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Donnerstag, 4. Februar 2021

BGH-Urteil: Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt – Hohe Rückzahlungen für Privatversicherte?

Privatversicherte haben in den vergangenen Jahren tiefer in die Tasche greifen müssen. Es gab in der Vergangenheit zahlreiche Erhöhungen der Beiträge, unter anderem die Debeka soll eine deutliche Erhöhung geplant haben. Doch ein aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof könnte diesen Plan durcheinander bringen: Beitragserhöhungen wurden für unwirksam erklärt.

Titel: BGH-Urteil: Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt – Hohe Rückzahlungen für Privatversicherte?


Private Krankenversicherung: Beitragserhöhungen müssen transparenter werden

Am 16.12.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung (derzeit zweitgrößte PKV in Deutschland) für teilweise unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). So soll bei einer unzureichender Begründung einer Beitragserhöhung Privatversicherte einen Anspruch auf Rückzahlungen haben, urteilten die BGH-Juristen.

Die teils drastischen Beitragserhöhungen der PKV-Anbieter innerhalb der vergangenen Jahre waren der für viele Versicherte ein Ärgernis. Doch durch das Gerichtsurteil werden Versicherer gezwungen, die Begründungen für Beitragserhöhungen verständlicher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Eine positive Entwicklung für Verbraucher.

Folgen in der Zukunft weitere Erhöhungen?

Auch wenn durch eine unzureichende Begründung von Beitragserhöhungen einer Privaten Krankenversicherung Privatversicherte Anspruch auf Rückzahlungen haben: das wird die PVK Anbieter nicht daran hindern, in der Zukunft Beiträge zu erhöhen. Doch Verbraucher profitieren von dem Urteil, da sie die Vorgänge bei etwaigen Preiserhöhungen besser nachvollziehen können.

Nun können vermehrt weitere Klagen erwartet werden, mit denen Privatversicherte ihre Prämien zurückfordern werden. Der Bund der Versicherten (BdV) sollen das BGH-Urteil skeptisch sehen: zwar könnten Versicherte die Erhöhungen zunächst zurückfordern, aber die zukünftigen Beiträge besonders könnten demzufolge stark steigen. Doch das wird sich zeigen.

PKV-Rückzahlung: Was sollten Betroffene jetzt tun?

Versicherte sollten in erste Linie die eigenen Schreiben des jeweiligen Versicherers zu den Beitragserhöhungen der letzten Jahre heraus suchen. Vielleicht kam zum Jahresanfang eine solche Mitteilung?

Eine Prüfung dieser Schreiben ist ratsam. Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes bieten für Mitglieder eine Prüfung und Einschätzung an. Sollte festgestellt werden, dass die Beitragserhöhungen nicht rechtmäßig zustande gekommen sind, könnte eine Klage in Erwägung gezogen werden. Dies ist z.B. eine Option, wenn diese unerträglich hoch ausgefallen sind. Doch dies lässt sich nur im Einzelfall feststellen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 23. Juli 2020

Consors Finanz / BNP Paribas: Erfahrungen einer Verbraucherin

Das Produktportfolio der Consors Finanz umfasst laut Wiki u.a. Ratenkredite und Kartenprodukte. Eine Verbraucherin wandte sich an uns, um ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen zu schildern.

Titel: Consors Finanz / BNP Paribas: Erfahrungen einer Verbraucherin

Consors Finanz BNP Paribas buchte ab


Unser Mitglied schreibt, dass sie im September 2016 einen Ratenkauf bei einem Elektronik-Fachmarkt in Traunreut veranlasst hatte. Im Zuge des Kaufs soll sie eine Karte von der Consors Finanz erhalten haben, eine Girokarte. Die Karte vernichtete sie laut eigener Aussage; „Im Dezember 2018 wurde alles beglichen“, schreibt sie.

Ab November 2019 wurden laufend Beträge durch die Consors Finanz BNP Paribas via Sepa Lastschrift abgebucht, die dementsprechenden Kontoauszüge wurden uns zur Ansicht durch unser Mitglied vorgelegt. Sie meldete sich laut eigener Aussage bei dem Unternehmen, diese sollen ihr gegenüber gesagt haben, dass „Sachen von Amazon“ über die betreffende Karten bestellt wurde.

