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Donnerstag, 13. August 2026

Debcon Inkasso 2026: Was tun bei unklarer Forderung?

Titel: Debcon Inkasso 2026: Was tun bei unklarer Forderung?

Kurzantwort: Was tun bei einem Inkassoschreiben von Debcon?

Wer ein Inkassoschreiben von Debcon erhält, sollte die Forderung nicht vorschnell bezahlen, aber auch nicht ignorieren. Wichtig ist, Absender, Gläubiger, Forderungsgrund, Kostenaufstellung und mögliche Fristen genau zu prüfen. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen die Fristen besonders beachtet werden.

Debcon Inkasso: Was tun bei unklarer Forderung?

Ein Inkassoschreiben verunsichert viele Betroffene. Wer Post von der Debcon Debitorenmanagement & Consulting GmbH erhält, fragt sich oft: Ist die Forderung berechtigt? Muss ich sofort zahlen? Und was ist zu tun, wenn mir die Forderung unklar erscheint?

Wichtig ist eine sachliche Einordnung: Der Erhalt eines Inkassoschreibens bedeutet nicht automatisch, dass eine Forderung unberechtigt ist. Umgekehrt sollte eine Forderung aber auch nicht ungeprüft akzeptiert werden. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, lässt sich in der Regel nur anhand der konkreten Unterlagen und des jeweiligen Einzelfalls beurteilen.

Debcon Inkasso: Das Wichtigste in Kürze

  • nicht vorschnell zahlen
  • Schreiben nicht ignorieren
  • Gläubiger und Forderungsgrund prüfen
  • Hauptforderung und Zusatzkosten kontrollieren
  • Unterlagen vollständig zusammentragen
  • Fristen unbedingt beachten
  • gerichtlichen Mahnbescheid sofort prüfen

Debcon Inkassoschreiben erhalten: Was du sofort prüfen solltest

Wenn du ein Schreiben von Debcon erhalten hast, solltest du zuerst diese Fragen beantworten:

  1. Wer verlangt das Geld genau?
  2. Wer soll ursprünglicher Gläubiger sein?
  3. Auf welchen Vertrag oder Vorgang wird die Forderung gestützt?
  4. Ist die Hauptforderung nachvollziehbar?
  5. Sind Zusatzkosten verständlich aufgeschlüsselt?
  6. Gibt es Fristen, die du beachten musst?

Gerade bei älteren oder schwer einzuordnenden Forderungen ist eine genaue Prüfung besonders wichtig.

So prüfst du eine Debcon Forderung richtig

1. Absender und Forderungsgrund prüfen

Zunächst solltest du klären, wer die Forderung geltend macht und auf welcher Grundlage die Zahlung verlangt wird. Ein Schreiben sollte erkennen lassen, auf welchen Vertrag, welche Rechnung oder welchen offenen Betrag Bezug genommen wird.

2. Hauptforderung nachvollziehen

Prüfe, ob dir der angebliche Vertrag oder die zugrunde liegende Forderung bekannt vorkommt. Wenn du den Sachverhalt nicht zuordnen kannst, ist besondere Vorsicht geboten.

3. Zusatzkosten genau ansehen

Neben der Hauptforderung werden oft weitere Beträge verlangt, etwa Mahnkosten oder Inkassokosten. Solche Positionen sollten nachvollziehbar dargestellt sein und nicht ungeprüft übernommen werden.

4. Unterlagen vollständig zusammenstellen

Für die Prüfung hilfreich sind insbesondere:

  • Verträge
  • Rechnungen
  • Mahnungen
  • Kündigungen
  • Kontoauszüge
  • sonstiger Schriftverkehr

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich einschätzen, ob die Forderung schlüssig ist.

Was tun, wenn dir die Forderung unklar erscheint?

Wenn dir eine Forderung unbegründet oder zumindest nicht nachvollziehbar erscheint, solltest du strukturiert vorgehen. Es ist meist sinnvoller, sachlich zu prüfen als vorschnell zu reagieren. Wichtig ist vor allem:

  • Unterlagen ordnen
  • Angaben im Schreiben mit vorhandenen Dokumenten abgleichen
  • auf eine nachvollziehbare Aufschlüsselung achten
  • laufende Fristen ernst nehmen
  • nichts ungeprüft anerkennen

Wer vorschnell zahlt oder die Forderung ausdrücklich anerkennt, schafft unter Umständen Fakten, obwohl der Sachverhalt noch nicht vollständig geklärt ist.

Mahnbescheid von Debcon: Was jetzt wichtig ist

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist nicht dasselbe wie ein gewöhnliches Inkassoschreiben. Wenn dir ein Mahnbescheid zugestellt wird, musst du die dort genannten Fristen besonders genau beachten.

Ein gerichtliches Schreiben sollte niemals ignoriert werden. Je nach Einzelfall kann ein Widerspruch erforderlich sein. Ob das sinnvoll ist, hängt jedoch immer von den konkreten Umständen ab.

Wann du eine Debcon Forderung besonders genau prüfen solltest

Eine genauere Prüfung ist vor allem dann ratsam, wenn:

  • dir der behauptete Vertrag nicht bekannt vorkommt
  • die Forderung sehr alt ist
  • Beträge nicht verständlich aufgeschlüsselt sind
  • du der Forderung früher bereits widersprochen hast
  • du keine Rechnung oder Mahnung erhalten hast
  • Angaben zu deiner Person fehlerhaft oder unvollständig sind

Solche Punkte belegen nicht automatisch, dass eine Forderung unberechtigt ist. Sie zeigen aber, dass der Einzelfall genauer geprüft werden sollte.

Ist eine Forderung von Debcon automatisch unberechtigt?

Nein. Ein Inkassoschreiben von Debcon ist nicht automatisch unberechtigt. Ob eine Forderung besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag, den Unterlagen und dem jeweiligen Sachverhalt ab. Deshalb sollte jede Forderung im Einzelfall geprüft werden.

Fazit: Debcon Inkasso immer im Einzelfall prüfen

Ein Inkassoschreiben von Debcon sollte ernst genommen, aber nicht ungeprüft akzeptiert werden. Ob eine Forderung berechtigt ist, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen. Wer strukturiert vorgeht, Dokumente sorgfältig prüft und Fristen beachtet, kann Missverständnisse und unnötige Nachteile oft vermeiden.

FAQ: Häufige Fragen zu Debcon Inkasso

Muss ich ein Inkassoschreiben von Debcon sofort bezahlen?

Nein, nicht automatisch. Du solltest zuerst prüfen, ob die Forderung nachvollziehbar ist, wer Gläubiger sein soll und ob die verlangten Beträge verständlich aufgeschlüsselt wurden.

Was mache ich, wenn mir die Forderung unbekannt vorkommt?

Wenn dir Vertrag, Rechnung oder Forderungsgrund nicht bekannt vorkommen, solltest du die Unterlagen sorgfältig prüfen und den Sachverhalt genau abgleichen.

Ist ein Inkassoschreiben dasselbe wie ein Mahnbescheid?

Nein. Ein Inkassoschreiben ist nicht dasselbe wie ein gerichtlicher Mahnbescheid. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid gelten besondere Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Kann eine Inkassoforderung unberechtigt sein?

Das ist im Einzelfall möglich. Ob eine Forderung berechtigt oder unberechtigt ist, hängt aber immer von den zugrunde liegenden Unterlagen und dem konkreten Sachverhalt ab.

Woran erkenne ich, dass ich genauer prüfen sollte?

Besonders aufmerksam solltest du sein, wenn dir der Vertrag unbekannt ist, die Forderung sehr alt wirkt, Beträge unklar aufgeschlüsselt sind oder Angaben zu deiner Person fehlerhaft erscheinen.

Sollte ich ein Schreiben einfach ignorieren?

Nein. Auch wenn dir die Forderung fraglich erscheint, solltest du Schreiben nie ungeprüft ignorieren, vor allem dann nicht, wenn Fristen genannt werden.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Donnerstag, 3. Februar 2022

CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh: Mahnbescheid widersprechen!

Wir haben schon mehrfach über das Unternehmen CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh aus München berichtet. Leider las eine Verbraucherin unsere informativen Artikel zu dem Thema zu spät: sie wurde von einer Gerichtsvollzieherin eingeladen, um eine Vermögensauskunft abzugeben. Es sei denn, sie zahlt innerhalb von 14 Tagen die hohe Summe von über 1.600 EUR. Wir erklären die Folgen eines Vollstreckungsbescheids und bieten Hilfe für Betroffene.

