Posts mit dem Label abzocke werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label abzocke werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 5. Oktober 2026

Verbraucherschutz: Vorsicht vor vermeintlich seriösen Handwerksbetrieben im Internet

Titel: Verbraucherschutz: Vorsicht vor vermeintlich seriösen Handwerksbetrieben im Internet!

Wer dringend einen Handwerker benötigt, sucht häufig bei Google nach einem passenden Anbieter. Ob Rohrreinigung, Schlüsseldienst, Elektriker oder Heizungsnotdienst: Die ersten Suchergebnisse vermitteln schnell den Eindruck, einen zuverlässigen und erfahrenen Fachbetrieb gefunden zu haben. Doch genau hier ist Vorsicht geboten.

Ein professioneller Internetauftritt ist kein Beweis für die Seriosität eines Unternehmens. Hinter einer scheinbar vertrauenswürdigen Webseite können sich Vermittler, überregionale Notdienste oder Anbieter verbergen, deren Angaben bei genauerer Prüfung Fragen aufwerfen.

Besonders auffällig sind Webseiten, auf denen ein angebliches Familienunternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung wirbt, obwohl die Internetdomain erst 2026 registriert wurde. Dazu kommen häufig Stockfotos, austauschbare KI-Texte und fehlende nachvollziehbare Informationen über den tatsächlichen Betrieb.

Wichtig: Eine neue Webseite, Stockfotos oder KI-generierte Texte sind für sich genommen kein Beweis für Betrug. Treffen jedoch mehrere solcher Warnzeichen zusammen, sollten Verbraucher genauer hinsehen.

Warum Fake-Handwerker bei Google weit oben erscheinen können

Viele Verbraucher vertrauen darauf, dass die ersten Treffer einer Suchmaschine besonders seriös sind. Das ist jedoch ein Trugschluss. Unternehmen können Anzeigen schalten oder versuchen, ihre Webseiten durch Suchmaschinenoptimierung weit oben zu platzieren.

Die Position in den Suchergebnissen ist kein Gütesiegel und keine Garantie für die Qualität eines Handwerksbetriebs. Gerade bei dringenden Reparaturen nutzen Verbraucher häufig den erstbesten Treffer, ohne Firmenangaben, Preise und tatsächlichen Standort zu überprüfen.

Weitere Informationen zu unseriösen Notdiensten bietet die Verbraucherzentrale.

„Familienunternehmen seit 1998“ – aber die Webseite wurde erst 2026 registriert?

Ein mögliches Warnsignal ist eine auffällige Diskrepanz zwischen der behaupteten Unternehmensgeschichte und dem tatsächlichen Internetauftritt.

Auf der Webseite heißt es beispielsweise:

„Unser Familienunternehmen steht seit 1998 für Qualität, Zuverlässigkeit und handwerkliche Tradition.“

Die Webseite präsentiert eine ausführliche Firmengeschichte, angebliche langjährige Erfahrung und Fotos von Mitarbeitern. Bei einer Überprüfung stellt sich jedoch heraus, dass die verwendete Domain erst 2026 registriert wurde.

Das allein beweist keinen Betrug. Ein langjährig bestehender Betrieb kann jederzeit eine neue Domain registrieren oder seine Webseite erneuern. Verdächtig wird es erst, wenn weitere Widersprüche hinzukommen.

  • Es gibt keine nachvollziehbaren älteren Firmeneinträge.
  • Die behauptete Firmengeschichte lässt sich nicht überprüfen.
  • Die Geschäftsadresse ist unklar oder passt nicht zum angegebenen Betrieb.
  • Es finden sich keine authentischen Fotos von Mitarbeitern, Fahrzeugen oder Baustellen.
  • Telefonnummern, Firmenname und Rechnungsangaben passen nicht zusammen.
  • Es existieren zahlreiche nahezu identische Webseiten für verschiedene Städte.

Bei einer .de-Domain kann die DENIC-Domainabfrage Hinweise zum Registrierungsdatum liefern. Das Datum sollte jedoch immer im Zusammenhang mit weiteren Informationen bewertet werden.

Stockfotos statt echter Mitarbeiter

Ein weiterer möglicher Hinweis sind die verwendeten Bilder. Auf der Webseite sieht man vielleicht freundliche Monteure, moderne Firmenfahrzeuge, ein ordentliches Werkstattgebäude oder angeblich abgeschlossene Bauprojekte.

Solche Bilder können aus frei verfügbaren oder kostenpflichtigen Bilddatenbanken stammen. Sie müssen weder den tatsächlichen Betrieb noch dessen Mitarbeiter zeigen.

Besonders kritisch sollte man werden, wenn sämtliche Bilder wie professionelle Werbeaufnahmen aussehen, aber keine konkreten Referenzen oder authentischen Einblicke in den Betrieb vorhanden sind.

Auch hier gilt: Stockfotos sind nicht automatisch unseriös. Entscheidend ist, ob der gesamte Internetauftritt glaubwürdig und nachvollziehbar ist.

KI-Texte: Professionell formuliert, aber ohne konkrete Angaben

Mit künstlicher Intelligenz lassen sich innerhalb kurzer Zeit komplette Webseiten erstellen. Dazu gehören Leistungsbeschreibungen, Unternehmensgeschichten, Ratgebertexte und angebliche Expertenbeiträge.

Solche Texte sind häufig sprachlich überzeugend, enthalten aber nur allgemeine Aussagen wie:

  • „Wir stehen für Qualität und Kundenzufriedenheit.“
  • „Unser erfahrenes Team bietet individuelle Lösungen.“
  • „Als traditionsreiches Familienunternehmen legen wir größten Wert auf Vertrauen.“

Solche Formulierungen sind kein Nachweis für tatsächliche Erfahrung. Verbraucher sollten deshalb auf konkrete Informationen achten: Wer ist der Geschäftsführer? Wo befindet sich der Betrieb? Welche Leistungen werden angeboten? Gibt es überprüfbare Referenzen und eine nachvollziehbare Unternehmensgeschichte?

Das Impressum genau überprüfen

Ein Blick ins Impressum gehört zu den wichtigsten Schritten bei der Prüfung eines unbekannten Anbieters. Geschäftsmäßige digitale Dienste müssen bestimmte Anbieterinformationen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereitstellen.

Weitere Informationen dazu finden sich in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Ist eine vollständige Geschäftsanschrift angegeben?
  • Gibt es einen nachvollziehbaren Unternehmensnamen?
  • Sind Telefonnummer und E-Mail-Adresse plausibel?
  • Widersprechen sich die Angaben auf verschiedenen Unterseiten?
  • Passt der tatsächliche Unternehmensstandort zum beworbenen Einsatzgebiet?

Ein vorhandenes Impressum ist allerdings keine Garantie für Seriosität. Die Angaben sollten bei Bedarf unabhängig überprüft werden.

Typische Betrugsmaschen bei Handwerker- und Notdiensten

1. Der vermeintlich günstige Notdienst

Ein Verbraucher sucht nach einer Rohrreinigung oder einem Schlüsseldienst. Am Telefon wird zunächst ein günstiger Preis genannt. Nach dem Eintreffen vor Ort kommen plötzlich weitere Kosten hinzu: Anfahrt, Notdienstzuschläge, zusätzliche Arbeitsstunden, Material oder angebliche Spezialarbeiten.

Die Rechnung fällt am Ende deutlich höher aus als erwartet. Deshalb sollte vor der Beauftragung möglichst ein verbindlicher Gesamtpreis vereinbart werden.

2. Der Monteur kommt von weit außerhalb

Die Webseite vermittelt den Eindruck eines lokalen Betriebs. Tatsächlich befindet sich der Anbieter jedoch weit entfernt. Das kann zu erheblichen Anfahrtskosten führen.

Fragen Sie deshalb ausdrücklich, von wo der Monteur anreist und welche Kosten dafür anfallen.

3. Unnötige oder überteuerte Arbeiten

Ein überschaubares Problem wird plötzlich als großer Schaden dargestellt. Aus einer verstopften Leitung soll beispielsweise eine umfangreiche Sanierung werden.

Lassen Sie sich erklären, welche Arbeiten notwendig sind und warum. Bei größeren Reparaturen kann eine zweite Meinung sinnvoll sein.

4. Druck zur sofortigen Zahlung

Nach Abschluss der Arbeiten wird plötzlich auf eine sofortige Barzahlung bestanden. Verbraucher werden möglicherweise unter Druck gesetzt oder mit zusätzlichen Konsequenzen konfrontiert, wenn sie nicht unmittelbar bezahlen.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Prüfen Sie die Rechnung, bewahren Sie sämtliche Unterlagen auf und wenden Sie sich bei Bedrohungen oder Nötigung an die Polizei.

5. Abweichende Firmennamen auf Webseite und Rechnung

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn auf der Webseite ein anderes Unternehmen genannt wird als auf dem Auftrag oder der Rechnung. Auch wechselnde Ansprechpartner oder unklare Vermittlungsstrukturen sollten genauer geprüft werden.

Dokumentieren Sie in einem solchen Fall sämtliche Angaben und prüfen Sie, mit welchem Unternehmen der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde.

So prüfen Sie einen Handwerksbetrieb vor der Beauftragung

Mit einigen einfachen Schritten lässt sich das Risiko reduzieren, an einen unseriösen Anbieter zu geraten.

1. Firmenname und Adresse recherchieren: Suchen Sie nach älteren Einträgen, unabhängigen Bewertungen, Branchenverzeichnissen und nachvollziehbaren Unternehmensinformationen.

2. Domainalter überprüfen: Vergleichen Sie das Registrierungsdatum der Internetadresse mit der behaupteten Firmengeschichte. Eine neue Domain ist kein Beweis für Betrug, kann aber Anlass für weitere Nachfragen sein.

3. Bilder kritisch betrachten: Prüfen Sie, ob echte Referenzen und nachvollziehbare Einblicke in den Betrieb vorhanden sind.

4. Bewertungen nicht blind vertrauen: Achten Sie auf ungewöhnlich viele gleichlautende Bewertungen, auffällig kurze Bewertungszeiträume und fehlende konkrete Erfahrungen.

