Keine Panik bei Schreiben von der Explus Inkasso AG aus Berlin. Angeblich sollen Empfänger einen Vertrag mit einem Gewinnspieldienstleister abgeschlossen haben. Bei Nichtzahlung wird mit weiteren Problemen gedroht. Hier erfahren Sie, wie Sie auf so einen Brief reagieren können.
Androhung einer Konto-Sperre durch die Explus Inkasso AG
Eine neue Lotto-Forderung ist im Umlauf: die Explus Inkasso AG mit Sitz in Berlin. Angeblich sollen die Empfänger sich telefonisch zum Dienstleistungsvertrag „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ angemeldet haben. Zumindest sollen die Kontaktdaten sowie das Einverständnis vorliegen und in einem gerichtlichen Verfahren als „Beweistmitten werwendet“ werden.
Die letzten Worte sind nicht nur offensichtlich fehlerhaft, sondern auch Inhalt der Drohungen, mit denen Explus Inkasso AG scheinbar einschüchtern möchte. Unterschrieben wurde die Forderung von einem gewissen Dr. Mathias Müller. Im Schreiben wird bei einer „anhaltenden Zahlungsverweigerung“ gar mit der Sperrung des Kontos gedroht.
„Gerichtsbeschluss“ – Empfänger werden zur Zahlung aufgefordert
Die Explus Inkasso AG schickte eine zweite Seite mit, die mit der Bezeichnung „Gerichtsbeschluss“ übertitelt ist. Dort sind sämtliche Kostenpunkte aufgezählt, die Verbraucher zahlen sollen, um eine Kontosperre zu vermeiden. Insgesamt wird eine Summe in Höhe von 386,90 EUR verlangt, die „sofort“ überwiesen werden soll. Als Kontoverbindung ist ein eine griechische Bank angegeben.
Wir warnen davor, diesen Betrag ungeprüft zu überweisen. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem Absender Explus Inkasso AG um kein zugelassenes Inkasso-Unternehmen handeln könnte. Warnen Sie auch ältere Mitmenschen und Senioren in dem persönlichen Umfeld, damit diese nicht blind überweisen. Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Explus Inkasso AG / Feb 2021 |
Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?
Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:
- Sind folgende Angaben vorhanden?
- Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
- Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
- Überhöhte Inkasso-Gebühren?
- Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt zu Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben dieser Art erhalten? Sie erhalten bei uns allgemeine Informationen rund um das Thema Inkasso und Lotto-Abofallen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Hallo. Haben auch solch einen Brief bekommen an unseren Opa der schon mehrere Jahre Verstorben ist. Am besten damit zur Polizei oder Verbraucherschutz.
AntwortenLöschenMein verstorbener Opa hat auch eine Forderung bekommen. Inkasso Hauptzentrale Frankfurt,
AntwortenLöschenDr. Mathias Müller. Zahlung an Memet. 381,44 Euro.