Titeldbild: CCC vermögensverwaltungsgesellschaft mbh: Mahnbescheid widersprechen!

Folgen eines Vollstreckungsbescheids durch CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh

Neues zur CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh: eine Verbraucherin legte uns ein Schreiben einer Gerichtsvollzieherin vor, bezüglich einer Zwangsvollstreckungssache. Besagte Firma, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner und Kollegen aus München, beantragte die Abnahme einer Vermögensauskunft beim zuständigen Amtsgericht.

Wie kam es zu dieser Entwicklung? Scheinbar reagierte die Verbraucherin nicht auf den Vollstreckungsbescheid bzw. ließ die Frist ohne Widerspruch verstreichen. In dem uns vorliegenden Schreiben an die Verbraucherin wird die Zahlung der Summe in Höhe von über 1.600 EUR verlangt. Wird diese Summe nicht zu einem bestimmten Termin gezahlt, muss die Schuldnerin im Rahmen der Vermögensauskunft gegenüber dem Gläubiger sämtliche Informationen nennen, ob und wo er etwas bei der Schuldnerin pfänden kann.

Dieser Termin findet meist im Büro der/des GerichtsvollzieherIn statt. Diese/r nimmt unterschiedliche Daten zum Einkommen, Unterhaltsansprüchen, Arbeitgeber, Konten, PKW, Bargeld etc. auf. Vorsicht: wird die Ladung missachtet bzw. fehlt der/ die SchuldnerIn unentschuldigt, kann der Gläubiger den Erlass eines Haftbefehles beantragen. Drum ist es umso dringender: Lassen Sie s nicht so weit kommen!

Wie kommt es zum Vollstreckungsbescheid?

Wir vom Verbraucherdienst kennen das Problem leider nur zu gut: zahlreiche Verbraucher melden sich erst bei uns, wenn umgangssprachlich „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist. Erst traf die Zahlungsaufforderung ein – die wurde aus unterschiedlichen Gründen ignoriert. Es folgte der berüchtigte gelbe Umschlag, oder genauer der gerichtliche Mahnbescheid. Wurde dieser ebenfalls missachtet, erreichte den nicht zahlenden Verbraucher sogar ein Vollstreckungsbescheid.

Diese Vollstreckungssache ist Teil eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Wie beim gerichtlichen Mahnbescheid hat der Empfänger insgesamt zwei Wochen Zeit, um beim zuständigen Gericht zu widersprechen. Die Gläubigerin, in diesem Fall die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh kann einen Vollstreckungsbescheid beantragen, sie die Schulden beim Schuldner eintreiben möchte. Durch einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids hat die Gläubigerin letztendlich die Option, gegen den Verbraucher eine sofortige Zwangsvollstreckung zu vollziehen. Der rechtskräftige Titel berechtigt zur Durchführung von Pfändungen oder der oben beschriebenen Vermögensauskunft.

Hilfe bei Mahnbescheid und bei Vollstreckungsbescheid

Wie beschrieben, muss der Schuldner innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Gericht einlegen. Dies sollte natürlich erst recht in die Wege geleitet werden, wenn die titulierte Forderung unbegründet ist.

Um sich gegen die Vorwürfe zu wehren, ist eine Prüfung der Unterlagen unentbehrlich. Die angeschlossenen Rechtsanwälte bieten ihre Hilfe und Unterstützung an. Überzeugen Sie sich von dem Erfolg, indem Sie unsere aktuellen Urteile zu diesem und weiteren Themen lesen. Ignorieren Sie unangenehme Forderungen nicht, sondern reagieren Sie – sonst kann es zu großen finanziellen Problemen kommen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Sind Sie Unternehmer und haben Erfahrungen mit der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh? Oder haben Sie ebenfalls einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Wir helfen Ihnen mit allgemeine Infos via E-Mail und Telefon weiter.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 16. November 2021

Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“

Die Firma Mega Gewinnspiele GmbH aus Berlin schickte einen „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ an eins unserer Mitglieder. Es könnte ein Mahnverfahren drohen, doch wir prüften das Schreiben auf Herz und Nieren.

Bild: Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“


Brief von Mega Gewinnspiele GmbH - Droht ein Mahnverfahren?

Wir berichten regelmäßig über Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, die angeblich von eingetragenen Inkassofirmen versandt wurden. Bei vielen handelt es sich um keine seriöse Forderungen, in denen mit Drohungen versucht wird, Empfänger zum Zahlen zu bewegen.

Aktuell wurde uns durch einen Verbraucher ein neuartiges Schreiben vorgelegt, welches es in sich hat. Die Rede ist von einem „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“. Wird ein solcher Antrag eingereicht, wird üblicherweise das dementsprechende Mahnverfahren eingeleitet. Betroffene werden im Zuge der Eröffnung des Mahnverfahrens in der Regel den berüchtigten „gelben Umschlag“ erhalten, den gerichtlichen Mahnbescheid.

Am Bild erklärt: Ist der „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ seriös?

Als Absender ist auf dem Antrag die Firma Mega Gewinnspiele GmbH E-Jackpot 49 genannt. Als Sitz der Firma ist ein virtuelles Büro in 14167 Berlin angegeben. Auf dem ersten Blick wirkt dieser Antrag einigermaßen authentisch, nur beim genaueren Hinsehen fielen uns deutliche Unterschiede zu den uns bekannten Anträgen dieser Art auf.

Wir haben zur besseren Übersicht einzelne Scans des Antrags der Mega Gewinnspiele GmbH hochgeladen und die markanten Stellen dementsprechend markiert. In der Legende unterhalb der Bilder finden Sie die dazugehörigen Kurzerläuterungen.

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021


  • Bild 1: Das Geschäftszeichen ist nicht angegeben, die „Hinweise des Gerichts“ sind laut unserer Kenntnis anders 
  • Bild 2: Die angegebene Kontoverbindung zeigt ein Konto in Norwegen 
  • Bild 3: Die „Allgemeinen Angaben“ variieren 
  • Bild 4: SEPA-Überweisungsträger wird laut unserer Kenntnis nicht mitgesandt

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf den besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Hilfe und Infos zu Mega Gewinnspiele GmbH

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie ebenfalls den besagten „Antrag“ erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 23. März 2021

OVM GmbH, Oberschneiding: Mahnbescheid trotz Kündigung?

Neues aus Oberschneiding: bei uns meldete sich ein Verbraucher, um seine Erfahrungen mit den Firmen OVM GmbH und Euro - Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) zu schildern. Die geschilderten Ereignisse des Mitglieds waren so gravierend, dass es sogar zu einem Zahlungsverbot durch das zuständige Amtsgericht kam. Dadurch wurde sein Kontoguthaben eingefroren.

Titel: OVM GmbH, Oberschneiding: Mahnbescheid trotz Kündigung?


Statt Kredit ohne Schufa folgte Kontosperre

In unseren Beiträgen zu Krediten (ohne „Schufa“ / „Schweizer Kredit“) im Internet wurde in der Vergangenheit auch die Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH genannt. So soll nach einer Kreditanfrage im Internet über die Firma Bavaria FinanzService e.K. zusätzlich zum Kreditangebot ein kostenpflichtiger Vertrag über ein Finanzmanagementpaket entstanden sein. In finanzielle Nöte geratene Verbraucher erhielten demzufolge weitere hohe Rechnungen für dieses Finanzmanagementpaket, später können bei Nichtzahlung Inkassoforderungen die Folge sein.

Aktuell wandte sich ein Verbraucher mit einem besonders gut dokumentierten Fall an uns. Auch er suchte im Netz einen Kredit, doch fand stattdessen nur weiteren Ärger – bis hin zur Vorpfändung. Ob aber für den Verbraucher erkennbar war, dass er ein Zusatzabo gegen Mehrkosten abschließt, kann er heute nicht mehr belegen. Wer speichert schon Screenshots sämtlicher Webseiten, die er besucht?

