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Dienstag, 12. Mai 2026

Deutsche Gewinnwelt GmbH - Vorsicht bei Forderungen

Titel: Deutsche Gewinnwelt GmbH - Vorsicht bei Forderungen

Viele Verbraucher erhalten derzeit angebliche Anwaltsschreiben (postalisch oder via E-Mail) wegen offener Forderungen aus Gewinnspielen oder Aboverträgen. Die Firma "Deutsche Gewinnwelt GmbH" wurde in Zusammenhang mit derartigen Forderungen genannt.

Die Benachrichtigungen können offiziell wirken und die ansonsten typischen Merkmale wie Aktenzeichen, Fristen und Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder Gerichtsverfahren enthalten. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um zweifelhafte oder sogar gefälschte Forderungen, die einzig und alleine dazu dienen, Empfänger zur Zahlung zu drängen oder deren Daten abzugreifen.

Dr. Frieden & Partner bieten "Kündigung" online

Typisch ist, dass Betroffene sich an keinen Vertragsabschluss erinnern oder nie bewusst an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel teilgenommen haben. Die Schreiben setzen häufig auf Druck und Angst, damit schnell gezahlt wird. Teilweise werden bekannte Kanzleinamen missbraucht oder erfundene Inkassounternehmen eingesetzt.

In einem aktuellen Beispiel wird auf der Webseite "Rechtspartnerschaft" von "Dr. Jürgen Frieden & Partner" ein Kündigungsformular für die "Deutsche Gewinnwelt GmbH" präsentiert. Dieses Formular soll vollständig ausgefüllt werden, um eine Kündigung für das Lotto-Abo einzuleiten. 

In der sogenannten "Kündigungserklärung" ist jedoch von einem Vertragsverhältnis mit einer Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH die Rede.

Screenshot "Kündigungsformular Dr. Frieden & Partner
Screenshot "Kündigungsformular Dr. Frieden & Partner / Mai 2026

Vorsicht! Nicht zahlen

  • Nicht vorschnell zahlen
  • Schreiben genau prüfen
  • Keine persönlichen Daten elektronisch (z.B. online) übermitteln
  • Keine persönlichen Daten telefonisch bestätigen

Besonders wichtig: Ein echtes Anwaltsschreiben bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt ist. Anbieter müssen nachweisen können, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde.

Wer betroffen ist, sollte Ruhe bewahren und Fristen prüfen. Vor allem sollte überprüft werden, ob die genannte Kanzlei bzw. der Rechtsanwalt im offiziellen Anwaltsregister zu finden ist. In dem vorliegenden Fall hat unsere Recherche zu keinem Ergebnis geführt!

Wir berichten regelmäßig über Warnungen und unseriöse Zahlungsaufforderungen. Sollten Sie ebenfalls eine Fake-Forderung melden wollen oder Hilfe bei einem seriösen Inkassobrief suchen, nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 22. Dezember 2025

Plan Inkasso GmbH, Rheinberg – Warnung vor Forderung

Titel: Plan Inkasso GmbH, Rheinberg – Warnung vor Forderung

Zum Jahresende freuen sich viele auf entspannte Weihnachtsfeiertage und den darauffolgenden Jahreswechsel. Nicht selten wird es aber vor dem eigentlich Fest hektisch und stressig – Geschenke müssen gekauft und verpackt werden, ein Tannenbaum besorgt und noch so viel mehr. Ausgerechnet in diesen Momenten melden sich Störenfriede, die mit gefälschten Inkassoschreiben ihre eigene Weihnachtskasse aufbessern wollen.

Im aktuell vorliegenden Fall handelt es sich um eine Forderung von dem angeblichen Inkassounternehmen Plan Inkasso GmbH. Der Sitz soll laut des Briefkopfes in der Finkenstrasse in Rheinberg sein, der Unterzeichner ein gewisser Dr. RA Thomas Schumacher.

Scan: Anschreiben Plan Inkasso GmbH
Anschreiben Plan Inkasso / Dez 2025


Deshalb ist das Schreiben der Plan Inkasso unseriös

Die Plan Inkasso behauptet in einem vorliegenden Brief, der uns durch ein Mitglied vorgelegt wurde, dass angeblich eine offene Forderung der EG-Lotterie vorliegen würde. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, soll sich die Empfängerin melden. Sollten Sie ebenfalls eine Nachricht von der Plan Inkasso GmbH aus Rheinberg erhalten haben, so raten wir dringend von einer Kontaktaufnahme ab. Hier sind weitere Auffälligkeiten:

  • Keine Nennung des Auftraggebers/der Auftraggeberin
  • Keine Forderungsaufstellung, keine Kosten
  • Keine Fristen
  • Keine Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister

Lassen Sie sich die Feiertage nicht verderben und NEHMEN SIE KEINEN KONTAKT zum Absender auf.

