Prime aus Prag für die R.M.I.
Eine Verbraucherin nahm auf Anraten der Polizei Kontakt zu uns auf, um eine ihr dubios wirkende Rechnung zu melden. Sie schreibt, dass der Rechnungsempfänger ihr Vater sei und sich das Schreiben kaum erklären könne. Eine Firma namens „Prime“ mit Sitz in Prag und einem Postfach in Petersberg (laut Briefkopf) fordert im Auftrag eines anderen Unternehmens mit dem Namen „R.M.I.“ die Zahlung einer kostenpflichtigen Serviceleistung. Genauer schreibt Prime, dass sie die offene Forderung „aufgrund Factoring“ geltend machen; das bedeutet nichts anderes, als im Auftrag die Forderungen einziehen.
Gefordert werden insgesamt 90,00 EUR. Überraschend ist die vorgegebene Zahlweise: so soll der Betrag via Einschreiben bezahlt werden. Zu diesem Zweck ist eine Postfach-Adresse in Petersberg angegeben. Insgesamt 8 Tage ist der Betrag laut des Schreibens zahlbar. Abschließend folgt dieser Hinweis: „Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist geraten Sie in Verzug mit den entsprechenden Verzugsfolgen.“
Angebliche Serviceleistungen in Rechnung gestellt
Im Internet gibt es zahlreiche Berichte über die Forderungen der R.M.I. - meist negativer Natur. Auch Verbraucherdienst konnte bereits über angeblich offene Rechnungen berichten. Wir weisen darauf hin, dass eine Leistung wie die der R.M.I. nur dann in Rechnung gestellt werden darf, wenn eine tatsächliche Bestellung vorliegt oder eine Nutzung eindeutig vereinbart beziehungsweise erwünscht war. Nur in solchen Fällen besteht eine Zahlungspflicht.
Prime müsste in diesem Fall nachweisen, dass eine Bestellung des Vaters der Verbraucherin, die das Schreiben uns zur Verfügung stellte, vorliegt.
Rechnung von Prime | 27.06.2016 |
Derzeit liegen uns keine weiteren Informationen zu den Rechnungen von Prime aus Prag vor. Haben Sie weitere Informationen oder auch ein Schreiben dieser Art erhalten? Sie können sich gerne bei uns melden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.
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Im Zusammenhang mit der "Telefonsexabzockmasche" ist gegen die Drahtzieher bei der Staatsanwaltschaft Fulda bereits ein Verfahren anhängig. Neu auftauchende Fälle sollten daher dort ebenfalls angezeigt werden.
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