5. Handwerkskammer kontaktieren: Je nach Tätigkeit können Informationen bei der zuständigen Handwerkskammer hilfreich sein. Eine Handwerkersuche finden Sie unter handwerkskammer.de.

6. Preise vorab klären: Fragen Sie nach einem Gesamtpreis einschließlich Anfahrt, Arbeitszeit, Material und möglicher Zuschläge. Lassen Sie sich den vereinbarten Leistungsumfang möglichst schriftlich bestätigen.

Was tun, wenn die Rechnung plötzlich viel höher ausfällt?

Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich die einzelnen Positionen erklären. Unterschreiben Sie keine Unterlagen, die Sie nicht verstanden haben, und dokumentieren Sie den Ablauf möglichst genau.

Sichern Sie insbesondere:

  • Screenshots der Webseite und des Impressums
  • Telefonnummern und Kontaktdaten
  • E-Mails und Nachrichten
  • Den vereinbarten Preis und den Leistungsumfang
  • Die Rechnung und Zahlungsbelege
  • Fotos der ausgeführten Arbeiten
  • Namen der Ansprechpartner und mögliche Zeugen

Bei Unstimmigkeiten können Verbraucherschützer eine Anlaufstelle sein. Bei Bedrohungen oder Nötigung sollte die Polizei verständigt werden.

Die wichtigsten Warnzeichen auf einen Blick

  • Eine erst kürzlich registrierte Domain bei angeblich jahrzehntelanger Firmengeschichte
  • Ausschließlich Stockfotos und keine nachvollziehbaren Referenzen
  • Allgemeine, austauschbare Texte ohne konkrete Unternehmensinformationen
  • Unklare Geschäftsadresse oder widersprüchliche Kontaktdaten
  • Keine nachvollziehbaren älteren Firmeneinträge
  • Ein angeblich lokaler Betrieb mit weit entferntem Einsatzpersonal
  • Keine klare Preisangabe vor Beginn der Arbeiten
  • Plötzlich auftretende Zusatzkosten
  • Druck zur sofortigen Zahlung
  • Abweichende Firmennamen auf Webseite, Auftrag und Rechnung

Fazit: Eine professionelle Webseite ist kein Gütesiegel

Ein modernes Design, ein überzeugendes Firmenlogo und professionell formulierte Texte sagen wenig darüber aus, wie lange ein Handwerksunternehmen tatsächlich existiert oder wie zuverlässig es arbeitet.

Besonders bei Handwerker- und Notdienstleistungen sollten Verbraucher deshalb nicht nur auf das Google-Ranking vertrauen. Entscheidend sind nachvollziehbare Unternehmensangaben, transparente Preise, überprüfbare Referenzen und ein klarer Vertragspartner.

Ein junges Webangebot ist für sich genommen kein Beweis für Betrug. Treffen jedoch eine neue Domain, eine angeblich jahrzehntealte Firmengeschichte, Stockfotos, austauschbare KI-Texte, eine unklare Geschäftsadresse und aggressive Notdienstwerbung zusammen, ist besondere Vorsicht angebracht.

Unser Tipp: Nehmen Sie sich vor der Beauftragung ein paar Minuten Zeit, vergleichen Sie mehrere Anbieter und klären Sie die Kosten möglichst verbindlich. Gerade in einer Notsituation kann eine kurze Überprüfung vor unnötigen Kosten und Ärger schützen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und dem präventiven Verbraucherschutz. Die genannten Merkmale sind Warnsignale, aber kein alleiniger Beweis für betrügerisches Verhalten. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Dienstag, 9. September 2025

Post von der Dienst Inkasso GmbH: Fragen und Antworten

Titel: Post von der Dienst Inkasso GmbH: Fragen und Antworten

Das Wichtigste in Kürze

Dienst Inkasso GmbH: Bei Erhalt des Briefes bitte beachten:

  • Es handelt sich nicht um eine seriöse Inkassoforderung
  • Nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen
  • Überprüfen Sie, ob Verträge mit Gewinnspielen bestehen
  • Absender im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen

Die meisten von uns werden sich vielleicht daran erinnern, wann sie zuletzt etwas Positives im Briefkasten fanden. Zum Beispiel die eine Postkarte, die uns aus einem Urlaub heraus erreichte, mit einer ausführlichen Beschreibung des Traumwetters – zum neidisch werden! Doch leider sieht der Alltag am Briefkasten deutlich trüber aus, wenn überhaupt mal was ankommt.

Dienst Inkasso GmbH – nicht nur der Name fällt negativ auf

Rechnungen, Werbemails und Mahnungen. Allesamt weniger erfreuliche Post, die aber erledigt werden will. Es gibt noch eine weitere Kategorie, die trotz der Existenz von E-Mails weiterhin hartnäckig auf den Postweg beharrt: Fake-Inkasso-Briefe.

Uns wurde ein ebensolcher Brief von einer Verbraucherin zur Besprechung vorgelegt. Der Absender „Dienst Inkasso GmbH“ hat nicht viel vorzuweisen, aber überzeugt zumindest mit einer herausstechenden Eigenschaft: Der Firmenname wird sich nur schwer durch Suchmaschinen finden lassen.

Keine Mahnung, keine Forderung

Es erscheint unpassend, das Schreiben der Dienst Inkasso GmbH als Forderung oder Mahnung einzuordnen. Zwar deutet die Firmenbezeichnung wortwörtlich auf ein Inkassounternehmen hin, was aber nicht bedeuten muss, dass es sich dabei auch um ein solches handeln muss. Wir überprüften, ob eine Firma mit diesem Namen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Die kurze Antwort lautet: Nein.

Für eine längere Antwort möchten wir an dieser Stelle die anderen Auffälligkeiten dieses Schreibens benennen. Es fehlen wichtige Informationen, die in einer seriösen Zahlungsaufforderung eines eingetragenen Inkassounternehmens wahrscheinlich zu finden sind.

Kaum verwertbare Informationen

Aus einem ernstgemeinten Brief müsste klar hervorgehen, welches Unternehmen überhaupt den Auftrag erteilt hat. Was war Vertragsgegenstand? Wann wurde das Produkt/die Dienstleistung gekauft? Und wie viel soll sie gekostet haben? Inkassogebühren? Mahngebühren? All diese wichtigen Information sind in dem Schreiben der Dienst Inkasso GmbH nicht zu entnehmen.

Scan: Brief von Dienst Inkasso GmbH / Sep 2025
Brief von Dienst Inkasso GmbH / Sep 2025


Zugegeben, eigentlich möchte die Dienst Inkasso GmbH mit ihrem Brief hauptsächlich warnen. Anders lässt sich der Inhalt kaum erklären: wegen nicht definierter „offener Forderungen“ wurde ein „Mahnverfahren“ und eine „Kontopfändung“ beantragt. Interessanterweise wurde auch eine Kontonummer dazu abgedruckt, aber anonymisiert.

Das sollten Empfänger beachten

Wenn die Empfängerin an einer „außergerichtlichen Lösung“ interessiert sei und das „Abonnement beenden“ möchte, soll man sich umgehend mit dem Absender Dienst Inkasso GmbH in Verbindung setzen. Davon möchten wir an dieser Stelle DRINGEND ABRATEN.

Beherzigen sie stattdessen diese Tipps:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Absender auf
  • Besuchen Sie nicht die angegebene Webseite, interagieren Sie nicht damit
  • Sollten Sie von dieser Firma angerufen werden, notieren Sie die die Nummer und melden diese der Bundesnetzagentur
  • Sollten Sie unbekannte Forderungen begleichen, zahlen Sie nicht ohne Prüfung

Vorsicht vor Fake-Forderungen

Betroffene sollten auf keinen Fall Zahlungen leisten, im Falle von Emails keine persönlichen Daten übermitteln und keine Links betätigen. Lieber direkt als SPAM markiert werden, damit zukünftige Betrugsversuche erschwert werden. Fake-Inkassobriefe, die via Postweg eintrafen, wirken besonders in der Ablage P (wie Papierkorb) gut aufgehoben.

Wir berichten regelmäßig über Abzocke, Betrug und Fake-Forderungen. Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, so können Sie gerne Ihre Erfahrungen mitteilen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Donnerstag, 6. August 2015

Inkasso Real Payment s.r.o. | Abzocke?

Mit einer alten Masche versendet „Inkasso Real Payment s.r.o.“ derzeit falsche Rechnungen für Dienstleistungen im Bereich Telefonsex. Da es vielen Menschen peinlich ist, so einen Brief zu erhalten, wird oft stillschweigend gezahlt – ein Fehler mit Folgen.

Inkasso Real Payment s.r.o. | Abzocke?


Die Firma „Inkasso Real Payment s.r.o.“ war schon unter weiteren Bezeichnungen aktiv, wie beispielsweise Kaver Plus oder Czech Media. Unter dem aktuellen Firmennamen werden Rechnungen für Telefonsex-Dienstleistungen verschickt. Dieses für manche Verbraucher höchst unangenehme Thema wird nicht selten stillschweigend und zügig bezahlt – insbesondere von älteren Bürgern. Doch genau auf dieses Verhalten zielt die Masche von Inkasso Real Payment s.r.o. ab. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Inkasso Real Payment s.r.o. – dubiose Rechnungen für angebliche Dienstleistungen


Es gibt Parallelen zu einem Inkassobüro, über das Verbraucherdienst e.V. bereits berichtete. Der Name der Firma war Toma Inkasso s.r.o., die auch Rechnungen für die angebliche Nutzung einer Telefonsexhotline versandte. Neben unserem Verein berichteten auch diverse Zeitungen über die Abzocke aus Tschechien, wie sie hier unter diesem Link nachlesen können. Ob jedoch eine Verbindung zu Inkasso Real Payment s.r.o. besteht, kann an dieser Stelle nicht nachgewiesen werden.
Der in der Rechnung angegebene Betrag soll binnen 5 Werktagen überwiesen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden weitere Maßnahmen angedroht, wie Mahnbescheid, Lohnpfändung oder Eintrag bei der SCHUFA. Mit diesen Drohungen wollen sie dem angeschriebenen Verbraucher noch mehr unter Druck setzen. Doch haben derlei Drohgebärden Hand und Fuß?