Auch die VBZ Brandenburg hat dieses Unternehmen in ihre Liste der betrügerischen Inkassoschreiben aufgenommen: MEHR

Hilfe bei seriösen Forderungen

Es handelt sich bei der oben beschriebenen E-Mail um keine seriöse Inkassoforderung. In der Vergangenheit wurden uns jedoch von Mitgliedern Briefe von eingetragenen Inkassounternehmen vorgelegt, mit denen mehrere hunderte Euro für Dienstleistungen und Abos gefordert wurden.

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 9. September 2025

Post von der Dienst Inkasso GmbH: Fragen und Antworten

Titel: Post von der Dienst Inkasso GmbH: Fragen und Antworten

Das Wichtigste in Kürze

Dienst Inkasso GmbH: Bei Erhalt des Briefes bitte beachten:

  • Es handelt sich nicht um eine seriöse Inkassoforderung
  • Nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen
  • Überprüfen Sie, ob Verträge mit Gewinnspielen bestehen
  • Absender im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen

Die meisten von uns werden sich vielleicht daran erinnern, wann sie zuletzt etwas Positives im Briefkasten fanden. Zum Beispiel die eine Postkarte, die uns aus einem Urlaub heraus erreichte, mit einer ausführlichen Beschreibung des Traumwetters – zum neidisch werden! Doch leider sieht der Alltag am Briefkasten deutlich trüber aus, wenn überhaupt mal was ankommt.

Dienst Inkasso GmbH – nicht nur der Name fällt negativ auf

Rechnungen, Werbemails und Mahnungen. Allesamt weniger erfreuliche Post, die aber erledigt werden will. Es gibt noch eine weitere Kategorie, die trotz der Existenz von E-Mails weiterhin hartnäckig auf den Postweg beharrt: Fake-Inkasso-Briefe.

Uns wurde ein ebensolcher Brief von einer Verbraucherin zur Besprechung vorgelegt. Der Absender „Dienst Inkasso GmbH“ hat nicht viel vorzuweisen, aber überzeugt zumindest mit einer herausstechenden Eigenschaft: Der Firmenname wird sich nur schwer durch Suchmaschinen finden lassen.

Keine Mahnung, keine Forderung

Es erscheint unpassend, das Schreiben der Dienst Inkasso GmbH als Forderung oder Mahnung einzuordnen. Zwar deutet die Firmenbezeichnung wortwörtlich auf ein Inkassounternehmen hin, was aber nicht bedeuten muss, dass es sich dabei auch um ein solches handeln muss. Wir überprüften, ob eine Firma mit diesem Namen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Die kurze Antwort lautet: Nein.

Für eine längere Antwort möchten wir an dieser Stelle die anderen Auffälligkeiten dieses Schreibens benennen. Es fehlen wichtige Informationen, die in einer seriösen Zahlungsaufforderung eines eingetragenen Inkassounternehmens wahrscheinlich zu finden sind.

Kaum verwertbare Informationen

Aus einem ernstgemeinten Brief müsste klar hervorgehen, welches Unternehmen überhaupt den Auftrag erteilt hat. Was war Vertragsgegenstand? Wann wurde das Produkt/die Dienstleistung gekauft? Und wie viel soll sie gekostet haben? Inkassogebühren? Mahngebühren? All diese wichtigen Information sind in dem Schreiben der Dienst Inkasso GmbH nicht zu entnehmen.

Scan: Brief von Dienst Inkasso GmbH / Sep 2025
Brief von Dienst Inkasso GmbH / Sep 2025


Zugegeben, eigentlich möchte die Dienst Inkasso GmbH mit ihrem Brief hauptsächlich warnen. Anders lässt sich der Inhalt kaum erklären: wegen nicht definierter „offener Forderungen“ wurde ein „Mahnverfahren“ und eine „Kontopfändung“ beantragt. Interessanterweise wurde auch eine Kontonummer dazu abgedruckt, aber anonymisiert.

Das sollten Empfänger beachten

Wenn die Empfängerin an einer „außergerichtlichen Lösung“ interessiert sei und das „Abonnement beenden“ möchte, soll man sich umgehend mit dem Absender Dienst Inkasso GmbH in Verbindung setzen. Davon möchten wir an dieser Stelle DRINGEND ABRATEN.

Beherzigen sie stattdessen diese Tipps:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Absender auf
  • Besuchen Sie nicht die angegebene Webseite, interagieren Sie nicht damit
  • Sollten Sie von dieser Firma angerufen werden, notieren Sie die die Nummer und melden diese der Bundesnetzagentur
  • Sollten Sie unbekannte Forderungen begleichen, zahlen Sie nicht ohne Prüfung

Vorsicht vor Fake-Forderungen

Betroffene sollten auf keinen Fall Zahlungen leisten, im Falle von Emails keine persönlichen Daten übermitteln und keine Links betätigen. Lieber direkt als SPAM markiert werden, damit zukünftige Betrugsversuche erschwert werden. Fake-Inkassobriefe, die via Postweg eintrafen, wirken besonders in der Ablage P (wie Papierkorb) gut aufgehoben.

