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Freitag, 4. Februar 2022

Pluuz.de – Mitgliedschaft - Erfahrungen einer Verbraucherin

Das Internetportal der Group Logistic ApS mit dem Namen Pluuz bietet diverse Artikel zum Einkaufspreis an. Eine Verbraucherin wandte sich an uns, weil sie neben einer Bestellung ebenfalls eine unerwünschte Mitgliedschaft erhielt.

Titel: Pluuz.de – Mitgliedschaft - Erfahrungen einer Verbraucherin


Shopping-Portal mit Abo-Funktion

„Große Rabatte – große Marken garantiert!“ heißt es auf dem Shopping-Portal Pluuz (pluuz.de), betrieben von einer Group Logistic ApS aus Dänemark. Eine Verbraucherin wandte sich mit einer Email an uns, um Unterstützung anzufordern. Es geht um eine unbewusst abgeschlossene Mitgliedschaft auf Pluuz.de.

Das Portal bietet unterschiedliche Artikel an, die mit günstigen Rabatten („Einkaufspreis“) zum Kauf angeboten werden sollen. Auffallend empfanden wir die eingeschränkten Zahlungsmethoden: so wurden bei unserem Besuch nur Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptiert. Andere Möglichkeiten suchten wir, doch wurden nicht fündig.

Sollte ein Verbraucher ein Produkt auf Pluuz.de kaufen, so wird eine Mitgliedschaft bei Pluuz abgeschlossen. Dieses Abo ermöglicht dem Kunden, auch in Zukunft von den auf der Seite angebotenen und vergünstigten Produkten zu profitieren.

Pluuz de: Unbewusst Mitgliedschaft abgeschlossen

Die bereits erwähnte Mail möchten wir an dieser Stelle wiedergeben. Sie ist recht knapp gehalten, aber bringt das Problem auf den Punkt, Zitat: „Unbewusst Mitgliedschaft seit 03.2020 für 14 € pro Monat bei pluuz.de. Was kann ich tun?“ - Zitatende. Scheinbar besteht die vertragliche Bindung bereits seit beinahe einem Jahr, doch würde es nicht überraschen, wenn die monatlichen Zahlungen in Höhe von 14 EUR umgangssprachlich „untergehen“.

Bei unserer Recherche im Netz fanden wir Beiträge über Pluuz.de, die ebenfalls vor ungewollten Mitgliedschaften im nach einem Kauf warnen. Scheinbar soll dieser Club, der mit großen Rabatten auf bekannten Marken wirbt, ebenfalls auf Vergleichsportalen dargestellt worden sein. Besonders jene Verbraucher, die „mal eben schnell“ im Internet shoppen wollen, könnten eine ungewollte Dienstleistung wie die Mitgliedschaft abgeschlossen haben.

Beim Online-Shopping bitte beachten!

Wir möchten Verbraucher darauf hinweisen, dass vor einem „blinden“ Kauf beim Online-Shopping die geltenden AGB des jeweiligen Portals wenigstens einmal „quergelesen“ werden. Natürlich ist eine genaue Prüfung der beste Weg, besonders sollten die Punkte „Kosten“ und „Widerruf“ oder „Kündigung“ beachtet werden.

Darüber hinaus möchten wir dazu ermuntern, vor einem Klick zu viel, die Zahlungsmöglichkeiten und das Impressum des jeweiligen Shops zu prüfen. Werden als Zahlungsmittel ausschließlich Vorkasse und Kreditkarten angeboten, muss es sich nicht zwangsläufig um ein unseriöses Angebot handeln, Vorsicht ist aber geboten.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Pluuz.de und einer Mitgliedschaft gemacht? Wir bieten allgemeine Infos via E-Mail und Telefon:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 12. Januar 2021

Aliaz Cooperation LLC – Forderung für Blackhead Killer

Auch im Jahr 2021 kam es zu einer Inkassoforderung im Auftrag der Aliaz Cooperation LLC. Die Zahlung für das Produkt „Blackhead Killer“ soll laut eines vorliegenden Schreibens noch ausstehen. Beauftragt wurde das Inkassounternehmen „Inkassolution GmbH“.