Mögliche Abzocke aus Tschechien?


Ein Bericht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weit darauf hin, dass sich Inkasso Real Payment s.r.o. auf einen veralteten Gesetzestext beruft:

„Besonders auffällig ist, dass die ominöse Inkassofirma auf das Widerrufsrecht im Telekommunikationsgesetz Bezug nimmt, obgleich das Widerrufsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Dass sich dieses im Juni letzten Jahres geändert hat, scheint sich der Kenntnis des Unternehmens vollkommen zu entziehen, so wird in den Schreiben der veraltete Gesetzestext zitiert.“ – Quelle: https://www.vzsh.de/inkassofirma-real-payment-kennt-unsere-gesetze-nicht--verbraucherzentrale-warnt-vor-dreister-inkasso-post-aus-tschechien-

Verbraucherdienst e.V. informiert bei dubiosen Inkasso-Forderungen


Wenn Sie wegen oben beschriebener Situation einen Mahnbescheid in Ihrem Briefkasten vorfinden, ist es ratsam, sich entsprechend informieren zu lassen. Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit Inkassoschreiben sowie -unternehmen.

Haben Sie ein Schreiben von Inkasso Real Payments s.r.o. erhalten? Haben Sie gar einen Mahnbescheid für angebliche Telefondienstleistungen erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben? Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.Allgemeine Informationen gibt es  beim Verein für Verbraucherschutz!


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 31. Juli 2015

Kaffeefahrt | Käserei aus Holland | Welche Erfahrungen machten Sie?

Kaffeefahrt | Käserei aus Holland | Welche Erfahrungen machten Sie?

Eine nicht näher beschriebene „Käserei aus Holland“ verschickt auch dieses Jahr wieder vielversprechende Einladungsschreiben für eine sogenannte Kaffeefahrt, die als Gewinnmitteilung getarnt sind, an unzählige Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Haben Sie auch ein solches Schreiben ohne exakten Firmennamen, genauer erläuterten Anschrift und sowie mit einem Telefonanschluss in Ihrem Briefkasten gefunden?

Kaffeefahrt „Käserei aus Holland“ aus „Postfach 12 65“ in „28802 Brinkum“?


Der unbekannte Absender für die Einladung der Kaffeefahrt verweist lediglich auf das „Postfach 12 65“ und dem Ortsnamen „28802 Brinkum“, einer niedersächsischen Gemeinde aus dem Kreis Leer. Umso verführerischer wirbt dagegen das Einladungsschreiben für diese Kaffeefahrt von der „Käserei aus Holland“ um die potentiellen Kaffeefahrt-Teilnehmer.

Kaffeefahrt: Anschreiben von der Käserei aus Holland vom 27.07.2015
Anschreiben | Käserei aus Holland | 27.07.2015

Kaffeefahrt: Brief Mitglied Herr K. | Käserei aus Holland | 27.07.2015
Brief Mitglied Herr K. | Käserei aus Holland | 27.07.2015

Unser Mitglied Herr K. schickte uns das vorliegende Einladungsschreiben von der „Käserei aus Holland“ zu


Herr K., ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. aus dem Ruhrgebiet, erhielt ebenfalls ein Schreiben von der „Käserei aus Holland“, die in Wirklichkeit aus Niedersachsen stammt. Daraufhin schrieb dem Herr K. dem Verbraucherdienst e.V. einen Brief um uns vor diesem Kaffeefahrt-Anbieter zu warnen. Wir sind unserem Mitglied sehr dankbar, dass dieser sich so energisch für den Verbraucherschutz einsetzt. Er schreibt in seinem Brief an unserem Verein, dass er uns in allen Belangen unterstütze und auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gerne zur Verfügung stehen würde. Denn das Schreiben von der „Käserei aus Holland“ wirbt nicht nur mit einer kostenlosen Verköstigung von holländischem Käse, wie in der Einleitung zu lesen ist:

„… sicher ist es Ihnen auch aufgefallen, dass die Kosten für Milchprodukte und Käse in den letzten Monaten angestiegen ist. Die Käserei ist seit Jahren für Qualität und günstige Preise bekannt und möchte sich auf diesem Wege bei Ihnen vorstellen. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie als Kunde eines großen Deutschen Versandhändlers zu einer kostenlosen Verköstigung der Käserei eingeladen sind.“,

lädt die namenlose „Käserei aus Holland“ für ein „paar schöne Stunden“ die gutgläubigen Verbraucher – in der Mehrzahl unbedarfte Rentner und Senioren – zu Ihrem Ausflug an einem unbekannten Ort ein, der in Wirklichkeit eine Werbefahrt – so die andere Bezeichnung für eine Kaffeefahrt - ist. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.
Kaffeefahrt: Antwortkarte von der Käserei aus Holland vom 27.07.2015
Antwortkarte | Käserei aus Holland | 27.07.2015

Zwei Freunde, Bekannte und Familienmitglieder von Herrn K. können auch an der Kaffeefahrt teilnehmen


Aber das ist noch nicht alles, was die angebliche „Käserei aus Holland“ den Kaffeefahrt-Teilnehmern in dem vorliegenden Einladungsschreiben verspricht. Denn der Angeschriebene kann auch „zwei Freunde, Bekannte, Familienmitglieder“ zu der versprochenem Kaffeefahrt mitnehmen. Unser Mitglied Herr K. soll dazu noch von der „Käserei aus Holland“ reichlich beschenkt werden, obwohl er nur zu ein Einladungsschreiben aus „Postfach 12 65“ und „28802 Brinkum“ erhalten hatte.

Wird ein 19 Zoll LCD-Fernseher von der „Käserei aus Holland“ verschenkt?


Neben einem 19 Zoll LCD-Fernseher inklusive Transportverpackung verspricht das Einladungsschreiben für die Kaffeefahrt, deren Destination in dem Schreiben nicht bekannt gegeben wird, mit einem großen Warenkorb bestehend unter anderem aus:

„250 Gramm Butter“, „6 große XXL Eier“, „500 Gramm Leerdamer“, „1 Liter Johannisbeerwein“, „500 Gramm Vollkornbrot“, „2 Liter Apfelsaft“, „300 Gramm Roquefort“, „0,7 Liter Jenever“, „250 Gramm Camembert“, „500 ml Honig“ und „750 Gramm Parmaschinken“.

Sofortgewinn über 650 EUR? Geschenk über 298 EUR? 8 tägiger Sonnenurlaub? Hochwertige Espressomaschine für Paare / Ehepaare?


Neben dem versprochenem Fresskorb mit einer „Sofort-Abgabe-Garantie“ soll bei einem „Holländischen Frühstück“ unser Mitglied Herr K. einen Sofortgewinn über 650 EUR, ein hochwertiges Geschenk über 298 EUR sowie einen „8tägigen Sonnenurlaub“ auf Kosten der namenlosen „Käserei aus Holland“ am Montag, dem 17. August 2015, erhalten. Paare bzw. Ehepaare sollen zusätzlich zu diesen Produkten und Gewinnen eine hochwertige Espressomaschine inklusive Porzellantassen von der „Käserei aus Holland“ erhalten. Auf der beigelegten Antwortkarte soll unser Mitglied Herr K. nur noch seinen Abfahrtstermin und seine Haltestelle (zum Beispiel „Essen-Kupferdreh, am Kupferdreher Markt“) ankreuzen und mit 0,45 EUR frankiert an die „Käserei aus Holland“ schicken.

Verführerisches Angebot von der „Käserei aus Holland“ für „umsonst“? Oder? Mitnichten! Denn bei diesem Schreiben, das an unzählige Haushalte im Ruhrgebiet und in ganz Deutschland verschickt wird, handelt es sich um eine gewöhnliche Werbeverkaufsfahrt mit einer anschließenden Verkaufs-Show, indem die typischen Kaffeefahrt-Produkte (wie zum Beispiel überteuerte Nahrungsergänzungsmittel) durch einen psychologisch geschulten Verkäufer an den Mann oder an die Frau gebracht werden sollen.

„Käserei aus Holland“ ist kein Wohltätigkeitsverein für deutsche Konsumenten!


Denn auch die sogenannte „Käserei aus Holland“ hat nichts und rein gar nichts – also auch keinen LCD-Fernseher oder eine wunderschöne 8tägige Sommerreise – an Verbraucher, die mit einer „analogen“ Postwurfsendung angeschrieben worden, zu verschenken. Ebenfalls macht dieses Einladungsschreiben für eine Kaffeefahrt einen recht unseriösen Eindruck, da der genaue Firmenname der sogenannten „Käserei aus Holland“ sowie deren exakte Firmenadresse dem Teilnehmer nicht genannt wird. Nachdem die ahnungslosen Kaffeefahrt-Opfer in „Rattenfängermanier“ im Reisebus eingesammelt wurden, landet anschließend der ahnungslose Reisende irgendwo in der „Walachei“ möglicherweise eventuell bei dubiosen Gaunern und Bauernfängern, die in einem nicht näher beschriebenen Gasthaussaal überteuerte Produkte dem Reisenden anbieten. Interessanterweise wird in dem vorliegenden Einladungsschreiben unserem Mitglied kein Reiseziel für diese „Kaffeefahrt“ genannt. Der Mitreisende wird von der „Käserei aus Holland“ dabei vollends im Dunkeln gelassen, wohin die Kaffeefahrt überhaupt gehen soll.

Abzocke? Schlimmstenfalls können Sie in eine Kostenfalle über mehrere Tausend Euro geraten!


Schlimmstenfalls können Sie bei einem Einkauf auf solch einer Ausflugsfahrt in eine böse Kostenfalle über mehrere Tausend Euro geraten, wenn Sie dort einkaufen. Es ist außerdem fraglich, welche Art von Erholung sie als Kaffeefahrt-Mitreisender auf einer solchen Verkaufsveranstaltung von der „Käserei aus Holland“ mit einem psychologisch geschulten Verkäufer in einem überfüllten Saal während dieser beworbenen Einkaufs- bzw. Werbefahrt haben. Verbraucherdienst e.V. berichte bereits ausführlich über den Kaffeefahrt-Anbieter „Räucherkate“ aus Vechta, der auch deutschlandweit Einladungsscheiben an Haushalte verteilt.