Wir berichten regelmäßig über Abzocke, Betrug und Fake-Forderungen. Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, so können Sie gerne Ihre Erfahrungen mitteilen.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Mittwoch, 11. Juni 2025

Kanzlei Dr. Müller & Kollegen: Warnung vor E-Mail Forderung

Im Auftrag einer „Gewinn49 GmbH“ fordert das fiktive Rechtsanwaltsbüro „Kanzlei Dr. Müller & Kollegen“ fast 300 EUR. Wie sollen Empfänger, die solche Forderungen via E-Mail erhalten haben, reagieren?

Titel: Kanzlei Dr. Müller & Kollegen: Warnung vor E-Mail Forderung


Gewinn49 GmbH: Angebliches Abo nicht bezahlt

An der Sophienstraße 22 befinden sich Räumlichkeiten der Humboldt-Universität zu Berlin, aber auch der vermeintliche Sitz der Kanzlei „Dr. Müller und Kollegen“. Scheinbar sollen dort zwei Personen mit Doktortitel und einem identischen Nachnamen tätig sein, ein Dr. Thomas Müller und ein Dr. Matthias Müller.

Diese Informationen entnahmen wir einer aktuellen Zahlungsaufforderung, die eine Verbraucherin via E-Mail erhalten hat. Besagte Kanzlei behauptet, dass eine Forderung der Mandantin Gewinn49 GmbH (Neuer Wall 80, 20354 Hamburg) nicht beglichen worden sein soll. Die Hauptforderung beträgt 220,00 EUR, doch zuzüglich der Mahn- und Rechtsanwaltsgebühren ergibt sich eine Summe von insgesamt 280,00 EUR.

Der Absender Kanzlei Dr. Müller & Kollegen behauptet, dass ein Mahnbescheid beantragt wird, sollte nicht fristgerecht gezahlt werden. Wann die Frist endet oder wohin überhaupt überwiesen werden soll, wird in der vorliegenden E-Mail nicht mitgeteilt.

Kündigungsformular inklusive

Statt den nötigen Informationen oder gar Belegen, die einer Zahlungsaufforderung beiliegen könnten, ist dieser E-Mail ein Kündigungsformular angehängt. Mit diesem Formular soll sich ein angeblich bestehendes Vertragsverhältnis mit der „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH“ kündigen lassen – zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, der aber ungenannt bleibt.

Gleichzeitig soll dieses Formular der Kanzlei Dr. Müller & Kollegen aber auch dazu dienen, eine Bestätigung der EmpfängerInnen einzuholen, dass die vermeintlich offene Forderung noch ausgeglichen wird.

Am Ende des Formulars ist ein Button mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“ zu sehen. Wir raten dringend davon ab, diesen Button zu betätigen und dem Link zu folgen.

Scan: Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S1 / Juni 2025
Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S1 / Juni 2025
Scan: Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S2 / Juni 2025
Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S2 / Juni 2025

Scan: Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S3 / Juni 2025
Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S3 / Juni 2025


Nicht klicken, nicht zahlen

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich hinter dem Button/Link Schadsoftware befindet. An folgenden Faktoren können Sie Fake-Forderungen erkennen:

  • Die URL und E-Mail Adresse des Absenders beachten, oft sind dort erste Hinweise zu sehen, dass es sich hier um einen Betrug handeln könnte
  • Adressen und Kontaktdaten überprüfen und ggf. im Netz vergleichen, ob dort tatsächlich ein solches Unternehmen existiert
  • Rechtsdienstleistungsregister bzw. Anwaltsregister nutzen, um die bekannten Daten abzugleichen
  • Viele Schreib- und Formfehler
  • Sehr kurze Fristen, Bankverbindung liegt im Ausland

Update: Dr. Holzbrecht & Kollegen

Mittlerweile wurde bekannt, dass weitere E-Mails unterwegs sind, die inhaltlich nahezu identisch sind. Folgende Unterschiede sind jedoch bekannt:

ABSENDER: Rechtsanwalt Dr. Andre Holzbrecht, "Gladbachen" Str. 79, 402190 Düsseldorf. Besonders die kreative PLZ ist in diesem Fall zu beachten.
LOGO: Ein nigelnagelneues Logo für eine überwiegend kopierte Mail.
ADRESSE: Die angegebenen Informationen sind für die Planung eines Besuchs vollkommen ungeeignet, da eine eine "Gladbachen-Str." in Düsseldorf nicht existiert. 

Es gilt in diesem Fall das Gleiche wie im vorangegangenen Fall: Nicht zahlen!

Vorsicht vor falschen Forderungen

Betroffene sollten auf keinen Fall Zahlungen leisten, keine persönlichen Daten übermitteln und keine Links betätigen. Solche Mails sollten direkt als SPAM markiert werden, damit zukünftige Betrugsversuche erschwert werden.

Sollten bereits Daten oder Geld übermittelt worden sein, ist die Polizei der passende Ansprechpartner, um gegebenenfalls eine Strafanzeige zu stellen.