Titel: Aliaz Cooperation LLC – Forderung für Blackhead Killer


Blackhead Killer – beliebtes Produkt auf „Onlineshopping-59“

Wenn Unwissende die Bezeichnung „Blackhead Killer“ hören bzw. lesen, dann könnte die Verwirrung groß sein. Was ist gemeint? Ein Film? Ein Musiker? Nein, es handelt sich um ein Produkt aus dem Bereich Kosmetik. Im Netz ist zu lesen: „Blackhead Killer ist seit vielen Monaten ein absolutes Trendprodukt im Beautybereich und der Topseller bei diversen Shops (…) eine beliebte schwarze Gesichtsmaske, die direkt auf der Haut eingesetzt wird, damit effektiv möglichst alle Mitesser entfernt werden können.“

Anbieter dieses Produkts ist unter anderem die Firma „Aliaz Cooperation LLC“. Wir berichteten bereits im Mai 2020 über das Angebot dieser Firma, die laut der vorliegenden Unterlagen ihren Sitz in Riga hat. Wahrscheinlich wurde es über die Webseite Onlineshopping-59.com vertrieben, zumindest erweckt eine vorliegende Rechnung den Eindruck.

Laut der Rechnung sollen 30 Blackhead Killer für einen Preis von insgesamt 109,60 EUR bestellt worden sein. Auf dem Schreiben ist ein Kundenhinweis zu lesen, der auf einen Kundendienst bei Onlineshopping-59.com verweist. Bezahlt werden soll die offene Summe über ein Portal namens „Paylantic“.

Aliaz Cooperation LLC : Ein betroffener Verbraucher berichtete

Ein betroffener Verbraucher meldete sich, um seine Erfahrungen Aliaz Cooperation LLC zu schildern. Zitat: „Am 07.07.20 erhielt meine Tochter Hatun Demir ein Bestellung zugestellt die nie jemand bestellt hatte. Die Internetseite ist uns unbekannt. Es wurden uns 30 "BLACKHEAD KILLER PEEL-OFF MASK" geliefert mit der Produktnummer 490. Fällig ist die Rechnung am 21.07.20 wir würden gerne stornieren aber haben keine Möglichkeit die Seite zu kontaktieren. Durch Recherchen haben wir gelesen das mehrere nicht bestellte Ware von Onlineshopping-59.com erhalten haben. Es wurde bereits ein Inkassoverfahren diesbezüglich eingeleitet, wir haben mehrmals versucht den Onlineshop zu kontaktieren um die Ware zurück zu schicken, jedoch hat sich niemand gemeldet.“ Zitatende.

Scan: Rechnung Aliaz Cooperation / Blackhead Killer / Jul 2020
Rechnung Aliaz Cooperation / Blackhead Killer / Jul 2020


Es folgte eine Forderung durch Inkassolution Deutschland GmbH

Auch diese Zahlungsaufforderung durch die Inkassolution Deutschland GmbH liegt uns vor. In dem Schreiben wird der Empfänger aufgefordert, eine noch offene Gesamtsumme in Höhe von von 191,68 EUR zu zahlen. Das Inkassobüro nennt sogar die IP-Adresse und die Email-Adresse, die bei der Bestellung festgestellt sein sollen. Die dazugehörige Webseite, auf der das Produkt bestellt worden sein soll, konnten wir nicht feststellen.

Im Internet finden sich zahlreiche Berichte und Erfahrungen von Betroffenen, wir berichteten häufiger über die diversen Produkte Aliaz Cooperation LLC. Es soll sogar vorgekommen sein, dass Verbraucher ohne Bestellung sogar unerwartete Lieferungen erhalten haben sollen.

Hilfe bei Aliaz Cooperation

Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Produkten der Firma Aliaz Cooperation? Oder haben Sie bereits eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Sie erhalten von uns erste allgemeine Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

Tel: 0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 9. Oktober 2015

Thermomix Vorwerk | Vorkassebetrug in Fake-Shops?

Den Staubsauger „Kobold“ von Vorwerk kennt bestimmt jede Hausfrau. Kennen Sie auch das Küchengerät Thermomix, das bereits seit 1961 produziert wird? Das aktuelle Model TM 5 ist ein Multifunktionsgerät von der Wuppertaler Unternehmensgruppe „Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG“ vom Mühlenweg 17-37. Die Allround-Küchenmaschine Thermomix kann die fleißige Hausfrau nicht offiziell in diversen Online-Shops und im stationären Einzelhandel als Neugerät kaufen. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.

