Auch im Jahr 2015 locken Kaffeefahrten nicht nur Senioren und Rentner
Auch im Jahr 2015 locken zahlreiche Einladungen für Kaffeefahrten mit vielversprechenden Gewinnschreiben, prallen Präsentkörben, sehenswerten – vor allem kostenlosen - Ausflügen und sogar mit „Gratisessen“ viele Teilnehmer in die Verbraucherfalle. Jedes Jahr nehmen circa fünf Millionen Bundesbürger – nicht nur Rentner und Senioren – an diesen vermeintlich „kostenlosen“ Ausflügen teil. Bedenken Sie – auch bei einer Kaffeefahrt bekommen Sie nichts geschenkt! Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Bei Kaffeefahrten steht das Verkaufen im Vordergrund
Bei den sogenannten Kaffeefahrten handelt es sich um sogenannte Verkaufsveranstaltungen, die meist in einsam gelegenen Gasthöfen oder in abgeschlossenen Sälen abgehalten werden. Die Verkäufer bei einer solchen Veranstaltung sind – nach diversen Berichten von einigen Verbrauchern – meist psychologisch geschult und üben oft massiven psychischen Druck auf die Teilnehmer einer Kaffeefahrt aus, um anschließend überteuerte Produkte an den „blauäugigen“ Mann oder an die „ahnungslose“ Frau zu bringen. Wussten Sie schon, dass mit den Kaffeefahrten jährlich ein Umsatz von circa 500 Millionen Euro erzielt wird? Denn bei einer solchen „Werbeveranstaltung“ steht der Verkauf von meist überteuerten Produkten – wie Verbraucher berichten - im Vordergrund.
In der Regel verdienen vier verschiedene Geschäftspartner an einer Kaffeefahrt
Vier unterschiedliche Geschäftspartner profitieren üblicherweise bei einer Werbefahrt. Zuerst ist es eine Planungsfirma, die in ganz Deutschland Adressen für zukünftige Teilnehmer sammelt, die neben der Versendung vielversprechender Einladungsschreiben versendet die Teilnehmerlisten für die Busreisen zusammenstellt. Die Planungsfirma arbeitet mit einer Vertriebsfirma zusammen, welche die „Verkaufsshow“ in einer Gaststätte organisiert und mit den dort verkauften Produkten ihr Geld verdient. Die Verkäufer bei einer Kaffeefahrt sind in der Regel freiberufliche Handelsvertreter, die auf eigene Rechung verkaufen. Weitere Nutznießer einer Kaffeefahrt sind Busfirmen, die üblicherweise von der Vertriebsfirma beauftragt werden. Daneben verdienen auch die Gaststätten an einer Werbefahrt, die den äußeren Rahmen wie den Saal bzw. die Speisen und Getränke stellen.
Auf einer Werbefahrt wird auch oft eine Ratenzahlung angeboten
Die Artikel, die typischerweise auf einer Kaffeefahrt als „revolutionär“ und „noch nicht im Handel erhältlich“ von den Verkäufern der Vertriebsfirma feilgeboten werden, sind häufig minderwertig oder oft sehr überteuert. Trotzdem wird den Teilnehmern oftmals suggeriert, dass es sich dabei um ein „Schnäppchen“ handelt. Manchmal wird laut Aussagen von Verbrauchern bei einem sehr teuren Produkt auch eine Ratenzahlung angeboten.
Aus einem „Schnäppchen“ wird oft eine Mahnung von einer Inkassofirma
Wer dann bei einem psychologisch geschulten Verkäufer eine Ratenzahlung, zum Beispiel für eine „Gesundheitskur mit dem Wundermittel Q10“ oder ein „Gelenkkapsel-Abo“ vereinbart hat, kann bei einer Nichtzahlung schnell eine Mahnung bzw. eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten. Dann wird aus dem durch Zufall erworbenen „Schnäppchen“ schnell eine sehr teurere Angelegenheit. Wie Verbraucher berichten kosten diese sogenannten „Schnäppchen“ bei einer Werbe- oder Kaffeefahrt im Einzelhandel oder in der Apotheke oft nur einen Bruchteil.