OVM GmbH : Erfahrungen eines betroffenen Mitglieds

Wir zitieren an dieser Stelle die Email des betroffenen Mitglieds:

Zitat: „(…) Anfang Juli 2014 bin ich auf der Such nach einem Online Kredit bin ich auf die Webseite von Bavaria Finanz gestoßen. Ich habe am 07.07.2014 einen Antrag auf Kredit mit meinen Daten und meine Bank Kontonummer ausgefüllt und wieder zurückgeschickt. Auf der Webseite stand nicht, dass die Bavaria Finanz Firma kostenpflichtig ist. (...) Damals, im Jahr 2014 war ich Studienanfänger und als ausländische Student beherrschte ich nicht 100% die Sprache und hatte keine Kenntnisse über AGB oder Rechtsgeschäft. Ich dachte das, dass Bavaria Finanz eine Kreditgeber Firma ist, deswegen habe ich meine Daten weitergegeben, um Kredit in Höhe von 1.500 Euro zu bekommen. Ich habe leider keinen Kredit bekommen. Später habe ich erfahren, dass eine für mich unbekannte Firmen mit Namen OVM GmbH aus meinem Konto Geld abbucht. (...) Ich habe mit Mitarbeiter von OVM oder Bavaria Finanz angesprochen und erklärt, dass nicht zahlen werde und nie meine Willenserklärung gegeben habe, um monatlich Abo zu zahlen. Hier ist irgendwelcher Irrtum gelaufen. Dann kam keine Emails oder Anrufs von der Firma und plötzlich am 01.10.2020 hat eine sogenannte Inkassofirma Euro – Invest – Inkasso UG eine Mahnung mit Gesamtbetrag von 1.094,83 EUR auf meine E-Mail-Adresse geschickt. Das hat mich natürlich schockiert und sofort habe ich angerufen, um zu klären und die haben mich Druck gemacht, wenn du das nicht zahlst, gehst du zu Gericht dann muss du noch mehr zahlen usw.“ Zitatende.

Der Betroffene gab an, aus persönlichen Gründen diese Raten nicht gezahlt zu haben. Dies hatte Folgen: ein gerichtlicher Mahnbescheid traf ein.

Gerichtlicher Mahnbescheid: Hauptforderung unerwartet hoch

Die entsprechenden Unterlagen wurden uns als Kopie vorgelegt. Im gerichtlichen Mahnbescheid wird die Hauptforderung in Höhe von 782,10 EUR genannt. Die soll für einen Dienstleistungsvertrag seit 10. Juli 2014 gelten.

Laut unseren Informationen sollen die Kosten für Dienstleistungsvertrag der OVM GmbH Oberschneiding bei einer Laufzeit von zwei Jahren 357,60 EUR laut der Seite ovm-service.de 

Screenshot ovm-service.de/?m=register / 23.03.2021
Screenshot ovm-service.de/?m=register / 23.03.2021


Kündigung

Uns liegt jedoch die Kündigung von dem betroffenen Mitglied vom 29.Oktober 2014 per Mail an die Mail-Adresse ovm@1cx.de vor.

Die E-Mail-Adresse wurde von uns am 18.03.2020 getestet. Eine Rückmeldung durch Maildamon erfolgte nicht.

Screenshot: Screenshot unserer versendeten Mail / 18.03.2021
Screenshot unserer versendeten Mail / 18.03.2021


In der Kündigung ist zu lesen, Zitat: „Ich bin **** **** (Name der Redaktion bekannt), habe einmal den Service von Bavariafinanz genutzt. Ich dachte am Anfang, dass der Service kostenlos sei. Später habe ich erfahren, dass dies ein Service mit Gebühren ist. Dann wollte ich kündigen und habe per Telefon sofort angerufen und Bescheid gesagt, dass ich kündigen möchte. Heute konnte ich leider per Telefon nichts erreichen. Ich habe zwei Mal entdeckt, dass ihr immer noch von meinem Konto Geld bucht. Deswegen möchte ich, falls Ihr noch nicht über meine Kündigung Bescheid wisst, wollte ich mich jetzt deutlich äußern, dass ich diesen Service kündigen möchte. Von daher bitte löschen Sie alle meine Daten von diesem Finanzservice. (…) Ich wollte einen Kredit nehmen, aber das hat nie geklappt und außerdem hat mir niemand ein Angebot gemacht. Bitte nicht weiter von meinem Bankkonto Geld buchen.“ Zitatende.

Aufgrund dieser Äußerungen und der vorliegenden Unterlagen stellen wir uns die Frage, wieso die Hauptforderung 782,10 EUR beträgt, wenn bereits 2014 eine Kündigung des 24 Monate laufenden Vertrages durch den Kunden vorlag. Wurde die Kündigung und der behauptete Irrtum über ein kostenpflichtiges Abo etwa nicht beachtet?


Update 01.03.2022: Fragwürdiges Vorgehen: Mahnbescheid trotz Erledigungszusage

Aktuell scheint wieder eine Welle von Mahnbescheiden auszurollen. Dem Verbraucherdienst liegen mehrere solcher vor. In einem Fall soll das Mitglied nun 998,98 EUR bezahlen, obwohl die Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) schriftlich zugesichert hatte, dass der Vorgang „erledigt“ sei:

Screenshot: Screenshot // Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) //  Brief  August 2021
Screenshot // Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) //  Brief  August 2021

Die Krux dabei: Die Klausel ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist leider ohne rechtliche Verbindlichkeit. Die Klausel müsste lauten „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich“. Gleichwohl hat man damit eingeräumt, dass eine Forderung verjährt sein könnte. Dies wird ein wichtiges Indiz im Klageverfahren sein.

Wir empfehlen allen, die solche Erledigungsmitteilungen erhalten haben, dass Widerspruch eingelegt und von Antragsgegnerseite die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt oder eine Feststellungsklage eingeleitet wird.

Unangenehm sind solche Verhaltensweisen ohnehin: Normalerweise sollte man sich auf Zusagen eines Gegners verlassen können. Michael Langhans, Jurist des Verbraucherdienstes, hierzu: „Ich schließe grundsätzlich keine Verträge mit Firmen, auf deren Wort ich mich nicht verlassen kann und empfehle das auch unseren Mitgliedern. Wenn Sie in einer vergleichbaren Lage sind, bitte ich Sie, sich beraten zu lassen. Zahlen Sie niemals vorschnell auf Mahnbescheide“. Update-Ende.

Update 2 vom 21.07.2022

In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Essen (Az. 130 C 101/21) erschien die Klagepartei, die OVM, erneut nicht. Wir berichteten bereits über dieses prozessuale Verhalten der OVM - siehe hier. In letzter Zeit scheint es sich zu wiederholen, dass Mahnbescheide beantragt werden und dann nach Widersprüchen in Gerichtsterminen niemand von der OVM erscheint. Woran das liegt, können wir nicht beurteilen. Man kann sich aber sehr wohl überlegen, warum man bei berechtigten Forderungen nicht bei Gericht aufwarten möchte. Eines ist aber klar: Es lohnt sich, sich gegen Forderungen der OVM zu wehren. Update 2 Ende.

OVM GmbH Oberschneiding: Weitere Kosten statt Kredit?

Tatsächlich wurde uns von anderen Mitgliedern berichtet, dass sie ebenfalls überrascht festgestellt haben wollen, dass nach einer Kreditanfrage bei der Bavaria Finanz Abbuchungen erfolgten von der OVM GmbH. Auch im obigen Fall war es so. Statt eines ausgezahlten Kredits, vermittelt durch die Bavaria Finanzservice e.K, erhielt dieses Mitglied ein kostenpflichtiges Finanzmanagementpaket der OVM GmbH, Oberschneiding. Der Verbraucher, der im Internet aufgrund finanzieller Sorgen nach einem Kredit im Internet suchte, zahlte letztlich nur, ohne einen Kredit zu erhalten.

Diese Kosten können in vielen Fällen nicht zusätzlich getragen werden.

Die Folgen können Mahnungen und Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen sein, die mit zusätzlichen Inkassogebühren die Kosten in die Höhe treiben. Doch es kann sogar noch schlimmer kommen: es kann zu ernsthaften Konsequenzen wie gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid und einer Vorpfändung kommen, wenn die geforderten Summen für ein Produkt, welches unter Umständen nicht bewusst gewünscht war, nicht gezahlt werden.

Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt): Vorläufiges Zahlungsverbot

Durch das Amtsgericht Nürnberg wurde ein Vorläufiges Zahlungsverbot im Auftrag von der Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH, vertreten durch die Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) erlassen. Vorrausgegangen waren ein Mahnbescheid sowie ein Vollstreckungsbescheid, gegen die das Mitglied aufgrund eines Auslandsaufenthaltes nicht rechtzeitig vorgehen konnte.

Das Dokument mit der Geschäftsnummer DR II 210/21 wurde uns von dem Betroffenen vorgelegt. Das vorläufige Zahlungsverbot (auch Vorpfändung) ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung des Gläubigers, die den Rang bei der Befriedigung der Forderung sichern soll. Anders als bei einer Pfändung wird der Antrag vom Gericht nicht geprüft, die Zustellung erfolgt direkt durch den zuständigen Gerichtsvollzieher. Auch in diesem uns vorliegendem Fall wurde das Schriftstück durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt.