Wir berichten regelmäßig über Abzocke, Betrug und Fake-Forderungen. Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, so können Sie gerne Ihre Erfahrungen mitteilen.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 13. Mai 2025

Bundeszentralamt für Steuern: Warnung vor Fake-Schreiben

Vorsicht vor gefälschten E-Mails, angeblich versandt von der BZSt. Es werden Summen um die 500 EUR gefordert, doch auch sind die Daten von jenen Empfängern in Gefahr, welche auf die Schreiben reagieren.

Titel: bundeszentralamt-fuer-steuern-warnung-vor-schreiben-steuererklaerung

Das Wichtigste in weniger als 300 Worten: Aktuell sind gefälschte Schreiben mit dem Betreff "Hinweis zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023" im Umlauf - angeblich versandt vom Bundeszentralamt für Steuern. Hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Reagieren Sie nicht, zahlen Sie nicht. Das BZSt verschickt keine solchen E-Mails.

Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern!

Zurzeit sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Unter dem Vorwand einer „wichtigen Mitteilung zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023“ fordern die Absender eine Zahlung wegen eines angeblichen Verspätungszuschlags.

Das Problem ist: auf dem ersten Blick könnten EmpfängerInnen dieses Schreibens davon ausgehen, dass es sich hierbei um ein seriöses Schreiben handeln könnte. Grund dafür ist die Aufmachung, unter anderem zeigt die Fußzeile korrekte Daten.

Uns liegen derzeit mehrere Formulare vor, die an unterschiedliche Unternehmer gesandt wurden. Beide sind am gleichen Tag erstellt worden, unterscheiden sich jedoch in der geforderten Summe.

Scan: Fake-Schreiben BZSt Seite 01
Fake-Schreiben BZSt Seite 01
Scan: Fake-Schreiben BZSt Seite 02
Fake-Schreiben BZSt Seite 02


Aufforderung, auf einen Link zu klicken oder sofort Geld zu überweisen

Wichtig: Diese E-Mails sind FÄLSCHUNGEN!

Das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht für Einkommensteuer oder Verspätungszuschläge zuständig – dafür sind ausschließlich die örtlichen Finanzämter verantwortlich.

Niemals Anhänge öffnen, Links anklicken oder Zahlungen leisten! Die Mails könnten Schadsoftware enthalten oder zu Phishing-Webseiten führen.

So schützen Sie sich:

  • Prüfen Sie E-Mail-Absender genau – offizielle Steuerbescheide kommen nicht per E-Mail.
  • Öffnen Sie keine Anhänge oder Links aus unbekannten Quellen.
  • Geben Sie niemals persönliche oder Zahlungsdaten per E-Mail weiter.

Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten: Sofort löschen – und auf keinen Fall reagieren.

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Donnerstag, 22. Februar 2024

TECOM: Rechnung für „besondere Ansprüche“ erhalten?

Vor einiger Zeit berichteten wir über TEWORK Rechnungen, die haufenweise bei Verbrauchern im Briefkasten landeten und für Verunsicherung sorgten. Leider gibt es scheinbar einen Nachfolger: TECOM.

Titel: TECOM: Rechnung für „besondere Ansprüche“ erhalten?

90 EUR Forderung für Anruf

Bei der Überschrift zu diesem Beitrag haben wir zugebenermaßen etwas zensiert. Eigentlich lautet die Bezeichnung der berechneten Dienstleistung: „Service für besondere sexuelle Ansprüche“. Aber um nicht von den Filtern von den Suchergebnissen ausgeschlossen zu werden, beschlossen wir eine leichte Abänderung.

Jetzt zum eigentlichen Thema: ein Verbraucher erhielt eine Rechnung von einem Absender namens TECOM. Er soll vor ungefähr einen Monat angeblich den oben genannten Service genutzt haben - um 16:59 Uhr und 9 Millisekunden. Kosten für diesen speziellen Anruf: die runde Summe in Höhe von 90,00 EUR. TECOM erklärt in ergänzenden Hinweisen, dass der Service über „eine normale Handy oder Festnetznummer kontaktiert“ wurde. Beruhigend, dass Rauch- und Klopfzeichen folglich ausgeschlossen scheinen.

TECOM will bares Geld zugeschickt bekommen

Zusätzlich versichert TECOM, dass der Anruf nicht über die Telefonrechnung abgerechnet wird. Aus diesem Grund soll der Betrag in bar (!) per Einschreiben an ein Postfach in Prag (Tschechei) gesandt werden. Das ist aber auch der einzige Hinweis auf eine gültige Kontaktadresse, welche TECOM preisgibt. Für all jene, die ungerne 90,00 EUR in bar verschicken möchten, bietet der Absender noch eine Überweisung via SEPA an. Natürlich handelt es sich hierbei auch um eine tschechische Bankverbindung.