Thermomix Vorwerk  Vorkassebetrug in Fake-Shops


Vorkassebetrug mit den Thermomix von Vorwerk in inoffiziellen Fake-Shops


Dennoch versuchen vermutlich immer wieder sogenannte Vorkassebetrüger in diversen Fake-Shops im Internet an das sauer verdiente Geld der Hausfrau bzw. der Verbraucherin zu erlangen. Geldbeträge über mehrere Hundert EUR für einen originalen Thermomix von Vorwerk aus Wuppertal-Barmen oder ein kostengünstigeres Plagiat sind dann allerdings keine Seltenheit. Aber dann im schlimmsten Fall ihr Geld im „Nirvana“ verschwinden. Denn überwiesenes Geld, das per Vorkasse an Unbekannte aus dem „Netz“ überwiesen wurde, sieht die Verbraucherin in der Regel nie mehr wieder!

Küchengerät Thermomix von Vorwerk aus Wuppertal nur im Direktvertrieb offiziell erhältlich


Der offizielle Vertrieb der multifunktionellen Vorwerk-Küchenmaschine Thermomix funktioniert ähnlich wie das Tupperware-Konzept über den Direktvertrieb. Ein Kauf eines Neugeräts über den stationären Einzelhandel oder in inoffiziellen Online-Shops ist nicht möglich:

„Dies geschieht einerseits über sogenannte „Repräsentantinnen“, die den potenziellen Kunden besuchen und das Gerät vorführen. Andererseits erfolgt der Direktvertrieb der Geräte seit einigen Jahren auch über eigene Läden. Bis zum Juni 2013 wurden nach Angaben des Herstellers vier Millionen Geräte verkauft. Der Umsatz belief sich 2013 auf 204 Millionen Euro. In Deutschland gibt es rund 7000 Vertreterinnen für Thermomix sowie 70 regionale Studios, in denen Kochkurse angeboten werden. Weltweit wird die Küchenmaschine in über 60 Ländern vertrieben. Ein besonderes Merkmal, das auch mit dem Direktvertriebsprinzip verbunden ist, sind die speziell für das Gerät geschriebene Rezepte und Kochkurse, die der Hersteller anbietet. Die Rezepte werden als Kochbücher, Rezepthefte oder als Mobile App vermarktet.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Thermomix).

Kosten von 1.109 EUR und etwa acht Wochen Wartezeit bei einer Bestellung über Vorwerk


Der stolze Neubesitzer eines offiziell erworbenen Thermomix von dem Wuppertaler Unternehmen Vorwerk muss 1.109 EUR für die Küchenmaschine mit den „üblichen Funktionen wie Rühren, Mixen, Kneten und Zerkleinern, aber auch weitere Funktionen wie Wiegen, Erwärmen, Kochen und Dünsten“ bezahlen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Thermomix). Eine Wartezeit von etwa acht Wochen inbegriffen. Vorwerk begründet das lange Warten mit der großen Nachfrage, die weit über den Erwartungen des Unternehmens hinausgehen. (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/internet-abzocke-verbraucherschuetzer-warnen-vor-thermomix-schwindel-1.2670568).

Inoffizielle Angebote für den Thermomix von Vorwerk in Internet


Im Internet gibt es jedoch auch unzählige inoffizielle Angebote von Thermomix-Geräten, die dann für die Hausfrau bedeutend preiswerter sind. Ein Thermomix von Vorwerk kostet im Internet zwar nur noch etwa 699 EUR, was ebenfalls noch recht kostspielig ist. Verglichen mit dem Originalpreis von 1109 EUR ist dieser Preis ein Schnäppchen. Die knapp 700 EUR für den Thermomix sollen manchmal anschließend in diversen Online-Shops mittels Vorkasse beglichen werden. Das bezahlte Haushaltsgerät soll anschließend binnen zwei Tagen anstatt acht Wochen von dem inoffiziellen Anbieter geliefert werden. Dabei handelt es höchstwahrscheinlich nicht um Neugeräte sondern um funktionierende Gebrauchtware. Denn einen neuen Thermomix gibt es nur offiziell von Vorwerk aus Wuppertal im Direktvertrieb, wie schon oben erwähnt wurde.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnte bereits vor unseriösen Vorkassebetrügern