Wie in den Äußerungen des Mitglieds zu lesen war (siehe oben), ist die Forderung im Vollstreckungsbescheid deutlich höher. So werden neben der Hauptforderung (782,10 EUR) u.a. Zinsen verlangt, letztendlich wird ein Betrag in Höhe von 1.177,39 EUR gefordert.

Wie sollten sich Betroffene wehren?

Verbraucherdienst empfiehlt, grundsätzlich Forderungen oder gar Mahnbescheide der Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) rechtlich prüfen zu lassen. Stellen Sie bei längeren Abwesenheiten (länger als 10 Tage) sicher, dass Ihr Briefkasten überprüft wird). Gegen rechtskräftige Gerichtsbescheide vorzugehen ist aufwendig und kostenintensiv. Zu einer Prüfung bieten sich Rechtsanwälte oder Verbraucherzentralen an, um erhaltene Schreiben von Inkassounternehmen zu hinterfragen. Wenn Sie im Internet Dienstleistungen und/oder Verträge abschließen wollen, sollten Sie relevante Unterlagen (ggf. Screenshots. Emails etc.) sichern. Ihr Anwalt wird es Ihnen danken. So lassen sich Abläufe bzw. Zusammenhänge selbst nach Jahren auch für Richter nachvollziehen.

Betroffene sollten unter keinen Umständen voreilig Ratenzahlungsvereinbarungen unterzeichnen oder gar einzelne Raten überweisen, da dies ein Schuldanerkenntnis darstellen kann. Ohne eine qualifizierte Überprüfung sollte kein Geld fließen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der OVM GmbH oder Euro - Invest - Inkasso UG (haftungsbeschränkt) und der Bavaria Finanzservice e. K gemacht? Betroffene können sich gerne an uns wenden. Für weitere Informationen nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790 

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 2. Januar 2019

Bösel, Kohwagner & Kollegen: Forderung für CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Die in München ansässige Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen wurde von der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH beauftragt, um aktuell gerichtliche Mahnbescheide zu verschicken. So sollen noch bestimmte Gebühren aus älteren Vereinbarungen offen sein, die nun eingefordert werden. Haben Sie auch eine solche Forderung in Ihrem Briefkasten gefunden? Hier erfahren Sie mehr.

Titel: Bösel, Kohwagner & Kollegen: Forderung für CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Was schreiben die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen?


In den uns vorliegenden Unterlagen verkündet die Kanzlei RAe Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München, dass sie die Firma CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH anwaltlich vertreten. Es handelt sich um eine offene Vermittlungsgebührenvereinbarung zwischen dem Empfänger und eine anderen Firma namens MSD MaklerService GmbH, die im Jahr 2004 abgeschlossen wurde. Diese Forderung wurde laut des Schreibens an die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH abgetreten. So soll anhand der damals geschlossenen Vereinbarung eine monatliche Rate in Höhe von 147,61 EUR zu zahlen sein, jedoch behaupten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen, dass der Empfänger der Forderung sich in Zahlungsverzug befinde und nun einen Gesamtbetrag von 4.194,77 EUR überweisen soll.

Für die Zahlung wurde eine Frist eingeräumt. Sollte keine Überweisung stattfinden, so drohen die Münchner Rechtsanwälte mit der Verzinsung des geforderten Betrags und weiterer gerichtlicher Schritte. Mittlerweile meldeten sich mehrere Verbraucher bei uns, die uns weitere Forderungen dieser Art vorlegten. Die Summen unterscheiden sich, aber die sogenannten „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ wurden scheinbar auch in den vorliegenden Fällen vor über 10 Jahren abgeschlossen.

Gerichtliche Mahnbescheide folgen bei Nichtzahlung


Tatsächlich versandten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen gerichtliche Mahnbescheide an Verbraucherdienst-Mitglieder, die sich hilfesuchend an uns wandten. Tätig wurden die Münchner Kanzlei für die besagte CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die sich offensichtlich die gleiche Anschrift teilen. Die Drohung aus der Zahlungsforderung wurde wahr gemacht: neben der Hauptforderung werden nun zusätzlich Zinsen und die Verfahrens- und Anwaltskosten fällig. Empfänger eines gerichtlichen Mahnbescheids haben nach Erhalt zwei Wochen Zeit, einen Widerspruch einzureichen. Es sollte in so einem Fall unbedingt reagiert werden, da die Kosten sonst noch steigen könnten!

Verjährung?


Verbraucherdienst wurde aus einem laufenden Verfahren darüber unterrichtet, dass bei den gelten gemachten Forderungen der Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen die Einrede der Verjährung vom Richter abgelehnt worden ist. Begründet wurde es durch den Richter mit dem Hinweis, dass es sich um gelten gemachte Ansprüche aus einer Ratenzahlungsvereinbarung handelt.

Hilfe bei Post durch die Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung durch die RAe Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Oder wurde gar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Haben Sie vor längerer Zeit eine Vereinbarung mit einer MSD MaklerService GmbH abgeschlossen? Reagieren Sie, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 26. September 2017

OVM Online Vertrieb Marketing GmbH: Mahnbescheid erhalten?

Über OVM Online Vertrieb Marketing GmbH berichtete Verbraucherdienst e.V. aus Essen bereits. Die Firma machte gegenüber Verbraucher Forderungen für ein "vermeintliches abgeschlossenes" Abo über ein Finanzpaket geltend. Nach mehreren außergerichtlichen Mahnungen scheut OVM GmbH nicht den Weg ihren Forderungen mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gehörig Nachdruck zu verleihen.


Keine Panik bei Mahnbescheiden oder Vollstreckungsbescheiden

Kein Verbraucher sollte den Kopf in den Sand stecken und schon gar nicht aus Angst ein Schuldanerkenntnis in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen. Erst recht sollte der Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid nicht ignoriert werden. Denn viele Verbraucher, die Verbraucherdienst e.V. kontaktieren, können sich gar nicht erklären, warum hier Forderungen durch die OVM Vertrieb Marketing GmbH gestellt werden.

Sie berichten lediglich, dass sie eine kostenlose Kreditanfrage bei der Bavaria Finanz gestellt hätten und eine Kreditvergabe nicht stattgefunden haben soll.

Kurze Zeit darauf erfolgten Abbuchungen der OVM Vertrieb Marketing GmbH auf den Konten der Betroffenen. Diese haben wohl nach eigenen Aussagen die Lastschriften zurückgebucht, daraufhin erfolgten Mahnungen durch die OVM GmbH.

Soforthilfe durch angeschlossene Rechtsanwälte

Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst e.V. vertreten Mitglieder in Sachen OVM Online Vertrieb Marketing GmbH - unter anderem auch in Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid.

Kürzlich erreichte unseren Anwalt aufgrund eines Einspruches auf den Vollstreckungsbescheid der OVM Vertrieb Marketing GmbH gegen eines Mitglieds des Verbraucherdienst e.V, ein Schreiben vom Amtsgericht Osnabrück mit folgenden Inhalt:

„Rücknahme des Mahnbescheidsantrag“ durch die OVM Vertrieb Marketing GmbH, mit der Aussage Zitat: "Wir haben uns aus ganz bestimmten Gründen, die hier nicht weiter interessieren müssen, entschieden, das vorliegende Verfahren nicht fortzuführen“. Und nehmen deshalb den Mahnbescheidsantrag zurück. Zitat Ende. Damit konnte der Fall erfolgreich für unser Mitglied erledigt werden.

Hilfe bei OVM Online Vertrieb Marketing GmbH


Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten, um sich umfassend zu informieren. Schnelle und effektive Hilfe! Reagieren statt Ignorieren! Lesen sie für weitere Infos auch unseren Beitrag bezüglich einer Klage in einem Urkundenprozess.

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.


Freitag, 23. Dezember 2016

Proweb Consulting GmbH | Bad Kreuznach

Das Unternehmen Proweb Consulting GmbH macht eine Rechnung für eine fragwürdige Dienstleistung geltend. Verbraucherdienst e.V. wurde zuvor ein Schreiben von der Firma aus Bad Kreuznach durch eine Gewerbetreibende übermittelt.

Titelbild: Mahnbescheid Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach

Proweb Consulting GmbH: Was wird geltend gemacht?


