angebot zu sein, denn das Portal bietet Besuchern an, ein "Produkttester" zu werden, um "coole Produkte gratis" testen zu können. Dazu sollen sich Interessierte in weniger als einer Minute in einer gewissen Produkttester-Kartei registrieren, um somit an verschiedenen Produkttests teilnehmen zu können. In der Praxis könnten eingetragene Tester Produkte zugesandt bekommen und diese nach dem Test behalten dürfen.

Wir behaupten, dass es letztendlich auf die Produkte ankommt, welche zu testen wäre. Leider fanden wir bei unserer Recherche diesbezüglich nur wenige Informationen. Der Webseite konnten wir die Info "Viele coole Marken - Wir verschicken Produkte von vielen neuen und auch bekannten Marken" entnehmen, was für alles Mögliche stehen könnte. Die "Gratis-Produkte-Testen" zeigt einige Bilder von Produkten mit dem Text: "Von Kleidung über Spiele, Deko, Elektronik, Parfum uvm ist alles möglich.". Laut den AGB könnte es aber zu Enttäuschungen kommen: "Die Auf dieser Website gezeigten Fotos und Marken-Namen sind nur Beispiele. Es gibt keine Garantie Produkte einer bestimmten Marke zu erhalten". Doch was lässt sich dann überhaupt testen? Kostenpflichtige Abos.

Testabo für Zeitschrift bestellt?

Nehmen wir die URL wörtlich, so dürften die Produkte gratis zu testen sein. Auch die Anmeldung soll laut des Portals "völlig kostenlos und unverbindlich" sein. Deshalb verwunderte es uns umso mehr, dass sich ein Verbraucher mit einem Schreiben der Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung an uns wandte. Die Absender schreiben, dass sich der Empfänger für ein Testabo für eine bekannte deutschsprachige Illustrierte überzeugen ließ. Weiter heißt es, dass er die Bestellung kostenpflichtig über die Landingpage gratis-produkte-testen.net abgeschlossen hätte. Ob sich angehende Produkttester, wie der angeschriebene Verbraucher, sich ihre Tätigkeit so vorgestellt haben? Dass man Test-Abos statt gratis Produkte wie Kleidung, Spiele etc. erhält?

Im Schreiben der Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung wird ein verlängertes Widerrufsrecht von 30 Tagen ab Erhalt der ersten Ausgabe zugesprochen. Der Empfänger hat in dem Fall die Möglichkeit, die Zeitschrift "gratis und in aller Ruhe zu testen". Kurzer Einwurf: Wir wären stark an weiteren Möglichkeiten interessiert, wie man Zeitschriften neben der Lektüre noch "testen" könnte, z.B. als Unterlage für wackelnde Tische oder Fliegenklatsche? Spaß beiseite und zum ernsten Teil: den Kosten: der gültige Heftpreis soll 5,00 EUR betragen, die Zeitschrift erscheint wöchentlich. Wird das Test-Abo demzufolge nicht gekündigt, kommen jährliche Kosten in Höhe von mindestens 260 EUR auf den Tester zu.

Scan: Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung / Okt 2025
Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung / Okt 2025


Betreuung durch PVZ Pressevertriebszentrale

Die Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung ist nicht das einzige Unternehmen in dem Schreiben, über das wir in der Vergangenheit bereits berichteten. Auch die bekannte PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG wird genannt. Genauer heißt es, dass die Firma mit der Betreuung des Zeitschriftenabos (inklusive der Rechnungsstellung und der Zahlungsabwicklung) beauftragt wurde. Bei unseren Recherchen fanden wir übrigens keinerlei Hinweise auf beide Firmen. Auch in den AGB fanden wir keine befriedigenden Antworten.

Stattdessen finden wir folgenden Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen: "Wir vermitteln im Auftrag verschiedener Partnerunternehmen Produktproben und Proben verschiedener Dienstleistungen (z.B. kostenfreie Probemonate / Probeabos) an freiwillige Teilnehmer. Der entstehende Aufwand wird durch angebundene Partner getragen. Die Teilnehmer willigen ein, nach dem Produkttest bezüglich Ihres Empfindens verschiedener Produktmerkmale befragt zu werden. Das kann per E-Mail oder auch telefonisch passieren. Da nur eine gewisse Menge an neuen Mitgliedern pro Monat aufgenommen werden können, garantiert die Anmeldung nicht automatisch zum Erhalt von Produkten. Bei erfolgter Aufnahme kontaktieren wir das neue Mitglied per E-Mail oder telefonisch." (Quelle: gratis-produkte-testen.net/agb/, Stand: Nov 2025).

Screenshot: gratis-produkte-testen agb / nov 2025
Screenshot: gratis-produkte-testen AGB / nov 2025


Sind Besucher der Webseite Gratis-Produkte-Testen überhaupt an Test-Abos für Magazine interessiert? Erst recht, wenn mit anderen Produkten visuell geworben wird? Zweifelhaft. Deshalb ist es wichtig, dass vor der Abgabe der empfindlichen persönlichen Daten unbedingt die AGB studiert werden sollten.

Hilfe bei Wolfgang Klenk e.K. Abonnentenverwaltung und unbeabsichtigten Abos

Ein Klick hier, ein Klick dort und schnell wird eine wichtige Passage überlesen, die verraten hätte, dass ein zusätzlicher Haken zu einem kostenpflichtigen Abo führen kann. Deshalb empfehlen wir immer wieder unbedingt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Bestätigung zu lesen.

Brauchen Sie Hilfe oder Informationen zu diesem Thema? Hier sind unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 11. November 2016

F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH versendet Begrüßungsschreiben

Eine Verbraucherin erhielt von der Firma F.A.S.I. GmbH ein Begrüßungsschreiben für eine Testmitgliedschaft. Es geht um den Abschluss einer Auslandskranken- und Rückholversicherung. Fraglich ist, ob man eine solche Mitgliedschaft überhaupt angestrebt hat – und woher die Daten stammen.

