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Montag, 27. Juli 2020

Inkasso Goldbach GmbH fordert für Consors Finanz / BNP Paribas S.A.

Derzeit liegt eine Mahnung der Inkasso Goldbach GmbH vor. Das Inkassobüro wurde von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (eingetr. Marke Consors Finanz) beauftragt, um noch offene Kosten beizutreiben.

Titel: Inkasso Goldbach GmbH fordert für Consors Finanz / BNP Paribas S.A.

Über das Inkassounternehmen Inkasso Goldbach GmbH


In 63791 Karlstein sitzt die Firma Inkasso Goldbach GmbH. Laut eigener Aussage ist das Unternehmen für die Branchen Banken, Energieversorger, Gesundheitswesen, Verlage und Zeitschriften, Speditionen und Leasingunternehmen bundesweit tätig.

Die Inkasso Goldbach GmbH ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen und demzufolge berechtigt, Inkasso-Dienstleistungen anzubieten und durchzuführen.

Aktuell liegt uns eine Mahnung des Inkasso-Dienstleisters vor. Ein Mitglied wurde aufgefordert, eine womöglich noch ausstehende Summe zu zahlen.

Inhalt der Mahnung 


In dem vorliegenden Schreiben teilt Inkasso Goldbach GmbH mit, dass sie beauftragt wurden, bereits fällige Forderungen einzuziehen. Dazu wurde eine Frist von etwas mehr als einer Woche gesetzt, um den kompletten Betrag an das Inkassobüro zu überweisen.

Inkasso Goldbach GmbH schreibt: „Wenn Sie bei Abschluss des Kreditvertrages mit unserer Auftraggeberin die Abtretung von Sicherheiten vereinbart haben, werden wir bei Nichtzahlung kurzfristig davon Gebrauch machen. Um Fragen zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Daten bezüglich dieser Einbeziehungsmaßnahme bisher noch nicht an die SCHUFA weitergeleitet haben.“

Wir die geforderte Summe nicht gezahlt, könnte es durch die Einleitung der nächsten „Mahnstufe“ zu höheren Kosten kommen. Empfänger eines Inkassoschreibens sollten demzufolge eintreffende Briefe nicht ignorieren, sondern prüfen und reagieren!

Über die Auftraggeber BNP Paribas S.A. / Consors Finanz


Ein Mitglied von Verbraucherdienst wandte sich erst kürzlich mit ihren Erfahrungen bezüglich der Consors Finanz / BNP Paribas S.A. an uns. Sie stellte Abbuchungen durch diese Firma auf ihrem Konto fest, die ihr unerklärlich schienen. Laut ihrer Aussage sei das vorherige Vertragsverhältnis bereits beendet gewesen. Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier: Consors Finanz / BNP Paribas: Erfahrungen einer Verbraucherin

Weitere Informationen zu Inkasso Goldbach GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der Inkasso Goldbach GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 23. Juli 2020

Consors Finanz / BNP Paribas: Erfahrungen einer Verbraucherin

Das Produktportfolio der Consors Finanz umfasst laut Wiki u.a. Ratenkredite und Kartenprodukte. Eine Verbraucherin wandte sich an uns, um ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen zu schildern.

Titel: Consors Finanz / BNP Paribas: Erfahrungen einer Verbraucherin

Consors Finanz BNP Paribas buchte ab


Unser Mitglied schreibt, dass sie im September 2016 einen Ratenkauf bei einem Elektronik-Fachmarkt in Traunreut veranlasst hatte. Im Zuge des Kaufs soll sie eine Karte von der Consors Finanz erhalten haben, eine Girokarte. Die Karte vernichtete sie laut eigener Aussage; „Im Dezember 2018 wurde alles beglichen“, schreibt sie.

Ab November 2019 wurden laufend Beträge durch die Consors Finanz BNP Paribas via Sepa Lastschrift abgebucht, die dementsprechenden Kontoauszüge wurden uns zur Ansicht durch unser Mitglied vorgelegt. Sie meldete sich laut eigener Aussage bei dem Unternehmen, diese sollen ihr gegenüber gesagt haben, dass „Sachen von Amazon“ über die betreffende Karten bestellt wurde.

Unser Mitglied verneinte dies, woraufhin der Mitarbeiter der Consors Finanz erklärt haben soll, dass es sich „höchstwahrscheinlich um Betrug handeln müsste“. Entsprechende Unterlagen, die eine solche Vermutung belegen würde, will unser Mitglied bis heute nicht erhalten haben.

Mahnung wegen ausstehender Zahlung


Die Consors Finanz BNP Paribas (Sitz in Duisburg) schickte unserem Mitglied Anfang Juni eine Mahnung. Die Firma fordert in dem Schreiben den Verbraucher dazu auf, einen Zahlungsrückstand auszugleichen.

Rund zwei Wochen später erhielt sie die schriftliche Kündigung des Kredits. Consors Finanz schreibt, dass die Verbraucherin „trotz mehrfacher Mahnungen“ die geforderte Summe nicht bezahlte. Weiter heißt es: „Eine eventuell abgeschlossene Restschuldversicherung mit monatlicher Beitragszahlung ist ab diesem Monat erloschen, ein Versicherungsschutz besteht somit nicht mehr“. Des Weiteren soll die Inkassoabteilung informiert werden. Tatsächlich folgte Anfang Juli 2020 eine Mahnung von Inkasso Goldbach GmbH.

Kundin soll keine Unterlagen erhalten haben


Als unser Mitglied diese Briefe erhielt, nahm sie erneut telefonisch Kontakt mit Consors Finanz auf. Die Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung soll erklärt haben, dass sämtliche notwendige Unterlagen zugestellt werden. Diese hat unser Mitglied laut eigener Aussagen nicht erhalten.

Unser Mitglied stellte in ihrer Stellungnahme die möglicherweise berechtigte Frage, warum diese angeblichen Bestellungen bei Amazon nicht über den eigenen Account erfolgten, sondern „über sieben Ecken über irgendeine Karte von der Consors Finanz“.

Außerdem wäre offen, wie das Mandat für die SEPA-Lastschrift zustande kam, da bereits laut unseres Mitglieds die Zahlungen im Dezember 2018 beglichen wurden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit Consors Finanz oder haben eine Inkasso-Forderung erhalten? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.