Von der Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach wird ein Rechnungsbetrag in Höhe 297,50 EUR für einen Eintrag im Internet gegen die Gewerbetreibende Frau D. geltend gemacht. In der Rechnung werden insgesamt 10 unterschiedliche Anzeigen aufgeführt. Der Gesamtpreis von 250,00 EUR netto + 47,50 Mwst. beläuft sich jährlich auf insgesamt 297,50 EUR.

Scan: Proweb Consulting GmbH - Rechnung
Proweb Consulting GmbH - Rechnung - 16.12.2016


Proweb Consulting GmbH bezieht sich in ihrer Rechnung auf einen Vertrag aus dem Jahr 2009 unter der angegebenen Internet-Adresse/URL: "region-rhein-pfalz.de". Nach Überprüfung dieser angegebenen Adresse musste durch Verbraucherdienst e.V. festgestellt werden, dass unter dieser von Proweb Consulting GmbH in Rechnung angegebenen URL weder Einträge stehen noch Anzeigen geschaltet sind. Es scheint, als stünde diese Domain zum Verkauf. Inhaber der URL ist laut einer denic-Abfrage "GRIES Service Solutions Inc." mit Sitz in Leominster (Massachusetts, USA) - Stand 23.12.2016.

Mahnbescheid durch Proweb Consulting GmbH


Es liegt mittlerweile ein gerichtlicher Mahnbescheid durch die Firma Proweb Consulting GmbH dem durch unser Mitglied beauftragten Rechtsanwalt vor. Dieser wurde durch den Anwalt widersprochen.

Berichte zu Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach


Seit 2011 wird bereits über das Internet Portal Tellows (Quelle: https://www.tellows.de/num/06717962851 , Stand 22.12.2016) über Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach berichtet. Dort wird von den betroffen Anrufern berichtet, dass sie sich von aggressiven Werbeanrufen durch das Callcenter die im Auftrag der Proweb Consulting GmbH belästigt fühlen. Einige gehen sogar soweit, dass sie von "Telefonterror" sprechen.

Kontakt zum Verbraucherdienst e.V.


Haben sie auch Erfahrung mit der Proweb Consulting GmbH oder haben Sie von dem Unternehmen Zahlungsaufforderungen erhalten? Gerne können Sie uns telefonisch oder per Mail für allgemeine Informationen kontaktieren.

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Freitag, 11. November 2016

Temy BV Inkasso – Zahlungsaufforderung mit fehlenden Angaben

Dank unserer Mitglieder und der treuen Leserschaft unseres Blogs für Verbraucherschutz ist es möglich, um über aktuell im Umlauf befindliche Schreiben zu berichten. So auch in dem Fall einer Zahlungsaufforderung der „TEMY BV INKASSO“, in der knapp 180 EUR verlangt wird.

Titelbild: Temy BV Inkasso – Zahlungsaufforderung mit fehlenden Angaben

„Letzter Mahnbescheid“ ohne Auftraggeber?


In einer uns vorliegenden Zahlungsaufforderung durch die Firma TEMY BV INKASSO, die eine Verbraucherin uns zusandte, wird behauptet, dass noch eine Zahlung offen sei. Um welche unbezahlte Dienstleistung oder welchen Vertrag es sich dabei handeln soll, wird leider nicht genannt. TEMY BV INKASSO hat laut Briefkopf den Sitz in Dortmund; abgesehen von einer Handynummer (Vorwahl 0151) sind keine weiteren Kontaktdaten vermerkt. Weder ein Ansprechpartner, noch eine E-Mail Adresse oder gar eine Homepage.

TEMY BV INKASSO – Zahlung auf ein niederländisches Konto


Der Empfängerin der Forderung, die mit „Letzter Mahnbescheid“ betitelt ist, wird vorgeworfen, dass eine „Ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen“ wurde. Um ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden, sollte ein Betrag in Höhe von 179,53 EUR gezahlt werden. Die Zahlung soll laut des Schreibens (siehe Bild) „sofort“ gezahlt werden – eine Frist wird nicht eingeräumt.

Scan: Anschreiben TEMY BV INKASSO | 28.10.2016
Anschreiben TEMY BV INKASSO | 28.10.2016


Zu beachten ist, dass ein Mahnbescheid nicht durch ein Inkassounternehmen zugestellt wird, sondern auf Antrag des Gläubigers vom zuständigen Zentralen Mahngericht.

Die Zahlung soll auf ein niederländisches Konto erfolgen. Die Forderung setzt sich aus einer Hauptforderung bzw. den Mahnkosten zusammen. Als Zahlungsempfänger ist bloß „TEMY BV“ vermerkt.

Haben Sie auch so ein Schreiben im Postfach gefunden?


Sollten Sie auch ein Forderungsschreiben der TEMY BV INKASSO erhalten haben, können Sie sich bei uns schriftlich oder telefonisch melden, um weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten oder unseren Meldebutton am Seitenrand.

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Donnerstag, 21. Juli 2016

Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph für Online Branchendienst Deutschland SLU

Das Branchenbuch „Online Branchendienst Deutschland SLU“ beauftragte die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph mit der Beitreibung offener Forderungen gegenüber einem Gewerbetreibenden. Mittlerweile liegt ein Mahnbescheid vor.

Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph für Online Branchendienst Deutschland SLU

Eintrag in ein Branchenverzeichnis für knapp 400 EUR


Im sonnigen San Bartolome de Tirajana sitzt das Branchenbuch „Online-Branchendienst Deutschland SLU“ . Das Unternehmen betreibt die Webseite online-branchendienst.de, auf der sich Gewerbetreibende eintragen können, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu erhöhen. Leider besteht derzeit keine Möglichkeit, sich in das genannten Branchenverzeichnis online einzutragen (Stand 20.07.2016).
Uns wurde von einem Gewerbetreibenden eine Rechnung in Höhe von 399,00 EUR von Online Branchendienst Deutschland SLU vorgelegt. Es soll laut der Rechnung ein Neueintrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten berechnet werden. Dieser Vertrag soll fernmündlich geschlossen worden sein und automatisch auslaufen.
Zur Übersicht wurde ein Korrekturabzug für den Eintrag im Online Branchenverzeichnis Deutschland mitversandt. Dort sind nur der Geschäftsname, die Adresse samt Telefonnummer und insgesamt elf durch den Gewerbetreibenden vertriebene Produkte aufgezählt. Ob diese Dienstleistung ihr Geld wert ist, soll jeder für sich selbst entscheiden.

Rechtsanwalt Bernd Rudolph fordert für das Branchenverzeichnis


Da der Gewerbetreibende die Rechnung von 399,00 EUR nicht zahlte, folgte ca. drei Monate später eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph aus Kaiserslautern. Im Auftrag der Mandantin Online Branchendienst Deutschland SLU verlangte der Rechtsanwalt die Zahlung von insgesamt 488,44 EUR. Zu dem ursprünglich geforderten Betrag kamen weitere Mahnkosten.

Sollte dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tage überwiesen werden, drohte Bernd Rudolph mit einer Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Zahlungsaufforderung lag ein Antrag auf Ratenzahlung bei.

Mahnbescheid durch Antragsteller Spiegel Inkasso


Durch den Gewerbetreibenden liegt Verbraucherdienst e.V. ein gerichtlicher Mahnbescheid bezüglich der Angelegenheit mit dem Online Branchendienst Deutschland SLU vor. Der Antragsteller ist das Inkassounternehmen Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, der Prozessbevollmächtigte ist RA Bernd Rudolph. Zu der anfänglichen Hauptforderung kommen nun noch Verfahrenskosten, Nebenkosten und Zinsen hinzu, sodass eine Gesamtsumme von 578,05 EUR zu zahlen ist. In dem Mahnbescheid ist auch der Hinweis enthalten, dass die Forderung an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen ist. Das bedeutet im Klartext, dass die Forderung von Online Branchendienst Deutschland SLU an Spiegel Inkasso abgetreten wurde.

Artikelbild: Rechnung Online Branchendienst Deutschland SLU
Aktuelle Rechnung von Online Branchendienst Deutschland SLU | 11.10.2016


Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Bernd Rudolph für das Online Branchendienst Deutschland SLU erhalten? Oder gar einen Mahnbescheid? Sie sollten dies nicht ignorieren, sonst könnte es sehr kostspielig werden. Reagieren Sie! Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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Mittwoch, 11. November 2015

Achtung, Mahnbescheid! | Hinweise zu Inkassoschreiben

Verbraucherdienst e.V ist in den letzten Jahren aufgefallen, dass eine Vielzahl von Inkassoforderungen kurz vor Jahresende geltend gemacht werden. Gemeint sind Inkassounternehmen wie Debcon GmbH aus Bottrop, Focus Forderungsmanagement GmbH aus Mannheim und Condor Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen. Im gleichen Zusammenhang sind zusätzlich Spiegel Inkasso, Uniscore, FKH Gbr, Rhein Inkasso, EOS SAF und National Inkasso zu nennen.

