Montag, 13. Juli 2015

Null-Prozent-Finanzierung | 0 Prozent ist nicht umsonst!

Hat Sie schon einmal die vielversprechende „Null-Prozent-Finanzierung“ eines Elektromarktes oder eines Möbelhauses zum Kauf gelockt? Das teuere Produkt für „lau“ einfach mitnehmen und später ohne Zinsen bezahlen ist für viele Kunden in Deutschland einfach verführerisch! Es wird in Elektromärkten oder in Möbelhäusern aggressiv mit dieser umstrittenen Finanzierungsmethode geworben.

Risiken einer Null-Prozent-Finanzierung


4K / Ultra HD-Fernseher über „Null-Prozent-Finanzierung“ gekauft


Einfach den nagelneuen 4K / Ultra HD-Fernseher, der schon mit einer kleinen Bildschirmdiagonale mehrere Tausend Euro kostet, mit nach Hause nehmen - bezahlt wird ja ganz bequem in mehreren Monatsraten ohne zusätzliche Zinsen und anfallenden Zusatzkosten. Genau derselbe Kaufpreis wie bei der sofortigen Barzahlung oder Überweisung, da ja keine zusätzlichen Zinsen dazukommen sollen. Eine sogenannte „Null-Prozent-Finanzierung“ verleitet viele Verbraucher zum schnellen Einkauf teuerer Geräte und Möbel auf „Pump“. Aber Vorsicht! Wer bei der sogenannten „Null-Prozent-Finanzierung“ nicht richtig informiert ist zahlt in der Regel sehr viel drauf. Und dann kann es für den Konsumenten sehr schnell extrem teuer werden. Ein sogenannter Ballonkredit kann die unerwartete Folge eines solchen Einkaufs sein, der anfangs mit „märchenhaften“ 0 Prozent finanziert wurde. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Von 0 auf 15 in wenigen Monaten!


Hier ein kleines Rechenbeispiel. Aus der in Werbeprospekten zahlreicher Anbieter angepriesenen „Null-Prozent-Finanzierung“ für den Verbraucher kann daraus schnell eine kostspielige 15-prozentige Verzinsung für den Verbraucher entstehen. Dann wenn zum Beispiel neben dem eigentlichen Kreditgeschäft über „sagenhafte“ 0 Prozent das Zusatzgeschäft mit einer ungewollten Kreditkarte und einem späteren Ballonkredit (über 15 Prozent) hinzukommt.

Mit einer ungewollten Kreditkarte in die Verbraucherfalle getappt


Wird zum Beispiel in einem bekannten „blauen“ oder „roten“ Elektromarkt ein x-beliebiges Produkt über 1.000 Euro erworben und mit der „Null-Prozent-Finanzierung“ eine Ratenzahlung über zehn Monate vereinbart, ist der gekaufte Artikel jedoch nicht in dem vereinbarten Zeitraum vollständig abgezahlt. Denn der Verbraucher bekommt ohne seinen Willen eine Kreditkarte einer beliebigen Bank zugeschickt und tappt so in eine nicht beim Kauf eingeplante Kostenfalle. Denn in den mit dem Elektromarkt vereinbarten zehn Monaten werden dem Konsumenten nicht die monatlich abgesprochenen Raten über 100 Euro abgebucht, sondern nur die 30 Euro für die nicht gewollte Kreditkarte eines Bankinstituts, die als sogenanntes Zusatzgeschäft unfreiwillig mit erworben werden musste.

Geforderte Zinsen sind mit Überziehungszinsen zu vergleichen


Innerhalb den vereinbarten zehn Monaten mit der Zinsfreiheit konnte der Verbraucher somit nur 300 Euro finanzieren. Von dem zu Anfang finanzierenden Betrag über 1.000 Euro bleiben später dem Konsumenten noch stolze 700 Euro übrig. Da jedoch nach den ersten zehn Monaten die Zinsfreiheit bezüglich der „Null-Prozent-Finanzierung“ endet, muss der Verbraucher den noch fälligen Kredit mit den üblichen 15 Prozent-Verzinsung bei dem Elektromarkt abstottern. Diese Verzinsung ist dann weitaus höher als ein sonst üblicher Dispokredit (zum Beispiel bei der Deutschen Bank), der sich zwischen 7,95 und 10,95 Prozent eingependelt hat. Die extrem hohen Prozent Zinsen, die der Elektromarkt von dem Konsumenten dann abverlangt sind eher mit den sonst üblichen Überziehungszinsen (bei der Deutschen Bank circa 15 Prozent) zu vergleichen.

