Mahnung und Vollstreckung im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“
Verbraucherdienst e.V. hat von einen Mitglied eine Mahnung und einen Vollstreckungsbescheid vorliegen, die beide im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ aus Fürthen (Wiesenstraße 3) veranlasst wurden. In der Vollsteckungssache zwischen der Firma „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“, den Rechtsanwälten Petry & Scholz aus Friedrichsdorf und unserem Mitglied heißt es:
Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher droht in Höhe von 1.318,80 EUR
„In oben genannter Sache haben Sie den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft – ggf. ohne ausreichende Entschuldigung versäumt. Ich habe wegen einer Forderung und Kosten von 1.318,80 EUR zu vollstrecken.“ Laut dem vorliegenden Schreiben soll der fällige Betrag innerhalb von einer Woche nach deren amtlicher Zustellung in bar oder auf das Dienstkonto des Obergerichtsvollziehers aus Lahnstein von dem Gewerbetreibenden überwiesen werden. Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.
Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis
Weiter heißt es in der vorliegenden "Zwangsvollstreckungssache" im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“:
„Nach fruchtlosem Ablauf der Frist muss ich den Vollstreckungsauftrag durchführen und werde Sie gem. § 882c ZPO nach Ablauf von zwei Wochen, die mit der amtlichen Zustellung dieses Schreibens beginnt, in das zentrale Schuldnerverzeichnis eintragen, aus dem jeder auf begründetem Antrag Auskunft erhält.“
Mahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Petry & Scholz war vorausgegangen
Dem Vollstreckungsauftrag für die nichtbezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ ist eine Rechnung von dem "ID Informations- Dienst" (MM Verlag GmbH ) vorausgegangen. Diese wurde jedoch ignoriert, weil der Gewerbetreibende nach eigener Aussage der Ansicht war, dass die Verträge am Telefon unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen wurden und somit nicht gültig seien. Also wurde die Rechnung ebenfalls von dem Gewerbetreibenden ignoriert. Darauf erfolgte eine Mahnung an unser Mitglied durch die Rechtanwaltskanzlei Petry & Scholz.
Forderung aus Rechnung | Rechtsanwälte Petry & Scholz | 14.01.2014 |
In der Mahnung werden 1.071,71 EUR gefordert
Der hohe Geldbetrag über 1.071,71 EUR, den die Rechtsanwälte Petry & Scholz aus Friedrichsdorf für eine nichtbezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ setzt sich wie folgt zusammen. Die Hauptforderung besteht aus 892,50 EUR. Dazu kommen die bisherigen Kosten über 5 EUR sowie die Zinsen bis zum 19.09.2014 hinzu. Dadurch erhöht sich der Forderungsbestand auf 923,80 Euro. Dazu kommen noch die Rechtsanwaltsgebühren von der Kanzlei Petry & Scholz über 147,56 Euro hinzu, die unser Mitglied begleichen sollte.
Drohung mit der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen
In der vorliegenden Mahnung von unserem Mitglied, die ebenfalls dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, wird mit der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen bezüglich der Forderung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ gedroht. Die Forderungen seien „mit erheblich weiteren Kosten, die von Ihnen zusätzlich zu tragen sind, verbunden“. Ignorieren Sie eine Mahnung für eine nicht bezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ nicht. Denn diese kann Ihnen mit einem späteren Zwangsvollsteckungsbescheid sehr viel Ärger einbringen.
Zwangsvollstreckungssache | 26.01.2015 |
Gewerbetreibender ignoriert alle Zahlungsaufforderungen, den gerichtlichen Mahnbescheid sowie den Vollstreckungsbescheid
Der Mahnbescheid sowie der Vollstreckungsbescheid wurden von dem Gewerbetreibenden ignoriert, sodass es letztendlich zu der Titulierung des geltend gemachten Anspruches kam. Ebenfalls kam es zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Verbraucherdienst e.V empfiehlt eine solche Rechnung anzufechten. Auf jeden Fall sollte bei einem gerichtlichen Mahnbescheid der Gewerbetreibende selbsttätig mittels eines Widerspruchs reagieren, sollte der Betroffene der Ansicht sein, dass die Forderung nicht berechtigt sei. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über Ihre Mahnung und / oder Ihren Vollstreckungsbescheid
Haben Sie eine Mahnung, Mahnbescheid oder sogar Vollstreckungsbescheid durch den Rechtsanwälten Petry & Scholz bezüglich der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ erhalten? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie am Telefon oder per E-Mail über Ihre Mahnung bzw. über Ihren bezüglich der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ aus Fürthen.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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