Achtung, Mahnbescheid! | Hinweise zu Inkassoschreiben


Auftraggeber waren entweder Rechteinhaber, die Kosten und Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzungen geltend machten - oder Firmen aus dem Dienstleistungssektor, die Forderungen durch die benannten Inkassounternehmen verlangen. Teilweise folgten auf versandte Zahlungsaufforderungen auch gerichtliche Mahnbescheide. Das liegt unter anderem an den Verjährungsfristen, die immer am 31.12. eines Jahres beginnen und nach drei Jahren - ebenfalls am 31.12. eines Jahres - enden. Es werden daher zeitig Mahnbescheide gegen die Schuldner beantragt, um die Verjährung hemmen zu können. Bei Forderungen aus Urheberrechtsverletzung gibt es Inkassounternehmen, welche die Meinung vertreten, dass in dem Fall eine Verjährung nicht nach drei Jahren vorliegen würde, sondern nach erst zehn Jahren. Es gab wenige Gerichte, die der Meinung folgten. Eine Mehrzahl deutscher Gerichte waren der Ansicht, dass Forderungen aus Filesharing/ Urheberrechtsverletzungen bereits nach drei Jahren verjährt wären.

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 31.10.2014, Az. 36a C 202/13;
Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 30.10.2014, Az. 32 C 2305/14;
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2014, Az. 57 C 15659/13;
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14 sowie vom
Amtsgericht Bielefeld mit Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13.

Hinweise zu Mahnbescheiden oder Inkassoforderungen


Wichtig! Inkassounternehmen wie die Debcon GmbH, Focus Forderungsmanagement GmbH, Condor Forderungsmanagement mbH, Spiegel Inkasso, Rhein Inkasso, National Inkasso, FKH Gbr, Uniscore, EOS SAF: diese genannten Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister eintragen und sind demzufolge berechtigt, Forderungen von Auftraggebern eintreiben zu dürfen. Insbesondere haben diese Inkassounternehmen keine besondere Prüfungspflicht, weil es sich bei Inkassoforderungen meistens um sogenannte Massenmandante handelt; daher sind die Inkassounternehmen eventuell nicht in der Lage, jede einzelne Forderung zu prüfen. Diese Inkassounternehmen können, wenn die Forderung von dem Auftraggeber bzw. Gläubiger abgetreten oder durch die Inkassounternehmen aufgekauft wurde, als Gläubiger in Mahnbescheiden oder Inkassoschreiben auftreten. Zum Beispiel sind National Inkasso, FKH, Uniscore, Focus Forderungsmanagement GmbH, Condor Forderungsmanagement und Debcon GmbH sind in der Vergangenheit selber als Gläubiger in Zahlungsaufforderungen oder auch Mahnbescheiden aufgetreten.

Betroffene Schuldner sollten Inkassoforderungen / Mahnbescheide nicht ignorieren


Grundsätzlich sollten Inkassoforderungen von Inkassounternehmen wie Debcon GmbH, National Inkasso, Focus Forderungsmanagement GmbH, Condor Forderungsmanagement, Rhein Inkasso, Spiegel Inkasso, FKH Gbr und oder Uniscore, EOS SAF und weitere nicht ignoriert werden. Denn die Konsequenz könnte ein kostspieliges Gerichtsverfahren sein.
Dennoch sollte der Betroffene auch nicht übereilt zahlen, denn wenn der Betroffene der Meinung ist, die Forderungen wäre nicht berechtigt oder die geltend gemachten Kosten wären zu hoch, dann ist Handeln erforderlich. Hier können Sie einige Beispiele nachlesen, wie Forderungsabwehr erfolgreich funktionieren kann:

Urteile zu Verbraucherschutzthemen wie Inkassoforderungen:
https://verbraucherdienst.com/inkasso-verbraucherschutz.html


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Donnerstag, 6. August 2015

Inkasso Real Payment s.r.o. | Abzocke?

Mit einer alten Masche versendet „Inkasso Real Payment s.r.o.“ derzeit falsche Rechnungen für Dienstleistungen im Bereich Telefonsex. Da es vielen Menschen peinlich ist, so einen Brief zu erhalten, wird oft stillschweigend gezahlt – ein Fehler mit Folgen.

Inkasso Real Payment s.r.o. | Abzocke?


Die Firma „Inkasso Real Payment s.r.o.“ war schon unter weiteren Bezeichnungen aktiv, wie beispielsweise Kaver Plus oder Czech Media. Unter dem aktuellen Firmennamen werden Rechnungen für Telefonsex-Dienstleistungen verschickt. Dieses für manche Verbraucher höchst unangenehme Thema wird nicht selten stillschweigend und zügig bezahlt – insbesondere von älteren Bürgern. Doch genau auf dieses Verhalten zielt die Masche von Inkasso Real Payment s.r.o. ab. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Inkasso Real Payment s.r.o. – dubiose Rechnungen für angebliche Dienstleistungen


Es gibt Parallelen zu einem Inkassobüro, über das Verbraucherdienst e.V. bereits berichtete. Der Name der Firma war Toma Inkasso s.r.o., die auch Rechnungen für die angebliche Nutzung einer Telefonsexhotline versandte. Neben unserem Verein berichteten auch diverse Zeitungen über die Abzocke aus Tschechien, wie sie hier unter diesem Link nachlesen können. Ob jedoch eine Verbindung zu Inkasso Real Payment s.r.o. besteht, kann an dieser Stelle nicht nachgewiesen werden.
Der in der Rechnung angegebene Betrag soll binnen 5 Werktagen überwiesen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden weitere Maßnahmen angedroht, wie Mahnbescheid, Lohnpfändung oder Eintrag bei der SCHUFA. Mit diesen Drohungen wollen sie dem angeschriebenen Verbraucher noch mehr unter Druck setzen. Doch haben derlei Drohgebärden Hand und Fuß?

Mögliche Abzocke aus Tschechien?


Ein Bericht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weit darauf hin, dass sich Inkasso Real Payment s.r.o. auf einen veralteten Gesetzestext beruft:

„Besonders auffällig ist, dass die ominöse Inkassofirma auf das Widerrufsrecht im Telekommunikationsgesetz Bezug nimmt, obgleich das Widerrufsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Dass sich dieses im Juni letzten Jahres geändert hat, scheint sich der Kenntnis des Unternehmens vollkommen zu entziehen, so wird in den Schreiben der veraltete Gesetzestext zitiert.“ – Quelle: https://www.vzsh.de/inkassofirma-real-payment-kennt-unsere-gesetze-nicht--verbraucherzentrale-warnt-vor-dreister-inkasso-post-aus-tschechien-

Verbraucherdienst e.V. informiert bei dubiosen Inkasso-Forderungen


Wenn Sie wegen oben beschriebener Situation einen Mahnbescheid in Ihrem Briefkasten vorfinden, ist es ratsam, sich entsprechend informieren zu lassen. Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit Inkassoschreiben sowie -unternehmen.

Haben Sie ein Schreiben von Inkasso Real Payments s.r.o. erhalten? Haben Sie gar einen Mahnbescheid für angebliche Telefondienstleistungen erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben? Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.Allgemeine Informationen gibt es  beim Verein für Verbraucherschutz!


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Mittwoch, 22. Juli 2015

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?

Haben Sie auch schon einen Vollstreckungsbescheid vom einen Obergerichtsvollzieher bezüglich einer nicht bezahlten Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ erhalten? Haben sie die Rechnung von der "ID Informations-Dienst M.M.- Verlag GmbH" erhalten und diese ignoriert? Wurden Sie danach mit einer Mahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Petry & Scholz zur Zahlung aufgefordert? Und wurde auch diese von Ihnen ignoriert?

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?

