Eintrag in ein Branchenverzeichnis für knapp 400 EUR
Im sonnigen San Bartolome de Tirajana sitzt das Branchenbuch „Online-Branchendienst Deutschland SLU“ . Das Unternehmen betreibt die Webseite online-branchendienst.de, auf der sich Gewerbetreibende eintragen können, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu erhöhen. Leider besteht derzeit keine Möglichkeit, sich in das genannten Branchenverzeichnis online einzutragen (Stand 20.07.2016).
Uns wurde von einem Gewerbetreibenden eine Rechnung in Höhe von 399,00 EUR von Online Branchendienst Deutschland SLU vorgelegt. Es soll laut der Rechnung ein Neueintrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten berechnet werden. Dieser Vertrag soll fernmündlich geschlossen worden sein und automatisch auslaufen.
Zur Übersicht wurde ein Korrekturabzug für den Eintrag im Online Branchenverzeichnis Deutschland mitversandt. Dort sind nur der Geschäftsname, die Adresse samt Telefonnummer und insgesamt elf durch den Gewerbetreibenden vertriebene Produkte aufgezählt. Ob diese Dienstleistung ihr Geld wert ist, soll jeder für sich selbst entscheiden.
Rechtsanwalt Bernd Rudolph fordert für das Branchenverzeichnis
Da der Gewerbetreibende die Rechnung von 399,00 EUR nicht zahlte, folgte ca. drei Monate später eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph aus Kaiserslautern. Im Auftrag der Mandantin Online Branchendienst Deutschland SLU verlangte der Rechtsanwalt die Zahlung von insgesamt 488,44 EUR. Zu dem ursprünglich geforderten Betrag kamen weitere Mahnkosten.
Sollte dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tage überwiesen werden, drohte Bernd Rudolph mit einer Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Zahlungsaufforderung lag ein Antrag auf Ratenzahlung bei.
Mahnbescheid durch Antragsteller Spiegel Inkasso
Durch den Gewerbetreibenden liegt Verbraucherdienst e.V. ein gerichtlicher Mahnbescheid bezüglich der Angelegenheit mit dem Online Branchendienst Deutschland SLU vor. Der Antragsteller ist das Inkassounternehmen Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, der Prozessbevollmächtigte ist RA Bernd Rudolph. Zu der anfänglichen Hauptforderung kommen nun noch Verfahrenskosten, Nebenkosten und Zinsen hinzu, sodass eine Gesamtsumme von 578,05 EUR zu zahlen ist. In dem Mahnbescheid ist auch der Hinweis enthalten, dass die Forderung an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen ist. Das bedeutet im Klartext, dass die Forderung von Online Branchendienst Deutschland SLU an Spiegel Inkasso abgetreten wurde.
Aktuelle Rechnung von Online Branchendienst Deutschland SLU | 11.10.2016 |
Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.
Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Bernd Rudolph für das Online Branchendienst Deutschland SLU erhalten? Oder gar einen Mahnbescheid? Sie sollten dies nicht ignorieren, sonst könnte es sehr kostspielig werden. Reagieren Sie! Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.
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