Fällige Ratenzahlung auch bei einem mangelhaften Produkt


Möchte der Kunde die zu zahlenden Zinsen über 105 Euro (bei 700 Euro und 15 Prozent Verzinsung) nicht zusätzlich zahlen, muss sofort die ganze fällige Restsumme des Produkts fristgerecht an die Bank überwiesen werden. Wenn der Verbraucher jedoch nicht innerhalb einer bestimmten Frist den offenen Restbetrag an das Unternehmen zahlt wird aus der einst märchenhaften „Null-Prozent-Finanzierung“ sehr schnell eine böse Kostenfalle. Denn auch bei einen nicht funktionierenden oder mangelhaften Produkt muss auch der restliche Ratenkredit von den Konsumenten abgestottert werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 30. September 2014 (XI ZR 168/13) zu Ungunsten der Verbraucher entschieden hatte.

Verbraucherdienst e.V. hält die „Null-Prozent-Finanzierung“ mit gekoppelter Kreditkarte für problematisch


Dabei ist ein Kreditvertrag mit einer Kopplung einer Kreditkarte und keiner vollständigen Abzahlung nach Ende der vereinbaren Vertragslaufzeit in der Bundesrepublik Deutschland jedoch völlig legal. Auch die in einen Kreditvertrag vereinbarten überhöhten Zinsen sind durchaus im üblichen Rahmen, die verlangt werden können. Verbraucherdienst e.V. aus Essen sieht jedoch die Handhabung mit den anschließend hohen Zinsen, die bei einer „Null-Prozent-Finanzierung“ oft im zweistelligen Bereich angesiedelt sind, als äußerst problematisch an.

Unterschreiben Sie nicht übereilt!


Deshalb sollte der Kunde bei der „Null-Prozent-Finanzierung“ (so verführerisch das zu erwerbende Produkt auch ist!) den zu unterschreibenden Vertrag mitsamt des „Kleingedruckten“ ausführlich lesen. Gegebenenfalls sollten Sie den Verkäufer nach versteckten Tücken im Vertrag gezielt ausfragen. Kaufen Sie das Produkt mittels der „Null-Prozent-Finanzierung“ nicht, wenn Ihnen dabei selbst die kleinsten Zweifel kommen. Lassen Sie sich auch nicht zu einer übereilten Unterschrift von dem Verkäufer (zum Beispiel eines Elektromarktes) aufdrängen. Seien Sie lieber äußerst vorsichtig, sodass Sie nicht später in eine fiese Kostenfalle geraten! Denn gerade die vielfach verbreitete „Null-Prozent-Finanzierung“ kann einen gutgläubigen und unbedarften Verbraucher sehr leicht zu einem übereilten und unüberlegten Kauf locken, der später in eine ungewollte Kostenfalle mit überhöhten Zinsen führt und zudem im Nachhinein sehr kostspielig wird.

Lieber mit Bargeld an der Kasse bezahlen – oder auf das Produkt sparen


Sparen Sie lieber auf das zu kaufende teure Produkt, das Sie sich nicht auf Anhieb leisten können. Bezahlen Sie dieses dann besser mit Ihrem Bargeld an der Kasse des Elektromarktes oder des Möbelhauses. Dann behalten Sie auf jeden Fall Ihre vollständige Kostenkontrolle bei Ihren Einkäufen. So tapsen Sie auch nicht ungewollt in eine Kostenfalle durch eine verlockende „Null-Prozent-Finanzierung“. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Verbraucherdienst e.V. informiert über die Null-Prozent-Finanzierung“ mit Ballonkrediten


Haben Sie finanzielle Probleme mit Ihrer „Null-Prozent-Finanzierung“ bekommen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie gerne über die zahlreichen Tücken bei der sogenannten „Null-Prozent-Finanzierung“. Gesprächsmöglichkeiten mit den erfahrenen Mitarbeitern des Verbraucherdienst e.V. sind per Telefon oder per E-Mail gegeben. Wir informieren Sie gerne über den Teufelskreis bei einer „Null-Prozent-Finanzierung“ - mit dem späteren Ballonkredit.


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