Welche Erfahrungen haben Sie als Mitreisender bei der Kaffeefahrt von der „Käserei aus Holland“ gesammelt?


Haben Sie auch ein solches Einladungsschreiben von der nicht näher genannten „Käserei aus Holland“ erhalten? Gerne würden wir Ihre Erfahrungen während einer sogenannten Kaffeefahrt mit dieser „Käserei“ aus dem niedersächsischen Brinkum erfahren. Welche einschlägigen Erfahrungen machten Sie mit anderen Kaffeefahrt-Anbietern? Teilen Sie uns diese bitte mit. Gerne berichten wir auch über andere Anbieter aus der Kaffeefahrt-Branche. Wenn Sie einen Überblick die Geschäftsgebaren bei einer Kaffeefahrt erhalten möchten empfiehlt Verbraucherdienst e.V. folgenden Beitrag, den wir vor einiger Zeit verfassten. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informiert am Telefon oder per E-Mail


Haben Sie Schwierigkeiten mit der nicht näher erläuterten „Käserei aus Holland“ bekommen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie gerne am Telefon oder per E-Mail.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


Lesen Sie zudem weitere Berichte über Kaffeefahrten:

"Räucherkate sagt Danke" - Abzocke?

Kostspielige Werbefahrt


Freitag, 24. Juli 2015

Gaunerei | Bauernfängerei | Verbraucherdienst e.V. informiert

Im Jahr 2014 gab es circa 970.000 Fälle von Gaunerei und Bauernfängerei. Deutschlandweit bekannt wurde in jüngster Zeit Severeino Seeger, der „Deutschland Sucht Den Superstar“-Sieger, der Rentnerinnen um ihr Vermögen gebracht haben soll. Gaunereien und Bauernfängereien können jedoch jeden Verbraucher – von jung bis alt, von arm bis reich - treffen. Dabei spielt das Alter des Getäuschten heutzutage keine bedeutende Rolle mehr, denn nicht nur Senioren und Rentner sind von Gaunerei und Bauernfängerei betroffen.

Gaunerei | Bauernfängerei | Verbraucherdienst e.V. informiert

Vielfältige Tricks von Gaunerei und Bauernfängerei


Die Tricks der Gauner und Bauernfänger sind meist vielfältig und oft sehr gut ausgefeilt. Oft bemerkt das Opfer erst einige Zeit später, dass er getäuscht wurde. Von Romance-Scamming bis hin zu Abofallen und sogar Warenbetrug reicht die weite Palette der Täter, die mittlerweile auch im Internet unterwegs sind. Verbraucherdienst e.V. informiert hier allgemein über die zahlreichen Tricks der leider recht zahlreichen Gauner und Bauernfänger. Wir möchten mit diesem Beitrag nur die recht zahlreichen Tricks und Maschen aufzeigen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Bauernfängerei durch Romance-Scammer auf Dating-Portalen


Mit dem professionellen Vortäuschen einer Liebesbeziehung auf einem Dating-Portal – dem sogenannten Romance-Scamming - geraten viele Verliebte ungewollt in eine böse Falle. Gerade wenn der Internet-User gerade verliebt ist und somit auf „Wolke sieben“ schwebt nutzen viele Romance-Scammer mit gefälschten Fake-Profilen ihre Opfer skrupellos aus, indem falsche Gefühle dem anonymen Gegenüber anonym im Internet vorgetäuscht werden. Schlimmstenfalls verlangt ein Romance-Scammer in einem Dialog auf einem Dating-Portal von seinem Opfer eine hohe Geldsumme von mehreren Tausend Euro. Wird allerdings der geforderte Geldbetrag – zum Beispiel über internationalen Bargeldtransfer - von dem verliebten und getäuschten Opfer bezahlt meldet, sich der Täter nicht mehr bei dem Verliebten.

Vorsicht vor der „Nigeria Connection“ oder bei unseriösen Ebay-Kleinanzeigen


Inzwischen machen Bauernfänger Kasse, indem sie das weltweit verfügbare Internet nutzen. Entfernungen von mehreren Tausend Kilometern oder weit entfernte Kontinente sind nur einen Klick von uns entfernt. So existiert zum Beispiel die Masche mit der Vorzahlung von gutgläubigen Verbrauchern. Bei dieser Masche, die auch als sogenannte „Nigeria Connection“ deutschlandweit bekannt wurde, handelt es sich um einem Geldtransfer ins Ausland (vorwiegend nach Schwarzafrika) auf dubiose Konten. So ist zum Beispiel immer Vorsicht geboten, wenn Vorkasse von dem Verbraucher geleistet werden soll und der Verkäufer nicht eindeutig zu identifizieren ist. Die Nichtlieferung der gekauften und vorher durch den Kunden bezahlten Ware findet häufig bei Ebay statt. Insbesondere sind Kunden bei den Ebay-Kleinanzeigen betroffen, da dieses Portal einige Sicherheitsmängel hinsichtlich des Käuferschutzes besitzt.

Bauernfängerei mit gefälschten Inkassoschreiben


Skrupellose Gauner und Bauernfänger nutzen oft fingierte Inkassoschreiben um an das sauer verdiente Geld ihrer Opfer zu gelangen. Inzwischen ist die Gaunerei mit fragwürdigen Inkassoschreiben leider kein Einzelfall mehr. Mit gefälschten Schreiben versuchen die unbekannten Täter, die sich als angebliche Inkassofirmen ausgeben, an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Oft soll dabei das in dem Inkassoschreiben geforderte Geld auf ein rumänisches, bulgarisches oder türkisches Konto überwiesen werden. Übrigens – Seriöse Inkassofirmen sind im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet. Dieses Register können Sie auch im Internet aufrufen. Ein Klick genügt und Sie wissen Bescheid, ob das Inkassoschreiben unseriös oder seriös ist.

Öffnen Sie keine PC- oder Smartphone-Anhänge unbekannter Herkunft


Ebenfalls sollten Verbraucher niemals unbekannte Anhänge öffnen, die mit dem PC oder dem Smartphone zugeschickt wurden. Sollten Sie dennoch einen unbekannten Anhang unbeabsichtigt geöffnet haben könnten sich im schlimmsten Fall gefährliche Trojaner oder Viren darin enthalten. Diese herunter geladenen Trojaner oder Viren können u. a. die auf dem PC oder auf dem Smartphone gespeicherten Bankdaten des unbedarften Verbrauchers auslesen. Bei der nächsten Telefonrechnung oder bei dem nächsten Bankauszug folgt dann meist eine böse Überraschung. Dann ist nämlich schlimmstenfalls Ihr gesamtes Geld von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Bauernfängerei mit dubiosen Gewinnversprechungen von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern


Verbraucherdienst e.V. kennt auch die Gaunerei von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern bzw. die Bauernfängerei mit der Vorauszahlung. Dabei werden dem Opfer oft hohe Gewinnversprechen am Telefon von dubiosen Call-Center-Mitarbeitern versprochen. Um den versprochenen Gewinn zu erhalten, muss allerdings das angerufene Opfer – meist sind es unbedarfte und blauäugige Rentner und Senioren - in Vorkasse treten. Denn der hohe Gewinn – meist ein teures Luxusauto – soll von der dubiosen Firma nur mit einer vorher erfolgten Geldüberweisung ausgehändigt werden. Zahlt der angebliche „Gewinner“ den von den Call-Center-Mitarbeitern geforderten Betrag, ist jedoch sein Geld weg. Und der von dem Angerufenen erhoffte große Gewinn – das Luxusautomobil – kommt, wie uns Verbraucher berichten, in der Regel nicht.

Kennen Sie auch den Enkeltrick?


Oder kennen Sie den sogenannten Enkeltrick? Bei dieser Masche ruft ein vermeintlicher „Enkel“ bei dem älteren Mitbürger an. Der Anrufer erzählt, dass er sich in einer finanziellen Notlage befände. Aus diesem Grund bräuchte der Anrufer, der sich als der Enkel des Angerufenen ausgibt eine hohe Summe Geld. Wurde das von dem Betrüger geforderte Geld anschließend von einem Mittelsmann an der Haustür abgeholt, ist das betrogene Opfer schon dem Täter auf dem Leim gegangen. Von dem angeblichen Enkel hört das ahnungslose Opfer in der Regel nichts mehr. Eine hohe Geldsumme – die das Enkeltrickopfer bezahlt hat – ist dazu noch in die Hände von Gaunern und Bauernfängern gelangt.

Vertrauen Sie nicht sofort an Ihrer Haustür klingelnde Handwerker


Ebenfalls ist es– nicht nur für ältere Mitbürger – wichtig, sich einem „Fremden“, der sich auch als Handwerker oder als Vertreter ausgibt, nicht auf Anhieb zu vertrauen. Denn wenn ein Vertreter oder ein Handwerker ungefragt vor Ihrer Tür stehen sollte und für eine fragwürdige Dienstleistung eine hohe Geldsumme verlangt hilft es meist weiter, wenn Sie zuerst misstrauisch sind. Oft hilft es schon weiter, wenn Sie den Unbekannten, der an Ihrer Haustür klingelt, ausweisen lassen. Oder rufen Sie bei der angeblichen Firma an, die den Auftrag mit der Vorkasse erteilt haben soll.

Geben Sie Unbekannten keine persönlichen Kontodaten am Telefon oder im Internet preis


Verbraucherdienst e.V. aus Essen rät auch vorsichtig mit Ihren persönlichen Daten umzugehen. So kann es für Sie als Verbraucher sehr gefährlich werden, wenn Sie unbedacht Ihre persönlichen Daten am Telefon Unbekannten preisgeben. Ihre persönlichen Kontodaten wie die IBAN oder die BIC bzw. Ihre eigene Kreditkartennummer sollten Sie auf jeden Fall keinem unbekannten Dritten ohne Weiteres am Telefon oder im Internet weitergeben. Denn die Gauner und Bauernfänger sind „scharf“ auf Ihre persönlichen Daten. Seien Sie alarmiert, wenn Sie laut Anrufer Ihre persönlichen Daten im Internet oder am Telefon preisgeben sollen. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Im Internet wird in der Regel Verbrauchern nichts geschenkt


Bitte bedenken Sie: In der Regel wird nichts verschenkt. Sofern Sie kein kostenloses Infomaterial bei einer seriösen Institution geordert haben, stellt das Word-Wide-Web zum Teil eine übergroße Verkaufsplattform dar, in der sich leider auch viele unseriöse Unternehmen tummeln. So ist es nicht verwunderlich, dass einige Betrüger mit angeblich kostenlosen Angeboten Verbraucher in die Falle locken. Zum Beispiel werden Konsumenten mit Kochrezepten in eine überteuerte Abofalle gelockt.