Mahnung und Vollstreckung im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“


Verbraucherdienst e.V. hat von einen Mitglied eine Mahnung und einen Vollstreckungsbescheid vorliegen, die beide im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ aus Fürthen (Wiesenstraße 3) veranlasst wurden. In der Vollsteckungssache zwischen der Firma „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“, den Rechtsanwälten Petry & Scholz aus Friedrichsdorf und unserem Mitglied heißt es:

Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher droht in Höhe von 1.318,80 EUR


„In oben genannter Sache haben Sie den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft – ggf. ohne ausreichende Entschuldigung versäumt. Ich habe wegen einer Forderung und Kosten von 1.318,80 EUR zu vollstrecken.“ Laut dem vorliegenden Schreiben soll der fällige Betrag innerhalb von einer Woche nach deren amtlicher Zustellung in bar oder auf das Dienstkonto des Obergerichtsvollziehers aus Lahnstein von dem Gewerbetreibenden überwiesen werden. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis


Weiter heißt es in der vorliegenden "Zwangsvollstreckungssache" im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“:

„Nach fruchtlosem Ablauf der Frist muss ich den Vollstreckungsauftrag durchführen und werde Sie gem. § 882c ZPO nach Ablauf von zwei Wochen, die mit der amtlichen Zustellung dieses Schreibens beginnt, in das zentrale Schuldnerverzeichnis eintragen, aus dem jeder auf begründetem Antrag Auskunft erhält.“

Mahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Petry & Scholz war vorausgegangen


Dem Vollstreckungsauftrag für die nichtbezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ ist eine Rechnung von dem "ID Informations- Dienst" (MM Verlag GmbH ) vorausgegangen. Diese wurde jedoch ignoriert, weil der Gewerbetreibende nach eigener Aussage der Ansicht war, dass die Verträge am Telefon unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen wurden und somit nicht gültig seien. Also wurde die Rechnung ebenfalls von dem Gewerbetreibenden ignoriert. Darauf erfolgte eine Mahnung an unser Mitglied durch die Rechtanwaltskanzlei Petry & Scholz.

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?
Forderung aus Rechnung | Rechtsanwälte Petry & Scholz | 14.01.2014

In der Mahnung werden 1.071,71 EUR gefordert


Der hohe Geldbetrag über 1.071,71 EUR, den die Rechtsanwälte Petry & Scholz aus Friedrichsdorf für eine nichtbezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ setzt sich wie folgt zusammen. Die Hauptforderung besteht aus 892,50 EUR. Dazu kommen die bisherigen Kosten über 5 EUR sowie die Zinsen bis zum 19.09.2014 hinzu. Dadurch erhöht sich der Forderungsbestand auf 923,80 Euro. Dazu kommen noch die Rechtsanwaltsgebühren von der Kanzlei Petry & Scholz über 147,56 Euro hinzu, die unser Mitglied begleichen sollte.

Drohung mit der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen


In der vorliegenden Mahnung von unserem Mitglied, die ebenfalls dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, wird mit der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen bezüglich der Forderung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ gedroht. Die Forderungen seien „mit erheblich weiteren Kosten, die von Ihnen zusätzlich zu tragen sind, verbunden“. Ignorieren Sie eine Mahnung für eine nicht bezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ nicht. Denn diese kann Ihnen mit einem späteren Zwangsvollsteckungsbescheid sehr viel Ärger einbringen.

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?
Zwangsvollstreckungssache | 26.01.2015

Gewerbetreibender ignoriert alle Zahlungsaufforderungen, den gerichtlichen Mahnbescheid sowie den Vollstreckungsbescheid


Der Mahnbescheid sowie der Vollstreckungsbescheid wurden von dem Gewerbetreibenden ignoriert, sodass es letztendlich zu der Titulierung des geltend gemachten Anspruches kam. Ebenfalls kam es zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Verbraucherdienst e.V empfiehlt eine solche Rechnung anzufechten. Auf jeden Fall sollte bei einem gerichtlichen Mahnbescheid der Gewerbetreibende selbsttätig mittels eines Widerspruchs reagieren, sollte der Betroffene der Ansicht sein, dass die Forderung nicht berechtigt sei. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über Ihre Mahnung und / oder Ihren Vollstreckungsbescheid


Haben Sie eine Mahnung, Mahnbescheid oder sogar Vollstreckungsbescheid durch den Rechtsanwälten Petry & Scholz bezüglich der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ erhalten? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie am Telefon oder per E-Mail über Ihre Mahnung bzw. über Ihren bezüglich der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ aus Fürthen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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Mittwoch, 20. Mai 2015

Debcon GmbH | Drohung mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Klage


Die Inkassofirma Debcon GmbH aus Bottrop droht inzwischen mit der Versendung von unzähligen Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden. Zwangsvollstreckungen oder sogar Klagen können später die unliebsame Folge sein. 

Debcon GmbH | Drohung mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Klage

Debcon GmbH droht mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung oder sogar Klagen können die unangenehme Konsequenz sein


Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten bekam heute ein Schreiben (Erstellungsdatum 15.05.2015) per Fax zugeschickt. In den ersten Zeilen des vorliegenden Schreibens baut die Debcon GmbH (Poststraße 6) gegenüber ihren Schuldnern eine Drohkulisse mit der Zusendung eines Mahnbescheids oder eines Vollstreckungsbescheids auf. Zwangsvollstreckungen oder sogar Klagen könnten die unangenehme Folge aus früheren Urheberrechtsverletzungen sein – sollte das Schreiben von dem Schuldner ausgesessen werden. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Debcon GmbH will ab Mai 2015 monatlich 1.000 Mahnbescheide beantragen


Die Debcon GmbH werde „nach Übermittlung der wirtschaftlichen Situation des jeweils einzelnen Forderungsschuldners / Gegners monatlich über die Inkassosoftware automatisiert rund 1.000 gerichtliche Mahnbescheide, und die damit verbundenen Vollstreckungsbescheide beantragen.“ Ebenso befindet sich auf der Homepage der Bottroper Inkassofirma eine ähnliche Meldung (vom 05.05.2015): „Debcon GmbH beantragt ab Mai 2015 monatlich 1.000 Mahnbescheide“ (Quelle: http://debconwebcenter.de/). Folgen auch ab Mai 2015 unzählige Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckungen oder sogar Klagen?

15.000 Inkassoforderungen von der Debcon GmbH mit den Status „GERICHT_MAHNBESCHEID“


Weiter ist in dem vorliegenden Schreiben zu lesen, dass fast 15.000 Forderungen (!) durch die Debcon GmbH (unmittelbar) bevorstünden, aus denen im schlimmsten Fall ein Mahnbescheid, ein Vollsteckungsbescheid, eine Zwangsvollstreckung oder sogar eine Klage entstehen könnten. Diese circa 15.000 Forderungen (!) habe die Debcon GmbH mit dem Status „GERICHT_MAHNBESCHEID“ markiert, sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem jeweiligen Schuldner und der Inkassofirma aus Bottrop kommen. In dem vorliegenden Schreiben wird nicht nur mit einem Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid gedroht. Vergessen Sie nicht, dass sogar Zwangsvollstreckungen oder sogar Klage bei Gericht die Folge sein können.


Riskieren Sie keinen Schufa-Eintrag durch die Debcon GmbH

Außerdem sei die Inkassofirma aus dem Ruhrgebiet ebenfalls dazu verpflichtet, die „gerichtlich festgestellten Forderungen der Schufa einzumelden“. Ein Schufa-Eintrag ist dann für Sie – von der Debcon GmbH beantragt – nicht von Vorteil, da etliche negative Merkmale (zum Beispiel negatives Zahlungsverhalten, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheide) oder ein beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung von der Schufa gespeichert werden. Quelle: http://www.vergleich.de/informationen/finanzierung/schufa/daten.html

Debcon GmbH droht sogar bis zur Titulierung oder zur Vollstreckung bis ins Vermögen


Sollte es jedoch zu einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid kommen, würden „auf Filesharing beauftragte anwaltliche Vertreter der Debcon GmbH“ Ansprüche vor Gericht gegenüber dem Schuldner geltend machen. In der Vergangenheit trat Herr Rechtsanwalt Sebastian Wulf als Prozessbevollmächtigter auf. Die Inkassofirma aus Bottrop droht dabei den jeweiligen Schuldnern „bis zur Titulierung“ und sogar mit einer „möglichen Vollstreckung in das Vermögen“. Mit dieser Formulierung droht die Inkassofirma mit möglichen Vollstreckungsbescheiden, Zwangsvollstreckungen und / oder sogar Klagen vor Gericht.

Versucht jetzt die Debcon GmbH alte Filesharing – Abmahnungen zu versilbern?