Insgesamt bleiben nach Erhalt der Rechnung 8 Tage Zeit, um die geforderte Summe zu zahlen. Wird nicht gezahlt, will TECOM die Forderung „im Wege des Factorings geltend“ machen. Das „Einziehen im Wege des echten Factorings abgetretener Forderungen“ ist „keine Inkassodienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes“, entschied der BGH (Urteil vom 21.03.2018 VIII ZR 17/17). Es handelt sich demzufolge um keine Inkassoforderung, auch wenn es Empfänger unter Umständen annehmen könnten.

Scan: TECOM Rechnung  / Feb 2024
TECOM Rechnung  / Feb 2024


Nicht zahlen! Warum das Schreiben unseriös ist

Besonders auffällig bei diesem Schreiben ist, dass im Briefkopf oder Fußbereich des Briefes weder eine Anschrift noch eine Telefonnummer oder dergleichen zu finden ist. Einzig alleine eine Emailadresse ist hinterlegt, die einen Hinweis auf eine Internetpräsenz geben könnte. Diese Seite befindet sich aber bei unserem Besuch „Under Construction“ (Stand: 21.02.2024). Es sind zwar einige Fotos dargestellt, welche aber mit der Rückwärtssuche von Google schnell als Fake identifiziert werden konnten. Es sei denn, manche der dargestellten Mitarbeiter haben Doppelgänger.

Wir warnen Empfänger des Schreibens davor, die geforderte Summe zu zahlen. Es handelt sich um keine seriöse Rechnung. Folgende Indizien sprechen dagegen:

  • Keine persönliche Anrede
  • Keine Kontaktinformationen, keine Anschrift
  • Kein genannter Auftraggeber, Gläubiger
  • Schreibfehler, Formatierungsfehler
  • Einschüchterungsversuche mit Themen wie gewisse „Ansprüche“

Nicht getätigte Anrufe müssen nicht bezahlt werden. Sollten Sie als Empfänger keine Hotlines genutzt haben bzw. die Service-Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben, müssen Sie auch nicht zahlen.

Wir helfen unseren Mitgliedern bei seriösen Rechnungen, Mahnungen und Inkassoforderungen. Haben Sie Fragen dazu, so können Sie gerne Kontakt aufnehmen.

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Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Freitag, 9. Oktober 2015

Thermomix Vorwerk | Vorkassebetrug in Fake-Shops?

Den Staubsauger „Kobold“ von Vorwerk kennt bestimmt jede Hausfrau. Kennen Sie auch das Küchengerät Thermomix, das bereits seit 1961 produziert wird? Das aktuelle Model TM 5 ist ein Multifunktionsgerät von der Wuppertaler Unternehmensgruppe „Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG“ vom Mühlenweg 17-37. Die Allround-Küchenmaschine Thermomix kann die fleißige Hausfrau nicht offiziell in diversen Online-Shops und im stationären Einzelhandel als Neugerät kaufen. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.

Thermomix Vorwerk  Vorkassebetrug in Fake-Shops


Vorkassebetrug mit den Thermomix von Vorwerk in inoffiziellen Fake-Shops


Dennoch versuchen vermutlich immer wieder sogenannte Vorkassebetrüger in diversen Fake-Shops im Internet an das sauer verdiente Geld der Hausfrau bzw. der Verbraucherin zu erlangen. Geldbeträge über mehrere Hundert EUR für einen originalen Thermomix von Vorwerk aus Wuppertal-Barmen oder ein kostengünstigeres Plagiat sind dann allerdings keine Seltenheit. Aber dann im schlimmsten Fall ihr Geld im „Nirvana“ verschwinden. Denn überwiesenes Geld, das per Vorkasse an Unbekannte aus dem „Netz“ überwiesen wurde, sieht die Verbraucherin in der Regel nie mehr wieder!

Küchengerät Thermomix von Vorwerk aus Wuppertal nur im Direktvertrieb offiziell erhältlich


Der offizielle Vertrieb der multifunktionellen Vorwerk-Küchenmaschine Thermomix funktioniert ähnlich wie das Tupperware-Konzept über den Direktvertrieb. Ein Kauf eines Neugeräts über den stationären Einzelhandel oder in inoffiziellen Online-Shops ist nicht möglich:

„Dies geschieht einerseits über sogenannte „Repräsentantinnen“, die den potenziellen Kunden besuchen und das Gerät vorführen. Andererseits erfolgt der Direktvertrieb der Geräte seit einigen Jahren auch über eigene Läden. Bis zum Juni 2013 wurden nach Angaben des Herstellers vier Millionen Geräte verkauft. Der Umsatz belief sich 2013 auf 204 Millionen Euro. In Deutschland gibt es rund 7000 Vertreterinnen für Thermomix sowie 70 regionale Studios, in denen Kochkurse angeboten werden. Weltweit wird die Küchenmaschine in über 60 Ländern vertrieben. Ein besonderes Merkmal, das auch mit dem Direktvertriebsprinzip verbunden ist, sind die speziell für das Gerät geschriebene Rezepte und Kochkurse, die der Hersteller anbietet. Die Rezepte werden als Kochbücher, Rezepthefte oder als Mobile App vermarktet.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Thermomix).