Doch bei einigen Fake-Shops im Internet gibt höchstwahrscheinlich es einen Haken. Das im Voraus bezahlte Haushaltsgerät wird womöglich nicht geliefert und der ziemlich hohe Geldbetrag von fast 700 EUR ist dann „futsch“. Deshalb warnte bereits die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor sogenannten Vorkassebetrügern, die den Thermomix von Vorwerk inoffiziell in diversen Online-Shops anbieten sollen:

Umfangreiche Berichterstattung in den deutschen Medien


In der Zwischenzeit berichteten unter anderem die Süddeutsche Zeitung, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, die Rheinische Post, die Kölnische Rundschau, die Neue Osnabrücker Zeitung sowie das Nachrichtenmagazin Focus Online und die Online-Plattform netzwelt.de über die angeblichen Vorkassebetrugs-Maschen beim inoffizellen Kauf eines Thermomix-Geräts. Verbraucherdienst e.V. warnt ebenfalls vor dem sogenannten Vorkassebetrug im Internet bei unseriösen und inoffiziellen Händlern bezüglich der Allround-Küchenmaschine aus Wuppertal.


Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


Haben Sie auch Probleme bezüglich eines Kaufs des Küchengeräts Thermomix TM 5, welches nicht offiziell bei der „Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG“ erworben wurde? Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder über unser Verbrauchertelefon bestehen. Mitglied sein heißt – ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 1. Juli 2015

Welovedrinks | Abzocke durch Nichtlieferung im Voraus bezahlter Spirituosen

Haben Sie auch schon einmal Marken-Spirituosen beim Getränke-Shop Welovedrinks bestellt? Wurde auch Ihre bestellte und vorher bezahlte Ware nicht geliefert? Das ist leider kein Einzelfall bei diesem Online-Shop! Denn Verbraucherdienst e.V. warnt vor der Abzocke des unseriösen Getränke-Shops, der mit unschlagbaren Schnäppchenangeboten seine blauäugigen Käufer anlockt.



„Moët & Chandon Brut Impérial“ für nur 19,90 Euro ohne Versandkosten


Der bekannte Markenchampagner „Moët & Chandon Brut Impérial“ in der 0,75-Literflasche kostet bei Welovedrinks nur 19,90 Euro. Versandkosten werden beim Kauf nicht berechnet, Bei anderen Internetanbietern werden für dieselbe Flasche Schampus unterschiedliche Preise zwischen circa 30 und 50 Euro verlangt. Kein Wunder, dass Sparfüchse auf der Website Welovedrinks das vermeintliche Schnäppchen kauft. Für einer 2000er Jahrgangs-Schampus werden zum Beispiel bei Welovedrinks nur 169,90 Euro (Stand 30.06.2015) verlangt, obwohl dieser woanders mindestens 249,90 Euro kostet – ein Preisunterschied von sage und schreibe 70 Euro! Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.
Screenshot | welovedrinks.de | 30.06.2015 

Nicht nur Champagner wird „saubillig“ in dem dubiosen Online-Shop Welovedrinks verscherbelt. Das Unternehmen bietet zum Beispiel für schlappe 7,90 Euro eine 0,7-Literflasche „Jägermeister“ an. Im Einzelhandel (zum Beispiel im Supermarkt) muss der Käufer des bekannten Kräuterschnapses aus Wolfenbüttel circa 12 Euro berappen. In dem Online-Shop Welovedrinks werden auch unterschiedlichste Wodkas, Whiskeys, Brände, Gins, Liköre und Cognacs zu unschlagbaren Preisen an die Endverbraucher mit Vorkasse oder PayPal verkauft. Denn hier werden viele weltbekannte Markenspirituosen angeboten. Die Preisvorstellungen des Online-Shops liegen dabei oft unterhalb des üblichen Endverbraucherpreises.

Welovedrinks ist kein Mekka für den passionierten Spirituosen-Liebhaber!