Titelbild: F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH


F.A.S.I. GmbH – Angebot für eine Auslandskranken- und Rückholversicherung


„Wir freuen uns, dass Sie unser Angebot zur dreimonatigen kostenlosen Testmitgliedschaft angenommen haben“ - so beginnt das Schreiben der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH. Dieses Schreiben wurde laut eines Berichts der Verbraucherzentrale an zahlreiche Verbraucher verschickt. Eine Verbraucherin leitet das Begrüßungsschreiben an uns weiter, damit wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit darüber berichten können.

Die F.A.S.I. GmbH bietet laut des Schreibens eine Testmitgliedschaft für ein Schutzpaket, welches die Vermittlung der weltweiten Rückholung von kranken und verletzten Personen per Fluggerät aus Urlaubsgebieten ermöglichen soll. Zu diesem Zweck soll der angeschriebene Verbraucher das beigelegte SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an die F.A.S.I. GmbH zurückschicken. Alternativ kann auch ein Überweisungsträger genutzt werden, der ebenfalls dem Brief beiliegt.

Scan: Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016
Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016


69 EUR per Lastschrifteinzug


Insgesamt soll diese Testmitgliedschaft 69,00 EUR kosten. Dann soll laut des Schreibens der „Rettungsausweis ein weiteres Jahr“ Gültigkeit mit sich bringen und Reisen, Kurztrips und der Familienurlaub können „weltweit unbeschwert und sorgenfrei“ genossen werden.

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen meldete, dass den Verbrauchern die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH in Verbindung mit einem Zeitschriftenabonnement ein Schutzpaket für 69,00 Euro statt 120,00 Euro angeboten wird.

F.A.S.I. GmbH kooperiert laut der VBZ Niedersachsen mit der Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung. Über dieses Unternehmen berichteten wir bereits in einem früheren Blogeintrag mit dem Titel: „Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH“.

Woher kommen die Daten?


Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es uns nicht bekannt, wie das Unternehmen an die Adressen bzw. Daten der Verbraucher gelangen konnte. Betroffene Verbraucher sollten ihre Unterlagen prüfen. Liegt ein Vertrag über ein Zeitschriftenabo vor? Hatten Sie telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Kooperationspartner Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung?

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema? Nutzen Sie unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 17. August 2016

Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH

Verbraucher Herr L. leitete ein Schreiben von Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung aus Meudt an uns weiter. In diesem Schreiben wurde ein Probe-Abo über eine dreimonatige Lieferung einer Zeitschrift bestätigt. Laut der Aussage von Herr L. wurde von seiner Seite aus keine Bestellung der Zeitschrift „HÖRZU“ in Auftrag gegeben. Im Internet sind mit den genannten Unternehmen am häufigsten die Suchbegriffe „Widerruf“ und „kündigen“ genannt. Wir haben zusätzliche Informationen für alle Verbraucher, die ein solches Bestätigungsschreiben erhalten haben.

Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH


Was schreibt die Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung?


In dem Anschreiben an den Verbraucher Herrn L. wird in der Einleitung Bezug auf ein „Gespräch mit der Firma Plus Prom GmbH, 58454 Witten“ genommen. So soll mit Herrn L. ein Gespräch stattgefunden haben, infolgedessen die „gewünschte“ Zeitschrift „HÖRZU“ für maximal 3 Monate kostenlos ausgeliefert wird.

Nach den drei Monaten wird aus dem kostenfreien ein kostenpflichtiges Abo. So schreibt die Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung, dass ein „kurzer schriftlicher Bescheid 8 Wochen vor Ablauf des Vorzugszeitraumes bei unserem nachgenannten Dienstleister“ genügt, um die Lieferung einzustellen. Andernfalls fallen die Abokosten an (pro Heft 2,05 EUR, 52 Ausgaben jährlich), die vierteljährlich im Voraus gezahlt werden sollen.

PVZ Stockelsdorf ist der Lieferant


Der angesprochene Dienstleister ist die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, die mit der Betreuung des unter Umständen entstehenden Zeitschriftenabonnements beauftragt wurde. Über das Unternehmen PVZ berichte Verbraucherdienst e.V. bereits zahlreich. Aufgrund unseres Artikels mit dem Titel „PVZ Stockelsdorf – Abo ohne Mahnung kuendigen“ meldeten sich bereits zahlreiche Verbraucher, um sich allgemein über die PVZ und deren Abo-Angebote zu informieren. Auch Herr L. wurde durch unseren Artikel aufmerksam und leitete uns die hier beschriebenen Dokumente weiter.

Wie in dem Artikel erläutert, muss der Werber für das Abo nicht zwangsläufig im Auftrag der PVZ Stockelsdorf arbeiten. Diese ist nur der Lieferant, der Werber ist in diesem Fall die Plus Prom GmbH aus Witten, die Verwaltung übernimmt die Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung aus Meudt.


Zeitungsberichte über Wolfgang Klenk


Es gibt einige Berichte über Wolfgang Klenk, die im Internet zu finden sind. So ist laut den Berichten im Zusammenhang mit Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung häufig von „Betrug“ und „Abzocke“ die Rede. Zum Beispiel berichtet die Sächsische Zeitung 2013 unter dem Titel „Abzocker unterwegs“. In dem Beitrag aus dem Jahr 2013 wird beschrieben, wie aggressiver Werbung Abos vertickt werden.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit den genannten Firmen Plus Prom GmbH, Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung oder PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG? Haben Sie unweigerlich ein Abo abgeschlossen? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.