Kosten von 1.109 EUR und etwa acht Wochen Wartezeit bei einer Bestellung über Vorwerk


Der stolze Neubesitzer eines offiziell erworbenen Thermomix von dem Wuppertaler Unternehmen Vorwerk muss 1.109 EUR für die Küchenmaschine mit den „üblichen Funktionen wie Rühren, Mixen, Kneten und Zerkleinern, aber auch weitere Funktionen wie Wiegen, Erwärmen, Kochen und Dünsten“ bezahlen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Thermomix). Eine Wartezeit von etwa acht Wochen inbegriffen. Vorwerk begründet das lange Warten mit der großen Nachfrage, die weit über den Erwartungen des Unternehmens hinausgehen. (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/internet-abzocke-verbraucherschuetzer-warnen-vor-thermomix-schwindel-1.2670568).

Inoffizielle Angebote für den Thermomix von Vorwerk in Internet


Im Internet gibt es jedoch auch unzählige inoffizielle Angebote von Thermomix-Geräten, die dann für die Hausfrau bedeutend preiswerter sind. Ein Thermomix von Vorwerk kostet im Internet zwar nur noch etwa 699 EUR, was ebenfalls noch recht kostspielig ist. Verglichen mit dem Originalpreis von 1109 EUR ist dieser Preis ein Schnäppchen. Die knapp 700 EUR für den Thermomix sollen manchmal anschließend in diversen Online-Shops mittels Vorkasse beglichen werden. Das bezahlte Haushaltsgerät soll anschließend binnen zwei Tagen anstatt acht Wochen von dem inoffiziellen Anbieter geliefert werden. Dabei handelt es höchstwahrscheinlich nicht um Neugeräte sondern um funktionierende Gebrauchtware. Denn einen neuen Thermomix gibt es nur offiziell von Vorwerk aus Wuppertal im Direktvertrieb, wie schon oben erwähnt wurde.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnte bereits vor unseriösen Vorkassebetrügern


Doch bei einigen Fake-Shops im Internet gibt höchstwahrscheinlich es einen Haken. Das im Voraus bezahlte Haushaltsgerät wird womöglich nicht geliefert und der ziemlich hohe Geldbetrag von fast 700 EUR ist dann „futsch“. Deshalb warnte bereits die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor sogenannten Vorkassebetrügern, die den Thermomix von Vorwerk inoffiziell in diversen Online-Shops anbieten sollen:

Umfangreiche Berichterstattung in den deutschen Medien


In der Zwischenzeit berichteten unter anderem die Süddeutsche Zeitung, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, die Rheinische Post, die Kölnische Rundschau, die Neue Osnabrücker Zeitung sowie das Nachrichtenmagazin Focus Online und die Online-Plattform netzwelt.de über die angeblichen Vorkassebetrugs-Maschen beim inoffizellen Kauf eines Thermomix-Geräts. Verbraucherdienst e.V. warnt ebenfalls vor dem sogenannten Vorkassebetrug im Internet bei unseriösen und inoffiziellen Händlern bezüglich der Allround-Küchenmaschine aus Wuppertal.


Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


Haben Sie auch Probleme bezüglich eines Kaufs des Küchengeräts Thermomix TM 5, welches nicht offiziell bei der „Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG“ erworben wurde? Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder über unser Verbrauchertelefon bestehen. Mitglied sein heißt – ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Montag, 24. August 2015

HRB Tailor GmbH | Rechnung | Handelsregister-Bekanntmachungen

Haben Sie Erfahrungen mit einer Rechnung von der HRB Tailor GmbH aus Frankfurt am Main (Westendstraße 19) gemacht? Die Frankfurter Firma vermarktet Handelsregisterbekanntmachungen in eine private Onlinedatenbank an Gewerbetreibende. Der Gewerbetreibende, der die anschließende Rechnung von der HRB Tailor GmbH bezahlt ist dann leider in eine Kostenfalle getappt.

HRB Tailor GmbH | Rechnung | Handelsregister-Bekanntmachungen

Rechnung von der HRB Tailor GmbH über 796 EUR


Unmittelbar nach einer Handelsregisteränderung im Bundesanzeiger verschickt die HRB Tailor GmbH einen Brief an das entsprechende Unternehmen. Der Inhalt dieses Schreibens ist eine Aufforderung für einen Eintrag für 796 EUR in die private Onlinedatenbank der Frankfurter Firma HRB Tailor GmbH. Bei einer Änderung im Handelsregister durch den Gewerbetreibenden erhält dieser im Anschluss eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Eintrag in das private Register der HRB Tailor GmbH (http://www.handelsregisterbekanntmachungen.eu) - mit einem vorgefertigten Überweisungsträger. Damit soll es dem Gewerbetreibenden äußerst leicht gemacht werden den geforderten Geldbetrag für die dazugehörige Rechnung schneller zu überweisen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. Fake Rechnungen: Keine amtlichen Handelsregister-Bekanntmachungen

Das uns vorliegende Schriftstück ist nur eine kostenlose Offerte. Bei der Dienstleistung des Frankfurter Unternehmens HRB Tailor GmbH handelt es sich um eine nichtamtliche Eintragung in ein private Registers der Firma, die jedoch als amtlich wirkende Handelsregister-Bekanntmachungen getarnt sind. Bei privaten Handelsregister-Bekanntmachungen in ein x-beliebiges Verzeichnis besteht in Deutschland keine gesetzliche Eintragungspflicht. Denn seriöse Handelsregister-Bekanntmachungen werden niemals von einer privaten Firma (wie der HRB Tailor GmbH) durchgeführt. Eine Warnung vor unlauteren Anbietern findet sich auch im der Online-Version des Bundesanzeigers.