Ein Mekka für den passionierten Alkohol-Genießer, der sein Leben mit günstigen Spirituosen versüßen möchte? Mitnichten! Denn der sparsame Spirituosen-Liebhaber bekommt nie seine bestellte und sofort per PayPal oder per Vorkasse bezahlte Ware. Die Konsequenz wegen des bestellten und nie erhaltenen Alkohols endet dann für den geprellten Käufer schnell in Ernüchterung. Denn auch das schwer erarbeitete Geld für die billig eingekauften Getränke ist futsch! Eine Möglichkeit den bezahlten Geldbetrag wieder zurückzubekommen erweist sich dabei als recht schwierig. Laut den Recherchen der Verbraucherzentrale ist die Betreiberin, die RUNNER RUNNER Online GmbH aus Hamburg (Fritz-Schumacher-Allee 122), nicht per Telefon oder per E-Mail zu erreichen. Somit ist es für den Verbraucher nicht möglich, dass im Voraus gezahlte Geld zurückzuverlangen. Die WAZ (Der Westen) berichtete bereits am 05.06. über die unseriösen Geschäftsgebaren bei dem unseriösen Getränke-Shop aus der Freie und Hansestadt Hamburg. Auch die Kölnische Rundschau warnt vor dem Alkoholika-Onlineshop.

Professionelle gemachte Webseite von Welovedrinks soll Seriosität vortäuschen


Dabei macht die Webseite welovedrinks.de auf den ersten Blick einen sehr professionellen und seriösen Eindruck. Selbst die Spottpreise für die hochwertigen Spirituosen machen den Käufer im ersten Moment nicht stutzig, denn in Online-Shops werden Produkte häufiger zu Schnäppchenpreisen angeboten. Ebenso fehlen unter anderem die genauen Literangaben für die Getränke auf der Webseite von Welovedrinks, die jedoch gesetzlich verpflichtend sind. Auch die negativen Erfahrungen von geprellten Verbrauchern, die dort eingekauft hatten, sind im Internet zu finden. Denn der Hamburger Geschäftsmann Christian Lutz Schoenberger, der Geschäftsführer von Welovedrinks, ist kein Unbekannter, wie der geprellte Verbraucher in dem Artikel des Nachrichtenmagazins Focus nachlesen kann. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Kontaktmöglichkeiten und Kommentarfunktion vom Verbraucherdienst e.V. nutzen


Haben Sie auch Probleme mit Ihrer Bestellung bei dem Getränke-Portal Welovedrinks? Ein unverbindlicher Anruf oder E-Mail genügt zur Kontaktaufnahme.

Oder haben Sie Erfahrungen mit dem Alkoholika-Shop "welovedrinks.de"? Teilen Sie Ihre Meinung zu welovedrinks per Kommentar mit.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 29. August 2014

Wettbewerbszentrale | Abmahnung | Online Shops



13.06.2014 00.00 Uhr. Das neue Widerrufsrecht in den AGB trat in Kraft. Ohne Übergangsfrist. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohten  und werden auch zurzeit an Gewerbetreibende verschickt! 

Wegen neuem Widerrufsrecht Abmahnung von der Wettbewerbszentrale


Da die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Richtlinie2011/83/EU – Verbraucherrechtrichtlinie (VRRL) am 13.06.2014 komplett und ohne Übergangsfrist zu deutschem Recht wurde, bekam auch Herr U.S. aus G. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom 23.07.2014 von der Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart). Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 

Mit der Umsetzung der Verbraucherrechtrichtlinie  in deutsches Recht (Gesetz
zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung) sollten die Rechte der Verbraucher verbessert werden.

Eine Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus, eine Angleichung der Rechtsvorschriften in den EU-Ländern sowie die Beseitigung von Hindernissen im Binnenmarkt und im grenzüberschreitenden Handel sind die Ziele. Viele Änderungen bei abgeschlossenen Verträgen, unter anderem beim Widerrufsrecht, sind die Folge. Werden selbst kleinste Informationspflichten, zum Beispiel das Widerrufsrecht  in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von Online-Shops nicht umgesetzt,  kann es leicht zu einer Abmahnung von der Wettbewerbszentrale oder einer anderen Kanzlei kommen. Denn solche wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind bei Abmahnanwälten sehr beliebt, da diese schnell und einfach verfasst werden können.

Wer ist die Wettbewerbszentrale?


Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., auch als Wettbewerbszentrale oder WBZ bekannt, hast ihren Hauptsitz in Bad Homburg. Ferner bestehen noch weitere Außenstellen in Hamburg, Dortmund, Stuttgart und München. Die Wettbewerbszentrale ist durch das gehäufte Verschicken von Abmahnungen im Bereich des Internets schon bekannt geworden. In der Abmahnung von Herrn U.S. aus G. tritt die Wettbewerbszentrale als Mandant als auch als Abmahner auf! Die Wettbewerbszentrale ist somit Auftraggeber und Vollstrecker in Personalunion!