Sind Sie ein Opfer vom Gaunerei und Bauernfängerei geworden?


Sind Sie in ein Opfer einer unseriösen Masche geworden? Den Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten in so einem Fall aufzusuchen ist sinnvoll. Denn wir betreuen im Mitgliederauftrag schon seit einigen Jahren Verbraucher, die Opfer von Gaunern und Bauernfängern geworden sind. Sollten Sie durch eine Masche betrogen worden sein, teilen Sie uns diese mit. Denn nur mit der Hilfe von geprellten Verbrauchern können wir erfolgreich im Verbraucherschutz für unsere Mitglieder tätig sein. Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder per E-Mail bestehen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Kaffeefahrt | Räucherkate "sagt Danke" | Abzocke?

Die Firma „Räucherkate“ aus niedersächsischen Vechta verschickt auch dieses Jahr wieder zahlreiche Gewinnschreiben mit Einladungen zu Kaffeefahrten an unzählige bundesdeutsche Haushalte.  Die Zielgruppe an einer Kaffeefahrt von der „Räucherkate“ sind in der Mehrzahl unbedarfte und gutgläubige Rentner und Senioren. Handelt es sich hierbei um Abzocke?



„Räucherkate sagt Danke“ – Kaffeefahrt mit kostenlosen Räucherfisch und einen Gewinn von 800 EUR?


„Die Räucherkate sagt Danke“ – mit diesem Slogan wirbt das Unternehmen aus Niedersachsen, wie Verbraucher uns immer wieder berichteten. Mit einem geschenkten Fernseher, einen kostenlosen und prallgefüllten Warenkorb mit Butter, Räucherfisch, Wein, Kräuterlikör, einem „Gutsherren-Schinken“ sowie einem Gewinn über 800 EUR Bargeld - damit lockt die „Räucherkate“ für die Teilnahme an einer sogenannten Kaffeefahrt mit diesem Unternehmen. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Abzocke? Ausflug mit der „Räucherkate“ ist in Wahrheit eine Werbefahrt zu einer Verkaufsveranstaltung


Angeblich sollen die versprochenen Gewinne, die die „Räucherkate“ ihrer Zielgruppe – gutgläubigen und blauäugigen Rentnern und Senioren – anpreist, schon „bereit stehen“. Wird anschließend die ausgefüllte Antwortkarte, die der Einladung von der „Räucherkate“ beiliegt, ausgefüllt und abgeschickt, wartet meist einige Tage später der agile Rentner in aller Früh auf den Reisebus von der „Räucherkate“ an einer Haltstelle, der ihn zu der versprochenen „Ausfahrt“ mit dem versprochenen Riesengewinn und den vielen kostenlosen Waren mitnimmt. Dieser kostenlose Ausflug von der „Räucherkate“ entpuppt sich allerdings wenig später als eine sogenannte Kaffeefahrt, die in der Regel eine Werbefahrt mit einer Verkaufsveranstaltung ist.

Anstatt eines kostenlosen „Fresskorb“ zuerst eine steile Verkaufsveranstaltung in einem Gasthof


Doch anstatt den gutgläubigen Rentnern zu einem schönen Tagesausflug zu verhelfen, hält der Reisebus nach einer recht kurzen Reisezeit an einem unbekannten Gasthof, wo die „Räucherkate“ in einem angemieteten Saal erst einmal eine langwierige Verkaufsveranstaltung abhält. Ein psychologisch bestens geschulter Verkäufer preist in dieser sterilen „Arbeitsatmosphäre“ eines Saales in einem Wirtshof zuerst überteuerte Produkte an, die woanders (zum Beispiel im Einzelhandel) nur einen Bruchteil des Kaffeefahrtpreises kosten. Von dem kostenlosen „Fresskorb“ als auch von den erhofften Gewinnen von 800 EUR ist zunächst nichts zu sehen. Erst, wenn dementsprechend viele Teilnehmer die überteuerten Produkte gekauft haben, könnte die Kaffeefahrt mit der „Räucherkate“ weitergehen.

Abzocke mit fragwürdigen Produkten mit pharmakologischer Wirkung?


Während sogenannten Kaffeefahrten werden – wie uns Verbraucher immer wieder berichteten – Produkte feilgeboten, die der Gesundheit der meist älteren Teilnehmer dienen sollen. Oft sind es sogenannte Magnetfeldprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel ohne großen Zusatznutzen. Denn oft ist die Gesundheit der Kaffeefahrt-Teilnehmer – in der Regel Rentner bzw. Senioren - angeschlagen. Der psychologisch geschulte Verkäufer auf einer Verkaufsveranstaltung bei einer Kaffeefahrt preist dabei die immer heilende und gesundheitsfördernde Wirkung der einzelnen Produkte an, die er in der Regel nicht richtig medizinisch beweisen kann. So besitzen zum Beispiel die angebotenen Nahrungsergänzungsmittel, die auf  Kaffeefahrten vertrieben werden, keine oder eine sehr geringe pharmakologische Wirkung. Denn dann müssten diese „vielversprechenden“ gesundheitsdienenden Produkte, die bei einer sogenannten Kaffeefahrt angeboten werden, verschreibungspflichtig sein und in der Apotheke verkauft werden.

Produkte über 1.500 EUR werden oft auf Kaffeefahrten mit der „Räucherkate“ erworben


Aber zurück zur Kaffeefahrt mit der „Räucherkate“! – Das Unternehmen verschickt einmal im Jahr Einladungen zu einer „Ausflugsfahrt“ mit einem vollmundigen Gewinnversprechen und kostenlosen Waren im ganzen Bundesgebiet. Am Ende einer Kaffeefahrt mit der „Räucherkate“ musste ein Teilnehmer einen hohen Geldbetrag von mehr als 1.500 EUR für ein Nahrungsergänzungsmittel, für eine Vermittlungsgebühr für eine angeblich gewonnen Reise sowie für ein gewonnenes Handy bezahlen. Zum Beispiel entlarvte sich das angeblich gewonnene „Senioren-Notfall-Handy“ von der „Räucherkate“ einige Tage später als ein „stinknormaler“ 24-Monatsvertrag vom einen „x-beliebigen“ Telefonanbieter.

Der große Haken bei dem versprochenen Gewinn über 800 EUR


Dazu haben die versprochenen Geschenke von der „Räucherkate“ noch einen größeren Haken. Die attraktiven Geldgewinne von 800 EUR existieren bei einer Kaffeefahrt nämlich nicht, da es sich lediglich um ein sogenanntes Gewinnversprechen mit einer Gewinnübergabe handelt. Ein eindeutiger Satz, dass der teilnehmende Rentner diesen Geldbetrag tatsächlich gewonnen hat, ist dem Einladungsschreiben von der „Räucherkate“ nicht zu entnehmen. Also einfacher gesagt– den versprochenen Gewinn über mehrere Hundert Euro gibt es überhaupt nicht!

Geschenke auf Kaffeefahrten sind meist Billigwaren aus Fernost von wenigen Euro-Cent


Die „attraktiven“ Geschenke, die auf einer Kaffeefahrt verschenkt werden, entpuppen sich in der Regel als schlecht hergestellte Billigwaren aus ostasiatischer Produktion. Diese werden jedoch von den Käufern immer wieder durch die gekauften überteuerten Produkte (zum Beispiel die Nahrungsergänzungsmittel) mitfinanziert. Ebenso verhält es sich mit den verschenkten Lebensmitteln, die nach dem Ende der für den Verkäufer finanziell erfolgreichen Verkaufsveranstaltung an die „ausgelaugten“ Kaffeefahrt-Reisenden verteilt werden. In der Regel handelt es sich bei den verschenkten Lebensmitteln um billig eingekaufte Postenware, die meist nur wenige Euro-Cent den Veranstalter im Einkauf gekostet hat.

„Die Räucherkate sagt Danke“ – Kaffeefahrten mit „Räucherkate“? Nein Danke!


Bei einem Einkauf auf einer Verkaufsveranstaltung bei einer Kaffeefahrt zahlen Sie in der Regel viel mehr als im normalen Einzelhandel oder im Internet. Die angebotenen Produkte auf einer Kaffeefahrt mit der „Rächerkate“ sind dazu noch in der Regel noch überteuert und in der Qualität nicht zu empfehlen.

Kaffeefahrt-Anbieter „Räucherkate“ hat nichts zu verschenken!


Kein Anbieter auf einer Kaffeefahrt – also auch die Firma „Räucherkate“ aus Niedersachsen – hat etwas zu verschenken. Ganz zu schweigen von dem hohen Geldgewinn oder einen großen „Fresskorb“ mit Lebensmitteln aller Art. Eine per Infopost verschickte Einladung zu einer sogenannten Kaffeefahrt ist immer mit einer Gewinnübergabe an einen unbekannten Ort – meist ein unbekannter Gasthof – und einer kostenlosen Abholung mit einem gemieteten Reisebus verbunden. Das Einladungsschreiben mit den großen Gewinnversprechen und vielen versprochenen Sachpreisen ist in der Regel eine namentlich an Sie adressierte Postwurfsendung. Dadurch soll eine „intime“ Vertrauensbasis zwischen dem Kaffeefahrt-Anbieter und dem Angeschriebenen suggeriert werden. Seien Sie deshalb immer skeptisch bei einem Einladungsschreiben hinter dem sich nur ein unbekannte Postfach- oder eine Auslandsadresse ohne Telefonnummer oder Internetadresse – wie bei dem Anbieter „Räucherkate“ - verbirgt. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


Welche Erfahrungen hatten Sie mit der „Räucherkate“?


