Donnerstag, 4. Februar 2021

BGH-Urteil: Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt – Hohe Rückzahlungen für Privatversicherte?

Privatversicherte haben in den vergangenen Jahren tiefer in die Tasche greifen müssen. Es gab in der Vergangenheit zahlreiche Erhöhungen der Beiträge, unter anderem die Debeka soll eine deutliche Erhöhung geplant haben. Doch ein aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof könnte diesen Plan durcheinander bringen: Beitragserhöhungen wurden für unwirksam erklärt.

Titel: BGH-Urteil: Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt – Hohe Rückzahlungen für Privatversicherte?


Private Krankenversicherung: Beitragserhöhungen müssen transparenter werden

Am 16.12.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung (derzeit zweitgrößte PKV in Deutschland) für teilweise unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). So soll bei einer unzureichender Begründung einer Beitragserhöhung Privatversicherte einen Anspruch auf Rückzahlungen haben, urteilten die BGH-Juristen.

Die teils drastischen Beitragserhöhungen der PKV-Anbieter innerhalb der vergangenen Jahre waren der für viele Versicherte ein Ärgernis. Doch durch das Gerichtsurteil werden Versicherer gezwungen, die Begründungen für Beitragserhöhungen verständlicher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Eine positive Entwicklung für Verbraucher.

Folgen in der Zukunft weitere Erhöhungen?

Auch wenn durch eine unzureichende Begründung von Beitragserhöhungen einer Privaten Krankenversicherung Privatversicherte Anspruch auf Rückzahlungen haben: das wird die PVK Anbieter nicht daran hindern, in der Zukunft Beiträge zu erhöhen. Doch Verbraucher profitieren von dem Urteil, da sie die Vorgänge bei etwaigen Preiserhöhungen besser nachvollziehen können.

Nun können vermehrt weitere Klagen erwartet werden, mit denen Privatversicherte ihre Prämien zurückfordern werden. Der Bund der Versicherten (BdV) sollen das BGH-Urteil skeptisch sehen: zwar könnten Versicherte die Erhöhungen zunächst zurückfordern, aber die zukünftigen Beiträge besonders könnten demzufolge stark steigen. Doch das wird sich zeigen.

PKV-Rückzahlung: Was sollten Betroffene jetzt tun?

Versicherte sollten in erste Linie die eigenen Schreiben des jeweiligen Versicherers zu den Beitragserhöhungen der letzten Jahre heraus suchen. Vielleicht kam zum Jahresanfang eine solche Mitteilung?

Eine Prüfung dieser Schreiben ist ratsam. Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes bieten für Mitglieder eine Prüfung und Einschätzung an. Sollte festgestellt werden, dass die Beitragserhöhungen nicht rechtmäßig zustande gekommen sind, könnte eine Klage in Erwägung gezogen werden. Dies ist z.B. eine Option, wenn diese unerträglich hoch ausgefallen sind. Doch dies lässt sich nur im Einzelfall feststellen.

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