Unser Mitglied verneinte dies, woraufhin der Mitarbeiter der Consors Finanz erklärt haben soll, dass es sich „höchstwahrscheinlich um Betrug handeln müsste“. Entsprechende Unterlagen, die eine solche Vermutung belegen würde, will unser Mitglied bis heute nicht erhalten haben.

Mahnung wegen ausstehender Zahlung


Die Consors Finanz BNP Paribas (Sitz in Duisburg) schickte unserem Mitglied Anfang Juni eine Mahnung. Die Firma fordert in dem Schreiben den Verbraucher dazu auf, einen Zahlungsrückstand auszugleichen.

Rund zwei Wochen später erhielt sie die schriftliche Kündigung des Kredits. Consors Finanz schreibt, dass die Verbraucherin „trotz mehrfacher Mahnungen“ die geforderte Summe nicht bezahlte. Weiter heißt es: „Eine eventuell abgeschlossene Restschuldversicherung mit monatlicher Beitragszahlung ist ab diesem Monat erloschen, ein Versicherungsschutz besteht somit nicht mehr“. Des Weiteren soll die Inkassoabteilung informiert werden. Tatsächlich folgte Anfang Juli 2020 eine Mahnung von Inkasso Goldbach GmbH.

Kundin soll keine Unterlagen erhalten haben


Als unser Mitglied diese Briefe erhielt, nahm sie erneut telefonisch Kontakt mit Consors Finanz auf. Die Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung soll erklärt haben, dass sämtliche notwendige Unterlagen zugestellt werden. Diese hat unser Mitglied laut eigener Aussagen nicht erhalten.

Unser Mitglied stellte in ihrer Stellungnahme die möglicherweise berechtigte Frage, warum diese angeblichen Bestellungen bei Amazon nicht über den eigenen Account erfolgten, sondern „über sieben Ecken über irgendeine Karte von der Consors Finanz“.

Außerdem wäre offen, wie das Mandat für die SEPA-Lastschrift zustande kam, da bereits laut unseres Mitglieds die Zahlungen im Dezember 2018 beglichen wurden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit Consors Finanz oder haben eine Inkasso-Forderung erhalten? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Dienstag, 7. Juli 2020

Betriebsschließung und Schadensersatz: Wollen sich Versicherungen drücken?

Derzeit geht es heiß her im Streit um sogenannte Betriebsschließungsversicherungen, es könnte mit einer Klagewelle gerechnet werden. Hintergrund ist, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) seinen Mitgliedern rät, Schadenersatz anzuzeigen. Sind Versicherer in der Zahlungspflicht?

Titel: Betriebsschließung und Schadensersatz: Wollen sich Versicherungen drücken?

Wegen fehlender Einnahmen: Lohnt sich eine Schadensersatz-Klage?


Viele Handwerker und Gastronomen denken im Moment über eine Corona Schadensersatz-Klage nach. Hintergrund ist, dass die Maßnahmen der Regierung zu Umsatzausfall und Schaden geführt haben. Genau für diesen Fall haben viele Betriebe, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, die den Schaden ersetzen sollen. Das zumindest ist die Theorie.

Tatsächlich weigern sich die Versicherungen, hier einzuspringen und den Schaden zu mindern. Die Argumentation der Versicherungen: Im Gesetz sei der Corona Virus „SARS-CoV-2“ bzw. „Corvid 19“ nicht genannt und beim Verfassen der Versicherungsbedingungen unbekannt gewesen. Deshalb sei eine Schließung aufgrund einer Allgemeinverfügung nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Klage vor dem Osnabrücker Landgericht


Am 08.06.2020 veröffentlichte der NDR einen Artikel über die Klage von drei Gastronomie-Betreibern vor dem Osnabrücker Landgericht gegen ihre Versicherungen.Wegen der Corona-Pandemie mussten laut des Berichts drei Betriebe schließen, die Einnahmen blieben demzufolge aus. Zwei Restaurant-Besitzer aus Osnabrück und ein Hotelbetreiber aus dem Emsland sollen sogenannte Betriebsausfall-Versicherungen abgeschlossen haben. Eine Auszahlung lehnten die Versicherungen jedoch ab, da der Corona-Erreger bei Abschluss des Vertrags unbekannt gewesen sein soll.

Schließung aufgrund einer Allgemeinverfügung: Kein Geld von der Versicherung?