Welche Erfahrungen haben Sie auf einer Verkaufsveranstaltung während einer Kaffeefahrt mit der „Räucherkate“ gemacht. Haben Sie auch ein überteuertes und vielleicht sogar unnützes Produkt auf der Werbefahrt erworben? Wir können Sie bezüglich Kaffeefahrten des Anbieters „Räucherkate“ informieren? Gerne können Sie uns am Telefon oder per E-Mail kontaktieren.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 21. Juli 2015

Branchenbuch | IM Internet Medien Service GmbH | www.regionalesbranchenbuch.net

Haben Sie Rechnung von der „IM Internet Medien Service GmbH“ aus 83052 Bruckmühl für einen kostenpflichtigen Eintrag in das Branchenbuch mit der Webseite www.regionalesbranchenbuch.net erhalten? Handelt es sich gar um Abzocke?

IM Internet Medien Service GmbH - Branchenbuch - www.regionalesbranchenbuch.net - abzocke


Formular von „IM Internet Medien Service“ kommt „analog“ per Post


Ein Gewerbetreibender hat unserem Verein ein Formular von IM Internet Medien Service aus 83052 Bruckmühl in Bayern (Landkreis Rosenheim) zugeschickt. Das Schreiben, das ausgefüllt zurück gesandt werden soll, wird per sogenanntem „Post-Spam“ verschickt. Neben der Vermarktung von Branchenbucheinträgen mittels Korrekturfax bzw. Cold Call gibt es auch im Jahr 2015 noch dieses altmodische (und auch häufig totgeglaubte) Geschäftsmodell mit der Infopost. Dabei wirft der Briefträger einen Werbebrief in den Briefkasten des Gewerbetreibenden ein. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Welche Leistungen bietet die „IM Internet Medien Service GmbH“ an?


Die „Leistungsbeschreibung“ des Branchenbucheintrags „Standard Plus“ in das Internet-Portal www.regionalesbranchenbuch.net vom IM Internet Medien Service soll aus
„zehn Branchenangaben, fünfzig Schlüsselwörter, Standardlink zur Homepage, Positionierung auf Umgebungskarte, eigenständige Datenaktualisierung, Öffnungszeiten, bis zu zehn Bilder / Logos, Angaben von Produkt,- Markennamen usw.“ 
bestehen.

Wie uns Verbraucher berichteten, ist dieser Leistungsumfang bezüglich des Branchenbuchs „IM Internet Medien Service GmbH“ aus 83052 Bruckmühl möglicherweise eventuell nutzlos für den Gewerbetreibenden. Aus diesem Grund ist die Rücksendung des ausgefüllten Formulars mit den „Branchenbucheintrag Ausgabejahr 2015“ nicht zu empfehlen.

IM Internet Medien Service GmbH - Eintragsantrag - www.regionalesbranchenbuch.net - Abzocke
IM Internet Medien Service GmbH | Eintragungsantrag | Februar März 2015

Nur noch die fehlenden Angaben im „Eintragungsantrag“ ausfüllen


Der sogenannte „Eintragungsantrag“ für den sogenannten „Branchenbucheintrag Ausgabejahr 2015“ soll von dem Gewerbetreibenden mit den fehlenden Angaben (zum Beispiel die Faxnummer und die E-Mail-Adresse) ausgefüllt werden. Der Name des Betriebs des angeschriebenen Selbstständigen sowie deren Adresse mit der korrekten Telefonnummer sind schon vorher maschinell ausgefüllt worden.

Annahme des kostenpflichtigen Angebots durch die Unterschrift


Das zugestellte Formular bezüglich des Branchenbucheintrags soll außerdem von dem Selbstständigen unterschrieben werden. Denn durch „die Unterschrift erfolgt die Annahme dieses kostenpflichtigen Angebots im Format des Standard Plus Eintrags.“, ist in den kleingedruckten Fliesstext im unteren Teil des Formulars, die die AGB enthalten, zu lesen. Die AGB der IM Internet Medien Service bezüglich des Branchenbuchs sind kaum lesbar, sodass diese im oft hektischen Geschäftsalltag womöglich übersehen werden.

Abzocke? 1.188 Euro netto pro Jahr (Laufzeit zwei Jahre) – nicht kündbar!


Allerdings bestätigt dann der Gewerbetreibende mit seiner „Unterschrift die Richtigkeit der oben aufgeführten Unternehmensdaten und die Aufnahme in das Branchenbuch zum Preis von pro Monat 99 bzw. pro Jahr 1.188, jeweils zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertssteuer“ Weiter heißt es in den AGB zur Vertragslaufzeit: „Der Vertrag wird auf zwei Jahre fest abgeschlossen und ist innerhalb der Vertragslaufzeit nicht kündbar.“ Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sollte der „Standard Plus Eintrag“ nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrags schriftlich gekündigt werden.

Zielgruppe sind Firmen, Selbstständige und Freiberufler


Auch die Zielgruppe des Branchenbucheintrags wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher erläutert. Dort heißt es schwarz auf weiss: „Es werden nur Daten von Firmen, Selbstständigen und Freiberuflern akzeptiert.“  Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Verbraucherdienst e.V. informiert


Unser Verein informiert Sie gerne über den möglicherweise eventuell nutzlosen Branchenbucheintrag in das Online-Portal www.regionalesbranchenbuch.net. Nutzen Sie unser Verbrauchertelefon oder unseren E-Mail Kontakt:


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 13. Juli 2015

Verbraucher Notruf | Abzocke melden

Sie fanden eine dubiose Gewinnbenachrichtung in Ihrem Briefkasten? Eine unberechtigte Forderung, die Sie sich nicht erklären können? Oder sind Sie in eine Abofalle getappt? Endlich können Sie schnell und direkt unseren Verein für Verbraucherschutz über derartige Ärgernisse informieren – oder als Betroffener andere Verbraucher warnen. Abzocke melden – mit dem Verbraucher Notruf.

Abzocke melden - mit dem Verbraucher Notruf


Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen Verbraucher in eine Abzockfalle geraten können. Schnell ist ein verbindlicher Vertrag unbeabsichtigt abgeschlossen oder aus Sorge vor weiteren Folgen eine unberechtigte Forderung beglichen worden. Verbraucherdienst e.V. hat seit 2009 in mehr als 400 Themen berichtet. Das Ziel des Vereins ist die Stärkung und Wahrung von Verbraucherrechten; deshalb informieren wir nicht nur über aktuelle Verbraucherthemen, sondern helfen und unterstützen auch Betroffene. Die außergerichtliche Unterstützung durch unsere Anwälte und Juristen für unsere Mitglieder ist kostenlos. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Abzocke melden – So nutzen Sie den Verbraucher Notruf


Damit es Betroffenen möglich ist, direkt auf Abzocke zu reagieren, hat Verbraucherdienst e.V. nun den Verbraucher Notruf eingerichtet. Mit Hilfe dieses Notrufs ist es möglich, via Email und Kontaktformular schnell und unkompliziert Ihren persönlichen Fall von Abzocke zu melden.

Abzocke melden - mit dem Verbraucher Notruf


Ein Klick und schon landen Sie auf unserer Informationsseite „Abzocke melden“, auf der wir sogar ein Kontaktformular für Ihre Meldung bereit gestellt haben. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und es werden keine persönlichen Daten weitergegeben. Sie können das Angebot auch selbstverständlich anonym nutzen.

Verbraucher Notruf – Verbraucher warnen Verbraucher


Durch das Sammeln von vielen Informationen ist es unserem Verein für Verbraucherschutz gelungen, Behörden und Verbrauchern ein größeres Gesamtbild über unseriöse Machenschaften aufzuzeigen. Durch das Teilen der Informationen helfen wir Vereinsmitglieder und jene, die es werden möchten, sich gegen dubiose Machenschaften zu wehren. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.
Sie finden den Verbraucher Notruf jeweils auf unseren Webseiten. Den Link zum Kontaktformular finden sie hier - Kontaktformular Abzocke melden. Darüber hinaus ist es natürlich auch möglich, unseren Verein für Verbraucherschutz telefonisch zu erreichen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.





Mittwoch, 1. Juli 2015

Welovedrinks | Abzocke durch Nichtlieferung im Voraus bezahlter Spirituosen

Haben Sie auch schon einmal Marken-Spirituosen beim Getränke-Shop Welovedrinks bestellt? Wurde auch Ihre bestellte und vorher bezahlte Ware nicht geliefert? Das ist leider kein Einzelfall bei diesem Online-Shop! Denn Verbraucherdienst e.V. warnt vor der Abzocke des unseriösen Getränke-Shops, der mit unschlagbaren Schnäppchenangeboten seine blauäugigen Käufer anlockt.



„Moët & Chandon Brut Impérial“ für nur 19,90 Euro ohne Versandkosten


Der bekannte Markenchampagner „Moët & Chandon Brut Impérial“ in der 0,75-Literflasche kostet bei Welovedrinks nur 19,90 Euro. Versandkosten werden beim Kauf nicht berechnet, Bei anderen Internetanbietern werden für dieselbe Flasche Schampus unterschiedliche Preise zwischen circa 30 und 50 Euro verlangt. Kein Wunder, dass Sparfüchse auf der Website Welovedrinks das vermeintliche Schnäppchen kauft. Für einer 2000er Jahrgangs-Schampus werden zum Beispiel bei Welovedrinks nur 169,90 Euro (Stand 30.06.2015) verlangt, obwohl dieser woanders mindestens 249,90 Euro kostet – ein Preisunterschied von sage und schreibe 70 Euro! Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.
Screenshot | welovedrinks.de | 30.06.2015 

Nicht nur Champagner wird „saubillig“ in dem dubiosen Online-Shop Welovedrinks verscherbelt. Das Unternehmen bietet zum Beispiel für schlappe 7,90 Euro eine 0,7-Literflasche „Jägermeister“ an. Im Einzelhandel (zum Beispiel im Supermarkt) muss der Käufer des bekannten Kräuterschnapses aus Wolfenbüttel circa 12 Euro berappen. In dem Online-Shop Welovedrinks werden auch unterschiedlichste Wodkas, Whiskeys, Brände, Gins, Liköre und Cognacs zu unschlagbaren Preisen an die Endverbraucher mit Vorkasse oder PayPal verkauft. Denn hier werden viele weltbekannte Markenspirituosen angeboten. Die Preisvorstellungen des Online-Shops liegen dabei oft unterhalb des üblichen Endverbraucherpreises.