Ein Einkauf auf einer Werbefahrt ist ein „externes Haustürgeschäft“
Auch wenn Sie nur die preiswerteren Produkte aus den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Wellness oder Tourismus auf einer Kaffeefahrt gekauft haben, schlossen Sie ein „externes Haustürgeschäft“ ab. Der Kaffeefahrt-Teilnehmer könnte zum Beispiel auch von seinem Widerrufsrecht von 14 Tagen Gebrauch machen - auch wenn die Ware im angrenzenden Ausland (Holland oder Polen) erworben wurde - sofern ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Bei den Artikeln, die bar und ohne Rechnung auf einer Werbefahrt erworben wurden, jedoch gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Verbraucherdienst e.V. als Anlaufstelle für Verbraucher nach einer Kaffeefahrt
Dabei sollten Sie auf jeden Fall den Verbraucherdienst e.V. aus Essen oder jede andere im Verbraucherschutz tätige Anlaufstelle kontaktieren, um Ihre Verbraucherrechte gegenüber dem Kaffeefahrt-Veranstalter durchzusetzen. Sollten Sie allerdings auf einer Kaffeefahrt zur Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung oder zum Kauf eines überteuerten und sinnlosen Produktes von dem Verkäufer gezwungen worden sein, kann sogar der Straftatbestand einer sogenannten „Nötigung“ der Fall sein. So existiert zum Beispiel eine aktuelle Warnliste, in der unseriöse Kaffeefahrt-Veranstalter aufgelistet sind.
Bayerische Staatsregierung plant eine Verschärfung für Kaffeefahrten-Veranstalter
Die bayerische Staatsregierung plant eine Verschärfung für Kaffeefahrten-Veranstalter. Diese Verschärfungen sollen den Schutz vor unseriösem Verhalten auf Kaffeefahrtveranstaltungen verbessern. So soll zum Beispiel der Veranstaltungsort der geplanten Verkaufveranstaltung vorher bekannt gegeben werden. Somit wollen die Behörden schon frühzeitig erfahren, wo und wann die Kaffeefahrt – die eigentlich eine Überteuerte Werbefahrt zu Ungunsten von Verbrauchern ist – stattfinden soll.
Nehmen Sie auf einer Kaffeefahrt keine Kreditkarte mit
Wollen Sie trotzdem an einer Kaffeefahrt bzw. einer Werbefahrt teilnehmen sollten Sie auf jeden Fall einige Tipps vom Verbraucherdienst e.V. beherzigen um nicht in die Verbraucherfalle zu geraten. Nehmen Sie keine Kreditkarte und keine Geldbörse mit viel Bargeld mit. Am besten ist es, wenn Sie nur sehr wenig bares Geld auf einer Kaffeefahrt bei sich haben um so den vollmundigen Verlockungen der Kaffeefahrt-Verkäufer zu widerstehen. Es ist auch sinnvoll Stift und Papier auf eine Werbefahrt mitzunehmen um sich mögliche Zusagen und Versprechen des Veranstalters bzw. Käufers gegebenenfalls schriftlich quittieren zu lassen. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Seien Sie skeptisch bezüglich den Versprechungen des Werbefahrt-Verkäufers
Sie sollten auch nur einen Vertrag abschließen, den Sie wirklich „verstanden“ haben. Lesen Sie zum Beispiel auch das „Kleingedruckte“ auf der Unterseite des Vertrags. Seien Sie vor allem skeptisch bei vollmundigen Versprechungen für „Wundermittel“ aller Art. Denn außerhalb der Kaffeefahrt-Veranstaltung kosten solche fragwürdigen „Mittelchen“ (zum Beispiel billige „Gelenkkapseln“) nur einen Bruchteil. Außerdem ist deren medizinische Wirkung nicht immer gewährleistet. Sollten Sie dennoch „etwas Teures“ auf einer solchen Veranstaltung gekauft haben, sollte der abgeschlossene Vertrag den Namen und die Anschrift des Verkäufers sowie das aktuelle Verkaufsdatum beinhalten. Auch sollten Sie auf Bezahlung per Lastschriftverfahren gegenüber dem Verkäufer bestehen. Dann kann auch der geforderte Geldbetrag – sollte dies einmal von Nöten sein - von Ihrer Bank zurückgebucht werden. Auch ist es sinnvoll, sich die Adressen von anderen Kaffeefahrt-Teilnehmern schriftlich gegen zu lassen. Dann haben Sie auch Zeugen, die im Notfall für Sie aussagen können.
Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über Ihre Verbraucherrechte bei Kaffeefahrten
Haben Sie jedoch Probleme nach einer Kaffeefahrt bekommen, informiert Sie gerne der Verbraucherdienst e.V. mit seinen Mitarbeitern. Denn wenn aus einer anfänglich „kostenlosen“ Kaffeefahrt mit vielversprechenden Gewinnversprechen, prallgefüllten Fresskörben und einem „Gratisessen“ ein fortdauernder Albtraum mit Mahnungen von einem Inkassounternehmen wird, ist schnelle Hilfe von Nöten. Wir informieren Sie gerne am Telefon im direkten Gespräch oder per E-Mail über Ihre Rechte als Verbraucher bei Kaffeefahrten.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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