Aktuell sind scheinbar viele Zahlungsaufforderungen im Umlauf, in denen noch offene Kosten für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen gefordert wird. Ein Absender namens P Expert Inkasso AG aus 10117 Berlin versucht ebenfalls mit Hilfe von der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an Geld zu bekommen.
Empfänger sollen Kunden der „EURO LOTTO ZENTRALE DGZ-6/49“ sein
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung. Mit starken Worten droht eine „P Expert Inkasso AG“ aus 10117 Berlin. Empfänger eines solchen Schreibens wird unterstellt, sich zuvor telefonisch zum Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE DGZ-6/49“ angemeldet zu haben.
Auf dem Schreiben ist das Logo des BDIU zu sehen, die Abkürzung steht für Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Dieser Verband warnte erst jüngst vor sogenannten Fake-Inkasso-Schreiben. Verschiedene Absender, mit oft ähnlicher Aufmachung, aber in der Regel für noch offene Kosten bei Gewinnspiel-Dienstleistungen versandt.
Scheinbar ist dieses Schreiben der Kategorie Fake-Inkasso- Schreiben zuzuordnen. Überweisen Sie die geforderte Summe nicht, ohne die Zahlungsaufforderung zu prüfen!
Was fordert die P Expert Inkasso AG?
Letztmalig werden Empfänger zur Zahlung der noch offenen Kosten für eine telefonische Anmeldung bei einem Gewinnspiel aufgefordert. Die Zahlungsfrist hat eine Dauer von 9 Tagen, gefordert wird eine Summe von insgesamt 236,46 EUR. Eine „sofortige Zahlung“ soll dem Empfänger „weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten“ ersparen.
Als Kontoverbindung ist ein griechisches Konto angegeben, zumindest lässt es die im Schreiben angegebene IBAN auf der zweiten Seite vermuten. Dort ist nämlich ein vorausgefüllter SEPA-Überweisungsschein zu sehen. Zahlungsempfänger ist eine P Expert AG, ohne das „Inkasso“. Wir konnten bei einer aktuellen Suche im Rechtsdienstleistungsregister keine Inkassofirma namens P Expert AG finden. Zahlen Sie nicht!
P Expert Inkasso AG Forderung / Feb 2021 |
Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?
Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:
Sind folgende Angaben vorhanden?- Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
- Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
- Überhöhte Inkasso-Gebühren?
- Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt zu Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben dieser Art erhalten? Sie erhalten bei uns allgemeine Informationen rund um das Thema Inkasso und Lotto-Abofallen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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