Welovedrinks ist kein Mekka für den passionierten Spirituosen-Liebhaber!


Ein Mekka für den passionierten Alkohol-Genießer, der sein Leben mit günstigen Spirituosen versüßen möchte? Mitnichten! Denn der sparsame Spirituosen-Liebhaber bekommt nie seine bestellte und sofort per PayPal oder per Vorkasse bezahlte Ware. Die Konsequenz wegen des bestellten und nie erhaltenen Alkohols endet dann für den geprellten Käufer schnell in Ernüchterung. Denn auch das schwer erarbeitete Geld für die billig eingekauften Getränke ist futsch! Eine Möglichkeit den bezahlten Geldbetrag wieder zurückzubekommen erweist sich dabei als recht schwierig. Laut den Recherchen der Verbraucherzentrale ist die Betreiberin, die RUNNER RUNNER Online GmbH aus Hamburg (Fritz-Schumacher-Allee 122), nicht per Telefon oder per E-Mail zu erreichen. Somit ist es für den Verbraucher nicht möglich, dass im Voraus gezahlte Geld zurückzuverlangen. Die WAZ (Der Westen) berichtete bereits am 05.06. über die unseriösen Geschäftsgebaren bei dem unseriösen Getränke-Shop aus der Freie und Hansestadt Hamburg. Auch die Kölnische Rundschau warnt vor dem Alkoholika-Onlineshop.

Professionelle gemachte Webseite von Welovedrinks soll Seriosität vortäuschen


Dabei macht die Webseite welovedrinks.de auf den ersten Blick einen sehr professionellen und seriösen Eindruck. Selbst die Spottpreise für die hochwertigen Spirituosen machen den Käufer im ersten Moment nicht stutzig, denn in Online-Shops werden Produkte häufiger zu Schnäppchenpreisen angeboten. Ebenso fehlen unter anderem die genauen Literangaben für die Getränke auf der Webseite von Welovedrinks, die jedoch gesetzlich verpflichtend sind. Auch die negativen Erfahrungen von geprellten Verbrauchern, die dort eingekauft hatten, sind im Internet zu finden. Denn der Hamburger Geschäftsmann Christian Lutz Schoenberger, der Geschäftsführer von Welovedrinks, ist kein Unbekannter, wie der geprellte Verbraucher in dem Artikel des Nachrichtenmagazins Focus nachlesen kann. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Kontaktmöglichkeiten und Kommentarfunktion vom Verbraucherdienst e.V. nutzen


Haben Sie auch Probleme mit Ihrer Bestellung bei dem Getränke-Portal Welovedrinks? Ein unverbindlicher Anruf oder E-Mail genügt zur Kontaktaufnahme.

Oder haben Sie Erfahrungen mit dem Alkoholika-Shop "welovedrinks.de"? Teilen Sie Ihre Meinung zu welovedrinks per Kommentar mit.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 29. Juni 2015

DR Verwaltung AG | USTID-Nr.de | Abzocke mit amtlich wirkenden Registereintrag

Haben Sie die Postwurfsendung mit dem Aufdruck „USTID-Nr.de“ mit einem amtlichen Schreiben einer Bundesbehörde verwechselt? Mit der simplen analogen Geschäftsidee eines per Post geschickten Korrekturfaxes versucht die DR Verwaltung AG oder auch Deutsches Firmenregister zur Erfassung von Gewerbetreibenden aus Bonn mit einem Eintrag in das Online-Portal USTID-Nr.de neue Kunden zu gewinnen.

DR Verwaltung AG | Branchenbuch Eintrag bei USTID-Nr.de | Deutsches Firmenregister zur Erfassung von Gewerbetreibenden

DR Verwaltung AG - Hoffentlich sind Sie nicht in die Abzockfalle getappt!


Die sehr einfachen und analogen Geschäftsmethoden der DR Verwaltung AG mit den Online-Portal USTID-Nr.de (Postwurfsendung) erinnern stark an die der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, worüber Verbraucherdienst e.V. schon in der Vergangenheit berichtete. Hoffentlich haben Sie das Schreiben wegen des Eintrags in das Branchenbuch „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ aus der früheren Bundeshauptstadt Bonn (Potsdamer Platz 2) nicht ausgefüllt und schon abgeschickt! Denn dann wäre es als Gewerbetreibender oder Unternehmer wegen des Eintrags ziemlich teuer geworden. Eine Kündigung des per Faxgerät abgeschlossenen Vertrags mit der DR Verwaltung AG aus Bonn wäre dann für Sie nicht mehr für Sie möglich. Das gilt auch, wenn der Vertragsabschluss per Faxantwort oder per Bandaufzeichnung am Telefon erfolgt ist. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

398,88 Euro netto pro Jahr für einen Registereintrag in USTID-Nr.de


Der Gewerbetreibende soll in dem Formular von der DR Verwaltung AG nur seine Firmendaten ergänzen und „durch ankreuzen bestätigen und korrigieren“. Danach soll der Selbstständige das ausgefüllte Schreiben „gebührenfrei per Fax“ an eine angegebene Faxnummer schicken. Bei dieser Dienstleistung von der DR Verwaltung AG (USTID-Nr.de) handelt es sich jedoch um keinen kostenlosen Service einer deutschen Behörde, obwohl das Layout des Schreibens im ersten Moment so aussieht. Denn die Leistungen bezüglich einer „Erfassung gewerblicher Firmendaten inkl. Umsatzsteuer-IdNr.“ betragen für den Gewerbetreibenden stolze 398,88 Euro netto pro Jahr. Mit der Absendung des ausgefüllten Schreibens hätte der Gewerbetreibende einen Vertrag über zwei Jahre mit automatischer Verlängerung abgeschlossen. Widerruf des Vertrags nicht mehr möglich.

Drohung mit möglichen Inkassoschreiben und SCHUFA-Eintrag


Auf der Rückseite des Korrekturfaxes der Postwurfsendung steht kaum leserlich: „Der angebotene Firmeneintrag kostet 33,24 Euro im Monat bzw. 398,88 Euro netto pro Jahr. Der Gesamtpreis für zwei Jahre beträgt 797,76 Euro netto.“ Weiter heißt es dort: „Es handelt sich um einen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten für Werbemarketing, redaktionellen Aufwand, Lizenzgebühren, Programmierung, Erwerb von Hochleistungsservern sowie Miete für Rechenzentren.“ Ebenso können die Daten des Gewerbetreibenden auch an Dritte weitergeleitet werden. So liest der Gewerbetreibender weiter in den abgedruckten AGB: „Er erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Vertragserfüllung auch an Dritte, z.B. Rechtsanwälte, Inkassounternehmen oder die SCHUFA weitergegeben dürfen.“ Damit droht die DR Verwaltung AG aus Bonn mit dem Internet-Portal USTID-Nr.de indirekt schon mit möglichen Inkassoschreiben sowie mit einem üblen SCHUFA-Eintrag.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist immer kostenlos


Übrigens – die Vergabe der sogenannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit den das Bonner Unternehmen die Gewerbetreibenden anwirbt ist in der Bundesrepublik Deutschland immer kostenlos. Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern erfolgt ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und nicht durch einen dubiosen Drittanbieter. Unternehmen und Gewerbetreibende müssen bei dem zuständigen Finanzamt die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beantragen. Das Finanzamt leitet anschließend den gestellten Antrag an die Bundesbehörde, die sich ebenfalls in der alten Bundeshauptstadt Bonn befindet. In der offiziellen Stellungsnahme des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) kann der Interessierte diese Informationen nachlesen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

DR Verwaltung AG | USTID-Nr.de | Eintragsangebot von USTID-Nr.de | Abzocke | Bonn
Eintragsangebot | USTID-Nr.de | 18.02.2015

Abzocke? Schauen Sie sich doch einmal den Firmensitz der USTID-Nr.de über „Google Street View“ an!


Die DR Verwaltung AG hat mit der USt-IdNr., der eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmen bezüglich der Umsatzsteuer, nichts am Hut. Bei der Postwurfsendung handelt es sich um eine geschickte Täuschungsaktion an Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Unternehmern. Diese sollen den Eindruck erhalten, dass es sich bei dem dubiosen Registereintrag um ein amtliches und seriöses Schreiben von einer Bundesbehörde handelt. Die dubiose Firma hinter dem kostenpflichtigen Registereintrag gibt ihren Firmensitz mit der Postadresse „Potsdamer Platz 2“ an. Schauen Sie sich doch einmal diese Anschrift bei „Google Street View“ an. Sie werden überrascht sein, wo sich diese Firma befindet!


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 25. Juni 2015

Schlüsseldienst | Kosten | Abzocke mit überhöhten Rechnungen?

Schnell aus dem Haus und in der Hektik den Haustürschlüssel vergessen? Schnell hat man sich ausgesperrt und muss einen Schlüsseldienst kontaktieren. Leider sind in der Branche auch einige schwarze Schafe zu finden. Wurden Sie auch einmal von einem unseriösen Schlüsseldienst mit einer überhöhten Rechnung über mehrere Hundert Euro Opfer von Abzocke? Was ist zu tun, wenn ein Schlüsseldienst Ihre Notlage ausnutzt und hohe Kosten in Rechnung stellt?



Abzocke mit überhöhten Schlüsseldienst-Rechnungen?