Registergericht und Notar bei amtlichen Handelsregister-Bekanntmachungen zuständig


In der Regel ist ein beauftragter Notar bzw. ein zuständiges Registergericht in Deutschland für Handelsregister-Bekanntmachungen bei Gewerbetreibenden, Unternehmern oder Selbstständigen zuständig. Deren Dienstleistungen bezüglich Handelsregister-Bekanntmachungen können durchaus kostenpflichtig sein und mehrere Hundert Euro kosten. Üblicherweise werden die Firmenänderungen in einem Handelsregister von einem Notar beglaubigt. Anschließend wird die abgeänderte elektronische Signatur an das zuständige Registergericht (und nicht die HRB Tailor GmbH!) weiter geleitet und verarbeitet. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

HRB Tailor GmbH | Bekanntmachung | 28.08.2015
HRB Tailor GmbH | Bekanntmachung | 28.08.2015

Erfahrungen mit Kostenfallen - Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


Haben Sie einen Vertrag mit der HRB Tailor GmbH bezüglich einer Handelsregister-Bekanntmachung abgeschlossen?


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 15. Juni 2012

Phishing im Namen von Foto Thun


Beim Unternehmen Foto Thun handelt es sich um ein Fotofachgeschäft mit angeschlossenem Online-Shop aus Magdeburg. 1956 gegründet verfügt die Firma heute bundesweit  über sieben weitere Filialen unter anderem in Gotha, Erfurt, Eisleben, Berlin und Halle.

Derzeit werden im Namen des Unternehmens, aber mit unterschiedlichsten E-Mail-Adressen ohne Bezug zu Foto Thun, vermeintliche Rechnungen an Verbraucher versendet. Das Unternehmen hat bereits reagiert und auf der eigenen Webseite des Geschäftes eine entsprechende Verlautbarung veröffentlicht, zu sehen hier http://www.fotothun.de/. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Was war passiert? Verbraucher und Mitglieder informierten Verbraucherdienst e.V.
Diesen Informationen nach versenden Unbekannte derzeit (Stand 13.06.2012) im umfangreichen Stil Rechnungen per E-Mail im Namen von Foto Thun. Gefordert werden nach aktuellem Kenntnisstand (14.06.2012) Beträge von zwischen 600,- bis ca. 900,- Euro für angebliche Bestellungen beim Fotofachgeschäft Thun.

Das diese E-Mails nicht von Foto Thun stammen ist auf den ersten Blick am Absender erkennbar. 

Die E-Mails stammen aus aller Herren Länder.

Beispiele
ryokyo2006@yahoo.co.jp (Japan)
fschmidtb@uol.com.br (Brasilien)
btisdale@sd58.bc.ca (Kanada)
stephen@shenkin.com


Inhaltlich sind die Mailings der Abzocker stets fasst gleich abgefasst und lauten etwa wie folgt – Zitat:         “ Sehr geehrter XXXXX XXXXX,
Sicher ist es Ihnen entgangen, dass die Zahlungsfrist der nachfolgenden Rechnung abgelaufen ist. Auf zwei Erinnerungen haben Sie ebenso nicht reagiert.
Ihre Bestellung: IBM Ultra JA Artikelnummer: 8972787828862 Stück: 4 Betrag: 765,55 Euro
Aufgrund zusätzlicher Kosten anlässlich des Ausgleichs von Gebührenforderungen erheben wir Mahngebühren und Einschreibegebühren in der Höhe von 10.- Euro inkl. MwSt.
Wir bitten Sie, den ausstehenden Rechnungsbetrag in den nächsten 7 Tagen zu überweisen. Ansonsten sehen wir uns leider gezwungen, ein Betreibungsverfahren in die Wege zu leiten und ein Inkasso Unternehmen für die weiteren Massnahmen zu beauftragen.
Sollte sich dieses Mahnungsschreiben mit der Zahlung des ausstehenden Betrags zeitlich überschnitten haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Anlagen: - Rechnungsübersicht - Bestellung
Mit besten Grüßen
FOTO THUN AG “  Zitat Ende. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.





Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon: 

0201-176 790

oder per E-Mail: 

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Dienstag, 12. Juni 2012

Steuerrückerstattung vom Bundeszentralamt Fake!


