Montag, 27. Juli 2015

Gesellschaft für Webdesign S.L. | City Inkasso GmbH | Branchenbuch

Verbraucherdienst e.V. informiert zurzeit über eine Mahnung von der City Inkasso GmbH für das Branchenbuch „www.wofindo.com“ von der Gesellschaft für Webdesign S.L. aus Spanien. Bei diesem Branchenbucheintrag handelt es sich möglicherweise eventuell um eine nutzlose Dienstleistung, die an Gewerbetreibende per Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) vertreiben wird.

Gesellschaft für Webdesign S.L. | City Inkasso GmbH | Branchenbuch

City Inkasso GmbH als Rechtsdienstleister und Inkassofirma für die Gesellschaft für Webdesign S.L.


Obwohl die Gesellschaft für Webdesign S.L. aus der spanischen Ferieninsel Mallorca aus dem Ort Santa Ponsa kommt führt die City Inkasso GmbH aus Frankfurt am Main die ausschließliche Korrespondenz mit dem Gewerbetreibenden aus Deutschland. Wird der geforderte Geldbetrag für den Branchenbucheintrag nicht innerhalb von sieben Tagen von dem Gewerbetreibenden überwiesen, tritt die City Inkasso GmbH für die Gesellschaft für Webdesign S.L. als Inkassofirma auf.Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Rechnung von Gesellschaft für Webdesign S.L. - wofindo.com
Rechnung | Gesellschaft für Webdesign S.L. | 06.08.2014

599 Euro netto (724 Euro brutto) für Premiumeintrag in „www.wofino.com“


Der per unerlaubten Werbeanruf und anschließender Bandaufzeichnung verkaufte Premiumeintrag in „ww.wofindo.com“ kostet dem Gewerbetreibenden für sechs Monate 599 Euro netto (724 Euro brutto) inklusive automatischer Verlängerung. Der fällige Geldbetrag soll von dem Gewerbetreibenden auf ein Konto der Sparkasse Köln / Bonn überwiesen werden.

Forderungsangelegenheit - City Inkasso - wofindo.com
Forderungsangelegenheit | City Inkasso GmbH | 31.10.2014

City Inkasso GmbH droht in der Mahnung mit der Einreichung einer Klageschrift


Da der Gewerbetreibende allerdings keine Zahlung an die Gesellschaft für Webdesign S.L. leistete droht die City Inkasso GmbH in der vorliegenden Mahnung dem Gewerbetreibenden. Dort ist zu lesen:

„… da auf unsere letzte Mahnung noch keine Zahlung eingegangen ist, haben wir uns mit unserem Auftraggeber Gesellschaft für Webdesign S.L. www.wofindo.com hinsichtlich der Einreichung einer Klageschrift bei zuständigen Amtsgericht in Verbindung gesetzt. Vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gewährt Ihnen unser Auftraggeber eine letzte Frist zur Ausgleichung der offenen Forderung.“

City Inkasso GmbH treibt für die Gesellschaft für Webdesign S.L. bei


Die City Inkasso GmbH fordert für den Branchenbucheintrag in das Online-Portal „www.wofino.com“ von der Gesellschaft für Webdesign S.L. einen Gesamtbetrag über 955,85 Euro. Dieser hohe Geldbetrag soll innerhalb einer festgelegten Frist für den möglicherweise eventuell nutzlosen Branchenbucheintrag überwiesen werden.

City Inkasso GmbH ist eine seriöse Inkassofirma


Bei der City Inkasso GmbH handelt es sich um eine Inkassofirma, die im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet ist. Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen von dieser Firma sollen sehr ernst genommen werden, da es sich bei dieser Forderung nicht um Gaunerei und Bauernfängerei handelt. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Lesen Sie einen weiteren Artikel zu City Inkasso GmbH hier:
Wiedersehen mit City Inkasso GmbH - infokomfort.de

Kontaktmöglichkeit bezüglich Gesellschaft für Webdesign S.L. sowie über die City Inkasso GmbH


Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über den möglicherweise eventuell nutzlosen Branchenbucheintrag in www.wofindo.com von der Gesellschaft für Webdesign S.L. aus der Ferieninsel Mallorca. Bedenken Sie, dass ein abgeschlossener Vertrag von dem Gewerbetreibenden nicht widersprochen werden kann. Sie können uns gerne am Telefon oder per E-Mail über eine mögliche Anfechtung eines Vertrag mit der Gesellschaft für Webdesign S.L. aus Spanien kontaktieren.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

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