Wir berichten in diesem Beitrag nur über die unseriösen Unternehmen der Schlüsseldienst-Branche, die ihre ahnungslosen Kunden mit vielen Tricks abzocken. Es gibt jedoch auch genügend seriöse Firmen, die dem Kunden angemessene Preise anbieten. Deshalb sollte der Verbraucher schon vor einem möglichen Notfall eine solche Telefonnummer eines seriösen ortsansässigen Schlüsseldiensts ausfindig gemacht haben. Am besten tragen Sie diese Telefonnummer immer bei sich. Dann können Sie dort bei einem Schlüsselverlust anrufen. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Wucher - 828 Euro für eine Türöffnung


Verbraucher, die sich aus ihrer Wohnung oder aus ihrem Haus ausgesperrt haben und anschließend einen Schlüsseldienst anrufen müssen, gelangen oft nicht an ein ortansässiges seriöses Unternehmen. Wird ein x-beliebiger Schlüsseldienst von dem Ausgesperrten angerufen fallen zu der üblichen Kostenpauschale für ein neues Türschloss und dem Öffnen der Haustür noch die Kosten für Benzin und die Fahrzeit an, die mit hohen Aufschlägen den Abgezockten berechnet werden, sofern es sich um ein „schwarzes Schaf“ handelt. Kommt der Schlüsseldienst dazu noch in der Nacht wird oft ein saftiger Zuschlag von dem Ausgesperrten verlangt. Laut eines Zeitungsartikels der Rheinischen Post musste ein Verbraucher aus Hilden bei Düsseldorf stolze 828 Euro an einen Schlüsselnotdienst bezahlen. Für Elisabeth Schoenemans, der Leiterin der Langenfelder Verbraucherzentrale, ist dies „Ein typischer Fall von Abzocke“, da „sich in der Schlüsseldienst-Branche etliche schwarze Schafe tummeln.“

Unseriöse Firmen verlangen sofortige Barzahlung


Sollten Sie jedoch eine überhöhte Rechnung eines unseriösen Schlüsseldienstes sofort bar bezahlt haben, ist es für den Abgezockten schwierig an das gezahlte Geld zu gelangen. Aber gerade darauf spekulieren die unseriösen Schlüsseldienst-Unternehmen und verlangen von ihren Kunden die sofortige Barzahlung ihrer überhöhten Rechnungsbeträge. Oft erhält der Verbraucher von Mitarbeitern eines unseriösen Schlüsseldienstes nicht einmal eine Rechnung, die später angefochten werden kann. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


So erkennen Sie die schwarzen Schafe der Branche


Sollten die schwarzen Schafe der Schlüsseldienstbranche auf sofortige Barzahlung pochen und mit Sanktionen gegenüber den Kunden drohen, empfiehlt Verbraucherdienst e.V. die Polizei einzuschalten. Übrigens – seriöse Unternehmen haben keine 0180er- und / oder 0800er-Telefonnummern in ihren Anzeigen. Die Öffnung einer zugefallenen Tür kostet dann circa 200 Euro. Zahlen Sie nicht sofort ohne den Erhalt einer Rechnung. Ein geforderter Teilbetrag sollte von dem Verbraucher nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Dann kommt auch kein als „Einbruchschutz“ getarnter blauer Polizeiwagen zu Ihnen, der Sie in Nachhinein mit einer überteuerten Dienstleistung abzockt.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Haben Sie eine Wucher-Rechung von einem unseriösen Schlüsseldienst erhalten? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie, wenn Sie eine überteuerte Rechnung von einem unseriösen Schlüsseldienst erhalten haben – und das sogar deutschlandweit.


Dienstag, 9. Juni 2015

Facebook - Abofalle | Fortunfive UG | Mahnung wegen Abofalle von Restposten-Portal

Verbraucherdienst e.V. warnt vor der Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus dem rheinischen Düsseldorf (Münsterstraße 330), die Facebook-User mit Gutscheinen und teuren Elektronik-Artikeln in die Abofalle gelockt haben sollen. Inzwischen sollen im Auftrag dieses Unternehmens Mahnungen mit gelben Briefumschlägen und dem Aufdruck „Gerichtlicher Mahnbescheid“ an die ahnungslosen Verbraucher geschickt worden sein. Dabei handelt es sich anscheinend um eine geschickte Verbrauchertäuschung. Denn diese Briefe sind möglicherweise keine Mahnbescheide, sondern sind nur Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen, die im Auftrag der Fortunfive UG versandt werden.


Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus Düsseldorf soll Facebook-User abgezockt haben


Die abgezockten Facebook-User sollen mit einem Gutschein, mit einem iPhone oder mit einer PS4 in die Kostenfalle gelockt worden sein, indem diese auf einen Werbebanner bei Facebook geklickt haben. Der von dem Facebook-User angeklickte Banner soll anschließend auf die kostenpflichtige Abofalle der Firma Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. geführt haben, die die Business-to-Business-Portale Lieferantenguru.de, Lieferanten-guru.de, Grosshandel-b2b.biz oder Vermittlungs.guru betreibt. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


 „Computer Bild“ berichtete bereits über die Abzocke via Facebook


Die bekannte PC- Zeitschrift „Computer Bild“ berichtete bereits am 21.03.2015 auf ihrer Online-Plattform über die oben erwähnten dubiosen Geschäftsgebaren des Düsseldorfer Unternehmens. Laut des Artikels der „Computer Bild“ sollen schon mehrere Tausende Facebook-User in die kostenpflichtige Abofalle gelockt worden sein. Dabei wird die im Netz übliche Schnäppchenmentalität mancher Facebook- bzw. Internet-User von der Düsseldorfer Firma gnadenlos ausgenutzt. Anstatt eines Schnäppchens von wenigen Euros muss der geworbene Facebook-User anschließend einen teuren Abovertrag bezahlen, deren Zielgruppe eigentlich Gewebetreibende, Händler oder Unternehmer sind, die Waren an Endverbraucher verkaufen. Bei einer Nichtzahlung des hohen Abobetrags soll die Düsseldorfer Firma sogar eine Mahnungen in einem gelben Briefumschlag verschicken, die Mahnbescheiden zum Täuschen ähnlich sehen.


Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. soll bereits Ende Januar 2015 Insolvenz angemeldet haben


Die Düsseldorfer Firma Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L.,  die die Verbraucher in die Abofalle gelockt haben soll, soll sich jedoch seit Ende Januar 2015 angeblich in Auflösung befinden, wie die Zeitschrift „Computer Bild“ in dem oben genannten Artikel erwähnte. Allerdings lassen sich die Online-Plattformen auch heute (08.06.2015) im Internet über die bekannte Google-Suche aufrufen. Der Betreiber dieser Webseiten, die Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus der Landeshauptstadt Düsseldorf, wird ebenfalls noch im Impressum angezeigt. Das Kontaktformular zur kostenpflichtigen Anmeldung auf diesen B-to-B-Portalen existiert außerdem noch. Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten meldete sich selbstverständlich nicht an. Deshalb konnten wir die Interaktivität auf dem Kontaktformular nicht testen.


Wie funktioniert die Abzocke an ahnungslosen Verbrauchern?


Die abgezockten Facebook-Benutzer sollen mit einem sogenannten Gewinnspielversprechen mittels eines Werbebanners in die Kostenfalle gelockt worden sein. Der ahnungslose Verbraucher sollte anschließend auf ein Kontaktformular in die Verbraucherfalle gelockt werden. Danach sollte der Verbraucher seine Kontaktdaten in diesem Formular eintragen.


289,98 Euro mit einem Klick auf Lieferanten-guru.de!


Werden die persönlichen Daten gutgläubig von dem Verbraucher (dem Facebook-User) anschließend eingegeben und das Kleingedruckte überlesen, ist anschließend ein gewerblicher Vertrag mit einem kostenpflichtigen Abo abgeschlossen worden. Neben dem Kontaktformular, dass der ahnungslose Verbraucher ausfüllen soll, steht zu den anfallenden Kosten in fast unleserlicher Schrift zu lesen: „Für die Nutzung unserer Plattform fallen kosten in Höhe von 240€ pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten an. Zuzüglich eine Einrichtungsgebühr von 49,98€“ Der Hinweis, dass das Angebot von der Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. nur auf Gewerbetreibende, Unternehmer oder auf Händler abzielt, findet sich ebenfalls im unleserlichen Bereich: „Die Nutzung unserer Plattform ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig.“ Weiter heißt es in kaum leserlicher Schrift: „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Nutzungsstatus. Durch Betätigen des Buttons "kostenpflichtig ANMELDEN" entstehen Ihnen Kosten von 240€/Jahr, bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren und einer Einrichtungsgebühr von 49,98€.“  Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Lieferanten-guru - Homepage- Anmeldung - verpixelt (Stand 08.06.2015)


Business-Portal für Händler mit Restposten bzw. Waren aus Insolvenzen und Restbeständen


Auch über die angeblichen Leistungen des Online-Portals erfährt der ahnungslose Endverbraucher nur in fast unleserlichen Lettern: „Unsere Leistungen - vollen Zugriff auf Lieferanten, Hersteller und Großhändler - direkt auf die Top-Konditionen der Lieferanten zugreifen und so bis zu 90% im Einkauf sparen - intelligente Suche nutzen, um Artikel schneller zu finden“ Denn das Düsseldorfer Unternehmen soll mit diesen Online-Portalen einen sogenannten Business-to-Business-Handel betreiben, der Restposten und Waren aus Insolvenzen oder nicht verkauften Restbeständen als Zwischenhändler an gewerbliche Händler, Gewerbetreibende oder Unternehmen verkauft.


Verbraucher werden wie Gewerbetreibende, Händler oder Unternehmer behandelt


Sollten Sie sich jedoch als Endkunde– und nicht als Gewerbetreibender bzw. Händler – angemeldet haben, gilt für Sie nicht mehr die übliche Verbrauchergesetzgebung. So ist es zum Beispiel nicht mehr möglich, den abgeschlossenen Vertrag mit der Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. wieder zu kündigen. Bei einer Nichtzahlung der Rechnung erfolgt später eine Mahnung, denn das Online-Portal ist für gewöhnliche Verbraucher, die nicht mit Restposten oder Insolvenzware handeln, in der Regel nicht zu gebrauchen.


Verbraucherdienst e.V. informiert unverbindlich

Verbraucherdienst e.V. informiert Verbraucher unverbindlich bezüglich Rechnungen und Mahnungen von der Fortunfive AG (haftungsbeschränkt) i.L. Laut den Informationen des Online-Portals der Zeitschrift „Computer Bild“ sollen bereits mehr als 10.000 Facebook-User Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen erhalten halten. Sie können den eingetragenen Verein aus Essen per E-Mail oder per Telefon erreichen. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.