Bezüglich der des neuen Widerrufsrechts vom 13.96.2014 sei die Wettbewerbszentrale auf den Online-Shop des Herrn U.S. aufmerksam geworden. In der Abmahnung wird von dem Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Herrn Rechtsanwalt Dr. Pfeffer, behauptet, dass die veraltete Widerrufsbelehrung in den ABG des Online-Shops des Gewerbetreibenden in mehreren Punkten nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspräche. Seine Widerrufsbelehrung weiche nach § 312 k Ab.1 BGB (Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) ab, was zum Nachteil der Verbraucher sei. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen. 


Beim neuem Widerrufsrecht gelten nur noch 14 Tage!


Laut der Abmahnung von der Wettbewerbszentrale müssten die Verpflichtungen zur Erfüllung der Erstattung innerhalb 14 Tagen nach § 357 Abs. 1 BGB (Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen) gewährt werden. Herr U.S. aus G. gebe aber 30 Tage an, was jedoch rechtwidrig sei. Ebenso müsse Herr U.S. neben der Belehrung zum Widerrufsrecht ein gesetzliches Muster-Widerrufsformular seinen Online-Käufern zur Verfügung stellen. Laut Ziffer 9 der ABG des Online-Shops von Herrn U.S. beschränke er seine Haftung auch bei der Verletzung von Leben, Körper und der Gesundheit von Personen. Dieses sei nach §307 Ziff. 7a BGB (Inhaltskontrolle) nicht in Einklang zu bringen. Ferner seien die Gerichtsstandstandsvereinbarung seines Online-Shops sowie weitere Punkte nicht in Übereinstimmung mit der neuen Gesetzesregelung, auch bezüglich des Widerrufsrechts, in Einklang zu bringen, konnte Herr U.S. in seiner Abmahnung von der Wettbewerbszentrale nachlesen.

Veraltetes Widerrufsrecht in alten AGB-Klauseln!


In ihrer Abmahnung betone die Wettbewerbszentrale, dass die Beschwerde exakt auf die veralteten AGB-Klauseln mit dem veralteten Widerrufsrecht verfasst sei. Die bemängelten Klauseln in den AGB des Online-Shops von Herrn U.S seien bezüglich des Widerrufsrechts von der Wettbewerbszentrale geprüft worden. Die Wettbewerbszentrale empfehle ebenfalls in ihrer Abmahnung die kompletten AGB von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Außerdem müsse der Gewerbetreibende Herr U.S. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung  (nach § 1 UKlaG) an die Wettbewerbszentrale bis zum 08.08.2014 abgeben. Dazu fordere die Wettbewerbszentrale einen Pauschalbetrag über 246,10 Euro in der vorformulierten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigelegt ist.


Wegen veraltetem Widerrufsrecht Ordnungsgeld oder Vertragsstrafe!


Wird die geforderte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigelegt ist, nicht von dem Gewerbetreibenden abgeben, ruft die die Wettbewerbszentrale in der Regel die Einigungsstellen der Industrie- und Handelskammern (IHK) an (§ 15 UWG). Erscheint darauf hin der Abgemahnte nicht kann sogar ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Sollte es trotz der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu einer erneuten schuldhaften Zuwiderhandlung bezüglich des Wettbewerbsrechts in den AGB des Online-Shops von Herrn U.S. kommen, könne die Wettbewerbszentrale sogar eine Vertragsstrafe über 4.000 Euro vor Gericht einklagen.


Streitwert über 25.000 Euro wegen veraltetem Widerrufsrecht!


In einer anderen Abmahnung vom 31.07.2014, die auch dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt und nicht von der Wettbewerbszentrale kommt, fordert die Kanzlei Schaetze & Partner aus Köln einen weit aus höherem Geldbetrag. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung müsse das Mitglied D.H. aus E. wegen des Rechtsverstoßes bezüglich des Widerrufsrechts 476 Euro bis zum 15.08.2014 an die Kanzlei zahlen. Da es sich um einen Streitwert über 25.000 Euro handeln würde, könne die Mandantschaft der Kanzlei, ein Mitbewerber des Abgemahnten, bei einer erneuten Zuwiderhandlung bezüglich des Widerrufsrechts diesen stolzen Geldbetrag bei Gericht einfordern. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.