Die Bedingungen gelten nur für Fälle, bei denen die Schließung wegen Corona im Betrieb erfolgt sei. Allenfalls würde man eine Pauschale von ca. 1.500 EUR bezahlen, freiwillig und aus Kulanz. Ein erstes Urteil aus Mannheim (Aktenzeichen 11 O 66/20) gibt den betroffenen Handwerkern neue Hoffnung: Zwar wurde der dortige Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, doch die Argumente machen Hoffnung auch für ihre Corona Schadensersatz-Klage:

Das Landgericht Mannheim erkennt an, dass die Rechtsauffassung der Versicherungen offenbar falsch sein muss. Selbstverständlich müssen alle neuen Viren auch umfasst sein von den Betriebsschließungsbedingungen, da dieselben bei Mutationen sonst keinen Sinn machen würden.

Gibt es Alternativen für betroffene Handwerker, Gastronomen und andere Unternehmer?


Gibt diese verlorene einstweilige Anordnung Hoffnung für die von der Krise gebeutelten Handwerker und Kleinunternehmer? Es ist ein zarter Hoffnungsschimmer.

Vorher hatten bereits verschiedene Gerichte gegen den Staat Schadensersatzklagen abgewiesen, weil das InfSG keinen solchen Schadensersatz vorsieht. Klagen gegen Versicherungen auf Zahlung der Versicherungsleistungen sind daher im Moment eine sinnvolle Alternative zur Amtshaftungsklage gegen den Staat. Gleichwohl müssen betroffene Firmen sehr genau überlegen, ob die Liquiditätsengpässe aufgrund der Krise nunmehr mit Schadensersatzklagen weiter verschärft werden sollen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sind Sie Unternehmer? Gastronom, Hotelier oder Gaststätten-Betreiber und suchen allgemeine Informationen und Hilfe zu diesem Thema? Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes stehen unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Sie können Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

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Donnerstag, 2. Juli 2020

Süd West Assekuranz-Service GmbH – Kreditabsicherung bei Bavaria Finanz

Durch unser Mitglied wurde uns mitgeteilt, dass die Firma Süd West Assekuranz-Service GmbH von einem Vertragspartner noch offene Beiträge für eine Versicherung forderte, eine sogenannte „Kreditabsicherung“. Werden derartige Verträge möglicherweise bei der Suche nach einem Kredit ohne Schufa geschlossen?

Titel. Süd West Assekuranz-Service GmbH – Kreditabsicherung bei Bavaria Finanz

Das steht in der Zahlungsaufforderung der Süd West Assekuranz-Service GmbH


Ein Verbraucher legte unseren angeschlossenen Rechtsanwälten eine Zahlungsaufforderung der Süd West Assekuranz-Service GmbH vor. Laut dieses Schreibens soll eine Summe von insgesamt 87,60 EUR fällig sein. Scheinbar betragen laut der Forderung die monatlichen Beiträge 25,80 EUR, wobei die Summe von 77,40 EUR bislang offen sein soll.

Süd West Assekuranz-Service GmbH schreibt, dass sie in den vergangenen Wochen bereits mehrfach auf die Verpflichtung hingewiesen haben, dass die Beiträge zu zahlen sind. Sollte die Zahlung weiterhin ausbleiben, so droht das Unternehmen mit der Übergabe an die Rechtsabteilung, was weitere Kosten verursachen könnte.

Wie kommt es zum Vertragsabschluss?


Auf der Suche nach einem Kredit stößt man im Internet auf zahlreiche Anbieter, wie unter anderem die Bavaria Finanzservice e.K. Über die Bavaria Finanz berichteten wir u.a. in dem Beitrag „OVM Online Vertrieb Marketing GmbH fordert für Finanzmanagement Paket“.

„Jetzt Ihre Kredite absichern!“, so wirbt die Bavaria Finanzservice e.K. aktuell (Stand 29.06.2020) auf ihrer Webseite. Der Service „Kreditabsicherung“ soll einen Kreditraten-Ausfallschutz bieten, z.B. wenn der Vertragspartner unverschuldet arbeitslos werden sollte. Die Kosten für diese Absicherung: 25,80 EUR monatlich. Diese Summe ist uns bereits durch die Zahlungsaufforderung der Südwest Assekuranz-Service GmbH bekannt.