Denn die Debcon GmbH versucht zurzeit alte ignorierte Forderungen aus alten Abmahnungen wegen Filesharing zu „versilbern“. Die in den Brief aufgebaute Drohkulisse gegenüber dem Schuldner soll allerdings der Debcon GmbH zu einem schnelleren Zahlungseingang verhelfen – ohne, dass es zu einem Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung oder sogar zu einer Klage kommt. Laut den Informationen des Verbraucherdienst e.V. treibt diese Inkassofirma für verschiedene Rechtinhaber Forderungen ein.



Ursprüngliche Forderung seitens Debcon GmbH beträgt insgesamt 1.136,83 Euro


Um noch an das Geld der Schuldner ohne Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung oder Klage zu gelangen, führt die Debcon GmbH „drei Möglichkeiten“ in dem vorliegenden Schreiben auf, womit „das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren durch das individuelle Tun“ des Schuldners verhindert werden soll. Obwohl die Gesamtforderung gegenüber unserem Mitglied eine Höhe von über 1.136,83 Euro (Hauptforderung 1.000 Euro / Zinsen 136,83 Euro) beträgt, sehen die Alternativen hinsichtlich einer außergerichtlichen Klärung ohne Zusendung eines Mahnbescheids oder sogar eines Vollstreckungsbescheids (für unser Mitglied bis zum 02.06.2015) folgendermaßen aus. In den drei Szenarien einer außergerichtlichen Einigung mit unserem Mitglied verzichtet die Inkassofirma auf die Gerichtskosten sowie auf die weiteren anfallenden Kosten. Laut dem Schreiben verzichte die Debcon GmbH außerdem gegenüber dem Schuldner (unserem Mitglied) auf die Zustellung eines Mahnbescheids oder eines Vollstreckungsbescheids. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Angebot von der Debcon GmbH über 683,30 Euro, 797,18 Euro oder individuell zugeschnitten


In dem ersten Inkassoangebot bietet die Debcon GmbH dem Schuldner durch die sofortige Einstellung eines möglichen Mahnbescheids mit der sofortigen Zahlung über 683,30 Euro an. Ebenfalls werden unserem Mitglied in dem nächsten Inkassoangebot zwölf gleich hohe Ratenzahlungen über 66,43 Euro angeboten. Demzufolge müsste unser Mitglied insgesamt einen Geldbetrag über 797,18 Euro an die Inkassofirma überweisen. In dem dritten Inkassoangebot würde unser Mitglied einen von der Debcon GmbH „zugeschnittenen außergerichtlichen Vergleich“ erhalten, der nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Schuldners angepasst sei. Dazu müsse unser Mitglied jedoch auf die sogenannte „Einrede auf Verjährung“ – die gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist – verzichten, sodass diese die Geldforderungen auch über einen längeren Zeitraum gegenüber dem Schuldner beitreiben kann. Nach Prüfung der geltend gemachten Forderung durch die Anwälte des Verbraucherdienst e.V ist dem Mitglied abgeraten worden ein derartiges Angebot anzunehmen.

Debcon GmbH droht dem Schuldner auch mit bevorstehender Mitarbeiterstärke


Zu guter Letzt droht die Bottroper Inkassofirma unserem Mitglied sogar noch mit „bevorstehender dünner Mitarbeiterstärke“. Aus diesem Grund könnten gerichtliche Mahnbescheide - die sich schon Bearbeitung befänden – nicht gestoppt oder zurückgenommen würden. Aus diesem Grund sei die festgesetzte Fristsetzung (bis zum 02.06.2015) von dem Schuldner (unserem Mitglied) zu beachten um irrtümlicherweise– trotz Zahlungswillen des Schuldners– einen Mahnbescheid oder sogar einen Vollstreckungsbescheid zugeschickt zu bekommen. Von einer Zwangsvollstreckung oder einer Klage ganz zu Schweigen.

Haben Sie auch ein Schreiben mit dieser Drohung von der Debcon GmbH aus Bottrop erhalten? Wird in diesem auch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar einem Vollstreckungsbescheid gedroht?
Schreiben der Debcon GmbH vom 15.05.2015
Schreiben der Debcon GmbH vom 15.05.2015

Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit der Debcon GmbH mit!


Sollten Sie als Verbraucher mit diesem Unternehmen Erfahrungen bezüglich Mahnbescheiden, Vollstreckungungsbescheiden, Zwangsvollstreckungen und Klagen gemacht haben, teilen Sie uns dieses bitte mit. Auch interessiert uns Ihre Reaktion auf solche Schreiben der Debcon GmbH. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


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Mittwoch, 13. Mai 2015

Medienbranchenregister | Mahnung wegen kostenpflichtigen Branchenbuch aus Antalya


Eine Mahnung bezüglich eines kostenpflichtigen Eintrags in das Online-Branchenbuch „Medienbranchenregister“ von der Firma Bayazit Medien aus der Türkei hat zurzeit der Essener Verein Verbraucherdienst e.V. im Mitgliederauftrag vorliegen. Den abgeschlossenen Vertrag, der durch ein sogenanntes Korrekturfax zustande gekommen sein soll, die Rechnungen sowie die anschließende Mahnung durch die Kölner Anwaltskanzlei Yendi (wegen Nichtzahlung der Rechung für das „Medienbranchenregister“), hat der Verbraucherdienst e.V. aus Essen vorliegen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

„Medienbranchenregister“ stammt von der türkischen Firma Bayzit Medien

Unser Mitglied, ein Gewerbetreibender, beauftragte den kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in das Online-Portal medienbranchenregister.com aus der Türkei (Eski Lara Yolu, No. 219/4, Sirinyali Mah. Muratpasa/ Antalya) mittels Abschlusses eines rechtswirksamen Vertrags.
Screenshot der Homepage "MedienBranchenRegister" | Stand: 13.05.2015

Kanzlei Yendi fordert in der Mahnung einen Betrag über 3.481,52 Euro

Laut der vorliegenden Mahnung sollte unser Mitglied insgesamt 3.481,52 Euro bis zum 14.05.2015 bezahlen. Der geforderte Betrag von der Rechtsanwaltskanzlei Yendi aus Köln-Mülheim (Wiener Platz 4) setzt sich aus einen geforderten Gegenstandswert über 2.991,00 Euro, den zusätzlichen Gebühren über 334,75 Euro sowie den bisher angefallenen Zinsen über 155,77 Euro zusammen. Diese Zinsen über insgesamt 155,77 würden sich laut der Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi mit 0,60 Euro Tageszinsen ab dem 31.03.2015 berechnet.

997 Euro kostet eine Auflage für den Gewerbetreibenden

Unser Mitglied soll für die Veröffentlichung einer Werbeanzeige in das Branchenbuch-Portal „Medienbranchenregister“ für jede Auflage jeweils einen Gesamtbetrag über 997 Euro bezahlen. Da der Gewerbetreibende allerdings die erste bis dritte Auflage eines Eintrags in das „Medienbranchenregister“ in Auftrag gegeben habe, würde daraus dieser hohe Forderungsbetrag entstehen, der nun durch die Rechtsanwaltskanzlei Yendi eingefordert wird. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

„Einstellungs-Pflegekosten“ in das „Medienbranchenregister“ über 299 Euro

Laut der vorliegenden Rechung der türkischen Firma Bayazit Medien besteht ein Branchenbucheintrag aus einem sogenannten Grundpreis über 499 Euro. Dazu kommen noch die „Einstellungs-Pflegekosten“ über 299 Euro sowie die „Graf. Gestaltung“ über 199 Euro hinzu. Verbraucherdienst e.V. wundert sich außerdem (wie zum Beispiel) die hohen „Einstellungs-Pflegekosten“ von fast 300 Euro zusammen kommen sollen. Denn der Arbeitsaufwand für die Einstellung der Daten des Gewerbetreibenden in ein Content-Management-System ist doch eher gering. So oder so - der Gewerbetreibende (inzwischen unser Mitglied) sollte den geforderten Geldbetrag als „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ auf ein Konto der „Turk Ekonomi Bankasi A.S.“ (BIC: TEBUTRIS462, ebenfalls aus dem türkischen Urlaubsparadies Antalya, überweisen. Quelle: http://www.swift-code.com/turkey/swift-code-tebutris462.html.

Kontaktmöglichkeiten mit den Verbraucherdienst e.V.  auch für Ihre Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi

Haben Sie auch eine Rechnung von Bayazit Medien aus der Türkei für das Online-Portal „Medienbranchenregister“ oder sogar schon eine Mahnung von der Kanzlei Yendi aus Köln in Ihren Briefkasten gefunden? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie bezüglich Ihren Vertrag mit dem  Branchenbuch „Medienbranchenregister“.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.