Per E-Mail eine Steuerrückerstattung via Bundeszentralamt für Steuern erhalten? Wenn es sich bei der E-Mail um folgenden Inhalts handelt …


 Zitat
Datum
11 Juni 2012

Unsere Referenz
D/32647/12

Ihr Zeichen
02A/345/12


HINWEIS DER STEUERERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2011

Sehr geehrte Steuerzahler,

Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 233,14 EUR erhalten sollen.

Um Ihre Rücksendung erhalten, füllen Sie bitte das Steuerformular im Anhang zu dieser E-Mail und ermöglichen es uns 3-5 Werktage, um es zu verarbeiten.


Mit freundlichen Grüßen
ROLAND KOCH
Bundeszentralamt für Steuern
© Bundeszentralamt für Steuern - 2012 Zitat Ende
 … E-Mail gleich löschen. Es handelt sich um sogenanntes Pishing. Wird der Anhang der E-Mail geöffnet erscheint eine vermeintliche Webseite in Form eines Formulares. Abgefragt werden neben Namen, Adresse, Telefon, auch Bankdaten sowie Kreditkartennummer als Pflichtangabe. Füllt man das Fake-Formular aus und klickt auf absenden ist wohl recht sicher, das kurze Zeit später Konto und Kreditkarte des Absenders in Anspruch genommen werden. Das Formular sendet alle Daten an die Internetkriminellen, die nun über den Zugang zum Bank- und Kreditkartenkonto des Betroffenen verfügen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Wie kann dieser Pishing-Versuch erkannt werden, worauf ist zu achten?

Das Pishing-Mail zur vermeintlichen Steuerrückerstattung
Zunächst fällt die Adresse des Absenders, lautend auf steuer@center.de, auf. Hinter dem @-Zeichen sollte die Domain des Bundeszentralamt für Steuern stehe n. In diesem Fall @bzst.bund.de.

Das Pishing-Formular
Der Dateiname des Anhangs heißt > Formular für die Steuererklärung.htm <. Öffnet man den Anhang des Mails für die angebliche Steuerrückerstattung öffnet sich die vermeintliche Webseite des Bundeszentralamts, die ein Formular darstellt. Tatsächlich befindet man sich jedoch nicht auf der richtigen Homepage des Bundeszentralamts für Steuern, sondern auf einer Fake-Seite der Internetkriminellen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein. 
Erkennbar ist dies am Inhalt der URL-Adressleiste, in der nicht www.bzst.de/xxxx steht. Stattdessen ist bspw. dort zu lesen > file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/USER08/Lokale%20Einstellungen/Temporary%20Internet%20Files/OLK13/Formular%20f%C3%BCr%20die%20Steuererkl%C3%A4rung.htm < .
Die vermeintliche Webseite wird, vereinfacht ausgedrückt, auf dem eigenen Rechner “gehostet“ – erkennbar an > C:/Dokumente und Einstellungen/….. <. Das eine Webseite vorgaukelnde html-Dokument verfügt auch über eine IP-Adresse. In unserem Fall war dies die IP 61.16.250.151.

Whois IP 61.16.250.151
Eine sogenannte Whois-Abfrage ergab, das der Server zu dieser IP in Indien steht …

Zum Vergleich die echte Webseite des BZST
Die URL der originalen Webseite des Bundeszentralamt für Steuern lautet http://www.bzst.de/DE. Die Behörde warnt auf der Startseite ausdrücklich vor der Pishing-Attacke im Zusammenhang mit einer angeblichen Steuerrückerstattung und weist darauf hin, dass für die Rückerstattung überzahlter Steuern nicht das BZST (Bundeszentralamt für Steuern) zuständig ist, sondern das jeweilige Finanzamt am Wohnort des Steuerzahlers.
                                                                                 
Auch der Blog für Verbraucherschutz Beluga59 berichtet am 05.06.2012 von einer ganz ähnlichen Pishing-Attacke im Rahmen angeblicher Steuerrückerstattungen in der Schweiz. Die Vorgehensweise der Cyberkriminellen in der Schweiz kann als gleich bezeichnet werden, wie der Beluga-Beitrag zur Fake-Steuerrückerstattung darstellt.  



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Mittwoch, 6. Juni 2012

Steuerrückerstattung ein Fake

Aus der Schweiz berichtet Beluga 59 über ein vermeintliches Anschreiben der dortigen Steuerbehörden, das per Email zugestellt wurde. das zuständige schweizer Steueramt habe aus dem Jahr 2011 eine Gutschrift zur Rücküberweisung vorliegen. Tatsächlich handelte es sich jedoch um eine Pishing-Attacke. Wie diese funktionierte jetzt bei Beluga 59 lesen 
Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Nachtrag vom 13.06.2012
Mittlerweile ist die oben beschrieben Vorgehensweise mit angeblicher Steuerrückerstattung auch in Deutschland angekommen. Mit Screenshots! Bericht zur Steuerrückerstattung vom Bundeszentralamt für Steuern per E-Mail.

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