Auf der Webseite ist ebenfalls zu lesen, dass die Kreditabsicherung ein Angebot der WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG (Bahnhofstr. 11, 97070 Würzburg) sei. Um eine solche Kreditabsicherung abzuschließen, wird die Eingabe der erforderlichen Daten samt der Kontoverbindung verlangt.

Bei der Eingabe der Kontodaten auf den Button „SEPA“ öffnet sich ein Fenster für ein SEPA Lastschriftmandat Süd West Assekuranz-Service GmbH. Laut der Beschreibung wird der genannten Firma gewährt, bei Vertragsabschluss Lastschriften einzuziehen.

Keine Garantie auf einen ausgezahlten Kredit


Wichtig für Personen, die im Internet auf der Suche nach einem Kredit sind: die Bavaria Finanzservice e.K. wirbt auf ihrer Webseite laut eigener Aussage „Online-Kredite – schnell und einfach – auch ohne Schufa“, aber es besteht keine Garantie auf eine Auszahlung. Bei der Eingabe der erfragten Daten besteht die Möglichkeit, statt des erhofften Kredits Verträge für kostenpflichtige Dienstleistungen abzuschließen, wie ein „Finanzmanagement Paket“ (ein Angebot der OVM-Online Vertrieb Marketing GmbH ) oder eine „Kreditabsicherung“ (ein Angebot der WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG). Interessierte sollten unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen, ehe sie ihre Daten zur Verarbeitung weiterleiten.

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Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Süd West Assekuranz-Service GmbH? Oder mit der Bavaria Finanzservice e.K.? Suchen Sie Hilfe oder weitere Informationen?

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Freitag, 11. November 2016

F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH versendet Begrüßungsschreiben

Eine Verbraucherin erhielt von der Firma F.A.S.I. GmbH ein Begrüßungsschreiben für eine Testmitgliedschaft. Es geht um den Abschluss einer Auslandskranken- und Rückholversicherung. Fraglich ist, ob man eine solche Mitgliedschaft überhaupt angestrebt hat – und woher die Daten stammen.

Titelbild: F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH


F.A.S.I. GmbH – Angebot für eine Auslandskranken- und Rückholversicherung


„Wir freuen uns, dass Sie unser Angebot zur dreimonatigen kostenlosen Testmitgliedschaft angenommen haben“ - so beginnt das Schreiben der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH. Dieses Schreiben wurde laut eines Berichts der Verbraucherzentrale an zahlreiche Verbraucher verschickt. Eine Verbraucherin leitet das Begrüßungsschreiben an uns weiter, damit wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit darüber berichten können.

Die F.A.S.I. GmbH bietet laut des Schreibens eine Testmitgliedschaft für ein Schutzpaket, welches die Vermittlung der weltweiten Rückholung von kranken und verletzten Personen per Fluggerät aus Urlaubsgebieten ermöglichen soll. Zu diesem Zweck soll der angeschriebene Verbraucher das beigelegte SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an die F.A.S.I. GmbH zurückschicken. Alternativ kann auch ein Überweisungsträger genutzt werden, der ebenfalls dem Brief beiliegt.

Scan: Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016
Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016


69 EUR per Lastschrifteinzug


Insgesamt soll diese Testmitgliedschaft 69,00 EUR kosten. Dann soll laut des Schreibens der „Rettungsausweis ein weiteres Jahr“ Gültigkeit mit sich bringen und Reisen, Kurztrips und der Familienurlaub können „weltweit unbeschwert und sorgenfrei“ genossen werden.

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen meldete, dass den Verbrauchern die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH in Verbindung mit einem Zeitschriftenabonnement ein Schutzpaket für 69,00 Euro statt 120,00 Euro angeboten wird.

F.A.S.I. GmbH kooperiert laut der VBZ Niedersachsen mit der Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung. Über dieses Unternehmen berichteten wir bereits in einem früheren Blogeintrag mit dem Titel: „Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH“.

Woher kommen die Daten?


Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es uns nicht bekannt, wie das Unternehmen an die Adressen bzw. Daten der Verbraucher gelangen konnte. Betroffene Verbraucher sollten ihre Unterlagen prüfen. Liegt ein Vertrag über ein Zeitschriftenabo vor? Hatten Sie telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Kooperationspartner Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung?

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


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